[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom
31. Januar 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/7520
19. Wahlperiode 04.02.2019
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katharina Willkomm, Stephan Thomae,
Michael Theurer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/6946 –
Der externe Sachverstand der Bundesregierung im Geschäftsbereich des
Bundesministeriums für Gesundheit
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesregierung holt sich umfassend externen Sachverstand ein, indem sie
diverse Experten- und Sachverständigengremien einsetzt. Die Bundeskanzlerin
hat den Digitalrat, das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
den Sachverständigenrat für Verbraucherfragen, das Bundesministerium des
Innern, für Bau und Heimat den Beirat für Raumentwicklung. Das berühmteste
Expertengremium der Bundesregierung ist vermutlich der Sachverständigenrat
zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, besser bekannt als
die fünf Wirtschaftsweisen.
In dieser Legislaturperiode bemüht sich die Bundesregierung besonders beim
Themenkomplex Digitalisierung, externen Sachverstand in unterschiedlich
organisierten und besetzten Gremien zu bündeln und an sich zu binden. Die
Fraktion der FDP hat die Bundesregierung hierzu unter gewissen Aspekten bereits
in der Kleinen Anfrage zur Digitalstrategie der Bundesregierung befragt
(Bundestagsdrucksache 19/3771, Antwort der Bundesregierung auf
Bundestagsdrucksache 19/4096).
Eine Binsenweisheit ist, dass sich die Digitalisierung nicht von alleine gestaltet,
jedenfalls nicht von alleine so, dass Deutschland in allen Bereichen zur
Digitalisierungsavantgarde aufschließt. Die Nachricht vom 28. November 2018, dass
die Cebit, die über lange Zeit weltweit größte und wichtigste Messe für
Informationstechnik, eingestellt wird, muss uns Warnung und Ansporn sein.
Die Bundesregierung und der Deutsche Bundestag sind zwingend auf
Sachverstand angewiesen, auch auf externen Sachverstand. Das gilt neben der
Digitalisierung auch für andere Megathemen in der komplexer werdenden Welt wie
Globalisierung, Demografie, Migration, Klimawandel, Rohstoffkapazitäten, der
Verschiebung geopolitischer Machtverhältnisse bis hin zu einer immer höheren
Regulierungsdichte für Wirtschaft und Verbraucheralltag.
Damit einher geht fast zwingend, dass „die Politik“, vor allem Politik, die der
menschlichen Gestaltungskraft Raum lassen will, zwangsläufig immer den
Entwicklungen hinterherläuft, statt ihr wirklich vorweg zu denken. Bestenfalls
wissen Exekutive und Legislative um dieses Grundverhältnis und halten gerade
deshalb Freiräume offen, damit Unternehmensumsätze, Beschäftigung, Freiheit
und Wohlstand für alle von unten wachsen können.
Investition in die Fachkompetenz ist daher auch für die politische Führung des
Landes ein Muss. Die Fraktion der FDP begrüßt es grundsätzlich, wenn sich die
Bundesregierung um externen Sachverstand in Form von Expertengremien und
Sachverständigenräten bemüht und deren Wissen in die Politik einfließt.
Gleichwohl stellen sich angesichts der damit einhergehenden Kosten für den
Steuerzahler auch berechtigte Fragen nach der Konsistenz der Aktivitäten der
Bundesregierung. Die Einberufung eines noch so prominent besetzten
Expertengremiums darf nicht zum Ersatz für politisches Handeln verkommen. Ziel
dieser Kleinen Anfrage ist nicht das Abbinden der Bemühung um externen
Sachverstand, sondern eine transparente Darstellung des Einsatzes der vom
Steuerbürger aufgebrachten Mittel und deren Ergebnisse.
V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Durch den Einsatz von Expertengremien wird die im Bundesministerium für
Gesundheit (BMG) und den Geschäftsbereichsbehörden vorhandene Expertise in
speziellen Bereichen optimal ergänzt. Es können so Expertinnen und Experten
aus unterschiedlichen Disziplinen der Wissenschaft, Forschung, klinischen
Versorgung, Wirtschaft und Normung sowie des öffentlichen Gesundheitswesens
und der Fachgesellschaften sowie von Verbänden, einschließlich der
Patientenorganisationen, zur Aufgabenerledigung des BMG und seiner
Geschäftsbereichsbehörden beitragen. Deren spezielle Expertise besteht etwa zum Stand von
Wissenschaft, der medizinischen Erkenntnisse und Technik oder zu den
jeweiligen allgemein anerkannten Regeln der Technik. Hinzu kommt, dass aus der Sicht
der praktischen Durchführung bestehende Erfordernisse erkannt und
berücksichtigt werden können. Die Besetzung der Gremien ist am jeweils bestehenden
Bedarf ausgerichtet.
1. Welche Expertengremien, die ganz oder teilweise mit Sachverständigen
besetzt sind, die nicht ohnehin schon als Beamte oder Angestellte des
öffentlichen Dienstes in Bundesministerien oder nachgeordneten Bundesbehörden
arbeiten und hauptberuflich als Hochschullehrer oder Berater oder
hauptoder ehrenamtlich im Rahmen des jeweiligen Gremiums im Namen von
Verbänden oder Kammern, Gebietskörperschaften oder Unternehmen auftreten
(im Folgenden: Expertengremien), unterhält das Bundesministerium oder
die ihm nachgeordneten Bundesbehörden derzeit?
5. Auf welcher Rechtsgrundlage ist das Expertengremium bzw. sind die
Expertengremien einberufen worden?
6. Wie lautet der jeweilige Auftrag an das Expertengremium bzw. die
Expertengremien?
7. Auf welche Zeitdauer sind diese Expertengremien berufen?
9. Wie viele und namentlich welche Sachverständige (bitte mit Referenz bzw.
beruflicher Tätigkeit angeben, soweit sich daraus die Expertise für das
jeweilige Gremium ableiten lässt) sind in den jeweiligen Expertengremien
tätig?
10. Nach welchen Kriterien sind die Sachverständigen jeweils ausgewählt und
berufen worden?
16. Findet eine Evaluation der Arbeit des Expertengremiums bzw. der
Expertengremien statt, und wenn ja, in welcher Form und welchen zeitlichen
Intervallen ab wann?
18. Macht das Bundesministerium die jeweiligen Beiträge der Expertengremien
öffentlich, und falls ja, wo?
Die Fragen 1, 5, 6, 7, 9, 10, 16 und 18 werden wegen des Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Unter Expertengremium wird jede Gruppe von Sachverständigen verstanden, die
zum Zweck der Beratung und/oder Beschlussfassung über einen speziellen
Themenkomplex gebildet wurde.
