Programm „Beschäftigungsoffensive Nahost: Cash for Work“
des Abgeordneten Markus Frohnmaier und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Laut dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) bietet die „Beschäftigungsoffensive Nahost: Cash for Work“ syrischen Flüchtlingen und auch Einheimischen in Jordanien, im Libanon, im Nord-Irak und der Türkei die Möglichkeit, durch direkt entlohnte Arbeit Einkommen zu erzielen. So werde die finanzielle Notlage der betroffenen Familien gemindert, die soziale Anerkennung der Flüchtlinge im Gastland wachse und der gesellschaftliche Zusammenhalt werde gestärkt, so das BMZ. Auch für Binnenflüchtlinge in Syrien würden nach Darstellung des BMZ Einkommensmöglichkeiten durch das „Cash for Work“-Programm geschaffen (www.bmz.de/de/service/ sonderseiten/cash_for_work/01_hintergrund/index.html).
Das BMZ hat für die Beschäftigungsoffensive Nahost 2017 insgesamt 426 Mio. Euro zugesagt – 231 Mio. Euro für 2017 und 195 Mio. Euro für die Folgejahre. Bis Ende 2017 seien nach Auskunft des BMZ etwa 85 000 Jobs geschaffen worden. Mehr als 8 750 Menschen hätten eine berufliche Aus- oder Weiterbildung und damit mittelfristig eine berufliche Perspektive erhalten (www. bmz.de/de/service/sonderseiten/cash_for_work/01_hintergrund/index.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Wie evaluiert die Bundesregierung die Wirkung des „Cash for Work“-Programms?
Wie genau gelangt die Bundesregierung auf die Zahl von 85 000 Arbeitsplätzen, die im Rahmen des „Cash for Work“-Programms geschaffen worden seien?
Wie erfolgt die Auszahlung der Gehälter im Rahmen des „Cash for Work“-Programms an dessen Teilnehmer beziehungsweise Beschäftigte? Erfolgt diese direkt oder indirekt über kooperierende Organisationen?
Welche Kontrollinstitutionen beaufsichtigen die ordnungsgemäße Arbeitsweise des „Cash for Work“-Programms?
Nach welchen Kriterien erfolgt die Berechnung des Arbeitslohns für die syrischen Teilnehmer des Programms „Cash for Work“?
Nach welchen Kriterien werden die Teilnehmer des „Cash for Work“-Programms ausgewählt?
Können Angehörige oder Sympathisanten der Nationalkoalition syrischer Revolutions- und Oppositionskräfte in Syrien ebenfalls am „Cash for Work“-Programm teilnehmen?
Können Angehörige oder Sympathisanten von Milizen und Vereinigungen, die von der EU, den USA und/oder der Bundesregierung als „Terrororganisationen“ gelistet sind, ebenfalls am „Cash for Work“-Programm teilnehmen?
Können Angehörige oder Sympathisanten der syrischen Regierungsinstitutionen in Damaskus unter Präsident Baschar al-Assad ebenfalls am „Cash for Work“-Programm teilnehmen?
Mit welchen Organisationen kooperiert die Bundesregierung im Rahmen des „Cash for Work“-Programms in Syrien?
In welchen Regionen Syriens ist die Bundesregierung mit dem „Cash for Work“-Programm tätig?
Wie erfolgen der Transport (soweit erforderlich) sowie die Auszahlung der finanziellen Mittel des „Cash for Work“-Programms in die syrischen Regionen?
Ist das „Cash for Work“-Programm mit der syrischen Regierung unter Präsident Baschar al-Assad abgestimmt, beziehungsweise erfolgt es mit Genehmigung der syrischen Regierung unter Präsident Baschar al-Assad? Wenn ja, welche Institution hat dem Programm zugestimmt? Wenn nein, warum nicht?
Mit welchen Organisationen kooperiert die Bundesregierung im Rahmen des „Cash for Work“-Programms in der Türkei?
Mit welchen Organisationen kooperiert die Bundesregierung im Rahmen des „Cash for Work“-Programms in Jordanien?
Mit welchen Organisationen kooperiert die Bundesregierung im Rahmen des „Cash for Work“-Programms im Irak?
Mit welchen Organisationen kooperiert die Bundesregierung im Rahmen des „Cash for Work“-Programms im Libanon?