[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom
12. Dezember 2018 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/6570
19. Wahlperiode 17.12.2018
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Kirsten Kappert-Gonther,
Maria Klein-Schmeink, Kordula Schulz-Asche, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/6112 –
Aufklärung zur Organ- und Gewebespende durch die Bundeszentrale für
gesundheitliche Aufklärung und die gesetzliche und private Krankenversicherung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Entscheidung eines Menschen, nach seinem Tod seine Organe zu spenden,
kann Leben retten. Umso wichtiger ist es, dass Bürgerinnen und Bürger sich
bereits zu Lebzeiten mit diesem Thema auseinandersetzen und selbstbestimmt
eine Entscheidung treffen, ob sie zur Organspende bereit sind oder nicht.
Seit Einführung der sogenannten Entscheidungslösung im Jahr 2012 sind
gesetzliche Krankenkassen und private Krankenversicherungsunternehmen nach
§ 2 Absatz 1a des Transplantationsgesetzes (TPG) verpflichtet, ihre
Versicherten in regelmäßigen Abständen zur Organ- und Gewebespende zu informieren
und zur Abgabe einer Erklärung aufzufordern. Auch Bund und Länder sollen
nach § 1 Absatz 1 Satz 4 TPG sicherstellen, dass Bürgerinnen und Bürgern bei
der Ausstellung amtlicher Ausweisdokumenten Aufklärungsmaterialien zur
Organ- und Gewebespende ausgehändigt werden. Die Bundeszentrale für
gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hat ebenfalls nach § 2 Absatz 1 TPG die
Aufgaben, Menschen zur Organ- und Gewebespende aufzuklären und entsprechende
Informationsangebote und -materialien bereitzustellen.
Dennoch geben in einer Repräsentativbefragung der BZgA zum Thema
Organspenden 44 Prozent der Bürgerinnen und Bürger an, sie hätten gern mehr
Informationen zu diesem Thema. 48 Prozent fühlen sich in Sachen Organ- und
Gewebespende nur mäßig bis schlecht informiert (Wissen, Einstellung und Verhalten der
Allgemeinbevölkerung zur Organ- und Gewebespende; Repräsentativbefragung der
BZgA,
www.organspende-info.de/sites/all/files/files/Infoblatt%20Organspende_
180528_Final.pdf, abgerufen am 1. November 2018). Eine Untersuchung der
BZgA aus dem Jahr 2016 hatte sogar ergeben, dass der objektive Wissensstand
zur Organ- und Gewebespende bei 67 Prozent der Bürgerinnen und Bürger nur
mäßig bis schlecht ist. Der Anteil der gut Informierten ist seit Einführung der
sogenannten Entscheidungslösung sogar um 17 Prozent gesunken. Das betraf
insbesondere den Aspekt „Entscheidung zur Organ- und Gewebespende und
ihre Dokumentation“; hier lag der Anteil der mäßig bis schlecht Informierten
im Jahr 2016 bei 78 Prozent. Beispielsweise gingen fast die Hälfte der Befragten
davon aus, dass man seine Erklärung in einem Register erfassen lassen kann,
obwohl die Bundesregierung bislang auf die Errichtung eines solchen Registers
verzichtet hat (Wissen, Einstellung und Verhalten der Allgemeinbevölkerung
zur Organ- und Gewebespende – Ergebnisse der Repräsentativbefragung 2016;
www.organspende-info.de/sites/all/files/files/Forschungsbericht_Organspende_
2016_final(2).pdf, abgerufen am 1. November 2018).
V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Einführung der sogenannten Entscheidungslösung im Jahr 2012 war mit einer
Erweiterung der Verpflichtungen der Behörden, gesetzlichen Krankenkassen und
privaten Krankenversicherungsunternehmen verbunden, über das Thema
Organspende zu informieren. Gut informiert sollen die Menschen in die Lage versetzt
werden, sich mit der Frage der eigenen Spendebereitschaft auseinander zu setzen
und zu einer Entscheidung zu kommen. Eine Studie der Bundeszentrale für
gesundheitliche Aufklärung (BZgA) belegt, dass Menschen, die gut informiert sind,
eher einen Organspendeausweis ausfüllen und der Organspende positiv
gegenüberstehen. Ergebnisse der jüngsten Repräsentativbefragung der BZgA zeigen,
dass die positive Einstellung zum Thema Organ- und Gewebespende in
Deutschland derzeit mit 84 Prozent so hoch wie nie zuvor ist. Auch besitzen immer mehr
Menschen einen Organspendeausweis. Lag der Anteil im Jahr 2012 noch bei
22 Prozent, sind es im Jahr 2018 bereits 36 Prozent der Befragten. Diese
Entwicklung belegt, dass sich immer mehr Menschen mit dieser Thematik befassen.