Nachstehend benannt werden daher alle Gremien, die nicht ausschließlich mit
Beamten oder Angestellten des öffentlichen Dienstes in Bundesministerien oder
nachgeordneten Bundesbehörden besetzt sind. Sofern die Gremien ganz oder
auch nur teilweise mit Personen besetzt sind, die im weiteren Sinne extern sind,
wurden diese Gremien angegeben. Extern umfasst dabei auch hauptberufliche
Hochschullehrer, Berater und Personen, die hauptberuflich oder ehrenamtlich im
Rahmen des Gremiums im Namen von Verbänden oder Kammern,
Gebietskörperschaften oder Unternehmen auftreten. Berücksichtigt wurden auch Gremien,
in denen Einzelpersonen Mitglieder sind, die als Experten auftreten, aber nicht
hauptberuflich für eine Organisation oder ein Unternehmen im Gremium sind,
sondern persönlich (aufgrund ihres Sachverstands) in das Gremium berufen
wurden.
Das BMG und die Behörden seines Geschäftsbereiches,
das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM),
die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA),
das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information
(DIMDI),
das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) und
das Robert Koch-Institut (RKI),
unterhalten die nachstehenden Gremien.
1 Expertengremium (Frage 1):
Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht
Rechtsgrundlage (Frage 5):
§ 53 Absatz 2 AMG
Auftrag (Frage 6):
Der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht ist vor Erlass von Rechtsverordnungen nach
§ 48 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 bis 7 AMG zu hören, es sei denn, es handelt sich um Arzneimittel, die
nach Artikel 3 Absatz 1 oder 2 der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 zugelassen sind oder die solchen
Arzneimitteln im Hinblick auf Wirkstoff, Indikation, Wirkstärke und Darreichungsform entsprechen.
Berufungsdauer (Frage 7):
Die Mitglieder und deren Stellvertreter werden durch das BMG im Einvernehmen mit dem BMEL
einheitlich für den Zeitraum von jeweils fünf Jahren berufen. Nachfolger für vorzeitig ausscheidende
Mitglieder oder Stellvertreter werden nur für den Rest des jeweiligen Berufungszeitraums berufen.
Anzahl der Sachverständigen (Frage 9): 23
Namen (und Fachexpertise):
o Herr Prof. Dr. Dr. Achim Schmidtko
Pharmakologisches Institut für Naturwissenschaftler Goethe-Universität, Frankfurt am Main
o Herr Prof. Dr. med. vet. M. Kietzmann, Institut für Pharmakologie, Toxikologie und Pharmazie
der Tierärztlichen Hochschule Hannover, Hannover
o Herr Prof. Dr. med. Martin Wehling, Institut für Experimentelle und Klinische Pharmakologie
und Toxikologie der Medizinischen Fakultät Mannheim
o Herr Prof. Dr. Peter Ruth, Abteilung für Pharmakologie, Toxikologie und Klinische Pharmazie
der Universität Tübingen, Institut für Pharmazie
o Frau Prof. Dr. rer. nat. Irene Krämer, Apotheke der Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-
Universität Mainz,
o Herr Prof. Dr. med. Walter E. Haefeli, Universitätsklinikum Heidelberg, Ärztlicher Direktor,
Abteilung Klinische Pharmakologie und Pharmakoepidemiologie,
o Herr Prof. Dr. Rolf Mansfeld, Tierärztliche Fakultät der LMU München, Klinik für Wiederkäuer
mit Ambulanz und Bestandsbetreuung,
o Herr Prof. Dr. med. Klaus Weckbecker, Universitätsklinik Bonn, Institut für Hausarztmedizin,
o Frau Prof. Dr. Dagmar Dilloo, Zentrum für Kinderheilkunde und Jugendmedizin am
Universitätsklinikum Bonn,
o Herr Privatdozent Dr. Frank Andersohn, Berlin ,
o Herr Prof. Dr. Wilhelm-Bernhard Niebling, Facharzt für Allgemeinmedizin, Titisee-Neustadt,
o Herr Prof. Dr. Martin Schulz, Vorsitzender der Arzneimittelkommission der Deutschen
Apotheker (AMK), Berlin,
o Frau Dr. Ilka Emmerich, Institut für Pharmakologie, Pharmazie und Toxikologie der
Veterinärmedizinischen Fakultät der Universität Leipzig,
o Frau Sigrid Richter, Minden,
o Herr Dr. Prosper Rodewyk, Dortmund,
o Herr Dr. Hubert Radinger, Bonn,
o Herr Prof. Dr. Ralf Stahlmann, Charitè Universitätsmedizin Berlin, Institut für Klinische
Pharmakologie und Toxikologie,
o Herr Dr. Rainer Schneichel, Mayen,
o Frau Ursula Hilpert-Mühlig, München,
o Herr Dr. Matthias Ganso, Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK), Berlin,
o Herr Dr. Elmar Kroth, Bundesverband der Arzneimittelhersteller e. V., Bonn,
o Herr Dr. Siegfried Throm, Verband Forschender Arzneimittelhersteller e. V., Berlin,
o Frau Dr. Claudia Sigge, Bundesverband für Tiergesundheit e. V., Bonn.
Auswahl-/Berufungskriterien (Frage 10):
Die Expertinnen und Experten werden aufgrund ihrer beruflichen Ausbildung, ihres Fachwissens und
ihrer beruflichen Erfahrung ausgewählt. Die Hintergründe ergeben sich aus vorstehenden Angaben zur
aktuellen Tätigkeit. Das Bundesgremienbesetzungsgesetz (BGremBG) wird hierbei berücksichtigt.
Evaluation (Frage 16):
Eine Evaluation wurde bei Initiierung des Gremiums nicht vereinbart. Regelmäßig wird aber der
Erfolg bzw. der Nutzen anhand von Kriterien bestimmt, die unter Berücksichtigung der vereinbarten
Maßnahmen festgelegt werden.
Veröffentlichung (Frage 18):
Protokolle der Sitzungen des Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht werden im
Internet veröffentlicht.
2 Expertengremium (Frage 1):
Sachverständigenausschuss für Apothekenpflicht
Rechtsgrundlage (Frage 5):
§ 53 Absatz 1 AMG
Auftrag (Frage 6):
Der Sachverständigenausschuss für Apothekenpflicht ist nach § 45 Absatz 1 AMG und § 46 Absatz 1
AMG vor Erlass entsprechender Rechtsverordnungen zu hören.
Berufungsdauer (Frage 7):
Fünf Jahre. Nachfolger für vorzeitig ausscheidende Mitglieder oder Stellvertreter werden nur für den
Rest des jeweiligen Berufungszeitraums berufen.
