[Deutscher Bundestag Drucksache 17/969
17. Wahlperiode 05. 03. 2010 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ute Koczy, Omid Nouripour, Agnes
Malczak, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/725 –
Wiederaufbau und Entwicklung im deutschen Afghanistan-Konzept
der Bundesregierung nach der Londoner Konferenz
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesregierung hat im Vorfeld der Londoner Afghanistan-Konferenz
Ende Januar 2010 ihr Konzept „Auf dem Weg zur Übergabe in Verantwortung:
Das deutsche Afghanistan-Engagement nach der Londoner Konferenz“
vorgelegt. Auf der Londoner Konferenz selber wurde das Communiqué „Afghan
Leadership, Regional Cooperation, International Partnership“ beschlossen,
dem auch Deutschland zugestimmt hat.
Eine Erhöhung der finanziellen Mittel für den zivilen Aufbau in Afghanistan
wird in beiden Dokumenten angekündigt. Im Afghanistan-Konzept der
Bundesregierung wird angestrebt, die jährlichen Mittel für den zivilen Aufbau zu
erhöhen und bis 2013 zu verstetigen. Damit reagiert die Bundesregierung auf
die seit langem hierzu im Bundestag von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN erhobenen Forderungen.
Die Bundesregierung stellt eine „Entwicklungsoffensive“ für Nord-
Afghanistan in den fünf Provinzen Kunduz, Takhar, Badakshan, Baghlan und Balkh in
Aussicht. Ziel ist, eine höhere „Wirksamkeit in der Fläche zu erzielen“.
Jenseits dieser Ankündigungen bleiben viele Fragen offen, die die konkrete
Umsetzung, die daraus folgenden Wegmarken sowie die zu erwartende
Wirksamkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen betreffen.
1. Wie plant die Bundesregierung, die angekündigten zusätzlichen Mittel in
2009 und 2010 zu verausgaben (bitte nach Haushaltstiteln und Projekten
aufschlüsseln)?
Die Fragen 1 bis 4 werden zusammen beantwortet.
Wie von der Bundeskanzlerin in ihrer Regierungserklärung vor dem Deutschen
Bundestag am 27. Januar 2010 angekündigt, beabsichtigt die Bundesregierung
– vorbehaltlich der Zustimmung des Deutschen Bundestages –, die Mittel für Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 2. März 2010 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/969 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeihr ziviles Engagement in Afghanistan im Bundeshaushalt 2010 von
veranschlagten 220,7 Mio. Euro auf 430,7 Mio. Euro aufzustocken und damit nahezu
zu verdoppeln.
Im Einzelplan 23 sollen zusätzlich 120 Mio. Euro und somit insgesamt 250 Mio.
Euro für Afghanistan veranschlagt werden. Von dieser Gesamtsumme sind
180 Mio. Euro für die Bilaterale Finanzielle Zusammenarbeit (Kapitel 23 02,
Titel 866 01), 60 Mio. Euro für die Bilaterale Technische Zusammenarbeit
(Kapitel 23 02, Titel 896 03) und 10 Mio. Euro zugunsten des Titels
„Förderung entwicklungswichtiger Vorhaben privater deutscher Träger“ (Kapitel 23 02,
Titel 687 06) vorgesehen. Daneben ist beabsichtigt, die Mittel des
Stabilitätspakts Afghanistan im Einzelplan 05 (Kapitel 05 02, Titel 687 79) um 90 Mio.
Euro auf dann 180,7 Mio. Euro zu erhöhen. Über die Mittelerhöhungen ist im
derzeit laufenden parlamentarischen Verfahren zum Bundeshaushalt 2010 zu
entscheiden.
Bei den zusätzlichen Mitteln des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) steht die Aufteilung auf
Organisationen, Programme, Fonds und Projekte noch nicht fest und ist Gegenstand
laufender Planungs- und Abstimmungsprozesse mit der afghanischen Regierung.
Auf der Basis bisheriger Absprachen mit der afghanischen Regierung und in
Übereinstimmung mit den in der Regierungserklärung von der Bundeskanzlerin
am 27. Januar 2010 vorgestellten Zielsetzungen für das zivile Engagement in
Afghanistan wird in Zukunft voraussichtlich ein Großteil der angekündigten
BMZ-Mittel zugunsten des Norden Afghanistans für die Bereiche Gute
Regierungsführung (Stärkung von Distrikt- und Provinzverwaltungen,
Korruptionsbekämpfung), Schaffung von Einkommen und Beschäftigung (u. a.
Mikrokredite, Förderung von Unternehmen), ländliche Entwicklung, Verbesserung der
Verkehrsinfrastruktur (Bau von Straßen und Wegen), Verbesserung der Energie-
und Trinkwasserversorgung, Lehrerausbildung und Bau von Schulen sowie
Stärkung afghanischer Eigenverantwortung durch die Förderung nationaler
Programme über den von der Weltbank verwalteten Afghanistan-Treuhandfonds
für Wiederaufbau (ARTF) zur Verfügung gestellt.
Die zusätzlichen Mittel des Auswärtigen Amts sind für die Intensivierung des
Polizeiaufbaus, die Ausweitung schnell wirkender, flexibler
Stabilisierungsprojekte in Nord-Afghanistan sowie für eine Verstärkung der Maßnahmen im
Bereich Verwaltungs- und Justizaufbau vorgesehen. Außerdem beabsichtigt das
Auswärtige Amt, 10 Mio. Euro jährlich zu dem auf der Londoner Afghanistan-
Konferenz eingerichteten Internationalen Reintegrationsfonds beizutragen.
