[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
vom 28. November 2018 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/6214
19. Wahlperiode 30.11.2018
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn,
Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/5228 –
Entwicklung der Zahl per Haftbefehl gesuchter Neonazis bis Herbst 2018
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Zahl von Neonazis, die per Haftbefehl gesucht werden, bewegt sich seit
Jahren im höheren dreistelligen Bereich. Von November 2012 bis September
2017 stieg die Zahl von 266 auf 501 an. Bei der Erfassung im März 2018 gab es
erstmals seit Beginn der Statistik einen leichten Rückgang um 10 Prozent, der
im Wesentlichen auch dem Rückgang bei der Entwicklung bei den Meldungen
zur Politisch motivierten Kriminalität (PMK) rechts entspricht (vgl.
Bundestagsdrucksache 17/12706, 19/144 und 19/2644 sowie
www.bmi.bund.de/Shared
Docs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2018/pmk-2017.pdf?__blob=publication
File&v=4).
Zwar werden nicht alle flüchtigen Nazis wegen eines politisch motivierten
Deliktes gesucht, aber auch diese Zahl steigt an: Von 44 im Jahr 2012 auf 108 im
September 2017 und genau so viele im März 2018. Auch die Zahl der wegen
Gewaltdelikten Gesuchten hat sich nahezu verdoppelt.
Ein großer Teil der gesuchten Personen wird zwar innerhalb kurzer Zeit
entweder gefasst oder die Haftgründe entfallen, ein gewisser Anteil entzieht sich
allerdings längere Zeit der Festnahme. So wurde von den insgesamt 457 im März
2018 gesuchten Neonazis rund ein Viertel bereits seit 2016 oder früher gesucht
(Bundestagsdrucksache 19/2644). Dies wirft aus Sicht der Fragestellerinnen
und Fragesteller die Frage auf, inwiefern diese gezielt untergetaucht sind. Aus
den bisherigen Antworten der Bundesregierung geht aus Sicht der
Fragestellerinnen und Fragesteller nicht hervor, dass diese Frage bislang gründlich
untersucht wird. Die Bundesregierung teilte hierzu lediglich mit, dass Personen nach
ihrer Ergreifung nicht mehr in Sitzungen der AG Personenpotentiale im
Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum
(Rechtsextremismus; GETZ-R) thematisiert würden (Antwort zu Frage 5 auf
Bundestagsdrucksache 19/2644). Dies ist aus Sicht der Fragstellerinnen und Fragesteller zu
hinterfragen. Aus den vorliegenden Zahlen ist auch nicht zu erkennen, dass die
Naziszene einem höheren Fahndungsdruck ausgesetzt ist.
Die Fragestellerinnen und Fragesteller bitten darum, die Antwort auf die Kleine
Anfrage nach Auswertung der dafür notwendigen Zahlenwerte zu übermitteln
und sind insoweit mit einer allfälligen Verlängerung der Antwortfrist
einverstanden.
1. Gegen wie viele Neonazis lagen nach Kenntnis der Bundesregierung zum
Zeitpunkt der letzten Erfassung (bitte Datum angeben) wie viele nicht
vollstreckte Haftbefehle vor?
Die nachfolgend dargestellten Zahlenwerte spiegeln das Ergebnis der zum
Stichtag 28. September 2018 durch das Bundeskriminalamt (BKA) in Abstimmung
mit den Landeskriminalämtern (LKÄ), der Bundespolizei (BPOL) und dem
Zollkriminalamt (ZKA) durchgeführten Erhebung von Fahndungsnotierungen zu
offenen Haftbefehlen politisch motivierter Straftäter in allen (Phänomen-)
Bereichen der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) wider.
Bei dem Ergebnis der Erhebung der offenen Haftbefehle politisch motivierter
Straftäter handelt es sich um eine Momentaufnahme zum jeweiligen Stichtag. Im
Zeitraum zwischen den Erhebungsstichtagen erlassene Haftbefehle können zum
Stichtag bereits vollstreckt sein oder sich anderweitig erledigt haben und sind
demnach nicht Bestandteil der Erhebung.
Zum Stichtag des 28. September 2018 lagen in dem Polizeilichen
Informationssystem (INPOL-Z) bzw. dem Schengener Informationssystem (SIS II) 605
Fahndungen aufgrund von Haftbefehlen im Phänomenbereich PMK-rechts vor.
Abzüglich der Haftbefehle ausländischer Behörden (sieben Fahndungen)
richteten sich diese gegen insgesamt 467 Personen, die aufgrund polizeilicher
Erkenntnisse dem Phänomenbereich PMK -rechts- zugeordnet wurden.
a) Gegen wie viele Personen lagen Haftbefehle wegen eines PMK-Deliktes
vor (Mehrfachnennungen bitte angeben)?
Zum Stichtag 28. September 2018 bestand zu insgesamt 108 Personen
mindestens ein offener Haftbefehl, dem ein politisch motiviertes Delikt zugrunde lag.
Gegen zwei dieser Personen lagen mehrfache Haftbefehle wegen eines politisch
motivierten Delikts vor.
b) Gegen wie viele Personen lagen Haftbefehle wegen eines Gewaltdeliktes
vor, und bei wie vielen Personen handelte es sich um ein Gewaltdelikt aus
dem PMK-Bereich (Mehrfachnennungen bitte angeben)?
Zum o. g. Erhebungsstichtag bestand zu insgesamt 99 Personen mindestens ein
offener Haftbefehl, dem ein Gewaltdelikt zugrunde lag. Gegen acht dieser
Personen lagen mehrere Haftbefehle aufgrund von Gewaltdelikten vor. Zu zwölf dieser
99 Personen war zum Erhebungsstichtag ein Haftbefehl aufgrund einer politisch
motivierten Gewalttat in INPOL-Z verzeichnet.
c) In welche Kategorien untergliedern sich die Haftbefehle?
Bei den o. g. 605 Ausschreibungen handelte es sich um folgende
Haftbefehlskategorien:
• Haftbefehle zur Strafvollstreckung: 509 Fahndungen
• Haftbefehle zur Sicherung des Strafverfahrens: 79 Fahndungen
• Haftbefehle gem. § 456a StPO: 14 Fahndungen
• Haftbefehle aufgrund von Regelungen des
Asylbzw. AufenthaltG: eine Fahndung
• Haftbefehle ausländischer Behörden: zwei Fahndungen.
d) Wie viele der gesuchten Personen halten sich nach Erkenntnissen der
Sicherheitsbehörden mutmaßlich im Ausland auf?
Zum Erhebungsstichtag bestand zu 32 Personen, die sich gemäß Mitteilung der
jeweiligen datenbesitzenden Dienststelle mutmaßlich im Ausland aufhalten,
mindestens ein offener Haftbefehl.
e) Welche Delikte liegen den Haftbefehlen im Einzelnen zugrunde (bitte
vollständig auflisten und anmerken, ob das Delikt als PMK und/oder als
Gewaltdelikt aufgeführt wird)?
Auf die als Anlage beigefügte Tabelle wird verwiesen.
2. Wie viele Fälle werden nach Priorität I (Terrorismusdelikte), Priorität II
(Gewaltdelikte) und Priorität III (sonstige) bewertet (bitte auch jeweils die Zahl
der Personen angeben)?
Die o. g. 605 Ausschreibungen zur Festnahme wurden bzgl. der Deliktsqualität
durch die datenbesitzenden Stellen (LKÄ, BPOL, ZKA und Fachbereiche der
Abteilung Polizeilicher Staatsschutz – ST – des BKA) wie folgt bewertet:
• Priorität 1 (Terrorismusdelikte): keine Fahndungen
• Priorität 2 (Gewaltdelikte mit oder ohne PMK-Bezug): 108 Fahndungen
• Priorität 3 (sonstige Delikte mit oder ohne PMK-Bezug): 495 Fahndungen
• Haftbefehle ausländischer Behörden: zwei Fahndungen.
Bei der personenbezogenen Auswertung ist zu berücksichtigen, dass zu einer
Person mehrere Haftbefehle mit verschiedenen Deliktsqualitäten (Prioritäten)
vorliegen können. Sofern dies der Fall ist, wurde die betreffende Person bei der
nachstehenden Auswertung einmal in der wertigsten Priorität berücksichtigt, da
andernfalls statistische Dopplungen entstehen würden.
• Anzahl Personen mit mind. einem Haftbefehl Priorität 1: keine
• Anzahl Personen mit mind. einem Haftbefehl Priorität 2: 99 Personen
• Anzahl Personen mit mind. einem Haftbefehl Priorität 3: 368 Personen.
