[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 11. Januar 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/7038
19. Wahlperiode 15.01.2019
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Agnieszka Brugger, Dr. Frithjof Schmidt,
Katja Keul, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/6318 –
Umsetzung des politischen Prozesses in Mali und Ausrichtung des deutschen
Engagements in der Sahelzone
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesregierung hat ihr Engagement auf dem afrikanischen Kontinent und
insbesondere in der Sahelzone in den letzten Jahren intensiviert. Armut, fragile
Staatlichkeit, Klimakrise, transnationale Kriminalität, Terrorismus und fehlende
menschliche Sicherheit zählen zu den größten Herausforderungen für die
Staaten der Region und machen eine verstärkte internationale Zusammenarbeit und
entwicklungspolitische Unterstützung unabdingbar. Deutsche Soldatinnen und
Soldaten sind im Rahmen der Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen
(MINUSMA) und der europäischen militärischen Ausbildungsmission (EUTM
Mali) in Mali im Einsatz. Außerdem beteiligt sich die Bundesregierung an den
EU-Polizeimissionen EUCAP Sahel Mali und EUCAP Sahel Niger.
Gemeinsam mit Frankreich und der Europäischen Union wurde im Juli 2017 zusätzlich
die Sahel-Allianz ins Leben gerufen. Im August 2017 folgte die Gründung einer
gemeinsamen militärischen Einsatztruppe (Force Conjointe) der G5-Sahel-
Staaten (Burkina Faso, Mali, Mauretanien, Niger und Tschad), die eine
verbesserte grenzübergreifende Terrorbekämpfung in der Region ermöglichen soll.
Die Bundesregierung und die Europäische Union haben sich zu einer starken
Unterstützung dieser Einsatztruppe entschlossen.
Die Unterstützung der Friedensbemühungen in Mali durch die internationale
Gemeinschaft ist wichtig. Die erhofften raschen Erfolge für die Sicherheit und
die Zukunft der Menschen in Mali sind bisher jedoch nicht im gewünschten
Maße eingetreten. Die Sicherheitslage bleibt sehr ernst und hat sich in einigen
Regionen des Landes sogar verschlechtert. Der malische Friedens- und
Versöhnungsprozess verläuft schleppend. Die nachhaltige Stabilisierung Malis und der
gesamten Region kann jedoch nur gelingen, wenn politische Prozesse und der
wirtschaftliche Wiederaufbau zur Überwindung der Konfliktursachen
vorangetrieben werden. Dazu gehört vor allem die Umsetzung aller Elemente des
Friedensabkommens von 2015.
Mit der politischen und finanziellen Unterstützung der gemeinsamen
militärischen Einsatztruppe der G5 sowie der Erweiterung des EUTM-Mali-Mandats
um die Ausbildung der G5-Kräfte wird allerdings deutlich, dass die
Bundesregierung zunehmend ihren Fokus auf die kurzfristige militärische Ertüchtigung
einheimischer Sicherheitskräfte in der Sahelzone legt. Das grundsätzlich
sinnvolle EUTM-Mandat wurde damit um eine aus Sicht der Fragesteller
hochproblematische Komponente erweitert. Eine solche Strategie ist äußerst riskant,
wenn dafür geeignete politische Rahmenbedingungen fehlen. Mehr Sicherheit
in der Region wird es nur mit einem umfassenden Ansatz und einer echten
Sicherheitssektorreform geben, zu der auch Justiz, Polizei und
Korruptionsbekämpfung gehören. Eine Schwerpunktsetzung auf eine rasche militärische
Aufrüstung und eine Migrationsabwehr hat nach Auffassung der Fragesteller
negative Auswirkungen auf die Sicherheitslage und die Entwicklung der Region.
Hohe finanzielle Investitionen an den falschen Stellen können korrupte
Strukturen weiter verfestigen und unbedachte militärische Unterstützung kann
Gewalt und Repression in autoritär geführten Staaten verstärken.
Aktuelle Berichte über die Unterstützung der französischen Anti-Terror-
Operation „Barkhane“ durch Aufklärungs- und Transportkapazitäten der im Rahmen
von MINUSMA eingesetzten Bundeswehr (
www.welt.de/politik/deutschland/
article181545570/Bundeswehr-in-Mali-Bundeswehr-unterstuetzt-franzoesischen-
Anti-Terror-Krieg-in-Mali.html) deuten darauf hin, dass die notwendige strikte
Trennung der Einsätze nicht eingehalten wird. Es gibt erhebliche Zweifel, ob
eine solche Unterstützung durch das bestehende Mandat des Deutschen
Bundestages gedeckt ist. Ohne eine klare Trennung der Einsätze wird darüber hinaus
der politische Erfolg der Stabilisierungsmission aufs Spiel gesetzt.
Am 26. Juni 2018 veröffentlichte MINUSMA eine Untersuchung zu einem
Einsatz der Einsatztruppe der G5-Sahel-Staaten (
https://minusma.unmissions.org/
la-minusma-conclut-son-enqu%C3%AAte-sur-les-incidents-de-boulkessy-du-19-
mai-2018). Der MINUSMA-Bericht stellt fest, dass am 19. Mai 2018 zwölf
Zivilistinnen und Zivilisten durch Angehörige des malischen G5-Bataillons auf
einem Viehmarkt im malischen Boulkessy willkürlich getötet wurden. In einem
Bericht des VN-Sicherheitsrates werden zudem Ermittlungen zu 44 Fällen von
außergerichtlichen Hinrichtungen durch malische Soldaten angeführt (https://
minusma.unmissions.org/sites/default/files/180606_sg_report_on_mali_english_.
pdf). Am 19. Juni 2018 bestätigte der malische Verteidigungsminister Tiena
Coulibaly die Existenz eines Massengrabes mit 25 Opfern eines
Armeeeinsatzes. Die Berichte über massive Menschenrechtsverletzungen bis hin zu
Massakern an Zivilistinnen und Zivilisten müssen sehr ernst genommen werden.
Sämtliche Hinweise müssen aufgeklärt und politische Konsequenzen gezogen
werden. Die Bundesregierung darf nicht tatenlos zuschauen, wenn in Mali oder
irgendwo anders schwerste Menschenrechtsverbrechen begangen werden.
V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Das Engagement der Bundesregierung in Mali und im Sahel insgesamt erfolgt im
Rahmen eines kohärenten und vernetzten Ansatzes, der auch humanitäre Hilfe,
Entwicklungszusammenarbeit, Stabilisierung, Zusammenarbeit im
Polizeibereich sowie Kooperation im Bereich der auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik
umfasst. Dementsprechend bildet das militärische sicherheitspolitische
Engagement der Bundesregierung nur einen Teil der in Mali und im Sahel unterstützten
Maßnahmen. Die Bundesregierung setzt sich im Rahmen dieses kohärenten
Ansatzes auch für eine Sicherheitssektorreform ein, die die Bereiche Justiz, Polizei
und Korruptionsbekämpfung einschließt. Die Bundesregierung hat in den letzten
Jahren nicht nur ihr Engagement im Bereich Sicherheitspolitik erweitert, sondern
in Mali und im Sahel auch ihr Engagement in den Bereichen Stabilisierung und
Entwicklungszusammenarbeit signifikant erhöht.
Die Bundesregierung stimmt ihr Engagement regelmäßig und eng mit
internationalen und regionalen Partnern ab. Im Bereich der Sicherheitspolitik agiert die
Bundesregierung im Verbund mit Partnern, so etwa im Rahmen der
Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU und der Multidimensionalen
Integrierten Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in Mali (MINUSMA).
1. Welche eigenen Erkenntnisse hat die Bundesregierung über das durch
Angehörige des malischen G5-Bataillons auf einem Viehmarkt im malischen
Boulkessy begangene Massaker an zwölf Zivilistinnen und Zivilisten
(
https://minusma.unmissions.org/la-minusma-conclut-son-enqu%C3%AAte-
sur-les-incidents-de-boulkessy-du-19-mai-2018)?
Die der Bundesregierung vorliegenden Erkenntnisse hinsichtlich der
mutmaßlichen Beteiligung von malischen Sicherheitskräften an der Tötung von Zivilisten
in Boulkessy beruhen auf den Ermittlungen von internationalen Partnern. Auf die
Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 71 des Abgeordneten
Uwe Kekeritz auf Bundestagsdrucksache 19/3384 wird verwiesen.
