[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur vom 17. Januar 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/7238
19. Wahlperiode 22.01.2019
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias Seestern-Pauly, Katja Suding,
Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/6854 –
Kinder und Jugendliche im öffentlichen Raum – Maßnahmen der Bundesregierung
zur Verkehrssicherheit
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Spätestens mit dem Schuleintritt betreten Kinder neues Terrain: Sie verlassen
die schützende Umgebung des Elternhauses, um sich selbstständig auf den Weg
in die Schule zu machen. Als Verkehrsteilnehmer sind Kinder, aber auch
Jugendliche, hier eine besonders gefährdete Gruppe. Ob zu Fuß, mit dem Fahrrad
oder mit dem ÖPNV – in allen Bereichen sind Herausforderungen zu meistern.
Zum einen können technische Lösungen an Fahrzeugen (wie zum Beispiel
Bremsassistenten) zu einer Verbesserung der Sicherheitssituation von Kindern
und Jugendlichen im Straßenverkehr beitragen. Zum anderen helfen
Verkehrserziehung, Informationskampagnen und Aktionstage dabei, Kinder und
Jugendliche für ihre eigene Rolle und Verantwortlichkeit als Verkehrsteilnehmer zu
sensibilisieren.
Durch den Ausbau der frühkindlichen Bildung rückt die Verkehrssicherheit der
Jüngsten nochmals weiter in den Fokus. Insbesondere auch vor dem
Hintergrund einer sich verändernden Mobilitätswelt (zum Beispiel geräuschlose
E-Fahrzeuge) verändert sich das Aufgabenspektrum der Verkehrserziehung.
Aus Sicht der Fragesteller besteht daher Informationsbedarf über bestehende
Maßnahmen sowie die Bestrebungen des Bundes, Verkehrserziehung und
Verkehrssicherheitstrainings in Bildungseinrichtungen an diese veränderten
Gegebenheiten anzupassen.
1. Welche Kommunikationsmaßnahmen und Kampagnen führt die
Bundesregierung in der 19. Wahlperiode in welchem zeitlichen Rahmen und mit
welchem Budget durch, um die Verkehrssicherheit von Kindern und
Jugendlichen zu erhöhen?
2. An welche Adressatenkreise richteten sich nach Kenntnis der
Bundesregierung die Kommunikationsmaßnahmen und Kampagnen der 19.
Wahlperiode, um die Verkehrssicherheit von Kindern und Jugendlichen zu erhöhen
(bitte nach den Adressatenkreisen Kinder bzw. Jugendliche, Eltern bzw.
Erziehungsberechtigte sowie Erzieherinnen und Erzieher bzw. Lehrerinnen
und Lehrer aufschlüsseln)?
Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund ihres Sachzusammenhanges gemeinsam
beantwortet.
Folgende Angebote haben das Ziel, die Verkehrssicherheit von Kindern und
Jugendlichen zu erhöhen. Ein Teil der Maßnahmen wird durch das BMVI
umgesetzt, weitere Maßnahmen erfolgen beispielsweise über die Verbände Deutscher
Verkehrssicherheitsrat (DVR) und Deutsche Verkehrswacht (DVW) im Rahmen
von Zuwendungen.
Angebot Zielgruppe Adressaten Budget
jährlich in Euro
Kind und Verkehr (DVR) In Kindertageseinrichtungen werden Eltern über
alle Fragen der Verkehrssicherheit der Kinder informiert. Erzieher/innen erhalten
Anregungen zur Umsetzung von Verkehrserziehungs- (VE)-Maßnahmen.
2 bis 6-Jährige Eltern/
Erziehungsberechtigte
Erzieher/innen
430.000
Kinder im Straßenverkehr (DVW) Erzieher/innen erhalten Anregungen zur
Umsetzung von VE-Maßnahmen. Umsetzung von Aktionstagen in den
Einrichtungen für Eltern und Kinder.