Anzahl der Sachverständigen (Frage 9): 21
Namen (und Fachexpertise):
o Frau Prof. Dr. med. Stephanie Läer, Wissenschaftliche Einrichtung Pharmazie, Heinrich-Heine-
Universität Düsseldorf,
o Herr Prof. Dr. med. Tobias Heintges, Chefarzt Medizinische Klinik II, Städtische Kliniken
Neuss – Lukaskrankenhaus, Neuss,
o Frau Prof. Dr. Angelika Richter Institut für Pharmakologie, Pharmazie und Toxikologie,
Universität Leipzig,
o Frau Prof. Dr. Ute Wittstock, Institut für Pharmazeutische Biologie , Technische Universität
Braunschweig,
o Frau Sigrid Miriam Groß, Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V., Berlin,
o Frau Prof. Dr. Erika Baum, Philips-Universität Marburg, Präventive und rehabilitative Medizin,
Marburg,
o Herr Prof. Dr. med. Christoph Schindler , Leitender Arzt, Medizinische Hochschule Hannover
(MHH), Hannover,
o Herr Dr. Rainer Schneichel, Mayen,
o Frau Ursula Hilpert-Mühlig, München,
o Frau Dr. Rose Schraitle, Bundesverband der Arzneimittelhersteller e. V., Bonn,
o Frau Britta Ginnow, Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e. V., Berlin,
o Herr Daniel Kolitsch, Firma Dr. Wolz Zell GmbH, Geisenheim,
o Frau Dr. Sabine Schüller, Bundesverband für Tiergesundheit e. V., Bonn,
o Herr Dr. Dietmar Kretzdorn, Bayer HealthCare AG, Animal Health Division, Leverkusen,
o Frau Yvonne Krautscheid, Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK), Berlin,
o Herr Prof. Dr. rer. nat. Martin Schulz, Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK),
Berlin,
o Herr Christian Mieles, Geschäftsführer des Bundesverbandes des Deutschen Lebensmittelhandels
e. V., Berlin,
o Herr Bernd Küllenberg, Reformhaus-Fachakademie, Oberursel
o Herr Prof. Dr. Günter Borchert, Wuppertal,
o Herr Apotheker Frank-Ullrich Schmidt, GKV-Spitzenverband, Berlin,
o Herr Apotheker Stefan Simon, GKV-Spitzenverband, Berlin.
Auswahl-/Berufungskriterien (Frage 10):
Die Expertinnen und Experten werden aufgrund ihrer beruflichen Ausbildung, ihres Fachwissens und
ihrer beruflichen Erfahrung ausgewählt. Die Hintergründe ergeben sich aus vorstehenden Angaben zur
aktuellen Tätigkeit. Das Bundesgremienbesetzungsgesetz (BGremBG) wird hierbei berücksichtigt.
Evaluation (Frage 16):
Eine Evaluation wurde bei Initiierung des Gremiums nicht vereinbart. Regelmäßig wird aber der
Erfolg bzw. der Nutzen anhand von Kriterien bestimmt, die unter Berücksichtigung der vereinbarten
Maßnahmen festgelegt werden.
Veröffentlichung (Frage 18):
Protokolle der Sitzungen des Sachverständigenausschusses für Apothekenpflicht werden im Internet
veröffentlicht.
3 Expertengremium (Frage 1):
Koordinierungsgruppe des Aktionsplans zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit des
BMG
Rechtsgrundlage (Frage 5):
Maßnahme 42 des Aktionsplans zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit des BMG.
Auftrag (Frage 6):
Die Koordinierungsgruppe unterstützt das BMG bei der Durchführung von Maßnahmen des
Aktionsplans sowie bei der Steuerung, Weiterentwicklung und Kommunikation der Inhalte des Aktionsplans
zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit.
Berufungsdauer (Frage 7):
Laufzeit des jeweiligen Aktionsplans
Anzahl der Sachverständigen (Frage 9): 18
Namen (und Fachexpertise):
o Frau Dr. Anne Dwenger, Bonn, Bundesministerium für Gesundheit,
o Herr Herbert Sommer, Bonn, Bundesministerium für Gesundheit,
o Herr Prof. Dr. Wolf-Dieter Ludwig, Berlin, Vorsitzender der Arzneimittelkommission der
deutschen Ärzteschaft (AkdÄ),
o Frau Dr. Katrin Bräutigam, Berlin, Geschäftsführerin der Arzneimittelkommission der deutschen
Ärzteschaft (AkdÄ),
o Herr Prof. Dr. Kai Daniel Grandt, Saarbrücken, Chefarzt der Medizinischen Klinik I, Klinikum
Saarbrücken gGmbH, Vorstandsmitglied der AkdÄ,
o Herr Dr. Matthias Litwa, Referent wissenschaftliches Sekretariat Aktionsplan
Arzneimitteltherapiesicherheit, AkdÄ,
o Herr Prof. Dr. Martin Schulz, Berlin, ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände,
Vorsitzender der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker,
o Frau Dr. Gesine Picksak, Hannover, Vorsitzende des ADKA Ausschusses für AMTS,
Zentralapotheke Medizinische Hochschule Hannover
o Herr Dr. Thomas Vorwerk, Hannover, 1. Vizepräsident der ADKA, Zentralapotheke Klinikum
Region Hannover,
o Frau Dr. Sibylle Steiner, Berlin, Dezernentin, Ärztliche Leistungen und Versorgungsstruktur –
Geschäftsbereich Ärztliche und veranlasste Leistungen, KBV,
o Frau Dr. Kerstin Boldt, Berlin, Referentin Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V.,
o Herr Jens Kaffenberger, Berlin, Organisationen für die Wahrnehmung der Interessen der
Patientinnen und Patienten und der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen, Sozialverband
VdK Deutschland e. V., stellvertretender Bundesvorsitzender,
o Herr Dr. Martin Danner, Düsseldorf, Organisationen für die Wahrnehmung der Interessen der
Patientinnen und Patienten und der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen, B.A.G.
Selbsthilfe, Bundesgeschäftsführung,
o Frau Hannelore Loskill, Düsseldorf, B.A.G. Selbsthilfe, Stellvertretende Bundesvorsitzende
Bundesarbeitsgemeinschaft (B.A.G.) Selbsthilfe,
o Herr Prof. Dr. Ulrich Jaehde, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, Vorstandsmitglied
des Aktionsbündnis Patientensicherheit e. V. (APS),
o Frau PD Dr. Hanna Seidling, Universitätsklinikum Heidelberg, Aktionsbündnis Patientensicherheit
e. V. (APS e. V.),
o Frau Franziska Rahmel, Berlin, Deutscher Pflegerat,
o Herr Dipl.-Pflegewirt Bernd Gruber, Marienhospital Osnabrück.