2. Wie bewertet die Bundesregierung die Erkenntnisse der Vereinten Nationen
zu den Geschehnissen am 19. Mai 2018 im malischen Boulkessy?
Die Bundesregierung teilt die Einschätzung der MINUSMA Ermittlungen zu den
Geschehnissen am 19. Mai 2018 im malischen Boulkessy, dass die
Menschenrechtslage in Mali teilweise verbesserungswürdig ist und begrüßt die
diesbezüglichen Schritte der malischen Regierung, die auch die MINUSMA Ermittlung
anführt (
https://minusma.unmissions.org/la-minusma-conclut-son-enqu%C3%AAte-
sur-les-incidents-de-boulkessy-du-19-mai-2018).
3. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung
aus diesem durch malische G5-Käfte verübten schweren Verbrechen?
Die Bundesregierung wirkt bei ihrer Unterstützung staatlicher Strukturen und des
Sicherheitssektors in Mali auf die Wahrung der Menschenrechte hin.
Entsprechende vorbeugende Maßnahmen sind seit Bekanntwerden der Anschuldigungen
verstärkt worden, etwa bei der Ausbildung von Soldaten und Führungskräften im
Rahmen der EUTM Mali. Auf die Antwort zu Frage 12 wird verwiesen. Die
Bundesregierung hat sich zudem für die Einrichtung eines Rahmenwerks zum Schutz
der Menschenrechte für die G5-Sahel-Einsatztruppe („Human Rights
Compliance Framework“) eingesetzt. Hierzu wird auch auf die Antwort der
Bundesregierung zu Frage 24 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN auf Bundestagsdrucksache 19/1372 und auf die Antwort auf die Schriftliche
Frage 71 des Abgeordneten Uwe Kekeritz auf Bundestagsdrucksache 19/3384
verwiesen.
a) Gibt es Überlegungen in der Bundesregierung, die Unterstützung oder
Ausbildung der Streitkräfte der G5-Sahel-Staaten zu beenden,
auszusetzen oder in Zukunft an bestimmte bzw. veränderte Bedingungen zu
knüpfen?
Wenn nein, warum nicht?
Es gibt derzeit keine Überlegungen der Bundesregierung, die Unterstützung oder
Ausbildung der Streitkräfte der G5-Sahel-Staaten zu beenden oder auszusetzen.
Das gemeinsame Engagement der Bundesregierung zur Unterstützung der G5-
Sahel-Staaten mit internationalen Partnern und insbesondere im Rahmen der EU
ist auf eine nachhaltige Stärkung des Bewusstseins für den Respekt von
Menschenrechten sowie des Völkerrechts bei den Angehörigen der Streitkräfte der
G5-Sahel-Staaten ausgelegt. Diesem Ziel bleibt die Bundesregierung weiterhin
verpflichtet. Darüber hinaus wird auf die Antworten zu den Fragen 3 und 12
verwiesen.
b) Welche Konsequenzen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von
anderen am Aufbau bzw. an der Finanzierung der Einsatztruppe
beteiligten europäischen Staaten gezogen?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 3, 12a und 12b verwiesen.
4. Inwiefern beeinflussen die Erkenntnisse der Vereinten Nationen die weitere
Haltung der Bundesregierung gegenüber der militärischen Einsatztruppe der
G5-Sahel-Staaten und deren weitere politische, militärische und finanzielle
Unterstützung?
Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
5. Waren an der willkürlichen Exekution von zwölf Zivilistinnen und Zivilisten
am 19. Mai 2018 im malischen Boulkessy malische Soldaten beteiligt, die
einen oder mehrere Ausbildungslehrgänge im Rahmen der Trainingsmission
EUTM Mali durchlaufen haben?
Falls die Bundesregierung hierzu keine Informationen hat, gab oder gibt es
Bemühungen der Bundesregierung, dies herauszufinden?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Die Aufklärung der
Geschehnisse von Boulkessy obliegt dem malischen Staat. Die Bundesregierung
hat nachdrücklich bei der malischen Regierung darauf hingewirkt, dass diese
ihrer Verantwortung gerecht wird. Nach Bekanntwerden der Vorwürfe haben die
Bundesministerin der Verteidigung, Ursula von der Leyen, und der
Bundesminister des Auswärtigen, Heiko Maas, in einem gemeinsamen Brief an die malische
Regierung vom 25. Juli 2018 auf die Notwendigkeit der umfassenden Aufklärung
hingewiesen und die deutsche Unterstützung dabei angeboten. Dies hat
Bundesministerin von der Leyen bei ihrem Besuch in Mali im November 2018 dieses
Jahres erneut unterstrichen. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 7
sowie auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftlichen Fragen der
Abgeordneten Christine Buchholz auf Bundestagsdrucksache 19/3677 verwiesen.
6. Sind der Bundesregierung darüber hinaus Menschenrechtsverletzungen
durch Angehörige der malischen oder der Streitkräfte der anderen G5-Sahel-
Staaten bekannt, die eine Ausbildung im Rahmen von EUTM Mali erhalten
haben?
Wenn ja, welche?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
7. In welcher Form hat die Bundesregierung Menschenrechtsverletzungen
durch malische Streitkräfte in Gesprächen und Kontakten mit der malischen
Regierung thematisiert?
Die Bundesregierung steht in engem Dialog mit der malischen Regierung, um die
juristische Aufarbeitung und strafrechtliche Verfolgung mutmaßlicher
Menschenrechtsverletzungen durch malische Sicherheitskräfte zu unterstützen.
Auch im EU-Rahmen erfolgt ein enger Austausch über die Fortschritte und
Ergebnisse der malischen Ermittlungsverfahren. Der Sicherheitsrat der Vereinten
Nationen hat die Menschenrechtsverletzungen in Mali in seiner Resolution 2423
(2018) vom 28. Juni 2018 scharf verurteilt und alle Beteiligten zur Wahrung der
Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts aufgefordert. Zudem ist die
Unterstützung der malischen Behörden bei der Förderung und der Einhaltung der
Menschenrechte gemäß Resolution des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen
2423 (2018) ebenfalls eine der Aufgaben von MINUSMA. Hierzu wird auch auf
die Antworten der Bundesregierung auf die Schriftlichen Fragen der
Abgeordneten Christine Buchholz auf Bundestagsdrucksache 19/3677 verwiesen.
a) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über malische
Bemühungen hinsichtlich der Untersuchung und Ahndung von
Menschenrechtsverbrechen durch malische Sicherheitskräfte?
Wurde der malischen Regierung eine Unterstützung bei den Ermittlungen
angeboten?
Die malische Regierung hat in Gesprächen auf Arbeits- und Leitungsebene
angezeigt, dass Disziplinarmaßnahmen ergriffen worden seien.
Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen.
b) Ist der Bundesregierung bekannt, ob auf malischer Seite seit 2013
Menschenrechtsverbrechen der malischen Armee abschließend untersucht und
geahndet wurden?
Wenn ja, wie häufig kam es zu welchen straf- oder disziplinarrechtlichen
Maßnahmen?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
8. Welche weiteren Erkenntnisse hat die Bundesregierung über
Menschenrechtsverstöße oder Menschenrechtsverbrechen malischer, burkinischer,
nigrischer, tschadischer und mauretanischer Sicherheitskräfte, die im
Rahmen der G5 eingesetzt werden?
Falls die Bundesregierung hierzu keine Informationen hat, gab oder gibt es
Bemühungen der Bundesregierung, dies herauszufinden?
Bisher liegen der Bundesregierung keine weiteren Erkenntnisse über
Menschenrechtsverstöße oder Menschenrechtsverbrechen burkinischer, malischer,
mauretanischer, nigrischer oder tschadischer Sicherheitskräfte, die im Rahmen der G5
eingesetzt werden, vor. Die Bundesregierung befindet sich in einem steten
Austausch mit vor Ort agierenden Menschenrechtsorganisationen zu diesem Thema
und weist regelmäßig in Gesprächen mit Vertretern der G5-Staaten auf die
Bedeutung der Achtung von Menschenrechten hin.
9. Gibt es festgeschriebene Menschenrechtsstandards für die deutsche
Beteiligung an der Ausstattung und Finanzierung der Einsatztruppe der G5-
Staaten?