2 bis 6-Jährige Erzieher/innen Eltern/
Erziehungsberechtigte
Kinder
1.100.000
Käpt’n Blaubär (BMVI) Erstellung und Verteilung von Broschüren zu
Themen der Verkehrssicherheit für Kindergartenkinder und Grundschüler an
die entsprechenden Einrichtungen.
3 bis 10-Jährige Kinder
Erzieher/innen
Lehrer/innen
1.420.000
Aktion junge Fahrer (DVW) Aktionstage zur VS junger Fahrer mit
diversen Schwerpunktthemen auf öffentlichen Plätzen und in Schulen.
13 bis 23-Jährige Jugendliche und junge
Erwachsene Eltern/
Erziehungsberechtigte
950.000
Das Gesetz der Straße (BMVI) Bereitstellung von VS-Filmen mit Ralph
Caspers und Unterrichtsmaterial zu 4 Themen mit hoher Unfallrelevanz auf
Lehrer-Online. 2019 werden zwei weitere Themen produziert.
13 bis 23-Jährige Lehrer/innen an
weiterführenden Schulen
Multiplikatoren der
Verkehrssicherheit
Ca. 200.000
Landesfilmdienste (KDL) Bereitstellung und Versand von VE-Filmen an
Schulen.
Schüler aller
Altersgruppen
Lehrer/innen 35.000
BF17 – Begleitetes Fahren (DVR) Bereitstellung von Informationen zur
Umsetzung des begleiteten Fahrens mit 17 Jahren online und über soziale Netzwerke.
15 bis 17-Jährige Jugendliche und junge
Erwachsene Eltern/
Erziehungsberechtigte
291.000
Darüber hinaus werden in weiteren Verkehrssicherheitsangeboten und -programmen
Verkehrsteilnehmer aller Altersgruppen adressiert, ohne dass der monetäre Umfang
abgeschätzt werden kann, der auf Kinder und Jugendliche entfällt. Zum Beispiel in
den Programmen „Fahr Rad… aber sicher“ (Aktionstage der DVW), einer Kampagne
gegen Dooringunfälle (DVR), der BMVI-Kampagne „Runter vom Gas“ oder dem
Angebot der Online-Kampagne „Motorrad aber sicher“ (IVM).
3. Welche Regelverstöße wurden in den Jahren 2016 und 2017 jeweils im
Radverkehr, im Fußverkehr, im Bereich des Pkw-Verkehrs und des Lkw-
Verkehrs durch das Kraftfahrt-Bundesamt erfasst (bitte tabellarisch nach Jahr
und Art der Verkehrsbeteiligung auflisten)?
Es wird auf die Anlagen 1 und 2 verwiesen.
4. Wie hat sich die Zahl der tödlich verunglückten, der schwer und leicht
verletzten Fahrradfahrer sowie Fußgänger im Zeitraum von 2015 bis 2017
entwickelt?
Welchen Anteil daran hatten jeweils Kinder und Jugendliche, und welchen
Anteil hatten Senioren (über 65 Jahre; bitte tabellarisch nach Unfallarten und
Jahren darstellen)?
Tabelle 1:
Verunglückte Fahrrad Fahrende und der Anteil von Kindern, Jugendlichen und Senioren daran in den Jahren 2015 bis 2017
GT SV LV Ges. GT SV LV Ges. GT SV LV Ges.