3. In welchen Jahren sind die aktuellen Haftbefehle nach Kenntnis der
Bundesregierung jeweils ausgestellt worden (dabei bitte Anzahl der gesuchten
Personen nennen und zusätzlich angeben, ob der Haftbefehl wegen eines PMK-
Deliktes, eines Gewaltdeliktes bzw. eines PMK-Gewaltdeliktes ausgestellt
wurde und ob die jeweilige Person in polizeilichen oder geheimdienstlichen
Informationssystemen als gewaltbereit eingestuft ist)?
Im Rahmen der Erhebung der offenen Haftbefehle in allen (Phänomen-)
Bereichen der PMK werden Informationen zu den jeweiligen Personen und
Haftbefehlen berücksichtigt. Diesbezüglich wird darauf hingewiesen, dass durch das BKA
bewusst inhaltlich getrennte personen- bzw. haftbefehlsbezogene Auswertungen
erstellt werden.
Diese sind getrennt voneinander zu betrachten, da andernfalls unterschiedliche
Auswertekriterien vermischt und falsche Schlussfolgerungen abgeleitet werden
könnten. Zu einer Person können gleichzeitig mehrere Haftbefehle bestehen.
Diese können sich beispielsweise in der (nicht)politischen Motivation, der
Priorität oder im Jahr der Ausstellung unterscheiden.
Der nachfolgenden tabellarischen Übersicht ist die Anzahl der zum Stichtag
28. September 2018 in INPOL-Z und im SIS II verzeichneten
Fahndungsnotierungen zu offenen Haftbefehlen von Personen, die durch die datenbesitzenden
Stellen aufgrund polizeilicher Erkenntnisse dem Phänomenbereich PMK -
rechtszugeordnet wurden, aufgeschlüsselt nach dem Jahr der Einstellung der Fahndung
in die polizeilichen Informationssysteme zu entnehmen. Hierbei ist darauf zu
achten, dass es sich bei dem Jahr der Einstellung einer Fahndung in INPOL-Z bzw.
das SIS II nicht zwingend um das Jahr der Ausfertigung des Haftbefehls durch
die zuständige Justizbehörde handeln muss. Zudem wird darauf hingewiesen,
dass Haftbefehle ausländischer Behörden (SIS II/Interpol-Rotecken) gem. den
Vorgaben der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Offene Haftbefehle II“ bezüglich des
dem Haftbefehl zugrunde liegenden Delikts nicht bewertet werden.
Jahr der
Einstellung
des HB in
INPOL-Z
bzw. SIS II
Haftbefehle
gesamt
(Stichtag:
28.09.2018)
Haftbefehle, denen
ein politisch motiviertes
Delikt zugrunde liegt
Haftbefehle, denen
ein Gewaltdelikt
zugrunde liegt
Haftbefehle, denen
ein politisch motiviertes
Gewaltdelikt zugrunde
liegt
alle Jahre 605 110 108 12
2009 1 0 1 0
2010 1 1 0 0
2011 8 3 1 0
2012 3 0 1 0
2013 3 0 2 0
2014 14 3 0 0
2015 17 4 3 1
2016 56 13 9 2
2017 120 26 20 3
2018 382 60 71 6
Der nachfolgenden Tabelle ist die Anzahl der mit Haftbefehl gesuchten Personen,
die durch die datenbesitzenden Stellen aufgrund polizeilicher Erkenntnisse dem
Phänomenbereich PMK-rechts zugeordnet wurden, zu entnehmen. Hierbei ist zu
berücksichtigen, dass zu einer Person Haftbefehle aus verschiedenen Jahren
vorliegen können. Sofern dies der Fall ist, wurde bei den betreffenden Personen bei
der unten stehenden Auswertung ausschließlich der älteste Haftbefehl
berücksichtigt, da andernfalls statistische Dopplungen entstehen würden.
Jahr der Einstellung des HB
in INPOL-Z bzw. SIS II
Personen
(Stichtag:
28.09.2018)
davon Personen mit PHW1
„gewalttätig“
alle Jahre 469 110
2009 1 1
2010 1 0
2011 8 3
2012 3 1
2013 3 1
2014 13 2
2015 14 2
2016 40 7
2017 92 19
2018 294 74
Von den zum Stichtag der Erhebung mit Haftbefehl gesuchten Personen sind im
Nachrichtendienstlichen Informationssystem Wissensnetz (NADIS WN) 16 als
gewaltbereit eingestuft.
4. Wie viele Fälle, bei denen der Haftbefehl seit mehr als einem halben Jahr
nicht vollstreckt worden ist, wurden seit 1. März 2018 einer besonderen
Betrachtung im GETZ unterzogen, und wie viele nicht?
Aus der Erhebung mit Stichtag 26. März 2018 wurden 50 Personen von insgesamt
201 Personen, bei denen der Haftbefehl seit mehr als einem halben Jahr nicht
vollstreckt worden ist, in insgesamt sechs Sitzungen der AG Personenpotenziale
im Rahmen des GETZ-R thematisiert.
a) Mit welcher Priorität (I, II oder III) werden die Personen, die einer
besonderen Betrachtung unterzogen wurden, gesucht (bitte aufgliedern)?
Seit dem 1. April 2018 (Anmerkung: Die Sitzungen vor dem 1. April 2018 haben
sich auf die Erhebung zum Stichtag 26. März 2018 bezogen und wurden bereits
im Rahmen der Beantwortung der letzten Kleinen Anfrage zur Entwicklung der
Zahl per Haftbefehl gesuchter Neonazis bis Frühjahr 2018,
Bundestagsdrucksache 19/1970, berücksichtigt.) wurden insgesamt 78 mit offenem Haftbefehl
gesuchte Personen im GETZ-R betrachtet.
Zu diesen lagen zum Erhebungsstichtag 26. März 2018 insgesamt 110
Haftbefehle vor. Den Haftbefehlen lagen die nachfolgenden Deliktsqualitäten
(Prioritäten) zugrunde:
Priorität 1: kein Haftbefehl
Priorität 2: 18 Haftbefehle
Priorität 3: 92 Haftbefehle.
Es wird darauf hingewiesen, dass zu einer Person gleichzeitig mehrere
Haftbefehle bestehen können. Diese können sich u. a. in der Priorität unterscheiden.
1 Personengebundener Hinweis.
b) Wie lange dauern die Sitzungen der AG Personenpotentiale im Schnitt?
Die Sitzungen der AG Personenpotenziale im GETZ-R sind zeitlich offen
gestaltet, sodass in jeder Sitzung jede Person so lange thematisiert werden kann, bis alle
Teilnehmer eigene Erkenntnisse zur Person einbringen konnten. Die Anzahl der
in den Sitzungen der AG Personenpotenziale thematisierten Personen und die
Dauer der einzelnen Sitzungen variiert und hängt von den konkret thematisierten
Fällen und der jeweiligen Erkenntnislage ab.
Die Sitzungen seit dem 1. April 2018 zum Personenpotenzial „Offene
Haftbefehle“ haben im Schnitt 31 Minuten gedauert.
c) Inwiefern kann die Bundesregierung Angaben zum konkreten Nutzen
dieser besonderen Betrachtungen machen?
Inwiefern kann sie ihre Annahme, die Thematisierung im GETZ-R habe
zu den Vollstreckungserfolgen beigetragen, substantiieren (vgl.
Bundestagsdrucksache 19/2644, Antwort zu Frage 4d)?
In den bisherigen Sitzungen im GETZ-R zeigte sich, dass fahndungsrelevante
Informationen ausgetauscht werden konnten, die eine positive Auswirkung auf die
Fahndungsmaßnahmen der Datenbesitzer hatten. Grundsätzlich führte die
Betrachtung der mit Haftbefehl gesuchten Personen im GETZ-R zu einer
Verbesserung der polizeilichen und nachrichtendienstlichen Erkenntnislage.
