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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Die Bürgerdialoge zur Zukunft Europas - Verfahren und Ergebnisse

Grundprinzipien und Fragestellungen der europaweiten Dialoge, Berücksichtigung in nationalen Dialogveranstaltungen, Durchführung von Befragungen in EU-Staaten; Deutscher Bürgerdialog: Beteiligte und Teilnehmende, Formate, Auswahl von Bürgern, Zielgruppen, wissenschaftliche Auswertung, Diskussion und Evaluation der Ergebnisse, Fortsetzung der Dialoge, Bundes- und EU-Mittel; weitere Instrumente zum Ausbau von Bürgerbefragungen und Bildungsarbeit über die EU<br /> (insgesamt 19 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

13.11.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/531226.10.2018

Die Bürgerdialoge zur Zukunft Europas – Verfahren und Ergebnisse

der Abgeordneten Dr. Franziska Brantner, Dr. Anna Christmann, Margarete Bause, Agnieszka Brugger, Kai Gehring, Uwe Kekeritz, Katja Keul, Dr. Tobias Lindner, Omid Nouripour, Cem Özdemir, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Jürgen Trittin, Ottmar von Holtz, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Der französische Staatspräsident Emmanuel Macron hat in seinen Europareden an der Pariser Universität Sorbonne und vor der Akropolis in Athen Bürgerbefragungen zu Europa als Teil seines Europaprojekts in den Mittelpunkt gestellt. Die französische Europaministerin Nathalie Loiseau, die mit der Koordinierung der Befragungen innerhalb Frankreichs sowie mit anderen Mitgliedstaaten betraut ist, stellte am 14. März 2018 im Ministerrat die Grundprinzipien der europaweiten Konsultationen vor. Ziel der Befragungen sei es, die europäischen Bürgerinnen und Bürger zu Wort kommen zu lassen und deren Erwartungen, Sorgen und auch Vorschläge in Bezug auf die EU systematisch abzubilden. Nahezu alle EU-Länder hätten sich dem von EU-Kommission und Parlament unterstützten Vorschlag Frankreichs angeschlossen. Ein Expertengremium unterstütze das Verfahren mit fachlicher Expertise, während ein Kontrollausschuss, in dem alle Parteien der Nationalversammlung vertreten seien, über die politische Neutralität und die Transparenz der Befragungen wache (siehe: https://de.ambafrance.org/Burgerbefragungen-Neubegrundung-Europas-durch-Partizipation-und-Dialog).

Europaweit finden deswegen derzeit Bürgerdialoge zur Zukunft Europas statt. Auch in Deutschland wurde von Mai bis Oktober 2018 diskutiert. Eine erste Präsentation aller Ergebnisse aus den nationalen Dialogen sei für Ende 2018 geplant, so die Bundesregierung. Gefragt werde: Wie erleben Sie Europa im Alltag? Welche Rolle spielt Europa aktuell für Deutschland? Wie soll die Zukunft Europas aussehen? Die Bundesregierung betont, dass die europaweiten Bürgerdialoge Teil der großen politischen Debatte seien, die über Europa geführt wird. Der europäische Bürgerdialog habe eine beratende Funktion. Die Ergebnisse der Dialogveranstaltungen von Bundesregierung und zivilgesellschaftlichen Partnern sollen zusammengetragen und von einem unabhängigen Dienstleister wissenschaftlich ausgewertet werden. Danach will die Bundesregierung die Ergebnisse auf nationaler und europäischer Ebene ausführlich diskutieren und daraus Schlussfolgerungen für ihr Handeln ziehen (siehe: www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Themen/Europadialog/_node.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen19

1

Welche Grundprinzipien für die europaweiten Konsultationen hat die französische Europaministerin im Ministerrat benannt, und inwiefern wurden diese und/oder andere grundlegende Kriterien seitens der Bundesregierung in ihrem nationalen EU-Bürgerdialog „Sprechen wir über Europa“ berücksichtigt?

2

Hat die Bundesregierung die von Bürgerinnen und Bürgern auf Initiative der Europäischen Kommission ausgearbeiteten Fragestellungen mitberücksichtigt?

3

Inwiefern wurde der Weißbuch-Prozess der Europäischen Kommission berücksichtigt, und wie sollen die Ergebnisse der deutschen Bürgerdialoge in den EU-Gipfel in Hermannstadt (Sibiu) am 9. Mai 2019 kurz vor der Europawahl einfließen?

