Zum Einsatz der Bundesregierung zugunsten von Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidigern
der Abgeordneten Margarete Bause, Kai Gehring, Claudia Roth (Augsburg), Uwe Kekeritz, Dr. Franziska Brantner, Agnieszka Brugger, Ottmar von Holtz, Katja Keul, Dr. Tobias Lindner, Omid Nouripour, Cem Özdemir, Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Jürgen Trittin und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger (im Folgenden: MRV) setzen sich – oft unter schwierigsten Bedingungen und großen Gefährdungen – in ihren Ländern für die Stärkung der Menschenrechte ein. Dabei werden sie immer wieder Opfer von Verhaftungen, Repressalien, Gewalt, Verschwindenlassen, Folter und Mord.
Seit Jahren wird weltweit das Phänomen von „Shrinking Spaces“ beklagt, die zunehmende Einschränkung des (öffentlichen) Raumes, in dem MRV sowie soziale und politische Bewegungen agieren können. Dieser Trend schlägt sich z. B. in repressiven Gesetzen nieder, die die Arbeitsbedingungen von Nichtregierungsorganisationen erschweren (und dann womöglich als Basis für die strafrechtliche Verfolgung ihrer Mitglieder dienen), in vielfältigen Einschränkungen der Meinungs-, Presse- und Versammlungsfreiheit, in Berufsverboten, in der Einschränkung der Arbeit politischer Parteien oder in konkreten Maßnahmen gegen einzelne MRV. Diese Entwicklung ist zunehmend auch in Staaten zu beobachten, die als Demokratien bzw. rechtsstaatlichen Prinzipien verpflichtet gelten. Im EU-Mitgliedsland Ungarn zum Beispiel „stigmatisiert die Regierung von Viktor Orbán zivilgesellschaftliche Organisationen, die sich kritisch über sie äußern, als ,ausländische Agenten‘“, kritisierte der Generalsekretär von Amnesty International Deutschland, Markus N. Beeko, im Februar 2018 (www.amnesty.de /allgemein/pressemitteilung/amnesty-international-report-201718-regierungenmuessen-sich-politik-der).
Wer Kritik an Regierungen übe oder über Menschenrechtsverletzungen berichte, wer de „vielfach selbst zur Zielscheibe“, beklagt Amnesty International im jüngsten Jahresbericht. Die Organisation habe „im vergangenen Jahr beobachten müssen, wie Journalisten, Gewerkschafter, Anwälte und andere, die sich für die Menschenrechte einsetzen, vermehrt bedroht, verfolgt und getötet wurden. Insgesamt wurden im Jahr 2017 weltweit mindestens 312 Menschen wegen ihres friedlichen Einsatzes für die Menschenrechte getötet.“ Laut der Organisation Global Witness war 2017 das tödlichste Jahr für MRV in den Bereichen Umweltschutz und Landrechtsverletzungen weltweit seit dem Beginn ihrer Dokumentation (www. globalwitness.org/en/campaigns/environmental-activists/at-what-cost/). Demnach wurden im Jahr 2017 weltweit mindestens 207 MRV, die sich gegen Landrechtsverletzungen und Umweltzerstörung einsetzten, getötet, oft in Folge von Konflikten im Agrar- und Bergbausektor. Im Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) kündigt die Bundesregierung an, ihr Engagement für den Schutz von MRV bei der Umsetzung der VN-Leitprinzipien Wirtschaft und Menschenrechte gezielt zu verstärken.
Insbesondere die Nichtverfolgung von Straftaten gegen MRV (Straflosigkeit) trägt zu deren Gefährdung bei. Politische Opposition gegen private Unternehmen wird vielerorts immer riskanter. Vor allem engagierte Aktivistinnen und Aktivisten, die politisch mobilisieren und Widerstand gegen landnutzungsintensive Wirtschaftsformen wie industrielle Landwirtschaft leisten, werden immer häufiger Ziel von Übergriffen auch durch private Akteure. Regierungen schützen ihre Bürgerinnen und Bürger häufig nicht und verzichten sogar auch systematisch darauf, Übergriffe zu verfolgen. Dabei sind Staaten nicht nur selbst völkerrechtlich dazu verpflichtet, Menschenrechte nicht zu verletzten, sondern sie müssen deren aktiven Schutz gewährleisten und fördern.