333 von 594 der zum Stichtag 26. März 2018 in INPOL-Z oder dem SIS II
eingestellten Ausschreibungen zur Festnahme zu Personen, die durch die
datenbesitzenden Stellen aufgrund polizeilicher Erkenntnisse dem Phänomenbereich PMK
-rechts- zugeordnet wurden, konnten bis zum 28. September 2018 vollstreckt
werden oder haben sich anderweitig erledigt (z. B. durch Zahlung einer
Geldstrafe). Zu 56 der 79 Personen, die in den vom BKA initiierten Sitzungen
besprochen wurden, liegt mittlerweile kein Haftbefehl mehr vor.
d) Wie viele Haftbefehle wurden seit dem Stichtag 26. März 2018
vollstreckt, wie viele haben sich durch Zahlung einer Geldbuße erledigt, und
wie viele haben sich anderweitig erledigt (bitte einzeln aufgliedern; sollte
die Bundesregierung hierüber keine Zahlen vorliegen haben, bitte
außerdem die entsprechenden Gründe in Hinsicht auf jene Personen angeben,
die in der AG Personenpotentiale vom BKA angesprochen worden sind;
es wird auf die Antwort zu Frage 4d auf Bundestagsdrucksache 19/2644
verwiesen)?
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass es sich bei dem Ergebnis der Erhebung der
offenen Haftbefehle politisch motivierter Straftäter um eine Momentaufnahme
zum jeweiligen Stichtag handelt. Im Zeitraum zwischen den Erhebungsstichtagen
erlassene Haftbefehle können zum Stichtag bereits vollstreckt sein oder sich
anderweitig erledigt haben und sind demnach nicht Bestandteil der Erhebung.
333 von 594 der zum Stichtag 26. März 2018 in INPOL-Z oder dem SIS II
eingestellten Ausschreibungen zur Festnahme zu Personen, die durch die
datenbesitzenden Stellen aufgrund polizeilicher Erkenntnisse dem Phänomenbereich PMK
-rechts- zugeordnet wurden, konnten bis zum 29. September 2018 vollstreckt
werden oder haben sich anderweitig erledigt (z. B. durch Zahlung einer
Geldstrafe).
Der Bundesregierung liegen keine Zahlen vor, wie viele Haftbefehle sich explizit
durch Zahlung einer Geldbuße und wie viele sich anderweitig erledigt haben.
Die Vollstreckung der offenen Haftbefehle obliegt insbesondere den Polizeien
der Länder. Eine detaillierte Aufschlüsselung der Erledigungsgründe ist durch das
BKA nicht möglich.
e) In welchem Umfang wurde infolge der Besprechungen eine PMK-
Einschätzung in welcher Hinsicht geändert?
Gehen die Fragestellerinnen und Fragesteller recht in der Annahme, die
Äußerungen der Bundesregierung in der Antwort zu Frage 4f auf
Bundestagsdrucksache 19/2644 seien so zu verstehen, dass eine Tat, die früher
einmal dem Phänomenbereich der PMK rechts zugeordnet wurde, dann
nicht mehr in den Antworten auf diese Kleine Anfrage enthalten ist, wenn
beim Tatverdächtigen „aktuell“ keine Bezüge mehr zum PMK rechts
festzustellen sind (bitte ggf. ausführen)?
Bei 27 von 79 Personen, die in vom BKA initiierten Sitzungen besprochen
wurden, sind den polizeilichen Verbunddateien keine aktuellen Bezüge zur PMK
-rechts- zu entnehmen. Da die Speichergründe für die vorgenannten Personen in
der Verbunddatei INPOL-Fall Innere Sicherheit und/oder die Gründe für die
Vergabe des EHW2 „Politisch motivierter Straftäter PMK-rechts“ (im Folgenden:
EHW „PMK -rechts-“) vor diesem Hintergrund nicht mehr gegeben waren, waren
die Datenbestände aus datenschutzrechtlichen Aspekten und unter Beachtung der
jeweiligen Errichtungsanordnung anzupassen. Dies führt dazu, dass die
vorgenannten 27 Personen die Kriterien für die Erhebung der offenen Haftbefehle
politisch motivierter Straftäter Phänomenbereich PMK -rechts- nicht mehr erfüllen,
unabhängig davon, ob der Haftbefehl bereits vollstreckt wurde oder noch offen
ist.
Gemäß der Errichtungsanordnung der Verbunddatei INPOL-Fall Innere
Sicherheit dürfen die Aussonderungsprüffristen bei Erwachsenen zehn Jahre nicht
überschreiten, wobei nach Zweck der Speicherung sowie Art und Schwere des
zugrunde liegenden Sachverhalts bei der Vergabe der Speicherdauer zu
unterscheiden ist.
Voraussetzung für die Vergabe eines EHW „PMK -rechts-“ sind u. a.
Anhaltspunkte dafür, dass die entsprechende Person zukünftig gleichartige Straftaten
begehen wird. Liegen diese Voraussetzungen nicht mehr vor, so muss eine
Überarbeitung der Speicherung stattfinden.
Eine Tat, die dem Phänomenbereich der PMK -rechts- zugeordnet wurde, bleibt
grundsätzlich auch weiterhin ein PMK-Delikt. Es kann lediglich bedeuten, dass
eine Person, die aufgrund eines PMK-Deliktes eine Speicherung in der
Verbunddatei INPOL-Fall Innere Sicherheit oder einen EHW „PMK -rechts-“
vorzuweisen hatte und aufgrund eines offenen Haftbefehls in vorausgegangenen
Erhebungen mit eingeflossen ist, möglicherweise in der aktuellen Erhebung nicht mehr
mit einfließt, da beispielsweise die Speicherungsfrist für das PMK-Delikt in der
Verbunddatei INPOL-Fall Innere Sicherheit abgelaufen ist und somit die
Kriterien für die Erhebung der offenen Haftbefehle politisch motivierter Straftäter
Phänomenbereich PMK-rechts nicht mehr erfüllt sind.
2 Ermittlungsunterstützender Hinweis.
f) Wie viele Personen, gegen die seit mehr als einem halben Jahr ein
Haftbefehl vorliegt, befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung nach
Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden längerfristig im Ausland, und
inwiefern ist ihr Aufenthaltsland bekannt (ggf. bitte nach den fünf
wichtigsten Ländern aufgliedern)?
Zum Erhebungsstichtag bestand zu 29 Personen, die sich gemäß Mitteilung der
jeweiligen datenbesitzenden Dienststelle mutmaßlich im Ausland aufhalten,
mindestens ein offener Haftbefehl, der zum Erhebungsstichtag älter als ein halbes
Jahr war. Bei der Erhebung der offenen Haftbefehle handelt es sich um eine
Momentaufnahme zum jeweiligen Stichtag. Eine Aussage, ob sich die Personen
„längerfristig“ im Ausland aufhalten, ist durch das BKA nicht möglich.
Gemäß Einschätzung der datenbesitzenden Stellen hielten sich zum
Erhebungsstichtag 17 der o. g. 29 Personen in den folgenden Staaten auf:
• Österreich: fünf Personen
• Polen: vier Personen
• Tschechische Republik: drei Personen
• Italien: drei Personen
• Großbritannien: zwei Personen.
5. Welches Ergebnis erbrachten die von der AG Personenpotenziale
angestellten Erörterungen, inwiefern sich die betroffenen Personen möglicherweise
gezielt der Vollstreckung eines Haftbefehls entziehen, und welche konkreten
Handlungsoptionen bestehen, dies zu verhindern?
Die Sitzungen der AG Personenpotenziale im GETZ-R dienen vorrangig dem
länderübergreifenden Austausch von Informationen zwischen den teilnehmenden
Behörden. Wenn Personen aus der Erhebung offener Haftbefehle politisch
motivierter Straftäter PMK -rechts- Thema einer solchen Sitzung sind, stehen
insbesondere die fahndungsrelevanten Informationen im Vordergrund, deren
Austausch die Vollstreckung der Haftbefehle begünstigen könnte.
a) Welche Erkenntnisse liegen den Sicherheitsbehörden (ggf. auch
außerhalb der AG Personenpotentiale und ggf. auf Grund von Einschätzungen
nach erfolgter Festnahme) nach Kenntnis der Bundesregierung vor, ob
sich Straftäter gezielt ihrer Festnahme entzogen hatten?
Ob sich Personen, deren Aufenthaltsort durch die datenbesitzenden Stellen als
„unbekannt“ bewertet wurde, bewusst der Vollstreckung eines Haftbefehls
entziehen, kann häufig erst nach Auffinden der Personen fundiert eingeschätzt
werden. Eine abschließende Bewertung im Einzelfall obliegt den
ermittlungsführenden Dienststellen.
b) Inwiefern haben in der Vergangenheit die ermittlungsführenden
Dienststellen ihre Bewertung der Frage, ob sich die gesuchten Straftäter der
Vollstreckung der Haftbefehle gezielt entziehen, im Rahmen der
Beratungen der AG Personenpotentiale oder anderweitig den Sicherheitsbehörden
auch des Bundes zur Kenntnis gebracht, und welche konkreten Angaben
kann die Bundesregierung hierzu machen?