Unfall anderer Art 66 4.520 13.874 18.460 0,5 2,1 2,5 2,4 0,0 0,9 1,0 1,0 9,9 8,9 4,2 5,0
Zusammenstoß mit Fahrzeug, das anfährt,
anhält oder im ruhenden Verkehr steht 7 606 4.303 4.916 0,0 0,3 0,8 0,7 0,0 0,2 0,4 0,4 1,0 0,9 0,9 0,9
Zusammenstoß mit Fahrzeug, das
vorausfährt oder wartet 25 431 2.001 2.457 0,3 0,2 0,3 0,3 0,3 0,1 0,2 0,2 2,1 0,7 0,4 0,5
Zusammenstoß mit Fahrzeug, das seitlich in
gleiche Richtung fährt 52 903 4.891 5.846 0,8 0,4 0,8 0,7 0,3 0,2 0,4 0,4 6,5 1,9 1,1 1,3
Zusammenstoß mit Fahrzeug, das
entgegenkommt 23 1.039 4.798 5.860 0,3 0,6 0,9 0,9 0,0 0,4 0,5 0,4 2,1 1,5 1,0 1,1
Zusammenstoß mit Fahrzeug, das einbiegt
oder kreuzt 182 5.617 30.494 36.293 2,6 4,2 6,7 6,2 1,6 2,2 3,4 3,2 26,9 11,1 6,9 7,7
Zusammenstoß zwischen Fahrzeug und
Fußgänger 1 214 1.444 1.659 0,0 0,0 0,1 0,1 0,0 0,0 0,1 0,1 0,3 0,4 0,3 0,3
Aufprall auf Hindernis auf der Fahrbahn 3 166 523 692 0,0 0,1 0,1 0,1 0,0 0,0 0,0 0,0 0,3 0,3 0,2 0,2
Abkommen von der Fahrbahn nach rechts 15 500 888 1.403 0,0 0,1 0,1 0,1 0,0 0,1 0,1 0,1 1,8 0,7 0,3 0,4
Abkommen von der Fahrbahn nach links 9 234 347 590 0,0 0,1 0,1 0,1 0,0 0,1 0,0 0,0 0,8 0,4 0,1 0,1
Gesamt 383 14.230 63.563 78.176 4,4 8,2 12,4 11,6 2,1 4,3 6,1 5,8 51,7 26,8 15,2 17,5
Unfall anderer Art 79 4.628 14.747 19.454 0,3 2,0 2,5 2,4 0,0 1,0 1,0 1,0 13,7 8,7 4,3 5,1
Zusammenstoß mit Fahrzeug, das anfährt,
anhält oder im ruhenden Verkehr steht 7 602 4.538 5.147 0,0 0,3 0,9 0,8 0,0 0,2 0,4 0,4 0,8 0,9 0,8 0,8
Zusammenstoß mit Fahrzeug, das
vorausfährt oder wartet 35 480 2.171 2.686 0,0 0,2 0,4 0,3 0,3 0,1 0,2 0,2 2,8 0,9 0,4 0,5
Zusammenstoß mit Fahrzeug, das seitlich in
gleiche Richtung fährt 40 919 5.283 6.242 0,5 0,5 0,7 0,7 0,0 0,3 0,5 0,4 5,6 2,0 1,1 1,3
Zusammenstoß mit Fahrzeug, das
entgegenkommt 21 1.005 4.990 6.016 0,0 0,5 0,9 0,8 0,3 0,4 0,5 0,4 2,3 1,5 1,0 1,1
Zusammenstoß mit Fahrzeug, das einbiegt
oder kreuzt 178 5.681 31.234 37.093 0,3 4,0 6,5 6,0 1,3 1,9 3,3 3,1 30,5 10,9 6,6 7,5
Zusammenstoß zwischen Fahrzeug und
Fußgänger 5 229 1.523 1.757 0,0 0,0 0,1 0,1 0,0 0,0 0,1 0,1 0,8 0,4 0,3 0,3
