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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Klage des Energiekonzerns Vattenfall gegen die Bundesrepublik Deutschland

Einleitung eines internationalen Schiedsverfahrens durch Vattenfall gegen Umweltauflagen für ein im Bau befindliches Kohlekraftwerk in Hamburg unter Berufung auf die internationale Energiecharta: aktueller Stand im Prozess vor dem ICSID, Informationsrecht der Öffentlichkeit, Einhaltung von Umweltstandards, Klagerechte privater Investoren und Ausgestaltung von Investitionsabkommen

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

Datum

09.03.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/75417. 02. 2010

Klage des Energiekonzerns Vattenfall gegen die Bundesrepublik Deutschland

der Abgeordneten Ulla Lötzer, Dr. Barbara Höll, Eva Bulling-Schröter, Harald Koch, Ralph Lenkert, Richard Pitterle, Michael Schlecht, Dr. Axel Troost und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Das Energieunternehmen Vattenfall hat im April 2009 ein internationales Schiedsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet. Gegenstand des Verfahrens ist eine Beschwerde über die Umweltauflagen für ein im Bau befindliches Kohlekraftwerk an der Elbe im Wert von 2,6 Mrd. Euro. Ort der Beschwerdeführung ist das bei der Weltbank eingerichtete Internationale Zentrum für die Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (ICSID). Gefordert werden von Vattenfall Schadenersatzzahlungen in Höhe von mindestens 1,4 Mrd. Euro.

Im Jahr 2007 stimmte die Stadt Hamburg einem vorläufigen Vertrag mit Vattenfall über den Bau der Anlage zu. Die Bedingungen dieses Vertrags wurden allerdings von der endgültigen Genehmigung abhängig gemacht. Im September 2008 folgte die endgültige Baugenehmigung mit weiteren Auflagen bezüglich der Auswirkungen der Anlage auf die Elbe. Während die Stadt Hamburg diese Auflagen für nötig hält, um die EU-Wasserrahmenrichtlinie zu erfüllen, vertritt Vattenfall die Auffassung, die Anlage würde durch die wasserrechtlichen Vorschriften unwirtschaftlich und die Auflagen würden über den 2007 vereinbarten Rahmen hinausgehen, wodurch der Konzern die internationale Energiecharta verletzt sieht. Die internationale Energiecharta sieht einen umfassenden Schutz ausländischer Investoren im Energiesektor wie Gewährleistung einer fairen und gerechten Behandlung sowie garantierte Ausgleichszahlungen im Enteignungsfall vor. Darüber hinaus erteilt er den Investoren der Vertragspartner das Recht, andere Vertragsparteien in den Ländern gerichtlich zu belangen, in denen sie Investitionen getätigt haben. Da Deutschland diesen Vertrag ratifiziert hat, wird die Bundesrepublik von Vattenfall in die Haft genommen, obwohl sich die Beschwerde im Wesentlichen gegen die Stadt Hamburg richtet.

Die Klage von Vattenfall kann aus mehreren Gründen als Präzedenzfall gesehen werden. Sie richtet sich erstens direkt gegen Umweltauflagen, die wiederum Umsetzung des EU-weiten Rechts sind. Wird nun die Durchführung international vereinbarter Maßnahmen angreifbar, werden Umweltvorschriften und Umweltpolitik insgesamt schwierig durchsetzbar. Hinzu kommt zweitens, dass potenziell drohende Schiedsverfahren einen Abschreckungseffekt haben können, so dass Standards entweder niedriger angesetzt oder gar nicht erst eingeführt werden. Und drittens würden die Schadenersatzzahlungen von 1,4 Mrd. Euro das öffentliche Budget erheblich belasten.

Drucksache 17/754 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Wie ist der aktuelle Stand im Prozess Vattenfall gegen die Bundesrepublik Deutschland vor dem ICSID?

2

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass gesetzliche Umweltauflagen von privaten Investoren nicht einklagbar sein dürfen, und dass Klagen wie jene von Vattenfall vor dem ICSID in Zukunft durch eine Änderung des Investitionsrechts verhindert werden sollen?

3

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die Öffentlichkeit ein Recht darauf hat, über den aktuellen Stand des Prozesses sowie ähnlicher Prozesse informiert zu sein, und dass daher der Ausschluss der Öffentlichkeit vom Prozess und die vollständige Geheimhaltung des Verfahrens nicht gerechtfertigt sind?

a) Wenn ja, welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus im Hinblick auf die Ausgestaltung bestehender und zukünftiger Investitionsabkommen?

b) Wenn nein, warum nicht?

4

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die Einhaltung von internationalen Umweltstandards keine Enteignung oder Verletzung des Fairness- und Gerechtigkeitsstandards eines Investors darstellt, und dass Tribunalsentscheide auf Grundlage von Investitionsabkommen, denen dieses Verständnis zugrunde liegt, in eine falsche Richtung weisen?

a) Wenn ja, welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus im Hinblick auf die Ausgestaltung bestehender und zukünftiger Investitionsabkommen?

b) Wenn nein, warum nicht?

5

Sollen ausländische Investoren die Möglichkeit haben, unter Berufung auf die internationale Energiecharta vor internationalen Tribunalen zu klagen, obwohl das deutsche Recht deutschen Investoren eine entsprechende Klagemöglichkeit nicht gewährt?

6

Will die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass immer häufiger in Investitionsabkommen auch ein Klagerecht privater Investoren gegen Staaten aufgenommen wird, angesichts der problematischen Klage von Vattenfall vor dem ICSID dennoch an der Verankerung entsprechender Klagerechte in zukünftigen Investitionsabkommen festhalten?

Berlin, den 17. Februar 2010

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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