Keine Person, bei der der Haftbefehl durch die Länderdienststellen oder die
Bundespolizei vollstreckt wurde, ist bislang im Nachgang der Festnahme erneut in
einer Sitzung der AG Personenpotenziale thematisiert worden. Das BKA kann
somit keine Aussage zu den Hintergründen der erfolgten Festnahmen treffen.
c) Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragestellerinnen und
Fragsteller, dass es zum Zweck einer Einordnung, inwiefern sich gesuchte
Personen bewusst der Vollstreckung eines Haftbefehls entzogen haben
oder lediglich keinen festen Wohnsitz haben, hilfreich sein könnte, sie
auch nach ihrer Festnahme in der AG Personenpotentiale zu besprechen
und sich entsprechend mit den zugreifenden Landespolizeibehörden
auszutauschen (bitte begründen), und inwiefern will die Bundesregierung
dies im GETZ-R anregen (es wird auf die Antwort der Bundesregierung
zu Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 19/2644 verwiesen)?
Sollten sich im Rahmen der Festnahme einer mit Haftbefehl gesuchten Person
Erkenntnisse ergeben, dass die Person auch in Zukunft politisch motivierte
Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen oder unterstützen wird, so besteht für
die zuständigen Länderdienststellen und die Bundespolizei die Möglichkeit, diese
Person im Rahmen von Sitzungen der AG Personenpotenziale erneut zu
thematisieren. Dies liegt im Verantwortungsbereich der zugreifenden Behörde. Die
Geschäftsordnung der AG Personenpotenziale des GETZ-R sieht die
Zusammenführung der polizeilichen und nachrichtendienstlichen Erkenntnislage zum
relevanten rechten Personenpotenzial vor und ist den teilnehmenden Behörden bekannt.
6. In welchen einschlägigen Datenbanken deutscher Sicherheitsbehörden sind
jeweils wie viele der mit offenem Haftbefehl gesuchten Neonazis
gespeichert (bitte auch die hierbei gespeicherten personenbezogenen Hinweise
angeben)?
Alle 467 dem Phänomenbereich PMK -rechts- zuzuordnenden Personen mit
offenem Haftbefehl (ohne Haftbefehle ausländischer Behörden) waren zum
Stichtag 28. September 2018 in INPOL-Z erfasst, da die zugrunde liegenden
Fahndungsnotierungen dort abgebildet werden (Grundlage der Erhebung). Drei
Personen, zu denen zum Erhebungsstichtag eine deutsche Ausschreibung im SIS II
bestanden, waren im SIS II gespeichert.
Darüber hinaus sind Informationen zu den Personen in den nachfolgenden
themenspezifischen Dateien enthalten:
• INPOL-Fall Innere Sicherheit (IF IS): 400 Personen
• EHW „PMK-R“ in INPOL-Z: 178 Personen
• PHW „gewalttätig“ in INPOL-Z: 110 Personen
• Gewalttäterdatei „rechts“: 7 Personen
• Bestand in der Rechtsextremismusdatei (RED): 25 Personen
• NADIS WN: 119 Personen.
a) Wie viele jener Neonazis, die wegen eines Gewaltdeliktes gesucht
werden, sind in der Gewalttäterdatei rechts erfasst?
Zwei der 99 Personen, die durch die datenbesitzenden Stellen aufgrund
polizeilicher Erkenntnisse dem Phänomenbereich PMK-rechts zugeordnet wurden und
wegen eines Gewaltdeliktes gesucht werden, sind in der Gewalttäterdatei „rechts“
erfasst.
b) Wie viele jener Neonazis, die wegen eines politisch motivierten
Gewaltdeliktes gesucht werden, sind in der Gewalttäterdatei rechts erfasst?
Keine der zwölf Personen, die durch die datenbesitzenden Stellen aufgrund
polizeilicher Erkenntnisse dem Phänomenbereich PMK-rechts zugeordnet wurden
und wegen eines politisch motivierten Gewaltdeliktes gesucht werden, ist in der
Gewalttäterdatei „rechts“ erfasst.
c) Wie viele der gesuchten Personen werden mit europäischem bzw.
internationalem Haftbefehl gesucht?
d) Wie viele der gesuchten Personen sind im SIS (Schengener
Informationssystem) ausgeschrieben?
Wegen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 6c und 6d gemeinsam
beantwortet.
Vier Personen, die durch die datenbesitzenden Stellen aufgrund polizeilicher
Erkenntnisse dem Phänomenbereich PMK -rechts- zugeordnet wurden, werden
aufgrund eines Europäischen Haftbefehls gesucht. Alle vier Personen sind demnach
im SIS II ausgeschrieben.
7. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache,
dass zum März 2018 nur ein einziger der insgesamt 80 wegen einer Gewalttat
gesuchten Neonazis in der Gewalttäterdatei rechts gespeichert war (vgl.
Bundestagsdrucksache 19/2644, Antwort zu Frage 6a)?
a) Sieht sie Veranlassung dafür, bei den zuständigen Landesbehörden eine
sorgfältigere Speicherung anzuregen, und falls sie solche Anregungen
gegeben hat, inwiefern folgen die Länder diesen?
b) Wird über diese Frage ebenfalls im GETZ gesprochen, und wenn ja,
welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus diesen
Besprechungen?
Wegen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 7 bis 7b gemeinsam
beantwortet.
Die Speicherung einer Person in der Datei „Gewalttäter rechts“ ist eine
Einzelfallentscheidung der zuständigen datenbesitzenden Behörde.
Diese Datei dient insbesondere zur Verhinderung gewalttätiger
Auseinandersetzungen und sonstiger Straftaten im Zusammenhang mit einschlägigen
Musikkonzerten, öffentlichkeitswirksamen Aktionen und Veranstaltungen, insbesondere
Aufmärschen sowie zur Abwehr von Gefahren, die von Ansammlungen
gewaltbereiter Personen ausgehen. Sie ermöglicht das Gewinnen von Anhaltspunkten
für das sachgerechte und wirksame Treffen von Eingriffsmaßnahmen, liefert der
Polizei Erkenntnisse für organisatorische und taktische Maßnahmen, sowie für
die Gefahrenabwehr und die Strafverfolgung. Eine Eingabe erscheint geboten,
soweit die Gewalt durch mehrere Personen gemeinsam zur Durchsetzung
politischer Ziele angewendet worden ist.
Im Rahmen der Besprechungen der mit offenem Haftbefehl gesuchten Personen
in der AG Personenpotenziale des GETZ-R wird die Speicherung in
Verbunddateien aufgegriffen und thematisiert. Das Personenpotenzial der mit offenem
Haftbefehl gesuchten Personen entspricht dabei größtenteils nicht dem
Personenpotenzial der in der Datei „Gewalttäter rechts“ zu speichernden Personen. Die
abschließende Überprüfung der rechtlichen Voraussetzungen und die
Bearbeitung der Speicherung obliegen der zuständigen datenbesitzenden Behörde.
Anzumerken bleibt, dass zum Erhebungsstichtag zu den 467 mit offenem
Haftbefehl gesuchten Personen bei 110 Personen der personenbezogene Hinweis
„gewalttätig“ in INPOL-Z besteht und demgegenüber bei 99 Personen den
Haftbefehlen ein Gewaltdelikt zugrunde liegt.
8. Welche weiteren Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der
Entwicklung der Zahl mit Haftbefehl gesuchter Neonazis und der Beschäftigung
der Sicherheitsbehörden mit der Problematik?
Die seit Ende des Jahres 2012 durch das BKA in einem Halbjahresrhythmus
durchgeführte Erhebung der offenen Haftbefehle politisch motivierter Straftäter
in allen (Phänomen-)Bereichen der PMK ermöglicht es den
Strafverfolgungsbehörden und Nachrichtendiensten des Bundes und der Länder, weitere als relevant
einzustufende Personengruppen anhand eines dreistufigen Priorisierungsmodells
zu bewerten, um gezielt und erfolgreich Maßnahmen zu initiieren. Für den
Phänomenbereich PMK-rechts erfolgt die Erhebung bereits seit Ende 2011.
