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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Indizierungen islamistischer Schriften, Bücher, CDs, Filme bzw. DVDs, Telemedien und Tonträger

Indizierte islamistische Schriften, Bücher, CDs, Tonträger, Filme, DVDs und Telemedien im Zeitraum 2014 bis 2017, Ermittlungen wegen mutmaßlicher Verstöße gegen § 130 StGB (Volksverhetzung)<br /> (insgesamt 12 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Datum

27.11.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/566209.11.2018

Indizierungen islamistischer Schriften, Bücher, CDs, Filme bzw. DVDs, Telemedien und Tonträger

der Abgeordneten Beatrix von Storch, Thomas Ehrhorn, Dr. Marc Jongen, Dr. Götz Frömming, Martin Erwin Renner, Nicole Höchst und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Nach Darstellung der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) ist „die Indizierung von Medien aus den Bereichen des politisch motivierten Extremismus (Linksextremismus und Rechtsextremismus) sowie des religiös motivierten Extremismus (v. a. Islamismus)“ ein wesentlicher Bestandteil der Arbeit dieser Behörde. Gemäß § 18 Absatz 3 des Jugendschutzgesetzes darf ein Medium nicht allein wegen seines politischen, sozialen, religiösen oder weltanschaulichen Inhalts in die Liste aufgenommen werden. Indiziert werden sollen nicht politische Ausrichtungen, sondern jugendgefährdende Inhalte (www.bundespruefstelle.de/blob/128968/e3100f6033c821f9df831bc74d72d24c/flyer-gegen-hass-gewalt-hetze-data.pdf).

Nach Auskunft der Bundesregierung ist die jeweilige politische Ausrichtung für sich genommen „kein Wesensmerkmal der Jugendgefährdungstatbestände und wird daher nicht als statistische Größe im Rahmen der Spruchpraxis der BPjM erfasst“ (Bundestagsdrucksache 19/4818). An anderer Stelle teilt die Bundesregierung mit, dass im Jahr 2017 zahlreiche rechtsextreme, rassistische, antisemitische und den Nationalsozialismus und den Krieg verherrlichende oder verharmlosende Medien indiziert worden sind, darunter 5 Bücher, 26 Schriften, und 72 CDs und Tonträger, die einzeln aufgeführt werden (Bundestagsdrucksache 19/3059). Nach Ansicht der Fragesteller müssten solche oder vergleichbare Auflistungen (wie in vorgenannter Bundestagsdrucksache) auch bei anderen Formen des Extremismus (Linksextremismus, Ausländerextremismus, religiöser Extremismus) möglich sein.

Nach Aussage der Vorsitzenden der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, Martina Hannak-Meinke, hat „extremistisches Gedankengut vor allem aus dem rechten Spektrum wieder Hochkonjunktur“, während Linksextremismus „derzeit eine Nebenrolle“ spiele (www.boersenblatt.net/artikel-die_bundespruefstelle_zwischen_meinungsfreiheit_und_jugendschutz.1410232.html#).

Diese Einschätzung können die Fragesteller aus mehreren Gründen nicht nachvollziehen. Zum einen sehen sie im Linksextremismus eine nicht zu vernachlässigende Gefahr, wie u. a. die Ausschreitungen anlässlich des G20-Gipfels im Juli 2017 in Hamburg gezeigt haben. Zum anderen halten sie es für evident, dass die schwerwiegendsten Bedrohungen derzeit von islamistischen Extremisten ausgehen. Nach Angaben der Verfassungsschutzbehörden wächst die Zahl der islamistischen Gefährder und hat jüngst einen neuen Höchststand erreicht. Diese Gefährder rekrutieren sich insbesondere aus der Salafistenszene, die sich in hohem Maße aus Jugendlichen und jungen Erwachsenen rekrutiert (www.morgenpost.de/politik/article215119463/Sicherheitsbehoerden-Zahl-islamistischer-Gefaehrder-steigt.html). Die islamistische Propaganda bedient sich professionell moderner Medien, nicht zuletzt in popkulturellen Formaten.

