Vorbemerkung der Fragesteller
Das regionale Lebensmittelhandwerk stellt eine zentrale Verbindung zwischen der Landwirtschaft und den Verbraucherinnen und Verbrauchern dar. Die Verarbeitung von regional erzeugten Produkten und die Fähigkeit auf Qualitäts- und Quantitätsschwankungen reagieren zu können, macht das regionale Lebensmittelhandwerk zum idealen Partner für die bäuerliche Landwirtschaft.
Da oft sowohl Beschaffung als auch Absatz innerhalb einer Region erfolgen, hat das Lebensmittelhandwerk eine wichtige Bedeutung für eine regionale Wertschöpfungskette, die durch Arbeits- und Ausbildungsplätze die regionale Wirtschaft belebt. Zudem sind in vielen ländlichen Orten die Verkaufsstellen der Bäckereien und Fleischereien die einzige noch verbliebene Nahversorgungsquelle und sichern den Bewohnerinnen und Bewohnern somit eine wohnortnahe Versorgung mit frischen Lebensmitteln.
Seit Jahren jedoch sind die Zahlen der Handwerksbetriebe im Lebensmittelbereich rückläufig. Die Branche steht unter Druck, da sie einem extremen Preisdruck durch industriell hergestellte Produkte standhalten muss und Bürokratie oder neue Anforderungen ihnen aufgrund ihrer häufig kleinen Betriebsgröße oftmals viel Aufwand verursachen.
Da die Begriffe „Bäckerei“ und „Bäcker“ nicht als Bezeichnung für das nach der Handwerksordnung zulassungspflichtige Bäckerhandwerk geschützt sind, können diese auch von der industriellen Produktion verwendet werden. Für die Verbraucherinnen und Verbraucher sind handwerkliche und industrielle Produktionsart daher häufig kaum zu unterscheiden.
Die Ursachen für den Rückgang des Lebensmittelhandwerks sind vielschichtig und betreffen nicht nur die Wirtschaftspolitik, sondern auch Infrastruktur-, Bildungs- und Steuerpolitik. Hier müssen nach Ansicht der Fragesteller faire Voraussetzungen und Anreize dafür sorgen, dass Handwerksbetriebe weiterhin wirtschaftlich agieren können.
Entwicklung des regionalen Lebensmittelhandwerks
1. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der Bäckereien in den letzten zehn Jahren in Deutschland im Allgemeinen und im ländlichen Raum entwickelt, und wie viele der Betriebe sind inhabergeführt (bitte nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)?
Der Betriebsbestand der in der Handwerksrolle eingetragenen Bäcker von 2008 bis 2017 ist aus der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Eine Aufschlüsselung des Betriebsbestandes für den ländlichen Raum ist nicht verfügbar.
Quelle: Zentralverband des Deutschen Handwerks e. V. (ZDH), 2018.
Die Betriebsstatistik basiert auf Handwerksrollen und -verzeichnissen der Handwerkskammern, so dass Unternehmen, die Filialen in unterschiedlichen Handwerkskammerbezirken betreiben, in der Betriebsstatistik mehrfach erfasst sind. Weiterhin erfasst die Betriebsstatistik auch Betriebe mit einem Jahresumsatz von weniger als 17 500 Euro und ohne sozialversicherungspflichtige Beschäftigte. Informationen zum Anteil der inhabergeführten Betriebe liegen der Bundesregierung nicht vor.
2. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der Fleischereien in den letzten zehn Jahren in Deutschland im Allgemeinen und im ländlichen Raum entwickelt, und wie viele der Betriebe sind inhabergeführt (bitte nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)?
Der Betriebsbestand der in der Handwerksrolle eingetragenen Fleischer von 2008 bis 2017 ist aus der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.
Quelle: Zentralverband des Deutschen Handwerks e. V. (ZDH), 2018.
3. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der Konditoreien in den letzten zehn Jahren in Deutschland im Allgemeinen und im ländlichen Raum entwickelt, und wie viele der Betriebe sind inhabergeführt (bitte nach Jahren und nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Der Betriebsbestand der Konditoren hat sich seit 2008 leicht erhöht (Einzelheiten siehe nachfolgende Übersicht).
Quelle: Zentralverband des Deutschen Handwerks e. V. (ZDH), 2018.
Nach Aussage des Deutschen Konditorenbundes waren in den letzten 10 Jahren nahezu 100 Prozent der Konditorei-Café-Betriebe im Konditorenhandwerk inhabergeführt.
4. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der Brauereien in den letzten zehn Jahren in Deutschland im Allgemeinen und im ländlichen Raum entwickelt, und wie viele der Betriebe sind inhabergeführt (bitte nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)?
Die Zahl der Brauereien insgesamt (handwerkliche und industrielle Produktion) ist seit 2008 kontinuierlich gewachsen. In den letzten zehn Jahren ist nach Verbandsangaben die Zahl der deutschen Braustätten von 1 306 Brauereien (2007) um 186 Betriebe auf 1 492 Brauereien (2017) gestiegen. Der Trend setzt sich fort. Fast alle Betriebe in der mittelständisch und handwerklich geprägten Braubranche sind in Privatbesitz und inhaber- bzw. familiengeführt. Selbst große nationale Brauereien und Braugruppen sind überwiegend inhabergeführt und weiterhin in Familienhand. Konkrete Daten, wie viele Betriebe in welchen Bundesländern inhabergeführt sind, liegen der Bundesregierung nicht vor.
Deutlich mehr als die Hälfte der Betriebe in Deutschland sind inzwischen Mikro- und Gasthausbrauereien mit einem Jahresausstoß unter 1 000 Hektolitern. In 2017 waren es 824 Braustätten und somit über 200 mehr als zehn Jahre zuvor. Seit Jahren bereichert eine junge Gründerszene mit ihren Craftbieren den Markt, die vor allem in Ballungszentren wie Berlin, Hamburg, Köln oder München floriert.
Die größte Zahl der Braustätten findet sich traditionell in den Flächenländern Bayern (642 Betriebe in 2017), Baden-Württemberg (204) und Nordrhein-Westfalen (140) und hier häufig im ländlichen Raum.
Die nachfolgende Übersicht enthält den Betriebsbestand der handwerklichen Brauer und Mälzer, der seit Jahren ansteigt:
Quelle: Zentralverband des Deutschen Handwerks e. V. (ZDH), 2018.
5. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Betriebsgröße (Gewinne und Beschäftigtenzahlen) von Fleischereien, Bäckereien und Konditoreien in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)?
Für die Beantwortung der Frage wird auf eine entsprechende Übersicht, abrufbar unter https://zdh-cloud.odav.de/index.php/s/a7D9onTppaKIQDx (mit dem Titel „Fr-5-16-Zeitreihe_Unternehmen-Tätige-Pers-Ums-Lebensm-2008-2016-b“), verwiesen. Der Bundesregierung liegen keine Angaben zu Gewinnen bei Fleischereien, Bäckereien und Konditoreien vor.