Zweck der halbjährlich durchgeführten Erhebung ist es, den
Strafverfolgungsbehörden und Nachrichtendiensten des Bundes und der Länder eine zum jeweiligen
Stichtag aktuelle Übersicht von Grundinformationen zu Fahndungen nach
Personen zur Verfügung zu stellen, wenn diese mindestens den Status eines
Verdächtigen im Bereich der PMK haben oder wenn bestimmte Tatsachen die Annahme
rechtfertigen, dass die Betroffenen in naher Zukunft (politisch motivierte)
Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen werden (vgl. § 18 Absatz 1 Satz 4 des
Gesetzes über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und
der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten) und ein offener Haftbefehl
besteht.
Durch den kontinuierlichen bundesweiten Informationsaustausch im GETZ-R ist
eine Verbesserung der (polizeilichen) Erkenntnislage zu verzeichnen.
Ergänzend wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 4c hingewiesen.
Anlage
Der nachfolgenden Tabelle sind die zum Stichtag 28. September 2018 in den
polizeilichen Informationssystemen ausgeschriebenen Haftbefehle zu Personen zu
entnehmen, die mindestens den Status eines Verdächtigen im Bereich der PMK
haben oder wenn bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die
Betroffenen in naher Zukunft (politisch motivierte) Straftaten von erheblicher
Bedeutung begehen werden (§ 18 Absatz 1 Satz 4 des Gesetzes über das
Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in
kriminalpolizeilichen Angelegenheiten) und die aufgrund polizeilicher Erkenntnisse durch die
datenbesitzenden Stellen dem Phänomenbereich PMK-rechts zugeordnet wurden.
Es wird diesbezüglich um Beachtung der nachfolgenden Hinweise gebeten:
Bei dem Ergebnis der Erhebung der offenen Haftbefehle politisch motivierter
Straftäter handelt es sich um eine Momentaufnahme zum jeweiligen Stichtag.
Im Zeitraum zwischen den Erhebungsstichtagen erlassene Haftbefehle können
zum Stichtag bereits vollstreckt sein oder sich anderweitig erledigt haben und
sind demnach nicht Bestandteil der Erhebung.
Haftbefehle ausländischer Behörden (SIS II/Interpol-Rotecken) müssen gem.
den Vorgaben der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Offene Haftbefehle II“
bezüglich des dem Haftbefehl zugrunde liegenden Delikts nicht bewertet werden.
lfd. Nr. Grund des
Haftbefehls
dem Haftbefehl
zugrunde liegendes
Delikt
Delikt politisch
motiviert?
Gewaltdelikt?
1 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein
2 Strafvollstreckung PflVG unbekannt nein
3 Strafvollstreckung § 223 StGB unbekannt ja
4 Strafvollstreckung § 224 StGB ja ja
5 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein
6 Strafvollstreckung §§ 255, 263 StGB nein ja
7 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein
8 Strafvollstreckung OWiG nein nein
9 Strafvollstreckung § 29a BtMG nein nein
10 Strafvollstreckung § 263a StGB nein nein
11 Strafvollstreckung § 303 StGB nein nein
12 Strafvollstreckung § 29 BtMG nein nein
13 Strafvollstreckung § 224 StGB nein ja
14 Strafvollstreckung § 259 StGB nein nein
15 Strafvollstreckung § 243 StGB nein nein
16 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein
17 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein
18 Sicherung des
Strafverfahrens
§ 29 BtMG nein nein
19 Strafvollstreckung § 223 StGB unbekannt ja
20 § 456a StPO § 242 StGB nein nein
lfd. Nr. Grund des
Haftbefehls
dem Haftbefehl
zugrunde liegendes
Delikt
Delikt politisch
motiviert?
Gewaltdelikt?
21 Strafvollstreckung § 267 StGB nein nein
22 Sicherung des
Strafverfahrens
§ 21 StVG nein nein
23 Strafvollstreckung § 260a StGB nein nein
24 Strafvollstreckung § 74 PFLVG unbekannt nein
25 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein
26 Sicherung des
Strafverfahrens
§ 242 StGB nein nein
27 Strafvollstreckung § 185 StGB ja nein
28 Strafvollstreckung § 315b StGB iVm.
113 StGB
unbekannt ja
29 Strafvollstreckung § 241 StGB nein nein
30 Strafvollstreckung § 243 StGB nein nein
31 Strafvollstreckung § 21 StVG nein nein
32 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja
33 Sicherung des
Strafverfahrens
§ 126 StGB nein nein
34 Strafvollstreckung § 113 StGB nein ja
35 Strafvollstreckung § 303 StGB nein nein
36 Strafvollstreckung § 241 StGB ja nein
37 Strafvollstreckung § 243 StGB nein nein
38 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein
39 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein
40 Sicherung des
Strafverfahrens
§ 86a StGB ja nein
41 Strafvollstreckung VersG ja nein
42 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein
43 Strafvollstreckung § 243 StGB unbekannt nein
44 Strafvollstreckung § 185 StGB nein nein
45 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein
46 Strafvollstreckung § 224 StGB nein ja
47 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein
48 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein
49 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein
50 Strafvollstreckung § 303 StGB nein nein
51 Sicherung des
Strafverfahrens
§ 243 StGB nein nein
52 Strafvollstreckung BtMG nein nein
lfd. Nr. Grund des
Haftbefehls
dem Haftbefehl
zugrunde liegendes
Delikt
Delikt politisch
motiviert?
Gewaltdelikt?
53 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein
54 Strafvollstreckung § 130 StGB ja nein
55 Strafvollstreckung § 185 StGB nein nein
56 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein
57 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein
58 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein
59 Sicherung des
Strafverfahrens
§ 242 StGB nein nein
60 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja
61 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein
62 Strafvollstreckung § 211 StGB ja ja
63 Strafvollstreckung BtMG nein nein
64 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein
65 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein
66 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein
67 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein
68 Strafvollstreckung § 130 StGB ja nein
69 Sicherung des
Strafverfahrens
§ 252 StGB nein ja
70 Sicherung des
Strafverfahrens
§ 86a StGB ja nein
71 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein
72 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein
73 Strafvollstreckung BtMG nein nein
74 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein
75 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein
76 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein
77 Strafvollstreckung § 145 StGB nein nein
78 Strafvollstreckung § 185 StGB nein nein
79 Strafvollstreckung § 224 StGB nein ja
80 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein
81 Strafvollstreckung § 267 StGB nein nein
82 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein
83 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein
84 Sicherung des
Strafverfahrens
§ 86a StGB ja nein
85 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein
lfd. Nr. Grund des
Haftbefehls
dem Haftbefehl
zugrunde liegendes
Delikt
Delikt politisch
motiviert?
Gewaltdelikt?
86 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja
87 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein
88 Sicherung des
Strafverfahrens
§ 224 StGB nein ja
89 Strafvollstreckung § 243 StGB nein nein
90 Sicherung des
Strafverfahrens
§ 263 StGB nein nein
91 SIS II / Interpol-
Rotecke
92 SIS II / Interpol-
Rotecke
93 Strafvollstreckung § 113 StGB nein ja
94 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein
95 Strafvollstreckung § 303 StGB nein nein
96 Strafvollstreckung § 185 StGB nein nein
97 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein
98 Sicherung des
Strafverfahrens
§ 265a StGB nein nein
99 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein
100 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein
101 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein
102 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein
103 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein
104 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein
105 Strafvollstreckung § 113 StGB nein ja
106 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein
107 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein
108 Strafvollstreckung § 223 StGB ja ja
109 Strafvollstreckung § 241 StGB unbekannt nein
110 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein
111 Strafvollstreckung § 113 StGB nein ja
112 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein
113 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein
114 Strafvollstreckung § 265 StGB nein nein
115 Strafvollstreckung § 263a StGB nein nein
116 Strafvollstreckung § 21 StVG nein nein
117 Strafvollstreckung § 306d StGB nein nein
118 Strafvollstreckung WaffG nein nein
lfd. Nr. Grund des
Haftbefehls
dem Haftbefehl
zugrunde liegendes
Delikt
Delikt politisch
motiviert?
Gewaltdelikt?