Auswahl-/Berufungskriterien (Frage 10):
Die Expertinnen und Experten werden aufgrund ihrer beruflichen Ausbildung, ihres Fachwissens und
ihrer beruflichen Erfahrung ausgewählt. Die Hintergründe ergeben sich aus vorstehenden Angaben zur
aktuellen Tätigkeit. Die Mitglieder werden von den beteiligten Institutionen benannt.
Evaluation (Frage 16):
Eine Evaluation wurde bei Initiierung des Gremiums nicht vereinbart. Regelmäßig wird aber der
Erfolg bzw. der Nutzen anhand von Kriterien bestimmt, die unter Berücksichtigung der vereinbarten
Maßnahmen festgelegt werden.
Veröffentlichung (Frage 18):
Protokolle der Sitzungen des Sachverständigenausschusses für Apothekenpflicht werden im Internet
veröffentlicht.
4 Expertengremium (Frage 1):
Kommission für den veterinärmedizinischen Bereich
Rechtsgrundlage (Frage 5):
§ 25 Absatz 6 und 7 des Arzneimittelgesetzes
Auftrag (Frage 6):
Die Kommission muss vor Zulassung eines Tierarzneimittels gehört werden.
Berufungsdauer (Frage 7):
Fünf Jahre.
Anzahl der Sachverständigen: 16
Namen (und Fachexpertise):
o Frau Dr. Sabine Vollstedt,
o Frau Dr. Cäcilia Brendieck-Worm,
o Herr Dr. Wolfgang Schulze,
o Frau Dr. Nicole Prehn,
o Frau Prof. Dr. Angelika Richter,
o Herr Prof. Manfred Kietzmann,
o Herr Prof. Dr. Peter Surmann,
o Herr Prof. Dr. Jürgen Reichling,
o Herr Prof. Dr. Martin Kramer,
o Herr Prof. Dr. Ingo Nolte,
o Herr Prof. Dr. Karsten Feige,
o Herr Dr. Eberhard Schüle,
o Herr Prof. Dr. Franz Conrads,
o Frau Prof. Dr. Kerstin Müller,
o Herr Dr. Thomas große Beilage,
o Herr Prof. Dr. Lothar Kreienbrock.
Auswahl-/Berufungskriterien (Frage 10):
Die Expertinnen und Experten werden aufgrund ihrer beruflichen Ausbildung, ihres Fachwissens und
ihrer beruflichen Erfahrung ausgewählt, hier Veterinäre unterschiedlicher Fachrichtungen. Das
Bundesgremienbesetzungsgesetz (BGremBG) wird hierbei berücksichtigt.
Evaluation (Frage 16):
Eine Evaluation wurde bei Initiierung des Gremiums nicht vereinbart. Regelmäßig wird aber der
Erfolg bzw. der Nutzen anhand von Kriterien bestimmt, die unter Berücksichtigung der vereinbarten
Maßnahmen festgelegt werden.
Veröffentlichung (Frage 18):
Die Stellungnahmen der Kommission F sind öffentlich zugänglich u. a. auf den Internetseiten des
BVL.
5 Expertengremium (Frage 1):
Arbeitskreis Blut
Rechtsgrundlage (Frage 5):
§ 24 Transfusionsgesetz
Auftrag (Frage 6):
Der Arbeitskreis Blut nach § 24 TFG berät die zuständigen Behörden des Bundes und der Länder. Er
nimmt die nach diesem Gesetz vorgesehenen Anhörungen von Sachverständigen bei Erlass von
Verordnungen wahr.
Berufungsdauer (Frage 7):
Drei Jahre.
Anzahl der Sachverständigen (Frage 9): 34
Namen (und Fachexpertise):
o Frau Dr. Bärbel Baumann-Baretti,
o Herr Prof. Dr. Gregor Bein,
o Herr Prof. Dr. Rainer Blasczyk,
o Herr Prof. Dr. Martin Bornhäuser,
o Herr Dr. Marcia Cardoso,
o Herr PD Dr. Gerald Dietrich,
o Frau Angelika Gerber,
o Frau Dr. Susan Halimeh,
o Herr Prof. Dr. Walter Hitzler,
o Herr Prof. Dr. Jörg Hofmann,
o Frau PD Dr. Kristina Hölig,
o Frau Dr. Gabriele Hutschenreuter,
o Herr Dr. Reinhard Kasper,
o PD Dr. Dr. Frank Kipp,
o Herr Dr. Harald Krebs,
o Herr Dr. Thomas Kreil,
o Herr Oberstabsapotheker Matthias Meyer,
o Herr Prof. Dr. Thomas Müller,
o Frau Dr. Ruth Offergeld (Vorsitzende),
o Herr Prof. Dr. Johannes Oldenburg,
o Herr Prof. Dr. Hans-Hartmut Peter,
o Herr Prof. Dr. Stefan Ross,
o Herr Prof. Dr. Rüdiger Scharf,
o Frau Dr. Maria Scho-Backes,
o Frau Dr. Kirsten Seidel,
o Herr Prof. Dr. Dr. Erhard Seifried,
o Herr Prof. Dr. Michael Spannagl,
o Herr Dr. Uwe Taborski,
o Herr Prof. Dr. Jörg Timm,
o Herr Prof. Dr. Daniel Vallböhmer,
o Herr Dr. Wolfgang Voerkel,
o Herr Prof. Dr. Christian von Heymann,
o Herr Dr. Franz Weinauer,
o Dr. Annett Zielosko.
Auswahl-/Berufungskriterien (Frage 10):
Die Expertinnen und Experten werden aufgrund ihrer beruflichen Ausbildung, ihres Fachwissens und
ihrer beruflichen Erfahrung ausgewählt. Das Bundesgremienbesetzungsgesetz (BGremBG) wird
hierbei berücksichtigt.
Evaluation (Frage 16):
Eine systematische Evaluierung der Arbeit des Arbeitskreises Blut findet nicht statt.
Veröffentlichung (Frage 18):
Sowohl Kurzprotokolle der Sitzungen als auch Publikationen des Arbeitskreis Blut werden auf der
Homepage seiner Geschäftsstelle am RKI veröffentlicht.
