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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Ausgleichsregelungen für den Eingriff in den ökologischen Lebensraum innerhalb von Städten

(insgesamt 13 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Datum

17.01.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/660719.12.2018

Ausgleichsregelungen für den Eingriff in den ökologischen Lebensraum innerhalb von Städten

der Abgeordneten Dr. Anna Christmann, Daniela Wagner, Matthias Gastel, Christian Kühn (Tübingen) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

In Deutschland wird, unter anderem durch große Infrastrukturprojekte, immer mehr Fläche versiegelt und der ökologische Lebensraum von Tieren und Pflanzen dezimiert. Die Eingriffsausgleichsregelung hat zum Ziel, unsere Natur zu erhalten. Negative Folgen durch einen Eingriff in Natur und Landschaft sollen vermieden werden. Falls dies nicht möglich ist, sollen nicht vermeidbare Eingriffe durch entsprechende Maßnahmen zum Erhalt des Naturhaushalts ausgeglichen werden. Passende Ausgleichsflächen zu finden, besonders dann, wenn sie in einem räumlichen Zusammenhang stehen sollen, ist immer schwieriger. Der Druck auf Flächen nimmt aus unterschiedlichen Gründen zu. Zugleich stehen Städte durch den Klimawandel, die einhergehende Erderwärmung und die Zunahme von extremen Wetterereignissen vor großen stadtökologischen und klimatischen Herausforderungen.

Das Bahnprojekt Stuttgart–Ulm mit der Neubaustrecke zwischen Stuttgart und Ulm sowie dem Tiefbahnhof Stuttgart 21 stellt einen erheblichen Eingriff in die Umwelt dar. Vor allem durch die Neubaustrecke wird zusätzliche Fläche versiegelt und der bisherige noch bestehende Naturraum zerstört bzw. verändert. Die Eingriffe in den Naturraum werden in der Öffentlichkeit kaum thematisiert oder auf einen Aspekt heruntergebrochen. So zeigt die natur- und artenschutzrechtliche Diskussion im Bereich des Untertürkheimer Güterbahnhofs (PFA 1.6b) beispielhaft: Die Diskussion ist auf die Umsiedlung der Mauereidechsen dezimiert. Dabei wird außer Acht gelassen, dass erhebliche Teile des Güterbahnhofs von wertvollen trocken-warmen Pflanzengesellschaften besiedelt sind und damit von Wirtspflanzen, die von gefährdeten Wildbienen und andere Insektenarten sowie der Zauneidechse benötigt werden. Die zwingend erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen für den Eingriff in Natur- und Landschaft durch Beseitigung der dort lebenden Pflanzen- und Tierarten werden bisher überhaupt nicht thematisiert, weder von der Deutschen Bahn, noch in der Öffentlichkeit.

Im stark belasteten Stuttgarter Ballungsraum treffen mehrere Naturräume aufeinander. Dem Erhalt der lokalen Natur ist durch die Umsiedelung einer einzigen Art bzw. mit einem Ausgleich im gleichen Naturraum, jedoch in größerer Distanz – außerhalb Stuttgarts – nicht geholfen. Es müssen alle Schutzgüter des Naturhaushaltes berücksichtigt und auch entsprechend ausgeglichen werden. Es wäre zu prüfen, ob auch innovative Stadtbegrünungskonzepte, wie z. B. ökologische, begrünte mobile Stellwände, ein funktionierender Ausgleich für den Naturhaushalt sein können. Mit dieser Anfrage wollen wir klären, welche Ausgleichsmaßnahmen geplant sind, um den Naturraum in Stuttgart zu stärken.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Welche Ausgleichsmaßnahmen sind für den Eingriff rund um die Zuführung Ober- und Untertürkheim (PFA 1.6a) derzeit geplant, und in welchem Zeitrahmen werden sie realisiert?

2

Werden alle abgestimmten Maßnahmenflächen bei dem zu erbringendem Ausgleich von Zuführung Ober- und Untertürkheim (PFA 1.6a) realisiert? Wenn ja, bis wann ist mit einer fertigen Realisierung zu rechnen? Wenn nein, warum werden nicht alle vereinbarten Maßnahmenflächen wie im Planfeststellungsbeschluss realisiert?

3

Liegen die geplanten Ausgleichsmaßnahmen von PFA 1.6a innerhalb des Stadtgebiets, und wenn nein, warum nicht?

4

Welche Ausgleichsmaßnahmen in Bezug auf Natur und Landschaft sind im bevorstehenden Planfeststellungsbeschluss von Abstellbahnhof Untertürkheim (PFA 1.6b) von der Deutschen Bahn AG geplant?

5

Liegen die geplanten Ausgleichsmaßnahmen von PFA 1.6b innerhalb des Stadtgebiets, und wenn nein, warum nicht?

6

Ist für die Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen von PFA 1.6b ein Zeitplan vorgesehen, wie sieht dieser aus, und wird er aktuell eingehalten?

7

Inwiefern wurde die Größe und Kapazität des Abstellbahnhofs Untertürkheim und seiner Zuführungen an die Tatsache angepasst, dass die „Stuttgarter Netze“ des Regionalverkehrs an Wettbewerber der Deutschen Bahn AG vergeben wurden und diese Wettbewerbsunternehmen eigene Abstellanlagen errichten?

8

Enthalten nach Kenntnis der Bundesregierung die geplanten Ausgleichsmaßnahmen für das Bahnprojekt Stuttgart 21 innovative Stadtbegrünungskonzepte wie Fassadenbegrünung, grüne Lärmschutzwände oder Ähnliches, und wenn nein, warum nicht?

9

Wie wird das Konzept von innovativen Stadtbegrünungskonzepten in Bezug auf die Ausgleichsregelung bewertet?

10

Sind der Bundesregierung Studien bekannt, inwieweit innovative Stadtbegrünungskonzepte wegfallenden ökologischen Lebensraum innerhalb von Städten nach naturschutzrechtlichen Gesichtspunkten adäquat ausgleichen können?

11

Gibt es rechtliche oder andere derzeit existierende Hürden, Ausgleichsmaßnahmen in Form von innovativer Stadtbegrünung umzusetzen beziehungsweise vom Bauherrn, in diesem Fall der Deutschen Bahn AG, einzufordern?

12

Welche Maßnahmen sind für den Ausgleich durch PFA 1.6b geplant, die vor allem Arten wie Wildbienen, Zauneidechsen und der Pflanzenwelt zugutekommen?

Wenn ja, in welchem städtischen Umfeld finden diese Maßnahmen statt, und wann werden diese umgesetzt?

Wenn nein, bitte begründen, warum nicht?

13

Ist nach Kenntnis der Bundesregierung zur Erfüllung der Ausgleichsmaßnahmenregelung angedacht, private Grundstücke in den Stuttgarter Landschaftsschutzgebieten (z. B. ehemalige Terrassenweinberge) zu erwerben und diese ökologisch aufzuwerten?

Wenn ja, in welchem Umfang ist diese Maßnahme angedacht?

Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 27. November 2018

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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