Dabei ist die Unterstützung von MRV ein wesentliches Element der internationalen und nationalen Politik. Die Generalversammlung der Vereinten Nationen erließ 1998 die Erklärung zum Schutz von MRV (www.ohchr.org/Documents/ Issues/Defenders/Declaration/DeklarationGerman.pdf). Danach hat jeder Mensch das Recht, „[…] einzeln wie auch in Gemeinschaft mit anderen, den Schutz und die Verwirklichung der Menschenrechte und Grundfreiheiten auf nationaler wie auch auf internationaler Ebene zu fördern und darauf hinzuwirken“. Dem Begriff von MRV liegt ein weites Verständnis zu Grunde, ihr Einsatz fußt auf der Universalität der Menschenrechte und muss gewaltfrei erfolgen. Er bezieht sich allein auf den Einsatz für den Schutz von Menschen und ihren Rechten.
Im Juni 2004 beschloss die Europäische Union eine Reihe von Leitlinien („Guidelines“) zum Umgang mit und zur Stärkung von MRV im Rahmen der gemeinsamen europäischen Außenpolitik – ein praktischer Leitfaden, um die Aktivitäten der EU in diesem Bereich zu verbessern. Diese 2008 aktualisierten Leitlinien sollen den EU-Vertretungen weltweit (den Botschaften und Konsulaten der EU-Mitgliedstaaten und Delegationen der Europäischen Union) in ihrer Unterstützung von MRV dienen. Deren Schutz sowie die Förderung ist darüber hinaus Bestandteil des zweiten Aktionsplans für Menschenrechte und Demokratie der EU für den Zeitraum 2015 bis 2019. Auch die OSZE (Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa) erließ Richtlinien zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern.
Internationale Organisationen wie die Vereinten Nationen, der Europarat und die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa beschäftigen sich stetig mit der weltweiten Lage von MRV und veröffentlichen Berichte durch ihre Sonderberichterstatter (VN), Menschenrechtskommissare (Europarat) und das Büro für demokratische Institutionen und Menschenrechte (OSZE). Diese Berichte sind wertvolle Quellen, um das Ausmaß der Bedrohung von MRV weltweit zu erfassen.
Der Schutz von MRV ist auch ein zentraler Bestandteil der Menschenrechtspolitik der Bundesregierung und war eine der Prioritäten der letzten Aktionspläne Menschenrechte der Bundesregierung. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom 7. Februar 2018 heißt es: „Wir wenden uns entschlossen gegen die zunehmende und gezielte Einschränkung von Zivilgesellschaften („Shrinking Spaces“), die sich für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und die Einhaltung der Menschenrechte einsetzen.“ Und an anderer Stelle: „Die Menschenrechtsschutzmechanismen auf der Ebene der Vereinten Nationen, der Europäischen Union sowie des Europarates wollen wir konsequent stärken.“
14 Jahre nach Verabschiedung der Leitlinien stellt sich die Frage, wie erfolgreich diese bisher umgesetzt wurden. Ohne Zweifel gibt es weiterhin großen Handlungsbedarf, um effektiven Schutz und eine wirkmächtige Unterstützung von MRV in Deutschland und weltweit umzusetzen. Nichtregierungsorganisationen weisen schon seit längerem auf die Notwendigkeit einer besseren Koordinierung einzelner Maßnahmen auf europäischer Ebene hin. Auch die besondere Situation bedürftiger und marginalisierter MRV werde bisher noch zu wenig beachtet.
Generell mangele es den Leitlinien an Bekanntheit, so fehlten den MRV vor Ort oft Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in den Botschaften bzw. Vertretungen. Die Leitlinien seien nur selten in lokale Sprachen übersetzt und MRV nur ungenügend in deren Umsetzung einbezogen worden (www.amnesty.de/ informieren/aktuell/deutschland-regierungen-muessen- menschenrechtsverteidigerbesser-schuetzen; www.hrw.org/news/2018/09/07/750-organizations- highlightvital-role-un-high-commissioner-calling-out-violators).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen21
Welche Ansätze hat die Bundesregierung, um die Arbeit und den Schutz von MRV zu fördern?
Welche Ressorts sind an der Erarbeitung dieser Ansätze beteiligt?
Wie werden nach Kenntnis der Bundesregierung MRV und ihre Organisationen vor Ort bei der Ausgestaltung von Maßnahmen und Strategien zum Schutz und zur Unterstützung von MRV einbezogen?
Wie viele deutsche Auslandsvertretungen verfügen über besonders geschultes Personal in Menschenrechtsbelangen bzw. über Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für MRV bzw. zivilgesellschaftliche Organisationen?