Gleichwohl besteht immer noch ein erhöhter Informationsbedarf in der
Bevölkerung, dem die BZgA mit einem differenzierten Informationsangebot
zielgruppenspezifisch begegnet. Grundlage für die Aufklärungsmaßnahmen zur Organ- und
Gewebespende ist die bundesweite Repräsentativbefragung der BZgA zu
„Wissen, Einstellung und Verhalten der Allgemeinbevölkerung zur Organ- und
Gewebespende“. Die Erkenntnisse der Repräsentativbefragung fließen in die
Umsetzung der medienübergreifenden Aufklärungskampagne „Organspende – die
Entscheidung zählt!“ ein.
1. In welchem Umfang hat die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
(BZgA) den gesetzlichen und privaten Krankenkassen
Aufklärungsmaterialien zur Organ- und Gewebespende zur Verfügung gestellt (bitte für jedes
Jahr gesondert darstellen)?
Die BZgA hat den gesetzlichen Krankenkassen und den privaten
Krankenversicherungsunternehmen seit Einführung der sog. Entscheidungslösung im Jahr
2012 alle zwei Jahre Klappkarten bzw. Flyer mit integriertem
Organspendeausweis kostenfrei zur Verfügung gestellt. Darin sind neben dem
Organspendeausweis grundlegende Informationen zur Organ- und Gewebespende enthalten.
Entsprechend dem gesetzlich vorgesehenen zweijährigen Versandturnus wurden den
gesetzlichen Krankenkassen und privaten Krankenversicherungsunternehmen
Klappkarten bzw. Flyer in folgender Stückzahl zur Verfügung gestellt:
GKV PKV Bundeswehr Bundespolizei Gesamt
2012 16.435.000 6.108.000 240.000 30.000 22.543.000
2014 13.739.000 7.110.000 219.000 30.000 21.098.000
2016 6.618.000 6.653.000 220.000 34.000 13.525.000
2018 5.159.000 6.459.000 210.000 45.000 11.873.000
Zusätzlich wurde über die BZgA-Internetseite
www.organspende-info.de ein
passwortgeschützter Login-Bereich eingerichtet, über den gesetzlichen
Krankenkassen und privaten Krankenversicherungsunternehmen Musteranschreiben für
ihre Versicherten zur Verfügung gestellt werden. Zum Download werden dort
auch druckfähige Dateien von Broschüren und Flyern angeboten, die die
gesetzlichen Krankenkassen und privaten Krankenversicherungsunternehmen auf
eigene Kosten produzieren können. Außerdem werden den gesetzlichen
Krankenkassen und den privaten Krankenversicherungsunternehmen Texte mit
Basisinformationen zu gesetzlichen Regelungen, Antworten auf häufige Fragen und
redaktionelle Beiträge sowie Interviews zur Organ- und Gewebespende zur
Verfügung gestellt.
2. a) Zu welchen Zeitpunkten und auf welche Art und Weise wurden die
Informationsangebote und -materialien zur Organ- und Gewebespende der
BZgA seit Einführung der sogenannten Entscheidungslösung evaluiert?
b) Was war das Ergebnis dieser Evaluation?
Die Wirksamkeit der Maßnahmen der BZgA zur Organ- und Gewebespende
werden regelmäßig durch mehrere Verfahren vor, während und nach der
Durchführung überprüft. Anzeigenmotive und Broschüren sowie Online-Kommunikation
werden dabei in unterschiedlichen Verfahren evaluiert.
Jedes neue Anzeigen- und Plakatmotiv der Aufklärungskampagne sowie jede
Broschüre mit neuen Inhalten werden durch sog. Pretest-Verfahren vor der
Veröffentlichung durch beauftragte Forschungsinstitute getestet. Anhand dieser
Pretests wird überprüft, ob beispielsweise die Anzeigenmotive das Potenzial haben,
im medialen Umfeld (z. B. Zeitschriften und Zeitungen) wahrgenommen zu
werden, ob die Botschaft verstanden wird und ob das Motiv mit seiner Botschaft von
der Zielgruppe akzeptiert wird. Die Motive der aktuellen Kampagne
„Organspende – Die Entscheidung zählt!“ vermitteln die Hauptbotschaft der Kampagne
sehr gut. Demnach verstehen 80 Prozent der Befragten die Anzeigenmotive als
Aufforderung, sich zu informieren, sich zu entscheiden und einen
Organspendeausweis auszufüllen. Ebenso zufriedenstellend fielen die Ergebnisse der
vorherigen Motivserie aus dem Jahr 2016 aus.