Daneben sind im Regierungsentwurf des Einzelplans 05 für das laufende Jahr
50 Mio. Euro bei Kapitel 05 02 Titel 687 69 für die Unterstützung des Aufbaus
afghanischer Streitkräfte veranschlagt. Beim Bundesministerium des Innern
sind im Haushalt der Bundespolizei (Kapitel 06 25, Titel 532 01) 12 Mio. Euro
für die auslandsbedingten Personalmehrausgaben der nach Afghanistan
entsandten Polizisten des Bundes und der Länder für das Jahr 2010 eingestellt.
Für laufende mehrjährige Projekte in Afghanistan sind seitens des
Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)
im Haushaltsjahr 2010 in Kapitel 10 02 Titel 687 07 (Bilaterale
Zusammenarbeit mit der FAO) 1,7 Mio. Euro vorgesehen. Nach derzeitigem Stand plant
das BMELV in diesem Jahr keine neuen Vorhaben in Afghanistan. Auf die
Erhöhung der Mittel im Einzelplan 14 (BMVg) infolge der Londoner Konferenz
wird in der Antwort zu Frage 8 eingegangen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/9692. Wie hoch ist der Anteil der zusätzlichen Mittel für die bilaterale staatliche
Entwicklungszusammenarbeit (bitte nach Organisationen aufschlüsseln)?
Auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 4 wird verwiesen.
3. Wie hoch ist der Anteil der zusätzlichen Mittel für multilaterale
Organisationen und/oder Fonds (bitte nach Organisationen bzw. Fonds
aufschlüsseln)?
Auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 4 wird verwiesen.
4. Wie hoch ist der Anteil der zusätzlichen Mittel für
Nichtregierungsorganisationen (bitte nach Organisationen aufschlüsseln)?
Auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 4 wird verwiesen.
5. Inwiefern fand eine Evaluierung der bisherigen Projekte, ihrer Ausgaben
und ihres Nutzens für den zivilen Wiederaufbau durch die
Bundesregierung statt, mit welchem Ergebnis, und worin sieht die Bundesregierung
noch Verbesserungsbedarf?
Welche Faktoren werden dabei zur Messung methodisch verwendet?
Alle Vorhaben der afghanisch-deutschen Entwicklungszusammenarbeit werden
gemäß der etablierten Verfahren der Projektfortschritts- und Ergebniskontrolle
geprüft. Die Durchführungsorganisationen legen der Bundesregierung in
regelmäßigen Abständen Berichte über den Fortgang der Maßnahmen und ihrer
Förderung vor, die insbesondere die Entwicklungen im geförderten Schwerpunkt,
die Wirkungen der Maßnahmen, die Einhaltung der Planung und Finanzierung,
gegebenenfalls eingetretene Schwierigkeiten bei der Umsetzung der
Maßnahmen sowie Veränderungen der Rahmenbedingungen schildern. Zudem
berichten die Durchführungsinstitutionen der Bundesregierung über die
durchgeführten Entwicklungsmaßnahmen nach Abschluss der Förderung bzw.
Inbetriebnahme einer Investition. Die Berichte beziehen sich auf einzelne Maßnahmen
und enthalten im Bedarfsfall spezifische Empfehlungen zu Anpassungen in den
Inhalten und Ansätzen der einzelnen Vorhaben.
Zusätzlich führt die Freie Universität Berlin in Zusammenarbeit mit dem BMZ
eine Wirkungsanalyse des deutschen Engagements in Nordost-Afghanistan
durch. Durch zwei Massenumfragen (jeweils rund 2 000 Haushaltsvorstände)
in vier Distrikten wird untersucht, inwieweit das Engagement Einfluss auf die
Wahrnehmung der ländlichen Bevölkerung von Sicherheit und Legitimität des
Staates hat.
6. Über welchen Zeitraum fördert und unterstützt die Bundesregierung
durchschnittlich die entwicklungspolitischen Projekte (bitte nach Projekten/
Organisationen aufschlüsseln)?
Die Darstellung einzelner entwicklungspolitischer Projekte nach
durchschnittlicher Förderungsdauer ist nicht möglich, da der Förderungszeitraum bei jedem
Projekt je nach Bedarf gesondert bestimmt wird.
Projekte der Finanziellen und Technischen Zusammenarbeit (FZ und TZ) im
Rahmen der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit sind längerfristig
angelegt und können in Abhängigkeit vom Projektfortschritt mehrere Projektphasen
Drucksache 17/969 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodehaben. Die einzelnen Phasen dauern in der Regel drei bis fünf Jahre, so dass
Förderzeiträume von insgesamt bis zu acht Jahren möglich sind.
7. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Erhöhung der Mittel
„schneller und direkter bei den Menschen vor Ort ankommt“?