119 Sicherung des
Strafverfahrens
§ 263 StGB nein nein
120 Sicherung des
Strafverfahrens
§ 249 StGB nein ja
121 Strafvollstreckung § 113 StGB nein ja
122 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein
123 Strafvollstreckung BtMG nein nein
124 Strafvollstreckung BtMG nein nein
125 SIS II / Interpol-
Rotecke (Ausschreibung
Inland)
§ 113 StGB unbekannt ja
126 Strafvollstreckung § 223 StGB unbekannt ja
127 Strafvollstreckung § 223 StGB unbekannt ja
128 Strafvollstreckung BtMG nein nein
129 Strafvollstreckung § 185 StGB ja nein
130 Strafvollstreckung § 185 StGB ja nein
131 Strafvollstreckung § 130 StGB ja nein
132 Strafvollstreckung § 224 StGB ja ja
133 Strafvollstreckung § 267 StGB nein nein
134 Strafvollstreckung § 224 StGB nein ja
135 Sicherung des
Strafverfahrens
§ 242 StGB nein nein
136 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein
137 Sicherung des
Strafverfahrens
§ 224 StGB nein ja
138 Strafvollstreckung OWiG nein nein
139 Sicherung des
Strafverfahrens
§ 113 StGB nein ja
140 Strafvollstreckung AufenthG nein nein
141 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein
142 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein
143 Strafvollstreckung § 130 StGB ja nein
144 Strafvollstreckung § 130 StGB ja nein
145 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein
146 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein
147 Sicherung des
Strafverfahrens
§ 130 StGB ja nein
148 Strafvollstreckung § 185 StGB ja nein
149 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja
lfd. Nr. Grund des
Haftbefehls
dem Haftbefehl
zugrunde liegendes
Delikt
Delikt politisch
motiviert?
Gewaltdelikt?
150 Strafvollstreckung BtMG nein nein
151 Strafvollstreckung § 185 StGB unbekannt nein
152 Strafvollstreckung § 130 StGB ja nein
153 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein
154 Strafvollstreckung § 21 StVG nein nein
155 Sicherung des
Strafverfahrens
§ 263 StGB nein nein
156 Strafvollstreckung § 21 StVG nein nein
157 Strafvollstreckung § 21 StVG nein nein
158 Sicherung des
Strafverfahrens
§ 242 StGB nein nein
159 Sicherung des
Strafverfahrens
§ 130 StGB ja nein
160 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein
161 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja
162 Strafvollstreckung § 315c StGB nein nein
163 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja
164 Sicherung des
Strafverfahrens
§ 316 StGB nein nein
165 Strafvollstreckung § 316 StGB nein nein
166 Strafvollstreckung § 29 BtMG nein nein
167 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja
168 Strafvollstreckung § 29 BtMG nein nein
169 Strafvollstreckung § 30 BtMG nein nein
170 Strafvollstreckung § 170 StGB nein nein
171 § 456a StPO § 211 StGB nein ja
172 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein
173 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein
174 Strafvollstreckung § 130 StGB ja nein
175 Sicherung des
Strafverfahrens
§ 242 StGB nein nein
176 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein
177 Strafvollstreckung § 29 BtMG nein nein
178 Sicherung des
Strafverfahrens
§ 29 BtMG nein nein
179 Strafvollstreckung § 21 StVG nein nein
180 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja
181 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja
lfd. Nr. Grund des
Haftbefehls
dem Haftbefehl
zugrunde liegendes
Delikt
Delikt politisch
motiviert?
Gewaltdelikt?
182 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein
183 § 456a StPO § 242 StGB nein nein
184 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein
185 Strafvollstreckung § 244 StGB nein nein
186 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein
187 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein
188 Strafvollstreckung § 123 StGB nein nein
189 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein
190 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein
191 Sicherung des
Strafverfahrens
§ 253 StGB nein ja
192 Sicherung des
Strafverfahrens
§ 185 StGB nein nein
193 Sicherung des
Strafverfahrens
§ 52 WaffG nein nein
194 § 456a StPO § 223 StGB nein ja
195 Strafvollstreckung OWiG nein nein
196 Sicherung des
Strafverfahrens
§ 185 StGB nein nein
197 Strafvollstreckung WaffG nein nein
198 Strafvollstreckung § 185 StGB ja nein
199 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein
200 Sicherung des
Strafverfahrens
§ 243 StGB nein nein
201 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein
202 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein
203 Strafvollstreckung § 21 StVG nein nein
204 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein
205 Sicherung des
Strafverfahrens
§ 243 StGB nein nein
206 Strafvollstreckung § 243 StGB nein nein
207 Strafvollstreckung § 29 BtMG nein nein
208 Strafvollstreckung § 240 StGB nein nein
209 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein
210 Sicherung des
Strafverfahrens
§ 242 StGB nein nein
211 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein
212 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein
lfd. Nr. Grund des
Haftbefehls
dem Haftbefehl
zugrunde liegendes
Delikt
Delikt politisch
motiviert?
Gewaltdelikt?
213 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein
214 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja
215 Strafvollstreckung Luftverkehrsgesetz nein nein
216 Sicherung des
Strafverfahrens
§ 86a StGB ja nein
217 Strafvollstreckung § 244a StGB nein nein
218 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein
219 Strafvollstreckung § 130 StGB ja nein
220 Sicherung des
Strafverfahrens
§ 130 StGB ja nein
221 Strafvollstreckung § 281 StGB nein nein
222 Strafvollstreckung OWiG nein nein
223 Sicherung des
Strafverfahrens
§ 223 StGB nein ja
224 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein
225 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein
226 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein
227 Strafvollstreckung § 145d StGB nein nein
228 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein
229 Strafvollstreckung OWiG nein nein
230 Strafvollstreckung OWiG nein nein
231 Strafvollstreckung § 185 StGB nein nein
232 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein
233 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein
234 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein
235 Sicherung des
Strafverfahrens
§ 242 StGB nein nein
236 Strafvollstreckung § 185 StGB nein nein
237 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja
238 Sicherung des
Strafverfahrens
§ 130 StGB ja nein
239 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja
240 Sicherung des
Strafverfahrens
§ 224 StGB nein ja
241 Sicherung des
Strafverfahrens
§ 86a StGB ja nein
242 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein
243 Sicherung des
Strafverfahrens
§ 29 BtMG nein nein
lfd. Nr. Grund des
Haftbefehls
dem Haftbefehl
zugrunde liegendes
Delikt
Delikt politisch
motiviert?
Gewaltdelikt?
244 Sicherung des
Strafverfahrens
§ 29 BtMG nein nein
245 Strafvollstreckung § 29 BtMG nein nein
246 Strafvollstreckung § 29 BtMG nein nein
247 Strafvollstreckung § 267 StGB nein nein
248 Sicherung des
Strafverfahrens
§ 263 StGB nein nein
249 Sicherung des
Strafverfahrens
§ 29 BtMG nein nein
250 § 456a StPO § 211 StGB nein ja
251 Strafvollstreckung § 113 StGB nein ja
252 Sicherung des
Strafverfahrens
§ 243 StGB nein nein
253 Strafvollstreckung § 243 StGB nein nein
254 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein
255 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein
256 Sicherung des
Strafverfahrens
§ 255 StGB nein ja
257 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein
258 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein
259 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein
260 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein
261 Strafvollstreckung § 29 BtMG nein nein
262 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja
263 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein
264 Strafvollstreckung § 21 StVG nein nein
265 Strafvollstreckung § 86 a StGB ja nein
266 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein
267 Sicherung des
Strafverfahrens
§§ 242, 243 StGB nein nein
268 Sicherung des
Strafverfahrens
§ 316 StGB nein nein
269 Strafvollstreckung § 246 StGB nein nein
270 § 456a StPO § 212 StGB nein ja
271 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein
272 Strafvollstreckung § 185 StGB nein nein
273 Sicherung des
Strafverfahrens
§§ 242, 243, 263a
StGB
nein nein
lfd. Nr. Grund des
Haftbefehls
dem Haftbefehl
zugrunde liegendes
Delikt
Delikt politisch
motiviert?
Gewaltdelikt?