Wenn ja, wie sind diese formuliert, wie werden diese überprüft, und gibt es
Szenarien, die eine Aussetzung der deutschen Finanzierung bei
Nichteinhaltung nach sich ziehen?
Zur Ausstattung der Einsatztruppe durch Mittel aus der Ertüchtigungsinitiative
der Bundesregierung besteht eine Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und den Partnernationen. Darin ist festgelegt, dass die überlassenen
oder beschafften Gegenstände nur gemäß den einschlägigen Normen des
geltenden internationalen Rechts, insbesondere des humanitären Völkerrechts, der
Menschenrechtsnormen und des Flüchtlingsrechts genutzt werden dürfen.
Die Einhaltung dieser Vereinbarungen wird im Rahmen der Projektumsetzung
regelmäßig überprüft.
Alle Projekte unterliegen einer fortlaufenden sicherheitspolitischen Einordnung.
10. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der gegenwärtige Stand des
Aufbaus der gemeinsamen Einsatztruppe der G5-Sahel-Staaten?
Die gemeinsame Einsatztruppe der G5-Sahel-Staaten hat im Oktober 2017 die
vorläufige Einsatzbereitschaft angezeigt und arbeitet seitdem an der Herstellung
der vollen Einsatzbereitschaft.
11. Welche konkreten Aufgaben hat die gemeinsame Einsatztruppe der G5-
Sahel-Staaten?
Welche Rolle soll die Truppe nach Ansicht der Bundesregierung im Kontext
von regionalen Migrationsbewegungen übernehmen?
Mit Einrichtung der gemeinsamen Einsatztruppe wollen die G5-Sahel-Staaten
gegen grenzüberschreitende terroristische Netzwerke und organisierte Kriminalität
in ihren gemeinsamen Grenzregionen vorgehen. Es ist nicht vorgesehen, dass die
Einsatztruppe auf regionale Migrationsbewegungen Einfluss nimmt. Darüber
hinaus wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 10 der Kleinen Anfrage
der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/433 verwiesen.
12. Wie viele malische Soldatinnen und Soldaten wurden seit Beginn von
EUTM Mali ausgebildet?
Wie viele Soldatinnen und Soldaten der G5-Sahel-Einsatztruppe wurden
bisher im Rahmen der EUTM Mali ausgebildet?
Seit Aufnahme ihrer Tätigkeit 2013 hat EUTM Mali rund 13 000 malische
Soldatinnen und Soldaten ausgebildet. Die personelle Einsatzplanung malischer
Soldatinnen und Soldaten für die G5-Sahel-Einsatztruppe obliegt den malischen
Streitkräften, hierzu liegen der Bundesregierung keine Zahlen vor. EUTM Mali
hat seit 2016 sechs Lehrgänge für Verbindungsoffiziere und Stabspersonal der
G5-Sahel-Staaten bzw. der G5-Sahel-Einsatztruppe durchgeführt.
a) Wie hoch ist der Anteil von Lehrmodulen zu Menschenrechten, ethischen
und völkerrechtlichen Aspekten an den jeweiligen Ausbildungspaketen?
Sind diese Inhalte im Rahmen eines jeden Lehrgangs verpflichtend?
Wie viele Soldatinnen und Soldaten haben bisher an Lehrmodulen zu
Menschenrechten, ethischen und völkerrechtlichen Aspekten
teilgenommen?
Erfolgt auch zu diesen Themen eine Train-the-Trainer-Ausbildung?
In jedem Ausbildungsgang der Mission mit einer Dauer von über einer Woche
werden Unterrichtungen in Theorie und Praxis zur Einhaltung von
Menschenrechtsstandards, zum Schutz der Zivilbevölkerung und zur Befolgung der Regeln
des humanitären Völkerrechts vorgenommen. Das Spektrum reicht von Modulen
mit wenigen Stunden zur Sensibilisierung der Soldaten bis hin zu 25 Stunden
Theorie und Praxis für malische Offiziere in Führungsverantwortung. Seit Juni
2018 wurde der Praxisanteil weiter erhöht und zusätzliches militärisches Personal
für die Ausbildung qualifiziert.
Seit August 2018 werden geschulte militärische Ausbilder, begleitet durch zivile
Experten, in allen Ausbildungs- und Beratungsvorhaben der EUTM Mali
eingesetzt, um die Inhalte Humanitäres Völkerrecht und Menschenrechte mit erhöhtem
Praxisbezug (Beispiele, Rollenspiele etc.) zu vermitteln. Zusätzlich führt die
Mission regelmäßig entsprechende Ausbildungen der Ausbilder durch, letztmalig im
November 2018.
b) Inwiefern gibt es in der Bundesregierung die Überlegung, den Anteil
menschenrechtlicher und völkerrechtlicher Ausbildungsaspekte zu erhöhen?
Sind explizit auch die Rechte von Flüchtenden und Migrantinnen und
Migranten sowie Frauenrechte fester Lehrbestandteil besagter Module?
Die Ausbildungs- und Beratungsleistungen von EUTM Mali werden auf
europäischer Ebene konsentiert. Hier ist derzeit in Prüfung, inwiefern der
Ausbildungsbereich Humanitäres Völkerrecht und Menschenrechte noch ausgebaut werden
kann. Die Bundesregierung unterstützt Bestrebungen, diesen Ausbildungsteil
möglichst nachhaltig zu verankern. Zur Verstetigung der Rechtsausbildung
wurde missionsseitig seit Mai 2018 ein zusätzlicher Dienstposten „Human Rights
and Gender Advisor“ (Menschenrechts- und Genderberater) etabliert.
c) Wie ist die Auslastung der angebotenen Lehrgänge?
Warum mussten wiederholt Lehrgänge abgesagt werden?
Es wurden in den Monaten Juli und August 2018 Ausbildungsvorhaben, die
bereits zwischen EUTM Mali und den malischen Streitkräften vereinbart waren, auf
Wunsch der malischen Seite kurzfristig gestrichen. Der Zeitraum der
Ausbildungsvorhaben fiel mit islamischen Feiertagen und den malischen
Präsidentschaftswahlen zusammen.
Die Lehrgangsausnutzung durch die malischen Streitkräfte hat sich seit August
2018 stetig erhöht (Durchführung von ca. 44 Prozent der geplanten Lehrgänge im
August, ca. 67 Prozent im September und Oktober, ca. 78 Prozent im November
2018).
d) Durch welche Maßnahmen wird im Anschluss an beendete Lehrgänge die
Nachhaltigkeit der Ausbildungsbemühungen überprüft und
sichergestellt?
Wie viel Prozent der bereits von EUTM ausgebildeten Soldatinnen und
Soldaten haben bisher an den seit 2014 vorgesehenen
Wiederholungsausbildungen teilgenommen?
Um die Ausbildung kontinuierlich zu verbessern, werden Erfahrungen aus der
malischen Operationsführung aufgegriffen und in „lessons learned“ überführt. Es
liegen der Bundesregierung keine Zahlen dazu vor, wie viele Soldatinnen und
Soldaten seit 2014 an einer Wiederholungsausbildung teilgenommen haben.
e) Hält die Bundesregierung die Maßnahmen zur Ausbildung und
Befähigung der malischen Streitkräfte im Rahmen der EUTM Mali für wirksam?
Anhand welcher Indikatoren wird die Wirksamkeit in welchen Abständen
gemessen und bewertet?
Die Bundesregierung hält die Maßnahmen zur Ausbildung und Befähigung der
malischen Streitkräfte im Rahmen der EUTM Mali für wirksam. Auf den Antrag
der Bundesregierung zur Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher
Streitkräfte an der Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur
Ausbildung der malischen Streitkräfte (EUTM Mali) wird verwiesen (vgl.
Bundestagsdrucksache 19/1597).
f) Hat die Bundesregierung seit dem Beginn der militärischen
Ausbildungsmission EUTM Mali die Ausbildung im Rahmen einer internen
Evaluation überprüft und Ausbildungsinhalte verändert?
Wenn ja, wie wurden Ausbildungsinhalte angepasst?
g) Plant die Bundesregierung, analog zur angekündigten Überprüfung des
Capacity Buildings im Irak, die Ausbildungsmission EUTM Mali zu
evaluieren?
Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 12f und 12g werden zusammengefasst beantwortet.
