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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Aufklärung zur Organ- und Gewebespende durch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und die gesetzliche und private Krankenversicherung

Informationspflichten der gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen gegenüber ihren Versicherten zur Organ- und Gewebespende seit Einführung der Entscheidungslösung, Bereitstellung von Aufklärungsmaterialien durch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, Überprüfung der Informationspraxis durch die zuständigen Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder, Wissensstand der Bevölkerung<br /> (insgesamt 16 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

17.12.2018

Aktualisiert

03.07.2023

Deutscher BundestagDrucksache 19/611228.11.2018

Aufklärung zur Organ- und Gewebespende durch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und die gesetzliche und private Krankenversicherung

der Abgeordneten Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Maria Klein-Schmeink, Kordula Schulz-Asche, Dr. Bettina Hoffmann, Katja Dörner, Dr. Anna Christmann, Kai Gehring, Erhard Grundl, Ulle Schauws, Margit Stumpp, Beate Walter-Rosenheimer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Entscheidung eines Menschen, nach seinem Tod seine Organe zu spenden, kann Leben retten. Umso wichtiger ist es, dass Bürgerinnen und Bürger sich bereits zu Lebzeiten mit diesem Thema auseinandersetzen und selbstbestimmt eine Entscheidung treffen, ob sie zur Organspende bereit sind oder nicht.

Seit Einführung der sogenannten Entscheidungslösung im Jahr 2012 sind gesetzliche Krankenkassen und private Krankenversicherungsunternehmen nach § 2 Absatz 1a des Transplantationsgesetzes (TPG) verpflichtet, ihre Versicherten in regelmäßigen Abständen zur Organ- und Gewebespende zu informieren und zur Abgabe einer Erklärung aufzufordern. Auch Bund und Länder sollen nach § 1 Absatz 1 Satz 4 TPG sicherstellen, dass Bürgerinnen und Bürgern bei der Ausstellung amtlicher Ausweisdokumenten Aufklärungsmaterialien zur Organ- und Gewebespende ausgehändigt werden. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hat ebenfalls nach § 2 Absatz 1 TPG die Aufgaben, Menschen zur Organ- und Gewebespende aufzuklären und entsprechende Informationsangebote und -materialien bereitzustellen.

Dennoch geben in einer Repräsentativbefragung der BZgA zum Thema Organspenden 44 Prozent der Bürgerinnen und Bürger an, sie hätten gern mehr Informationen zu diesem Thema. 48 Prozent fühlen sich in Sachen Organ- und Gewebespende nur mäßig bis schlecht informiert (Wissen, Einstellung und Verhalten der Allgemeinbevölkerung zur Organ- und Gewebespende; Repräsentativbefragung der BZgA, www.organspende-info.de/sites/all/files/files/Infoblatt%20Organspende_ 180528_Final.pdf, abgerufen am 1. November 2018). Eine Untersuchung der BZgA aus dem Jahr 2016 hatte sogar ergeben, dass der objektive Wissensstand zur Organ- und Gewebespende bei 67 Prozent der Bürgerinnen und Bürger nur mäßig bis schlecht ist. Der Anteil der gut Informierten ist seit Einführung der sogenannten Entscheidungslösung sogar um 17 Prozent gesunken. Das betraf insbesondere den Aspekt „Entscheidung zur Organ- und Gewebespende und ihre Dokumentation“; hier lag der Anteil der mäßig bis schlecht Informierten im Jahr 2016 bei 78 Prozent. Beispielsweise gingen fast die Hälfte der Befragten davon aus, dass man seine Erklärung in einem Register erfassen lassen kann, obwohl die Bundesregierung bislang auf die Errichtung eines solchen Registers verzichtet hat (Wissen, Einstellung und Verhalten der Allgemeinbevölkerung zur Organ- und Gewebespende – Ergebnisse der Repräsentativbefragung 2016; www.organspende- info.de/sites/all/files/files/Forschungsbericht_Organspende_2016_final(2).pdf, abgerufen am 1. November 2018).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

In welchem Umfang hat die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) den gesetzlichen und privaten Krankenkassen Aufklärungsmaterialien zur Organ- und Gewebespende zur Verfügung gestellt (bitte für jedes Jahr gesondert darstellen)?

2

a) Zu welchen Zeitpunkten und auf welche Art und Weise wurden die Informationsangebote und -materialien zur Organ- und Gewebespende der BZgA seit Einführung der sogenannten Entscheidungslösung evaluiert?

b) Was war das Ergebnis dieser Evaluation?