274 Strafvollstreckung §§ 240, 263, 267, 316
StGB; §§ 2, 52
WaffG; § 21 StVG,
§§ 1,6 PflVG
nein nein
275 Strafvollstreckung § 132a StGB nein nein
276 Strafvollstreckung § 21 StVG; WaffG nein nein
277 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein
278 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein
279 Strafvollstreckung § 95 AufenthG nein nein
280 Strafvollstreckung § 224 StGB nein ja
281 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein
282 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein
283 Strafvollstreckung §§ 185, 186 StGB nein nein
284 Strafvollstreckung § 224 StGB nein ja
285 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein
286 Strafvollstreckung § 21 StVG nein nein
287 § 456a StPO § 29a BtMG nein nein
288 Strafvollstreckung § 164 StGB ja nein
289 Strafvollstreckung § 240 StGB nein nein
290 Strafvollstreckung § 21 StVG nein nein
291 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein
292 Strafvollstreckung § 224 StGB nein ja
293 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein
294 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein
295 Strafvollstreckung § 253 StGB nein nein
296 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja
297 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein
298 Strafvollstreckung § 243 StGB nein nein
299 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein
300 Strafvollstreckung § 243 StGB nein nein
301 Strafvollstreckung § 243 StGB nein nein
302 Strafvollstreckung § 223 a StGB nein ja
303 Strafvollstreckung § 113 StGB nein ja
304 Strafvollstreckung § 29 Abs. 1 Nr. 3
BtMG
nein nein
305 Strafvollstreckung § 246 StGB nein nein
306 Sicherung des
Strafverfahrens
§ 263 StGB nein nein
lfd. Nr. Grund des
Haftbefehls
dem Haftbefehl
zugrunde liegendes
Delikt
Delikt politisch
motiviert?
Gewaltdelikt?
307 Strafvollstreckung §§ 240, 241 StGB nein nein
308 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein
309 Strafvollstreckung PflVG nein nein
310 Sicherung des
Strafverfahrens
§ 223 StGB nein ja
311 Strafvollstreckung § 21 StVG, § 316
StGB
nein nein
312 Strafvollstreckung § 249 StGB nein ja
313 Sicherung des
Strafverfahrens
§ 86a StGB ja nein
314 Sicherung des
Strafverfahrens
§ 255 StGB nein ja
315 Strafvollstreckung § 130 StGB ja nein
316 Strafvollstreckung §§ 223, 185 StGB ja ja
317 Strafvollstreckung §§ 244 (1) StGB,
§ 29 (1) Nr. 3 BtMG
nein nein
318 Sicherung des
Strafverfahrens
§ 29a Abs. 1 Nr. 1,
§ 29 Abs. 1 Nr. 3
BtMG
nein nein
319 Strafvollstreckung § 113 StGB ja ja
320 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein
321 Strafvollstreckung § 185 StGB ja nein
322 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein
323 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein
324 Strafvollstreckung §§ 315c Abs. 1, Nr.
1a StGB , 315c Abs.
3 Nr. 2 StGB
nein nein
325 Strafvollstreckung § 255 StGB nein nein
326 Strafvollstreckung Verstoß BtMG nein nein
327 Strafvollstreckung § 130 StGB ja nein
328 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein
329 Strafvollstreckung §§ 86a, 126 StGB ja nein
330 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein
331 Strafvollstreckung § 29 BtMG nein nein
332 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein
333 Strafvollstreckung § 246 StGB nein nein
334 Sicherung des
Strafverfahrens
§§ 113, 120, 126,
130, 185, 223 StGB
ja ja
335 Strafvollstreckung § 263a Abs. 1 StGB nein nein
lfd. Nr. Grund des
Haftbefehls
dem Haftbefehl
zugrunde liegendes
Delikt
Delikt politisch
motiviert?
Gewaltdelikt?
336 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein
337 Strafvollstreckung § 316 StGB nein nein
338 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja
339 Strafvollstreckung § 29 BtMG nein nein
340 Strafvollstreckung § 29 BtMG nein nein
341 Strafvollstreckung § 185 StGB nein nein
342 Strafvollstreckung § 316 StGB nein nein
343 Regelung des
Asylbzw.
Aufenthaltsgesetzes
§ 53 AufenthG nein nein
344 Sicherung des
Strafverfahrens
§§ 315c, 114, 223,
230, 267 StGB
nein ja
345 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein
346 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja
347 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein
348 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein
349 Strafvollstreckung § 30 BtMG nein nein
350 Sicherung des
Strafverfahrens
§ 130 StGB ja nein
351 Strafvollstreckung §§ 185, 194, 52 StGB nein nein
352 Strafvollstreckung § 145 StGB nein nein
353 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein
354 Sicherung des
Strafverfahrens
§§ 86a, 185, 241
StGB
nein nein
355 Strafvollstreckung § 224 StGB nein ja
356 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja
357 Strafvollstreckung Verstoß BtMG nein nein
358 Strafvollstreckung § 113 StGB nein ja
359 Strafvollstreckung BtMG nein nein
360 § 456a StPO § 244 StGB nein nein
361 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein
362 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein
363 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein
364 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein
365 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein
366 Sicherung des
Strafverfahrens
§ 265a StGB nein nein
lfd. Nr. Grund des
Haftbefehls
dem Haftbefehl
zugrunde liegendes
Delikt
Delikt politisch
motiviert?
Gewaltdelikt?
367 Sicherung des
Strafverfahrens
§ 263 StGB nein nein
368 Strafvollstreckung §§ 223, 230 StGB nein ja
369 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein
370 Strafvollstreckung OWiG nein nein
371 Sicherung des
Strafverfahrens
§ 265a StGB nein nein
372 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein
373 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein
374 Strafvollstreckung § 242, 243, 244 StGB nein nein
375 Strafvollstreckung § 243 StGB nein nein
376 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein
377 Strafvollstreckung § 130 StGB ja nein
378 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein
379 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein
380 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein
381 Sicherung des
Strafverfahrens
BtMG nein nein
382 Strafvollstreckung BtMG nein nein
383 Sicherung des
Strafverfahrens
StVG nein nein
384 Strafvollstreckung § 248a StGB nein nein
385 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein
386 § 456a StPO WaffG nein nein
387 Strafvollstreckung §§ 223, 303, 265a,
248a StGB
nein ja
388 Strafvollstreckung §§ 259, 246, 242
StGB
nein nein
389 Strafvollstreckung § 224 StGB ja ja
390 Strafvollstreckung § 223 StGB unbekannt ja
391 Sicherung des
Strafverfahrens
§§ 265a, 248a StGB nein nein
392 Strafvollstreckung § 223 StGB unbekannt ja
393 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein
394 Strafvollstreckung § 113 StGB unbekannt ja
395 Strafvollstreckung § 123 StGB ja nein
396 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein
397 Strafvollstreckung §§ 242, 194, 185
StGB
nein nein
lfd. Nr. Grund des
Haftbefehls
dem Haftbefehl
zugrunde liegendes
Delikt
Delikt politisch
motiviert?
Gewaltdelikt?
398 Strafvollstreckung §§ 242, 243 265a
StGB
nein nein
399 Strafvollstreckung BtMG nein nein
400 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja
401 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein
402 Strafvollstreckung § 303 StGB nein nein
403 Strafvollstreckung § 303c StGB nein nein
404 Strafvollstreckung § 194 StGB unbekannt nein
405 Strafvollstreckung § 185 StGB ja nein
406 Strafvollstreckung § 267 StGB nein nein
407 Strafvollstreckung §§ 224, 265a, 263,
248a StGB
nein ja
408 Strafvollstreckung § 252 StGB nein ja
409 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein
410 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein
411 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein
412 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein
413 Strafvollstreckung BtMG nein nein
414 Strafvollstreckung §§ 303c, 303 StGB nein nein
415 Strafvollstreckung §§ 185, 241 StGB nein nein
416 Strafvollstreckung StVG nein nein
417 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein
418 Sicherung des
Strafverfahrens
§ 265a StGB nein nein
419 Sicherung des
Strafverfahrens
§ 142 StGB nein nein
420 Strafvollstreckung §§ 267, 263 StGB nein nein
421 Strafvollstreckung § 113 StGB nein ja
422 Strafvollstreckung § 113 StGB nein ja
423 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein
424 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein
425 Sicherung des
Strafverfahrens
§ 242 StGB nein nein
426 Strafvollstreckung BtMG nein nein
427 § 456a StPO § 123 StGB nein nein
428 Strafvollstreckung § 185 StGB nein nein
429 Strafvollstreckung WaffG nein nein
430 Strafvollstreckung § 130 StGB ja nein
lfd. Nr. Grund des
Haftbefehls
dem Haftbefehl
zugrunde liegendes
Delikt
Delikt politisch
motiviert?
Gewaltdelikt?