6 Expertengremium (Frage 1):
Sachverständigenausschuss nach § 1 Absatz 2 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) und nach § 7
Neuepsychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG)
Rechtsgrundlage (Frage 5):
§ 1 Absatz 2 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) und nach § 7 Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz
(NpSG)
Auftrag (Frage 6):
Der Sachverständigenausschuss nach § 1 Absatz 2 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) und nach § 7
Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) berät die Bundesregierung und das Bundesministerium für
Gesundheit. Dies erfolgt insbesondere durch Anhörung der Mitglieder des Ausschusses vor
Änderungen der Anlagen I bis III des BtMG und vor Änderungen der Liste der Stoffgruppen in der Anlage
des NpSG. Dazu beschließen die Mitglieder des Ausschusses auf der Grundlage von
Beschlussvorschlägen Empfehlungen (Voten).
Berufungsdauer (Frage 7):
Drei Jahre.
Anzahl der Sachverständigen (Frage 913 stimmberechtigte Mitglieder* und fünf **Mitglieder ohne
Stimmrecht.
Namen und Fachexpertise:
o *Frau Prof. Dr. med. vet. Angelika Richter,
o *Frau Prof. Dr. med. Euphrosyne Gouzoulis-Mayfrank,
o *Herr Prof. Dr. med. Norbert Scherbaum,
o *Herr Prof. Dr. med. Walter Zieglgänsberger,
o *Frau Prof. Dr. rer. nat. Ursula Havemann-Reinecke,
o *Herr Prof. Dr. med. Andreas Büttner,
o *Herr Prof. Dr. Dr. h. c. Hans H. Maurer,
o *Herr Prof. Dr. med. Torsten Passie,
o *Herr Prof. Dr. rer. nat. Volker Auwärter,
o *Herr Prof. Dr. med. Lukas Radbruch,
o *Herr Prof. Dr. med. Stefan Grond,
o *Herr Prof. Dr. med. Michael Schäfer ,
o *Frau Prof. Dr. med. Kirsten R. Müller-Vahl,
o **Frau Britta Ginnow,
o **Frau Judith Weigel,
o **Herr Dr. rer. nat. Elmar Kroth,
o **Herr Dr. rer. nat. Rainer Dahlenburg,
o **Herr Dr. rer. nat. Jan Schäper.
Auswahl-/Berufungskriterien (Frage 10):
Die Mitglieder dieses Ausschusses werden aufgrund ihrer fachspezifischen beruflichen Ausbildung
und ihres Fachwissens, das sie insbesondere durch ihre langjährigen beruflichen Erfahrungen
gewonnen haben, ausgewählt. Das Bundesgremienbesetzungsgesetz (BGremBG) wird hierbei
berücksichtigt. Zur Gewinnung der Mitglieder dieses Ausschusses führt das BMG öffentlich zugängliche
Interessenbekundungsverfahren durch. Die in der Geschäftsordnung für diesen Ausschuss vorgesehenen
fachlichen und persönlichen Anforderungen (Referenzen) an eine Tätigkeit als stimmberechtigte(r)
Sachverständige(r) und nicht stimmberechtigtes Mitglied werden unter Berücksichtigung der
Angaben der Interessenten und Interessentinnen im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens
nachgewiesen und festgestellt.
Evaluation (Frage 16):
Eine gesonderte regelmäßige oder nach einem bestimmten Format ausgerichtete Gesamtevaluation
der Arbeit dieses Sachverständigenausschusses nach § 1 Absatz 2 Betäubungsmittelgesetz (BtMG)
und nach § 7 Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) findet nicht statt.
Veröffentlichung (Frage 18):
Die beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eingerichtete
Geschäftsstelle dieses Sachverständigenausschusses veröffentlicht die Tagesordnungen und die Ergebnisse der
Ausschusssitzungen auf der Homepage des BfArM.
7 Expertengremium (Frage 1):
Wissenschaftlichen Beirat zur Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs beim
Bundesversicherungsamt
Rechtsgrundlage (Frage 5):
§ 31 der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung sowie sein Errichtungserlass vom 3. Mai 2007
Auftrag (Frage 6):
Der Wissenschaftliche Beirat zur Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs beim
Bundesversicherungsamt hat insbesondere die Aufgabe, das Bundesversicherungsamt bei der jährlichen
Anpassung eines Versichertenklassifikationsmodells für die Bildung von Morbiditätsgruppen im
Risikostrukturausgleich zu beraten. Zudem überprüft er jährlich die Auswahl der 50 bis 80 insbesondere
kostenintensiven chronischen Krankheiten und Krankheiten mit schwerwiegenden Verlauf, die den
Morbiditätsgruppen zugrunde liegen. Des Weiteren kann der Beirat durch das Bundesministerium für
Gesundheit oder das Bundesversicherungsamt mit der Erstattung von Sondergutachten und
Stellungnahmen beauftragt werden.
Berufungsdauer (Frage 7):
Drei Jahre.
Anzahl der Sachverständigen (Frage 9): 8
Namen (und Fachexpertise):
o Frau Prof. Dr. Saskia Drösler (Vorsitzende), Hochschule Niederrhein, Lehrstuhl für Medizin,
Medizincontrolling, Krefeld,
o Frau Prof. Dr. Edeltraut Garbe, bis 2015 Professur für Klinische Epidemiologie und
Pharmakologie an der Universität Bremen und Abteilungsleiterin am Leibniz-Institut für
Präventionsforschung,
o Herr Prof. Dr. Wolfgang Greiner, Universität Bielefeld, Lehrstuhl für Gesundheitsökonomie
und Gesundheitsmanagement,
o Frau Prof. Dr. Katrin Janhsen, Hochschule für Gesundheit Bochum, Professorin für Public
Health,
o Herr Prof. Dr. Robert Nuscheler, Universität Augsburg, Lehrstuhl für Finanzwissenschaft,
insbesondere Gesundheitsökonomik,
o Herr Prof. Dr. Volker Ulrich, Universität Bayreuth, Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre III,
insbesondere Finanzwissenschaft,
o Frau Prof. Dr. Leonie Sundmacher, Ludwig-Maximilian-Universität München, Professorin
für Health Services Management, Fakultät für Betriebswirtschaft,
o Frau Prof. Dr. Amelie Wuppermann, Ludwig-Maximilian-Universität München,
Juniorprofessorin für Mikroökonomie.
Auswahl-/Berufungskriterien (Frage 10):
Die Berufung der Expertinnen und Experten erfolgt auf Vorschlag des Bundesversicherungsamtes
und nach Anhörung des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen. Berufen werden können
Personen, die über einen besonderen Sachverstand in Bezug auf die mit der Klassifikation von
Versicherten zusammenhängenden medizinischen, pharmazeutischen, pharmakologischen, klinischen oder
statistischen Fragen sowie in Bezug auf die Entwicklung und Pflege von
Versichertenklassifikationsmodellen verfügen. Das Bundesgremienbesetzungsgesetz (BGremBG) wird hierbei berücksichtigt.
