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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Umsetzung des politischen Prozesses in Mali und Ausrichtung des deutschen Engagements in der Sahelzone

(insgesamt 38 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

15.01.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/631807.12.2018

Umsetzung des politischen Prozesses in Mali und Ausrichtung des deutschen Engagements in der Sahelzone

der Abgeordneten Agnieszka Brugger, Dr. Frithjof Schmidt, Katja Keul, Uwe Kekeritz, Dr. Tobias Lindner, Claudia Roth (Augsburg), Margarete Bause, Ottmar von Holtz, Kai Gehring, Dr. Franziska Brantner, Omid Nouripour, Cem Özdemir, Manuel Sarrazin, Jürgen Trittin und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Bundesregierung hat ihr Engagement auf dem afrikanischen Kontinent und insbesondere in der Sahelzone in den letzten Jahren intensiviert. Armut, fragile Staatlichkeit, Klimakrise, transnationale Kriminalität, Terrorismus und fehlende menschliche Sicherheit zählen zu den größten Herausforderungen für die Staaten der Region und machen eine verstärkte internationale Zusammenarbeit und entwicklungspolitische Unterstützung unabdingbar. Deutsche Soldatinnen und Soldaten sind im Rahmen der Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen (MINUSMA) und der europäischen militärischen Ausbildungsmission (EUTM Mali) in Mali im Einsatz. Außerdem beteiligt sich die Bundesregierung an den EU-Polizeimissionen EUCAP Sahel Mali und EUCAP Sahel Niger. Gemeinsam mit Frankreich und der Europäischen Union wurde im Juli 2017 zusätzlich die Sahel-Allianz ins Leben gerufen. Im August 2017 folgte die Gründung einer gemeinsamen militärischen Einsatztruppe (Force Conjointe) der G5-Sahel-Staaten (Burkina Faso, Mali, Mauretanien, Niger und Tschad), die eine verbesserte grenzübergreifende Terrorbekämpfung in der Region ermöglichen soll. Die Bundesregierung und die Europäische Union haben sich zu einer starken Unterstützung dieser Einsatztruppe entschlossen.

Die Unterstützung der Friedensbemühungen in Mali durch die internationale Gemeinschaft ist wichtig. Die erhofften raschen Erfolge für die Sicherheit und die Zukunft der Menschen in Mali sind bisher jedoch nicht im gewünschten Maße eingetreten. Die Sicherheitslage bleibt sehr ernst und hat sich in einigen Regionen des Landes sogar verschlechtert. Der malische Friedens- und Versöhnungsprozess verläuft schleppend. Die nachhaltige Stabilisierung Malis und der gesamten Region kann jedoch nur gelingen, wenn politische Prozesse und der wirtschaftliche Wiederaufbau zur Überwindung der Konfliktursachen vorangetrieben werden. Dazu gehört vor allem die Umsetzung aller Elemente des Friedensabkommens von 2015.

Mit der politischen und finanziellen Unterstützung der gemeinsamen militärischen Einsatztruppe der G5 sowie der Erweiterung des EUTM-Mali-Mandats um die Ausbildung der G5-Kräfte wird allerdings deutlich, dass die Bundesregierung zunehmend ihren Fokus auf die kurzfristige militärische Ertüchtigung einheimischer Sicherheitskräfte in der Sahelzone legt. Das grundsätzlich sinnvolle EUTM-Mandat wurde damit um eine aus Sicht der Fragesteller hochproblematische Komponente erweitert. Eine solche Strategie ist äußerst riskant, wenn dafür geeignete politische Rahmenbedingungen fehlen. Mehr Sicherheit in der Region wird es nur mit einem umfassenden Ansatz und einer echten Sicherheitssektorreform geben, zu der auch Justiz, Polizei und Korruptionsbekämpfung gehören. Eine Schwerpunktsetzung auf eine rasche militärische Aufrüstung und eine Migrationsabwehr hat nach Auffassung der Fragesteller negative Auswirkungen auf die Sicherheitslage und die Entwicklung der Region. Hohe finanzielle Investitionen an den falschen Stellen können korrupte Strukturen weiter verfestigen und unbedachte militärische Unterstützung kann Gewalt und Repression in autoritär geführten Staaten verstärken.

