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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Probleme beim Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand. Fragen zum Dritten Bericht der Bundesregierung zur Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre

(insgesamt 23 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

01.02.2019

Aktualisiert

22.02.2023

Deutscher BundestagDrucksache 19/675002.01.2019

Probleme beim Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand – Fragen zum Dritten Bericht der Bundesregierung zur Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre

der Abgeordneten Markus Kurth, Sven Lehmann, Beate Müller-Gemmeke, Corinna Rüffer, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Ekin Deligöz, Katharina Dröge, Sven-Christian Kindler, Claudia Müller, Stefan Schmidt und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Bundesregierung hat jüngst ihren Dritten Bericht zur Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre vorgelegt. Damit ist sie der gesetzlichen Pflicht nachgekommen, ihre Einschätzung darüber abzugeben, ob die schrittweise Anhebung der Regelaltersgrenze weiterhin vertretbar ist.

Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil zeichnet in seiner Pressemitteilung ein rein positives Bild der Beschäftigungssituation älterer Erwerbstätiger. In der Tat hat sich diese auf den ersten Blick erfolgversprechend entwickelt: Die Erwerbsbeteiligung von älteren Arbeitnehmern und besonders Arbeitnehmerinnen ist in den vergangenen Jahren erheblich gestiegen, die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten hat in dieser Altersgruppe zugenommen und die wirtschaftliche Situation hat sich im Durchschnitt verbessert.

Bei einem differenzierteren Blick hinter die Kulissen dieser stark aggregierten Zahlen zeigt sich allerdings ein anderes Bild. So liegt laut einer Studie des Instituts Arbeit und Qualifikation (IAQ) die Erwerbstätigenquote bei Männern und Frauen zwischen 60 und 64 bei 60 beziehungsweise 48 Prozent. Die entsprechende Quote beträgt allerdings bei 63-jährigen Männern nur 44 Prozent und bei den Frauen gar lediglich 34 Prozent (Bäcker, Gerhard et al. 2017: Rente erst ab 70?, IAQ-Forschungsbericht 2017/02). Die Erwerbsbeteiligung der rentennahen Jahrgänge ist damit nach wie vor deutlich zu gering. Längst nicht allen Älteren gelingt es, mit der Erhöhung des gesetzlichen Renteneintrittsalters mitzuhalten. So gibt es auch weiterhin eine bedeutende Zahl an Personen, denen der direkte Übergang von sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung in die Altersrente nicht gelingt. Das betrifft insbesondere solche Menschen, die belastungsintensive Tätigkeiten ausüben, psychische und/oder physische Einschränkungen aufweisen oder die nach langer Arbeitslosigkeit vergeblich eine Neuanstellung suchen (derselbe, in: Soziale Sicherheit 6/2017).

Diesen Personen ist es in den letzten Jahren nicht gelungen, den Verbleib in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung entscheidend zu verlängern. Zwar liegen kaum empirische Daten zu der Frage vor, wie diese Gruppe in der Phase zwischen Erwerbsaustritt und Renteneintritt ihren Lebensunterhalt bestreitet. Am wahrscheinlichsten sind aber der Bezug von Sozialleistungen, die Nutzung des Partnereinkommens, Einschränkungen bei den persönlichen Ausgaben (etwa bei Vorsorgeaufwendungen) oder prekäre Beschäftigung – mit negativen Auswirkungen auf das individuelle Renteneinkommen. Da die Anhebung des Renteneintrittsalters die Spanne zwischen beendeter Erwerbsarbeit und Eintritt in den Ruhestand bei dieser Gruppe regelmäßig vergrößern dürfte, stellt die Rente mit 67 für sie faktisch eine Rentenkürzung dar. Diese vielfältigen Problemlagen wurden von der Bundesregierung weder in den ersten beiden Berichten zur Anhebung der Regelaltersgrenze angemessen berücksichtigt noch werden sie im aktuellen Bericht hinreichend analysiert. Dabei wären Lösungen für die Akzeptanz der getroffenen Entscheidungen zur Anhebung der Regelaltersgrenze dringend notwendig.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen23

1

Wie hoch ist die Zahl der erwerbsfähigen Personen in den jeweiligen elf Altersjahren 55 bis 65 (bitte jeweilige Jahresangabe von 2012 bis heute sowie nach Männern und Frauen sowie Ost- und Westdeutschland neben bundesweiten Zahlen getrennt ausweisen)?

