Ökostrom
des Abgeordneten Dr. Dirk Spaniel und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Als Ökostrom wird üblicherweise elektrische Energie bezeichnet, die aus umweltfreundlichen erneuerbaren Energiequellen stammt und Bestandteil einer nachhaltigen Energieversorgung ist. Dies geschieht in Abgrenzung zu konventionell erzeugtem Strom aus Kernenergie und fossilen Energieträgern, wie hauptsächlich Kohle, Erdöl und Erdgas (https://de.wikipedia.org/wiki/%C3%96kostrom).
Gerade bei der so genannten Verkehrswende (https://de.wikipedia.org/wiki/ Verkehrswende), die den Prozess benennt, Verkehr und Mobilität auf nachhaltige Energieträger, sanfte Mobilitätsnutzung und eine Vernetzung verschiedener Formen des Individualverkehrs und des öffentlichen Personennahverkehrs umzustellen, soll in umfangreichem Maße auch die E-Mobilität, also die Nutzung von Strom zum Antrieb, genutzt werden.
Die Trennung nach der Herkunft, also Kernenergie, Gas, Kohle, Wind oder Photovoltaik-Anlagen, ist physikalisch nicht möglich. Strom kann nur bedingt gespeichert werden. Die Speicherung von Strom ist nicht effizient und mit hohen Verlusten verbunden (www.weltderphysik.de/gebiet/technik/energie/energiespeicher/ speicherung/).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen4
Wie definiert die Bundesregierung Ökostrom?
Wie prüft die Bundesregierung, dass bei der gebuchten Nutzung von Ökostrom auch wirklich Ökostrom verbraucht wird?
Wenn nur rechnerischer Ausgleich stattfindet, nachts keine Sonne scheint oder kein Wind weht, wird dann nach Kenntnis der Bundesregierung Ökostrom aus dem Ausland zugekauft?
Wenn nicht, heißt dies dann, dass nach Kenntnis der Bundesregierung beim Abriss des Stroms konventioneller Strom genutzt wird (bitte Strommix nach Art der Stromerzeugung aufschlüsseln)?