Aktuelle Berichte über die Unterstützung der französischen Anti-Terror-Operation „Barkhane“ durch Aufklärungs- und Transportkapazitäten der im Rahmen von MINUSMA eingesetzten Bundeswehr (www.welt.de/politik/deutschland/ article181545570/Bundeswehr-in-Mali-Bundeswehr-unterstuetzt-franzoesischen- Anti-Terror-Krieg-in-Mali.html) deuten darauf hin, dass die notwendige strikte Trennung der Einsätze nicht eingehalten wird. Es gibt erhebliche Zweifel, ob eine solche Unterstützung durch das bestehende Mandat des Deutschen Bundestages gedeckt ist. Ohne eine klare Trennung der Einsätze wird darüber hinaus der politische Erfolg der Stabilisierungsmission aufs Spiel gesetzt.

Am 26. Juni 2018 veröffentlichte MINUSMA eine Untersuchung zu einem Einsatz der Einsatztruppe der G5-Sahel-Staaten (https://minusma.unmissions.org/ la-minusma-conclut-son-enqu%C3%AAte-sur-les-incidents-de-boulkessy-du-19- mai-2018). Der MINUSMA-Bericht stellt fest, dass am 19. Mai 2018 zwölf Zivilistinnen und Zivilisten durch Angehörige des malischen G5-Bataillons auf einem Viehmarkt im malischen Boulkessy willkürlich getötet wurden. In einem Bericht des VN-Sicherheitsrates werden zudem Ermittlungen zu 44 Fällen von außergerichtlichen Hinrichtungen durch malische Soldaten angeführt (https://minusma. unmissions.org/sites/default/files/180606_sg_report_on_mali_english_.pdf). Am 19. Juni 2018 bestätigte der malische Verteidigungsminister Tiena Coulibaly die Existenz eines Massengrabes mit 25 Opfern eines Armeeeinsatzes. Die Berichte über massive Menschenrechtsverletzungen bis hin zu Massakern an Zivilistinnen und Zivilisten müssen sehr ernst genommen werden. Sämtliche Hinweise müssen aufgeklärt und politische Konsequenzen gezogen werden. Die Bundesregierung darf nicht tatenlos zuschauen, wenn in Mali oder irgendwo anders schwerste Menschenrechtsverbrechen begangen werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen38

1

Welche eigenen Erkenntnisse hat die Bundesregierung über das durch Angehörige des malischen G5-Bataillons auf einem Viehmarkt im malischen Boulkessy begangene Massaker an zwölf Zivilistinnen und Zivilisten (https://minusma.unmissions.org/la-minusma-conclut-son-enqu%C3%AAte-sur-les-incidents-de-boulkessy-du-19-mai-2018 )?

2

Wie bewertet die Bundesregierung die Erkenntnisse der Vereinten Nationen zu den Geschehnissen am 19. Mai 2018 im malischen Boulkessy?

3

Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus diesem durch malische G5-Käfte verübten schweren Verbrechen?

a) Gibt es Überlegungen in der Bundesregierung, die Unterstützung oder Ausbildung der Streitkräfte der G5-Sahel-Staaten zu beenden, auszusetzen oder in Zukunft an bestimmte bzw. veränderte Bedingungen zu knüpfen?

Wenn nein, warum nicht?

b) Welche Konsequenzen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von anderen am Aufbau bzw. an der Finanzierung der Einsatztruppe beteiligten europäischen Staaten gezogen?

4

Inwiefern beeinflussen die Erkenntnisse der Vereinten Nationen die weitere Haltung der Bundesregierung gegenüber der militärischen Einsatztruppe der G5-Sahel-Staaten und deren weitere politische, militärische und finanzielle Unterstützung?

5

Waren an der willkürlichen Exekution von zwölf Zivilistinnen und Zivilisten am 19. Mai 2018 im malischen Boulkessy malische Soldaten beteiligt, die einen oder mehrere Ausbildungslehrgänge im Rahmen der Trainingsmission EUTM Mali durchlaufen haben?

Falls die Bundesregierung hierzu keine Informationen hat, gab oder gibt es Bemühungen der Bundesregierung, dies herauszufinden?

6

Sind der Bundesregierung darüber hinaus Menschenrechtsverletzungen durch Angehörige der malischen oder der Streitkräfte der anderen G5-Sahel-Staaten bekannt, die eine Ausbildung im Rahmen von EUTM Mali erhalten haben?

