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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Einschätzung und Vorgehen der Bundesregierung bezüglich sozialpolitischer Aspekte im Vorschlag für einen mehrjährigen Finanzrahmen der EU 2021 - 2027 und zum EU-Vorschlag einen ESF+ zu bilden

(insgesamt 32 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

02.01.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/623803.12.2018

Einschätzung und Vorgehen der Bundesregierung bezüglich sozialpolitischer Aspekte im Vorschlag für einen Mehrjährigen Finanzrahmen der EU 2021 – 2027 und zum EU-Vorschlag, einen ESF+ zu bilden

der Abgeordneten Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Dr. Franziska Brantner, Claudia Müller, Markus Kurth, Sven Lehmann, Corinna Rüffer, Beate Müller-Gemmeke, Margarete Bause, Agnieszka Brugger, Kai Gehring, Uwe Kekeritz, Katja Keul, Dr. Tobias Lindner, Omid Nouripour, Cem Özdemir, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Jürgen Trittin, Ottmar von Holtz, Katharina Dröge, Anja Hajduk, Sven-Christian Kindler, Stefan Schmidt und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

In den nächsten Monaten werden bedeutende Schritte für die Zukunft der Europäischen Union gemacht. Nicht nur stehen die Wahlen des Europäischen Parlaments im Mai 2019 an, auch die langfristigen politischen Schwerpunkte der EU werden aktuell neu aufeinander abgestimmt. Entscheidend hierfür sind zweifellos die Verhandlungen über die mittelfristige Haushaltsplanung der EU. Über diesen sogenannten Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) wird für die darauf folgenden sieben Jahre festgelegt, wie viel Geld EU-weit für bestimmte politische Schwerpunkte und Programme ausgegeben werden soll. Die Vorzeichen sind hierbei alles andere als einfach: Durch den Austritt des Vereinigten Königreiches werden in Zukunft etwa 12 Mrd. Euro im EU-Haushalt fehlen. Zugleich soll die EU zusätzliche Aufgaben, bspw. im Bereich der gemeinsamen Verteidigung, übernehmen. Seit Mai 2018 liegen nun die Vorschläge der Europäischen Kommission für den nächsten MFR vor. Die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD formulierte Bereitschaft der Bundesregierung, höhere Beiträge für den EU-Haushalt zu leisten und sich auch für ein sozialeres Europa einzusetzen, müssen sich nun in der Realität beweisen.

In den aktuellen Vorschlägen zeigt sich schon jetzt in den traditionell wichtigen und finanzstarken Politikbereichen der gemeinsamen Agrarpolitik und der Kohäsionspolitik eine Kürzungsabsicht. Strukturförderung wirkt gezielt in allen Regionen und macht Europa für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort erfahrbar, stärkt den Zusammenhalt in der EU und vor Ort. Kohäsionspolitik ist damit ein wichtiges Instrument gegen die vielerorts steigende Europaskepsis von Bürgerinnen und Bürgern. Dennoch will die Kommission die ESI-Fonds (Europäische Struktur- und Investitionsfonds) in der nächsten Haushaltsperiode um durchschnittlich 10 Prozent kürzen (siehe Bericht aus Brüssel 10/2018). Der Europäische Sozialfonds soll um 7 Prozent gekürzt werden (siehe Bericht aus Brüssel, 09/2018), der Kohäsionsfonds gar um 45 Prozent und der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes um 25 Prozent. Nach Berechnungen der Europäischen Kommission erhält Deutschland rd. 15,7 Mrd. Euro an Strukturmitteln für den neuen Förderzeitraum. Dies ist ein Rückgang von 20,7 Prozent (siehe Bundestagsdrucksache 19/3337 und Bericht aus Brüssel 10/2018).

Gerade in der Kohäsionspolitik stecken aber die Programme, die direkt in die Menschen investieren. Der ESF+ (Europäischer Sozialfonds Plus) soll das künftige Hauptinstrument der EU zur Stärkung der sozialen Dimension Europas sein und im MFR mit 101,2 Mrd. Euro ausgestattet werden (siehe Pressemitteilung EU-Kommission vom 30. Mai 2018, https://ec.europa.eu/germany/news/20180530-eu-haushalt-sozialfonds_de). Wieviel aus diesem gestalteten ESF+, der parallel verhandelt wird, für Deutschland zugeteilt werden soll, ist noch nicht abzusehen. Mit dieser Kleinen Anfrage wollen die Fragesteller die Haltung der Bundesregierung in den laufenden Verhandlungen zum MFR und dazugehöriger Verordnungsvorschläge speziell für die Punkte mit sozialpolitischer Relevanz erfragen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen32

1

Kann die geplante Kohäsions- und Strukturpolitik nach Einschätzung der Bundesregierung angesichts steigender Herausforderungen einerseits und der geplanten Kürzungen andererseits auch künftig in bewährter Weise ihre Aufgaben erfüllen?

