[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend vom 21. Januar 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/7274
19. Wahlperiode 23.01.2019
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Norbert Müller (Potsdam), Dr. Petra Sitte,
Simone Barrientos, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/6881 –
Modernisierung der Kinder- und Jugendhilfe
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD ist die Reform des Kinder-
und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII – SGB = Sozialgesetzbuch) verankert.
Diese soll auf Basis des in der Fachwelt hoch umstrittenen Kinder- und
Jugendstärkungsgesetz erfolgen, dass durch die Nichtbefassung des Bundesrates
bislang nicht in Kraft getreten ist. Die Entstehung des Gesetzentwurfs, der in
seinem Ursprung die Ausgestaltung einer so genannten inklusiven Lösung zum
Ziel haben sollte, umfasste mehrere Referentenentwürfe mit bis zu 80
Einzeländerungen im SGB VIII, die von der Fachwelt wie von den Fragestellerinnen und
Fragestellern massiv kritisiert wurden, da das Kinder- und Jugendhilfegesetz
umfassend umgebaut und nach Ansicht von Expertinnen und Experten sowie
der Fragestellerinnen und Fragesteller die Rechte von Kindern, Jugendlichen
und ihren Familien massiv geschwächt hätten. Auch der Bundesrat hatte in
seiner ersten Befassung des Gesetzentwurfs umfangreichen Änderungsbedarf
angezeigt.
Die Bundesregierung unter Federführung des Bundesministeriums für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) plant nun eine Neuauflage einer SGB-
VIII-Reform unter dem Arbeitsbegriff Modernisierung der Kinder- und
Jugendhilfe. Schwerpunkte sollen laut Koalitionsvertrag u. a. die Stärkung des
Kinderschutzes, der Hilfssysteme, der Elternarbeit bei fremduntergebrachten Kindern
sowie die Ausgestaltung von präventiv ausgerichteten Sozialraumangeboten
sein. All diese Themengebiete waren bereits Gegenstand im Kinder- und
Jugendstärkungsgesetz. Nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller soll
hier eine aus guten Gründen gescheiterte Reform neu aufgelegt werden.
Stark in der Kritik stand in der letzten Wahlperiode auch die Entstehung des so
genannten Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes. Fehlende Transparenz und
mangelnde Fachlichkeit standen ebenso im Fokus der Kritik wie mangelnde
Beteiligungsmöglichkeiten bei der Vorbereitung und Ausgestaltung des
Gesetzesvorhabens. Auf diese Kritik wurde im Koalitionsvertrag reagiert und ein breiter
Dialog mit Akteuren aus Wissenschaft und Praxis der Kinder- und Jugendhilfe,
Behindertenhilfe, Ländern und Kommunen im Vorfeld einer Gesetzesinitiative
angekündigt. Dabei sollen auch die Erfahrungen von Betroffenen berücksichtigt
werden.
Mit einer Auftaktkonferenz startete am 6. November 2018 ein so genannter
Dialogprozess mit dem Titel „Mitreden-Mitgestalten: Die Zukunft der Kinder- und
Jugendhilfe“, mit dem die Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag zur Beteiligung
umgesetzt werden sollen. Die Durchführung des Dialogverfahrens selbst wurde
im Anschluss eines Ausschreibungsverfahrens an drei externe Institute bzw.
Einrichtungen vergeben (zebralog, IJOS Perspektiven für Dienstleister, IKJ –
Institut für Kinder- und Jugendhilfe).
An der Auftaktveranstaltung nahmen nach Kenntnis der Fragestellerinnen und
Fragesteller über 200 Interessierte teil. Um Transparenz für den Prozess zu
gewährleisten, wurde ein Webauftritt freigeschaltet (
www.mitreden-mitgestalten.
de), über den auch ein Newsletter abonniert und unter der Rubrik „Bibliothek“
Materialien zum Prozess gesichtet werden können. Gleichzeitig sollen
verschiedene Beteiligungsmöglichkeiten z. B. Online-Konsultationen mit der
Fachöffentlichkeit geschaffen werden.
Bereits in die Kritik geraten ist nach Kenntnis der Fragestellerinnen und
Fragesteller die geplante AG mit ca. 50 Mitgliedern (AG der 50), in der die
eigentlichen Beratungen stattfinden, konkrete Vorschläge formuliert und
Empfehlungen ausgesprochen werden sollen. Den Vorsitz der AG soll die
Parlamentarische Staatssekretärin Caren Marks übernehmen. Von den 50 zu vergebenen
Plätzen soll nur ein geringer Anteil an Vertreterinnen und Vertreter und
Expertinnen und Experten der Kinder- und Jugendhilfe gehen. Die Zusammensetzung
der AG soll auf sechs Säulen basieren: I Bund/Länder/Kommunen, II
Bereichsübergreifende Dachverbände, III Verbände der Kinder- und Jugendhilfe,
IV Verbände der Behindertenhilfe, V Verbände der Gesundheitshilfe, VI
Institute. Damit wird die originäre Kinder- und Jugendhilfe mit ihren dutzenden
Unterstützungsangeboten und Leistungen sowie ihren hunderten
Interessensvertretungs- und Fachorganisationen im Beteiligungsverfahren in ihrer Vielfalt nicht
adäquat widergespiegelt.
Gleichzeitig werden in größerem Rahmen Expertinnen und Experten aus
anderen Bereichen hinzugezogen, die durchaus im Sinne der gebotenen
Multiprofessionalität einer modernen Jungendhilfe in einem solchen Gestaltungsprozess
eingebunden werden sollten. Auf Grund der Tatsache, dass sie teilweise nur
punktuell bzw. nur an einzelne Bestandteile des breiten Aufgabenspektrums der
Kinder- und Jugendhilfe angebunden sind, wird das Verhältnis zu den
verschiedenen Vertretungen der Kinder- und Jugendhilfe nach Kenntnis der
Fragestellerinnen und Fragesteller als nicht angemessen wahrgenommen und zum Teil
vehement kritisiert. Diese AG soll nach einer konstituierenden Sitzung am
21. Januar 2019 jeweils einmal zu den vier Themenschwerpunkten beraten und
Berichte erstellen (12. Februar 2019 Besserer Kinderschutz und mehr
Kooperation, 4. April 2019 Wirksame Hilfesysteme/Weniger Schnittstelle/Mehr
Inklusion, 11. Juni 2019 Fremdunterbringung: Kindesinteressen wahren – Eltern
unterstützen – Familien stärken und 17. September 2019 Prävention im
Sozialraum stärken). Dabei sollen jeweils die Ergebnisse aus den Online-
Konsultationen wie auch die Ergebnisse aus dem Dialogforum Pflegekinderhilfe, der AG
Kinder psychisch kranker Eltern, des Dialogforums Zukunft der Kinder und
Jugendhilfe, des Dialogforums Bund trifft kommunale Praxis sowie „relevante“
Forschungsarbeiten miteinfließen. Wie die Ergebnisse aus dem Dialogforum in
den anschließenden Prozess der Gesetzesentwicklung miteinfließen, ist derzeit
nicht bekannt (vgl. Präsentation der Auftaktkonferenz unter
www.mitreden-
mitgestalten.de/sites/default/files/downloads/praesentation_auftaktkonferenz_-
_mitreden_-_mitgestalten.pdf).