6. Wie bewertet die Bundesregierung die Tendenz zur Filialisierung, Konzentration und Industrialisierung im Lebensmittelhandwerk? Welche Maßnahmen unternimmt sie, um in diesem Umfeld inhabergeführte Betriebe im Lebensmittelhandwerk zu unterstützen?
Im Lebensmittelhandwerk ist seit den 50er-Jahren eine Strukturveränderung zu beobachten, die nicht zuletzt dem geänderten Kaufverhalten der Verbraucherinnen und Verbraucher, dem zunehmenden Wettbewerb mit industriellen Marktanbietern und der technologischen Entwicklung geschuldet ist. Im Bäcker- und Fleischerhandwerk – weniger bei den Konditoren – führte dies zu Konzentrationsprozessen bzw. zur Tendenz der Filialisierung. Die Bundesregierung fördert das Handwerk mit vielfältigen Maßnahmen. Hierzu wird auf die Antworten zu den Fragen 11, 23, 24, 26, 31 und 34 verwiesen.
7. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Außer-Haus-Erlöse bei Bäckereien und Fleischereien in den letzten zehn Jahren in Deutschland im Allgemeinen und im ländlichen Raum entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln und in Relation zu den Gesamterlösen setzen)?
Der Bundesregierung liegen keine konkreten Zahlen zu den Bäckereien und Fleischereien der im Außer-Haus-Markt erzielten Erlöse vor.
8. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der ökologisch wirtschaftenden Betriebe des Lebensmittelhandwerks im Vergleich zu konventionell ausgerichteten Betrieben des Lebensmittelhandwerks in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte nach Bundesländern, Branche und Jahren aufschlüsseln)?
9. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Betriebsgröße (Gewinne und Beschäftigtenzahlen) von ökologisch wirtschaftenden Betrieben des Lebensmittelhandwerks im Vergleich zu konventionell ausgerichteten Betrieben des Lebensmittelhandwerkes in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte nach Bundesländern, Branche und Jahren aufschlüsseln)?
Die Fragen 8 und 9 werden gemeinsam beantwortet.
Die Handwerkszählung des Statistischen Bundesamtes liefert jährlich Informationen über die Zahl der Unternehmen, die Zahl der tätigen Personen sowie über den Umsatz im zulassungspflichtigen und zulassungsfreien Handwerk. Zusätzlich zur Zahl der tätigen Personen werden die Zahl der geringfügig entlohnten und der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ausgewiesen. Die Ergebnisse sind nach Gewerbegruppen und -zweigen, nach ausgewählten Wirtschaftszweigen (WZ 2008), nach Umsatz- und Beschäftigtengrößenklassen und nach Rechtsformen gegliedert. Diese Ergebnisse liegen sowohl auf Bundesebene als auch nach Ländern gegliedert vor (Statistisches Bundesamt, Fachserie 4 Reihe 7.2, abrufbar unter www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/UnternehmenHandwerk/ Handwerkszaehlung/UnternehmenPersonenUmsatz.html).
In der Gruppe „Lebensmittelgewerbe“ sind Angaben für die Gewerbezweige Bäcker, Konditoren, Fleischer, Müller, Brauer und Mälzer sowie Weinküfer verfügbar. Jedoch wird nicht unterschieden nach konventionell oder ökologisch wirtschaftenden Unternehmen. Insofern liegen der Bundesregierung keine Informationen bezüglich einer möglicherweise unterschiedlichen Entwicklung dieser beiden Gruppen vor.
Unternehmensnachfolge und Existenzgründungen
10. Wie viele Neugründungen bei Bäckereien und bei Fleischereien gab es nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten fünf Jahren (bitte nach Jahren, zulassungspflichtigen Handwerksbetrieben, Betrieben industrieller Produktion und Betrieben mit handwerklichem Hilfsbetrieb, beziehungsweise Gewerbe mit handwerklicher Tätigkeit in nur unerheblichem Umfang sowie nach Bundesländern aufschlüsseln)?
a) Wie viele davon wurden von Frauen gegründet?
b) Wie viele davon wurden in ländlichen Kreisen gegründet?
Die nachfolgende Tabelle weist die Neugründungen von Handwerksbetrieben bei Bäckern und Fleischern aus. Dabei sind Neueintragungen in die Handwerksrolle nicht zwingend gleichbedeutend mit Neugründungen, da bei den Neueintragungen etwa auch Umfirmierungen berücksichtigt sind.
Quelle: Zentralverband des Deutschen Handwerks e. V. (ZDH), 2018.
Der Bundesregierung liegen keine Informationen vor, wie viele der Neugründungen durch Frauen oder im ländlichen Raum erfolgt sind.
11. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um, wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbart, die Gründungskultur zu fördern, und wie kommen diese Maßnahmen dem regionalen Lebensmittelhandwerk zugute?
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat gemeinsam mit der Wirtschaft, u. a. dem Zentralverband des Deutschen Handwerks e. V., im November 2018 eine Gründungsoffensive gestartet. Ziele sind insbesondere, Impulse für mehr Gründer- und Unternehmergeist in Deutschland zu geben und Menschen zu ermutigen, ein eigenes Unternehmen zu gründen sowie die gesellschaftliche und politische Wertschätzung der unternehmerischen Selbständigkeit zu stärken. Die Gründungsoffensive nimmt alle Wirtschaftsbereiche in den Blick: vom Handwerk über die gewerbliche Wirtschaft, Dienstleistungen und die freien Berufe bis hin zu technologieorientierten, wachstumsstarken Start-ups. Weitere Informationen zu den Maßnahmen der Gründungsoffensive sind unter www. existenzgruender.de/go aufgeführt.
12. Wie viele inhabergeführten Lebensmittelhandwerksbetriebe hatten nach Kenntnis der Bundesregierung 2017 die Betriebsnachfolge noch nicht geklärt (bitte nach dem Alter des Betriebsinhabers von 45 bis 54 Jahren, 55 bis 64 Jahren, 65 Jahren und älter, und unterteilt in ländliche und städtische Kreise sowie nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen über die Zahl der ungeklärten Betriebsnachfolgen vor.
Nach einer Umfrage des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks e. V. vom ersten Quartal 2015 sollen 26,4 Prozent der Betriebe im Lebensmittelhandwerk „in nächster Zeit“ an einen Nachfolger übergeben und 8 Prozent der Betriebe geschlossen werden, während bei 64,2 Prozent der Betriebe weder die Übergabe noch die Schließung ein Thema seien.
Der nachfolgenden Grafik können Informationen zur Altersstruktur der Betriebsinhaber entnommen werden:
13. Wie ist die Entwicklung der freigebliebenen Lehrstellen im Lebensmittelhandwerk in den letzten fünf Jahren (bitte nach Branchen und Bundesländern aufschlüsseln)?