3

In welcher Form und zu welchen Zeitpunkten haben die zehn größten gesetzlichen Krankenkassen, die der Aufsicht des Bundesversicherungsamtes unterstehen, seit Einführung der Entscheidungslösung ihre Versicherten gemäß § 2 Absatz 1a TPG zur Organ- und Gewebespende informiert (bitte für jede Krankenkasse getrennt aufführen)?

4

Zu welchen Zeitpunkten und in welcher Form hat das Bundesversicherungsamt die Informationspraxis der ihrer Aufsicht unterliegenden gesetzlichen Krankenkassen seit Einführung der Entscheidungslösung überprüft?

Falls es sie nicht überprüft hat, wieso nicht?

5

Zu welchen Zeitpunkten und in welcher Form haben die zuständigen Aufsichtsbehörden der Länder nach Kenntnis der Bundesregierung die Informationspraxis der ihrer Aufsicht unterliegenden gesetzlichen Krankenkassen seit Einführung der Entscheidungslösung überprüft?

6

In welcher Form und zu welchen Zeitpunkten haben nach Kenntnis der Bundesregierung die zehn privaten Krankenversicherungsunternehmen mit den meisten Versicherten seit Einführung der Entscheidungslösung ihre Versicherten gemäß § 2 Absatz 1a TPG zur Organ- und Gewebespende informiert (bitte für jede Krankenkasse getrennt aufführen)?

7

Welche staatliche Stelle prüft die Einhaltung der Informationspflichten nach § 2 Absatz 1a TPG bei diesen privaten Krankenversicherungsunternehmen, und wann und in welcher Form hat diese Überprüfung seit Einführung der Entscheidungslösung stattgefunden?

8

Welche inhaltlichen Vorgaben gibt es für die inhaltliche und formelle Ausgestaltung der regelmäßigen Information zur Organ- und Gewebespende nach § 2 Absatz 1a TPG durch die gesetzlichen Krankenkassen und privaten Krankenversicherungsunternehmen?

9

Welches sind nach Kenntnis der Bundesregierung die „fachlich qualifizierten Ansprechpartner für Fragen zur Organ- und Gewebespende“ im Sinne des § 2 Absatz 1a Satz 5 TPG, die von den gesetzlichen Krankenkassen und privaten Krankenversicherungsunternehmen ihren Versicherten zur weiteren Information genannt werden?

10

Zu welchen Zeitpunkten und in welcher Form hat die Bundesregierung seit Einführung der Entscheidungslösung die Bereitstellungspraxis von Materialien zur Organ- und Gewebespende durch amtliche Ausweisstellen des Bundes (§ 2 Absatz 1 Satz 4 TPG) aufsichtsrechtlich überprüft?

Falls sie sie nicht geprüft hat, wieso nicht?

11

Zu welchen Zeitpunkten und in welcher Form haben die Länder nach Kenntnis der Bundesregierung seit Einführung der Entscheidungslösung die Bereitstellungspraxis von Materialien zur Organ- und Gewebespende durch amtliche Ausweisstellen der Länder (§ 2 Absatz 1 Satz 4 TPG) aufsichtsrechtlich überprüft?

12

Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Gründe dafür, dass 48 Prozent der Bevölkerung sich weniger gut oder schlecht zum Thema Organ- und Gewebespende informiert fühlen (Repräsentativbefragung der BZgA zur Organ- und Gewebespende 2018, s. Vorbemerkung der Fragesteller), und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?

13

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass bei einer Erhebung des objektiven Wissenstandes der Bevölkerung zur Organ- und Gewebespende im Jahr 2016 nur 33 Prozent der Bürgerinnen und Bürger als „gut informiert“ eingestuft wurden (Repräsentativbefragung der BZgA zur Organ- und Gewebespende 2016, s. Vorbemerkung der Fragesteller) und dieser Anteil seit Einführung der sogenannten Entscheidungslösung um 17 Prozent gesunken ist?

14

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass bei einer Erhebung des objektiven Wissenstandes der Bevölkerung zu Entscheidungs- und Dokumentationsmöglichkeiten bei der Organ- und Gewebespende im Jahr 2016 78 Prozent der Bürgerinnen und Bürger als „mäßig“ bis „schlecht“ informiert eingestuft wurden (ebd.)?

15

Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass bei dieser Befragung 49 Prozent der Bevölkerung davon ausgingen, dass man bereits heute seine Entscheidung zur Organ- und Gewebespende in einem Register eintragen lassen kann, und dass 62 Prozent der Überzeugung waren, dass solche Entscheidungen in Deutschland grundsätzlich registriert werden (ebd.)?

16

Welche Strategie verfolgt die Bundesregierung, um die Information der Bevölkerung zur Organ- und Gewebespende zukünftig zu verbessern, und wie sehen die weiteren Planungen und Vorhaben in diesem Bereich aus?

Berlin, den 19. November 2018

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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