1. Nach welchen Kriterien wurden die ausführenden Institute bzw.
Einrichtungen zebralog, IJOS, IKJ ausgewählt (bitte ausführen und detailliert
begründen)?
Das BMFSFJ hat den Auftrag „Einrichtung einer Geschäftsstelle zur Konzeption
und Begleitung eines Dialogprozesses zur Modernisierung der Kinder- und
Jugendhilfe sowie wissenschaftliche Begleitung“ im Wege des
Verhandlungsverfahrens mit vorheriger öffentlicher Vergabebekanntmachung gemäß § 119 GWB
i. V. m. § 14 Absatz 3 Nummer 3 VgV vergeben. Die Bekanntmachung sowie die
Vergabeunterlagen wurden am 25. April 2018 veröffentlicht bzw. zum Download
zur Verfügung gestellt.
Nach durchgeführtem Teilnahmewettbewerb wurden die geeigneten Bewerber
zum Angebot aufgefordert. Die Angebotswertung erfolgte anhand folgender
Wertungskriterien:
Inhaltliche Schlüssigkeit des Gesamtkonzeptes hinsichtlich Realisierbarkeit
Qualität der Umsetzungsvorschläge für die einzelnen Beteiligungsprozesse
Qualität des Konzeptes zur wissenschaftlichen Begleitung
Plausibilität der Personal- und Zeitplanung
Präsentation des Konzeptes
Gesamtpreis (ohne optionale Leistungen).
Detaillierte Auskünfte zu den einzelnen Bewertungen können aus
vergaberechtlichen Gründen nicht gemacht werden (§ 5 VgV, Wahrung der Vertraulichkeit).
2. Auf welche Expertise können die drei Institute bzw. Einrichtungen
zurückgreifen (bitte jeweils einzeln und detailliert ausführen)?
Das BMFSFJ wird bei der Organisation des Dialogprozesses unterstützt durch die
Agentur für Dialog- und Beteiligungsverfahren Zebralog GmbH & Co KG
(Zebralog) sowie dem Institut für Jugendrecht, Organisationsentwicklung und
Sozialmanagement GmbH (IJOS) und dem Institut für Kinder- und Jugendhilfe
gGmbH (IKJ). Diese drei Partner haben langjährige Erfahrung in ihren
Tätigkeitsfeldern und arbeiten jeweils multidisziplinär.
Die Agentur Zebralog bringt ihre Kompetenzen zur Gestaltung, zur Moderation
und zum Management partizipativer Prozesse für den Aufbau und Betrieb der
Geschäftsstelle ein. Sie ist eine Agentur und ein Beratungsunternehmen im
Bereich crossmedialer Beteiligungsverfahren auf kommunaler, regionaler und
nationaler Ebene. Im Auftrag von Bundes- und Landesministerien, Kommunen und
Kreisen, Stiftungen und zivilgesellschaftlichen Verbänden,
Mitgliedsorganisationen und Unternehmen hat Zebralog mehr als 300 partizipative Dialogverfahren
erfolgreich realisiert.
IJOS unterstützt den Prozess im Hinblick auf die hierfür erforderliche
fachlichjuristische Expertise. IJOS ist eine Unternehmensberatungsgesellschaft und seit
dem Jahre 2005 als multiprofessioneller Dienstleister für gemeinnützige und
öffentliche Träger, Initiativen und Verbände sowie privatwirtschaftliche
Unternehmen vorwiegend im sozialwirtschaftlichen Bereich tätig. IJOS verfügt in den
Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) sowie der Eingliederungshilfe
(SGB XII) über eine langjährige und umfassende Expertise. Prof. Dr. Florian
Gerlach (Gesellschafter IJOS GmbH) ist seit 1998 Professor für das Lehrgebiet
„Recht der Sozialen Arbeit“ mit dem Schwerpunkt Familienrecht
(Kindschaftsrecht), Kinder- und Jugendhilferecht an der Evangelischen Hochschule
Rheinland-Westfalen-Lippe in Bochum. Die Ergebnisse seiner bisherigen
wissenschaftlichen Tätigkeit sind wesentlich durch seine reichhaltigen
Veröffentlichungen und Rechtsgutachten ausgewiesen.
IKJ begleitet den Prozess wissenschaftlich. Das 1995 gegründete IKJ ist eine
außeruniversitäre, sozialwissenschaftliche Praxisforschungseinrichtung. Das im
Spannungsfeld von Praxis, Wissenschaft und Politik angesiedelte Institut kommt
dabei einer doppelten Funktion nach: Wissenstransfer in die Praxis und Politik
einerseits, Rückkopplung von Praxiserfahrungen in den Forschungsprozess
andererseits. Geschäftsführender Direktor ist seit 2001 Prof. Dr. Michael Macsenaere.
Der Diplom-Psychologe unterrichtet an der Johannes Gutenberg Universität
Mainz, der Universität zu Köln und der Hochschule Niederrhein. Unter seiner
Leitung wurden vom IKJ über 100 Projekte in der Sozialwirtschaft durchgeführt
bzw. wissenschaftlich geleitet, darunter ca. 50 wirkungsorientierte Evaluationen.
3. Welche Kosten fallen voraussichtlich für die Bundesregierung an bzw.
welcher Kostenumfang im Rahmen der Ausschreibung und Erteilung der
Zuschläge wurde veranschlagt und an finanziellen Mitteln bereitgestellt für die
Durchführung des Dialogprozesses?
Wie verteilen sie sich auf die drei Institute bzw. Einrichtungen (bitte jeweils
einzeln und detailliert ausführen)?
Für die Leistungserbringung im Zusammenhang mit der Umsetzung der
Einrichtung und Betreuung einer Geschäftsstelle zur Konzeption und Begleitung eines
Dialogprozesses zur Modernisierung der Kinder- und Jugendhilfe, der
Umsetzung eines Beteiligungsprozesses mit Akteuren aus Wissenschaft und Praxis der
Kinder- und Jugendhilfe, der Behindertenhilfe und der Gesundheitshilfe, den
Ländern und Kommunen sowie einer wissenschaftlichen Begleitung in Form
einer systematischen Auswertung der Erfahrungen von Beteiligten und Betroffenen
der Kinder- und Jugendhilfe und der Familiengerichtsbarkeit erhält Zebralog vom
BMFSFJ eine Vergütung in Höhe von 1 497 983,90 Euro. Hierin ist die von der
Auftragnehmerin abzuführende Mehrwertsteuer enthalten.
Dieser Betrag deckt Fremd- und Unteraufträge, insbesondere auch mit IJOS und
IKJ, mit ab. Demzufolge umfasst diese Vergütung Folgendes:
Für die Leistungsbausteine „Fachlich-juristische Begleitung des Prozesses“
wurden für IJOS 268 356,90 Euro (brutto) kalkuliert. Für die Leistungsbausteine
„Wissenschaftliche Begleitung des Prozesses“ wurden für IKJ 357 595 Euro
(brutto) kalkuliert.
Zur Umsetzung der weiteren Leistungsbausteine (Prozesskonzeption und
Beratung, Prozesssteuerung – Geschäftsstelle, Umsetzung des Beteiligungsprozesses
von Betroffenen und Beteiligten, Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit,
Externe Kosten: Gutachter-, Sach- und Reisekosten) wurden 872 032 Euro (brutto)
für Zebralog kalkuliert.
4. Welche Befugnisse haben die drei Institute bzw. Einrichtungen im Rahmen
des Dialogprozesses (bitte jeweils einzeln und detailliert ausführen)?