Entsprechende Informationen enthält die nachfolgende Übersicht (vgl. auch www.bibb.de/de/68742.php). Diese erfasst einzelne Berufe, die im Lebensmittelhandwerk ausgebildet werden, nicht aber die Branche, in der die Berufe ausgebildet werden. Wegen Änderung der Berufsbezeichnung des ehemaligen Müllers ist der Verfahrenstechnologe in der Mühlen- und Getreidewirtschaft für 2018 gesondert ausgewiesen.
Anzahl der unbesetzten Ausbildungsplätze im Lebensmittelhandwerk
Legende: UBA2: Unbesetzte Ausbildungsplätze (nur Ausbildung im dualen System und ohne jene unbesetzten Ausbildungsstellen, die für die Bundesagentur für Arbeit regional nicht zuzuordnen sind).
Quellen: Bundesinstitut für Berufsbildung, Erhebung zum 30. September; Bundesagentur für Arbeit (Ausbildungsmarktstatistik) ab 2015 inkl. Abiturientenausbildungen, Absolutwerte werden aus Datenschutzgründen jeweils auf ein Vielfaches von 3 gerundet; der Gesamtwert kann deshalb von der Summe der Einzelwerte abweichen. Bei den Daten der Bundesagentur für Arbeit liegen Werte kleiner als 3 nicht vor. Zu Berechnungszwecken wurden diese durch Schätzwerte ersetzt.
Hinweis: Die Statistik über Berufsausbildungsstellen der Bundesagentur für Arbeit wurde im Januar 2018 weiterentwickelt und die bisherigen Ergebnisse der Berichtsjahre 2006/2007 bis 2016/2017 wurden revidiert. In der Übersicht des Bundesinstituts für Berufsbildung sind die revidierten Daten für die Jahre bis einschließlich 2016 noch nicht berücksichtigt, daher kann die Übersicht von anderen veröffentlichten Daten abweichen.
Die Aufgliederung nach Bundesländern können der dieser Kleinen Anfrage beigefügten Anlage 1 entnommen werden.
14. Welche Maßnahmen wurden mithilfe der Allianz für Aus- und Weiterbildung für die Verbesserung der Ausbildungsqualität in den Ausbildungsberufen des Lebensmittelhandwerks durchgeführt?
In regelmäßigen Praxisdialogen mit der Wirtschaft, den Gewerkschaften und Jugendlichen erörtern die „Allianz“-Partner die aktuellen Herausforderungen auf dem Ausbildungsmarkt. Im Jahr 2017 fand ein Werkstattgespräch zur Fachkräftesicherung statt, bei dem das Lebensmittelhandwerk eine besondere Rolle gespielt hat. Die Belange des Lebensmittelhandwerks wurden zudem in einem „Allianz“-Workshop zur Mobilität und Flexibilität von Jugendlichen und Ausbildungsbetrieben ausführlich diskutiert.
Regionale Versorgungsstrukturen
15. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl an Mühlen, Molkereien und Schlachthöfen in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)?
16. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Betriebsgröße bei Mühlen, Molkereien und Schlachthöfen in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)?
Die Fragen 15 und 16 werden gemeinsam beantwortet.
Für alle in der Frage genannten Wirtschaftszweige liegen Daten auf einheitlicher methodischer Basis aus den Strukturstatistiken für das Verarbeitende Gewerbe vor, allerdings nur für Deutschland, das frühere Bundesgebiet und die neuen Länder. In der nachfolgenden Tabelle wird die Zahl der Betriebe sowie ihre Größe anhand der Kennzahlen „Umsatz je Betrieb“ und „Beschäftigte je Betrieb“ ausgewiesen. Aufgrund der unteren Erfassungsgrenzen werden die kleineren Betriebe nicht nachgewiesen.
Anzahl der Betriebe und Betriebsgröße bestimmter Wirtschaftszweige des Verarbeitenden Gewerbes
Für die Mühlenwirtschaft kann die Entwicklung der Zahl der Mühlen und ihrer Vermahlungsleistung auf Basis von Meldungen nach der Marktordnungswaren-Meldeverordnung nach vier Regionen – wie in der nachfolgenden Tabelle dargestellt – differenziert werden.
Anzahl der Mühlen und deren Betriebsgröße (Vermahlungsmenge)
Quelle: Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), Meldungen auf Grundlage der Marktordnungswaren-Meldeverordnung.
Der Betriebsbestand der handwerklich betriebenen Mühlen hat sich seit 2007 reduziert, mit zum Teil deutlichen regionalen Unterschieden.
Weitere Informationen enthält die nachfolgende Tabelle:
Quelle: Zentralverband des Deutschen Handwerks e. V. (ZDH), 2018.
Für alle Handwerke wurde – nach Bundesländern – jeweils die Anzahl der Handwerksunternehmen, die Anzahl der tätigen Personen sowie der Umsatz in einer Übersicht dargestellt. Sie ist einsehbar unter https://zdh-cloud.odav.de/index.php/ s/a7D9onTppaKIQDx mit dem Titel „Fr-5-16-Zeitreihe_Unternehmen-Tätige- Pers-Ums-Lebensm-2008-2016-b“).
Zusätzlich wurde eine Aufstellung der einzelnen Gewerke nach Beschäftigtengrößenklassen erstellt, die ebenfalls einsehbar ist unter https://zdh-cloud.odav.de/ index.php/s/a7D9onTppaKIQDx mit dem Titel „Fr-5-16-Zeitreihe_Unternehmen- BKL-Lebensm-2008-2016-a“).
Da die Angaben auf der Handwerkszählung des Statistischen Bundesamtes beruhen, steht nur eine Zeitreihe für die Jahre 2008 bis 2016 zur Verfügung. Zudem ist die Zahl der Unternehmen aus der Handwerkszählung nicht identisch mit den Betriebszahlen der Betriebsstatistik des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks e. V. (ZDH), die zur Beantwortung der Fragen 1 bis 4 und 15 herangezogen wurden. Erläuterungen zur Unterscheidung des Betriebsbestandes gemäß ZDH-Betriebsstatistik und der Anzahl der Unternehmen gemäß Handwerkszählung wurde in einem Dokument zusammengestellt und sind einsehbar unter https:// zdh-cloud.odav.de/index.php/s/a7D9onTppaKIQDx mit dem Titel „Definitionen unternehm_Stand-2017“.
17. Wie wirkt sich, nach Einschätzung der Bundesregierung, die Entwicklung der Anzahl der Mühlen, Molkereien und Schlachthöfe auf das regionale Lebensmittelhandwerk aus?
Im Bereich der industriellen Getreide-, Milch- und Fleischverarbeitung sind seit Jahren Konzentrationsprozesse zu beobachten, gleichwohl versucht sich das regionale Lebensmittelhandwerk bei den gegebenen Strukturen auf dem Markt zu behaupten. Handwerkliche Verarbeitungsunternehmen erschließen in der Regel regionale Absatzmärkte, insbesondere auch im höheren Preissegment, und besetzen damit eine eigene Marktnische.