Wenn ja, welche?

7

In welcher Form hat die Bundesregierung Menschenrechtsverletzungen durch malische Streitkräfte in Gesprächen und Kontakten mit der malischen Regierung thematisiert?

a) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über malische Bemühungen hinsichtlich der Untersuchung und Ahndung von Menschenrechtsverbrechen durch malische Sicherheitskräfte?

Wurde der malischen Regierung eine Unterstützung bei den Ermittlungen angeboten?

b) Ist der Bundesregierung bekannt, ob auf malischer Seite seit 2013 Menschenrechtsverbrechen der malischen Armee abschließend untersucht und geahndet wurden?

Wenn ja, wie häufig kam es zu welchen straf- oder disziplinarrechtlichen Maßnahmen?

8

Welche weiteren Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Menschenrechtsverstöße oder Menschenrechtsverbrechen malischer, burkinischer, nigrischer, tschadischer und mauretanischer Sicherheitskräfte, die im Rahmen der G5 eingesetzt werden?

Falls die Bundesregierung hierzu keine Informationen hat, gab oder gibt es Bemühungen der Bundesregierung, dies herauszufinden?

9

Gibt es festgeschriebene Menschenrechtsstandards für die deutsche Beteiligung an der Ausstattung und Finanzierung der Einsatztruppe der G5-Staaten?

Wenn ja, wie sind diese formuliert, wie werden diese überprüft, und gibt es Szenarien, die eine Aussetzung der deutschen Finanzierung bei Nichteinhaltung nach sich ziehen?

10

Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der gegenwärtige Stand des Aufbaus der gemeinsamen Einsatztruppe der G5-Sahel-Staaten?

11

Welche konkreten Aufgaben hat die gemeinsame Einsatztruppe der G5-Sahel-Staaten?

Welche Rolle soll die Truppe nach Ansicht der Bundesregierung im Kontext von regionalen Migrationsbewegungen übernehmen?

12

Wie viele malische Soldatinnen und Soldaten wurden seit Beginn von EUTM Mali ausgebildet?

Wie viele Soldatinnen und Soldaten der G5-Sahel-Einsatztruppe wurden bisher im Rahmen der EUTM Mali ausgebildet?

a) Wie hoch ist der Anteil von Lehrmodulen zu Menschenrechten, ethischen und völkerrechtlichen Aspekten an den jeweiligen Ausbildungspaketen?

Sind diese Inhalte im Rahmen eines jeden Lehrgangs verpflichtend?

Wie viele Soldatinnen und Soldaten haben bisher an Lehrmodulen zu Menschenrechten, ethischen und völkerrechtlichen Aspekten teilgenommen?

Erfolgt auch zu diesen Themen eine Train-the-Trainer-Ausbildung?

b) Inwiefern gibt es in der Bundesregierung die Überlegung, den Anteil menschenrechtlicher und völkerrechtlicher Ausbildungsaspekte zu erhöhen?

Sind explizit auch die Rechte von Flüchtenden und Migrantinnen und Migranten sowie Frauenrechte fester Lehrbestandteil besagter Module?

c) Wie ist die Auslastung der angebotenen Lehrgänge?

Warum mussten wiederholt Lehrgänge abgesagt werden?

d) Durch welche Maßnahmen wird im Anschluss an beendete Lehrgänge die Nachhaltigkeit der Ausbildungsbemühungen überprüft und sichergestellt?

Wie viel Prozent der bereits von EUTM ausgebildeten Soldatinnen und Soldaten haben bisher an den seit 2014 vorgesehenen Wiederholungsausbildungen teilgenommen?

e) Hält die Bundesregierung die Maßnahmen zur Ausbildung und Befähigung der malischen Streitkräfte im Rahmen der EUTM Mali für wirksam?

Anhand welcher Indikatoren wird die Wirksamkeit in welchen Abständen gemessen und bewertet?

f) Hat die Bundesregierung seit dem Beginn der militärischen Ausbildungsmission EUTM Mali die Ausbildung im Rahmen einer internen Evaluation überprüft und Ausbildungsinhalte verändert?

Wenn ja, wie wurden Ausbildungsinhalte angepasst?

g) Plant die Bundesregierung, analog zur angekündigten Überprüfung des Capacity Buildings im Irak, die Ausbildungsmission EUTM Mali zu evaluieren?