Zur Qualitätskontrolle des Online-Angebots
www.organspende-info.de wurde
die Internetseite Ende 2015 einem „Usability-Test“ unterzogen. In einem
qualitativen Verfahren wurden Personen im Alter von 18 bis 72 Jahren im Rahmen
von Face-to-Face Interviews und konkreten Aufgabenstellungen zu der
Internetseite befragt. Grundsätzlich wurde die Website von der Zielgruppe positiv
bewertet. Mitte 2018 wurde ein quantitativer Usabilitytest vorgenommen. Hierzu wurde
mit der „Toolbox zur Webseitenevaluation“ ein BZgA-eigenes Instrument zur
Qualitätssicherung eingesetzt. Insgesamt füllten 204 Nutzerinnen und Nutzer der
Webseite einen Onlinefragebogen aus, der beim Aufrufen von
www.organ-
spende-info.de eingespielt wurde. Die Testergebnisse für den Ersteindruck, die
subjektive Glaubwürdigkeit sowie für „Gefallen“, „Verständlichkeit“ und
„Qualität und Nutzen“ wurde als überdurchschnittlich bewertet. Optimierungsbedarf
zeigt die Webseite hinsichtlich Effizienz, Effektivität und Zufriedenheit. Auf
Basis dieser Ergebnisse sowie gewandelter Ansprüche an Onlineangebote und
technologischen Weiterentwicklungen bereitet die BZgA derzeit einen Relaunch von
www.organspende-info.de vor, der im Frühjahr 2019 veröffentlicht wird.
Um den Informationsbedarf sowie die Nutzung und den Zugang zum BZgA-
Internetangebot
www.organspende-info.de auszuwerten, wird ein monatliches
Reporting über die Zugriffszahlen und Nutzungsverhalten erstellt und ausgewertet.
Seit 2012 haben sich die Zugriffszahlen mehr als verdoppelt. Nutzende rufen
insbesondere allgemeine Informationen zur Organ- und Gewebespende oder den
Organspendeausweis ab.
Die Aktivitäten in den sozialen Medien haben sich seit dem Start der neuen
Kampagne „Organspende – Die Entscheidung zählt!“ im Jahr 2016 intensiviert. Mit
Hilfe eines kontinuierlichen Monitorings werden insbesondere Reichweite und
hervorgerufene Interaktionen (z. B. Anzahl der Kommentare, wie oft wurde ein
Beitrag geteilt oder auf Links geklickt) gemessen und Beiträge entsprechend der
jeweiligen Zielsetzung optimiert.
Die relevantesten Aussagen zur Wirksamkeit der Kampagne der BZgA bietet die
Repräsentativbefragung „Wissen, Einstellung und Verhalten der
Allgemeinbevölkerung zur Organ- und Gewebespende“, die alle zwei Jahre durchgeführt wird.
Dabei sind insbesondere die Angaben zu den dokumentierten Entscheidungen im
Organspendeausweis und/oder in einer Patientenverfügung sowie der Akzeptanz
der Organ- und Gewebespende, der Wissensstand und die Antworten zu den
häufigsten Vorbehalten der Menschen wichtige Indikatoren.
Die Ergebnisse aus der jüngsten Befragung (2018) zeigen, dass das Thema
Organ- und Gewebespende nach wie vor positiv bewertet wird. Die überwiegend
positive Einstellung zum Thema Organ- und Gewebespende ist seit 2012
gestiegen. 84 Prozent der Befragten stehen einer Organ- und Gewebespende eher
positiv gegenüber (2012: 78 Prozent, 2014: 80 Prozent). Zudem wären grundsätzlich
72 Prozent der Befragten damit einverstanden, dass ihnen nach ihrem Tod Organe
und Gewebe entnommen werden. Diese sog. aktive Akzeptanz ist seit 2012
(70 Prozent) konstant hoch geblieben bzw. leicht gestiegen. Die
Repräsentativbefragung zeigt auch, dass sich inzwischen mehr als die Hälfte der Befragten
(54 Prozent) subjektiv sehr gut oder gut über das Thema Organ- und
Gewebespende informiert fühlen. Im Jahr 2014 waren es 43 Prozent. Die Steigerung der
Bekanntheit der BZgA als Ansprechpartnerin zur Organ- und Gewebespende
(2012: 48 Prozent, 2018: 60 Prozent) weist ebenfalls darauf hin, dass die
Ansprache der Bevölkerung durch die Maßnahmen der BZgA wirkt. Deutlich gestiegen
seit 2012 ist die Zahl der Menschen, die ihre Entscheidung in einem
Organspendeausweis dokumentiert haben, die aktuell bei 36 Prozent der Bevölkerung liegt
(2012: 22 Prozent). Zählt man die Dokumentation der Entscheidung in einer
Patientenverfügung hinzu, so haben bereits 39 Prozent ihre Entscheidung
dokumentiert. Weitere 17 Prozent haben sich entschieden, dies aber noch nicht schriftlich
dokumentiert. Somit haben 56 Prozent der Bevölkerung eine Entscheidung zur
Organ- und Gewebespende getroffen.
3. In welcher Form und zu welchen Zeitpunkten haben die zehn größten
gesetzlichen Krankenkassen, die der Aufsicht des Bundesversicherungsamtes
unterstehen, seit Einführung der Entscheidungslösung ihre Versicherten
gemäß § 2 Absatz 1a TPG zur Organ- und Gewebespende informiert (bitte für
jede Krankenkasse getrennt aufführen)?
