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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Presse- und Meinungsfreiheit in den Ländern des Westlichen Balkans und als Maßstab in den EU-Beitrittsverhandlungen

Zustand der Presse- und Meinungsfreiheit, Stellungnahme zu Länderberichten der EU-Kommission, Übergriffe auf Journalisten, Erkenntnisse zu einzelnen Fallbeispielen, Lage von Journalisten als Thema bilateraler Gespräche, Asylbeantragungen in EU-Staaten; Medien- und Meinungsfreiheit als Voraussetzung für EU-Beitrittsverhandlungen, Förderung grenzübergreifender Zusammenarbeit zwischen investigativen Journalisten in der EU<br /> (insgesamt 29 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

18.12.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/595122.11.2018

Presse- und Meinungsfreiheit in den Ländern des Westlichen Balkans und als Maßstab in den EU-Beitrittsverhandlungen

der Abgeordneten Manuel Sarrazin, Margarete Bause, Margit Stumpp, Dr. Franziska Brantner, Agnieszka Brugger, Kai Gehring, Ottmar von Holtz, Uwe Kekeritz, Katja Keul, Dr. Tobias Lindner, Omid Nouripour, Cem Özdemir, Claudia Roth (Augsburg), Dr. Frithjof Schmidt, Jürgen Trittin und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

In der EU-Erweiterungsstrategie vom 6. Februar 2018 kommt die EU-Kommission zu dem Schluss, dass in den westlichen Balkanländern (Albanien, Bosnien und Herzegowina – BiH, Kosovo, Mazedonien, Montenegro, Serbien) die Grundrechte zwar größtenteils gesetzlich verankert sind, doch noch mehr unternommen werden muss, damit Grundrechte auch in der Praxis im vollen Umfang geachtet werden. Vor allem auf die Wahrung der Meinungsfreiheit und der Unabhängigkeit der Medien müsse als Grundpfeiler der Demokratie ein besonderes Augenmerk gelegt werden (https://ec.europa.eu/commission/sites/beta-political/files/communication-credible-enlargement-perspective-western-balkans_de.pdf). In den am 17. April 2018 veröffentlichten Länderberichten 2018 stellt die EU-Kommission fest, dass Serbien, Montenegro, Bosnien und Herzegowina sowie Kosovo im Berichtszeitraum keine Fortschritte im Bereich Meinungsfreiheit erzielt haben. Für Mazedonien wurden seit dem Ende der Gruevski-Regierung Mitte 2017 gute Fortschritte, für Albanien einige Fortschritte festgestellt (Länderberichte 2018 sind abzurufen unter: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-18-3342_de.htm).

Im World Press Freedom Index 2018 der Organisation Reporter ohne Grenzen nehmen die Länder des Westlichen Balkans die Plätze 62 (Bosnien und Herzegowina), 75 (Albanien), 76 (Serbien), 78 (Kosovo), 103 (Montenegro) und 109 (Mazedonien) ein. Viele Journalistinnen und Journalisten sind Zielscheibe von Morddrohungen, körperlichen Übergriffen, Beleidigungen oder anderen Einschüchterungsversuchen. Allein die Datenbank der Nichtregierungsorganisation Regional Platform for advocating media freedom and journalists’ safety listet seit 2014 insgesamt 479 gemeldete Übergriffe (Stand: 7. November 2018) auf Journalistinnen und Journalisten (http://safejournalists.net/homepage/). Die bosnische Journalistenvereinigung verzeichnete Ende August 2018 mit dem Angriff auf Vladimir Kovacevic den 41. Übergriff auf Journalistinnen und Journalisten in BiH seit Beginn des Jahres (www.euronews.com/2018/09/04/-atmosphere-oflynching-journalists-under-attack-in-bosnia-and-herzegovina). Für Serbien zählt die Plattform „NUNS“ im Jahr 2018 bislang 73 Fälle von Übergriffen auf Journalistinnen und Journalisten (https://insajder.net/sr/sajt/tema/12456/). Im Mai 2018 kam es in Montenegro zu einem Angriff auf die Journalistin Olivera Lakic. Ihr wurde ins Bein geschossen, Ermittlungen blieben bislang erfolglos (www.cin-cg.me/en/cin-cg-letter-to-commissioner-hahn-on-judiciary-and-mediafreedom-in-montenegro/#). Auch in Kosovo gibt es laut kosovarischer Journalistenvereinigung 22 unaufgeklärte Fälle von Übergriffen auf Journalistinnen und Journalisten (www.balkaninsight.com/en/article/judge-says-kosovo-to-get-tough-on-threats-to-media-freedom-06-26-2018). Das Problem mangelnder Ermittlungen, Aufklärung und Strafverfolgung besteht laut den Länderberichten 2018 der EU-Kommission in allen Ländern des Westlichen Balkans.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen29

1

Wie bewertet die Bundesregierung den Zustand der Presse- und Meinungsfreiheit in den einzelnen Ländern des Westlichen Balkans (Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Montenegro, Serbien)?