Fördermöglichkeiten, Kosten und Unterstützung
18. Welcher Definition folgt die Bundesregierung für „handwerklich hergestellte Produkte“?
19. In welchen Ländern der EU gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Vorschriften, welche Bäckereien, Fleischereien oder Meiereien oder deren spezielle Produkte als handwerkliche Bezeichnung schützen und so für industrielle Fertigungen andere Bezeichnungen vorschreiben (bitte nach Land und Branche aufzeichnen sowie kurze Erläuterung über den Inhalt der Vorschrift geben)?
20. Plant die Bundesregierung Maßnahmen damit für Verbraucher und Verbraucherinnen klar ist, ob Brot und Brötchen aus handwerklicher Produktion oder aus industrieller Produktion stammen?
Die Fragen 18 bis 20 werden gemeinsam beantwortet.
Das Lebensmittelrecht differenziert nicht nach handwerklich und industriell fertigenden Betrieben und auch die Ausnahmeregelungen für „traditionelle Lebensmittel“ in § 6 der Lebensmittelhygiene-Verordnung gelten sowohl für „handwerklich“ wie auch „industriell“ strukturierte Betriebe. Änderungen sind nicht geplant.
21. Hat die Bundesregierung geprüft, Vorschriften für den Begriff „Bäckerei“ zu definieren, um für Verbraucherinnen und Verbraucher eine bessere Unterscheidbarkeit zwischen handwerklichen Bäckereien und z. B. Backshops zu erreichen?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend die Stärkung des regionalen Lebensmittelhandwerks auf Bundestagsdrucksache 18/4527 wird verwiesen.
22. Wie bezieht die Bundesregierung das Lebensmittelhandwerk zur Erreichung ihres im Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarten Ziels „gesunde Ernährung“ durch die Nationale Reduktionsstrategie für Zucker, Fett und Salz in Fertigprodukten ein und stellt sicher, dass die Belange der handwerklich tätigen Betriebe berücksichtigt werden?
Die handwerkliche Herstellung von traditionellen Lebensmitteln hat in Deutschland einen ganz besonderen Stellenwert und bildet in vielen Regionen die entscheidende Grundlage für eine ausgewogene Ernährung. Im Rahmen der Nationalen Reduktions- und Innovationsstrategie für Zucker, Fette und Salz in Fertigprodukten soll daher dem Lebensmittelhandwerk und den kleinen und mittleren Unternehmen eine praktikable Umsetzung in diesem Bereich ermöglicht und gerade die Belange handwerklicher Betriebe im Blick behalten werden. Hierzu stand und steht das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft unter anderem in engem Dialog mit dem Zentralverband des Deutschen Handwerks e. V. sowie dem Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e. V. Die jeweiligen Zentralverbände waren nicht nur im Prozess der Strategieentwicklung im Rahmen der Runden Tische vertreten, sondern werden auch eingeladen, Teil des Begleitgremiums zu sein.
Darüber hinaus fördert das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft die Entwicklung innovativer Herstellungsverfahren und setzt sich dafür ein, dass kleine handwerkliche Betriebe wettbewerbs- und konkurrenzfähig bleiben, indem sie Innovationsvorhaben – wie z. b. eine Reduktion des Fetteintrags in Siedegebäck bei Beibehaltung des typischen Geschmacks – durch Ressortforschungseinheiten wie das Max-Rubner-Institut erforschen lässt und die Erkenntnisse den handwerklichen Betrieben zur Verfügung stellt.
23. Sind auf Grundlage des Masterplans Handwerk Maßnahmen ergriffen worden, die gezielt das Lebensmittelhandwerk stärken?
Wenn nicht, von welchen Maßnahmen und in welchem Umfang hat das Lebensmittelhandwerk, die auf Grundlage des Masterplans Handwerk ergriffen wurden, profitiert?
Die Mittelstandspolitik der Bundesregierung zielt darauf ab, die Rahmenbedingungen für die kleinen und mittleren Unternehmen in Deutschland, darunter rund eine Million Handwerksbetriebe, insgesamt weiter zu verbessern. Zu diesem Zweck haben der Bundesminister für Wirtschaft und Energie und der Zentralverband des Deutschen Handwerks e. V. anlässlich der Internationalen Handwerksmesse 2015 in München einen Zukunftsdialog für das Handwerk vereinbart und eine entsprechende Resolution verabschiedet (www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/P-R/resolution-ihm-2015.pdf?__blob=publicationFile &v=3). Im Juli 2015 wurde zwischen dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, dem Zentralverband des Deutschen Handwerks e. V. und den Gewerkschaften eine Gemeinsame Erklärung Handwerk zum Branchendialog unterzeichnet (www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Industrie/branchendialog-handwerk. html).
In diesem Zusammenhang wurden Maßnahmen zur Stärkung der Eigenkapitalbasis und Liquidität der Betriebe, zur Fachkräftesicherung und beruflichen Bildung, zur Erleichterung von Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen oder zur umfassenden Einbeziehung des Handwerks in die Digitale Agenda der Bundesregierung verabredet. Von diesen Maßnahmen werden auch die Betriebe des Lebensmittelhandwerks profitieren. Eine Übersicht über die Umsetzung der Maßnahmen finden Sie unter www.perse-handwerk.de/fileadmin/user_upload/ BMWi_Wirtschaftspolitik_fu__r_das_Handwerk_14_6_s02.pdf.
24. Was unternimmt die Bundesregierung dafür, dass das deutsche Lebensmittelhandwerk regional verankert bleibt, wie es u. a. im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD beschrieben wird, und dafür, dass die Anzahl der Betriebe nicht weiter zurückgeht?
a) Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass auch nicht exportorientierte Handwerksbetriebe im Lebensmittelbereich gestärkt werden?
Die Fragen 24 und 24a werden gemeinsam beantwortet.
Für die Bundesregierung ist ein starkes, regional verankertes Lebensmittelhandwerk von großer Bedeutung. Sie hat daher eine Reihe von Maßnahmen zur Unterstützung des Lebensmittelhandwerks ergriffen. So bietet der Rahmenplan zur Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) Fördermöglichkeiten für Investitionen in die Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse für Kleinst-, kleine, mittlere und mittelgroße Unternehmen. Für die Verarbeitung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen zu Nicht-Anhang-I-Erzeugnissen werden bei den Zuwendungen zu den förderfähigen Aufwendungen für Investitionen mittelgroße Unternehmen nicht erfasst. Damit zählen insbesondere auch traditionelle Handwerksbetriebe zu den Zuwendungsempfängern. Im Rahmen des Innovationsprogramms fördert Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft innovative Vorhaben des Lebensmittelhandwerks („Richtlinie über die Förderung von Innovationen zum Erhalt und zum Ausbau von Tradition und Vielfalt des Lebensmittelhandwerks in Deutschland – Deutschland – Land mit Geschmack“). Es richtet sich speziell an kleine und mittlere Unternehmen. Ziel ist es, handwerkliche Traditionen durch Innovationen zukunftsfest zu machen und die Wettbewerbs- und Konkurrenzfähigkeit kleiner handwerklicher Betriebe zu erhalten.