Grundsätzlich sind alle entwicklungspolitischen Programme der
Bundesregierung in Afghanistan darauf angelegt, dass die Hilfe wirksam, schnell und direkt
vor Ort bei den Menschen ankommt. Die Bundesregierung befindet sich bei der
Programmgestaltung in ständigen Kontakt und Austausch mit afghanischen
und internationalen Akteuren sowie den deutschen
Durchführungsorganisationen mit dem Ziel, Entscheidungs- und Umsetzungsverfahren weiter zu
beschleunigen und schneller und flexibler auf Bedarf zu reagieren. Insbesondere
möchte die Bundesregierung erreichen, dass die Programme und Vorhaben
künftig noch stärker den Menschen in den einzelnen Distrikten – vor allem im
Norden des Landes – zugute kommen, dort schnell eine sichtbare und
nachhaltige Wirkung entfalten und zu einer Verbesserung der Lebensbedingungen der
Menschen beitragen. Zusätzlich beabsichtigt die Bundesregierung, bewährten
Ansätzen wie Nothilfe ähnliche Programme zum Ausbau von
Basisinfrastruktur im ländlichen Raum fortzuführen und besonders flexible
Umsetzungsmechanismen wie die Einrichtung von Fonds für kleinere und rasch umsetzbare
Vorhaben in der Fläche zu etablieren. Zudem legt die Bundesregierung bei der
Umsetzung von Infrastrukturprogrammen Wert darauf, dass die Maßnahmen
arbeitsintensiv umgesetzt werden, so dass sie zugleich vor Ort Einkommens-
und Beschäftigungsmöglichkeiten für die Menschen schaffen.
8. Wie hoch ist die finanzielle Erhöhung der militärischen Mittel im
Vergleich zu den Mitteln für den zivilen Aufbau angesetzt?
Wie ist diese mit dem angekündigten Strategiewechsel hin zu mehr zivilem
Aufbau vereinbar, und wie bewertet dies die Bundesregierung?
Im Jahr 2009 betrug die zivile Unterstützung der Bundesregierung für
Afghanistan einschließlich humanitärer Hilfe und entwicklungsorientierter Not- und
Übergangshilfe rund 270 Mio. Euro, die einsatzbedingten Zusatzausgaben für
die deutsche Beteiligung am Einsatz der Internationalen
Sicherheitsunterstützungstruppe in Afghanistan (ISAF) 739 Mio. Euro. Für das Jahr 2010 hat die
Bundesregierung zivile Unterstützungsleistungen von rund 430 Mio. Euro
angekündigt. Hinzukommen werden Mittel für bedarfsorientierte humanitäre
Hilfsmaßnahmen. Die aus der Mandatserweiterung erhöhten Gesamtausgaben
für die deutsche Beteiligung am ISAF-Einsatz betragen voraussichtlich rund
1 059 Mio. Euro. Hiervon sind rund 226 Mio. Euro der Mandatserweiterung
zuzurechnen. Sowohl der zivile als auch der militärische Mittelansatz
entspricht dem Bedarf vor Ort und den deutschen Unterstützungsmöglichkeiten.
9. Mit welchen „traditionellen Repräsentanten“ möchte die Bundesregierung
zusammenarbeiten, um die Hilfe gezielter wirken zu lassen?
Aufbauend auf bisherigen guten Erfahrungen beabsichtigt die
Bundesregierung, das deutsche Engagement in Zukunft noch stärker mit lokalen
Entscheidungsträgern auf Provinz- und Distriktebene abzustimmen. Ziel ist dabei, die
zur Erbringung von Basisdienstleistungen erforderlichen Kapazitäten zu
schaffen und die Zusammenarbeit zwischen Provinz- und Distriktverwaltung sowie
den einzelnen Gemeinden zu verbessern. Die Bundesregierung wird dabei die
auf Gemeinde- und Distriktebene etablierten traditionellen Strukturen (z. B.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/969Schuren, Ältestenräte, geistliche Würdenträger) sowie die Gemeinde- und
Distriktentwicklungsräte noch intensiver in die Projektidentifizierung und
Durchführung einbeziehen. Gleichzeitig wird eine noch engere Abstimmung mit den
maßgeblichen afghanischen Stellen auf Provinzebene (Provinzentwicklungsrat,
Sektorabteilungen) erfolgen.
10. Welche Programme zur ländlichen Entwicklung sollen in welchem
Umfang gestärkt werden?
Wie gedenkt die Bundesregierung angesichts der Trockenheit bzw. des zu
milden Winters und der daraus resultierenden drohenden Ernteausfälle in
diesem Jahr die Bevölkerung im ländlichen Raum zu unterstützen?
Auf Basis bisheriger Absprachen mit der afghanischen Regierung und in
Übereinstimmung mit den in der Regierungserklärung der Bundeskanzlerin am
27. Januar 2010 vorgestellten Zielsetzungen für das zivile Engagement in
Afghanistan wird in Zukunft voraussichtlich ein substantieller Teil der
zusätzlichen Mittel für Maßnahmen der ländlichen Entwicklung eingesetzt werden.
Geplant ist hierbei u. a. die Förderung von Beschäftigung und Schaffung von
Einkommen im ländlichen Raum, z. B. durch die Vergabe von Mikrokrediten
und die Durchführung arbeitsintensiver Maßnahmen im Bereich Infrastruktur
(Bau von Straßen, Märkten, Energieversorgung, Bewässerungssysteme,
Schulen etc.) sowie die Ausweitung flexibler, schnell wirkender
Stabilisierungsmaßnahmen in sicherheitskritischen Gebieten. Zur Steigerung der
landwirtschaftlichen Produktivität und zur Stärkung von landwirtschaftlichen und
handwerklichen Wertschöpfungsketten unterstützt das BMZ zudem den Aufbau von
Klein- und Kleinstbetrieben. Programme und Projekte sind Gegenstand
laufender Planungsprozesse. Eine Aussage, ob es 2010 zu trockenheitsbedingten
Ernteausfällen kommen wird, kann derzeit noch nicht getroffenen werden, da im
Norden Afghanistans Regen- bzw. in höheren Lagen Schneefälle noch im
Frühjahr üblich sind. Die Bundesregierung arbeitet bei der Bedarfsermittlung
eng mit der afghanischen Regierung und der internationalen Gemeinschaft,
z. B. mit dem UN-Büro für die Koordinierung von humanitären
Angelegenheiten OCHA sowie mit dem Welternährungsprogramm zusammen. Zudem
haben sich auf nationaler und subnationaler Ebene Katastrophenvorsorge und
-managementstrukturen etabliert, mit denen im akuten Bedarfsfall die
erforderlichen Maßnahmen koordiniert werden können.