Evaluation (Frage 16):
Der Wissenschaftliche Beirat berät das Bundesversicherungsamt bei der jährlichen Anpassung und
Überprüfung des Versichertenklassifikationsmodells sowie bei der Erarbeitung von Vorschlägen für
die Krankheitsauswahl. Dies hat sich bewährt, was sich u. a. daran zeigt, dass die Zuweisungen auf
Ebene der Versicherten seit Einführung des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs im Jahr
2009 stetig zielgenauer geworden sind. Eine explizite Evaluation der Arbeit des Wissenschaftlichen
Beirates zur Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs beim Bundesversicherungsamt erfolgt
nicht.
Veröffentlichung (Frage 18):
Keine.
8 Expertengremium (Frage 1):
Schätzerkreis beim Bundesversicherungsamt
Rechtsgrundlage (Frage 5):
§ 220 Absatz 2 SGB V
Auftrag (Frage 6):
Der Schätzerkreis hat gemäß § 220 Absatz 2 SGB V die Aufgabe, jeweils bis zum 15. Oktober für
das laufende und das Folgejahr die voraussichtliche Höhe der beitragspflichtigen Einnahmen der
Mitglieder der Krankenkassen, der jährlichen Einnahmen des Gesundheitsfonds , der Ausgaben der
jährlichen Ausgaben der Krankenkassen sowie der Zahl der Versicherten und Mitglieder der
Krankenkassen zu prognostizieren. Nach Auswertung der Ergebnisse des Schätzerkreises legt das
Bundesministerium für Gesundheit gem. § 242 Absatz 2 SGB V die Höhe des durchschnittlichen
Zusatzbeitragssatzes für das Folgejahr fest.
Berufungsdauer (Frage 7):
Unbefristete Berufung.
Anzahl der Sachverständigen (Frage 9): –
Namen (und Fachexpertise): namentlich nicht benannte Finanzexperten
o des Bundesministeriums für Gesundheit, vertreten durch das zuständige Fachreferat,
o des Bundesversicherungsamts, vertreten durch das zuständige Fachreferat sowie
o des GKV-Spitzenverbandes.
Auswahl-/Berufungskriterien (Frage 10):
Der Vorsitz des Schätzerkreises liegt beim Bundesversicherungsamt. Der GKV-Spitzenverband kann
fachlich ausgewiesene Finanzexperten aus dem Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung
beratend hinzuziehen.
Evaluation (Frage 16):
Eine Evaluation wurde bei Initiierung des Gremiums nicht vorgesehen.
Veröffentlichung (Frage 18):
Das Bundesversicherungsamt veröffentlicht die Ergebnisse des Schätzerkreises auf seiner Homepage.
9 Expertengremium (Frage 1):
Wissenschaftliche Kommission für ein modernes Vergütungssystem (KOMV)
Rechtsgrundlage (Frage 5):
Koalitionsvertrag und Errichtungserlass des BMG vom 21. Juni 2018
Auftrag (Frage 6):
Die KOMV hat Vorschläge für die Schaffung eines modernen Vergütungssystems für die ambulante
ärztliche Versorgung unter Berücksichtigung aller hiermit zusammenhängenden medizinischen,
rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen zu erarbeiten und bis zum 31. Dezember 2019 in einem
schriftlichen Bericht dem Bundesministerium für Gesundheit vorzulegen. Die Fragen sollen
wissenschaftlich aufbereitet werden.
Berufungsdauer (Frage 7):
Berufung bis zum 31. Dezember 2019
Anzahl der Sachverständigen (Frage 9): 13
Namen (und Fachexpertise):
o Herr Prof. Dr. Wolfgang Greiner (Vorsitzender), AG 5 Gesundheitsökonomie und
Gesundheits-Management der Fakultät für Gesundheitswissenschaften an der Universität Bielefeld,
o Herr Prof. Dr. Ferdinand Gerlach (Stellvertretender Vorsitzender), Institut für
Allgemeinmedizin an der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt
o Frau Prof. Dr. Jeannette Brosig-Koch, Lehrstuhl für Quantitative Wirtschaftspolitik der
Universität Duisburg-Essen, Campus Essen, Fakultät für Wirtschaftswissenschaften,
o Frau Prof. Dr. med. Saskia Drösler, Fachbereich Gesundheitswesen der Hochschule
Niederrhein,
o Frau Prof. Dr. Dagmar Felix, Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Sozialrecht an der
Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Hamburg
o Frau Prof. Dr. med. Marion Haubitz, Medizinische Klinik III – Nephrologie des Klinikums
Fulda,
o Herr Prof. Dr. Thorsten Kingreen, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Sozialrecht und
Gesundheitsrecht an der Universität Regensburg,
o Herr Prof. Dr. Jonas Schreyögg, Lehrstuhl für Management im Gesundheitswesen an der
Universität Hamburg,
o Frau Prof. Dr. Leonie Sundmacher, Fachbereich Health Services Management an der
Fakultät für Betriebswirtschaft der Ludwig-Maximilians Universität München,
o Herr Prof. Dr. Gregor Thüsing LL.M., Institut für Arbeitsrecht und Recht der Sozialen
Sicherheit der Universität Bonn,
o Herr Prof. Dr. Volker Ulrich, Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre und Finanzwissenschaft
der Universität Bayreuth,
o Frau Prof. Dr. Astrid Wallrabenstein, Institut für Öffentliches Recht der Johann Wolfgang
Goethe-Universität Frankfurt am Main,
o Herr Prof. Dr. Ferdinand Wollenschläger, Lehrstuhl für Öffentliches Recht an der Universität
Augsburg
Auswahl-/Berufungskriterien (Frage 10):
Die Expertinnen und Experten werden aufgrund ihrer beruflichen Ausbildung, ihres Fachwissens und
ihrer beruflichen Erfahrung ausgewählt. Die Hintergründe ergeben sich aus vorstehenden Angaben
zur aktuellen Tätigkeit. Das Bundesgremienbesetzungsgesetz (BGremBG) wird hierbei
berücksichtigt.
Evaluation (Frage 16):
Eine Evaluation wurde bei Initiierung des Gremiums nicht vereinbart.
Veröffentlichung (Frage 18):
Wann und inwieweit der (Abschluss-)Bericht veröffentlicht wird, entscheidet die Bundesregierung
10 Expertengremium (Frage 1):
Gemeinsamer Planungsrat für die Zusammenarbeit von Bund und Ländern bei der Umsetzung des
elektronischen Melde-und Informationssystems (DEMIS-Planungsrat)
Rechtsgrundlage (Frage 5):
§ 14 des Infektionsschutzgesetz
Auftrag (Frage 6):
Koordinierung der Zusammenarbeit von Bund und Ländern bei der Umsetzung des elektronischen
Melde- und Informationssystems
Berufungsdauer (Frage 7):
Abhängig von der Nominierung durch die Entsendenden.