2

Wie hoch ist die Zahl der Erwerbspersonen in den jeweiligen elf Altersjahren 55 bis 65 (bitte jeweilige Jahresangabe von 2012 bis heute sowie nach Männern und Frauen bzw. Ost- und Westdeutschland neben bundesweiten Zahlen getrennt ausweisen)?

3

Wie hoch ist die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in den jeweiligen elf Altersjahren 55 bis 65 (bitte jeweilige Jahresangabe von 2012 bis heute sowie nach Männern und Frauen bzw. Ost- und Westdeutschland neben bundesweiten Zahlen getrennt ausweisen)?

4

Wie viele sozialversicherungspflichtige Beschäftigte in den jeweiligen elf Altersjahren 55 bis 65 haben

a) keinen Abschluss,

b) einen Berufsabschluss bzw.

c) einen akademischen Abschluss (bitte jeweilige Jahresangabe von 2012 bis heute sowie nach Männern und Frauen bzw. Ost- und Westdeutschland neben bundesweiten Zahlen getrennt ausweisen)?

5

Wie viele Arbeitslose in den jeweiligen elf Altersjahren 55 bis 65 haben

a) keinen Abschluss,

b) einen Berufsabschluss bzw.

c) einen akademischen Abschluss (bitte jeweilige Jahresangabe von 2012 bis heute sowie nach Männern und Frauen bzw. Ost- und Westdeutschland neben bundesweiten Zahlen getrennt ausweisen)?

6

Wie hoch ist der Anteil der sozialversicherungspflichtig Voll- sowie Teilzeitbeschäftigten in Prozent an allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten nach den jeweiligen elf Altersjahren 55 bis 65 (bitte jeweilige Jahresangabe von 2012 bis heute sowie nach Männern und Frauen bzw. Ost- und Westdeutschland neben bundesweiten Zahlen getrennt ausweisen)?

7

Wie hoch ist die Zahl der geringfügig Beschäftigten in den jeweiligen elf Altersjahren 55 bis 65 (bitte jeweilige Jahresangabe von 2012 bis heute sowie nach Männern und Frauen bzw. Ost- und Westdeutschland neben bundesweiten Zahlen getrennt ausweisen)?

8

Wie hoch ist die Zahl der atypisch Beschäftigten in den jeweiligen elf Altersjahren 55 bis 65 (bitte jeweilige Jahresangabe von 2012 bis heute sowie nach Männern und Frauen bzw. Ost- und Westdeutschland neben bundesweiten Zahlen getrennt ausweisen)?

9

Wie hoch ist der Anteil der atypisch Beschäftigten an allen abhängig Beschäftigten in den jeweiligen elf Altersjahren 55 bis 65 (bitte jeweilige Jahresangabe von 2012 bis heute sowie nach Männern und Frauen bzw. Ost- und Westdeutschland neben bundesweiten Zahlen getrennt ausweisen)?

10

Wie hoch ist die Zahl der erwerbstätigen erwerbsfähigen ALG-II-Leistungsberechtigten in den jeweiligen elf Altersjahren 55 bis 65 (bitte jeweilige Jahresangabe von 2012 bis heute sowie nach Männern und Frauen bzw. Ost- und Westdeutschland neben bundesweiten Zahlen getrennt ausweisen)?

11

Wie hoch ist die Zahl der Unterbeschäftigten (ohne Kurzarbeit und Altersteilzeit) in den jeweiligen elf Altersjahren 55 bis 65 (bitte jeweilige Jahresangabe von 2012 bis heute sowie nach Männern und Frauen bzw. Ost- und Westdeutschland neben bundesweiten Zahlen getrennt ausweisen)

differenziert nach

a) Personen in Maßnahmen zur Förderung der Selbständigkeit,

b) Personen, die nahe am Arbeitslosenstatus sind (Maßnahmeteilnehmende, 58er-Regelung, kurzfristige Arbeitsunfähigkeit),

c) Personen, die im weiteren Sinne arbeitslos sind (TeilnehmerInnen an Maßnahmen zur Aktivierung und beruflicher Eingliederung), und

d) Arbeitslose nach § 16 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III)?

12

Wie hoch ist die Zahl der gemeldeten Arbeitslosen in den jeweiligen elf Altersjahren 55 bis 65 (bitte jeweilige Jahresangabe von 2012 bis heute sowie nach Männern und Frauen bzw. Ost- und Westdeutschland neben bundesweiten Zahlen getrennt ausweisen)?