Wenn nein, warum nicht?

13

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung unterschiedliche Positionen zwischen den einzelnen G5-Sahel-Staaten hinsichtlich der Aufstellung, Ausrichtung und den Zielen der gemeinsamen Einsatztruppe?

Wie wirkt sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Wechsel an der militärischen Spitze der gemeinsamen Einsatztruppe zum mauretanischen General Hanenaould Sidi und seinem Stellvertreter, General Oumar Bikimo aus dem Tschad aus (vgl. www.rfi.fr/afrique/20180715-general-tchadien- oumarbikimo-numero-2-g5-sahel)?

14

Welche Überlegungen gibt es in der Bundesregierung zu einer verbesserten und transparenten politischen Kontrolle der gemeinsamen Einsatztruppe der G5-Sahel-Staaten?

a) Wie ist die Truppe aktuell in die afrikanische Friedens- und Sicherheitsarchitektur der Afrikanischen Union (AU) eingebettet?

b) Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung durch die Einsatztruppe auf den Aufbau der Afrikanischen Friedens- und Sicherheitsarchitektur (APSA)?

c) Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung durch den Aufbau der gemeinsamen Eingreiftruppe auf die Sicherheitsarchitektur der Westafrikanischen Wirtschaftsgemeinschaft ECOWAS?

15

In welche Aufgaben und Maßnahmen sollen nach Kenntnis der Bundesregierung die auf der internationalen Geberkonferenz am 23. Februar 2018 zugesagten über 400 Mio. Euro (https://ec.europa.eu/germany/news/20180223- g5-sahel-geberkonferenz_de) für die G5-Sahel-Einsatztruppe fließen?

a) Welche Infrastrukturmaßnahmen werden mit den Geldern konkret finanziert (bitte nach einzelnen Maßnahmen, Geberstaat und Finanzvolumen auflisten)?

b) Welche Ausrüstung wird mit den Geldern konkret finanziert (bitte nach einzelnen Maßnahmen, Geberstaat und Finanzvolumen auflisten)?

c) Worauf konzentriert sich insbesondere der deutsche Beitrag (bitte die konkreten Maßnahmen einzeln aufschlüsseln)?

16

Wie gestaltet sich konkret die Zusammenarbeit von MINUSMA und EUTM Mali mit den G5-Sahel-Staaten und der G5-Einsatztruppe?

17

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass Mitgliedstaaten der G5 planen, Truppen aus MINUSMA abzuziehen, um diese im Rahmen der Einsatztruppe einzusetzen (www.csfrs.fr/sites/default/files/ nicolas_desgrais_v2.pdf), und wie bewertet sie diese Entwicklung?

18

Welche konkreten Unterstützungsleistungen wurden durch deutsche MINUSMA-Kräfte für die gemeinsame Einsatztruppe der G5-Sahel-Staaten erbracht (bitte nach Art der Unterstützung und Häufigkeit aufschlüsseln)?

19

Gibt es in der Bundesregierung Überlegungen, die Unterstützung der gemeinsamen Einsatztruppe der G5-Sahel-Staaten im Rahmen von MINUSMA oder EUTM zu erweitern?

Wenn ja, welche Überlegungen gibt es konkret?

20

Wie arbeiten die Missionen MINUSMA und EUTM Mali mit der französischen Anti-Terror-Operation „Barkhane“ konkret zusammen?

a) Welche Informationen werden seitens MINUSMA und EUTM Mali mit der französischen Anti-Terror-Operation „Barkhane“ geteilt?

b) Welche Informationen erhalten die Missionen MINUSMA und EUTM Mali über die Aktivitäten der französischen Anti-Terror-Operation „Barkhane“?