Die Modernisierung der Kinder- und Jugendhilfe erfolgt auf Basis eines breiten
Beteiligungsprozesseses mit Expertinnen und Experten der Kinder- und
Jugendhilfe, der Behindertenhilfe und der Gesundheitshilfe aus Fachverbänden, Praxis
und Wissenschaft sowie aus Ländern und Kommunen. Darüber hinaus werden
Erfahrungen von Beteiligten und Betroffenen mit der Kinder- und Jugendhilfe
sowie Familiengerichtsbarkeit gesammelt und systematisch ausgewertet.
Bei der Organisation und Umsetzung des diesbezüglichen Dialogprozesses
„Mitreden – Mitgestalten: Die Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe“ wird das
BMFSFJ durch Zebralog, IJOS und IKJ unterstützt. Befugnisse der drei Partner
gehen damit nicht einher.
5. Welche Funktion hat das BMFSFJ im Rahmen des Dialogprozesses (bitte
detailliert ausführen)?
Als oberste Bundesbehörde nimmt das BMFSFJ seine Aufgaben im
Dialogprozess wie in jedem anderen Prozess, der in seinem Verantwortungsbereich liegt,
eigenständig wahr. Insbesondere leitet und gestaltet es den gesamten Prozess –
wie auch die Arbeitsgruppe „SGB VIII: Mitreden – Mitgestalten“ (AG).
6. Ist das BMFSFJ personell bzw. strukturell in den Prozess eingebunden und
wenn ja, wie, und durch wen, bzw. welche Abteilungen bzw. Referate?
In Umsetzung des Koalitionsvertrags führt das zuständige BMFSFJ den
Dialogprozess zur Modernisierung der Kinder- und Jugendhilfe durch. Eingebunden im
BMFSFJ sind, entsprechend der Gemeinsamen Geschäftsordnung der
Bundesministerien und auch der Ergänzenden Geschäftsordnung des BMFSFJ, diejenigen,
deren Verantwortungsbereiche betroffen sind. Die maßgeblich zuständige
Abteilung ist die Abteilung 5 „Kinder- und Jugend“.
7. Wo ist die Geschäftsstelle angesiedelt, und wie ist die Geschäftsstelle
personell ausgestattet?
Die Geschäftsstelle für den Dialogprozess „Mitreden – Mitgestalten: Die Zukunft
der Kinder- und Jugendhilfe“ (Geschäftsstelle) handelt im Auftrag des BMFSFJ.
Sie wird geleitet von Zebralog. Der Umfang der Geschäftsstellentätigkeit beträgt
umgerechnet 2,5 Vollzeitstellen.
8. Wie ist die Geschäftsstelle für die Fachorganisationen, Verbände etc.
erreichbar?
Die Geschäftsstelle organsiert vielfältige Mitwirkungsmöglichkeiten für
Verbände, Institutionen und Expertinnen und Experten der Kinder- und Jugendhilfe
sowie der Behindertenhilfe und Gesundheitshilfe (Konferenzen,
Arbeitsgruppensitzungen, Anhörungen, Online-Dialoge).
Die Geschäftsstelle ist auf elektronischem und auf postalischem Wege erreichbar
unter folgenden Kontaktdaten:
Geschäftsstelle für den Dialogprozess
„Mitreden – Mitgestalten: Die Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe“
c/o Zebralog GmbH & Co. KG
Chausseestraße 8
10115 Berlin
geschaeftsstelle@mitreden-mitgestalten.de
www.mitreden-mitgestalten.de.
9. Aus welchen Gründen wurde abweichend vom Koalitionsvertrag
entschieden, Vertreterinnen und Vertreter der Gesundheitshilfe mit in den
Dialogprozess aufzunehmen und mit einer eigenen Säule abzubilden (bitte
detailliert ausführen)?
In Umsetzung des Auftrags aus dem Koalitionsvertrag sind alle maßgeblich
betroffenen Akteure in den Modernisierungsprozess mit einzubinden. Für eine
tragfähige und gelingende Weiterentwicklung und Stärkung von
systemübergreifenden Kooperationen ist die Gesundheitshilfe ein sehr wichtiger Partner der Kinder-
und Jugendhilfe und spielt somit eine wichtige Rolle in dem
Modernisierungsprozess.
10. Wie wird die im Koalitionsvertrag festgeschriebene Berücksichtigung der
Erfahrungen von Betroffenen im Dialogprozess gewahrt (bitte detailliert
ausführen)?
Die Sicherstellung der Berücksichtigung der Perspektive von Betroffenen erfolgt
u. a. über die Durchführung von Interviews mit Kindern, Jugendlichen, jungen
Volljährigen, Careleavern, Eltern und Pflegeeltern zu ihren Erfahrungen in der
Kinder- und Jugendhilfe und der Eingliederungshilfe. Bei der Auswahl der
Interviewpartnerinnen und -partner wurde darauf geachtet, auch junge Menschen mit
unterschiedlichen Arten von Behinderungen einzubeziehen, um ihre Bedarfe und
Erwartungen hinsichtlich der Ausgestaltung einer modernisierten, inklusiven
Kinder- und Jugendhilfe zu erheben. Komplementär zur Durchführung der
Interviews wird Betroffenen in einer Befragung die Möglichkeit gegeben, die
erhobenen Erfahrungen, Bedarfe, Erwartungen und Wünsche vor ihrem individuellen
Erfahrungshintergrund zu bewerten und zu gewichten. Die Berichterstattung zu
den Ergebnissen der Betroffenenbeteiligung ist ein regelhafter
Tagesordnungspunkt in allen AG-Sitzungen des Dialogprozesses. Darüber hinaus werden die
Ergebnisse zeitnah auf der Homepage des Dialogprozesses
www.mitreden-
mitgestalten.de veröffentlicht.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 30 verwiesen.
11. Auf welche Expertise wird bezüglich der im Koalitionsvertrag
festgeschriebenen Berücksichtigung der Erfahrungen von Betroffenen zurückgegriffen
(bitte detailliert ausführen)?
Die Expertise zur Betroffenenbeteiligung wird im Rahmen des Dialogprozesses
durch das IKJ eingebracht. Das Institut verfügt über eine jahrzehntelange
Expertise in der Evaluation von Leistungen der Kinder-, Jugend- und Behindertenhilfe.
Ein besonderer Stellenwert kommt hier der Perspektive von jungen Menschen
und Eltern auf das Hilfesystem und die erbrachten Hilfeleistungen zu.
Die Erfassung der Betroffenenperspektive wird mit qualitativen und quantitativen
Erhebungsmethoden gewährleistet und die Ergebnisse werden oft für das
Erreichen einer größeren Verständnistiefe miteinander in Bezug gesetzt, so auch im
Rahmen der wissenschaftlichen Begleitung des Dialogprozesses.
12. Wer entscheidet bzw. hat über die Berufung und Besetzung der Mitglieder
in der AG der 50 entschieden?
13. Auf welcher Basis erfolgte bzw. erfolgt eine zahlenmäßige Bemessung der
Mitglieder in den einzelnen Säulen (bitte jeweils einzeln und detailliert
ausführen)?
