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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Funktionsweise des Entwicklungsinvestitionsfonds

Bekanntgabe der Einrichtung eines Entwicklungsinvestitionsfonds auf der &quot;Compact with Africa&quot;-Konferenz 2018: Planungen zum Aufbau des Fonds, zuständiges Ressort, Finanzvolumen, Fondsstruktur, Mittelvergabe, Mehrwert des Fonds im Vergleich zu anderen entwicklungspolitischen Instrumenten, CwA-Partnerländer, Entwicklungsprognosen, Mitnahmeeffekte durch Unternehmen, Aufkündigung des geplanten Entwicklungsinvestitionsgesetz<br /> (insgesamt 17 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Datum

20.12.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/619329.11.2018

Funktionsweise des Entwicklungsinvestitionsfonds

der Abgeordneten Uwe Kekeritz, Ottmar von Holtz, Claudia Roth (Augsburg), Anja Hajduk, Margarete Bause, Dr. Franziska Brantner, Agnieszka Brugger, Kai Gehring, Katja Keul, Dr. Tobias Lindner, Omid Nouripour, Cem Özdemir, Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Jürgen Trittin, Sven-Christian Kindler, Beate Müller-Gemmeke, Corinna Rüffer, Stefan Schmidt und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Unter der deutschen G20-Präsidentschaft im Jahr 2017 wurde die Investitionsinitiative „Compact with Africa“ (CwA) gegründet. Die Initiative soll Privatinvestitionen und Infrastrukturentwicklung befördern und nachhaltiges Wachstum in Afrika schaffen. Um dem CwA Auftrieb zu verleihen veranstaltete die Bundesregierung am 30. Oktober 2018 eine Konferenz in Berlin, auf der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel einen Entwicklungsinvestitionsfonds ankündigte, der mit bis zu 1. Mrd. Euro aufgefüllt werden soll. Details zur Funktionsweise des Fonds sind trotz ausführlicher Anfrage (vgl. Kleine Anfragen 19/5352 und 19/5353, sowie Mündliche Fragen 36 der Abgeordneten Eva-Maria Schreiber und 37 und 38 der Abgeordneten Uwe Kekeritz, Plenarprotokoll 19/60) bislang nicht bekannt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen17

1

Wann soll der Entwicklungsinvestitionsfonds nach Planung der Bundesregierung einsatzfähig sein, bzw. in welchem Zeitrahmen plant die Bundesregierung eine Operationalisierung des Fonds?

2

Aus welchen öffentlichen Mitteln soll der Fonds gespeist werden?

a) Welche Ressorts sind an der Auffüllung des Fonds beteiligt?

b) Handelt es sich um zusätzliche oder umgewidmete Mittel (bitte nach Finanzvolumen, Zeitraum und Haushaltstitel auflisten)?

c) Welches Ressort ist federführend für den Fonds zuständig?

3

Welche weiteren Akteure (privat oder staatlich) sollen in den Entwicklungsinvestitionsfonds einzahlen (bitte nach Akteuren, Finanzvolumen und Zeitraum auflisten)?

4

Welche Fondsstruktur strebt die Bundesregierung an? Wie sollen mögliche Aufsichtsgremien besetzt werden?

5

Inwieweit sind die Gelder des Fonds ODA-anrechenbar (ODA = Official Development Assistance)?

6

Wer kann Mittel aus dem Fonds beantragen (bitte genaue Kriterien wie Unternehmensgröße, Standortvoraussetzung und Eigenbeteiligung angeben)?

a) Inwiefern ist die Vergabe der Mittel an die Einhaltung ökologischer und sozialer Standards und die Erfüllung der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen (SDGs) geknüpft?

b) Inwiefern ist die Vergabe der Mittel an Maßnahmen zur Gleichberechtigung von Frauen und wirtschaftliche und politische Gleichstellung geknüpft?

c) Inwiefern ist die Konfliktneutralität der Antragsteller ein Kriterium für die Vergabe der Mittel?

7

Wer soll über die Vergabe der Mittel entscheiden?