2

Welche sind nach Ansicht der Bundesregierung die drängendsten Probleme, die in den Bereichen Meinungsfreiheit und Unabhängigkeit der Medien in den Ländern des Westlichen Balkans angegangen werden sollten?

3

Welche physischen und verbalen Angriffe auf Journalistinnen und Journalisten hat es nach (nachrichtendienstlichen) Kenntnissen der Bundesregierung in den Ländern des Westlichen Balkans seit Beginn des Jahres 2018 gegeben?

4

Welche verbalen Angriffe hat es nach Kenntnissen der Bundesregierung seitens von Regierungsmitgliedern der Länder des Westlichen Balkans gegenüber Journalistinnen und Journalisten seit Beginn des Jahres 2018 gegeben?

5

Wie nehmen Regierungsinstitutionen der Länder des Westlichen Balkans nach Kenntnis der Bundesregierung u. a. durch das Schalten von Anzeigen in bestimmten Medien Einfluss auf Presseberichterstattung?

6

Wie viele Straf- und Ermittlungsverfahren sind in Fällen von Übergriffen auf Journalistinnen und Journalisten nach Kenntnis der Bundesregierung in den Ländern des Westlichen Balkans anhängig?

7

Welche Fälle von Übergriffen auf Journalistinnen und Journalisten sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den Ländern des Westlichen Balkans erfolgreich aufgeklärt und die Täterinnen und Täter verurteilt?

8

Welche (nachrichtendienstliche) Kenntnis hat die Bundesregierung über den Stand der Ermittlungen im Fall des knapp 15 Monate in Untersuchungshaft gehaltenen Journalisten Jovo Martinovic (www.balcanicaucaso.org/eng/Areas/Montenegro/Jovo-Martinovic-when-investigative-journalism-ends-upbehind-bars-184468)?

9

Welche (nachrichtendienstliche) Kenntnis hat die Bundesregierung über die Hintergründe und den Stand der Ermittlungen im Fall der im Mai 2018 in Podgorica angeschossenen Journalistin Olivera Lakić, die für die Tageszeitung „Vijesti“ unter anderem über Zigarettenschmuggel und Organisierte Kriminalität berichtete (www.derstandard.de/story/2000079456721/montenegrinische-enthuellungsjournalistin-angeschossen)?

10

Werden weitgehend unaufgeklärte, bereits länger zurückliegende Fälle wie die Ermordung von Dusko Jovanovic (Chefredakteur der montenegrinischen Tageszeitung „Dan“) im Jahr 2004 seitens der Bundesregierung noch immer adressiert und Aufklärung angemahnt (https://europeanjournalists.org/blog/2018/05/29/endimpunity-the-murder-case-of-dusko-jovanovic-reported-tothe-coe-platform/)?

11

Über welche (nachrichtendienstliche) Kenntnisse verfügt die Bundesregierung in Bezug auf die Sicherheitslage der in Mostar lebenden Journalistin Stefica Galic, die regelmäßig Bedrohungen seitens kroatischer Nationalisten ausgesetzt ist (www.taz.de/!5537878/ und www.palm-stiftung.de/johannphilipp-palm-preis/preistraeger/2018/presseerklärung/)?

12

Welche (nachrichtendienstliche) Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Hintergründe und den Stand der Ermittlungen im Fall des im August 2018 brutal zusammengeschlagenen Journalisten Vladimir Kovacevic, der für den Fernsehsender BN unter anderem über den Fall des im März 2018 in Bosnien und Herzegowina ermordeten Studenten David Dragičević berichtete (www.fr.de/panorama/bosnien-herzegowina-ganz-banja-luka-sucht-denmoerder-von-david-dragicevic-a-1588841,2)?

13

Welche (nachrichtendienstliche) Kenntnis hat die Bundesregierung über die Hintergründe und den Stand der Ermittlungen im Fall des im März 2018 in Bosnien und Herzegowina ermordeten Studenten David Dragičević?

14

Wie bewertet die Bundesregierung die Initiative der albanischen Regierung, wonach Onlinemedien sich binnen weniger Tagen bei Steuerbehörden registrieren mussten, da ansonsten Strafen oder die Schließung der Medienportale drohten? Wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Äußerung des albanischen Premierministers Edi Rama nach einer „Urbanisierung des Online-Dschungels“ (www.balkaninsight.com/en/article/albania-premierthreatens-web-portals-to-register-to-tax-authorities-10-11-2018)?