Die Fragen 12 und 13 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die hochrangige AG wird von sechs Säulen getragen: Bund/Länder/Kommunen,
bereichsübergreifende Dachverbände, Verbände der Kinder- und Jugendhilfe,
Verbände der „Behindertenhilfe“, Verbände der „Gesundheitshilfe“ sowie
Sonstige. Alle einschlägig verantwortlichen Akteure sind damit in der AG vertreten.
Die Säulen hat das für den Prozess federführend zuständige BMFSFJ formuliert –
sie bilden das gesamte Spektrum der beteiligten Akteure ab: So sind in der AG
diejenigen repräsentiert, die sich in der Kinder- und Jugendhilfe, aber auch in der
Behindertenhilfe und im Gesundheitswesen, auf kommunaler, Landes- und
Bundesebene, als öffentliche oder freie Träger, in Praxis oder Wissenschaft mit
Familien und ihren Bedürfnissen befassen und Verantwortung für das Aufwachsen
von Kindern und Jugendlichen tragen. Die Säulen dienen lediglich der
Veranschaulichung, dass die AG tatsächlich sämtliche einschlägige Bereiche abdeckt,
für die Frage der Sitzverteilung hatten sie keinerlei Relevanz.
Über die Berufung und Besetzung der AG entscheiden die Dachverbände und
-organisationen selbst. Die zahlenmäßige Begrenzung von rund 50 Personen als
Zielgröße ist der Arbeitsfähigkeit der AG geschuldet; einzelne Fachexpertinnen
und -experten können aber themenbezogen hinzugezogen werden.
Im Übrigen spiegelt die Sitzverteilung die Arbeitsschwerpunkte des Prozesses
wider. Ein wichtiges Anliegen war zudem die Sicherstellung der Beteiligung von
Betroffenenvertretungen. Neben privaten und öffentlichen Akteuren auf
kommunaler, Landes- und Bundesebene sind für die Begleitung des Prozesses natürlich
auch die Einbindung von Wissenschaft und Forschung sowie die Einbeziehung
bereichsübergreifender Expertise zu Diskussionsstand und Meinungsbildern in
den relevanten Strukturen notwendig.
14. Wie viele der ca. 50 Plätze in der AG der 50 sind für die erste Säule
Bund/Länder/Kommunen insgesamt vorgesehen?
a) Wie viele der hier vorgesehenen Plätze gehen an den Bund bzw. deren
Vertreterinnen und Vertreter, Institutionen bzw. Organe?
b) Wie viele der hier vorgesehenen Plätze gehen an die Länder bzw. deren
Vertreterinnen und Vertreter bzw. Institutionen?
Die Fragen 14 bis 14b werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Für die kinder- und jugendpolitischen Sprecher der Regierungsfraktionen ist
jeweils ein Sitz vorgesehen. Die zuständigen Bundesressorts haben einen
Gaststatus.
Die Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK),
Gesundheitsministerkonferenz (GMK) und Kultusministerkonferenz (KMK) erhalten je einen Sitz. Wegen
der besonderen Relevanz der Thematik für die Jugend- und Familienressorts der
Länder steht diesen eine Teilnahme frei.
c) Wie viele der hier vorgesehenen Plätze gehen an die Kommunen bzw.
deren Vertreterinnen und Vertreter bzw. Institutionen?
Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände ist mit drei Sitzen
vertreten und die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Sozialhilfeträger mit
einem Sitz.
d) Wer entscheidet bzw. hat über die Besetzung der Plätze jeweils
entschieden?
e) Welche Institutionen bzw. Organe bzw. Vertreterinnen und Vertreter des
Bundes wurden bei der Auswahl berücksichtigt?
f) Nach welchen Kriterien erfolgte die Auswahl der Institutionen bzw.
Organe bzw. Vertreterinnen und Vertreter des Bundes?
Die Fragen 14d bis 14f werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Auf die Antwort zu den Fragen 12 und 13 wird verwiesen.
g) Wie viele und welche Bitten auf Aufnahme in die AG der 50 von Seiten
der Institutionen bzw. Organe bzw. Vertreterinnen und Vertreter des
Bundes liegen der Geschäftsstelle bzw. dem Bundesministerium vor, und wie
viele und welche davon wurden nicht berücksichtigt?
h) Liegen der Bundesregierung Beschwerden über die Besetzung der
Institutionen bzw. Organe bzw. Vertreterinnen und Vertreter des Bundes vor?
Wenn ja, wie viele?
i) Liegen der Bundesregierung Beschwerden von Seiten
nichtberücksichtigter Institutionen bzw. Organe bzw. Vertreterinnen und Vertreter des
Bundes vor?
Wenn ja, wie viele, und von welchen Institutionen bzw. Organe bzw.
Vertreterinnen und Vertreter des Bundes?
Die Fragen 14g bis 14i werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Es liegen keine Bitten oder Beschwerden der Bundesressorts vor.
j) Werden bzw. wurden Vertreterinnen und Vertreter des Deutschen
Bundestages in die AG berufen?
Befinden sich hierunter Vertreterinnen und Vertreter der
parlamentarischen Opposition, und wenn ja, welche Oppositionsfraktionen wurden aus
welchen Gründen berücksichtigt, und wenn nein, warum nicht?
In der AG sind die kinder- und jugendpolitischen Sprecher der
Regierungsfraktionen vertreten.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 12 und 13 verwiesen.
k) Welche Länder bzw. deren Vertreterinnen und Vertreter bzw.
Institutionen wurden bei der Auswahl berücksichtigt?
l) Nach welchen Kriterien erfolgte die Auswahl der Länder bzw. deren
Vertreterinnen und Vertreter bzw. Institutionen?
m) Wie viele und welche Bitten auf Aufnahme in die AG der 50 von Seiten
der Länder bzw. deren Vertreterinnen und Vertreter bzw. Institutionen
liegen der Geschäftsstelle bzw. dem Bundesministerium vor, und wie viele,
und welche davon wurden nicht berücksichtigt?
n) Liegen der Bundesregierung Beschwerden über die Besetzung der Länder
bzw. deren Vertreterinnen und Vertreter bzw. Institutionen vor?
Wenn ja, wie viele?
o) Liegen der Bundesregierung Beschwerden von Seiten
nichtberücksichtigter Länder bzw. deren Vertreterinnen und Vertreter bzw. Institutionen
vor?
Wenn ja, wie viele, und von welchen Ländern bzw. Vertreterinnen und
Vertreter bzw. Institutionen?
Die Fragen 14k bis 14o werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu Frage 14b verwiesen.
p) Werden bzw. wurden Vertreterinnen und Vertreter von
Landesparlamenten in die AG berufen?
Die Berufung bzw. Besetzung der AG durch die Länder erfolgt vermittels der
zuständigen Fachministerkonferenzen bzw. der betreffenden Länderfachressorts.
q) Welche Kommunen bzw. deren Vertreterinnen und Vertreter bzw.
Institutionen wurden bei der Auswahl berücksichtigt?
r) Nach welchen Kriterien erfolgte die Auswahl der Kommunen bzw. deren
Vertreterinnen und Vertreter bzw. Institutionen?
Die Fragen 14q bis 14r werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
In der AG sind drei Vertreterinnen und Vertreter der Bundesvereinigung der
kommunalen Spitzenverbände. Die Auswahl der Vertreterinnen und Vertreter obliegt
der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände. Im Übrigen wird auf
die Antwort zu den Fragen 12 und 13 verwiesen.
s) Wie viele und welche Bitten auf Aufnahme in die AG der 50 von Seiten
der Kommunen bzw. deren Vertreterinnen und Vertreter bzw.