11. Welche zusätzlichen Straßen und Brücken sollen mit den Mitteln gebaut
werden?
Wird daraus die seit acht Jahren geforderte und von der Bundesregierung
schon lange zugesagte Brücke nahe Kunduz gebaut werden?
Welche Projekte im Energie- und Wassersektor sollen umgesetzt werden?
Auf Basis bisheriger Absprachen mit der afghanischen Regierung und in
Übereinstimmung mit den in der Regierungserklärung von der Bundeskanzlerin am
27. Januar 2010 vorgestellten Zielsetzungen für das zivile Engagement in
Afghanistan wird in Zukunft voraussichtlich ein Teil der zusätzlichen Mittel
dafür eingesetzt, die afghanische Regierung dabei zu unterstützen, 700 km
Straßen, Wege, und Brücken auszubauen, die ca. 2,5 Millionen Menschen zugute
kommen. Mit Vorhaben zugunsten einer verbesserten Energie- und
Trinkwasserversorgung in allen Provinzstädten und etwa der Hälfte der
Distrikthauptstädte sowie im ländlichen Raum sollen rd. zwei Millionen Menschen im
Norden erreicht werden. Die Aufteilung auf Vorhaben steht noch nicht fest und
ist Gegenstand laufender Planungs- und Abstimmungsprozesse mit der afgha-
Drucksache 17/969 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodenischen Regierung. Die Planungsprozesse beziehen sich dabei ausschließlich
auf Neuvorhaben. Alle bislang von der Bundesregierung zugesagten Vorhaben,
insbesondere die bei Kunduz gelegene Brücke, einschließlich Zufahrtswegen
und Begleitmaßnahmen, befinden sich in der Vorbereitung und schreiten in
ihrer Umsetzung planmäßig voran.
12. Ist der Bau der dringend benötigten Abwasserkanalisation in Kabul
geplant?
Wenn ja, mit welchem Finanzeinsatz und mit welcher Terminierung für
den Baubeginn und die Fertigstellung?
Wenn nein, warum nicht?
Derzeit ist im Rahmen der afghanisch-deutschen Entwicklungszusammenarbeit
nicht geplant, die Abwasserkanalisation in Kabul zu bauen. Mit der
afghanischen Regierung und den anderen Gebern besteht Einigkeit, dass sich die
Bundesregierung in Kabul arbeitsteilig schwerpunktmäßig um den Aufbau der
Trinkwasserversorgung kümmert und sich Geber wie Weltbank und JICA den
Großvorhaben der Abwasserentsorgung in Kabul widmen.
13. Wie viele Schulen wurden im Auftrag der Bundesregierung bzw. der
staatlichen Entwicklungsorganisationen seit 2001 gebaut?
Wie viele werden heute noch als solche genutzt?
Wie viele wurden von den Taliban bzw. Aufständischen bisher zerstört?
Inwieweit kann die Bundesregierung die afghanische Regierung darin
unterstützen, dass in Zukunft nicht mehr 60 Prozent der Schülerinnen und
Schüler ohne einen (berufsqualifizierenden) Abschluss die Schule
verlassen?
Im Auftrag des BMZ wurden bislang vor allem in Kabul und im Norden
Afghanistans eine Technische Schule, 95 Grundschulen und 109 Klassenzimmer
gebaut. Zudem hat das BMZ über seine finanziellen Leistungen zum
landesweiten, nationalen Bildungsprogramm Beiträge zum Bau, zur Rehabilitierung und
Ausstattung zugunsten von etwa 2 000 Schulen erbracht.
Aus Mitteln des Auswärtigen Amts wurden seit Bestehen der
Regionalentwicklungsteams in Nord-Afghanistan (2003) Neu- und Erweiterungsbauten von drei
Berufsschulen in Süd-Afghanistan sowie von rund 30 Grund- und
Sekundarschulen im Norden des Landes gefördert. Darüber hinaus wurden zahlreiche
Schulbauten saniert, mit Möbeln und Schulmaterial ausgestattet und zur
Überbrückung akuter Bedarslagen provisorische Schulzelte verteilt. Das Auswärtige
Amt unterstützt außerdem drei Sekundarschulen in Kabul, von denen zwei
(Aischa-i-Durani Mädchengymnasium, Amani-Oberrealschule für Jungen) mit
Lehrerfortbildungen im Rahmen eines Partnerschulprogramms in die
Provinzen hineinwirken.
Informationen über die Zerstörung einer mit deutschen Beiträgen gebauten
Schule von Taliban bzw. Aufständischen liegen der Bundesregierung nicht vor.
Auch ist der Bundesregierung nicht bekannt, dass eine der o. g. Schulen nicht
mehr als solche genutzt wird.