21

Welche konkreten Unterstützungsleistungen für die französische Anti-Terror-Operation „Barkhane“ durch deutsche MINUSMA-Kräfte sieht die Bundesregierung durch das Bundestagsmandat zur Beteiligung an MINUSMA als gedeckt an, und wo sieht sie die Grenzen bei der Kooperation?

a) Gab es in Mali Fälle, in denen Anfragen von Partnernationen abgelehnt wurden, weil sie über den Rahmen des deutschen MINUSMA-Mandats hinausgegangen wären?

b) Welche konkreten Unterstützungsleistungen für die französische Anti-Terror-Operation „Barkhane“ durch deutsche MINUSMA-Kräfte hat es seit 2013 gegeben (bitte nach Datum und Art der Unterstützung aufschlüsseln)?

c) Inwiefern erfolgte eine direkte Unterstützung der französischen Anti-Terror-Operation „Barkhane“ durch einen Einsatz der Aufklärungskapazitäten der Bundeswehr in Mali, z. B. der Aufklärungsdrohne „Heron I“ (www.welt.de/politik/deutschland/article181545570/Bundeswehr-in-Mali- Bundeswehr-unterstuetzt-franzoesischen-Anti-Terror-Krieg-in-Mali.html)?

Wie oft wurde die Drohne auf französische Anfrage hin bereitgestellt, und mit welchem Missionsauftrag (bitte einzeln aufführen)?

d) Aus welchen Gründen benennt das aktuelle Bundestagsmandat als Auftrag ausdrücklich logistische Unterstützung für die regionale Eingreiftruppe der G5-Sahel-Staaten, aber keine logistische Unterstützung der französischen Soldaten der französischen Anti-Terror-Operation „Barkhane“?

e) Auf welcher Grundlage erfolgt eine logistische Unterstützung für die französische Anti-Terror-Operation „Barkhane“, wie z. B. der Transport von französischen Soldatinnen und Soldaten und Material per deutschen Hubschraubern oder Transportflugzeugen?

f) Ist nach Ansicht der Bundesregierung die logistische Unterstützung der französischen Anti-Terror-Operation „Barkhane“ durch die Bundeswehr, in Form von Hubschrauberflügen zur Unterstützung der französischen Einheiten innerhalb Malis und durch Flüge zum Transport französischer Personen und Materials über die malische Grenze hinweg, vom Bundestagsmandat zur Beteiligung an MINUSMA vom 7. März 2018 (Bundestagsdrucksache 19/1098) gedeckt, obwohl im Mandatstext die logistische Unterstützung ausdrücklich nur für die Einsatztruppe der G5-Sahel-Staaten aufgeführt wird?

g) Wie häufig kam es zum Transport französischer Soldatinnen und Soldaten in Mali durch deutsche MINUSMA-Kräfte, und fanden solche Transporte auch in oder aus Kampfhandlungen von „Barkhane“ statt?

h) Wie definiert die Bundesregierung eine Unterstützung „unterhalb der Einsatzschwelle“, und auf welcher Grundlage erachtet sie einen derartigen Grad der Unterstützung für die Anti-Terror-Operation „Barkhane“ als zulässig im Sinne des MINUSMA-Mandats?

22

Sieht die Bundesregierung beim derzeitigen MINUSMA-Mandat Anpassungsbedarfe?

Wenn ja, welche (bitte konkret aufführen)?

23

Welche Ertüchtigungsmaßnahmen wurden für die Länder der G5-Sahel bisher durchgeführt bzw. sind aktuell geplant (bitte für die einzelnen Länder unter Angabe der Maßnahmen, der Höhe der Mittel und ggf. der Stückzahlen aufführen)?

24

Welche Maßnahmen sind im Rahmen des Ausstattungshilfeprogramms 2017 bis 2020 für Mali erfolgt bzw. geplant?

Gibt es Überlegungen auch andere G5-Sahel-Staaten in dieses Programm einzubeziehen?

25

In welcher Höhe hat die Bundesregierung seit 2013 Einzelausfuhrgenehmigungen für Rüstungsexporte an die G5-Sahel-Staaten erteilt (bitte zusätzlich die Werte angeben, die auf die einzelnen Staaten entfallen), und welche Rüstungsgüter wurden genehmigt (bitte unter Angabe des Werts und der genauen Bezeichnung des Guts aufschlüsseln)?

26

Wie bewertet die Bundesregierung die aktuelle sicherheitspolitische Lage in Mali, vor allem im Norden und an der Grenze zu Burkina Faso?

a) Wie bewertet die Bundesregierung die sicherheitspolitische Lage für Zivilistinnen und Zivilisten in Mali (bitte nach Regionen aufschlüsseln)?

b) Wie schätzt die Bundesregierung die Menschenrechtslage in Mali ein (bitte nach Regionen aufschlüsseln)?

c) Wie bewertet die Bundesregierung die sicherheitspolitische und menschenrechtliche Lage für Flüchtende und Migrantinnen und Migranten in Mali?