Die zehn größten bundesunmittelbaren gesetzlichen Krankenkassen haben nach
eigenen Angaben gegenüber dem Bundesversicherungsamt (BVA) ihre
Versicherten wie folgt über Organ- und Gewebespende im Sinne des § 2 Absatz 1 und
1a Transplantationsgesetz (TPG) informiert:
Krankenkasse Zeitpunkt Form
TK 10-11/2012
08-10/2015
10-11/2017
10-11/2019
(geplant)
Anschreiben an Versicherte,
Sonderheft des Mitgliedermagazins zum Thema Organspende
Informationsschreiben an Versicherte, Beilage Flyer
Anschreiben an Versicherte, Artikel in der Mitgliederzeitschrift
Keine Angaben
Barmer II. Quartal 2013
II. Quartal 2015
II. Quartal 2017
I. Quartal 2019
(geplant)
Anschreiben, Spezial-Ausgabe Organspende
Info Mitgliederzeitschrift mit Einleger Organspendeausweise
Info Mitgliederzeitschrift mit Einleger Organspendeausweise
Info Mitgliederzeitschrift mit Einleger Organspendeausweise
(Anm.: Versicherte ohne Mitgliederzeitschrift werden über Mailing
mit Infoflyern informiert)
DAK
Gesundheit
05/2013
06/2013
12/2013
12/2015
01/2017/2018
12/2018
Erstinformation mit persönlichem Anschreiben (Brief),
Internetauftritt, Pressearbeit
Artikel Mitgliederzeitschrift
Artikel Mitgliederzeitschrift
Artikel Mitgliederzeitschrift
Vier Veröffentlichungen in DAK-Zeitschrift „Praxis und Recht“
Artikel Mitgliederzeitschrift
IKK classic 09/2013
09/2015
09/2017
09/2019 (geplant)
Anschreiben mit Organspendeausweis und Infoflyer, sowie
Hotline-Info
Anschreiben mit Organspendeausweis und Infoflyer, sowie
Freischaltung einer Hotline
Artikel Mitgliederzeitschrift mit Umhefter Organspendeausweis
Keine Angaben
KKH 12/2012 + 03/2013
09-10/2013
09-10/2015
09-10/2017
09-10/2019
(geplant)
Info in Mitgliederzeitschrift, Beilage Organspendeausweis
Anschreiben an Versicherte, Beilage Organspendeausweis
Anschreiben an Versicherte, Beilage Organspendeausweis
Anschreiben an Versicherte, Beilage Organspendeausweis
Anschreiben an Versicherte, Beilage Organspendeausweis
Knappschaft
(KBS)
03/2013
05/2015
09/2017
Sommer 2019
Personalisierte Information mit der Mitgliederzeitschrift
Personalisierte Information mit der Mitgliederzeitschrift
Personalisierte Information mit der Mitgliederzeitschrift
Versand in Vorbereitung
BKK Mobil Oil 10/2013
03/2015
12/2017
2019
Individualisierte Anschreiben mit Infoflyer und
Organspendeausweis
Individualisierte Anschreiben mit Infoflyer und
Organspendeausweis
Individualisierte Anschreiben mit Infoflyer und
Organspendeausweis
In Planung
Krankenkasse Zeitpunkt Form
Siemens BKK
(SBK)
11/2012-10/2014
11/2014-10/2016
11/2016-10/2018
11/2018-10/2020
jeweils postalisches Mailing, Info Mitgliederzeitschrift und Beilage
Versand eGK
VIACTIV
BKK
2013
III. Quartal 2015
Anfang 2019
Mailing an Versicherte, Beilage Organspendeausweis und
Infomaterial der BZgA
Info Mitgliederzeitschrift, Beilage Organspendeausweise
In Planung
Audi BKK 06-09/2013
06-07/2015
05-07/2017
Mailing, Info Mitgliederzeitschrift, Newsletter, Info auf der
Homepage, Ausgabe Organspendeausweise
Mailing, Info Mitgliederzeitschrift, Newsletter, Info auf der
Homepage, Ausgabe Organspendeausweise
Mailing, Info Mitgliederzeitschrift, Newsletter, Info auf der
Homepage, Ausgabe Organspendeausweise
Neben den vorgenannten versichertenbezogenen Informationen halten die
Krankenkassen über die Internetseiten abrufbares bzw. bestellbares
Informationsmaterial und Organspendeausweise vor. Ferner erfolgen ergänzend auch
Informationen etwa über die Social-Media-Kanäle der Krankenkassen. Zudem kooperieren
verschiedene Krankenkassen und private Krankenversicherungsunternehmen mit
dem Infotelefon Organspende, das gemeinsam von der BZgA und der Deutschen
Stiftung Organtransplantation (DSO) betrieben wird (siehe dazu auch die Antwort
zu Frage 9).
4. Zu welchen Zeitpunkten und in welcher Form hat das
Bundesversicherungsamt die Informationspraxis der ihrer Aufsicht unterliegenden gesetzlichen
Krankenkassen seit Einführung der Entscheidungslösung überprüft?
Falls es sie nicht überprüft hat, wieso nicht?