Mit einem Bündel von Maßnahmen trägt die Bundesregierung seit Jahren dazu
bei, die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die die Schule ohne einen
Abschluss verlassen, zu verringern: Verbesserung der Lehreraus- und -fortbildung,
Auf- und Ausbau der schulischen Infrastruktur, Sicherung von Lehrergehältern
über den von der Weltbank verwalteten Afghanischen Treuhandfonds für
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/969Wiederaufbau, Integration von berufsbildenden Inhalten in das nationale
allgemeinbildende Schulcurriculum und von berufsbildenden Fächern in die
Sekundarschule ab der 7. Klasse (z. B. Landwirtschaft, Hauswirtschaft usw.)
sowie Ausbau des Berufsbildungsangebots vor allem über den Aufbau
technischer Schulen.
14. Welche Strategie verfolgt die Bundesregierung, um eine bessere
Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern in Afghanistan zu gewährleisten und
sicherzustellen?
Wie viele Lehrerinnen und Lehrer dieser Schulen haben 2009 wie lange
kein Gehalt bekommen, so dass sie ihren Lebensunterhalt durch andere
Tätigkeiten bestreiten mussten, und welcher Unterrichtsausfall war
deshalb die Folge?
Die Bundesregierung unterstützt die Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern
in Afghanistan mit einer Vielzahl von Maßnahmen, sowohl im Rahmen von
Vorhaben der deutschen Durchführungsorganisationen wie auch über
Finanzierungsbeiträge zum nationalen staatlichen Bildungsprogramm: Bau von
Lehrerausbildungszentren, Lehrerfortbildung für Partnerschulen von zwei durch das
Auswärtige Amt geförderten Sekundarschulen in Kabul, Unterstützung der
afghanischen Regierung bei der schülerorientierten Lehrplan- und
Lehrmethodenentwicklung und der Erstellung von Lehrmaterialien, praktischer Erprobung
und Evaluierung von Lehrplänen und Lehr- und Lernmaterialien in
Modellschulen, Vermittlung von bewährten Lehransätzen in landesweiten Schulungen
für Dozenten an 34 Pädagogischen Hochschulen im Land und Beratung
ausgewählter Lehrerausbildungszentren mit deutschen Experten. Informationen
darüber, dass Lehrer und Dozenten, die von diesem Programm profitiert haben,
im Jahr 2009 kein Gehalt erhalten haben und als Folge andere Tätigkeiten zum
Lebensunterhalt bestreiten mussten, wodurch es zu Unterrichtsausfall
gekommen sein soll, liegen der Bundesregierung nicht vor.
15. Welche Pläne verfolgt die Bundesregierung, um weiteren 500 000
Schülerinnen und Schülern Zugang zum Lehrunterricht zu ermöglichen?
Auf der Basis bisheriger Absprachen mit der afghanischen Regierung und in
Übereinstimmung mit den in der Regierungserklärung der Bundeskanzlerin am
27. Januar 2010 vorgestellten Zielsetzungen für das zivile Engagement in
Afghanistan wird in Zukunft voraussichtlich ein erheblicher Teil der
angekündigten zusätzlichen Mittel für Programme im Bildungssektor in den unter
13. und 14. skizzierten Vorhaben und Maßnahmen bereitgestellt werden.
16. Stellt die Bundesregierung die Ausstattung der Schulen dabei mit
Unterrichts- und Lehrmaterialien sicher?
Wenn ja, in welchem Umfang?
Wenn nicht, aus welchen Gründen?
In Abstimmung mit der afghanischen Regierung und im Rahmen der
Arbeitsteilung mit den anderen Gebern sieht die afghanisch-deutsche
Entwicklungszusammenarbeit derzeit keine Ausstattung der Primarschulen mit Lehr- und
Lehrmaterialien vor. Die Ausstattung der Schulen mit Lehr- und Lernmaterialien ist
vornehmlich Aufgabe des afghanischen Bildungsministeriums. Andere Geber
(beispielsweise DANIDA) beteiligen sich an der Finanzierung von
Schulbüchern (Druck). Das Auswärtige Amt fördert die drei Sekundarschulen in
Drucksache 17/969 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeKabul und die angeschlossenen Partnerschulen in den Provinzen mit Lehr- und
Lernmitteln in Höhe von ca. 50 000 Euro jährlich.
17. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die zusätzlichen Mittel des
zivilen Aufbaus nicht zweckentfremdend verwendet werden?
Die mit der Umsetzung von der Bundesregierung beauftragten
Durchführungsorganisationen stellen über interne und externe Mechanismen des Monitoring
und Controlling eine Mittelverwendung gemäß der zuvor abgestimmten
Projekt- bzw. Programmziele sicher. Verwendungskontrollen des BMZ, des
Auswärtigen Amts und des Bundesrechnungshofes stellen eine zusätzliche
Absicherung dar.
18. Welche sogenannten Quick Impact-Projekte sollen im Jahr 2010 realisiert
werden?
Das Auswärtige Amt plant, im Jahr 2010 35 Mio. Euro zusätzlich für schnell
implementierbare Stabilisierungsmaßnahmen bereitzustellen, die der
Bevölkerung im Norden Afghanistans unmittelbar zugute kommen. Unter anderem
beabsichtigt das Auswärtige Amt in Kooperation mit der Kreditanstalt für
Wiederaufbau und dem Aga Khan Development Network (AKDN) die Auflage
eines Stabilisierungsfonds, aus dem solche Maßnahmen finanziert werden sollen.