Wie hoch ist der Anteil der Auslandsvertretungen mit Vollzeitstellen, die sich dem Thema Menschenrechte widmen, und wie hoch ist der Anteil der Auslandsvertretungen, in denen das Thema Menschenrechte lediglich einen Teil der Arbeit der zuständigen Referentinnen und Referenten ausmacht?
Welche Ansätze zur Stärkung und Unterstützung von MRV haben sich aus Sicht der Bundesregierung besonders bewährt?
Wo liegen die größten Herausforderungen bei der Umsetzung dieser Ansätze?
Wie viele Mittel hat die Bundesregierung (bitte nach Ressorts aufschlüsseln) in den Jahren 2014, 2015, 2016 und 2017 für den Schutz und die Förderung der Arbeit von MRV ausgegeben?
Inwiefern setzt sich die Bundesregierung für den Schutz von MRV im digitalen Raum ein?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Auswirkung von zum Teil in Deutschland produzierter Überwachungstechnologie auf den Schutz und die Sicherheit einzelner MRV in Drittstaaten?
a) Wie viele Mittel gaben nach Kenntnis der Bundesregierung Staaten weltweit im Durchschnitt seit 1. Januar 2016 spezifisch für den Schutz vor digitaler Überwachung aus?
b) Wie viele Mittel hat die Bundesregierung seit 1. Januar 2016 spezifisch für den Schutz vor digitaler Überwachung verausgabt?
Wie viele Mittel des Bundes flossen in diesen Jahren in Fonds, wie z. B. das Europäische Instrument für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR)?
In welchen Ländern unterstützte die Bundesregierung in den Jahren 2014 bis 2017 den Schutz und die Arbeit von MRV und zivilgesellschaftlichen Organisationen (bitte nach Jahr, Summen und Themen aufschlüsseln)?
Welche Maßnahmen zum Schutz und zur Förderung der Arbeit von MRV hat die Bundesregierung bereits ergriffen, und welche Maßnahmen plant sie bis zum Ende der Laufzeit des NAP (bitte nach Jahr, Art der Maßnahme und Summe aufschlüsseln)?
Welche Mechanismen und Strategien zum Schutz von MRV hat die Bundesregierung für die Zusammenarbeit mit Ländern entwickelt, in denen die Handlungsspielräume für die Zivilgesellschaft und MRV stark eingeschränkt sind bzw. werden (Shrinking Spaces)?
Wie wirksam sind diese aus Sicht der Bundesregierung?
Gab es eine systematische Evaluation der Maßnahmen?
Welche Rolle spielt der Schutz von MRV in der Aus- und Fortbildung im Auswärtigen Amt?
Inwiefern ist das Thema Schutz von MRV Bestandteil der Zielvorgaben, die die Zentrale des Auswärtigen Amts vor der Ausreise mit Diplomatinnen und Diplomaten trifft?
Unterstützt die Bundesregierung die Arbeit des VN-Sonderberichterstatters für MRV?
Wenn ja, wie unterstützt die Bundesregierung dessen Arbeit?
Wenn nein, warum nicht?
Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung auf EU-Ebene und bilateral, um dem Trend entgegenzuwirken, dass laut jüngstem Bericht (Januar 2018) der EU-Grundrechteagentur (FRA) auch EU-Mitgliedstaaten gesetzliche und andere Maßnahmen ergreifen, um zivilgesellschaftliche Akteure, die zu Menschenrechten arbeiten, in ihrer Arbeit einzuschränken (http://fra.europa. eu/de/press-release/2018/agentur-fur-grundrechte-zivilgesellschaft-gefahr)?
Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die Arbeit von MRV und zivilgesellschaftlichen Organisationen, die sich bspw. für die Rechte von Flüchtlingen und anderen Minderheiten einsetzen, innerhalb Deutschlands zu fördern?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Gründung einer Arbeitsgruppe zur Untersuchung der Schutzmechanismen für MRV und ggf. deren Zusammensetzung, wie sie im Entwurf des Arbeitsprogramms für die Jahre 2018 bis 2020 von der Konferenz der Internationalen Nichtregierungsorganisationen vorgeschlagen wurde (Human Rights Committee, „Draft Roadmap 2018 bis 2020“)?
Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um über das Bestehen der verabschiedeten Richtlinien (u. a. EU, OSZE) zu informieren und damit auch Implementierungslücken beim Schutz von MRV zu schließen?
Im Rahmen welcher Regierungsverhandlungen wurde der Schutz von MRV gegenüber Kooperationsländern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit in den vergangenen drei Jahren und mit welchen Ergebnissen thematisiert (bitte nach Ländern und Jahr auflisten)?