15

Welche (nachrichtendienstliche) Kenntnis hat die Bundesregierung über Verbindung und Einflussnahme des serbischen Präsidenten Aleksandar Vučić auf die Mediengruppe „Pink“ (https://freedomhouse.org/blog/cry-help-serbia-s-independent-media)?

16

Inwiefern unterhält die Bundesregierung über die deutschen Botschaften vor Ort einen regelmäßigen Austausch mit investigativen oder regierungskritischen Journalistinnen und Journalisten, um sich ein eigenes Bild von ihrer Lage vor Ort zu machen?

17

Wann hat die Bundesregierung zuletzt Regierungsvertreterinnen und Regierungsvertreter der Länder des Westlichen Balkans im Rahmen von diplomatischen Gesprächen auf die für Journalistinnen und Journalisten bedrohliche Lage angesprochen?

18

Wie viele Journalistinnen und Journalisten aus den Ländern des Westlichen Balkans haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2013 Asyl in Deutschland oder anderen EU-Staaten beantragt? Wie viele Anträge wurden positiv beschieden (bitte nach Ländern aufschlüsseln)?

19

Inwiefern teilt die Bundesregierung die Auffassung der EU-Kommission im Länderbericht 2018 Montenegro, dass es im Bereich Meinungsfreiheit keine Fortschritte gegeben hat (https://ec.europa.eu/neighbourhood-enlargement/sites/near/files/20180417-montenegro-report.pdf)?

20

Was wurde nach Kenntnis der Bundesregierung seitens der montenegrinischen Regierung unternommen, um die Empfehlung der EU-Kommission umzusetzen, Ermittlungsverfahren in Fällen von Übergriffen auf Journalistinnen und Journalisten zu priorisieren und zu stärken?

21

Inwiefern teilt die Bundesregierung die Auffassung der EU-Kommission im Länderbericht 2018 Serbien, dass es im Bereich Meinungsfreiheit keine Fortschritte gegeben hat (https://ec.europa.eu/neighbourhood-enlargement/sites/near/files/20180417-serbia-report.pdf)?

22

Was wurde nach Kenntnis der Bundesregierung seitens der serbischen Regierung unternommen, um ein Umfeld zu schaffen, in dem Meinungsfreiheit ohne Hindernisse ausgeübt werden kann und Bedrohungen und körperliche Übergriffe gegenüber Journalistinnen und Journalisten unmittelbar durch Gesetz verfolgt werden?

23

Welche konkreten Fortschritte im Bereich der Presse- und Meinungsfreiheit verspricht sich die Bundesregierung aufgrund der von der serbischen Regierung angestoßenen Medienstrategie (www.b92.net/eng/news/politics.php?yyyy=2018&mm=08&dd=19&nav_id=104890)?

24

Wie bewertet die Bundesregierung die Reformvorschläge der serbischen Regierung zum Informationsfreiheitsgesetz und dem darin enthaltenen Versuch, zahlreiche Ausnahmetatbestände einzufügen, die die Arbeit von investigativen Journalisten und Nichtregierungsorganisationen wesentlich erschweren würde (www.balkaninsight.com/en/article/serbian-law-changeswill-curb-freedom-of-information--04-05-2018)?

25

Inwiefern setzt sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene dafür ein, dass die in den Länderberichten enthaltenen Empfehlungen der EU-Kommission detaillierter und mit einem konkreten Umsetzungszeitplan versehen werden?

26

Inwiefern wird sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene dafür einsetzen, dass ein solcher Umsetzungsplan gemeinsam mit unabhängigen Journalistinnen und Journalisten sowie organisierter Zivilgesellschaft erarbeitet wird?

27

Setzt sich die Bundesregierung gegenüber der EU-Kommission und im Rat der Europäischen Union dafür ein, dass Fortschritte im Bereich der Presse- und Meinungsfreiheit zur Voraussetzung für die Eröffnung weiterer Verhandlungskapitel gemacht werden?

28

Sollten nach Ansicht der Bundesregierung in den EU-Beitrittsverhandlungen mit Serbien und Montenegro auf den nächsten Regierungskonferenzen weitere Verhandlungskapitel eröffnet werden, auch wenn bis dahin keine nennenswerten Fortschritte im Bereich der Presse- und Meinungsfreiheit erzielt worden sind?

29

Macht sich die Bundesregierung für die auch vom EU-Parlament unterstützte Initiative „Investigativer Journalismus für die EU“ (IJ4EU) stark, mit der die grenzübergreifende Zusammenarbeit zwischen investigativen Journalisten in der EU gefördert und intensiviert werden soll? Wenn nein, warum nicht (www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//NONSGML+TA+P8-TA-2018-0183+0+DOC+PDF+V0//DE)?

Berlin, den 9. November 2018

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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