Ziel ist es, die Zustimmung der Bevölkerung zum Wiederaufbauprozess
insbesondere in sicherheitskritischen Gebieten zu stärken. Darüber hinaus plant das
Auswärtige Amt, Basisgesundheitsprojekte auszuweiten und die zivile
Wiederaufbauarbeit der Regionalentwicklungsteams weiter zu unterstützen.
19. Hat die Bundesregierung ihre neuen Planungen für ihre
„Entwicklungsoffensive“ im „Joint Coordination and Monitoring Board“ (JCMB) mit
anderen Gebern abgestimmt?
Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis?
Im Rahmen der Geberkoordinierung gibt es laufend Abstimmungsprozesse der
Bundesregierung mit internationalen Gebern und der afghanischen Regierung.
Die internationalen Geber wurden im Vorfeld der Afghanistan Konferenz in
London insbesondere im Rahmen des Treffens des Gemeinsamen
Koordinierungs- und Überwachungsgremiums (JCMB) in Kabul über die Absichten der
Bundesregierung zum verstärkten zivilen Engagement informiert. Diese
Planungen wurden ausgesprochen positiv aufgenommen.
20. Hat die Bundesregierung ihre neuen Planungen für eine
„Entwicklungsoffensive“ innerhalb der Europäischen Union abgestimmt?
Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis?
Zusätzlich zur allgemeinen Geberkoordinierung erfolgt eine besonders enge
Abstimmung mit den anderen EU-Mitgliedstaaten und mit der EU-
Kommission. Sie findet unter anderem im Rahmen regelmäßigen Abstimmungsrunden
in Kabul und in den zuständigen Gremien in Brüssel statt. Im Vorfeld der
Afghanistan-Konferenz in London fand ein intensiver Austausch insbesondere
im Rahmen des JCMB-Treffens in Kabul statt, an dem EU-Vertreter beteiligt
waren. Zudem werden die Planungen der Bundesregierung über eine
entsprechende Implementierungsmatrix in den EU-Aktionsplans Afghanistan einge-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/969bracht und so der EU-Kommission und den Mitgliedstaaten zugänglich
gemacht.
21. Hat die Bundesregierung ihre neuen Planungen für ihre
„Entwicklungsoffensive“ mit der Mission der Vereinten Nationen in Afghanistan
(UNAMA) abgestimmt?
Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis?
Auch mit UNAMA und anderen multilateralen Organisationen wie der
Weltbank erfolgt eine enge Abstimmung im Rahmen der Geberkoordinierung. Im
Vorfeld der Afghanistan-Konferenz in London fand ein intensiver Austausch
insbesondere im Rahmen des JCMB-Treffens in Kabul statt, an dem Vertreter
der UNAMA und Weltbank beteiligt waren.
22. Hat die Bundesregierung ihre neuen Planungen für ihre
„Entwicklungsoffensive“ mit anderen multilateralen Organisationen, wie zum Beispiel
der Weltbank, abgestimmt?
Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis?
Auf die Antwort zu Frage 21 wird verwiesen.
23. Hat die Bundesregierung ihre neuen Planungen für ihre
„Entwicklungsoffensive“ mit der ISAF-Abteilung „Stability Division“ abgestimmt?
Wenn ja, warum?
Wie bewertet die Bundesregierung die Existenz dieser Abteilung?
Auf Seiten der internationalen Gemeinschaft hat UNAMA die Aufgabe, die
afghanische Regierung bei der Koordinierung der internationalen
Unterstützungsleistungen in den Bereichen „Gute Regierungsführung“ und
„Wiederaufbau und Entwicklung“ zu unterstützen. Vor diesem Hintergrund bestand keine
Notwendigkeit, die Verstärkung der zivilen Mittel vorab mit ISAF zu
besprechen. Allerdings nehmen auch ISAF-Vertreter an den Koordinierungstreffen,
u. a. im JCMB-Format teil, und werden in diesem Rahmen auch über die Pläne
der Bundesregierung zur Verstärkung des zivilen Engagements informiert. Die
„Stability Division“ von ISAF erfüllt nach Einschätzung der Bundesregierung
eine wichtige Rolle, da sie insbesondere dazu dient, Unterstützungsbedarf der
zivilen Akteure zu identifizieren und entsprechende Unterstützungsleistungen
zur Verfügung zu stellen.
24. Welche Projekte zur Stärkung der Geschlechtergerechtigkeit in
Afghanistan plant die Bundesregierung in welchem Umfang mit den in Aussicht
gestellten zusätzlichen Mitteln?
Das BMZ beabsichtigt weiterhin, die politischen, sozialen und rechtlichen
Belange von Frauen und Geschlechtergerechtigkeit auf politischer Ebene (vor
allem Stärkung des Frauenministeriums, Verankerung frauengerechter
Grundsätze bei der Strategie- und Budgetplanung der afghanischen Zentral- und
Provinzregierung und über die Stärkung der afghanischen Zivilgesellschaft zu
fördern.
Drucksache 17/969 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode25. Inwiefern werden Fragen der Geschlechtergerechtigkeit als
Querschnittsaufgabe in die Strategie des zivilen Aufbaus eingearbeitet?
Auf die Antwort zu Frage 24 wird verwiesen.
26. Werden Projekte zum Aufbau und zur Unterstützung der afghanischen
Zivilgesellschaft und auch in den ländlichen Gebieten zur Förderung von
„Good Governance“ finanziert?