Zur Stärkung der regionalen Erzeuger und des regionalen Lebensmittelhandwerks wurde 2012 darüber hinaus auf Initiative des Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft durch den Regionalfenster e. V. das „Regionalfenster“ entwickelt, das eine verlässliche und transparente Kennzeichnung regionaler Produkte bietet. Verbraucher können über das Deklarationsfeld „Regionalfenster“ auf einen Blick erkennen, woher die Hauptzutaten eines Produktes stammen, wo es verarbeitet wurde und wie hoch der Gesamtanteil regionaler Zutaten ist. Weiterhin soll eine in Vorbereitung befindliche Richtlinie des Bundesprogramms Ökologischer Landbau (BÖLN) die Etablierung von Bio-Wertschöpfungsketten zur Stärkung regionaler Vermarktungsstrukturen fördern.
Bei der Berufsqualifizierung für das Lebensmittelhandwerk bietet die Bundesregierung nicht nur Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten für die Produktion und das Herstellen von Lebensmitteln an. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie stellt sicher, dass Bäckereien, Konditoreien und Fleischereien auch ihr Verkaufspersonal im Rahmen von Verordnungen qualifiziert aus- und weiterbilden können. Mit der Berufsqualifizierung von Fachverkäufern und der Höherqualifizierung zu Verkaufsleitern ist vor Ort eine kompetente Beratung der Kunden garantiert.
Drei Fördermaßnahmen in diesem Kontext seien in der nachfolgenden Tabelle insbesondere erwähnt:
Kap./Titel Zuwendungsempfänger Bezeichnung der Fördermaßnahme Laufzeit Gesamtförderung in Euro von bis 0902/89301 LIV für das bayerische Bäckerhandwerk Neubau Bäckerfachschule Lochham 23.10.2014 31.12.2018 6.403.336 0902/89301 Bäckerinnungsverband Westfalen-Lippe Modernisierung Bäckerfachschule Olpe 27.03.2013 30.06.2019 3.690.900 0902/89301 Fleischerverband Bayern Erweiterung und Umbau Fleischerschule Augsburg 25.10.2006 31.12.2009 5.423.433
Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), 2018.
b) Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um exportorientierte Lebensmittel produzierende und verarbeitende Betriebe zu unterstützen?
d) Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung um kleine und mittlere Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft bei der Erschließung kaufkräftiger internationaler Märkte zu unterstützen, wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbart, und wie stellt sie sicher, dass diese Maßnahmen den kleinen Unternehmen im Lebensmittelhandwerk nicht schaden?
Die Fragen 24b und 24d werden gemeinsam beantwortet.
Die Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen für den Export ist wichtiges Ziel und zentraler Bestandteil der Arbeit des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft.
- der Abbau von Handelshemmnissen durch harmonisierte Standards auf internationaler Ebene
- bilaterale und multilaterale Vereinbarungen
- das „Programm des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft zur Förderung der Exportaktivitäten der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft“ mit Unternehmerreisen, Marktstudien und Zuwendungen für wirtschaftseigene Absatzfördermaßnahmen sowie
- das Auslandsmesseprogramm mit Firmengemeinschaftsbeteiligungen an den wichtigsten Leit- und Fachmessen weltweit.
Ziel der Exportförderung und des Auslandsmesseprogramms des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft ist es vor allem, kleinen und mittelständischen Unternehmen der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft den Eintritt in ausländische Märkte zu erleichtern. Hier wird mit einem Gesamtvolumen von 12,8 Mio. Euro (2018) ein Beitrag zur Stärkung dieser vorwiegend im ländlichen Raum angesiedelten Unternehmen geleistet.
Der Erfahrungsaustausch des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft mit allen Akteuren des Exportbereichs und insbesondere den einzelnen Branchen der Agrar- und Ernährungswirtschaft im Hinblick auf zielgerichtete Exportförderaktivitäten wird intensiv betrieben. Neben dem konstruktiven Erfahrungsaustausch bei der Gestaltung bereits bestehender Maßnahmen werden auf Anregung der verschiedenen Branchen auch neue Maßnahmen eingeführt bzw. bestehende angepasst.
Schwerpunkte des Exportförderprogramms sind Unternehmerreisen zur Markterkundung und Geschäftsanbahnung einschließlich der Vermittlung von Kontakten zu Importeuren in wichtigen Exportländern, Maßnahmen zur Information interessierter Unternehmen sowie imagefördernde Maßnahmen. Kaufkräftige, wachstumsstarke Zukunftsmärkte in Drittländern bleiben dabei im Fokus.
c) In welcher Höhe sind in den letzten fünf Jahren öffentliche Gelder in Back- und Fleischwaren produzierende Unternehmen geflossen (bitte nach Kleinst-, Klein- und mittleres sowie Großunternehmen aufschlüsseln)?
Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) wurden in den Jahren 2013 bis 2018 insgesamt 108 908 978 Euro an Back- und Fleischwaren produzierende Unternehmen bewilligt.
Bewilligungsbescheide von 2013 bis 2018 (bewilligte GRW-Mittel für Back-und Fleischwaren produzierende Unternehmen1)
Unternehmensgröße2) bewilligte GRW-Mittel in Euro Kleinstunternehmen 3.458.025 kleines Unternehmen 18.925.665 mittleres Unternehmen 26.846.317 Großunternehmen 59.678.971 gesamt 108.908.978
Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), 2018.
Anmerkung 1) Abgrenzung Back-und Fleischwaren gem. Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2003 (WZ 2003) bzw. 2008 (WZ 2008) WZ 2008: 1071 – Herstellung von Backwaren (ohne Dauerbackwaren) 1072 – Herstellung von Dauerbackwaren 101 – Schlachten und Fleischverarbeitung WZ 2003: 1581 – Herstellung von Backwaren (ohne Dauerbackwaren) 1582 – Herstellung von Dauerbackwaren 151 – Schlachten und Fleischverarbeitung 2) zur begrifflichen Abgrenzung von Unternehmensgrößen Kleine, mittlere und Großunternehmen im Sinne des Koordinierungsrahmens – mit folgender Einschränkung: Kleinstunternehmen: vorhandene Dauerarbeitsplätze zwischen 1 und 9, im Falle von Neugründungen zusätzliche Dauerarbeitsplätze kleiner gleich 9
Die Höhe der von der zugesagten Förderkredite für in Back- und Fleischwaren produzierende Unternehmen in den letzten fünf Jahren kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden:
Fleischerei- und Backwaren Zusagenvolumen TEUR Kleinstunternehmen (≥ 2 Mio. EUR Umsatz) Kleine Unternehmen (>2 Mio. EUR ≥ 10 Mio. EUR) Mittlere Unternehmen (>10 Mio. EUR ≥ 50 Mio. EUR) Große Unternehmen (>50 Mio. EUR) 2013 2.781 3.494 2.000 15.685 2014 4.992 4.973 2.275 0 2015 16.945 13.578 13.024 1.400 2016 22.369 8.940 17.040 16.828 2017 13.341 15.737 9.841 18.469 2018 (zum 31.10.) 12.758 7.553 9.466 10.312 Gesamt 73.186 54.275 53.646 62.694
Quelle: KfW, 2018.