Aufprall auf Hindernis auf der Fahrbahn 1 181 518 700 0,0 0,1 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,3 0,3 0,2 0,2
Abkommen von der Fahrbahn nach rechts 13 538 1.025 1.576 0,3 0,2 0,1 0,2 0,0 0,2 0,1 0,1 0,5 0,7 0,3 0,4
Abkommen von der Fahrbahn nach links 14 222 367 603 0,0 0,1 0,0 0,1 0,0 0,1 0,0 0,0 1,8 0,3 0,1 0,2
Gesamt 393 14.485 66.396 81.274 1,3 7,9 12,2 11,4 1,8 4,2 6,1 5,7 59,0 26,7 15,1 17,4
Unfall anderer Art 91 4.726 14.741 19.558 0,0 2,3 2,8 2,7 0,0 1,0 0,9 0,9 18,1 9,5 4,4 5,3
Zusammenstoß mit Fahrzeug, das anfährt,
anhält oder im ruhenden Verkehr steht 8 579 4.461 5.048 0,0 0,3 0,9 0,8 0,0 0,2 0,4 0,4 1,3 0,8 0,8 0,8
Zusammenstoß mit Fahrzeug, das
vorausfährt oder wartet 31 492 2.128 2.651 0,0 0,2 0,4 0,4 0,5 0,1 0,2 0,2 3,4 1,0 0,4 0,5
Zusammenstoß mit Fahrzeug, das seitlich in
gleiche Richtung fährt 39 927 5.172 6.138 0,0 0,5 0,8 0,7 0,3 0,2 0,4 0,4 3,9 1,9 1,1 1,3
Zusammenstoß mit Fahrzeug, das
entgegenkommt 19 938 4.887 5.844 0,0 0,6 1,0 0,9 0,0 0,3 0,5 0,4 2,9 1,5 0,9 1,1
Zusammenstoß mit Fahrzeug, das einbiegt
oder kreuzt 169 5.281 30.517 35.967 3,9 3,8 7,0 6,5 1,3 1,9 3,3 3,0 26,4 10,2 6,5 7,2
Zusammenstoß zwischen Fahrzeug und
Fußgänger 1 248 1.416 1.665 0,0 0,0 0,1 0,1 0,0 0,0 0,1 0,1 0,3 0,4 0,3 0,3
Aufprall auf Hindernis auf der Fahrbahn 4 222 549 775 0,0 0,1 0,1 0,1 0,3 0,0 0,0 0,0 0,5 0,4 0,2 0,2
Abkommen von der Fahrbahn nach rechts 10 504 970 1.484 0,0 0,2 0,2 0,2 0,0 0,2 0,1 0,1 1,0 0,9 0,3 0,4
Abkommen von der Fahrbahn nach links 10 207 381 598 0,0 0,1 0,1 0,1 0,0 0,0 0,0 0,0 0,8 0,4 0,1 0,2
Gesamt 382 14.124 65.222 79.728 3,9 8,0 13,4 12,4 2,4 4,1 5,9 5,5 58,6 26,9 15,0 17,3
BASt U2n-02/2019
Jugendliche 15 bis
unter 18 Jahre
Senioren 65 Jahre und
älter
in Prozent in Prozent
Kinder unter 15 Jahre
in Prozent
Getötete
(GT)
Schwerverletzte
(SV)
2015
Jahr Unfallart
Leichtverletzte
(LV)
Gesamt
Verunglückte Fahrrad Fahrende
insgesamt
2016
2017
Tabelle 2:
Verunglückte zu Fuß Gehende und der Anteil von Kindern, Jugendlichen und Senioren daran in den Jahren 2015 bis 2017
GT SV LV Ges. GT SV LV Ges. GT SV LV Ges.