2

Ist die Förderung der stärker entwickelten Regionen aus Sicht der Bundesregierung in jedem Fall gesichert, auch wenn sich der Rat auf einen EU-Haushaltsbeitrag von unter 1,1 Prozent des jeweiligen Bruttonationaleinkommens einigt?

3

Bei welcher Haushaltsbeitragsquote wäre aus Sicht der Bundesregierung die Förderung der stärker entwickelten Regionen nicht mehr gewährleistet?

4

Nach welchen Kriterien entscheidet die Bundesregierung bisher über die Verteilung der Mittel zwischen dem Bund und den Ländern, und an welcher Stelle müsste dann bei einer gesunkenen Förderung das Vorgehen angepasst werden?

5

Wie positioniert sich die Bundesregierung zum Thema EU-Eigenmittel, um der Europäischen Union für ihren Haushalt breitere Einnahmemöglichkeiten zu eröffnen und damit die Finanzierung der Strukturfonds perspektivisch auf sicherere Füße zu stellen und auf diese Weise die Haushalte der Mitgliedstaaten zu entlasten?

6

Für wie realistisch hält es die Bundesregierung, dass die Verabschiedung des MFR noch so rechtzeitig erfolgt, dass eine lückenlose Kontinuität der Strukturfonds in bewährter Weise gewährleistet ist?

7

Für wann genau sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit welche Beschlüsse geplant, bzw. wann müssten welche Beschlüsse fallen, damit die Lückenlosigkeit garantiert ist?

8

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung bereits Planungen zur Abfederung einer möglichen Förderlücke, falls die Verabschiedung des MFR und entsprechender dazugehöriger Verordnungen nicht rechtzeitig genug erfolgt?

9

Mit welcher finanziellen Herausforderung rechnet die Bundesregierung, sollte der Zeitplan für die Verabschiedung des MFR nicht eingehalten werden, und wie plant sie, diesen zu überbrücken?

10

Welche rechtlichen Probleme stellen sich aus Sicht der Bundesregierung, wenn es doch zu einer Förderlücke durch eine verzögerte Verabschiedung des MFR kommen sollte?

11

Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag der EU-Kommission, einen ESF+ zu bilden, indem der Europäische Sozialfonds (ESF), die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen, der Europäische Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP), das EU-Programm für Beschäftigung und soziale Innovation (EaSI) und das EU-Gesundheitsprogramm verschmolzen werden, und wo sieht sie konkrete Synergieeffekte oder andere Vorteile, und wo werden Nachteile befürchtet?

12

Erkennt die Bundesregierung im Vorschlag für den ESF+ eine faktische allgemeine Kürzung von europäischen Ausgaben für die bisherigen Fonds, Programme und Ziele?

Wenn ja, in welchem Maße (bitte als Tabelle mit Gegenüberstellung der Ausgaben vom aktuellen MFR und dem neuen Vorschlag darstellen)?

Wenn nein, wie wird sich die Bundesregierung bei den Verhandlungen zu eventuellen Kürzungsforderungen in diesem Bereich positionieren?

13

Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag der EU-Kommission zur thematischen Konzentration der ESF+-Mittel in mindestens 25 Prozent für soziale Inklusion, 10 Prozent für die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit, 2 Prozent gegen materielle Deprivation und einen Betrag für die Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen (vgl. KOM(2018)382 endg., https://ec.europa.eu/transparency/regdoc/rep/1/2018/DE/COM-2018-382-F1-DE-MAIN-PART-1.PDF), und wo würde die Bundesregierung in den Verhandlungen für mehr oder für weniger plädieren?

14

Wie bewertet die Bundesregierung die Forderung, laut Beschluss des Europäischen Parlamentes (P8_TA-PROV(2018)0226) die Mittel für den Kampf gegen die Jugendarbeitslosigkeit zu verdoppeln?

15

Wie schätzt die Bundesregierung die Auswirkungen der Kürzung der Kohäsionsmittel für Deutschland im arbeits- und sozialpolitischen Feld ein?

16

Wie wird sich die Bundesregierung für eine Stabilisierung der bisherigen ESF- und EHAP-Programme und Projekte in Deutschland einsetzen, sollte es tatsächlich zur Kürzung der Zahlungen an Deutschland kommen?

17

Welche Ko-Finanzierungssätze hält die Bundesregierung für die nächste Förderperiode für sinnvoll, in Anbetracht dessen, dass es für die Projektträger attraktiv genug bleiben muss, Projekte anzubieten?

18

Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass die Ko-Finanzierung für EHAP-Projekte weiterhin bei 85 Prozent liegen soll?