Wie alle Missionen und Operationen der Gemeinsamen Sicherheits- und
Verteidigungspolitik der EU (GSVP) unterliegt die EUTM Mali regelmäßig einer
Strategischen Überprüfung. Dabei werden Wirksamkeit, Inhalte sowie Art und Weise
der Ausbildungsmaßnahmen überprüft und bei Bedarf im Rahmen der EU-
Mandatsverlängerungen angepasst. So hat sich etwa der Schwerpunkt der Ausbildung
über den Verlauf der Mission von einer Grundausbildung auf das sogenannte
Train-the-Trainer, also Ausbilderausbildung, verlagert. Die letzte Strategische
Überprüfung erfolgte im Frühjahr des Jahres 2018 und war Grundlage der EU-
Mandatsverlängerung am 14. Mai 2018 (2018/716/GASP).
Sämtliche Auslandseinsätze der Bundeswehr unterliegen zudem einer
kontinuierlichen und fortwährenden Analyse und Bewertung durch die Bundesregierung.
Dies geschieht regelmäßig im Rahmen der Mandatierungsprozesse oder durch
Erstellung anlassbezogener Berichte. Darüber hinaus wird die Bundesregierung
dem Deutschen Bundestag weiterhin regelmäßig und umfassend, zum Beispiel
durch die wöchentliche Unterrichtung des Parlaments über die Auslandseinsätze
der Bundeswehr (UdP), über den Stand der deutschen Beteiligung an
Auslandseinsätzen der Bundeswehr unterrichten.
Darüber hinaus wird auf die Antworten zu den Fragen 12a bis 12e verwiesen.
13. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung unterschiedliche Positionen
zwischen den einzelnen G5-Sahel-Staaten hinsichtlich der Aufstellung,
Ausrichtung und den Zielen der gemeinsamen Einsatztruppe?
Wie wirkt sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Wechsel an der
militärischen Spitze der gemeinsamen Einsatztruppe zum mauretanischen
General Hanenaould Sidi und seinem Stellvertreter, General Oumar Bikimo aus
dem Tschad aus (vgl.
www.rfi.fr/afrique/20180715-general-tchadien-
oumarbikimo-numero-2-g5-sahel)?
Die G5-Staaten haben sich entschlossen, gemeinsam gegen
grenzüberschreitenden Terrorismus, organisierte Kriminalität und Menschenhandel in der Sahel-
Region vorzugehen. Sie verfolgen damit eine einheitliche Politik im
Sicherheitsbereich und beim Aufbau und Auftrag der gemeinsamen Einsatztruppe. Der
Wechsel des Kommandeurs war ein routinegemäßer Vorgang.
14. Welche Überlegungen gibt es in der Bundesregierung zu einer verbesserten
und transparenten politischen Kontrolle der gemeinsamen Einsatztruppe der
G5-Sahel-Staaten?
Die politische Kontrolle über die gemeinsame Einsatztruppe der G5-Sahel-
Staaten erfolgt derzeit über die jeweiligen nationalen Parlamente. Die
Bundesregierung bemüht sich, über ihr Engagement im Bereich der Stabilisierung
demokratische Strukturen in diesen Ländern zu stärken und damit zu mehr Transparenz und
rechtsstaatlicher Kontrolle über die gemeinsame Einsatztruppe beizutragen.
a) Wie ist die Truppe aktuell in die afrikanische Friedens- und
Sicherheitsarchitektur der Afrikanischen Union (AU) eingebettet?
Die Afrikanische Union (AU) hat im Friedens- und Sicherheitsrat das
Einsatzkonzept der G5-Einsatztruppe indossiert und sich regelmäßig mit der Lage im
Sahel befasst.
b) Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung durch die
Einsatztruppe auf den Aufbau der Afrikanischen Friedens- und
Sicherheitsarchitektur (APSA)?
Die Bundesregierung begrüßt das afrikanische Engagement zu Frieden und
Sicherheit und unterstützt daher im Verbund mit ihren Partnern die vom Friedens-
und Sicherheitsrat der AU indossierte G5-Einsatztruppe.
c) Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung durch den Aufbau
der gemeinsamen Eingreiftruppe auf die Sicherheitsarchitektur der
Westafrikanischen Wirtschaftsgemeinschaft ECOWAS?
Durch den Aufbau der gemeinsamen Einsatztruppe der G5-Sahel-Staaten werden
die regionalen Fähigkeiten zur Friedenssicherung gestärkt. Diese ergänzen die
bestehende Sicherheitsarchitektur der Wirtschaftsgemeinschaft westafrikanischer
Staaten ECOWAS. Die „ECOWAS Standby Force“ besitzt kein Mandat, um im
gesamten Sahel-Raum aktiv zu werden, da nur drei der G5-Sahel-Staaten
Mitglied der ECOWAS sind.
15. In welche Aufgaben und Maßnahmen sollen nach Kenntnis der
Bundesregierung die auf der internationalen Geberkonferenz am 23. Februar 2018
zugesagten über 400 Mio. Euro (
https://ec.europa.eu/germany/news/20180223-
g5-sahel-geberkonferenz_de) für die G5-Sahel-Einsatztruppe fließen?
Die auf der internationalen Geberkonferenz am 23. Februar 2018 zugesagten
projektgebundenen Finanzmittel fließen in Ausstattung, Ausbildung und
Infrastrukturmaßnahmen.
a) Welche Infrastrukturmaßnahmen werden mit den Geldern konkret
finanziert (bitte nach einzelnen Maßnahmen, Geberstaat und Finanzvolumen
auflisten)?
b) Welche Ausrüstung wird mit den Geldern konkret finanziert (bitte nach
einzelnen Maßnahmen, Geberstaat und Finanzvolumen auflisten)?
Die Fragen 15a und 15b werden zusammengefasst beantwortet.
Die Bundesregierung gibt keine Auskunft über das finanzielle Engagement von
Drittstaaten.
c) Worauf konzentriert sich insbesondere der deutsche Beitrag (bitte die
konkreten Maßnahmen einzeln aufschlüsseln)?
Der deutsche Beitrag konzentriert sich auf Ausstattung, Mobilität sowie
Infrastrukturmaßnahmen in den Ländern Mali, Mauretanien und Niger.
16. Wie gestaltet sich konkret die Zusammenarbeit von MINUSMA und EUTM
Mali mit den G5-Sahel-Staaten und der G5-Einsatztruppe?
Die Zusammenarbeit beruht auf dem Mandat des Sicherheitsrats der Vereinten
Nationen für MINUSMA, Resolution 2423 (2018), die den Generalsekretär um
ausreichende Koordinierung, Informationsaustausch und bei Bedarf gegenseitige
Unterstützung von MINUSMA mit der G5-Einsatztruppe ersucht. Die
Einzelheiten sind in einer technischen Vereinbarung zwischen den Vereinten Nationen, der
EU und den G5-Sahel-Staaten vom 23. Februar 2018 geregelt. Die
Zusammenarbeit zwischen MINUSMA und der G5-Einsatztruppe kann Nachschubdienste,
technische Leistungen und Lufttransport von Verwundeten umfassen.
Auf Grundlage des Beschlusses des Europäischen Rates vom 14. Mai 2018 darf
EUTM Mali die G5-Einsatztruppe durch Ausbildung und Beratung unterstützen.
17. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass
Mitgliedstaaten der G5 planen, Truppen aus MINUSMA abziehen, um diese
im Rahmen der Einsatztruppe einzusetzen (
www.csfrs.fr/sites/default/files/
nicolas_desgrais_v2.pdf), und wie bewertet sie diese Entwicklung?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
18. Welche konkreten Unterstützungsleistungen wurden durch deutsche
MINUSMA-Kräfte für die gemeinsame Einsatztruppe der G5-Sahel-Staaten
erbracht (bitte nach Art der Unterstützung und Häufigkeit aufschlüsseln)?
Es wurden bisher keine Unterstützungsleistungen durch deutsche MINUSMA-
Kräfte für die gemeinsame Einsatztruppe der G5-Sahel erbracht.
19. Gibt es in der Bundesregierung Überlegungen, die Unterstützung der
gemeinsamen Einsatztruppe der G5-Sahel-Staaten im Rahmen von
MINUSMA oder EUTM zu erweitern?
Wenn ja, welche Überlegungen gibt es konkret?