4

Welche Regierungen welcher EU-Mitgliedstaaten haben sich im Ministerrat der Durchführung von EU-Bürgerdialogen nicht angeschlossen und mit welchen Begründungen?

5

Lässt die Bundesregierung sich bei ihren EU-Bürgerdialogen wie in Frankreich durch ein Expertengremium unterstützen? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, durch welche Expertinnen und Experten?

6

Wie wurden zivilgesellschaftliche Gruppen, Initiativen, Organisationen, Vereine und Verbände in die Bürgerdialoge in Deutschland eingebunden?

7

Inwieweit wurden bzw. werden die politischen Parteien in das Verfahren der EU-Bürgerdialoge in Deutschland eingebunden?

8

Mit welchen zivilgesellschaftlichen Gruppen, Initiativen, Organisationen, Vereinen und Verbänden wurden bzw. werden die EU-Bürgerdialoge in Deutschland organisiert und durchgeführt, und nach welchen Auswahlkriterien und welchem Verfahren wurden bzw. werden die Partner ausgewählt?

9

Inwiefern wurden Bürgerdialoge mit zufällig ausgewählten Bürgerinnen und Bürgern durchgeführt bzw. berücksichtigt?

10

Wurden Formate durchgeführt, bei denen die Politik im Wesentlichen nur zuhört, und wenn ja, welche?

11

Wurden bei den EU-Bürgerdialogen schon seit Jahren bestehende Formate zivilgesellschaftlicher Gruppen, Initiativen, Organisationen, Vereine und Verbände und aktuelle Formate der Europäischen Kommission und des Europäischen Parlaments sowie der deutschen Länder berücksichtigt? Falls ja, inwiefern und welche, und falls nein, warum nicht?

12

Wie viele EU-Bürgerdialoge mit wie vielen Teilnehmerinnen und Teilnehmern und aus welchen Altersgruppen wurden bislang in Deutschland durchgeführt, und wie viele EU-Bürgerdialoge sind noch geplant?

13

Wie wird eine regionale Ausgewogenheit und der Zugang zu unterschiedlichen Zielgruppen gewährleistet? Gibt es grenzüberschreitende Formate?

14

Durch welchen unabhängigen Dienstleister, auf Grundlage welcher Ergebnissicherung der einzelnen Veranstaltungen und entlang welcher Kriterien will die Bundesregierung die EU-Bürgerdialoge wissenschaftlich auswerten lassen?

15

Nach welchen Gesichtspunkten wird bzw. wurde der beauftragte Dienstleister ausgewählt, und welche spezifische Expertise qualifiziert diesen hierzu? Hat der Dienstleister ausgewiesene Erfahrungen in der Bearbeitung von EU-Themen im „Strukturierten Dialog“?

16

Wird der Öffentlichkeit die Auswertung des unabhängigen Dienstleisters vollständig, d. h. nicht verändert und gekürzt durch die Bundesregierung, zugänglich gemacht? Wenn ja, in welcher Form? Wenn nein, warum nicht?

17

In welchem Format will die Bundesregierung die Ergebnisse der EU-Bürgerdialoge ausführlich diskutieren und evaluieren? Soll den Netzwerken für Europapolitik in Deutschland hierbei eine Rolle zukommen? Wenn ja, welchen Netzwerken, und welche Rolle? Wenn nein, warum nicht?

18

Will die Bundesregierung entsprechend evaluierte EU-Bürgerdialoge, künftig fortsetzen, verstetigen, verbessern und angemessen fördern, etwa auch zur deutschen EU-Ratspräsidentschaft 2020? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wird sie hierfür künftig mehr Mittel im Bundeshaushalt und im kommenden mehrjährigen Finanzrahmen der EU ab 2021 einstellen bzw. einfordern wollen?

19

Welche sonstigen Instrumente will die Bundesregierung künftig auf nationaler und europäischer Ebene stärken, um den Dialog und die Bildungsarbeit über die EU mit ihren Bürgerinnen und Bürgern dauerhaft in der Breite zu verankern? Welche bestehenden Dialogformate, auch mit zivilgesellschaftlichen Gruppen, Initiativen, Organisationen, Vereinen und Verbänden, sollten eingebunden werden?

Berlin, den 16. Oktober 2018

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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