431 Strafvollstreckung § 252 StGB unbekannt ja
432 Strafvollstreckung §§ 267, 263 StGB,
BTMG
nein nein
433 Strafvollstreckung BtMG nein nein
434 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein
435 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein
436 Strafvollstreckung OWiG nein nein
437 Strafvollstreckung §§ 265a, 248a, 242
StGB
nein nein
438 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein
439 Strafvollstreckung § 303 StGB nein nein
440 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein
441 Strafvollstreckung StVG nein nein
442 § 456a StPO § 212 StGB nein ja
443 Strafvollstreckung OWiG ja nein
444 Strafvollstreckung § 266a StGB nein nein
445 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein
446 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein
447 Strafvollstreckung § 316 StGB nein nein
448 Strafvollstreckung PflVG nein nein
449 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein
450 Strafvollstreckung § 113 StGB ja ja
451 Strafvollstreckung § 185 StGB ja nein
452 Strafvollstreckung § 185 StGB ja nein
453 Strafvollstreckung VersG ja nein
454 Strafvollstreckung § 243 StGB nein nein
455 Strafvollstreckung VersG ja nein
456 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein
457 Strafvollstreckung § 130 StGB ja nein
458 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein
459 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein
460 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein
461 Strafvollstreckung §§ 306a, 303c, 303,
263, 249, 246, 242,
240, 224, 223 StGB
nein ja
462 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein
463 Strafvollstreckung §§ 265a, 248a, 242
StGB
nein nein
lfd. Nr. Grund des
Haftbefehls
dem Haftbefehl
zugrunde liegendes
Delikt
Delikt politisch
motiviert?
Gewaltdelikt?
464 Strafvollstreckung §§ 223, 130 StGB ja ja
465 Strafvollstreckung § 224 StGB nein ja
466 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein
467 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein
468 Strafvollstreckung § 170 StGB nein nein
469 Strafvollstreckung § 255 StGB nein ja
470 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja
471 Strafvollstreckung § 238 StGB nein nein
472 Sicherung des
Strafverfahrens
§ 238 StGB nein nein
473 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein
474 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein
475 Strafvollstreckung § 240 StGB nein nein
476 Strafvollstreckung BtMG nein nein
477 Strafvollstreckung §§ 303, 303c StGB nein nein
478 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein
479 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein
480 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein
481 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein
482 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein
483 Strafvollstreckung § 185 StGB nein nein
484 Strafvollstreckung § 185 StGB nein nein
485 Sicherung des
Strafverfahrens
§§ 246, 248b, 283
StGB
nein nein
486 Strafvollstreckung §§ 263, 246 StGB nein nein
487 Sicherung des
Strafverfahrens
§ 370 AO nein nein
488 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein
489 § 456a StPO § 244a StGB nein nein
490 Strafvollstreckung § 126 StGB ja nein
491 Strafvollstreckung § 184b StGB nein nein
492 Strafvollstreckung § 185 StGB nein nein
493 § 456a StPO §§ 244a, 243, 242
StGB
nein nein
494 Sicherung des
Strafverfahrens
§ 315b StGB nein ja
495 Sicherung des
Strafverfahrens
§ 229 StGB nein nein
lfd. Nr. Grund des
Haftbefehls
dem Haftbefehl
zugrunde liegendes
Delikt
Delikt politisch
motiviert?
Gewaltdelikt?
496 Strafvollstreckung SprengG nein nein
497 Strafvollstreckung § 223 StGB unbekannt ja
498 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein
499 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein
500 Strafvollstreckung BtMG nein nein
501 Sicherung des
Strafverfahrens
§ 267 StGB nein nein
502 Strafvollstreckung § 21 StVG nein nein
503 § 456a StPO § 243 StGB nein nein
504 Strafvollstreckung § 241 StGB unbekannt nein
505 Strafvollstreckung BtMG nein nein
506 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein
507 Strafvollstreckung § 243 StGB nein nein
508 Strafvollstreckung § 244 StGB nein nein
509 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein
510 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein
511 Strafvollstreckung § 224 StGB nein ja
512 Strafvollstreckung § 113 StGB nein ja
513 Strafvollstreckung § 130 StGB ja nein
514 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein
515 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein
516 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein
517 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein
518 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein
519 Strafvollstreckung § 241 StGB nein nein
520 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein
521 Strafvollstreckung § 29 Abs. 1 Nr. 1
BtMG
nein nein
522 Sicherung des
Strafverfahrens
§ 252 StGB nein ja
523 Strafvollstreckung § 243 StGB nein nein
524 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein
525 Strafvollstreckung § 29 Abs. 1 Nr. 3
BtMG
nein nein
526 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein
527 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein
528 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein
lfd. Nr. Grund des
Haftbefehls
dem Haftbefehl
zugrunde liegendes
Delikt
Delikt politisch
motiviert?
Gewaltdelikt?
529 Strafvollstreckung § 250 StGB nein ja
530 Strafvollstreckung § 250 StGB nein ja
531 Strafvollstreckung § 255 StGB nein ja
532 Strafvollstreckung § 145 StGB nein nein
533 Strafvollstreckung § 243 StGB nein nein
534 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein
535 Strafvollstreckung OWiG nein nein
536 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein
537 Strafvollstreckung § 29 BtMG nein nein
538 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein
539 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein
540 Strafvollstreckung § 243 StGB nein nein
541 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein
542 Sicherung des
Strafverfahrens
§ 263 StGB nein nein
543 Strafvollstreckung OWiG nein nein
544 Strafvollstreckung § 130 StGB ja nein
545 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein
546 Strafvollstreckung § 316 StGB nein nein
547 Strafvollstreckung § 113 StGB nein ja
548 Strafvollstreckung § 224 StGB nein ja
549 Sicherung des
Strafverfahrens
§ 244 StGB nein nein
550 Strafvollstreckung § 229 StGB nein nein
551 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein
552 Strafvollstreckung § 142 StGB nein nein
553 Sicherung des
Strafverfahrens
§ 86a StGB ja nein
554 Strafvollstreckung §§ 283, 283b StGB i.
V. m. § 84 GmbhG
(Insolvenzverschleppung)
nein nein
555 Strafvollstreckung § 185 StGB nein nein
556 Strafvollstreckung OWiG nein nein
557 Strafvollstreckung § 185 StGB nein nein
558 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein
559 Strafvollstreckung § 185 StGB nein nein
lfd. Nr. Grund des
Haftbefehls
dem Haftbefehl
zugrunde liegendes
Delikt
Delikt politisch
motiviert?
Gewaltdelikt?
560 Sicherung des
Strafverfahrens
§ 241 StGB nein nein
561 Strafvollstreckung § 240 StGB nein nein
562 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein
563 Strafvollstreckung § 113 StGB nein ja
564 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein
565 Strafvollstreckung § 243 StGB nein nein
566 Strafvollstreckung § 267 StGB nein nein
567 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein
568 Strafvollstreckung § 248b StGB nein nein
569 Strafvollstreckung § 185 StGB ja nein
570 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja
571 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein
572 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein
573 Strafvollstreckung § 21 StVG nein nein
574 Strafvollstreckung OWiG nein nein
575 Strafvollstreckung § 224 StGB ja ja
576 Strafvollstreckung OWiG nein nein
577 Strafvollstreckung § 113 StGB nein ja
578 Strafvollstreckung § 113 StGB nein ja
579 Strafvollstreckung § 246 StGB nein nein
580 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein
581 Strafvollstreckung § 113 StGB nein ja
582 Sicherung des
Strafverfahrens
§ 223 StGB nein ja
583 Strafvollstreckung PflVG nein nein
584 Strafvollstreckung § 211 StGB nein ja
585 Strafvollstreckung § 316 StGB nein nein
586 Strafvollstreckung § 22a KrWaffKontrG nein nein
587 Strafvollstreckung § 316 StGB nein nein
588 Strafvollstreckung § 223 StGB ja ja
589 Strafvollstreckung § 224 StGB nein ja
590 Strafvollstreckung § 250 StGB nein ja
591 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein
592 Strafvollstreckung VersG ja nein
593 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein
594 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein
lfd. Nr. Grund des
Haftbefehls
dem Haftbefehl
zugrunde liegendes
Delikt
Delikt politisch
motiviert?
Gewaltdelikt?
595 Strafvollstreckung § 86 a StGB ja nein
596 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein
597 Strafvollstreckung § 22 StVG nein nein
598 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja
599 Strafvollstreckung OWiG nein nein
600 Strafvollstreckung § 185 StGB nein nein
601 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja
602 Strafvollstreckung § 249 StGB nein ja
603 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein
604 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein
605 Sicherung des
Strafverfahrens
§ 263 StGB nein nein
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ISSN 0722-8333]