Personelle Verflechtungen zwischen den Beteiligungsgesellschaften im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung
der Abgeordneten Christian Dürr, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Bijan Djir-Sarai, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Thomas L. Kemmerich, Karsten Klein, Carina Konrad, Ulrich Lechte, Oliver Luksic, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Benjamin Strasser, Katja Suding, Michael Theurer, Stephan Thomae und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) unterhält in seinem Geschäftsbereich eine Vielzahl von Beteiligungsgesellschaften. Diese verfügen jeweils über ihrer jeweiligen Rechtsform entsprechende Leitungs- und Kontrollgremien. Dabei bestehen zwischen diesen Gremien teilweise personelle Identitäten, das heißt bestimmte Personen nehmen leitende und/oder kontrollierende Funktionen in mehreren Beteiligungsgesellschaften wahr.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Wie viele Personen nehmen derzeit mehr als eine leitende oder kontrollierende Funktion in Beteiligungsgesellschaften im Geschäftsbereich des BMVg wahr (bitte einzeln auflisten)?
Wie viele dieser Personen mit Mehrfachfunktionen haben unmittelbar vor ihrer Tätigkeit für die Beteiligungsgesellschaften im Geschäftsbereich des BMVg für eine Unternehmensberatungsgesellschaft gearbeitet (bitte einzeln auflisten)?
Worin bestehen für die Bundesregierung die Gründe, einzelnen Personen Funktionen in mehreren Beteiligungsgesellschaften zu übertragen (bitte erläutern)?
Bestehen nach Einschätzung der Bundesregierung tatsächliche oder potentielle Interessenkollisionen bei Mehrfachfunktionsträgern (bitte erläutern)?
Anhand welcher Kriterien und rechtlicher Vorgaben erfolgt die Besetzung leitender und kontrollierender Funktionen in den Beteiligungsgesellschaften (bitte erläutern)?
a) Welche Verfahrensschritte werden bei der Besetzung leitender und kontrollierender Funktionen in den Beteiligungsgesellschaften eingehalten (bitte erläutern)?
b) Werden oder wurden einzelne potentielle Bewerber für die Besetzung leitender oder kontrollierender Funktionen direkt oder indirekt durch Beschäftigte aus dem Geschäftsbereich des BMVg angesprochen und zur Bewerbung ermuntert (bitte erläutern und ggf. einzeln auflisten)?
c) Findet in den Besetzungsverfahren Artikel 33 Absatz 2 des Grundgesetzes („Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte“) analoge Anwendung (bitte erläutern)?
d) Werden oder wurden weitere Kriterien als Eignung, Befähigung und fachliche Leistung bei Besetzungsverfahren berücksichtigt (bitte erläutern)?
e) Wenn nicht, sind der Bundesregierung Einzelfälle bekannt, in denen in der Vergangenheit gleichwohl bei Besetzungsverfahren faktisch weitere Kriterien Eingang gefunden haben (beispielsweise gute persönliche Kontakte aus einer vorigen beruflichen oder privaten Tätigkeit)?
Welche Personen haben während der Amtszeit der Staatssekretärin a. D. Dr. Katrin Suder leitende oder kontrollierende Positionen in den Beteiligungsgesellschaften im Geschäftsbereich des BMVg übernommen (bitte einzeln auflisten)?
a) Welche dieser Personen haben unmittelbar zuvor bei einer Unternehmensberatungsgesellschaft oder Rechtsanwaltskanzlei gearbeitet (bitte einzeln auflisten und erläutern)?
b) Welche dieser Personen haben unmittelbar zuvor bei einer Unternehmensberatungsgesellschaft oder Rechtsanwaltskanzlei gearbeitet, die seither einen Beratungsauftrag aus dem Geschäftsbereich des BMVg erhalten hat (bitte einzeln auflisten und erläutern)?
Welche Personen haben während der Amtszeit der Staatssekretärin a. D. Dr. Katrin Suder leitende oder kontrollierende Positionen in den Beteiligungsgesellschaften im Geschäftsbereich des BMVg abgegeben (bitte einzeln auflisten)?
Werden die Personen, die mehr als eine Funktion in den Beteiligungsgesellschaften im Geschäftsbereich des BMVg ausüben, mehrfach bezahlt?
a) Wenn ja, wie viele Personen betrifft dies?
b) Wenn ja, welche Funktionen in welchen Beteiligungsgesellschaften betrifft dies?
c) Wenn ja, gibt es Anrechnungsregeln, die bei der Gewährung mehrerer Entgelte zur Anwendung gelangen (bitte erläutern)?
Kann es nach Einschätzung der Bundesregierung bei den Mehrfachfunktionsträgern aufgrund ihrer Tätigkeit zu Interessenkonflikten kommen?
a) Wenn ja, worin bestehen diese?
b) Wenn ja, verfolgt die Bundesregierung Pläne, mit denen diese Interessenkonflikte eingedämmt werden sollen?
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung leitende oder kontrollierende Beschäftigte der Beteiligungsgesellschaften, die zeitlich parallel als Unternehmensberater oder Rechtsanwalt tätig sind (wenn ja, bitte einzeln auflisten)?
Wie viele leitende oder kontrollierende Beschäftigte der Beteiligungsgesellschaften sind aktive oder beurlaubte Beamte oder Soldaten beziehungsweise angestellte Beschäftigte aus dem Geschäftsbereich des BMVg (bitte einzeln auflisten)?
Wie werden Beurlaubungsanträge von Beamten oder Soldaten beziehungsweise angestellten Beschäftigten mit dem Zweck der Tätigkeit für eine Beteiligungsgesellschaft im Geschäftsbereich des BMVg üblicherweise beschieden (bitte erläutern)? Soweit sie positiv beschieden werden, worin sieht die Bundesregierung das dienstliche Interesse (bitte erläutern)?