Unfall anderer Art 13 281 1.419 1.713 0,7 0,7 1,1 1,0 0,0 0,1 0,2 0,2 0,6 1,4 1,3 1,3
Zusammenstoß mit Fahrzeug, das anfährt,
anhält oder im ruhenden Verkehr steht 3 39 206 248 0,0 0,1 0,1 0,1 0,0 0,0 0,0 0,0 0,4 0,1 0,2 0,1
Zusammenstoß mit Fahrzeug, das
vorausfährt oder wartet 2 8 57 67 0,0 0,0 0,0 0,0 0,2 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,1 0,0
Zusammenstoß mit Fahrzeug, das seitlich in
gleiche Richtung fährt 1 11 31 43 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Zusammenstoß mit Fahrzeug, das
entgegenkommt 0 13 48 61 0,0 0,1 0,1 0,1 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Zusammenstoß mit Fahrzeug, das einbiegt
oder kreuzt 6 66 225 297 0,0 0,3 0,3 0,3 0,0 0,0 0,0 0,0 1,1 0,2 0,1 0,1
Zusammenstoß zwischen Fahrzeug und
Fußgänger 502 7.296 21.125 28.923 4,3 20,6 19,0 19,1 1,9 3,9 4,9 4,6 49,7 29,9 16,3 20,2
Aufprall auf Hindernis auf der Fahrbahn 3 18 43 64 0,0 0,1 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,2 0,1 0,0 0,0
Abkommen von der Fahrbahn nach rechts 6 43 84 133 0,0 0,1 0,1 0,1 0,0 0,0 0,0 0,0 0,4 0,1 0,0 0,1
Abkommen von der Fahrbahn nach links 1 17 43 61 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Gesamt 537 7.792 23.281 31.610 5,0 21,8 20,8 20,8 2,0 4,1 5,4 5,0 52,3 31,8 18,1 22,0
Unfall anderer Art 11 291 1.421 1.723 0,0 0,4 1,1 0,9 0,0 0,1 0,2 0,2 1,4 1,6 1,3 1,4
Zusammenstoß mit Fahrzeug, das anfährt,
anhält oder im ruhenden Verkehr steht 1 40 198 239 0,0 0,0 0,1 0,1 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,3 0,1 0,1
Zusammenstoß mit Fahrzeug, das
vorausfährt oder wartet 1 12 47 60 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Zusammenstoß mit Fahrzeug, das seitlich in
gleiche Richtung fährt 0 7 35 42 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Zusammenstoß mit Fahrzeug, das
entgegenkommt 1 4 64 69 0,0 0,0 0,1 0,1 0,0 0,0 0,0 0,0 0,2 0,0 0,0 0,0
Zusammenstoß mit Fahrzeug, das einbiegt
oder kreuzt 5 52 238 295 0,2 0,3 0,3 0,3 0,0 0,0 0,1 0,1 0,6 0,1 0,1 0,1
Zusammenstoß zwischen Fahrzeug und
Fußgänger 458 7.092 21.549 29.099 5,1 21,0 19,0 19,2 1,4 4,2 4,4 4,3 54,1 29,8 17,1 20,8
Aufprall auf Hindernis auf der Fahrbahn 8 24 55 87 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,2 0,1 0,0 0,1
Abkommen von der Fahrbahn nach rechts 3 42 83 128 0,0 0,1 0,0 0,1 0,0 0,0 0,0 0,0 0,2 0,1 0,0 0,1
Abkommen von der Fahrbahn nach links 2 14 35 51 0,2 0,0 0,0 0,0 0,2 0,0 0,0 0,0 0,0 0,1 0,0 0,0
Gesamt 490 7.578 23.725 31.793 5,5 21,9 20,7 20,8 1,6 4,3 4,8 4,6 56,7 32,0 18,8 22,6
Unfall anderer Art 9 306 1.408 1.723 0,0 0,8 1,0 1,0 0,0 0,1 0,2 0,2 0,8 1,8 1,4 1,5
Zusammenstoß mit Fahrzeug, das anfährt,
anhält oder im ruhenden Verkehr steht 3 43 222 268 0,0 0,0 0,1 0,1 0,0 0,0 0,0 0,0 0,6 0,2 0,1 0,1
Zusammenstoß mit Fahrzeug, das
vorausfährt oder wartet 4 14 60 78 0,0 0,0 0,1 0,1 0,0 0,0 0,0 0,0 0,2 0,0 0,0 0,0
Zusammenstoß mit Fahrzeug, das seitlich in
gleiche Richtung fährt 0 5 38 43 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Zusammenstoß mit Fahrzeug, das