Institutionen liegen der Geschäftsstelle bzw. dem Bundesministerium vor, und wie
viele, und welche davon wurden nicht berücksichtigt?
Konkrete Bitten auf Aufnahme in die AG seitens einer Kommune oder ihrer
Vertretung/Institutionen liegen nicht vor.
t) Liegen der Bundesregierung Beschwerden über die Besetzung der
Kommunen bzw. deren Vertreterinnen und Vertreter bzw. Institutionen vor?
Wenn ja, wie viele?
Beschwerden über die Besetzung der Kommunen bzw. deren Vertreterinnen und
Vertreter bzw. Institutionen liegen nicht vor. Allerdings wurde vereinzelt durch
Vertreterinnen bzw. Vertreter örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe der
Sorge um eine ausreichende Repräsentanz der kommunalen Seite in der AG
Ausdruck verliehen.
u) Liegen der Bundesregierung Beschwerden von Seiten
nichtberücksichtigter Kommunen bzw. deren Vertreterinnen und Vertreter bzw.
Institutionen vor?
Wenn ja, wie viele, und von welchen Kommunen bzw. Vertreterinnen und
Vertreter bzw. Institutionen?
Nein.
v) Werden bzw. wurden Vertreterinnen und Vertreter von Kommunal- bzw.
Kreisparlamenten in die AG berufen?
Nein.
15. Wie viele der ca. 50 Plätze in der AG der 50 sind für die zweite Säule
Bereichsübergreifende Dachverbände insgesamt vorgesehen?
Für die bereichsübergreifenden Dachverbände sind insgesamt vier Sitze
vorgesehen.
a) Wer entscheidet bzw. hat über die Besetzung der Plätze entschieden?
b) Wie sind die Plätze aufgeteilt?
c) Welche bereichsübergreifenden Dachverbände wurden bei der Auswahl
berücksichtigt?
d) Nach welchen Kriterien erfolgte die Auswahl der bereichsübergreifenden
Dachverbände?
Die Fragen 15a bis 15d werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Als bereichsübergreifender Dachverband erhält die Bundesarbeitsgemeinschaft
der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW), als Plattform der sechs Spitzenverbände
der freien Wohlfahrtspflege und damit als bundesweite Vertretung einer Vielzahl
von Diensten und Einrichtungen im gesamten sozialen Bereich und im
Gesundheitswesen in freier Trägerschaft, zwei Sitze. Der Deutsche Verein für öffentliche
und private Fürsorge, der gemeinsam mit dem BMFSFJ von März bis Dezember
2017 das Dialogforum „Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe“ durchgeführt hat,
ist mit einem Sitz in der AG vertreten. Der Deutsche Gewerkschaftsbund als
Vertretung der meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Bereich der
sozialen Arbeit erhält ebenfalls einen Sitz in der AG.
Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 12 und 13 verwiesen.
e) Wie viele und welche Bitten auf Aufnahme in die AG der 50 liegen der
Geschäftsstelle bzw. dem Bundesministerium vor, und wie viele, und
welche davon wurden nicht berücksichtigt?
f) Liegen der Bundesregierung Beschwerden über die Besetzung der
Vertreterinnen und Vertreter vor?
Wenn ja, wie viele?
g) Liegen der Bundesregierung Beschwerden von Seiten
nichtberücksichtigter bereichsübergreifender Dachverbände vor?
Wenn ja, wie viele und von welchen bereichsübergreifenden
Dachverbänden?
Die Fragen 15e bis 15g werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Bundesregierung liegen einige Anfragen von bereichsübergreifenden
Dachverbänden vor, die über die weiteren Möglichkeiten, sich am Prozess zu
beteiligen, informiert wurden, u. a. über die Möglichkeit der Online-Beteiligung auf der
Seite
www.mitreden-mitgestalten.de.
16. Wie viele der ca. 50 Plätze in der AG der 50 sind für die dritte Säule
Verbände der Kinder- und Jugendhilfe insgesamt vorgesehen?
Für die Verbände der Kinder- und Jugendhilfe sind insgesamt 16 Sitze
vorgesehen.
a) Wer entscheidet bzw. hat über die Besetzung der Plätze entschieden?
b) Wie sind die Plätze aufgeteilt?
c) Welche Verbände der Kinder- und Jugendhilfe wurden bei der Auswahl
berücksichtigt?
d) Nach welchen Kriterien erfolgte die Auswahl der Verbände der Kinder-
und Jugendhilfe?
Die Fragen 16a bis 16d werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe (AGJ) hat 15 Sitze, der
Careleaver e. V. hat einen Sitz erhalten.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 12 und 13 verwiesen.
e) Wie viele und welche Bitten auf Aufnahme in die AG der 50 liegen der
Geschäftsstelle bzw. dem Bundesministerium vor, und wie viele, und
welche davon wurden nicht berücksichtigt?
f) Liegen der Bundesregierung Beschwerden über die Besetzung der
Vertreterinnen und Vertreter vor?
Wenn ja, wie viele?
g) Liegen der Bundesregierung Beschwerden von Seiten
nichtberücksichtigter Verbände der Kinder- und Jugendhilfe vor?
Wenn ja, wie viele, und von welchen Verbänden der Kinder- und
Jugendhilfe?
Die Fragen 16e bis 16g werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Bundesregierung liegen Anfragen von einzelnen Verbänden der Kinder- und
Jugendhilfe vor, die über die weiteren Möglichkeiten, sich am Prozess zu
beteiligen, informiert wurden, u. a. über die Möglichkeit der Online-Beteiligung auf der
Seite
www.mitreden-mitgestalten.de.
Der Bundesregierung liegen keine Beschwerden über die Besetzung vor.
17. Wie viele der ca. 50 Plätze in der AG der 50 sind für die vierte Säule
Verbände der Behindertenhilfe insgesamt vorgesehen?
Für Verbände der „Behindertenhilfe“ sind insgesamt acht Sitze vorgesehen.
a) Wer entscheidet bzw. hat über die Besetzung der Plätze entschieden?
b) Wie sind die Plätze aufgeteilt?
c) Welche Verbände der Behindertenhilfe wurden bei der Auswahl
berücksichtigt?
d) Nach welchen Kriterien erfolgte die Auswahl der Verbände der
Behindertenhilfe?
Die Fragen 17a bis 17d werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Deutsche Behindertenrat ist mit 5 Sitzen vertreten, die Fachverbände für
Menschen mit Behinderung mit 2 Sitzen, zur Vertretung auf kommunaler Seite,
siehe die Antwort zu Frage 14c.
e) Wie viele und welche Bitten auf Aufnahme in die AG der 50 liegen der
Geschäftsstelle bzw. dem Bundesministerium vor, und wie viele, und
welche davon wurden nicht berücksichtigt?
f) Liegen der Bundesregierung Beschwerden über die Besetzung der
Vertreterinnen und Vertreter vor?
Wenn ja, wie viele?
g) Liegen der Bundesregierung Beschwerden von Seiten
nichtberücksichtigter Verbände der Behindertenhilfe vor?
Wenn ja, wie viele, und von welchen Verbänden der Behindertenhilfe?
Die Fragen 17e bis 17g werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Bundesregierung liegen seitens der Verbände der Behindertenhilfe keine
Bitten auf Aufnahme in die AG oder Beschwerden über die Besetzung vor.