19

An welchen Stellen plant die Bundesregierung, bei den Verhandlungen zum MFR und zum ESF+ für bürokratische Erleichterungen und Reduzierung von bürokratischen Hürden für Projektträger der verschiedenen zukünftigen ESF+-Programme zu sorgen, und wo liegen ihre Schwerpunkte?

20

Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass die vereinfachten Förderbedingungen für EHAP-Projekte erhalten bleiben?

21

Setzt die Bundesregierung sich in den Verhandlungen dafür ein, den ESF+ von Artikel 15 der Allgemeinen Strukturfondsverordnung (= Maßnahmen zur Schaffung einer Verbindung zwischen der Wirksamkeit der Fonds und der ordnungsgemäßen wirtschaftlichen Steuerung) auszunehmen?

Wenn ja, in welcher Form?

Wenn nein, warum nicht?

22

Welche Position hat die Bundesregierung zum Vorschlag in der Allgemeinen Strukturfondsverordnung, dass eine Aussetzung von Zahlungen von Strukturfondsmitteln veranlasst werden kann, wenn ein Mitgliedstaat Empfehlungen des Europäischen Semesters nicht erfüllt, obwohl die davon betroffenen Regionen in den Mitgliedstaaten auf die nationale wirtschaftspolitische Ausrichtung keinen Einfluss haben?

23

Welche anderen Konzepte sind der Bundesregierung bekannt, die auf wirtschafts- und sozialpolitisch sinnvolle Weise Mitgliedstaaten bei der wirtschaftspolitischen Steuerung helfen, ohne dass es auch noch zur Streichung der wichtigen Programme für Qualifizierung von Beschäftigten oder soziale Inklusion kommt und somit nicht dem Ziel der Kohäsionspolitik – der Angleichung der Wirtschaftskraft – entgegenstehen?

24

Wird die Bundesregierung entsprechende Konzepte in die Verhandlungen zur Allgemeinen Strukturfondsverordnung einbringen?

Wenn ja, in welcher Form?

Wenn nein, warum nicht?

25

Wie positioniert sich die Bundesregierung zum Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission zum Reformhilfeprogramm (vgl. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufstellung des Reformhilfeprogramms KOM(2018) 391 endg., file:///T:/Download/3_DE_ACT_part1_v2.pdf)?

26

Welche Reformen könnten nach Meinung der Bundesregierung durch das Reformumsetzungsinstrument in Deutschland gefördert werden?

27

Wie schätzt die Bundesregierung das erklärte Ziel des Verordnungsvorschlages zur Schaffung eines Reformhilfeprogramms ein, indem finanzielle Anreize geschaffen werden sollen, um die Umsetzung von Strukturreformen zu fördern und die „Widerstandsfähigkeit“ der Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten zu stärken?

28

Wie schätzt die Bundesregierung die Befürchtungen ein, dass dadurch, dass die förderfähigen Strukturreformen im Verordnungsvorschlag nicht definiert werden, mit diesem Instrument (insbesondere mit dem Reformumsetzungsinstrument, der wichtigsten Säule des Reformhilfeprogramms) Strukturreformen gefördert werden, die sich auf Liberalisierung, Deregulierung und angebotsseitige Wirtschaftspolitiken konzentrieren sollen?

29

Unterstützt die Bundesregierung die Forderung, Fördermittel aus Erasmus+ sozial gestaffelt auszuzahlen, wie es in einigen EU-Mitgliedsländern gehandhabt wird, und befürwortet die Bundesregierung, dass eine solche soziale Staffelung von Erasmus+ für alle Mitgliedsländer gelten sollte?

30

Inwiefern sieht die Bundesregierung die Möglichkeit, Geld aus den Agrarfördermitteln zu nutzen, um die Einkommensungleichheit zwischen den in der Landwirtschaft Beschäftigten und anderen vergleichbaren Berufsgruppen zu verbessern und die soziale Integration und Teilhabe von Wanderarbeitskräften und Erntehelferinnen und Erntehelfern zu fördern?

31

Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) auch in der neuen Förderperiode den Europäischen Investitions- und Strukturfonds (ESI-Fonds) zugeordnet wird und somit in den Anwendungsbereich der Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen für die ESI-Fonds fallen wird und dadurch die Einbindung der Sozialpartner bei der Verwaltung der Fonds-Mittel, wie sie in Artikel 6 der Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen für die ESI-Fonds geregelt ist, gewährleistet wird?

32

Wie positioniert sich die Bundesregierung dazu, dass mit der vorgeschlagenen, neuen Prioritätensetzung politische Maßnahmen aus den Bereichen Sicherheit, Rüstung, Verteidigung gestärkt werden, aber gerade die Ausgabenposten, die einen Umverteilungseffekt haben, zukünftig mit weniger Finanzmitteln auskommen müssen?

Berlin, den 19. November 2018

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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