entgegenkommt 0 12 63 75 0,0 0,1 0,1 0,1 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Zusammenstoß mit Fahrzeug, das einbiegt
oder kreuzt 3 69 241 313 0,0 0,5 0,4 0,4 0,2 0,0 0,0 0,0 0,0 0,1 0,1 0,1
Zusammenstoß zwischen Fahrzeug und
Fußgänger 449 6.880 20.923 28.252 3,7 20,9 19,2 19,3 0,8 3,9 4,4 4,2 48,2 29,2 16,4 20,0
Aufprall auf Hindernis auf der Fahrbahn 6 24 58 88 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,2 0,1 0,0 0,0
Abkommen von der Fahrbahn nach rechts 1 42 84 127 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,2 0,1 0,0 0,0
Abkommen von der Fahrbahn nach links 8 23 49 80 0,2 0,1 0,0 0,0 0,2 0,0 0,0 0,0 0,4 0,1 0,0 0,0
Gesamt 483 7.418 23.146 31.047 3,9 22,4 21,0 21,0 1,2 4,2 4,8 4,6 50,7 31,6 18,2 21,9
BASt U2n-02/2019
2015
2016
2017
Jugendliche 15 bis
unter 18 Jahre
Senioren 65 Jahre und
älter
Getötete
(GT)
Schwerverletzte
(SV)
Leichtverletzte
(LV)
Gesamt
in Prozent in Prozent in Prozent
Verunglückte zu Fuß
Gehende insgesamt
UnfallartJahr
Kinder unter 15 Jahre
5. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Höhe der Dunkelziffer bei
den polizeilich nicht erfassten Verkehrsunfällen von Fußgängern und/oder
Radfahrern?
Experten gehen von einer hohen Dunkelziffer bei Verkehrsunfällen von
Fußgängern und Fahrradfahrern aus. Insbesondere bei Alleinunfällen sowie Unfällen mit
geringer Verletzungsschwere ist eine hohe Nichterfassung zu erwarten.
6. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Umsetzungsstand
auf nationaler und europäischer Ebene zur verbindlichen Einführung von
Fahrerassistenz- und Schutzsystemen, die zur Lebensrettung ungeschützter
Verkehrsteilnehmer (zum Beispiel Abbiegeassistenten, Totwinkelwarner,
Kreuzungsassistenten, Türöffnerwarnsysteme und Außenairbags) beitragen
können?
a) Wie ist der Stand im Bereich des Pkw-Verkehrs?
b) Wie ist der Stand im Bereich des Lkw-Verkehrs?
Aufbauend auf bereits existierenden technischen Anforderungen an
Fahrerassistenz- und Schutzsysteme werden die einschlägigen Vorschriften auf europäischer
und internationaler Ebene im Hinblick auf den Schutz schwächerer
Verkehrsteilnehmer weiterentwickelt.
Für die meisten Fahrzeugklassen sind die fahrzeugsicherheitstechnischen
Anforderungen auf europäischer Ebene harmonisiert. Maßgebliche
Typgenehmigungsvorschriften sind in Richtlinie 2007/46/EG – zukünftig Verordnung (EU)
2018/858 – geregelt. Diese Vorschriften schaffen einen Rahmen für die
Genehmigung aller in ihren Geltungsbereich fallenden Neufahrzeuge und der zur
Verwendung in diesen Fahrzeugen bestimmten Systeme, Bauteile und
selbstständigen technischen Einheiten.
Eine neugefasste Verordnung über die allgemeine Sicherheit und den Schutz von
Fahrzeuginsassen und schwächeren Verkehrsteilnehmenden, welche unter
anderem die Verordnung (EU) Nr. 661/2009 ablösen soll, sieht
Abbiegeassistenzsysteme für Lkw und Notbremsassistenzsysteme für Pkw ab ca. 2022
(Abbiegeassistenzsysteme) bzw. 2024 (Notbremsassistenzsysteme) für neue Fahrzeugtypen
vor.