27

Wo sieht die Bundesregierung Erfolge bzgl. der Umsetzung einer tiefgreifenden Sicherheitssektorreform in Mali?

Wo sieht sie Herausforderungen und Hindernisse in diesem Bereich, und inwiefern versucht die Bundesregierung, in der Kooperation mit der malischen Regierung diese anzugehen?

28

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Ablauf und dem Ausgang der malischen Präsidentschaftswahl im August 2018?

Gab es seitdem Gespräche und Verabredungen zum weiteren Verlauf und zu einer Revitalisierung des Friedens- und Versöhnungsprozesseses?

29

Wie bewertet die Bundesregierung den Implementierungsprozess des Friedensvertrags von 2015, und wo sieht die Bundesregierung die größten Hindernisse in der Umsetzung?

30

Was sind nach Ansicht der Bundesregierung die nächsten zu erreichenden Meilensteine im Friedens- und Versöhnungsprozess?

31

Auf welche Art und Weise wird die Bundesregierung die malische Regierung in die Pflicht nehmen, um Fortschritte im Friedens- und Versöhnungsprozess zu erreichen?

32

Welche konkreten Erwartungen hinsichtlich des internationalen Engagements in Mali, des Friedens- und des Versöhnungsprozesses hat die Bundesministerin der Verteidigung Dr. Ursula von der Leyen bei ihrem letzten Besuch in Mali im Gespräch mit dem malischen Ministerpräsidenten Soumeylou Boubèye Maiga formuliert und eingefordert (vgl.: www.spiegel.de/politik/ ausland/bundeswehr-mission-in-mali-die-menschen-zu-hause-wollen-erfolge- sehen-a-1238112.html)?

33

Wie bewertet die Bundesregierung die Kooperation der malischen Regierung mit den für den Friedens- und Versöhnungsprozess relevanten Akteuren (bitte aufschlüsseln)?

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Einbeziehung und Beteiligung der zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteure in den Prozess?

34

Welche der Forderungen von 40 Repräsentantinnen und Repräsentanten aus der Zivilgesellschaft, der Regierung und bewaffneten Gruppen, die im Rahmen des von UN Women und MINUSMA organisierten Treffens Mitte September formuliert wurden (https://reliefweb.int/report/mali/malian-women- call-urgent-action-sustain-peace-and-ensure-women-s-participation), teilt die Bundesregierung?

Beabsichtigt die Bundesregierung, diese Forderungen politisch zu unterstützen?

Inwiefern beabsichtigt die Bundesregierung, verstärkt mit Vertreterinnen und Vertretern und Organisationen der Zivilgesellschaft in Mali zu kooperieren?

35

Wie bewertet die Bundesregierung die Möglichkeit für politische Gespräche mit den dschihadistischen Gruppierungen im Norden?

a) Wie schätzt die Bundesregierung die Bereitschaft der malischen Regierung ein, solche Gespräche aufzunehmen?

b) Welche Position vertritt die Bundesregierung in dieser Frage gegenüber der malischen Regierung?

36

Wie schätzt die Bundesregierung die Bereitschaft Frankreichs ein, mit den dschihadistischen Gruppierungen im Norden politische Gespräche aufzunehmen?

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über bereits erfolgte Gespräche?

37

Hält die Bundesregierung an der Einteilung bewaffneter Akteure in Compliant Armed Group und Terrorist Armed Group fest, an die sich Deutschland und Frankreich zu Beginn des Friedensprozess gehalten haben?

Nach welchen Kriterien wurde diese Einteilung vorgenommen?

Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, inwiefern diese Einteilung negative Konsequenzen hat, vor allem für die Gruppierungen, die aus dieser Kategorisierung herausfallen?

Wie steht die Bundesregierung zu dem Vorwurf, dass die Tabuisierung des Dialogs mit Dschihadisten sowohl von der malischen Regierung als auch der malischen Zivilgesellschaft als von außen aufoktroyiert empfunden wurde?

38

Inwieweit schätzt die Bundesregierung den Erfolg des von der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH unterstützten „Stabilisation and Peace Process“ ein, der dieses Jahr auslaufen soll?

Plant die Bundesregierung, das Projekt zu verlängern?

Berlin, den 19. November 2018

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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