Derzeit beabsichtigt die Bundesregierung nicht, auf eine über die in der Antwort
zu Frage 16 genannte Kooperation hinausgehende Erweiterung der Unterstützung
der gemeinsamen Einsatztruppe der G5-Sahel-Staaten im Rahmen von EUTM
oder MINUSMA hinzuwirken.
20. Wie arbeiten die Missionen MINUSMA und EUTM Mali mit der
französischen Anti-Terror-Operation „Barkhane“ konkret zusammen?
a) Welche Informationen werden seitens MINUSMA und EUTM Mali mit
der französischen Anti-Terror-Operation „Barkhane“ geteilt?
b) Welche Informationen erhalten die Missionen MINUSMA und EUTM
Mali über die Aktivitäten der französischen Anti-Terror-Operation
„Barkhane“?
Die Fragen 20 bis 20b werden gemeinsam beantwortet.
Die Zusammenarbeit mit der französischen Operation Barkhane durch die
Mission MINUSMA erfolgt auf Grundlage der Resolution 2423 (2018) des
Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 28. Juni 2018 und des Beschlusses des
Deutschen Bundestages vom 26. April 2018 (Bundestagsdrucksache 19/1098).
Sie beinhaltet den Informationsaustausch und die Koordination mit den
französischen Sicherheitskräften in Mali sowie die Einsatzunterstützung durch
gegebenenfalls temporär bereitgestellte Luftbetankungsfähigkeiten für französische
Kräfte, die aufgrund eines Unterstützungsersuchens des Generalsekretärs der VN
eine Bedrohung für MINUSMA abwenden sollen. Eine technische Vereinbarung
zwischen den Vereinten Nationen und dem Verteidigungsministerium der
Republik Frankreich über eine Kooperation mit und eine Unterstützung gegenüber der
MINUSMA durch die französischen Streitkräfte im Rahmen der Resolution des
Sicherheitsrates der Vereinten Nationen 2100 (2013) vom 15. April 2013 und
2164 (2015) vom 26. März 2015 und deren Folgeresolutionen enthält ebenfalls
Ausführungen zum Informationsaustausch zwischen den vorgenannten Parteien.
Die Zusammenarbeit von EUTM Mali mit der französischen Operation Barkhane
umfasst die Koordination auf Ebene der Kommandeure und auf operativer Ebene
zwischen den Verbindungsoffizieren der Mission. Frankreich stellt den Leiter der
Verbindungszelle im Hauptquartier der EUTM. Informationen, die ausgetauscht
werden, betreffen u.a. deutsche Aktivitäten wie beispielsweise die Unterstützung
dezentraler Ausbildungen in Gao oder die Koordination erforderlicher
Unterstützungen wie Unterkunft, Verpflegung oder sanitätsdienstliche Versorgung.
Darüber hinaus erfolgt eine Abstimmung zur Ausbildung von Stabspersonal der
G5-Einsatztruppe durch das Personal der EUTM Mali und der französischen
Operation Barkhane.
Es finden zweimonatliche Koordinationstreffen zwischen dem
Missionskommandeur EUTM Mali, dem Stabschef MINUSMA und Vertretern der französischen
Operation Barkhane statt.
21. Welche konkreten Unterstützungsleistungen für die französische Anti-
Terror-Operation „Barkhane“ durch deutsche MINUSMA-Kräfte sieht die
Bundesregierung durch das Bundestagsmandat zur Beteiligung an MINUSMA
als gedeckt an, und wo sieht sie die Grenzen bei der Kooperation?
Das Mandat des Deutschen Bundestages zur Beteiligung bewaffneter deutscher
Streitkräfte an MINUSMA vom 26. April 2018 benennt ausdrücklich den
Informationsaustausch und die Koordination mit den französischen Sicherheitskräften
in Mali sowie die Einsatzunterstützung durch gegebenenfalls temporär
bereitgestellte Luftbetankungsfähigkeit für französische Kräfte, die aufgrund eines
Unterstützungsersuchens des Generalsekretärs der Vereinten Nationen eine
Bedrohung für MINUSMA abwenden sollen.
a) Gab es in Mali Fälle, in denen Anfragen von Partnernationen abgelehnt
wurden, weil sie über den Rahmen des deutschen MINUSMA-Mandats
hinausgegangen wären?
Der Bundesregierung liegen gegenwärtig keine Erkenntnisse zu einer Ablehnung
einer Anfrage einer Partnernation auf Grund einer Überschreitung des deutschen
MINUSMA-Mandats vor.
b) Welche konkreten Unterstützungsleistungen für die französische Anti-
Terror-Operation „Barkhane“ durch deutsche MINUSMA-Kräfte hat es
seit 2013 gegeben (bitte nach Datum und Art der Unterstützung
aufschlüsseln)?
c) Inwiefern erfolgte eine direkte Unterstützung der französischen Anti-
Terror-Operation „Barkhane“ durch einen Einsatz der
Aufklärungskapazitäten der Bundeswehr in Mali, z. B. der Aufklärungsdrohne „Heron I“
(
www.welt.de/politik/deutschland/article181545570/Bundeswehr-in-Mali-
Bundeswehr-unterstuetzt-franzoesischen-Anti-Terror-Krieg-in-Mali.html)?
Wie oft wurde die Drohne auf französische Anfrage hin bereitgestellt, und
mit welchem Missionsauftrag (bitte einzeln aufführen)?
Die Fragen 21b und 21c werden zusammengefasst beantwortet.
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 12 der Kleinen Anfrage der
Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/5136 wird verwiesen.
d) Aus welchen Gründen benennt das aktuelle Bundestagsmandat als
Auftrag ausdrücklich logistische Unterstützung für die regionale
Eingreiftruppe der G5-Sahel-Staaten, aber keine logistische Unterstützung
der französischen Soldaten der französischen Anti-Terror-Operation
„Barkhane“?
Das aktuelle Mandat des Bundestags vom 26. April 2018 beruht auf der
Resolution 2364 des VN-Sicherheitsrates vom 29. Juni 2017, ergänzt durch Resolution
2391 vom 8. Dezember 2017, in der die logistische Unterstützung der regionalen
Einsatztruppe der G5 durch MINUSMA ausdrücklich genannt war.
e) Auf welcher Grundlage erfolgt eine logistische Unterstützung für die
französische Anti-Terror-Operation „Barkhane“, wie z. B. der Transport von
französischen Soldatinnen und Soldaten und Material per deutschen
Hubschraubern oder Transportflugzeugen?
Die logistische Unterstützung für französische Streitkräfte durch die Bundeswehr
erfolgt bilateral auf der Grundlage einer deutsch-französischen Vereinbarung
vom 12. Dezember 1995.
f) Ist nach Ansicht der Bundesregierung die logistische Unterstützung der
französischen Anti-Terror-Operation „Barkhane“ durch die Bundeswehr,
in Form von Hubschrauberflügen zur Unterstützung der französischen
Einheiten innerhalb Malis und durch Flüge zum Transport französischer
Personen und Materials über die malische Grenze hinweg, vom
Bundestagsmandat zur Beteiligung an MINUSMA vom 7. März 2018
(Bundestagsdrucksache 19/1098) gedeckt, obwohl im Mandatstext die logistische
Unterstützung ausdrücklich nur für die Einsatztruppe der G5-Sahel-
Staaten aufgeführt wird?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 21d und 21e verwiesen. Die
Unterstützung durch logistischen Transport von französischem Personal und
französischem Material ohne Bezug auf eine konkrete militärische Operation fällt
allgemein nicht unter den bewaffneten Einsatz im Sinne des
Parlamentsbeteiligungsgesetzes.
g) Wie häufig kam es zum Transport französischer Soldatinnen und Soldaten
in Mali durch deutsche MINUSMA-Kräfte, und fanden solche Transporte
auch in oder aus Kampfhandlungen von „Barkhane“ statt?
Seit April 2016 wurden 83 Mal französisches Material und Truppen transportiert.
Es fanden keine Transporte in oder aus Kampfhandlungen von Barkhane statt.
Alle Transporte fanden auf Grundlage der deutsch-französischen Vereinbarung
vom 12. Dezember 1995 statt.
h) Wie definiert die Bundesregierung eine Unterstützung „unterhalb der
Einsatzschwelle“, und auf welcher Grundlage erachtet sie einen derartigen
Grad der Unterstützung für die Anti-Terror-Operation „Barkhane“ als
zulässig im Sinne des MINUSMA-Mandats?