Islamistische Medien wurden Medienberichten zufolge von der Bundesprüfstelle schon wiederholt indiziert. So wurden schon im Jahr 2011 auf Anregung des Berliner Verfassungsschutzes Dschihad-Songs des ehemaligen Rap-Musikers und bekennenden Islamisten Denis C. (alias „Deso Dogg“) indiziert (www.welt.de/politik/deutschland/article13924439/Islamistische-Kampflieder-auf-den-Index-gesetzt.html).

Im Jahr 2013 wurden Publikationen von „Dr. Abdul-Rahman Al-Sheha“ indiziert, in denen er u. a. die Tötung von Apostaten, die sich vom Islam abgewendet haben, propagierte. Im Blick auf den „propagierten Umgang mit Apostaten“ wurde festgestellt, dass sich die Schrift „im Grenzbereich zur Volksverhetzung im Sinne des § 130 StGB“ befinde (https://verfassungsschutz.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.336937.de).

Im Jahr 2017 beantragte das Landeskriminalamt die Indizierung des Musikvideos „Charlie Hebdo“ von Tahsin Özkan, in dem es u. a. heißt: „Ziel auf den Zeichner der Karikatur/Verbrenne die Blätter der Charlie Cartoons/Durchlöcher die Bullen am Pariser Turm“ (www.bild.de/regional/berlin/berlin-aktuell/rap-video-derberliner-polizei-produzent-drehte-zuvor-salafisten-clip-57984894.bild.html).

Als Gründe für die Indizierung religiös extremistischer Medien nennt die Bundesprüfstelle neben Gewaltanreizung (z. B. Aufrufe zum gewaltsamen „Dschihad“), Verrohung (z. B. IS-Enthauptungs- und Foltervideos) und Diskriminierung (z. B. Homosexuellenfeindlichkeit und Frauendiskriminierung: www.bundespruefstelle.de/blob/128968/e3100f6033c821f9df831bc74d72d24c/flyer-gegen-hass-gewalt-hetze-data.pdf).

Hinsichtlich des Indizierungsgrunds der Diskriminierung müsste nach Ansicht der Fragesteller ebenso auf Antisemitismus und Christenfeindlichkeit geachtet werden und ob damit verbunden nicht Tatbestände im Sinne des § 130 des Strafgesetzbuchs (StGB) erfüllt sein könnten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Wie viele islamistische Schriften sind im Jahr 2017 indiziert worden (bitte einzeln auflisten)?

2

Wie viele islamistische Schriften sind in den Jahren 2014 bis 2016 indiziert worden (bitte die Zahl nennen und auflisten)?

3

Wie viele islamistische Bücher sind im Jahr 2017 indiziert worden (bitte einzeln auflisten)

4

Wie viele islamistische Bücher sind in den Jahren 2014 bis 2016 indiziert worden (bitte die Zahl nennen und auflisten)?

5

Wie viele islamistische CDs und Tonträger sind im Jahr 2017 indiziert worden (bitte einzeln auflisten)?

6

Wie viele islamistische CDs und Tonträger sind in den Jahren 2014 bis 2016 indiziert worden (bitte die Zahl nennen und auflisten)?

7

Wie viele islamistische Filme bzw. DVDs sind im Jahr 2017 indiziert worden (bitte einzeln auflisten)?

8

Wie viele islamistische Filme bzw. DVDs sind in den Jahren 2014 bis 2016 indiziert worden (bitte die Zahl nennen und auflisten)?

9

Wie viele islamistische Telemedien sind im Jahr 2017 indiziert worden (bitte einzeln auflisten)?

10

Wie viele islamistische Telemedien sind in den Jahren 2014 bis 2016 indiziert worden (bitte die Zahl nennen und auflisten)?

11

Wie viele der Indizierungen gingen jeweils (pro Jahr und Medium) auf Anträge oder Anregungen von Sicherheitsbehörden zurück?

12

In wie vielen der o. g. Fälle wurde nach Kenntnis der Bundesregierung gegen die Urheber der Medien auch wegen mutmaßlicher Verstöße gegen den § 130 StGB ermittelt?

Berlin, den 1. November 2018

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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