Das BVA hat bisher keine flächendeckende Prüfung der Informationspraxis der
bundesunmittelbaren Krankenkassen nach § 2 Absatz 1a TPG vorgenommen, da
die Krankenkassen nach Erkenntnissen des BVA grundsätzlich ihrer gesetzlichen
Verpflichtung in nicht zu beanstandender Weise nachkommen, indem sie
zeitgerecht und im gebotenen Umfang über die Möglichkeit von Organ- und
Gewebespenden informieren. Aufgrund von Anfragen seitens der Krankenkassen beim
BVA anlässlich der Einführung der sog. Entscheidungslösung im Jahr 2012 sowie
aufgrund von Anfragen im Zusammenhang mit der jeweiligen turnusgemäßen
Information der Versicherten, etwa zur Art der Information, bestehen keinerlei
Zweifel an der gewissenhaften, zeitgerechten und rechtskonformen Umsetzung
der gesetzlichen Verpflichtung durch die Krankenkassen.
5. Zu welchen Zeitpunkten und in welcher Form haben die zuständigen
Aufsichtsbehörden der Länder nach Kenntnis der Bundesregierung die
Informationspraxis der ihrer Aufsicht unterliegenden gesetzlichen Krankenkassen
seit Einführung der Entscheidungslösung überprüft?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, wann und wie die
zuständigen Aufsichtsbehörden der Länder die Informationspraxis der ihrer Aufsicht
unterliegenden gesetzlichen Krankenkassen seit Einführung der
Entscheidungslösung überprüft haben.
6. In welcher Form und zu welchen Zeitpunkten haben nach Kenntnis der
Bundesregierung die zehn privaten Krankenversicherungsunternehmen mit den
meisten Versicherten seit Einführung der Entscheidungslösung ihre
Versicherten gemäß § 2 Absatz 1a TPG zur Organ- und Gewebespende informiert
(bitte für jede Krankenkasse getrennt aufführen)?
Der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV e. V.) hat hierzu Folgendes
mitgeteilt:
Eine im Jahr 2013 durchgeführte Umfrage habe Unternehmen mit über 95
Prozent aller privat Versicherten abgedeckt. Nach Rückmeldung dieser Unternehmen
seien anlässlich der erstmaligen Aussendung alle Versicherten schriftlich über die
Thematik informiert und es sei ihnen ein Organspendeausweis zur Verfügung
gestellt worden. Aktuell hätten zwölf Unternehmen, die zwei Drittel aller
Privatversicherten abdecken, angegeben, dass alle auch in den folgenden Jahren ihre
Versicherten gemäß den gesetzlichen Vorgaben in dem vorgesehen
Zweijahresrhythmus angeschrieben und ihnen die entsprechenden Aufklärungsmaterialien sowie
Organspendeausweise zur Verfügung gestellt haben.
In elf Unternehmen sei die Aussendung postalisch erfolgt, während ein
Unternehmen seine Mitglieder über die postalisch versandte Mitgliederzeitschrift
informiert habe, in der ein ausführlicher Artikel zur Thematik veröffentlicht worden
sei. Zudem habe dieses Unternehmen umfangreiche Informationen auf seiner
Internetseite inklusive Organspendeausweise zum Download zur Verfügung
gestellt. Bei den postalischen Schreiben seien immer Organspendeausweise
mitversandt worden. In neun von zwölf Unternehmen seien zudem weitere
Informationen und Begleitmaterialien (in der Regel der Flyer der BZgA) versandt worden.
Vier der zwölf Unternehmen würden auf ihren Internetseiten Informationen zur
Organ- und Gewebespende bereit halten. Einige Unternehmen verweisen in ihren
Schreiben zudem auf die Internetseite
www.organspende-info.de und/oder auf
das „Infotelefon Organspende“ von BZgA und DSO, mit welchem der PKV e. V.
einen Kooperationsvertrag geschlossen hat und sich an der Finanzierung beteiligt
(siehe auch die Antwort zu Frage 9).
7. Welche staatliche Stelle prüft die Einhaltung der Informationspflichten nach
§ 2 Absatz 1a TPG bei diesen privaten Krankenversicherungsunternehmen,
und wann und in welcher Form hat diese Überprüfung seit Einführung der
Entscheidungslösung stattgefunden?
Gesetzliche Grundlage für die Aufsicht über Versicherungsunternehmen ist das
Versicherungsaufsichtsgesetz (§ 294 VAG). Die Aufsichtsbehörde überwacht
den gesamten Geschäftsbetrieb der Versicherungsunternehmen im Rahmen einer
rechtlichen Aufsicht im Allgemeinen und einer Finanzaufsicht im Besonderen.
Sie achtet dabei auf die Einhaltung der Gesetze, die für den Betrieb des
Versicherungsgeschäfts gelten, und bei Erstversicherungsunternehmen zusätzlich auf die
ausreichende Wahrung der Belange der Versicherten. Es bestehen keine
Erkenntnisse, dass die privaten Krankenversicherungsunternehmen ihrer gesetzlichen
Verpflichtung nicht nachkommen.
8. Welche inhaltlichen Vorgaben gibt es für die inhaltliche und formelle
Ausgestaltung der regelmäßigen Information zur Organ- und Gewebespende
nach § 2 Absatz 1a TPG durch die gesetzlichen Krankenkassen und privaten
Krankenversicherungsunternehmen?