Die Formulierung „unterhalb der Einsatzschwelle“ bezeichnet eine Verwendung
oder einen Einsatz von Streitkräften, der keiner Zustimmung des Deutschen
Bundestags bedarf. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
(BVerGE 2 BvE 6/11 vom 23. September 2015) ist eine Zustimmung des
Bundestags dann erforderlich, wenn die qualifizierte Erwartung der Einbeziehung
deutscher Soldaten in bewaffnete Auseinandersetzungen vorliegt. Dies ist bei den
gegenüber Frankreich gewährten logistischen Unterstützungen nicht der Fall.
22. Sieht die Bundesregierung beim derzeitigen MINUSMA-Mandat
Anpassungsbedarfe?
Wenn ja, welche (bitte konkret aufführen)?
Ob bei einer Verlängerung des aktuellen Bundestagsmandats darüber hinaus
Anpassungen erforderlich sein werden, muss auf Grundlage der dann aktuellen Lage
in Mali und möglichen Entwicklungen bei MINUSMA zeitnah zur
Mandatsbefassung entschieden werden.
23. Welche Ertüchtigungsmaßnahmen wurden für die Länder der G5-Sahel
bisher durchgeführt bzw. sind aktuell geplant (bitte für die einzelnen Länder
unter Angabe der Maßnahmen, der Höhe der Mittel und ggf. der Stückzahlen
aufführen)?
Für eine Beschreibung der durchgeführten Maßnahmen nach der
Ertüchtigungsinitiative der Bundesregierung in den Ländern der G5-Sahel wird auf die
Bundestagsdrucksache 19/661 vom 7. Februar 2018 sowie auf die Doppelkopfschreiben
der Staatssekretäre des Auswärtigen Amtes und des Bundeministeriums der
Verteidigung, Stephan Steinlein und Markus Grübel, vom 15. September 2015, der
Staatssekretäre Dr. Markus Ederer und Dr. Katrin Suder vom 17. Mai 2016 und
20. Februar 2017 sowie der Staatssekretäre Andreas Michaelis und Benedikt
Zimmer vom 16. Mai 2018 an den Vorsitzenden des Auswärtigen Ausschusses
des Deutschen Bundestags Dr. Norbert Röttgen sowie den Vorsitzenden des
Verteidigungsausschusses des Deutschen Bundestags Wolfgang Hellmich,
verwiesen.
Über geplante Maßnahmen für das Jahr 2019 wird der Bundestag auf dem
üblichen Wege eines Doppelkopfschreibens an die Vorsitzenden der oben genannten
Ausschüsse informiert.
24. Welche Maßnahmen sind im Rahmen des Ausstattungshilfeprogramms 2017
bis 2020 für Mali erfolgt bzw. geplant?
Gibt es Überlegungen auch andere G5-Sahel-Staaten in dieses Programm
einzubeziehen?
Im Rahmen des Ausstattungshilfeprogramms der Bundesregierung (AHP) sind
für die Jahre 2017 bis 2020 die Stärkung der Zentrallogistik der malischen
Streitkräfte, eine Unterstützung der malischen Streitkräfte im Aufbau einer
Pioniereinheit sowie der Bau einer Zentralwerkstatt für die malische Pioniereinheit in der
Umsetzung. Eine Einbeziehung weiterer G5-Sahel-Staaten in das AHP wird in
Erwägung gezogen.
25. In welcher Höhe hat die Bundesregierung seit 2013
Einzelausfuhrgenehmigungen für Rüstungsexporte an die G5-Sahel-Staaten erteilt (bitte zusätzlich
die Werte angeben, die auf die einzelnen Staaten entfallen), und welche
Rüstungsgüter wurden genehmigt (bitte unter Angabe des Werts und der
genauen Bezeichnung des Guts aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen noch keine endgültigen Zahlen für das Jahr 2018 vor.
Ausgewertet wurden Daten bis zum Stichtag des 9. Dezember 2018. Die derzeit
vorliegenden Angaben können sich durch Fehlerkorrekturen oder
Nachmeldungen noch verändern.
Die Bundesregierung verfolgt eine restriktive und verantwortungsvolle
Rüstungsexportpolitik. Über die Erteilung von Genehmigungen für Rüstungsexporte
entscheidet die Bundesregierung im Einzelfall und im Lichte der jeweiligen
Situation nach sorgfältiger Prüfung unter Einbeziehung außen- und
sicherheitspolitischer Erwägungen. Grundlage hierfür sind die rechtlichen Vorgaben des Gesetzes
über die Kontrolle von Kriegswaffen (KrWaffKontrG), des
Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) und der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) sowie die
„Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und
sonstigen Rüstungsgütern“ aus dem Jahr 2000, der „Gemeinsame Standpunkt des
Rates der Europäischen Union vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame
Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern“
und der Vertrag über den Waffenhandel („Arms Trade Treaty“). Die Beachtung
der Menschenrechte im Empfängerland spielt bei der Entscheidungsfindung eine
hervorgehobene Rolle.
Im Zeitraum vom 1. Januar 2013 bis 9. Dezember 2018 hat die Bundesregierung
Einzelausfuhrgenehmigungen für den Export von Rüstungsgütern in die G5-
Sahel-Staaten mit einem Gesamtwert in Höhe von rund 31,1 Mio. Euro erteilt.
Die erbetene Aufschlüsselung kann der nachfolgenden Tabelle entnommen
werden:
Land Güter nach Ausfuhrlistenposition Wert in Euro
Burkina Faso A0006 201.850
A0007 1.800
A0008 108
Summe: Burkina Faso 203.758
Mali A0001 337.392
A0003 776.160
A0004 554.730
A0005 3.067.267
A0006 9.518.223
A0007 11.750
A0010 54.254
A0011 667.861
A0013 9.349.795
A0015 32.000
A0021 48.701
Summe: Mali 24.418.133
Mauretanien A0005 96.269
A0006 209.673
A0007 1.800
A0010 89.505
Summe: Mauretanien 397.247
Niger A0004 660.000
A0006 3.822.122
A0007 1.800
Summe: Niger 4.483.922
Tschad A0006 837.320
A0007 1.800
A0011 722.880
A0021 1.250
A0022 1.000
Summe: Tschad 1.564.250
Gesamtergebnis 31.067.310
26. Wie bewertet die Bundesregierung die aktuelle sicherheitspolitische Lage in
Mali, vor allem im Norden und an der Grenze zu Burkina Faso?
Die Beantwortung der Frage 26 kann aus Gründen des Staatswohls nicht offen
erfolgen. Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen des Bundesnachrichtendienstes
sind im Hinblick auf die künftige Erfüllung des gesetzlichen Auftrags aus § 1
Absatz 2 BNDG besonders schutzwürdig. Ebenso schutzbedürftig sind
Einzelheiten zu der nachrichtendienstlichen Erkenntnislage. Eine Veröffentlichung von
solchen Einzelheiten in diesem konkreten Fall würde zu einer wesentlichen
Schwächung der dem Bundesnachrichtendienst zur Verfügung stehenden
Möglichkeiten zur Informationsgewinnung führen und ließe Rückschlüsse auf die
Aufklärungsschwerpunkte, Methoden der Erkenntnisgewinnung und
Kooperationen mit anderen Nachrichtendiensten zu. Dies würde für die Auftragserfüllung
des Bundesnachrichtendienstes Nachteile zur Folge haben. Insofern könnte die
Offenlegung entsprechender Informationen für die Sicherheit und die Interessen
der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein. Diese Informationen werden
daher gemäß § 2 Absatz 2 Nr. 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum
materiellen Geheimschutz vom 10. August 2018 (Verschlusssachenanweisung –
VSA) als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und separat übermittelt.*
a) Wie bewertet die Bundesregierung die sicherheitspolitische Lage für
Zivilistinnen und Zivilisten in Mali (bitte nach Regionen aufschlüsseln)?
Die sicherheitspolitische Lage für Zivilistinnen und Zivilisten ist insbesondere im
Zentrum und Norden des Landes als bedrohlich zu bewerten, da hier durch
regelmäßige Anschläge, sowie ethnische Spannungen und die allgemeine
Verschlechterung der Sicherheitslage im Zentrum Malis eine Bedrohung auch für
Zivilistinnen und Zivilisten besteht.
b) Wie schätzt die Bundesregierung die Menschenrechtslage in Mali ein
(bitte nach Regionen aufschlüsseln)?