18. Wie viele der ca. 50 Plätze in der AG der 50 sind für die fünften Säule
Verbände der Gesundheitshilfe insgesamt vorgesehen?
Für Verbände der Gesundheitshilfe sind insgesamt sechs Sitze vorgesehen.
a) Wer entscheidet bzw. hat über die Besetzung der Plätze entschieden?
b) Wie sind die Plätze aufgeteilt?
c) Welche Verbände der Gesundheitshilfe wurden bei der Auswahl
berücksichtigt?
d) Nach welchen Kriterien erfolgte die Auswahl der Verbände der
Gesundheitshilfe?
Die Fragen 18a bis 18d werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen
Gesundheitsdienstes e. V., die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e. V., die
Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und
Psychotherapie e. V, der GKV-Spitzenverband, die
Bundespsychotherapeutenkammer und die Aktion Psychisch Kranke e. V. sind jeweils mit einem Sitz in der
AG vertreten.
Im Übrigen wird die Antwort zu den Fragen 12 und 13 verwiesen.
e) Wie viele und welche Bitten auf Aufnahme in die AG der 50 liegen der
Geschäftsstelle bzw. dem Bundesministerium vor, und wie viele, und
welche davon wurden nicht berücksichtigt?
f) Liegen der Bundesregierung Beschwerden über die Besetzung der
Vertreterinnen und Vertreter vor?
Wenn ja, wie viele?
g) Liegen der Bundesregierung Beschwerden von Seiten
nichtberücksichtigter Verbände der Gesundheitshilfe vor?
Wenn ja, wie viele, und von welchen Verbänden der Gesundheitshilfe?
Die Fragen 18e bis 18g werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Bundesregierung liegen Anfragen von einzelnen Verbänden der
Gesundheitshilfe vor, die über die weiteren Möglichkeiten, sich am Prozess zu beteiligen,
informiert wurden, u. a. über die Möglichkeit der Online Beteiligung auf der Seite
www.mitreden-mitgestalten.de.
19. Wie viele der ca. 50 Plätze in der AG der 50 sind für die sechste Säule
Institute insgesamt vorgesehen?
a) Wer entscheidet bzw. hat über die Besetzung der Plätze entschieden?
b) Wie sind die Plätze aufgeteilt?
c) Welche Institute wurden bei der Auswahl berücksichtigt?
d) Nach welchen Kriterien erfolgte die Auswahl der Institute?
Die Fragen 19 bis 19d werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
In der Säulendarstellung lassen sich unter „Sonstige“ das
Bundesjugendkuratorium und das Deutsche Institut für Urbanistik verorten; sie erhalten jeweils einen
Sitz in der AG.
Das Bundesjugendkuratorium hat gemäß § 83 Absatz 2 SGB VIII den
gesetzlichen Auftrag die Bundesregierung in grundlegenden Fragen der Kinder- und
Jugendhilfe zu beraten.
Die Ergebnisse und Erkenntnisse des beim Deutschen Institut für Urbanistik
angesiedelten Dialogforums „– ,Bund trifft kommunale Praxis‘ – Inklusive Kinder-
und Jugendhilfe aktiv miteinander gestalten“ finden auch auf diese Weise
Eingang in den Prozess.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 12 und 13 verwiesen.
e) Wie viele und welche Bitten auf Aufnahme in die AG der 50 liegen der
Geschäftsstelle bzw. dem Bundesministerium vor, und wie viele, und
welche davon wurden nicht berücksichtigt?
Keine aus diesem Bereich.
f) Liegen der Bundesregierung Beschwerden über die Besetzung der
Vertreterinnen und Vertreter vor?
Wenn ja, wie viele?
Nein.
g) Liegen der Bundesregierung Beschwerden von Seiten
nichtberücksichtigter Institute vor?
Wenn ja, wie viele, und von welchen Instituten?
Nein.
20. Gibt es bei der Besetzung der AG der 50 Stellvertreterinnenpositionen und
Stellvertreterpositionen?
Wenn ja, ist es Stellvertreterinnen und Stellvertretern generell gestattet, an
den Sitzungen der AG teilzunehmen?
Jedes Mitglied der AG hat eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter, die oder
der im Falle der Verhinderung des AG-Mitglieds an der jeweiligen Sitzung
teilnehmen kann.
21. Ist es mit der Struktur der sechs Säulen möglich, dass bspw.
bereichsübergreifende Dachverbände (Säule II) oder Vertreterinnen und Vertreter aus
Bund, Länder oder Kommunen (Säule I) über eine andere Säule wie z. B. die
dritte Säule Verbände der Kinder- und Jugendhilfe in die AG der 50
einziehen?
Wenn ja, wie beurteilt die Bundesregierung diesen Sachverhalt im
Allgemeinen sowie im Konkreten, würde damit doch eine Stärkung einzelner Säulen
zu Lasten anderer Säulen erfolgen?
Die Bildung von Säulen dient lediglich der Veranschaulichung und nicht der
Operationalisierung des laufenden Prozesses. (s. hierzu auch die Antwort zu
Frage 13).
22. Sind in der AG der 50 Vertreterinnen und Vertreter aus allen gesetzlich
definierten Arbeitsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe vertreten?
Wenn nein, welche Arbeitsfelder der Kinder- und Jugendhilfe sind nicht
vertreten?
Als „Arbeitsfeld“ ist kein Bereich der Kinder- und Jugendhilfe gesetzlich
definiert. Verantwortliche für den gesamten Bereich der Leistungen nach den §§ 11
bis 41 SGB VIII sowie für den Bereich der sog. anderen Aufgaben der Kinder-
und Jugendhilfe (§ 2 Absatz 3 SGB VIII) sind in der AG vertreten.
23. Wie wird die Bundesregierung im Prozess und im Rahmen der Beratungen
der AG der 50 die Tatsache berücksichtigen, dass für die Arbeit in der
Kinder- und Jugendhilfe die Beziehungsarbeit mit den Adressatinnen und
Adressaten eine bedeutende Rolle für eine erfolgreiche und vertrauensvolle
Zusammenarbeit darstellt (bitte detailliert ausführen)?
24. Wie wird die Bundesregierung im Prozess und im Rahmen der Beratungen
der AG der 50 die Tatsache berücksichtigen, dass in der Kinder- und
Jugendhilfe der Faktor Zeit in der Arbeit mit den Adressatinnen und Adressaten eine
bedeutende Rolle für eine erfolgreiche und vertrauensvolle Zusammenarbeit
darstellt (bitte detailliert ausführen)?
Die Fragen 23 und 24 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
In der AG sind ausgewiesene Expertinnen und Experten der Kinder- und
Jugendhilfe vertreten, denen die fachlichen Standards der Arbeit in der Kinder- und
Jugendhilfe sowie die Rahmenbedingung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der
Kinder- und Jugendhilfe bekannt sind. Auch verfügt die Bundesregierung über
eine umfangreiche Expertise hierzu.
25. Wie wird die Bundesregierung im Prozess und im Rahmen der Beratungen
der AG der 50 die Tatsache berücksichtigen, dass in der Arbeit in der Kinder-
und Jugendhilfe die Arbeit mit den Adressatinnen und Adressaten ein
Prozess darstellt, deren Ausgang nicht planbar und offen ist (bitte detailliert
ausführen)?