Wenn ja, welche, und wie viel Geld bekommen diese?
Für welchen Zeitraum werden die Projekte ggf. gefördert bzw.
durchgeführt?
Das BMZ fördert vor allem im Norden Afghanistans den Aufbau der
Zivilgesellschaft und Gute Regierungsführung auf Ebene der Provinz- und
Distriktverwaltungen mit gezielten Maßnahmen in den Bereichen Rechtsstaatlichkeit,
Gleichberechtigung der Geschlechter und Aufbau der Leistungsfähigkeit
lokaler Verwaltungen. Mit dem Rechtsstaatlichkeitsprogramm wurden auf Ebene
der Provinzverwaltung Rechtshilfe- und Rechtsberatungsstellen, insbesondere
auch für Frauen geschaffen. Nichtregierungsorganisationen werden in ihrem
Engagement zur verbesserten Aufklärung der Bürger, insbes. von Frauen, bei
der Geltendmachung und Verwirklichung ihrer Rechte unterstützt. Im
Genderbereich wird auf politischer Ebene eine verbesserte Verankerung von
Frauenrechten und Frauenanliegen in den lokalen Strategie- und Budgetplanungen
angestrebt. Provinz- und Distriktverwaltungen werden mit Schulungen in ihren
Fähigkeiten zu Guter Regierungsführung, insbes. im Rahmen ihrer
Planungsprozesse unterstützt. Darüber hinaus unterstützt das BMZ im Rahmen des
Zivilen Friedensdienstes die Beteiligung von zivilgesellschaftlichen Gruppen (u. a.
Menschenrechtsvereinigungen) an gewaltfreien Konfliktlösungsprozessen und
an der Schaffung von Friedenspotentialen (Unterstützung von
Mediationsprogrammen, Förderung von Publikationen etc.). Die Dauer dieser Vorhaben liegt
je nach Bedarfsplanung zwischen einem und vier Jahren. Das
Gesamtfinanzvolumen der laufenden Maßnahmen des BMZ liegt etwa bei 15 Mio. Euro.
Das Auswärtige Amt unterstützt Rechtsstaatlichkeit und gute
Regierungsführung vor allem durch den Aufbau der afghanischen Polizei, durch die
Entsendung deutsch-afghanischer Expertinnen und Experten in Schlüsselministerien,
durch Schulungen von afghanischem Verwaltungspersonal sowie durch
Ausbildung von Richtern und Staatsanwälten. 2009 wurden dafür rund 55 Mio. Euro
bereitgestellt. Das Auswärtige Amt beabsichtigt, sein Engagement in diesen
Bereichen 2010 weiter zu verstärken. Für die Beschleunigung und Ausweitung
der Polizeiausbildung sind demnach 35 Mio. Euro zusätzlich eingeplant,
hinzukommen 10 Mio. Euro zusätzlich für Verwaltungs- und Justizaufbau.
27. Wie stellt die Bundesregierung eine Einbeziehung bzw. Nähe zu der
lokalen Bevölkerung bei der Projektplanung sicher?
Bei der Umsetzung von Projekten beziehen die Bundesregierung und die in
ihrem Auftrag tätigen Durchführungsorganisationen auf allen Planungs- und
Durchführungsebenen nationale wie subnationale afghanische
Partnerstrukturen ein. Alle bilateralen Programme im Geschäftsbereich des BMZ werden in
jährlichen Verhandlungen mit der afghanischen Regierung besprochen und den
Prioritäten und Bedarfen der lokalen Bevölkerung, wie sie in der nationalen
Armutsbekämpfungsstrategie festgelegt sind, abgestimmt. Bei der Umsetzung
wird dabei besonders auf den engen Einbezug lokaler und in der Bevölkerung
verankerter Strukturen wie Community Development Councils geachtet.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/969Die Projekte des Auswärtigen Amts gehen auf Vorschläge der afghanischen
Regierung zurück und stützen sich auf die nationale afghanische
Entwicklungsstrategie sowie die aus ihr abgeleiteten Provinzentwicklungspläne.
Großvolumige Projekte flankiert das Auswärtige Amt zudem durch den Abschluss eines
völkerrechtlichen Vertrags mit der afghanischen Regierung.
28. Wie ermittelt die Bundesregierung bei der Mittelvergabe die
Absorptionsfähigkeit der afghanischen Partner?
Die Absorptionsfähigkeit der afghanischen Partner lässt sich nicht pauschal,
sondern nur fallspezifisch ermitteln. Entsprechende Bewertungen obliegen den
Durchführungsorganisationen der afghanisch-deutschen
Entwicklungszusammenarbeit, der deutschen Botschaft Kabul, den Regionalentwicklungsteams
sowie den Entwicklungsberatern vor Ort. Sie erfolgen im Wege von
Konsultation mit den afghanischen Partnern und in Abstimmung innerhalb der
Gebergemeinschaft.
29. Wie plant die Bundesregierung die in London beschlossene Zielvorgabe
zu erfüllen, dass 50 Prozent ihrer Gelder über die afghanische Regierung
verausgabt werden sollen?