Einschränkungen des Rechts auf körperliche Unversehrtheit ergeben sich aus der
regional unterschiedlichen Gefährdungslage. Hierzu wird auf die Antwort zu
Frage 26 verwiesen. Der von den Vereinten Nationen mandatierte Unabhängige
Experte berichtete zudem von vermehrten Menschenrechtsverletzungen in der
Region Ménaka, unter anderem von Seiten der bewaffneten Gruppen „Azawad
Salvation Movement“ (MSA-D) und der Touareg IMGHAD „Self-Defense
Group and Allies“ (GATIA).
c) Wie bewertet die Bundesregierung die sicherheitspolitische und
menschenrechtliche Lage für Flüchtende und Migrantinnen und Migranten in
Mali?
Die Bundesregierung bewertet die sicherheitspolitische und menschenrechtliche
Lage für Flüchtende und Migrantinnen und Migranten in Mali als instabil. Die
Bundesregierung unterstützt daher unter anderen die Regionalinitiative der EU
und der Internationalen Organisation für Migration (IOM) in insgesamt 24
Ländern in der Sahel- und Tschadseeregion, in Nordafrika sowie am Horn von Afrika.
Maßnahmen in Mali umfassen die Unterstützung der freiwilligen Rückkehr und
Schutz von Migrantinnen und Migranten, die Reintegration rückkehrender Mi-
* Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des
Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
grantinnen und Migranten, eine Verbesserung des Datenmanagements,
Kommunikation und Aufklärung zu realen Risiken irregulärer Migration und die
Förderung des Verständnisses über Prinzipien der Freizügigkeit und Migration
innerhalb der Wirtschaftsgemeinschaft westafrikanischer Staaten (ECOWAS).
27. Wo sieht die Bundesregierung Erfolge bzgl. der Umsetzung einer
tiefgreifenden Sicherheitssektorreform in Mali?
Wo sieht sie Herausforderungen und Hindernisse in diesem Bereich, und
inwiefern versucht die Bundesregierung, in der Kooperation mit der malischen
Regierung diese anzugehen?
Die Bundesregierung unterstützt in Mali Reformen hin zu mehr demokratischer
Kontrolle, Transparenz sowie Achtung und Wahrung von rechtsstaatlichen und
menschenrechtlichen Prinzipien im Sicherheitssektor. So zum Beispiel durch
Finanzierung von Trainingskursen für Polizisten, Sicherheitskräfte und Zivilisten
aus Mali und anderen westafrikanischen und den G5-Staaten an der „École de
Maintien de la Paix“ in Bamako. Lehrgangsteilnehmer werden hier unter anderem
für den Einsatz in Friedensmissionen der AU, der Vereinten Nationen und
ECOWAS vorbereitet. Kurse vermitteln unter anderem die Themen Schutz von
Kindern und Zivilisten, Justiz in Übergangsphasen oder die Ausbildung von
Wahlbeobachtern. Zudem trägt die Bundesregierung auch im Rahmen ihres
multilateralen Engagements zur Sicherheitssektorreform bei. Die zivile Mission
EUCAP Sahel Mali, EUTM Mali sowie MINUSMA unterstützen die malische
Regierung hierzu beratend. Ein grundsätzliches Hindernis der
Sicherheitssektorreform bleibt die allgemeine Gefährdungslage im Land sowie die nur langsam
voranschreitende Umsetzung des Friedensvertrags.
28. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Ablauf und dem
Ausgang der malischen Präsidentschaftswahl im August 2018?
Gab es seitdem Gespräche und Verabredungen zum weiteren Verlauf und zu
einer Revitalisierung des Friedens- und Versöhnungsprozesseses?
Den Verlauf der malischen Präsidentschaftswahlen im Juli und August 2018
bewertet die Bundesregierung insgesamt als Erfolg, da diese großenteils friedlich
und ohne ernste Zwischenfälle abgehalten werden konnten. Bei den
Präsidentschaftswahlen waren Wahlbeobachtermissionen der EU (mit deutscher
Beteiligung), der Afrikanischen Union (AU) und der Wirtschaftsgemeinschaft
westafrikanischer Staaten (ECOWAS) vertreten. Die Bundesregierung schließt sich dem
positiven Fazit der EU-Wahlbeobachtermission über den Verlauf der Wahlen an.
In seinen Reden zur Amtseinführung sowie im Kontext der Generalversammlung
der Vereinten Nationen hat der malische Staatspräsident Keita sich ausdrücklich
zum Friedensvertrag bekannt, sich für eine zügigere Umsetzung des
Friedensvertrags ausgesprochen und Fortschritte angekündigt. Mit dem im Oktober
unterzeichneten „Friedenspakt“ haben die Parteien des Friedensvertrags ihr
Bekenntnis dazu wiederholt und eine schnellere Umsetzung zugesagt. Die
Bundesregierung unterstützt die malische Regierung bei der Implementierung des
Friedensvertrags. Ein hochrangiges Gespräch darüber hat zuletzt zwischen
Bundesministerin von der Leyen und dem malischen Premierminister Soumeylou Boubèye
Maiga im November 2018 stattgefunden.
29. Wie bewertet die Bundesregierung den Implementierungsprozess des
Friedensvertrags von 2015, und wo sieht die Bundesregierung die größten
Hindernisse in der Umsetzung?
Die Umsetzung des Friedensvertrags von Algier verläuft wegen der Vielzahl
eingebundener Akteure und ihrer jeweiligen Interessen schleppend. Zu Beginn der
zweiten Amtszeit von Staatspräsident Keita zeichnet sich allerdings durch die
Festlegung von Verantwortlichen im Kabinett und durch thematische
Priorisierung eine neue Dynamik ab. Im November 2018 erfolgten Auftaktschritte im
DDR-Prozess (Entwaffnung, Demobilisierung und Reintegration) sowie die
Ankündigung einer umfassenden Reformagenda (unter anderem Dezentralisierung,
Verfassungsreform) der malischen Regierung durch Premierminister Maiga.
30. Was sind nach Ansicht der Bundesregierung die nächsten zu erreichenden
Meilensteine im Friedens- und Versöhnungsprozess?
Die erfolgreiche Umsetzung der für das erste Halbjahr 2019 geplanten
Parlamentswahlen wird ein wichtiger Meilenstein im Friedens- und
Versöhnungsprozess. Die Gebietsreform (Grenzziehung der Kreise, Gemeinden, und Regionen,
sogenannte „découpage“) wird von der malischen Regierung als Voraussetzung
für die Parlamentswahlen angesehen und würde einen Fortschritt bei der
Dezentralisierung bedeuten. Außerdem beobachtet die Bundesregierung die weiteren
Schritte im Prozess zur Entwaffnung, Demobilisierung und Reintegration
bewaffneter Gruppen (DDR), der im November 2018 angelaufen ist. Die als nächstes zu
erreichenden Meilensteine im Friedens- und Versöhnungsprozess beinhalten
zudem die Reform des Sicherheitssektors, insbesondere durch die Einführung eines
effizienten Personalmanagementsystems, und die Reform der Verfassung.
31. Auf welche Art und Weise wird die Bundesregierung die malische
Regierung in die Pflicht nehmen, um Fortschritte im Friedens- und
Versöhnungsprozess zu erreichen?
Die Bundesregierung unterstützt die malische Regierung bei der Umsetzung des
Friedensprozesses von Algier aus dem Jahr 2015. Aus Sicht der Bundesregierung
liegt die Verantwortung für die Umsetzung bei den malischen Vertragsparteien
des Friedensvertrags von 2015. Auf dieser Grundlage führt die Bundesregierung
Gespräche mit der malischen Seite.
32. Welche konkreten Erwartungen hinsichtlich des internationalen
Engagements in Mali, des Friedens- und des Versöhnungsprozesses hat die
Bundesministerin der Verteidigung Dr. Ursula von der Leyen bei ihrem letzten
Besuch in Mali im Gespräch mit dem malischen Ministerpräsidenten Soumeylou
Boubèye Maiga formuliert und eingefordert (vgl.:
www.spiegel.de/politik/
ausland/bundeswehr-mission-in-mali-die-menschen-zu-hause-wollen-erfolge-
sehen-a-1238112.html)?
