Die Fragen 3 und 4 werden wegen ihres Sachzusammenhangs zusammen beantwortet.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat vom 1. Oktober 2014 bis zum 30. September 2017 das Forschungsprojekt „Schutz von Kindern und Jugendlichen im deutschen organisierten Sport – Analyse von Ursachen, Präventions- und Interventionsmaßnahmen bei sexualisierter Gewalt (Safe Sport)“ mit insgesamt 741 465,60 Euro aus dem Titel 3002 685 41 gefördert.
Zuwendungsempfänger waren die Deutsche Sporthochschule Köln und die Universität Ulm.
In Zusammenarbeit mit der Deutschen Sportjugend (dsj) bilden die Forschungsergebnisse eine Grundlage für die Stärkung der Prävention sexualisierter Gewalt in Sportorganisationen.
Im Rahmen der Infrastrukturförderung in der Jugendverbandsarbeit erhält die Deutsche Sportjugend (dsj) vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) jährlich Haushaltsmittel auf der Basis einer Rahmenvereinbarung. In diesem Rahmen wird das dsj-Handlungsfeld „Prävention sexualisierter Gewalt im Sport“ (PSG) mit Personalkosten und diversen Aktivitäten unterstützt, u. a. auch im Rahmen von Erasmus, Tagungen und Broschüren wie z. B.
- Orientierungshilfe für rechtliche Fragen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen – Gegen sexualisierte Gewalt im Sport
- Kommentierter Handlungsleitfaden für Sportvereine zum Schutz von Kindern und Jugendlichen – Gegen sexualisierte Gewalt im Sport
- Safe Sport – Schutz von Kindern und Jugendlichen im organisierten Sport in Deutschland
- Handlungsempfehlungen für Sportvereine zur Prävention von und Intervention bei sexualisierter Gewalt im Sport – entwickelt durch den Forschungsverbund Safe Sport
- Orientierungsrahmen – Sportinternate im Nachwuchsleistungssport in Deutschland – zum pädagogischen Handlungsverständnis
Darüber hinaus implementiert die Deutsche Sportjugend (dsj) dieses Thema in ihren Strukturen durch verbandsinterne Regelungen wie z. B. den Ehrenkodex und dem Stufenmodell „Prävention Sexueller Gewalt“.
Zudem hat das BMFSFJ in den Jahren 2014 bis 2017 mit jeweils 10 000 Euro das Preisgeld für den Wettbewerb „Starke Netze gegen Gewalt“ des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) finanziert. Mit dem Wettbewerb soll die beste Vernetzung vor Ort zwischen Sportverein und Aktionspartner/in belohnt werden.
Im Rahmen einer begleitenden Öffentlichkeitsarbeit wird über die Ursachen von Gewalt an Frauen informiert und auf notwendige Hilfe- und Präventionsmaßnahmen aufmerksam gemacht. Der DOSB ist ein wichtiger gesellschaftspolitischer Partner sowohl durch dessen Engagement bei der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen sowie bei der Bewerbung des Hilfetelefons „Gewalt gegen Frauen“, welches am 6. März 2013 beim Bundesamt und Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) eingerichtet wurde. Das Hilfetelefon ist ein qualifiziertes entgeltfreies anonymes und mehrsprachiges telefonisches Erstberatungs- und Weitervermittlungsangebot für von Gewalt betroffene Frauen selbst, ihr soziales Umfeld sowie Personen, die bei ihrer beruflichen oder ehrenamtlichen Tätigkeit mit der Beratung und Unterstützung oder Intervention bei Gewalt gegen Frauen konfrontiert sind. Es ist täglich rund um die Uhr erreichbar. Das Hilfetelefon ist ein besonders niedrigschwelliges Angebot, das auch bei sexualisierter Gewalt, die bei den Betroffenen besonders schambehaftet ist, eine erste Anlaufstation sein kann.
Der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) hat mit dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) und der Deutschen Sportjugend im DOSB (dsj) am 15. März 2016 eine Vereinbarung geschlossen, mit der sich DOSB und dsj verpflichten, bis Ende 2018 die Entwicklung und Implementierung von Schutzkonzepten in den Olympiastützpunkten und Eliteschulen des Sports stärker voranzutreiben sowie die Unterstützung für Schutz und Hilfe bei sexueller Gewalt im Breitensport (Vereinbarung des DOSB/dsj mit dem UBSKM 2012 bis 2015) zu intensivieren. Gemeinsam sind im Rahmen der UBSKM-Initiative „Kein Raum für Missbrauch“ bzw. mit Unterstützung des UBSKM seitens der dsj Infobroschüren und Handreichungen für Vereine und deren haupt- und ehrenamtlichen Akteure erarbeitet worden.
Die dsj hat sich am Monitoring zum Stand der Prävention sexualisierter Gewalt (2012/13 sowie 2015 bis 2018) beteiligt. Mit dem bundesweiten Monitoring erhebt der UBSKM den Stand der Entwicklung und Umsetzung von Konzepten für Schutz und Hilfe bei sexueller Gewalt in Einrichtungen und Organisationen. Der Abschlussbericht wird 2019 vorgelegt.
Im Dezember 2018 hat die Bundesregierung das Konzept zur dauerhaften Stärkung der Strukturen für Schutz, Prävention und Intervention bei sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend beschlossen, und damit das Amt einer bzw. eines Unabhängigen Beauftragten einschließlich der wertvollen Arbeit des dort angesiedelten Betroffenenrates dauerhaft eingerichtet.
Im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung sind und waren bisher keine entsprechenden Initiativen oder Projekte erforderlich, denn alle sportlichen Wettkampf- und Trainingsmaßnahmen der Spitzensportlerinnen und Spitzensportler unterliegen dem fachlichen Direktionsrecht der Spitzenverbände und befinden sich damit außerhalb der direkten Verantwortung der militärischen Vorgesetzten und der Bundeswehr.
Die Dienstaufsichtspflicht der militärischen Vorgesetzten gegenüber den Spitzensportlerinnen und Spitzensportler, auch während des Trainings und der Wettkämpfe, bleibt hiervon jedoch unberührt. Folglich können diese, bei Bedarf im Zusammenwirken mit dem Deutschen Olympischen Sportbund bzw. seinen Spitzenverbänden, bei entsprechenden Vorkommnissen handeln.
Zudem werden die Initiativen und Projekte des Deutschen Olympischen Sportbundes und seiner Spitzenverbände bezüglich sexualisierter Gewalt im Sport seitens der Bundeswehr gestützt.