Anzahl der Sachverständigen (Frage 9): 25
Namen (und Fachexpertise):
Ländervertreter/-innen:
o Frau Dr. Isolde Piechotowski,
o Herr Dr. Hans-Georg Topf,
o Frau Dr. Marlen Suckau-Hagel,
o Herr Detlef Berndt,
o Frau Carmen Kellner,
o Herr Dr. Frank Ollroge,
o Frau Dr. Sabine Totsche,
o Frau Dr. Martina Littmann,
o Herr Dr. Fabian Feil,
o Herr Dr. Felix Lange,
o Herr Dr. Klaus Jahn,
o Frau Sophie-Susanne Merbecks,
o Herr Karlheinz Müller,
o Dr. Carina Helmeke,
o Herr Dr. Jan Franke,
Robert Koch-Institut:
o Herr Dr. Osamah Hamouda,
o Frau Dr. Ute Rexroth,
o Frau Michaela Diercke,
o Herr Dr. Göran Kirchner,
o Herr Dr. Helmut Fouquet,
o Frau Dr. Sarah McFarland,
o Frau Janina Breidenbach,
o Herr Dr. Justus Benzler,
Paul-Ehrlich-Institut:
o Frau Dr. Brigitte Keller-Stanislwaski
Bundeswehr
o Herr Dr. Peter Lücke
Auswahl-/Berufungskriterien (Frage 10):
Die Expertinnen und Experten werden aufgrund ihrer beruflichen Ausbildung, ihres Fachwissens und
ihrer beruflichen Erfahrung ausgewählt. Die Hintergründe ergeben sich aus vorstehenden Angaben
zur entsendenden Institution. Das Bundesgremienbesetzungsgesetz (BGremBG) wird hierbei
berücksichtigt.
Evaluation (Frage 16):
Eine Evaluation des DEMIS-Planungsrates wird regelmäßig innerhalb des BMG und des RKI
durchgeführt.
Veröffentlichung (Frage 18):
Keine.
11 Expertengremium (Frage 1):
Ständige Impfkommission beim Robert Koch-Institut (STIKO)
Rechtsgrundlage (Frage 5):
§ 20 Absatz 2 Satz 2 IfSG
Auftrag (Frage 6):
Empfehlungen zur Durchführung von Schutzimpfungen und zur Durchführung anderer Maßnahmen
der spezifischen Prophylaxe übertragbarer Krankheiten beim Menschen.
Berufungsdauer (Frage 7):
Drei Jahre.
Anzahl der Sachverständigen (Frage 9): 18
Namen (und Fachexpertise):
o Herr Prof. Dr. Christian Bogdan, Mikrobiologie, Immunologie,
o Herr Prof. Dr. Gerd Burchard, Tropenmedizin, Infektiologie, Innere Medizin,
o Frau Prof. Dr. Edeltraut Garbe, Epidemiologie, Pharmakovigilanz,
o Herr Prof. Dr. Ulrich Heininger, Pädiatrische Infektiologie, Vakzinologie,
o Frau Prof. Dr. Eva Hummers-Pradier, Allgemeinmedizin,
o Frau Prof. Dr. Dr. Stefanie J. Klug, MPH, HPV, Krebs-Epidemiologie,
o Herr Prof. Dr. Rüdiger von Kries, Pädiatrische Infektiologie, Epidemiologie,
o Herr Dr. Thomas Ledig, Praktizierender Allgemeinmediziner,
o Frau Dr. Martina Littmann, Öffentlicher Gesundheitsdienst,
o Herr PD Dr. Jörg Meerpohl Evidenzbasierte Medizin, Pädiatrie,
o Herr Prof. Dr. Thomas Mertens, Virologie,
o Frau Dr. Marianne Roebl-Mathieu, Praktizierende Gynäkologin,
o Frau Dr. Marianne van der Sande, Epidemiologie, Public Health, Methodik,
o Herr Dr. Martin Terhardt, Praktizierender Kinder- und Jugendarzt,
o Herr Prof. Dr. Klaus Überla, Virologie,
o Frau PD Dr. Dr. Sabine Wicker, Arbeitsmedizin,
o Frau Dipl.-Med. Gudrun Widders, Öffentlicher Gesundheitsdienst,
o Herr Prof. Dr. Fred Zepp, Pädiatrische Infektiologie, Immunologie.
Auswahl-/Berufungskriterien (Frage 10):
Die Expertinnen und Experten werden aufgrund ihrer beruflichen Ausbildung, ihres Fachwissens und
ihrer beruflichen Erfahrung ausgewählt. Die Hintergründe ergeben sich aus vorstehenden Angaben
zur aktuellen Tätigkeit. Das Bundesgremienbesetzungsgesetz (BGremBG) wird hierbei
berücksichtigt.
Evaluation (Frage 16):
Die Umsetzung der Empfehlungen wird stetig geprüft und weiterentwickelt.
Veröffentlichung (Frage 18):
Die Empfehlungen der Kommission werden im Epidemiologischen Bulletin und auf der Internetseite
des RKI veröffentlicht.
12 Expertengremium (Frage 1):
Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert Koch-Institut
(KRINKO)
Rechtsgrundlage (Frage 5):
§ 23 Absatz 1 Satz 2 IfSG
Auftrag (Frage 6):
Erstellen von Empfehlungen zur Prävention nosokomialer Infektionen sowie zu betrieblich-
organisatorischen und baulich-funktionellen Maßnahmen der Hygiene in Krankenhäusern und anderen
medizinischen Einrichtungen.
Berufungsdauer (Frage 7):
Drei Jahre.
Anzahl der Sachverständigen: 18
Namen (und Fachexpertise):
o Frau Prof. Dr. Heike von Baum, Sektion Klinikhygiene, Institut für med. Mikrobiologie und
Hygiene,
o Frau Heike Briesch Klinikum Bremen Ost,
o Frau Dr. Bärbel Christiansen, ZE Medizinaluntersuchungsamt und Krankenhaushygiene im
Universitätsklinikum S.-H,
o Herr Prof. Dr. Martin Exner, Hygieneinstitut der Universität Bonn,
o Frau Prof. Dr. Petra Gastmeier, Charité-Universitätsmedizin Berlin,
o Frau Prof. Dr. Ursel Heudorf, Amt für Gesundheit,
o Herr Prof. Dr. Heinz-Michael Just, Institut für Klinikhygiene, med. Mikrobiologie, und klin.