Bei ihrem jüngsten Besuch in Mali hat Bundesministerin von der Leyen im
Gespräch mit dem malischen Premierminister Maiga die Erwartung herausgestellt,
dass Mali in den Bereichen der Sicherheitssektorreform, des Friedensprozesses
und der Wiedereingliederung ehemaliger Kämpfer des Nordens (DDR-Prozesse)
zeitnah deutliche Fortschritte erzielen müsse. Zudem sprach die
Verteidigungsministerin nachdrücklich die Frage von Menschenrechtsverletzungen durch
malische Streitkräfte an.
33. Wie bewertet die Bundesregierung die Kooperation der malischen Regierung
mit den für den Friedens- und Versöhnungsprozess relevanten Akteuren
(bitte aufschlüsseln)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Einbeziehung und
Beteiligung der zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteure in den
Prozess?
Die Sitzungen des Komitees zur Umsetzung des Friedensvertrages (CSA,
„Comité de Suivi de l’Accord“) unter Leitung von Algerien und MINUSMA mit den
Vertragsunterzeichnern sowie Vertretern der internationalen Gemeinschaft hatte
während des Präsidentschaftswahlkampfes pausiert und tagt seit September 2018
wieder monatlich.
Der verantwortliche Minister für Soziale Kohäsion, Frieden und Nationale
Versöhnung, Lassine Bouaré, hat zusätzliche Koordinierungsrunden mit den
Vertragsparteien zwischen den CSA-Sitzungen eingeführt. Die Bundesregierung
begrüßt diesen Schritt zu intensiverem und regelmäßigerem Austausch ebenso wie
die Ansätze zur Stärkung der interministeriellen Koordination durch den
Versöhnungsminister.
Premierminister Maiga bemüht sich zudem um einen Austausch mit der
Zivilgesellschaft angesichts der anstehenden Umsetzungsschritte, so fanden etwa
ebenfalls im November 2018 Regionalkonferenzen zum weiteren Vorgehen bei der
Dezentralisierung (sogenannte découpage) statt. Die Einbeziehung
zivilgesellschaftlicher Akteure ist Voraussetzung für die Umsetzung des Friedensprozesses
in Mali. Die Bundesregierung unterstützt die Zusammenarbeit zwischen
Regierung und Zivilgesellschaft (etwa durch das Projekt zur Unterstützung des
Stabilisierungs- und Friedensprozesses in Mali „Appui à la Stabilisation et à la Paix au
Mali“/PASP, s. Antwort zu Frage 38) und stärkt so den malischen Staat und
zivilgesellschaftliche Akteure gleichermaßen. Seit 2013 fördert die
Bundesregierung zudem die Versöhnungsarbeit in Mali durch Friedensdialoge und die
Gründung einer Wahrheitskommission.
34. Welche der Forderungen von 40 Repräsentantinnen und Repräsentanten aus
der Zivilgesellschaft, der Regierung und bewaffneten Gruppen, die im
Rahmen des von UN Women und MINUSMA organisierten Treffens Mitte
September formuliert wurden (
https://reliefweb.int/report/mali/malian-women-
call-urgent-action-sustain-peace-and-ensure-women-s-participation), teilt die
Bundesregierung?
Beabsichtigt die Bundesregierung, diese Forderungen politisch zu
unterstützen?
Inwiefern beabsichtigt die Bundesregierung, verstärkt mit Vertreterinnen
und Vertretern und Organisationen der Zivilgesellschaft in Mali zu
kooperieren?
Die Bundesregierung befürwortet die stärkere Einbeziehung von Frauen und der
Zivilgesellschaft bei der Umsetzung des Friedensprozesses sowie die
angemessene Repräsentation von Frauen in staatlichen Einrichtungen auf allen Ebenen.
Die Bundesregierung begrüßt den Vorschlag der 40 Repräsentantinnen, zu
diesem Zweck Gespräche mit den Unterzeichnern des Friedensvertrages zu führen,
eine Gender-Strategie auszuarbeiten und eine unabhängige Kommission
einzurichten, um die Umsetzung zu begleiten. Die Bundesregierung setzt sich für die
Stärkung der Rechte von Frauen in Konfliktregionen, einschließlich in Mali, ein
und ist bereit, Forderungen mit diesem Ziel politisch zu unterstützen. Die
Bundesregierung arbeitet in Mali bereits eng mit Vertretern der Zivilgesellschaft,
einschließlich lokaler Nichtregierungsorganisationen, zusammen und ist offen dafür,
dieses Engagement zielgerichtet auszubauen.
35. Wie bewertet die Bundesregierung die Möglichkeit für politische Gespräche
mit den dschihadistischen Gruppierungen im Norden?
a) Wie schätzt die Bundesregierung die Bereitschaft der malischen
Regierung ein, solche Gespräche aufzunehmen?
b) Welche Position vertritt die Bundesregierung in dieser Frage gegenüber
der malischen Regierung?
Die Fragen 35 bis 35b werden zusammengefasst beantwortet.
Die Bundesregierung bewertet die Möglichkeit für politische Gespräche mit den
dschihadistischen Gruppierungen im Norden Malis als unwahrscheinlich, da kein
Interesse seitens dieser Gruppierungen, mit dem malischen Staat verhandeln zu
wollen, erkennbar ist. Die Bundesregierung schätzt die Bereitschaft der malischen
Regierung solche Gespräche aufzunehmen als gering ein, da viele der
dschihadistischen Gruppierungen die Existenz des malischen Staats in Frage stellen. Die
Bundesregierung befürwortet grundsätzlich die friedliche Beilegung von
Konflikten durch Verhandlungen und Mediation und vertritt diese Position auch
gegenüber der malischen Regierung.
36. Wie schätzt die Bundesregierung die Bereitschaft Frankreichs ein, mit den
dschihadistischen Gruppierungen im Norden politische Gespräche
aufzunehmen?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über bereits erfolgte
Gespräche?
Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse von solchen Gesprächen oder
Gesprächsabsichten der französischen Regierung vor.
37. Hält die Bundesregierung an der Einteilung bewaffneter Akteure in
Compliant Armed Group und Terrorist Armed Group fest, an die sich Deutschland
und Frankreich zu Beginn des Friedensprozess gehalten haben?
Nach welchen Kriterien wurde diese Einteilung vorgenommen?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, inwiefern diese Einteilung
negative Konsequenzen hat, vor allem für die Gruppierungen, die aus dieser
Kategorisierung herausfallen?
Wie steht die Bundesregierung zu dem Vorwurf, dass die Tabuisierung des
Dialogs mit Dschihadisten sowohl von der malischen Regierung als auch der
malischen Zivilgesellschaft als von außen aufoktroyiert empfunden wurde?
Die Bundesregierung unterscheidet zwischen bewaffneten Gruppierungen, die
den Friedensvertrag von Algier unterzeichnet haben und denjenigen, die nicht
Teil des Friedensabkommens sind. Bei den Gruppierungen, die nicht Teil des
Friedensvertrags sind, wird unterschieden zwischen ideologisch-motivierten
Gruppierungen, die den malischen Staat und den Friedensvertrag grundsätzlich
ablehnen, und denjenigen, die zwar den Friedensvertrag aus unterschiedlichen
Gründen nicht unterzeichnet haben, sich ihm aber dennoch verpflichtet fühlen
und den malischen Staat in seinen Grundzügen nicht ablehnen (auch bekannt als
„non-signatory compliant armed groups“). Der Bundesregierung liegen keine
Erkenntnisse vor, wonach diese Einteilung negative Konsequenzen für einzelne
Gruppierungen hätte.
38. Inwieweit schätzt die Bundesregierung den Erfolg des von der Gesellschaft
für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH unterstützten „Stabilisation
and Peace Process“ ein, der dieses Jahr auslaufen soll?
Plant die Bundesregierung, das Projekt zu verlängern?
Das Projekt zur Unterstützung des Stabilisierungs- und Friedensprozesses in Mali
(„Appui à la Stabilisation et à la Paix au Mali“/PASP), durchgeführt von der
Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ), trägt seit 2016 zur
Umsetzung des Friedensvertrages bei. PASP arbeitet eng mit der malischen Regierung
zusammen und unterstützt die eigenverantwortlichen Bemühungen der Regierung
Malis zu Versöhnung und Mediation. Die Förderung von PASP durch die
Bundesregierung wird bis in das Jahr 2021 fortgeführt.
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken,
www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim,
www.printsystem.de
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