13

Wie hoch ist der Anteil der Arbeitslosen im Alter zwischen 55 und 65 Jahren an allen Arbeitslosen (bitte jeweilige Jahresangabe von 2012 bis heute sowie nach Männern und Frauen bzw. Ost- und Westdeutschland neben bundesweiten Zahlen getrennt ausweisen)?

14

Wie hoch sind innerhalb der Gruppe der 55- bis 65-Jährigen jeweils die Anteile der Abgänge aus Arbeitslosigkeit

a) in Erwerbstätigkeit,

b) in eine arbeitsmarktpolitische Maßnahme bzw.

c) wegen Rentenbeginn sowie in sonstige Formen von Nichterwerbstätigkeit (bitte jeweilige Jahresangabe von 2012 bis heute sowie nach Männern und Frauen bzw. Ost- und Westdeutschland neben bundesweiten Zahlen getrennt ausweisen)?

15

Wie hoch ist die Zahl der Beamtinnen und Beamten, Selbständigen und mithelfenden Familienangehörigen in den jeweiligen elf Altersjahren 55 bis 65 (bitte jeweilige Jahresangabe von 2012 bis heute sowie nach Männern und Frauen bzw. Ost- und Westdeutschland neben bundesweiten Zahlen getrennt ausweisen)?

16

Wie hoch ist die Zahl der Menschen in den jeweiligen elf Altersjahren 55 bis 65, die eine Erwerbsminderungsrente beantragt haben, und wie hoch ist die Zahl derer, die neu als teilweise oder voll erwerbsgemindert anerkannt wurden (bitte jeweilige Jahresangaben von 2012 bis heute sowie nach Männern und Frauen bzw. Ost- und Westdeutschland neben bundesweiten Zahlen getrennt ausweisen)?

17

Wie viele der in Frage 16 Genannten in den jeweiligen elf Altersjahren 55 bis 65 haben

a) keinen Abschluss,

b) einen Berufsabschluss bzw.

c) einen akademischen Abschluss (bitte jeweilige Jahresangaben von 2012 bis heute sowie nach Männern und Frauen bzw. Ost- und Westdeutschland neben bundesweiten Zahlen getrennt ausweisen)?

18

Wie hoch ist

a) der Anteil der Altersrenten mit Abschlägen und

b) die Anzahl der durchschnittlichen Abschlagsmonate (bitte nach Männern und Frauen bzw. Ost- und Westdeutschland neben bundesweiten Zahlen getrennt ausweisen; bitte auch für die Altersrenten benennen, die aus dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch – SGB II – in die Rente wechseln)?

19

Wie war der maßgebliche Versicherungsstatus für den aktuellen Rentenzugang vor Bezug einer Altersrente nach dem Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) (bitte nach Männern und Frauen bzw. Ost- und Westdeutschland neben bundesweiten Zahlen getrennt ausweisen)?

20

Wie hoch sind die durchschnittlichen Rentenzahlbeträge für den aktuellen Rentenzugang differenziert nach Versicherungsstatus vor Bezug einer Altersrente nach dem SGB VI (bitte nach Männern und Frauen bzw. Ost- und Westdeutschland neben bundesweiten Zahlen getrennt ausweisen)?

21

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Phase zwischen dem Austritt aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung und dem Renteneintritt vor, und erwägt die Bundesregierung, diese in künftigen Berichten zur Anhebung der Regelaltersgrenze oder im Rahmen anderer Publikationen zu berücksichtigen?

Wenn ja, inwiefern?

Wenn nein, warum nicht?

22

Wird die Bundesregierung künftige Berichte um personengruppenbezogene Analysen, also differenzierte Erwerbs- und Beschäftigungsquoten, z. B. nach Tätigkeiten, Einkommen oder Bildungsstand, unter Auswertung wissenschaftlicher Literatur, erweitern, wie vonseiten des Sozialbeirates der Bundesregierung bereits 2014 und nun erneut in seinem Gutachten zum Rentenversicherungsbericht 2018 und zum Dritten Bericht zur Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre empfohlen?

Wenn ja, welche Aspekte erwägt die Bundesregierung einzubeziehen?

Wenn nein, warum nicht?

23

Wird die Bundesregierung künftige Berichte um Daten des durchschnittlichen Erwerbsaustrittsalters von Berufsgruppen ergänzen, wie an gleicher Stelle vom Sozialbeirat vorgeschlagen?

Wenn ja, welche Berufsgruppen wird die Bundesregierung berücksichtigen?

Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 11. Dezember 2018

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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