Das TPG enthält in § 2 Absatz 1 Vorgaben für den Aufklärungsinhalt. Die
gesetzlichen Krankenkassen sollen auf der Grundlage des TPG die Bevölkerung
aufklären über
1. die Möglichkeiten der Organ- und Gewebespende,
2. die Voraussetzungen der Organ- und Gewebeentnahme bei toten Spenderinnen
und Spendern einschließlich der Bedeutung einer zu Lebzeiten abgegebenen
Erklärung zur Organ- und Gewebespende, auch im Verhältnis zu einer
Patientenverfügung, und der Rechtsfolge einer unterlassenen Erklärung im Hinblick
auf das Entscheidungsrecht der nächsten Angehörigen nach § 4 sowie
3. die Bedeutung der Organ- und Gewebeübertagung im Hinblick auf den für
kranke Menschen möglichen Nutzen einer medizinischen Anwendung von
Organen und Geweben einschließlich von aus Geweben hergestellten
Arzneimitteln.
Die Aufklärung hat die gesamte Tragweite der Entscheidung zu umfassen und
muss ergebnisoffen sein (§ 2 Absatz 1 Satz 2 TPG). Auf Vorgaben für die
gesetzlichen Krankenversicherungen und die privaten
Krankenversicherungsunternehmen zur formellen Ausgestaltung der regelmäßigen Information hat der
Gesetzgeber dagegen verzichtet.
9. Welches sind nach Kenntnis der Bundesregierung die „fachlich
qualifizierten Ansprechpartner für Fragen zur Organ- und Gewebespende“ im Sinne
des § 2 Absatz 1a Satz 5 TPG, die von den gesetzlichen Krankenkassen und
privaten Krankenversicherungsunternehmen ihren Versicherten zur weiteren
Information genannt werden?
Die Verpflichtung der gesetzlichen Krankenkassen und privaten
Krankenversicherungsunternehmen, „fachlich qualifizierte Ansprechpartner“ für Rückfragen
der Versicherten zu benennen, soll ausweislich der Gesetzesbegründung auf
Bundestagsdrucksache 17/9030 gewährleisten, dass die Versicherten in dem Moment,
in dem sie auf das Thema Organ- und Gewebespende angesprochen werden und
eine Auseinandersetzung mit dem Thema angestoßen ist, sich unmittelbar mit
Fragen an qualifizierte Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner wenden
können. Im Interesse einer flexiblen Handhabung hat der Gesetzgeber die genauere
Ausgestaltung eines derartigen Informations-/Auskunftsdienstes den
Krankenkassen und den privaten Krankenversicherungsunternehmen überlassen; denkbar
sei dabei auch die Kooperation mit der BZgA, der DSO oder dem von beiden
gemeinsam betriebenen kostenlosen Infotelefon. Bei dem von der BZgA und der
DSO betriebenen „Infotelefon Organspende“ können die gesetzlichen
Krankenkassen und die privaten Krankenversicherungsunternehmen individuelle Termine
exklusiv für ihre Versicherten vereinbaren, auf die sie in ihrer
Mitgliederzeitschrift oder in dem Anschreiben an ihre Versicherten hinweisen können. Die
Mitarbeitenden des „Infotelefon Organspende“ werden regelmäßig intensiv durch die
BZgA, die DSO und externe Expertinnen und Experten geschult.
10. Zu welchen Zeitpunkten und in welcher Form hat die Bundesregierung seit
Einführung der Entscheidungslösung die Bereitstellungspraxis von
Materialien zur Organ- und Gewebespende durch amtliche Ausweisstellen des
Bundes (§ 2 Absatz 1 Satz 4 TPG) aufsichtsrechtlich überprüft?
Falls sie sie nicht geprüft hat, wieso nicht?
Das Auswärtige Amt mit den Pass- und Personalausweisstellen seiner
Auslandsvertretungen sowie der in seiner Zentrale befindlichen Stelle für amtliche Pässe
und Visa unterfällt dem Begriff der amtlichen Ausweisstellen des Bundes. Die
Pass- und Personalausweisstellen haben die Aufgabe, die im Ausland
residierenden, der Rechtsordnung ihres Aufenthaltsstaats unterliegenden Deutschen mit
entsprechenden Ausweisen zu versorgen sowie Deutschen bei Passverlust
kurzfristig ein Reisedokument auszustellen. Die Berliner Stelle für amtliche Pässe und
Visa versorgt in den Auslandseinsatz zu Entsendende sowie Dienstreisende mit
amtlichen Pässen sowie Visa. Damit betreffen die an den Ausweisstellen des
Auswärtigen Amts behandelten Anträge regelmäßig weltweite Auslandssachverhalte.
Demgegenüber regelt das TPG einschließlich der Materialien zur Organ- und
Gewebespende einen grundsätzlich nach deutschem Recht im Inland umzusetzenden
Sachverhalt.
