„Zukunftsdialog Soziale Netzwerke“ des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz
der Abgeordneten Dr. Petra Sitte, Simone Barrientos, Anke Domscheit-Berg, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Petra Pau, Sören Pellmann, Martina Renner, Kersten Steinke, Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat in diesem Jahr einen „Zukunftsdialog Soziale Netzwerke“ gestartet, dessen Auftaktsitzung am 28. September 2018 stattgefunden hat. Laut einer auf der Webseite des BMJV veröffentlichten Einladungserinnerung (www.bmjv.de/SharedDocs/Newsletter/Event/DE/2018-07-26-Zukunftsdialog-Soziale-Netzwerke-Erinnerung.html) soll es dabei um Umsetzung, Auswirkung und mögliche Fortentwicklungen des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG), unter anderem mit Hinblick auf die darin vorgesehene regulierte Selbstregulierung, sowie Strategien und Engagement gegen Hate Speech im Internet gehen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Welche weiteren Sitzungen und Veranstaltungen haben im Rahmen des „Zukunftsdialogs Soziale Netzwerke“ stattgefunden oder sind geplant, wann, und mit welchen Themen?
Mit welchen weiteren Themen, die nicht in der Einladungserinnerung oder der Antwort zu Frage 1 aufgeführt werden, soll sich der Zukunftsdialog befassen?
Wer wurde zur Auftaktsitzung und ggf. weiteren seitdem stattgefundenen Sitzungen des Zukunftsdialogs eingeladen, und wer nahm daran teil?
Welche in der Antwort zu Frage 2 nicht aufgeführten Akteure bzw. Einzelpersonen sollen zukünftig in den Zukunftsdialog mit einbezogen werden?
Welche Ansätze zur Fortentwicklung des NetzDG verfolgt, prüft oder erwägt das BMJV derzeit?
Welche weiteren Ansätze zur Fortentwicklung des NetzDG werden im Rahmen des Zukunftsdialogs diskutiert?
Welche Strategien gegen Hate Speech werden im Rahmen des Zukunftsdialogs diskutiert?
Welche „Maßnahmen zur Stärkung der Rechte von Nutzerinnen und Nutzern im Falle versehentlicher, unberechtigter Löschung von Inhalten“ werden im Rahmen des Zukunftsdialogs diskutiert?
Welche Erwägungen liegen der Feststellung in der Einladungserinnerung zugrunde, die „Compliance sozialer Netzwerke im Bereich automatisierter Löschentscheidungen“ sei „weiterzuentwickeln“?
Auf die Compliance mit welchen Regelwerken bezieht sich das BMJV in der in Frage 9 zitierten Feststellung, und welche Compliancedefizite sieht sie im Einzelnen (bitte nach Regelwerk und Netzwerk aufschlüsseln)?
In welcher Form werden die Beiträge, Diskussionsstände und Ergebnisse des Zukunftsdialogs öffentlich gemacht?