Auch um das Prozesshafte der sozialen Arbeit und insbesondere der
Hilfeprozesse wissen die Bundesregierung und die Expertinnen und Experten (s. auch die
Antwort zu den Fragen 23 und 24).
Um den verschiedenen (wechselnden) Bedarfslagen von Empfängerinnen und
Empfängern sozialer Leistungen gerecht zu werden, operieren Gesetze zur
Leistungsgewährung insbesondere mit unbestimmten Rechtsbegriffen.
26. Wie begründet die Bundesregierung die starke Vertretung von
Vertreterinnen und Vertretern der Gesundheitshilfe in der AG der 50, die nur punktuell
bzw. mit nur geringen Teilbereichen des breiten Aufgabenspektrums der
Kinder- und Jugendhilfe kooperieren?
Die Bundesregierung setzt mit dem Dialogprozess auf einen ganz grundsätzlich
inklusiven Ansatz: Ziel des Vorhabens ist es, die Kooperation aller Arbeitsfelder,
die soziale Dienstleistungen für Kinder und Jugendliche erbringen, zu stärken und
zu verbessern sowie Schnittstellen zu bereinigen. Gelingensbedingung hierfür ist
die Beteiligung aller einschlägig verantwortlichen Akteure.
27. Wie werden in den Dialogprozess und in der AG der 50 die Einrichtungen
der Forschung und Wissenschaft insbesondere der Universitäten und
Hochschulen eingebunden?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung hier aus dem
Einspruch der Kinder- und Jugendhilfeforschung im März 2017 (
www.dgsa.de/
fileadmin/user_upload/Einspruch_der_Kinder-_und_Jugendhilfeforschung_
zum_KJSG-Gesetzgebungsverfahren.pdf)?
Zum einen wird für den Dialogprozess die Unterarbeitsgruppe „Quantifizierung
und Statistik“ (UAG) eingerichtet. Sie wertet themenspezifisch relevante Daten
in Vor- und Nachbereitung der jeweiligen Sitzung der Arbeitsgruppe aus. Die
UAG soll die fachliche Diskussion in der AG entlasten. Zum anderen sind auch
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler AG-Mitglieder. So erfolgt die
Einspeisung relevanter Daten bzw. Forschungsbefunde fortlaufend in allen
themenbezogenen AG-Sitzungen. Der zitierte Link bezieht sich auf Fristsetzungen im
formalen Gesetzgebungsverfahren. Der Dialogprozess ist Teil der
Beteiligungsphase zur Vorbereitung des sich erst nach dessen Abschluss anschließenden
Gesetzgebungsprozesses.
28. Wie werden in den Dialogprozess und in der AG der 50 die Kinder- und
Jugendringe eingebunden?
Der Deutsche Bundesjugendring (DBJR) ist mit einem Sitz vertreten.
29. Wie werden in den Dialogprozess und in der AG der 50 die
Jugendhilfeausschüsse eingebunden?
Die Jugendhilfeausschüsse werden durch die Vertretung der Kommunen
eingebunden (siehe dazu die Antwort zu Frage 14c).
30. Wie sichert die Bundesregierung im Dialogprozess eine Beteiligung von
Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren nach Artikel 12 Absatz 1 der UN-
Kinderrechtskonvention?
Die Beteiligung von Betroffenen ist der Bundesregierung ein ganz zentrales
Anliegen des Dialogprozesses. Ein breites Spektrum von Instrumenten und
Maßnahmen soll dies umsetzen: Ganz grundsätzlich einmal durch die Besetzung in der
AG (die Careleaver erhalten hier einen eigenen Sitz wie auch der DBJR); des
Weiteren sichert die Durchführung von Interviews mit Kindern und Jugendlichen
mit und ohne Behinderungen zu ihren Erfahrungen in der Kinder- und Jugend-
und Eingliederungshilfe und den regelhaften Einbezug der Ergebnisse in die AG-
Sitzungen des Dialogprozesses die maßgebliche Berücksichtigung der
Betroffenenperspektive ab.
Darüber hinaus erhalten in einem zusätzlich geplanten Forschungsvorhaben
„Hochproblematische Kinderschutzverläufe: den Betroffenen eine Stimme
geben“ Eltern, Kinder und Jugendliche durch die multiperspektivische Analyse und
Rekonstruktion von Fallverläufen auf der Basis von Interviews die Möglichkeit,
ihre Erfahrungen mit dem Jugendhilfesystem und der Familiengerichtsbarkeit
umfassend darzulegen, mit dem Ziel, auch und gerade aus dem Erfahrungswissen
der Betroffenen in kritischen Situationen strukturelle Veränderungsbedarfe des
Jugendhilfesystems abzuleiten. Die Ergebnisse dieser Fallanalysen werden
ebenfalls in den Dialogprozess einbezogen.
Im Übrigen wird auch auf die Antworten zu den Fragen 10 und 11 verwiesen. Das
Verfahren trägt auch den Anforderungen des Artikels 12 Absatz 1 der VN-
Kinderrechtskonvention umfassend Rechnung.
31. Wie viele, und wo werden Fokusgruppen im Rahmen des Dialogprozesses
eingerichtet (bitte detailliert ausführen)?
Es gibt acht regionale Fokusgruppen an den Standorten:
Elmshorn
Berlin
Köln
Münster
Magdeburg
München
Stuttgart
Mainz.
32. Wie ist die Arbeitsweise der Fokusgruppen strukturiert?
Werden die Fokusgruppen analog der Schwerpunkte in der AG der 50
wiederholt und schwerpunktbezogen tagen?
Die Fokusgruppen werden als qualitative Erhebungsmethode im Rahmen der
wissenschaftlichen Begleitung eingesetzt und ein Mal pro Region durchgeführt, um
die Veränderungsbedarfe zur Erreichung einer modernisierten, inklusiven
Kinder- und Jugendhilfe aus Sicht der Akteure im Hilfesystem zu erheben. Neben
einer strukturieren Diskussion zu den Schwerpunktthemen des Dialogprozesses
werden dabei insbesondere auch offene Diskussionen mit freier Themensetzung
geführt.
33. Wie erfolgte die Bewerbung der Fokusgruppen in der Fachwelt?
Trifft es zu, dass die Bewerbung äußerst kurzfristig erfolgte und lediglich
wenige Tage Reaktionszeit nach Veröffentlichung im Internet verblieben
(vgl.
www.ikj-mainz.de/index.php/Newsreader/items/informationen-
zuden-beteiligungsmoeglichkeiten-an-der-wissenschaftlichen-begleitung-des-
dialogprozesses-mitreden-mitgestalten-d.html) (bitte detailliert ausführen)?
Es trifft nicht zu, dass im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens die
Möglichkeit zur Rückmeldung nur wenige Tage bestand. Auf Grundlage einer
Stakeholderanalyse wurden am 2. Oktober 2018 Informationen zur Mitwirkung an der
wissenschaftlichen Begleitung des Dialogprozesses an etwas über 200
Multiplikatoren (Verbände, berufsständische Vereinigungen, Betroffenenorganisationen,
Hochschulen etc.) postalisch verschickt, mit der Bitte, diese ihren assoziierten
Einrichtungen und Mitgliedern zur Verfügung zu stellen. Somit gab es einen
Zeitraum von zweieinhalb Wochen zur erwünschten Rückmeldung. Darüber hinaus
wurde sowohl in individuellen Anfragen, als auch in den eingestellten
Informationen auf der IKJ-Homepage explizit betont, dass es sich bei der genannten
Rückmeldefrist nicht um eine Ausschlussfrist handelt, sondern Interessenbekundungen
im Verlauf möglich und erwünscht sind. Diese Möglichkeit wird bis in den Januar
2019 genutzt.