11. Zu welchen Zeitpunkten und in welcher Form haben die Länder nach
Kenntnis der Bundesregierung seit Einführung der Entscheidungslösung die
Bereitstellungspraxis von Materialien zur Organ- und Gewebespende durch
amtliche Ausweisstellen der Länder (§ 2 Absatz 1 Satz 4 TPG)
aufsichtsrechtlich überprüft?
Die Bundesregierung hat keine Kenntnis, wann und ggf. wie die Länder die
Bereitstellungspraxis der amtlichen Ausweisstellen der Länder aufsichtsrechtlich
überprüft haben.
12. Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Gründe dafür, dass 48
Prozent der Bevölkerung sich weniger gut oder schlecht zum Thema Organ- und
Gewebespende informiert fühlen (Repräsentativbefragung der BZgA zur
Organ- und Gewebespende 2018, s. Vorbemerkung der Fragesteller), und
welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
Die Frage zur subjektiven Informiertheit bezieht sich auf die neuesten Ergebnisse
der Repräsentativbefragung der BZgA aus dem Jahr 2018. Demnach geben
48 Prozent aller Befragten an, dass die sich weniger gut bis schlecht über das
Thema Organ- und Gewebespende informiert fühlen. Der Anteil dieser Befragten
hat sich damit im Vergleich zu den Ergebnissen der Befragung aus dem Jahr 2014
signifikant verringert, bei der noch 57 Prozent der Befragten angaben, sich
weniger gut bis schlecht über das Thema Organ- und Gewebespende informiert zu
fühlen. Im Vergleich zu der vorangegangenen Studie aus dem Jahr 2014 ist zudem
der Anteil derjenigen, die sich sehr gut oder gut über das Thema Organ- und
Gewebespende informiert fühlen, von 43 Prozent auf 52 Prozent signifikant
angestiegen. Gründe für den Grad der subjektiven Informiertheit wurden in der
Befragung zwar nicht abgefragt, die Zahlen der aktuellen Befragung zeigen aber, dass
der Grad der subjektiven Informiertheit je nach soziodemografischen
Hintergründen variiert. Männer, Befragte im Alter von unter 25 Jahren sowie solche mit
einem niedrigeren Bildungsniveau zeigen den geringsten Grad der subjektiven
Informiertheit. Diese Erkenntnisse lassen Rückschlüsse darauf zu, in welcher
Zielgruppe der größte Aufklärungsbedarf besteht und wo Aufklärungsmaßnahmen
dementsprechend ansetzen sollten.
13. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache,
dass bei einer Erhebung des objektiven Wissenstandes der Bevölkerung zur
Organ- und Gewebespende im Jahr 2016 nur 33 Prozent der Bürgerinnen
und Bürger als „gut informiert“ eingestuft wurden (Repräsentativbefragung
der BZgA zur Organ- und Gewebespende 2016, s. Vorbemerkung der
Fragesteller) und dieser Anteil seit Einführung der sogenannten
Entscheidungslösung um 17 Prozent gesunken ist?
Die Erhebung des objektiven Wissensstandes zum Thema Organ- und
Gewebespende erfolgte anhand von 14 Wissensfragen, die in dieser Form erstmals im
Jahr 2016 gestellt wurden. Dabei wird zwischen den zwei „Wissensdimensionen“
„Dimension Entscheidung“ und „Dimension Spende“ unterschieden. Ebenso
wurde erst im Jahr 2016 die aktuelle Skalierung nach dem Grad der Informiertheit
eingeführt. Daher ist ein Vergleich mit früheren Studien, bei denen sich im Jahr
2012 46 Prozent der Befragten als „gut“ bis „sehr gut informiert“ einstuften,
methodisch nicht möglich. 33 Prozent der Befragten haben mehr als 80 Prozent
dieser Wissensfragen richtig beantwortet. Insgesamt haben 94 Prozent der Befragten
mindestens die Hälfe der Wissensfragen richtig beantwortet. Für die
Bundesregierung belegt dieses Ergebnis, dass die Aufklärungsarbeit der BZgA positive
Wirkung entfaltet.
14. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache,
dass bei einer Erhebung des objektiven Wissenstandes der Bevölkerung zu
Entscheidungs- und Dokumentationsmöglichkeiten bei der Organ- und
Gewebespende im Jahr 2016 78 Prozent der Bürgerinnen und Bürger als
„mäßig“ bis „schlecht“ informiert eingestuft wurden (ebd.)?
Der Anteil von 78 Prozent der mäßig bis schlecht Informierten bezieht sich
ausschließlich auf die Wissenstandserhebung zu den Entscheidungs- und
Dokumentationsmöglichkeiten (Dimension „Entscheidung“; vgl. Antwort zu Frage 13).