8

Wie sollen sich die Mittel auf die drei Komponenten des Entwicklungsfonds, die Darlehens- und Beteiligungsfinanzierung für deutsche Unternehmen, Beteiligungsfinanzierung für afrikanischen KMU (kleine und mittlere Unternehmen) und der Aufbau eines Wirtschaftsnetzwerks Afrika, aufteilen?

9

Aus welchen Gründen baut die Bundesregierung diese Strukturen auf, obwohl die Deutsche Entwicklungsgesellschaft (DEG) im Bereich der KMU-Förderung seit Jahren aktiv ist, über das Netzwerk der Außenhandelskammern bereits Kooperationsstrukturen bestehen und die Agentur für Wirtschaft ebenso wie die EZ-Scouts und die CIM-Fachkräfte (ExperTS) bereits für eine Beratung für die Privatwirtschaft zur Verfügung stehen sollten (CIM = Centrum für internationale Migration)? Inwieweit stellen die neuen Strukturen eine notwendige Ergänzung zu den aufgezählten Instrumenten dar, und worin besteht nach Auffassung der Bundesregierung der Mehrwert?

10

Welche Rolle spielt die DEG beim Aufbau und bei der Verwaltung des Fonds?

a) Welche Art Fonds soll eingerichtet werden?

b) Falls es ein Investmentfonds ist, in welcher Jurisdiktion wird er angesiedelt?

11

Wie unterscheiden sich die Kriterien für deutsche KMU, die eine Förderung durch den Fonds in Anspruch nehmen wollen, konkret von denen für afrikanische Unternehmen (vgl. Antwort auf die Mündliche Frage 36 der Abgeordneten Eva-Maria Schreiber, Plenarprotokoll 19/60)?

12

Für welche Länder ist die Förderung aus dem Entwicklungsinvestitionsfonds möglich? Gilt die Förderung für alle afrikanischen Staaten? Ist eine Inanspruchnahme nur in Partnerländern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit möglich? Profitieren ausschließlich Compact-Länder? Oder profitieren nur diejenigen Länder, die eine Compact-Partnerschaft mit Deutschland eingegangen sind?

13

Welche konkreten Entwicklungserfolge erwartet die Bundesregierung von der Einrichtung des Entwicklungsinvestitionsfonds?

a) Wie werden diese Entwicklungseffekte ex ante kalkuliert?

b) Welche Evaluierung der Entwicklungseffekte ist ex post vorgesehen?

c) Auf Grundlage welcher Indikatoren sollen die Entwicklungserfolge gemessen werden?

14

Welche numerische Größe hält die Bundesregierung für eine „nennenswerte Eigenbeteiligung“, um Mitnahmeeffekte durch Unternehmen zu verhindern (Antwort auf die Mündliche Frage 38 des Abgeordneten Uwe Kekeritz, Plenarprotokoll 19/60)? Sind außer einer „nennenswerten Eigenbeteiligung“ weitere Maßnahmen zur Verhinderung von Mitnahmeeffekten durch Unternehmen vorgesehen? Wenn ja, welche? Wenn nein, aus welchem Grund hält die Bundesregierung eine „nennenswerte Eigenbeteiligung“ für ausreichend?

15

Inwiefern besteht Haftungspflicht bei unternehmerischem Fehlverhalten, das zu Zahlungsausfall führt?

16

Aus welchen Gründen entschied sich die Bundesregierung dafür, das vom Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Dr. Gerd Müller angekündigte Entwicklungsinvestitionsgesetz, bei dem eine breite Beteiligung des Deutschen Bundestages zugesichert wurde, durch den Entwicklungsinvestitionsfonds zu ersetzen?

17

Sieht die Bundesregierung ihre Auskunftspflicht gegenüber dem Parlament erfüllt, wenn sie drei Tage vor dem Gipfel am 30. Oktober 2018, auf dem sie die Gründung des Entwicklungsinvestitionsfonds verkündete, die Initiative trotz expliziter Nachfrage im Rahmen der Kleinen Anfrage auf Bundestagsrucksache 19/5353 (Frage 4c), welche konkreten Ergebnisse auf dem Gipfel erzielt werden sollen, nicht erwähnte?

Berlin, den 19. November 2018

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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