Darüber hinaus bestehen für Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse Fördermöglichkeiten im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“/(GAK). Zuständig für die Durchführung der Maßnahme sind die Länder. Daten zur Höhe der gewährten Fördermittel sind auf Bundesebene nicht bekannt.
25. Welche Schlussfolgerungen zieht Bundesregierung aus der Unterstützung von Großbäckereien mit Landesfördermitteln in Bezug auf die Beschäftigungswirkung, Wertschöpfungsketten und Nahversorgung in ländlichen Räumen (bitte auf den Fall der Wittenberger Bäckerei GmbH www.welt.de/wirtschaft/article169929309/Wie-ein-Anti-Europaeer-Bruessel-abkassiert.html Bezug nehmen)?
Der Wittenberger Bäckerei GmbH wurden im Jahr 2015 Mittel der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) in Höhe von 11 250 000 Euro (je zur Hälfe Bundes- und Landesmittel) bewilligt. Mit dieser Förderung wurden 265 Dauerarbeitsplätze geschaffen.
26. Sind zu den in der Bundestagsdrucksache 18/4260 (S. 9) aufgelisteten Förder- und Beratungsmaßnahmen für das regionale Lebensmittelhandwerk neue hinzugekommen?
Mit der Förderung unternehmerischen Know-hows wurden kleinen und mittleren Unternehmen folgende Zuschüsse für die Inanspruchnahme externer Beratung bewilligt:
Zuschüsse 2016-2018 in EUR Schlachten und Fleischverarbeitung – WK-Kode 10.1 2016 2017 2018 Kleinst 10.282,00 51.654,40 44.243,70 Klein 31.928,72 91.553,28 61.946,88 Mittelgroß 9.558,35 26.085,75 24.283,88 51.769,07 169.293,43 130.474,46 Herstellung von Back- und Teigwaren – WK-Kode 10.7 2016 2017 2018 Kleinst 32.202,50 97.512,00 55.731,00 Klein 43.480,37 111.159,00 106.943,50 Mittelgroß 28.860,00 61.833,01 66.664,60 104.542,87 270.504,01 229.339,10
KMU-Kriterien Mitarbeiter Umsatz Bilanzsumme Kleinst < 10 ≤ 2 Mio. EUR ≤ 2 Mio. EUR Klein < 50 ≤ 10 Mio. EUR ≤ 10 Mio. EUR Mittelgroß < 250 ≤ 50 Mio. EUR ≤ 43 Mio. EUR
Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), 2018.
Gegenüber den in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 20 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend die Stärkung des regionalen Lebensmittelhandwerks auf Bundestagsdrucksache 18/4527 aufgelisteten Förder- und Beratungsmaßnahmen für das regionale Lebensmittelhandwerk ist die zum 1. Juli 2017 neu aufgesetzte ERP-Innovationsfinanzierung hinzugekommen. Als erste Programmkomponente besteht der sog. ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit, welcher der Finanzierung von Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben etablierter innovativer Unternehmen dient. Zudem wird der Finanzierungsbedarf im Zusammenhang mit einem Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben gefördert. Als zweite Programmkomponente existiert ERP-Mezzanine für Innovationen. Der Programmteil dient der langfristigen Finanzierung marktnaher Forschung und der Entwicklung neuer Produkte, Verfahren/Prozesse oder Dienstleistungen sowie ihrer wesentlichen Weiterentwicklung bei etablierten mittelständischen Unternehmen.
27. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Abrufquoten von Fördermitteln bei kleinsten, kleinen und mittleren Betrieben im Lebensmittelhandwerk in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte nach Jahren, Bundesländern und einzelnen Förderprogrammen aufschlüsseln)?
In den Jahren von 2008 bis 2018 wurden bundesweit 335 866 105 Euro GRW-Mittel an kleinste, kleine und mittlere Betriebe im Lebensmittelhandwerk bewilligt. Weitere Informationen sind in der nachfolgenden Übersicht enthalten.
Bewilligungsbescheide von 2008 bis 2018 (bewilligte GRW-Mittel für Kleinstunternehmen, kleine Unternehmen und mittlere Unternehmen [KMU] im Lebensmittelhandwerk 1)
Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA): Statistik der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ gewerbliche Wirtschaft.
Anmerkung 1) zur begrifflichen Abgrenzung von KMU Kleine und mittlere im Sinne des Koordinierungsrahmens Kleinstunternehmen: im Falle von Bestandsunternehmen vorhandene Dauerarbeitsplätze zwischen 1 und 9, im Falle von neu gegründeten Unternehmen zusätzliche Dauerarbeitsplätze kleiner gleich 9 Abgrenzung Lebensmittelhandwerk gem. Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2003 (WZ 2003) bzw. 2008 (WZ 2008) WZ 2008: 10 – Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln, 11 – Getränkeherstellung WZ 2003: 15 – Ernährungsgewerbe
Die zugesagten Volumina der Förderkredite der KfW bei kleinsten, kleinen und mittleren Betrieben im Lebensmittelhandwerk haben sich in den letzten zehn Jahren gemäß der dieser Antwort beigefügten Tabelle (Anlage 2) entwickelt. In der Regel werden die zugesagtem Förderkredite auch abgerufen, so dass die Abrufe dem Zusagevolumen entsprechen.
28. Welche Zahlungen haben Betriebe der Lebensmittelbranche in Deutschland über die Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) in den letzten zehn Jahren erhalten (bitte für jedes Jahr angeben und nach Betriebsgröße bis fünf, fünf bis 50, 50 bis 250 und mehr als 250 Angestellte aufschlüsseln)?
In den Jahren 2008 bis 2018 wurden im Rahmen der GRW Betrieben der Lebensmittelbranche insgesamt 694 048 905 Euro bewilligt.
Weitere Informationen sind in der nachfolgenden Übersicht enthalten:
Bewilligungsbescheide von 2008 bis 2018
Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA): Statistik der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ gewerbliche Wirtschaft.
Anmerkung 1) Abgrenzung Lebensmittelhandwerk gem. Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2003 (WZ 2003) bzw. 2008 (WZ 2008) WZ 2008: 10 – Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln, 11 – Getränkeherstellung WZ 2003: 15 – Ernährungsgewerbe 2) Klasseneinteilung Betriebsgröße (Dauerarbeitsplätze) im Falle von Bestandsunternehmen: vorhandene Dauerarbeitsplätze im Falle von neu gegründeten Unternehmen: zusätzliche Dauerarbeitsplätze
29. Plant die Bundesregierung im Zuge der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarten Öffnung der Strukturförderung (GRW) für eine breitere Verwendung, die Voraussetzung zu ändern, dass in der zu fördernden Betriebsstätte überwiegend (d. h. zu mehr als 50 Prozent des Umsatzes) Güter hergestellt oder Leistungen erbracht werden, die ihrer Art nach regelmäßig überregional abgesetzt werden?