Die vollständigen Ergebnisse der aktuellen Repräsentativbefragung 2018, die
Mitte des Jahres 2019 veröffentlicht werden, zeigen dagegen, dass 26 Prozent gut,
57 Prozent mäßig und lediglich 17 Prozent schlecht informiert sind. Die
Auswertung der Wissensfragen ist für die Aufklärungsarbeit der BZgA ein wichtiger
Indikator für thematische Schwerpunktsetzungen. Sie zeigt, wo Wissensdefizite
vorliegen und wo Maßnahmen anzusetzen sind. Konkret gibt es
Aufklärungsbedarf bei den Themen Ausschlusskriterien für eine Organspende, Regelung des
Organspendesystems und zur Dokumentation der Organ- und
Gewebespenderbereitschaft, auch im Hinblick auf eine Patientenverfügung. Die Ergebnisse fließen
in konkrete Maßnahmen der BZgA ein. Zu nennen ist hier z. B. die neue
Broschüre zur widerspruchsfreien Dokumentation der Entscheidung zur Organ- und
Gewebespende in einem Organspendeausweis und in einer Patientenverfügung.
15. Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass bei dieser Befragung 49 Prozent
der Bevölkerung davon ausgingen, dass man bereits heute seine
Entscheidung zur Organ- und Gewebespende in einem Register eintragen lassen
kann, und dass 62 Prozent der Überzeugung waren, dass solche
Entscheidungen in Deutschland grundsätzlich registriert werden (ebd.)?
Auf die Frage „Die Medizin hat in den letzten Jahren bei der Behandlung von
Krankheiten große Fortschritte erzielt. So können erkrankte Organe, wie zum
Beispiel Nieren und Herz oder Gewebe, durch gesunde Organe und Gewebe
ersetzt werden. Wie kann man in Deutschland zurzeit festlegen, dass man nach
seinem Tod Organe und Gewebe spenden will?“ konnten die Befragten mehrere
Antwortmöglichkeiten auswählen. 49 Prozent der Befragten nahmen irrtümlich
an, dass die Eintragung in ein Spenderregister eine Dokumentationsmöglichkeit
der eigenen Entscheidung sei. Dagegen nannten 95 Prozent der Befragten
richtigerweise den Organspendeausweis und 61 Prozent die Patientenverfügung als
Dokumentationsmöglichkeiten. Weniger bekannt war die Möglichkeit, seine
Entscheidung an die Angehörigen mitzuteilen (45 Prozent). Möglicherweise ist die
Errichtung des Transplantationsregisters nach § 15a TPG ein Grund für die
irrtümliche Annahme, dass ein Organspenderregister existiere, in dem
Entscheidungen zur Organ- und Gewebespende festgehalten werden können. Um dem
entgegenzuwirken, wird die BZgA spezielle Informationen zum
Transplantationsregister zeitnah bereitstellen.
16. Welche Strategie verfolgt die Bundesregierung, um die Information der
Bevölkerung zur Organ- und Gewebespende zukünftig zu verbessern, und wie
sehen die weiteren Planungen und Vorhaben in diesem Bereich aus?
Die Ergebnisse der aktuellen Repräsentativbefragung der BZgA weisen
insgesamt einen positiven Trend auf. Die Akzeptanz der Organspende war noch nie so
hoch wie heute. Auch die Zahl derjenigen, die ihre persönliche Entscheidung
dokumentiert haben, steigt seit dem Jahr 2012 kontinuierlich an. Die
Aufklärungsmaßnahmen von Bund, Ländern, gesetzlichen Krankenkassen und privaten
Krankenversicherungsunternehmen sind also grundsätzlich geeignet, das mit der
Einführung der Entscheidungslösung verfolgte Ziel zu erreichen. Gleichwohl besteht
eine Diskrepanz zwischen der positiven Einstellung zur Organspende und der
Dokumentation der persönlichen Entscheidung. Um diese Diskrepanz zu verringern,
muss die Bevölkerung noch stärker als bisher angehalten werden, sich mit der
Thematik der Organ- und Gewebespende zu befassen und eine persönliche
Entscheidung zu treffen.
Die BZgA wird daher im Jahr 2019 die Aufklärungskampagne „Organspende –
die Entscheidung zählt!“ fortsetzen und ihr Internetportal
www.organspende-
info.de sowie ihre Social-Media-Kanäle strategisch weiterentwickeln.
Broschüren und Flyer werden im Lichte der Erkenntnisse der aktuellen
Repräsentativbefragung erstellt bzw. weiterentwickelt. Von besonderer Bedeutung ist dabei die
spezifische und adressatengerechte Ansprache der jeweiligen Zielgruppe.
Auch der „Gemeinschaftliche Initiativplan Organspende“, der unter
Federführung der DSO bis Mitte des Jahres 2019 erarbeitet werden soll und dessen
Erarbeitung vom Bundesministerium für Gesundheit eng begleitet wird, wird
Handlungsfelder im Bereich „Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit“
identifizieren und Ziele definieren. An diesem Prozess sind alle im Bereich der
Organspende relevanten Akteure sowie Bund und Länder beteiligt. Insgesamt bleibt die
kontinuierliche Aufklärungsarbeit aller Verantwortlichen unabdingbar, um die
Auseinandersetzung der Bevölkerung mit der eigenen Spendebereitschaft zu
fördern.
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