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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Effekte der Besonderen Ausgleichsregelung und des Eigenverbrauchs auf die EEG-Umlage

Daten für 2013 bis 2017: Gesamtaufkommen aus der EEG-Umlage, begünstigte Strommengen, Beiträge zum EEG-Konto und Anteile am Stromverbrauch, jeweils für privilegierte und nicht privilegierte Letztverbraucher, Höhe der Eigenverbräuche von Kraftwerken und Industrie sowie solarer Eigenverbrauch; monetäre Effekte auf die EEG-Umlage; erwartete Aufkommensentwicklung, Gegenfinanzierung der Ausnahmen<br /> (insgesamt 14 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

28.11.2018

Aktualisiert

20.02.2024

Deutscher BundestagDrucksache 19/574913.11.2018

Effekte der Besonderen Ausgleichsregelung und des Eigenverbrauchs auf die EEG-Umlage

der Abgeordneten Dr. Julia Verlinden, Lisa Badum, Annalena Baerbock, Oliver Krischer, Ingrid Nestle, Dr. Bettina Hoffmann, Matthias Gastel, Sylvia Kotting-Uhl und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Durch die Besondere Ausgleichsregelung im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) werden energieintensive Unternehmen von der EEG-Umlage teilbefreit. Auch über den Verbrauch von selbsterzeugtem Strom können sich Letztverbraucher von der Zahlung der EEG-Umlage (teil-)befreien. Darüber hinaus ist auch der Kraftwerkseigenverbrauch fossiler Kraftwerke von der EEG-Umlage befreit. Durch diese Ausnahmen steigt die EEG-Umlage für die nicht privilegierten Letztverbraucher.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Wie hoch war das Gesamtaufkommen in Euro aus der EEG-Umlage jeweils in den letzten fünf Jahren?

2

Welche Entwicklung des Aufkommens erwartet die Bundesregierung zukünftig (bitte für die kommenden fünf Jahre auflisten und begründen)?

3

Welche Strommengen in Gigawattstunden (GWh) waren nach der Besonderen Ausgleichsregelung jeweils in den Jahren von 2013 bis 2017 begünstigt?

4

Wie hoch war der Beitrag der privilegierten Letztverbraucher zum EEG-Konto in Euro und in Prozent am Gesamtaufkommen jeweils in den Jahren von 2013 bis 2017?

5

Welchen Anteil hatten die nicht privilegierten Letztverbraucher an der jährlich in Deutschland verbrauchten Strommenge in GWh jeweils in den Jahren von 2013 bis 2017

6

Wie hoch war der Beitrag der nicht privilegierten Letztverbraucher zum EEG-Konto in Euro und in Prozent am Gesamtaufkommen jeweils in den Jahren von 2013 bis 2017?

7

Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der Kraftwerkseigenverbrauch in GWh jeweils in den Jahren von 2013 bis 2017?

8

Welchen monetären Effekt hatte die Befreiung des Kraftwerkseigenverbrauchs auf die EEG-Umlage jeweils in den Jahren 2013 bis 2017 (bitte jeweils nach Kraftwerken mit verschiedenen Brennstoffen getrennt ausweisen)?

9

Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der industrielle Eigenverbrauch in GWh jeweils in den Jahren von 2013 bis 2017?

10

Welchen monetären Effekt hatte die Befreiung des industriellen Eigenverbrauchs auf die EEG-Umlage für die nicht privilegierten Letztverbraucher jeweils in den Jahren 2013 bis 2017?

11

Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der solare Eigenverbrauch in GWh jeweils in den Jahren von 2013 bis 2017?

12

Welchen monetären Effekt hatte die Befreiung des solaren Eigenverbrauchs auf die EEG-Umlage jeweils in den Jahren von 2013 bis 2017 (bitte wenn möglich nach Anlagen kleiner 10 Kilowatt Peak und Anlagen größer/gleich 10 Kilowatt Peak aufschlüsseln)?

13

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die Gegenfinanzierung der Befreiungen bzw. Reduzierung der EEG-Umlage für bestimmte Industriebereiche über Steuermittel, wie auch vom Bundesverband der Energie und Wasserwirtschaft gefordert, die Finanzierung der Energiewende gerechter machen würde, und wenn nein, warum nicht?

14

Wird die Bundesregierung Maßnahmen ergreifen, um die durch die Besondere Ausgleichsregelung entfallenden Einnahmen im EEG-Konto durch eine andere Finanzierung jenseits des EEG-Kontos zu kompensieren? Wenn ja wie, und wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 6. November 2018

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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