Mehrsprachige Schilder auf Autobahnen in Deutschland
der Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden), Annalena Baerbock, Matthias Gastel, Stefan Gelbhaar, Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Deutschland hat sich mit dem europäischen Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten und der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen dazu verpflichtet, Minderheitensprachen in der Öffentlichkeit sichtbar zu machen und deren Erhalt zu fördern. Doch die „Richtlinien für die wegweisende Beschilderung auf Bundesautobahnen“ (RWBA) 2000 sehen die Möglichkeit einer mehrsprachigen Beschilderung an Bundesautobahnen bisher nur in Ausnahmefällen vor. In Grenzregionen ist bei sprachlicher Abweichung von Zielangaben eine zweisprachige Beschilderung der im Ausland befindlichen Ziele (z. B. Lüttich/Liège oder Breslau/Wroclaw) möglich. Aus Sicht der Bundesregierung besteht bisher – insbesondere aus Gründen der Verkehrssicherheit – keine Notwendigkeit, über diese Regelungen hinaus zweisprachige Beschilderungen im Bereich der Bundesautobahnen vorzusehen. Auf Ebene der Länder existieren jedoch landesrechtliche Vorschriften, die von den Richtlinien abweichen und für bestimmte in Deutschland anerkannte Minderheiten eine mehrsprachige Beschilderung vorsehen. So sieht der Erlass des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg zur zweisprachig deutsch-niedersorbischen Beschriftung von Verkehrszeichen vom 25. Juni 2014 auch eine wegweisende zweisprachige Beschilderung auf Autobahnen vor. Außerdem werden in Brandenburg und in Sachsen schon seit vielen Jahren touristische Hinweisschilder im sorbischen Siedlungsgebiet auf den Autobahnen bereits zweisprachig gestaltet. In mehreren europäischen Ländern (z. B. Finnland, Österreich, Slowenien) sind mehrsprachige Wegweiser auf Autobahnen zulässig.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Inwiefern beabsichtigt die Bundesregierung die „Richtlinien für die wegweisende Beschilderung auf Bundesautobahnen“ (RWBA) 2000 zu überarbeiten?
2. Aus welchen Gründen vertritt die Bundesregierung die Ansicht, dass zweisprachige Autobahnschilder in deutscher und zum Beispiel sorbischer Sprache die Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs negativ beeinflussen?
3. Aus welchen Gründen vertritt die Bundesregierung die Ansicht, dass Autobahnschilder auf der Autobahn 4 mit der Aufschrift „Bautzen/Budyšin“ anders als die vorhandene Beschilderung mit der Aufschrift „Breslau/Wroclaw“ negative Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit haben?
4. Welche wissenschaftlichen Belege kann die Bundesregierung anführen, die negative Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit durch zweisprachige Autobahnschilder belegen?
5. Hat nach Ansicht der Bundesregierung die zweisprachige Gestaltung bereits vorhandener touristischer Hinweisschilder im sorbischen Siedlungsgebiet auf den Autobahnen in Brandenburg und Sachsen zu einer Verschlechterung der Verkehrssicherheit geführt? Falls ja, welche empirischen Belege kann die Bundesregierung hierfür anführen?
6. Aus welchen Gründen sollen nach Ansicht der Bundesregierung zweisprachige Autobahnschilder zum Beispiel in deutscher und sorbischer Sprache negative Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit haben, wenn die Beschilderung von Warntafeln auf Autobahnen vor Baustellen und Unfallschwerpunkten bereits mehrsprachig erfolgt, ohne dass hierbei Risiken für die Verkehrssicherheit gesehen werden?
7. Gibt es nach Ansicht der Bundesregierung weitere Gründe neben der Verkehrssicherheit, die gegen zweisprachige Beschilderungen im Bereich der Bundesautobahnen mit Sprachen anerkannter Minderheiten sprechen?
Fragen7
Inwiefern beabsichtigt die Bundesregierung die „Richtlinien für die wegweisende Beschilderung auf Bundesautobahnen“ (RWBA) 2000 zu überarbeiten?
Aus welchen Gründen vertritt die Bundesregierung die Ansicht, dass zweisprachige Autobahnschilder in deutscher und zum Beispiel sorbischer Sprache die Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs negativ beeinflussen?
Aus welchen Gründen vertritt die Bundesregierung die Ansicht, dass Autobahnschilder auf der Autobahn 4 mit der Aufschrift „Bautzen/Budyšin“ anders als die vorhandene Beschilderung mit der Aufschrift „Breslau/Wroclaw“ negative Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit haben?
Welche wissenschaftlichen Belege kann die Bundesregierung anführen, die negative Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit durch zweisprachige Autobahnschilder belegen?
Hat nach Ansicht der Bundesregierung die zweisprachige Gestaltung bereits vorhandener touristischer Hinweisschilder im sorbischen Siedlungsgebiet auf den Autobahnen in Brandenburg und Sachsen zu einer Verschlechterung der Verkehrssicherheit geführt?
Falls ja, welche empirischen Belege kann die Bundesregierung hierfür anführen?
Aus welchen Gründen sollen nach Ansicht der Bundesregierung zweisprachige Autobahnschilder zum Beispiel in deutscher und sorbischer Sprache negative Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit haben, wenn die Beschilderung von Warntafeln auf Autobahnen vor Baustellen und Unfallschwerpunkten bereits mehrsprachig erfolgt, ohne dass hierbei Risiken für die Verkehrssicherheit gesehen werden?
Gibt es nach Ansicht der Bundesregierung weitere Gründe neben der Verkehrssicherheit, die gegen zweisprachige Beschilderungen im Bereich der Bundesautobahnen mit Sprachen anerkannter Minderheiten sprechen?