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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Einsatz und Verwendung von Accounts in Kommunikationsnetzwerken durch Bundesbehörden

(insgesamt 12 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

18.01.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/659618.12.2018

Einsatz und Verwendung von Accounts in Kommunikationsnetzwerken durch Bundesbehörden

der Abgeordneten Martina Renner, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Anke Domscheit-Berg, Ulla Jelpke, Kerstin Kassner, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Zaklin Nastic, Petra Pau, Dr. Petra Sitte, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die „Frankfurter Rundschau“ berichtete im Zusammenhang mit dem Strafprozess gegen Phillip K., welcher dem rassistischen Mörder David S. die beim Attentat am OEZ München am 22. Juli 2016 verwendete Waffe verkauft hatte, über Ermittlungen der Zollbehörden in einer Handelsplattform im sogenannten Darknet. Dabei sei mit Zustimmung der hessischen Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität der Darknet-Account eines anderweitig Beschuldigten übernommen und fortgeführt worden. So sei letztlich durch die Ermittlungsbehörden ein Scheingeschäft mit dem Waffenhändler Phillip K. angebahnt worden, bei welchem dieser auf „frischer Tat“ festgenommen werden konnte (www.fr.de/panorama/amokschuetze-von-muenchen-der-haendler-des-todes-a-1337995).

Zuletzt war bekannt geworden, dass die Planungen für einen islamistischen Terroranschlag auch deshalb aufgeflogen waren, weil eine in Syrien aufhältliche Islamistin mit einer Bekannten in Deutschland chattete, welche mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) zusammenarbeitete, dessen Beamte dann die Kommunikation mit der Islamistin über den Account der Bekannten fortführten (www.zeit.de/2018/43/islamischer-staat-syrien-rueckkehr-verhandlung).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

In wie vielen Fällen wurden durch das Bundeskriminalamt (BKA), die Bundespolizei oder den Zoll seit 2017 falsche bzw. legendierte Accounts bei Sozialen Netzwerken, für Kommunikationsplattformen, Onlinespiele, Chaträume, Foren oder ähnlichen Kommunikationsformen inklusive solcher im sogenannten Darknet zur Gewinnung von weiteren Informationen bzw. bei Ermittlungen eingerichtet und genutzt (bitte nach Jahr und Behörde einzeln auflisten)?

2

In wie vielen Fällen wurden durch das BfV seit 2015 falsche bzw. legendierte Accounts bei Sozialen Netzwerken, für Kommunikationsplattformen, Onlinespiele, Chaträume, Foren oder ähnlichen Kommunikationsformen inklusive solcher im sogenannten Darknet zur Gewinnung von weiteren Informationen bzw. bei Ermittlungen eingerichtet und genutzt (bitte nach Jahr einzeln auflisten)?

3

In wie vielen Fällen wurden durch den Bundesnachrichtendienst (BND) seit 2015 falsche bzw. legendierte Accounts bei Sozialen Netzwerken, für Kommunikationsplattformen, Onlinespiele, Chaträume, Foren oder ähnlichen Kommunikationsformen inklusive solcher im sogenannten Darknet zur Gewinnung von weiteren Informationen bzw. bei Ermittlungen eingerichtet und genutzt (bitte nach Jahr einzeln auflisten)?

4

In wie vielen Fällen wurden durch das BKA, die Bundespolizei oder den Zoll seit 2017 Accounts bei Sozialen Netzwerken, für Kommunikationsplattformen, Onlinespiele, Chaträume, Foren oder ähnlichen Kommunikationsformen inklusive solcher im sogenannten Darknet zur Gewinnung von weiteren Informationen bzw. bei Ermittlungen genutzt, die zuvor von Dritten eingerichtet worden waren (bitte nach Jahr und Behörde einzeln auflisten)?

5

In wie vielen Fällen wurden durch das BfV seit 2015 Accounts bei Sozialen Netzwerken, für Kommunikationsplattformen, Onlinespiele, Chaträume, Foren oder ähnlichen Kommunikationsformen inklusive solcher im sogenannten Darknet zur Gewinnung von weiteren Informationen bzw. bei Ermittlungen genutzt, die zuvor von Dritten eingerichtet worden waren (bitte nach Jahr einzeln auflisten)?

6

In wie vielen Fällen wurden durch den BND seit 2015 Accounts bei Sozialen Netzwerken, für Kommunikationsplattformen, Onlinespiele, Chaträume, Foren oder ähnlichen Kommunikationsformen inklusive solcher im sogenannten Darknet zur Gewinnung von weiteren Informationen bzw. bei Ermittlungen genutzt, die zuvor von Dritten eingerichtet worden waren (bitte nach Jahr einzeln auflisten)?

7

Unter welchen Voraussetzungen dürfen das BfV oder der BND falsche bzw. legendierte Accounts bei Sozialen Netzwerken, für Kommunikationsplattformen, Onlinespiele, Chaträume, Foren oder ähnlichen Kommunikationsformen inklusive solcher im sogenannten Darknet einrichten bzw. Accounts Dritter übernehmen und nutzen?

8

Wie und durch welche einzelnen Verfahrensschritte werden jeweils im BfV und im BND beim Einsatz solcher von Dritten übernommenen oder sogenannten Fake-Accounts zur Informationsgewinnung bzw. im Rahmen von Ermittlungen im Einzelnen sichergestellt, dass Verarbeitung, Speicherung und Weitergabe der durch den Einsatz übernommener bzw. legendierter Accounts erlangten Daten der datenschutzrechtlichen Zweckbindung entsprechen?

9

Wie und durch welche einzelnen Verfahrensschritte werden jeweils im BfV und im BND beim Einsatz solcher von Dritten übernommenen oder sogenannter Fake-Accounts zur Informationsgewinnung bzw. im Rahmen von Ermittlungen im Einzelnen sichergestellt, dass die auf diesem Wege erlangten Daten nicht dem Kernbereich der privaten Lebensgestaltung zuzurechnen sind?

10

Ist der Einsatz solcher von Dritten übernommenen oder sogenannter Fake-Accounts beim BfV bzw. BND durch Dienstanweisungen oder ähnliche Vorschriften geregelt?

11

In wie vielen Fällen konnten durch den Einsatz solcher von Dritten übernommenen oder sogenannter Fake-Accounts beim BfV bzw. BND Beweismittel für Ermittlungsverfahren erlangt werden, die in der Folge an die Strafverfolgungsbehörden übermittelt wurden (bitte nach Jahr, Daten erhebender Behörde, Daten empfangende Behörde, bereits laufenden Ermittlungen, neu eingeleitetem Ermittlungsverfahren einzeln auflisten)?

12

Wie viele Personen waren seit 2015 durch die Nutzung und den Einsatz solcher von Dritten übernommenen oder sogenannter Fake-Accounts beim BfV bzw. BND betroffen, ohne dass diese selbst Ziel der Maßnahmen waren oder für die Informationsbeschaffung Anlass gegeben haben, so dass die über sie erlangten Daten wieder gelöscht werden mussten (bitte nach Jahr, Daten erhebender Behörde einzeln auflisten)?

Berlin, den 29. November 2018

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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