Wenn ja, wie?
Eine wichtige konzeptionelle Grundlage der GRW ist der Primäreffekt. Mit ihm soll gewährleistet werden, dass zusätzliches Einkommen in der Region generiert wird. Deshalb ist die GRW-Förderung auf Betriebe beschränkt, die überregional ausgerichtet sind, d. h. Güter herstellen oder Leistungen erbringen, die überregional abgesetzt werden. Als überregional ist in der Regel ein Absatz außerhalb eines Radius von 50 Kilometern von der Gemeinde, in der die Betriebsstätte liegt, anzusehen.
Die Bundesregierung plant hier keine Änderungen.
30. Plant die Bundesregierung im Rahmen des Sonderrahmenplans zur Förderung der ländlichen Entwicklung konkrete Maßnahmen zur Stärkung des Lebensmittelhandwerks aufzunehmen?
Wenn ja, welche?
Das Lebensmittelhandwerk wird direkt oder indirekt insbesondere durch die Fördermaßnahmen der Integrierten Ländlichen Entwicklung unterstützt. So wird etwa die Förderung der Grundversorgung von Kleinstunternehmen bisher in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Hessen, Thüringen und Sachsen umgesetzt. Die Maßnahmen der Integrierten Ländlichen Entwicklung werden sowohl im Rahmen des regulären Rahmenplans als auch des Sonderrahmenplans Ländliche Entwicklung angeboten. Darüberhinausgehende Maßnahmen zur Stärkung des Lebensmittelhandwerks sind für den Rahmenplan 2019 bis 2022 nicht vorgesehen.
31. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung auf Grundlage der Ergebnisse der Dialogplattform Einzelhandel und welche dieser Maßnahmen kommen dem Lebensmittelhandwerk zugute?
Die Bundesregierung unterstützt die digitale Transformation im Handel branchenübergreifend und deutschlandweit auf regionaler und lokaler Ebene in Form eines nutzerorientierten Wissens- und Technologietransfers mit dem Mittelstand-4.0-Kompetenzzentrum Einzelhandel.
Vorschriften und Bürokratieabbau
32. Von welchen Nachweis- und Informationspflichten im Bereich des regionalen Lebensmittelhandwerks hat die Bundesregierung Kenntnis, und welche dieser Informations- und Nachweispflichten hält die Bundesregierung für verzichtbar, und jeweils warum?
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für das Lebensmittelhandwerk gelten unabhängig von der Größe des Absatzmarktes eines Unternehmens. Die Bundesregierung verfügt deshalb nicht über Informationen zu speziellen Nachweis- und Informationspflichten im Bereich des regionalen Lebensmittelhandwerk.
33. Welche Richtlinien wurden auf EU- und auf Bundesebene in den letzten fünf Jahren eingeführt oder verändert, von denen das Lebensmittelhandwerk betroffen ist?
Aufgrund der Vielzahl der für die einzelnen Betriebe des Lebensmittelhandwerks potenziell relevanten Vorschriften kann hier nur eine Auswahl wichtiger Vorschriften aus dem Bereich des Lebensmittelrechts genannt werden:
- – Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung (vom 5. Juli 2017)
- – Verpackungsgesetz (vom 5. Juli 2017)
- – Verordnung (EU) 2018/2158 (Acrylamidverordnung)
- – Mess- und Eichgebührenverordnung (vom 24. März 2015)
- – Verordnung (EU) 2017/625 (EU-Kontrollverordnung)
- – Verordnung (EU) 2018/848 (Ökologische-Lebensmittel-Verordnung)
- – Verordnung (EG) Nr. 828/2014 (Verordnung über die Kennzeichnung glutenfreier Lebensmittel).
34. Hat die Vereinfachung der Anwendung des § 7g EStG (= Einkommensteuergesetz) das gewünschte Ergebnis der Verbesserung der Liquidität und der Eigenkapitalbildung von KMU (= Kleine und mittlere Unternehmen) erreicht?
Die 2016 in Kraft getretene Novellierung des § 7g des Einkommensteuergesetzes hat die Inanspruchnahme von Investitionsabzugsbeträgen erheblich erleichtert. Durch den Wegfall der Wirtschaftsgutbezogenheit der Abzugsbeträge können kleine und mittlere Betriebe flexibler in bewegliches Betriebsvermögen investieren. Dadurch wird die Wettbewerbssituation der Unternehmen verbessert, deren Liquidität und Eigenkapitalbildung unterstützt und die Investitions- und Innovationskraft gestärkt.
a) Wie viele KMU haben von der Anhebung für Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten profitiert?
Der Bundesregierung liegen keine Daten darüber vor, wie viele KMU von der Anhebung der Buchführungsgrenze von 500 000 Euro auf 600 000 Euro und des Gewinns von 50 000 Euro auf 60 000 Euro profitiert haben.
b) Welche weiteren steuerlichen Änderungen bzw. Erleichterungen für KMU hat die Bundesregierung unternommen und plant sie zu unternehmen?
Im Hinblick auf den Abbau von Steuerbürokratie wird auf die Antworten zu den Fragen 35 und 36 verwiesen. Die Sicherung und Weiterentwicklung eines wachstumsfreundlichen Steuerrechts hat für die Bundesregierung eine hohe Bedeutung. Von den zielgerichteten, wachstumswirksamen Entlastungen profitieren auch die kleinen und mittleren Unternehmen. Zu nennen ist u. a. die Anpassung des Einkommensteuertarifs, insbesondere zum Ausgleich der kalten Progression. Darüber hinaus sieht der Koalitionsvertrag u. a. einen massiven Abbau des Solidaritätszuschlags und die Einführung einer steuerlichen Forschungsförderung vor.
35. Welche Maßnahmen des Bürokratieabbaugesetzes III (BEG III), wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbart, werden speziell dem Lebensmittelhandwerk zugutekommen?
36. Gibt es einen Zeitplan für das BEG II, und wenn ja, wie lautet er, und wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 35 und 36 werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Entlastung der Wirtschaft durch effektive Rechtsetzung und Bürokratieabbau auf Bundestagsdrucksache 19/3362 verwiesen.
37. Welche Ergebnisse erzielte die Unternehmensbefragung im Rahmen des Arbeitsprogramms „Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau 2018“ zur Ermittlung der Bürokratiebelastung der Bundesregierung hinsichtlich des Bürokratieabbaus von im Lebensmittelhandwerk tätigen KMU?
