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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Umbenennung einer Bundesautobahn

Umbenennung eines Abschnitts der A 22 in A 20, Gründe, Konsequenzen, Nutzen, Aufwendungen; Voraussetzungen für Umbenennungen, Beantragung, Umbenennungen der letzten 20 Jahre

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Datum

03.03.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/72715. 02. 2010

Umbenennung einer Bundesautobahn

der Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter, Dr. Valerie Wilms, Ingrid Nestle, Stephan Kühn, Winfried Hermann, Bettina Herlitzius, Daniela Wagner, Cornelia Behm, Hans-Josef Fell, Ulrike Höfken, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch, Friedrich Ostendorff, Dr. Hermann Ott, Dorothea Steiner, Markus Tressel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Das Land Niedersachsen plant zurzeit die „Küstenautobahn“ 22 zwischen Westerstede, Landkreis Ammerland, und Drochtersen, Landkreis Stade. Das Projekt A 22 ist laut BVWP von 2003 ein Vorhaben des „Weiteren Bedarfs“ mit Planungsrecht. Mit Datum vom 29. Januar 2009 wurde das Raumordnungsverfahren mit der Landesplanerischen Feststellung abgeschlossen. Am 21. April 2009 hat die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr die Linienbestimmung nach Bundesfernstraßengesetz beim Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung beantragt.

Die A 22 soll im Westen an die bestehende A 28 anschließen und im Osten über ein Dreieck an die A 26 und die A 20 angebunden sein. In Schleswig-Holstein ist die als „Ostseeautobahn“ bezeichnete A 20 zwischen der A 1 bei Lübeck und der Landesgrenze nach Mecklenburg-Vorpommern bereits realisiert. Die als „Nord-West-Umfahrung Hamburgs“ bezeichnete A 20 westlich der A 7 soll die „Ostseeautobahn“ mit Elbquerung zwischen Glückstadt und Drochtersen nach Niedersachsen fortsetzen. Für den Abschnitt der A 26 von der Kreisstraße 28 bis zum Autobahndreieck mit den Autobahnen 20 und 22 sowie für den Abschnitt der A 20 vom Dreieck bis zur geplanten Anschlussstelle der B 431 bei Glückstadt laufen derzeit die Planfeststellungsverfahren.

Während im Laufe des letzten Jahres immer wieder über eine Umbenennung der A 22 in A 20 spekuliert wurde, tauchte die Idee dann im Herbst 2009 mit dem Vorstoß durch den damaligen niedersächsischen Wirtschaftsminister Dr. Philipp Rösler erstmals in der Öffentlichkeit auf (WESER-KURIER vom 10. September 2009 und Hamburger Abendblatt vom 14. September 2009 u. a.). Aktuell wird nun in der Presse verkündet, dass die Küstenautobahn „in ihrer gesamten Länge von der polnischen Grenze bis ins Ammerland offiziell als A 20 geführt“ werde (BREMERVÖRDER ZEITUNG vom 14. Januar 2010 und Niederelbe-Zeitung vom 13. Januar 2010 u. a.).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Ist eine offizielle Umbenennung der A 22 zwischen Westerstede im Landkreis Ammerland und Drochtersen im Landkreis Stade in A 20 vorgenommen worden?

2

Wenn ja, mit welchem Datum ist die Umbenennung erfolgt, und auf welcher rechtlichen Grundlage beruht die Änderung?

3

Wer hat die Umbenennung beantragt?

4

Wer kann generell eine Umbenennung beantragen?

5

Wie wurde die Umbenennung begründet?

6

Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, damit die Umbenennung einer Bundesautobahn erfolgen kann?

7

Welche planerischen und rechtlichen Konsequenzen ergeben sich aus der Umbenennung der A 22 in A 20?

8

Welche Konsequenzen ergeben sich für den Bundesverkehrswegeplan und das Fernstraßenausbaugesetz?

9

Welchen Nutzen sieht das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung konkret in der Umbenennung?

10

Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Aufwendungen für die Umbenennung, beispielsweise für die Änderungen in textlichen Festsetzungen in Raumordnungsplänen, Bauleitplanung etc.?

11

Welche Autobahnprojekte wurden in den vergangenen 20 Jahren umbenannt, und aus welchen Gründen?

Berlin, den 15. Februar 2010

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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