Anforderungen für die Typgenehmigung von Pkw zum Schutz von Fußgängern
und Radfahrern sind in den Verordnungen (EG) Nr. 78/2009 und (EG)
Nr. 631/2009 sowie der UN-Regelung Nr. 127 geregelt. Dort sind Prüfverfahren
festgelegt, mit denen im Wesentlichen das Schutzpotential des
Fahrzeugfrontbereichs (Stoßfänger, Motorhaube) im Falle eines Fußgängeranpralls durch
Prüfkörper (z. B. Kopf- und Beinprüfkörper) getestet wird.
7. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Helmtragequote von
Radfahrern im Innerortsverkehr im Zeitraum von 2012 bis 2017 entwickelt,
und welche Entwicklungen und Potenziale der Fahrradhelmnutzung sieht die
Bundesregierung vor diesem Hintergrund (bitte die Helmtragequoten nach
Altersgruppen aufschlüsseln)?
Die Entwicklung der Helmtragequoten zeigt eine kontinuierliche Zunahme der
Helmnutzung. Da durch das Tragen von Fahrradhelmen gefährliche
Kopfverletzungen verhindert oder abgemildert werden können, unterstützt und fördert die
Bundesregierung entsprechende Aufklärungsmaßnahmen.
Nachfolgende Tabelle enthält den Anteil der Fahrradfahrer mit Schutzhelm im
Innerortsverkehr im Zeitraum von 2012 bis 2017, aufgeschlüsselt nach
Altersgruppen sowie die Gesamtquote über alle Altersgruppen.
Alter Bis 5
Jahre
6-10
Jahre
11-16
Jahre
17-21
Jahre
22-30
Jahre
31-40
Jahre
41-60
Jahre
Ab 61
Jahre
Gesamt
Jahr
2012 % 75 66 29 4 5 11 13 12 13
2013 % 76 75 28 6 7 14 15 16 15
2014 % 82 69 31 7 7 16 16 16 17
2015 % 84 76 29 6 8 14 20 18 18
2016 % 70 76 29 6 8 14 20 18 18
2017 % 62 72 31 8 10 18 23 27 19
8. Welche Ergebnisse liegen der Bundesregierung zur der Bewertung von
Notbremsassistenten zur Vermeidung und Milderung von Unfällen von Pkw mit
querenden Fußgängern im Euro NCAP vor?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor.
Im Übrigen wird auf die im Internet frei verfügbaren Bewertungen aus Euro
NCAP von Notbremsassistenzsystemen, deren Ziel die Vermeidung oder
Unfallfolgenminderung bei Unfällen mit querenden Fußgängerinnen oder Fußgängern
ist, verwiesen.
9. Hat die Einführung von Notbremsassistenten zur Vermeidung und
Milderung von Unfällen von Pkw mit querenden Fußgängern nach Kenntnis der
Bundesregierung zu positiven Effekten geführt (bitte begründen)?
Notbremsassistenzsysteme mit dem Ziel, Unfälle zwischen Pkw und querenden
Fußgängerinnen und Fußgängern zu verhindern oder deren Unfallfolgen zu
mindern, werden seit 2016 im Rahmen von Euro NCAP nach allgemein anerkannten
Prüfkriterien beurteilt. Sie sind derzeit in der Fahrzeugflotte noch zu selten
vorhanden, um einen Einfluss dieser Systeme auf die Unfallzahlen nachzuweisen.