Die Ergebnisse der Lebenslagenbefragung 2017 sind im Internet auf der Seite www.amtlich-einfach.de veröffentlicht. Eine Auswertung nach im Lebensmittelhandwerk tätigen KMU ist nicht möglich.
38. Wann genau im vierten Quartal 2018 (siehe Bundestagsdrucksache 19/4308, Antwort der Bundesregierung zu Frage 22) sollen die Ergebnisse des Arbeitsprogrammes „Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau 2018“ vorgestellt werden?
Das Arbeitsprogramm „Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau 2018“ wurde am 12. Dezember 2018 vom Kabinett beschlossen und unter www. bundesregierung.de/resource/blob/997532/1560386/a5004f6046edb6a8ce916b411 c8c3e43/2018-12-12-arbeitsprogramm-bessere-rechtsetzung-data.pdf?download=1 veröffentlicht. Folgemaßnahmen zur Lebenslagenbefragung sind in Teil III des Arbeitsprogramms dargestellt. Über den Fortschritt bei der Umsetzung wird die Bundesregierung in den kommenden Jahresberichten gemäß § 7 des Gesetzes zur Einsetzung eines Nationalen Normenkontrollrates berichten.
39. Sieht die Bundesregierung eine Bevorteilung von Großverbrauchern der industriellen Lebensmittelproduktion gegenüber Betrieben des Lebensmittelhandwerks durch die Besondere Ausgleichsregelung beim EEG (= Erneuerbare-Energien-Gesetz), und falls ja, warum, und in welcher Höhe, und falls nein, warum nicht?
Die Besondere Ausgleichsregelung im Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (EEG) ermöglicht stromkostenintensiven Unternehmen des produzierenden Gewerbes eine teilweise Entlastung von der EEG-Umlage. Sinn und Zweck der Besonderen Ausgleichsregelung ist der Schutz energieintensiver Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen. Antragsberechtigt in der Besonderen Ausgleichsregelung sind alle Unternehmen der Lebensmittelindustrie, die einem Sektor der Anlage 4 EEG 2017 zuzuordnen sind und die Voraussetzungen des § 64 Absatz 1 erfüllen.
Grundsätzlich können Schwellenwerte und Mindestverbrauch in der Besonderen Ausgleichsregelung für kleine und mittlere Unternehmen gegenüber begünstigten großen Industrieunternehmen Wettbewerbsnachteile verursachen. Um diese Verzerrung zu mildern, wurde bereits mit dem EEG 2012 der Schwellenwert von zehn Gigawattstunden auf eine Gigawattstunde gesenkt. Damit sind nun zunehmend auch kleine und mittlere Unternehmen in der Besonderen Ausgleichsregelung begünstigt. In der Lebensmittelindustrie hat sich die Zahl der begünstigten Unternehmen im Antragsjahr 2017 gegenüber der Anzahl vor Absenkung des Schwellenwertes nahezu verfünffacht (232 Unternehmen 2017 gegenüber 51 Unternehmen 2011).
Schwellenwert und Mindestverbrauch haben in der Besonderen Ausgleichsregelung eine wichtige Funktion. Es handelt sich bei der Besonderen Ausgleichsregelung um eine finanzielle Begünstigung für Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen. Die hohen Einnahmenausfälle müssen jedoch von den übrigen Letztverbrauchern finanziert werden. Aus diesem Grund ist die Entlastung an strenge Kriterien geknüpft, die in einem für Unternehmen und Behörden aufwändigem Verwaltungsverfahren nachgewiesen bzw. geprüft werden müssen. Um die Zahl der Verwaltungsverfahren in einem angemessenen Verhältnis zu der Betroffenheit im internationalen Wettbewerb zu halten, hat die erste Gigawattstunde eine wichtige Funktion als Abschneidegrenze. Im Übrigen zahlen alle privilegierten Unternehmen des produzierenden Gewerbes, auch größere Verbraucher, die volle EEG-Umlage für die erste Gigawattstunde.
40. Wie viele Unternehmen der industriellen Lebensmittelproduktion haben seit dem Jahr 2014 Anträge auf die Besondere Ausgleichsregelung bewilligt bekommen (bitte für jedes Jahr angeben sowie nach Betriebsgröße und Branche aufschlüsseln)?
Die Zahl der Unternehmen der Lebensmittelbranche, die seit 2014 Anträge auf die Besondere Ausgleichsregelung bewilligt bekommen haben, ist von 259 im Jahr 2014 auf 232 im Jahr 2017 zurückgegangen, nachdem sie zuvor deutlich angestiegen war (2011: 51 Unternehmen). Die genauen Zahlen sowie die Aufschlüsselung nach Betriebsgröße und Branche sind den folgenden Tabellen zu entnehmen.
Unternehmen der Lebensmittelbranche, die einen positiven Bescheid erhalten haben WZ WZ Bezeichnung 2014 2015 2016 2017 1011 Schlachten (ohne Schlachten von Geflügel) 31 28 30 28 1012 Schlachten von Geflügel 14 14 12 10 1013 Fleischverarbeitung 24 20 18 18 1020 Fischverarbeitung 1 4 5 4 1031 Kartoffelverarbeitung 8 7 6 6 1032 Herstellung von Frucht- und Gemüsesäften 5 6 6 7 1039 Sonstige Verarbeitung von Obst und Gemüse 6 6 4 4 1041 Herstellung von Ölen und Fetten (ohne Margarine u. ä. Nahrungsfette) 15 16 15 15 1051 Milchverarbeitung (ohne Herstellung von Speiseeis) 57 53 53 52 1052 Herstellung von Speiseeis 2 2 2 2 1060 Mahl- und Schälmühlen, Herstellung von Stärke und Stärkeerzeugnissen 2 1 2 0 1061 Mahl- und Schälmühlen 55 56 53 56 1062 Herstellung von Stärke und Stärkeerzeugnissen 6 6 6 6 1071 Herstellung von Backwaren (ohne Dauerbackwaren) 6 6 4 4 1072 Herstellung von Dauerbackwaren 1 0 0 0 1073 Herstellung von Teigwaren 2 2 1 1 1082 Herstellung von Süßwaren (ohne Dauerbackwaren) 5 5 3 4 1083 Verarbeitung von Kaffee und Tee, Herstellung von Kaffee-Ersatz 2 2 2 2 1084 Herstellung von Würzmitteln und Soßen 2 2 1 2 1085 Herstellung von Fertiggerichten 6 4 3 3 1089 Herstellung von sonstigen Nahrungsmitteln a. n. g. 9 9 8 8 Gesamt 259 249 234 232
Quelle Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), 2018.
Beschäftigtengrößenklassen 2014 2015 2016 2017 0 bis 10 9 7 58 66 11 bis 25 40 12 21 16 26 bis 100 84 67 71 55 101 bis 250 77 47 51 48 251 bis 1000 43 27 29 35 Über 1000 6 7 4 12 Keine Angaben zu Arbeitnehmern 0 82 0 0 Gesamtergebnis 259 249 234 232
Quelle Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), 2018.