Umweltfolgen durch den Um- und Ausbau des Autobahnkreuzes Oberhausen
der Abgeordneten Roman Müller-Böhm, Frank Sitta, Grigorios Aggelidis, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Katrin Helling-Plahr, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Pascal Kober, Carina Konrad, Ulrich Lechte, Matthias Seestern-Pauly, Judith Skudelny, Benjamin Strasser, Katja Suding, Michael Theurer, Stephan Thomae, Gerald Ullrich, Nicole Westig, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die Straßen.NRW-Regionalniederlassung Ruhr, Haus Essen, plant den Um- und Ausbau des Autobahnkreuzes Oberhausen. Dies sei nach Angaben von Straßen.NRW notwendig, um eine ausreichende verkehrliche Leistungsfähigkeit und die damit einhergehende Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Mit baulichen Maßnahmen dieser Größenordnung gehen allerdings immer Beeinträchtigungen von Flora und Fauna und der unmittelbaren urbanen Struktur einher.
Die Straßenplanung orientiert sich an den Bedarfsplänen, die der Bund und das Land aufstellen. Durch die Aufnahme des Projektes in den Bundesverkehrswegeplan 2003 und 2030 mit der Dringlichkeit „Vordringlicher Bedarf – Engpassbeseitigung (VB-E)“ hat Straßen.NRW den uneingeschränkten Planungsauftrag erhalten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Was für eine Fläche (Angabe in Quadratmeter) nahm das Autobahnkreuz Oberhausen vor dem Beginn des Um- und Ausbaus ein?
Was für eine Fläche (Angabe in Quadratmeter) wird das Autobahnkreuz Oberhausen nach dem Abschluss des Um- und Ausbauprojektes voraussichtlich einnehmen?
In welcher Höhe hat nach Kenntnisstand der Bundesregierung das Ausbauprojekt des Autobahnkreuzes Oberhausen bisher zu einem Rückgang von a) landwirtschaftlichen Nutzflächen, b) kommunalen Nutzflächen, etwa Naherholungsgebieten, bzw. c) geschützten Flächen, im Sinne der FFH (Fauna-Flora-Habitat)-Richtlinie, geführt?
Gab es ein biologisches Gutachten bezüglich Flora und Fauna von dem Standort vor Baubeginn?
a) Falls ja, welche Arten wurden gefunden und als geschützt klassifiziert, und wohin wurden sie umgesiedelt?
b) Durch welchen rechtlichen Rahmen wurden die Tierarten jeweils geschützt?
c) Durch welchen rechtlichen Rahmen wurden die Pflanzenarten geschützt?
d) Falls dies nicht der Fall sein sollte, hat die Bundesregierung Kenntnis von mittel- oder langfristigen Gefahren durch das Autobahnkreuz Oberhausen für die in diesem Gebiet vorkommenden Tier- und Pflanzenarten?
Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, ob für den Um- und Ausbau des Autobahnkreuzes Oberhausen privates Eigentum aufgekauft oder enteignet wurde?
Wenn enteignet, wie viel Eigentum wurde enteignet?
Wenn aufgekauft, wie viel Eigentum wurde aufgekauft?
Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, ob für den Um- und Ausbau des Autobahnkreuzes Oberhausen urbane, industrielle oder landwirtschaftliche Strukturen verändert, abgerissen oder in ihrem ursprünglichen Zweck (teilweise) nicht länger nutzbar gemacht wurden?
Ergeben sich aus den Um- und Ausbauarbeiten des Autobahnkreuzes Oberhausen eine Lärmbeeinträchtigung für Siedlungs- oder Arbeitsstätten?
Wird nach Einschätzung der Bundesregierung der Zeitplan für den Um- und Ausbau des Autobahnkreuzes Oberhausen eingehalten werden, und falls nicht, wann ist mit einer Fertigstellung zu rechnen?
Wird nach Einschätzung der Bundesregierung der Finanzierungsplan für den Um- und Ausbau des Autobahnkreuzes Oberhausen eingehalten werden?
Falls nicht, in welcher Höhe wird der Finanzierungsplan unter- oder überschritten?