Der am 16. Oktober 2018 eingestellte Link auf der Institutshomepage soll in erster
Linie zur Beantwortung häufig auftauchender Fragen zum Verfahren beitragen.
34. Wie viele Plätze für Teilnehmerinnen und Teilnehmer bzw. Mitglieder
haben die Fokusgruppen jeweils (bitte detailliert und nach Standorten
ausführen)?
Für jeden der acht Standorte wurden im Schnitt 20 Teilnehmende eingeladen, so
dass insgesamt 160 Vertreterinnen und Vertreter interessierter Institutionen
berücksichtigt werden können. Bei Absagen eingeladener Personen greift ein
Nachrückverfahren, um eine Auslastung des Beteiligungsformates zu gewährleisten.
a) Wer entscheidet bzw. hat über die Besetzung der Plätze entschieden (bitte
detailliert und nach Standorten ausführen)?
Die Zusammenstellung der Fokusgruppen erfolgte nach wissenschaftlichen
Kriterien auf der Grundlage eines Samplingprozesses. Um die Ausgewogenheit der
vertretenen Perspektiven zu gewährleisten, wurden die in der Antwort zu
Frage 34c aufgeführten Kriterien beachtet.
b) Wie sind die Plätze aufgeteilt?
Erfolgt bei der Aufteilung eine Orientierung an den sechs Säulen in der
AG der 50 (bitte detailliert und nach Standorten ausführen)?
Wie bereits ausgeführt, haben die Säulen keinerlei praktische Relevanz (vgl. auch
die Antworten zu den Fragen 12, 13 und 21). Die Auswahl erfolgte nach den in
der Antwort zu Frage 34c dargelegten wissenschaftlich bedingten Kriterien.
c) Nach welchen Kriterien erfolgte die Auswahl der Teilnehmerinnen und
Teilnehmer bzw. Mitglieder (bitte detailliert und nach Standorten
ausführen)?
Die Kriterien für die Auswahl waren eine ausgewogene Beteiligung nach
1. regionaler Zugehörigkeit,
2. Trägerschaft,
3. weiteren strukturellen Merkmalen wie,
a) Arbeitsfeld (Kinder- und Jugendhilfe, Eingliederungshilfe sowie
angrenzende Arbeitsfelder wie bspw. Sozialpädiatrie, Kinder- und
Jugendpsychiatrie, Suchthilfe u. v. a. m.),
b) Größe der Institution,
c) Funktion im Hilfesystem (leistungserbringend/-gewährend, koordinierend
etc.).
Bei mehreren passenden Teilnehmenden wurde eine Zufallsauswahl getroffen.
d) Wie viele und welche Bitten auf Aufnahme in Fokusgruppen liegen der
Geschäftsstelle bzw. dem Bundesministerium bzw. den Verantwortlichen
für die Organisation der Fokusgruppen vor, und wie viele, und welche
davon wurden nicht berücksichtigt?
Es gab zum Zeitpunkt des Samplingprozesses 420 Interessensbekundungen von
Vertreterinnen und Vertretern der Stakeholder für die Beteiligung an den
Fokusgruppen, wobei darin auch Beteiligungswünsche von mehreren Zugehörigen
einer Institution enthalten waren. Daraus ergibt sich, dass insgesamt etwa 260 In-
teressentinnen und Interessenten nicht für die Fokusgruppen berücksichtigt/
eingeladen werden konnten. Diese wurden jedoch explizit eingeladen, sich an den
anderen Erhebungsformaten der wissenschaftlichen Begleitung zu beteiligen, um
ihre Expertise in den Dialogprozess einfließen zu lassen.
e) Liegen der Bundesregierung Beschwerden über die Besetzung der
Vertreterinnen und Vertreter vor?
Wenn ja, wie viele (bitte detailliert und nach Standorten ausführen)?
f) Liegen der Bundesregierung Beschwerden von Seiten
nichtberücksichtigter Interessierten vor?
Wenn ja, wie viele (bitte detailliert und nach Standorten ausführen)?
Die Fragen 34e und 34f werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Beim IKJ sind sehr vereinzelt Nachfragen und Bedauernsbekundungen darüber,
nicht an der regionalen Fokusgruppe teilnehmen zu können, eingegangen. Diese
Einsender sind explizit eingeladen, sich an den anderen Erhebungsformaten der
wissenschaftlichen Begleitung zu beteiligen, um ihre Expertise in den
Dialogprozess einfließen zu lassen.
g) Ist der Bundesregierung bekannt, ob es zu missverständlichen
Einladungen gekommen ist und so eingeladene Mitglieder bzw. Teilnehmerinnen
und Teilnehmer wieder ausgeladen werden mussten (bitte detailliert und
nach Standorten ausführen)?
Im Zuge der Einladungen für die Region Ost kam es zu einem fehlerhaften
E-Mail-Versand an 40 Personen für die Fokusgruppe in Magdeburg. Auslöser
hierfür war ein fehlerhafter Feldbefehl bei der Serienmailerstellung. Dieser Fehler
wurde unmittelbar durch eine weitere E-Mail korrigiert, in welcher der Fehler
transparent gemacht und um Entschuldigung gebeten wurde.
35. Wie werden die Ergebnisse der Fokusgruppen in die AG der 50 einfließen
(bitte detailliert ausführen)?
Die Berichterstattung über die Ergebnisse der Fokusgruppen erfolgt formativ in
allen themenbezogenen AG-Sitzungen.
36. Wann werden die Berichte des Dialogforums an die Bundesregierung
übergeben?
Die Ergebnisse und Diskussionen der Dialogforen „Bund trifft kommunale
Praxis“ und „Pflegekinderhilfe“ fließen kontinuierlich in den Dialogprozess ein.
Die Ergebnisse des Dialogforums „Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe“, das im
Dezember 2017 beendet wurde, liegen vor.
37. Wie finden die Berichte Eingang in den Referentenentwurf?
Ist geplant, den Beteiligten im Dialogprozess darzulegen und ggf. zu
begründen, welche Ergebnisse aus dem Dialogverfahren im Referentenentwurf
berücksichtigt wurden und welche nicht berücksichtigt wurden (bitte detailliert
ausführen)?
Der Referentenentwurf wird unter Berücksichtigung der in der AG gewonnenen
Erkenntnisse gefasst. Welche Überlegungen oder Forderungen allerdings in einen
konkreten Gesetzestext münden, hängt neben deren Tragfähigkeit natürlich auch
von ihrer Realisierbarkeit bzw. Umsetzbarkeit ab. Dies gilt es, nach Abschluss
des Dialogprozesses insbesondere anhand der dabei identifizierten
Handlungsbedarfe, Lösungsoptionen und Meinungsbilder zu bewerten.
38. Wann wird die Bundesregierung auf Grundlage der Ergebnisse aus dem
Dialogverfahren einen Referentenentwurf zur Modernisierung der Kinder- und
Jugendhilfe vorlegen?
Die Bundesregierung plant die Vorlage eines Referentenentwurfs in 2020.
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken,
www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim,
www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]