Anlage 1: Eintragungen von Verkehrsverstößen im Jahr 2016 nach Art der Zuwiderhandlung und
ausgewählten Arten des benutzten Verkehrsmittels in 1.000
Art der Zuwiderhandlung
Personenkraftwagen
Lastkraftwagen/
Kraftomnibus
Fahrrad Fußgänger
Straftat 168 14 X X
und zwar
Unfallflucht 31 3 X X
Alkohol 65 2 X X
Illegale Drogen 2 0 X X
Fahren ohne Fahrerlaubnis, trotz Fahrverbots 73 9 X X
Fahren mit falschem Kennzeichen 3 - X X
Körperverletzung, Tötung 6 0 X X
Ordnungswidrigkeit 4.001 298 X X
und zwar im Bereich
Alkohol 33 1 X X
Illegale Drogen 36 1 X X
Vorfahrt, Vorrang 359 18 X X
darunter Rotlichtverstöße 266 14 X X
Abbiegen, An-, Ein-, Ausfahren, Wenden, 53 4 X X
Überholen, Begegnen, Vorbeifahren 55 29 X X
Geschwindigkeit 2.884 121 X X
Sicherheitsabstand 172 37 X X
Ladung 4 28 X X
technischer Zustand des Fahrzeugs 17 10 X X
Halterpflichten 29 2 X X
Insgesamt 4.168 313 45 1
Mehrfachangaben bei Straftaten und Ordnungswidrigkeiten (auf einer Meldung):
Auf einer im Fahreignungsregister (FAER) gespeicherten Meldung über Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
-: nichts vorhanden oder keine Veränderung
X: Aussage nicht sinnvoll oder Werte nicht vergleichbar
Auf die differenzierte Darstellung nach der Art der Zuwiderhandlung bei Fußgängern oder Radfahrern wird
verzichtet, weil die Rundung auf 1.000 Fälle in diesen beiden Kategorien dazu führt, dass
fast ausschließlich die Ziffer „0“ ausgewiesen würde. Die entsprechenden Tabellenfelder
werden gesperrt.
© Kraftfahrt-Bundesamt, Flensburg
Art der Zuwiderhandlung
Straftat 193 18 X X
und zwar
Unfallflucht 31 3 X X
Alkohol 64 2 X X
Illegale Drogen 3 0 X X
Fahren ohne Fahrerlaubnis, trotz Fahrverbots 101 12 X X
Fahren mit falschem Kennzeichen 0 0 X X
Körperverletzung, Tötung 6 0 X X
Ordnungswidrigkeit 3.906 313 X X
und zwar im Bereich
Alkohol 31 1 X X
Illegale Drogen 31 1 X X
Vorfahrt, Vorrang 355 18 X X
darunter Rotlichtverstöße 267 14 X X
Abbiegen, An-, Ein-, Ausfahren, Wenden, 50 4 X X
Überholen, Begegnen, Vorbeifahren 50 32 X X
Geschwindigkeit 2.791 127 X X
Sicherheitsabstand 179 39 X X
Ladung 3 30 X X
technischer Zustand des Fahrzeugs 17 10 X X
Halterpflichten 38 3 X X
Insgesamt 4.099 331 43 1
© Kraftfahrt-Bundesamt, Flensburg
Fahrrad Fußgänger
Anlage 2: Eintragungen von Verkehrsverstößen im Jahr 2017 nach Art der Zuwiderhandlung und
ausgewählten Arten des benutzten Verkehrsmittels in 1.000
Personenkraftwagen
Lastkraftwagen/
Kraftomnibus
Mehrfachangaben bei Straftaten und Ordnungswidrigkeiten (auf einer Meldung):
Auf einer im Fahreignungsregister (FAER) gespeicherten Meldung über Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
können bis zu 10 verwirklichte Tatbestände angegeben werden. Diese Tatbestände werden einzeln
ausgezählt.
X: Aussage nicht sinnvoll oder Werte nicht vergleichbar
Auf die differenzierte Darstellung nach der Art der Zuwiderhandlung bei Fußgängern oder Radfahrern wird
verzichtet, weil die Rundung auf 1.000 Fälle in diesen beiden Kategorien dazu führt, dass
fast ausschließlich die Ziffer „0“ ausgewiesen würde. Die entsprechenden Tabellenfelder
werden gesperrt.
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ISSN 0722-8333]