Straftaten gegen christliche Sakralbauten in Deutschland
des Abgeordneten Markus Frohnmaier und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Nachdem eine Studie des Hilfswerks „Open Doors“ aus dem Jahr 2016 im Zuge der Migrationskrise über 743 Fälle von religiös motivierter Gewalt gegen christliche Flüchtlinge in deutschen Asylbewerberunterkünften dokumentiert hatte, ließ der damalige Bundesminister des Innern Dr. Thomas de Maizière ab 2017 „christenfeindliche Straftaten“ erstmals systematisch erfassen (www.opendoors.de/sites/default/files/2016_10_erhebung_Mangelnder_Schutz_religioeser_Minderheitem_Auflage4_04_2017.pdf; www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2018/pmk-2017.pdf?__blob=publicationFile&v=4 ).
Nach wie vor nicht systematisch und bundesweit erfasst ist hingegen das mit „christenfeindliche Straftaten“ untrennbar verbundene Phänomen der immer häufigeren Kircheneinbrüche und -schändungen laut der Antwort der Landesregierung Nordrhein-Westfalens auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Thomas Röckemann (https://afd-fraktion.nrw/2017/09/14/kirchenschaendungen-und-diebstahl-aufklaeren-kircheneigentum-vor-vandalismus-schuetzen/).
Auch in der überregionalen Berichterstattung kommt das Thema aus Sicht der Fragesteller praktisch kaum vor, auch die Kirchen halten sich bedeckt – trotz der nach Auffassung der Fragesteller alarmierenden Zahlen: Bundesweit wurden 2014 fast 2 300, im Jahre 2015 sogar 2 600 Diebstähle und Einbrüche in christlichen Kirchen und Kapellen verzeichnet, wie laut der „Thüringer Allgemeinen“ aus Auswertungen der Statistiken der Landeskriminalämter hervorgeht (www.thueringer-allgemeine.de/web/zgt/leben/detail/-/specific/Angst-vor-Dieben-und-Vandalen-Kirchen-machen-Pforten-dicht-1609307700).
Immer öfter bleiben die Kirchen deutschlandweit aufgrund dieser Entwicklung außerhalb der Gottesdienstzeiten verschlossen; viele Kirchengemeinden sehen sich gezwungen, Überwachungskameras zu installieren oder private Wachdienste zu engagieren.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die bundesweiten Zahlen der Diebstähle und Einbrüche in christliche Kirchen, Kapellen und Kirchenschaendungen in den Jahren 2016 und 2017?
Ist aus Sicht der Bundesregierung weiterhin eine ansteigende Tendenz der Straftaten gegen christliche Sakralbauten zu konstatieren (bitte nach Jahr, Delikten und Ort aufschlüsseln)?
Beabsichtigt die Bundesregierung bundesweit künftig eine einheitliche und systematische Erfassung der Fälle von Straftaten im Zusammenhang mit christlichen Sakralbauten in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) vor dem Hintergrund der bereits in der Vergangenheit erfassten „christenfeindliche Straftaten“ und eines aus Sicht der Fragesteller anzunehmenden gesteigerten öffentlichen Interesses an dem Phänomen?
Wenn nein, warum nicht?
In wie vielen der Fälle der Jahre 2016 und 2017 konnten nach Kenntnis der Bundesregierung die Täter bei Straftaten gegen christliche Sakralbauten ermittelt werden (bitte nach Fällen aufschlüsseln)?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der insgesamt jeweils entstandene Schaden der Jahre 2016 und 2017 bei Straftaten gegen christliche Sakralbauten?
Sind lokale, regionale oder länderspezifische Schwerpunkte der Fälle zu konstatieren?
Variieren die Aufklärungsquoten von Bundesland zu Bundesland?
Existieren nach Kenntnis der Bundesregierung konfessionsspezifische Unterschiede in der Quantität bei den erfassten Fällen?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Dunkelziffern bezüglich der Einbrüche in christliche Kirchen und Kirchenschaendungen in den Jahren 2016 und 2017 ein?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung zum besseren Schutz christlicher Sakralbauten ergriffen bzw. welche hält sie für sinnvoll?
Wäre beispielsweise ein Schutz von Kirchen, zumindest temporär bei einer räumlichen Konzentration von Fällen analog dem polizeilichen Schutz jüdischer Einrichtungen, denkbar?
Wie erklärt die Bundesregierung die offenkundige Diskrepanz zwischen der im vierstelligen Bereich zu veranschlagenden jährlichen Anzahl von bundesweiten Straftaten gegen christliche Sakralbauten und den in den bundesweiten Fallzahlen politisch motivierter Kriminalität (PMK) im Jahr 2017 angegebenen bundesweit 25 Fällen von „christenfeindlichen Straftaten“ gegen Kirchen und christliche Symbole?
Nach welchen Kriterien beurteilt das Bundeskriminalamt (BKA) Straftaten gegen christliche Sakralbauten als politisch motivierte „christenfeindliche Straftaten“?
Welche Bedeutung wird in diesem Zusammenhang Vandalismus beigemessen?
Nach welchen Kriterien beurteilt das Bundeskriminalamt (BKA) Straftaten gegen jüdische und islamische Sakralbauten als politisch motivierte Straftaten?
Existieren nach Ansicht der Bundesregierung Strafbarkeitslücken bezüglich der Angriffe auf christliche Sakralbauten, die geschlossen werden müssten?