Bei der Zielvorgabe, dass 50 Prozent der gesamten internationalen
Unterstützung über den afghanischen Staatshaushalt geleitet werden sollen, handelt es
sich um ein Anliegen der afghanischen Regierung, das von den Gebern und
damit auch der Bundesregierung auf der internationalen Afghanistan-Konferenz
in London am 28. Januar 2010 grundsätzlich unterstützt wurde. Diese
Unterstützung ist jedoch ausdrücklich an die erfolgreiche Umsetzung von Reformen
durch die afghanische Regierung geknüpft und hängt insbesondere von
messbaren Fortschritten in den Bereichen öffentliches Finanzmanagement und
Korruptionsbekämpfung ab. Unter anderem über einen in 2009 etablierten
Politikberatungsfonds beabsichtigt das BMZ, die afghanische Regierung bei diesen
Reformprozessen mit Beratungseinsätzen von Experten zu unterstützen.
30. Wird die Bundesregierung der afghanischen Regierung die zusätzlichen
Mittel für den zivilen Aufbau auch über das Instrument der Budgethilfe
zur Verfügung stellen?
Die Bundesregierung hat nicht die Absicht, der afghanischen Regierung
Budgethilfe zu leisten.
31. Wie bewertet die Bundesregierung Forderungen des Bundesministers für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Dirk Niebel, künftig
finanzielle Zusagen an Hilfsorganisationen in Afghanistan an die
Bereitschaft zur Kooperation mit der Bundeswehr zu knüpfen?
Die Bundesregierung verfolgt in Afghanistan einen vernetzten zivil-
militärischen Ansatz, der auf der Überzeugung basiert, dass Sicherheit, Wiederaufbau
und Entwicklung untrennbar miteinander verbunden sind. Der Bundeswehr
kommt im Rahmen dieses Ansatzes die Aufgabe zu, für ein sicheres Umfeld zu
sorgen, in dem ziviler Wiederaufbau möglich ist. Zivile und militärische
Maßnahmen sind Teil einer Gesamtstrategie zur Schaffung selbsttragender
Sicherheit und funktionstüchtiger staatlicher Strukturen. Jeder Verantwortungsbereich
handelt dabei nach seinen Fähigkeiten und Kompetenzen auf ein gemeinsam
festgelegtes Ziel hin. Um dieses Ziel zu erreichen, hat die Bundesregierung seit
Drucksache 17/969 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeBeginn des deutschen und internationalen Engagements zivilen Wiederaufbau
und Entwicklung ins Zentrum ihrer Bemühungen gestellt. Bei schlechter
Sicherheitslage sind alle zivilen Akteure aber auf die Präsenz internationaler
Truppen angewiesen, bis afghanische Sicherheitskräfte selbständig für ein
sicheres und stabiles Umfeld sorgen können. Dies ist Voraussetzung dafür, dass
Entwicklungsprogramme nachhaltig Erfolg haben können. Die
Bundesregierung will sicherstellen, dass sich alle zivilen und militärischen Maßnahmen bei
der Erreichung des Gesamtziels des deutschen Engagements bestmöglich
ergänzen. Das erfordert eine enge Abstimmung auch der Maßnahmen aller von
der Bundesregierung unterstützten Hilfsorganisationen, die Bestandteil der
Gesamtstrategie sind.
32. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um eine
Verknüpfung finanzieller Zusagen für in Afghanistan tätige
Hilfsorganisationen an die Bereitschaft der Kooperation mit der Bundeswehr herzustellen?
Das BMZ plant, die für Entwicklungsmaßnahmen in Afghanistan zur
Verfügung gestellten Mittel stärker als bisher auf die Nordprovinzen und damit auf
die Region zu konzentrieren, für die Deutschland über das Regionalkommando
Nord und die Regionalentwicklungsteams in besonderer Weise Verantwortung
für Stabilität und Sicherheit übernommen hat. Mit den zusätzlichen, im
Geschäftsbereichs des BMZ anzusiedelnden Mitteln ist beabsichtigt,
Finanzierungsmöglichkeiten für Organisationen zu schaffen, die Interesse an der
Durchführung von Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit im Norden
Afghanistans haben und bereit sind, damit zur Erreichung der abgestimmten
Zielsetzungen der Bundesregierung für diese Region beizutragen.
33. Welche konkreten Erwartungen hat die Bundesregierung an in
Afghanistan tätige Hilfsorganisationen, um deren Zusammenarbeit mit der
Bundeswehr in Afghanistan zu intensivieren?
Auf die Antwort zu Frage 32 wird verwiesen.
34. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um eine
verstärkte Kooperation von in Afghanistan tätigen deutschen
Hilfsorganisationen mit der Bundeswehr zu fördern?
Auf die Antwort zu Frage 32 wird verwiesen.
35. Von welchen konkreten Beiträgen zur Kooperation mit der Bundeswehr
will die Bundesregierung künftig finanzielle Zusagen für
Hilfsorganisationen in Afghanistan abhängig machen, und wie reagiert die
Bundesregierung auf die Sorge von Nichtregierungsorganisationen, dass eine verstärkt
wahrgenommene Verbindung zum Militär die Helfer in Lebensgefahr
bringt?
Auf die Antwort zu Frage 32 wird verwiesen.
Der Bundesregierung liegen keine belastbaren Hinweise vor, dass eine
Kooperation mit der Bundeswehr in der oben beschriebenen Form die Sicherheit von
zivilen Akteuren gefährdet. Diverse Sicherheitskonzepte sorgen zudem dafür,
dass Gefahren für die Sicherheit frühzeitig erkannt werden können und
entsprechend zum Wohle der Programmmitarbeiter gehandelt wird.Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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ISSN 0722-8333]