Infektiologie am Klinikum Nürnberg,
o Herr Prof. Dr. Axel Kramer, Institut für Hygiene der Ernst-Moritz-Arndt-Universität,
o Frau Prof. Dr. med. Julia Seifert, Ltd. Oberärztin, Klinik für Unfallchirurgie und Orthopädie,
BG Klinikum Unfallkrankenhaus Berlin gGmbH,
o Herr Prof. Dr. med. Volkhard Kempf, Leiter des Instituts für Medizinische Mikrobiologie
und Krankenhaushygiene des Universitätsklinikums Frankfurt,
o Herr Prof. Dr. Bernhard Ruf, Geschäftsführender Chefarzt der Klinik für Infektiologie,
Tropenmedizin und Nephrologie, Klinikum St. Georg gGmbH
o Herr Prof. Dr. Arne Simon, Klinik für Pädiatrische Onkologie und Hämatologie
Universitätsklinikum Saarland,
o Frau Prof. Dr. Heidemarie Suger-Wiedeck,
o Herr Prof. Dr. Matthias Trautmann, Institut für Krankenhaushygiene, Klinikum Stuttgart,
o Frau Anna Triphaus, Bildungszentrum für Gesundheitsfachberufe, Bereich: Fort- und
Weiterbildung/IBF,
o Frau Prof. Dr. Constanze Wendt, Labor Dr. Limbach und Kollegen,
o Herr Prof. Dr. Marcus Pohl, Ärztlicher Direktor, Chefarzt, HELIOS Klinik Schloss Pulsnitz
GmbH, Fachklinik für Neurologisch-Neurochirurgische Rehabilitation,
o Frau Prof. Dr. Birgit Kallinowski, Gastroenterologische Schwerpunktpraxis.
Auswahl-/Berufungskriterien (Frage 10):
Die Expertinnen und Experten werden aufgrund ihrer beruflichen Ausbildung, ihres Fachwissens und
ihrer beruflichen Erfahrung ausgewählt. Die Hintergründe ergeben sich aus vorstehenden Angaben
zur aktuellen Tätigkeit. Das Bundesgremienbesetzungsgesetz (BGremBG) wird hierbei
berücksichtigt.
Evaluation (Frage 16):
Die Empfehlungen werden regelmäßig überprüft und erforderlichenfalls überarbeitet.
Veröffentlichung (Frage 18):
Die Empfehlungen der Kommission werden im „Bundesgesundheitsblatt – Gesundheitsforschung –
Gesundheitsschutz“ und auf der Internetseite des RKI veröffentlicht, in Einzelfällen auch als
Kommentar im Epidemiologischen Bulletin.
13 Expertengremium (Frage 1):
Schwimm- und Badebeckenwasserkommission beim Umweltbundesamt (BWK)
Rechtsgrundlage (Frage 5):
§ 40 Satz 2 IfSG
Auftrag (Frage 6):
Beratung des Umweltbundesamtes bei dessen Aufgabe, Konzeptionen zur Vorbeugung, Erkennung
und Verhinderung der Weiterverbreitung von durch Wasser übertragbaren Krankheiten zu
entwickeln; Erstellen von Empfehlungen zum Schutz der menschlichen Gesundheit hinsichtlich der
Anforderungen an die Qualität des in § 37 Absatz 2 IfSG bezeichneten Wassers sowie der insoweit
notwendigen Maßnahmen.
Berufungsdauer (Frage 7):
Vier Jahre.
Anzahl der Sachverständigen (Frage 9): 13
Namen (und Fachexpertise):
o Herr Dr. D. P. Dygutsch
o Herr Dr. L. Erdinger
o Frau Prof. Dr. Chr. Höller
o Herr A. Karras
o Frau Dr. K. Luden
o Herr Dr. A. Matthiessen
o Frau Dr. G. Petzold
o Frau Dr. N. Riedle
o Herr J. Rosbach
o Herr H. Schulze
o Herr M. Stumpf
o Herr PD Dr. G. Tuschewitzki
o Herr T. Westphal
Auswahl-/Berufungskriterien (Frage 10):
Die Expertinnen und Experten werden aufgrund ihrer beruflichen Ausbildung, ihres Fachwissens und
ihrer beruflichen Erfahrung ausgewählt. Das Bundesgremienbesetzungsgesetz (BGremBG) wird
hierbei berücksichtigt.
Evaluation (Frage 16):
Die Empfehlungen werden stetig weiterentwickelt.
Veröffentlichung (Frage 18):
Die Empfehlungen des UBA nach Anhörung der Kommission werden im Bundesgesundheitsblatt
und auf der Internetseite des UBA veröffentlicht.
14 Expertengremium (Frage 1):
Trinkwasserkommission beim Umweltbundesamt (TWK)
Rechtsgrundlage (Frage 5):
§ 40 Satz 2 IfSG
Auftrag (Frage 6):
Beratung des Umweltbundesamtes bei dessen Aufgabe, Konzeptionen zur Vorbeugung, Erkennung
und Verhinderung der Weiterverbreitung von durch Wasser übertragbaren Krankheiten zu
entwickeln; Erstellen von Empfehlungen zum Schutz der menschlichen Gesundheit hinsichtlich der
Anforderungen an die Qualität des in § 37 Absatz 1 IfSG bezeichneten Wassers sowie der insoweit
notwendigen Maßnahmen.
Berufungsdauer (Frage 7):
Vier Jahre.
Anzahl der Sachverständigen: 16
Namen (und Fachexpertise):
o Frau Prof. Dr. Christiane Höller
o Frau Dipl.-Chem. Uta Rädel
o Frau Dr. Claudia Castell-Exner
o Herr Prof. Dr.-Ing. Jörg E. Drewes
o Herr Prof. Dr. Martin Exner
o Frau Dipl.-Ing. Felicia Hahn
o Herr Dr. Martin Hippelein
o Herr Dr. Dietmar Petersohn
o Herr Dipl.-Ing. Rainer Roggatz
o Frau Dr. Ulrike Schuhmacher-Wolz
o Herr Dr. Karlin Stark
o Herr Dr. Roland Suchenwirth
o Frau Dipl.-Ing. Kerstin Voigt
o Frau Dr. Gerlinde Wauer
o Herr Dipl.-Biol. Hartmut Willmitzer
o Herr Dr.-Ing. Burkhard Wricke
Auswahl-/Berufungskriterien (Frage 10):
Die Expertinnen und Experten werden aufgrund ihrer beruflichen Ausbildung, ihres Fachwissens und
ihrer beruflichen Erfahrung ausgewählt. Das Bundesgremienbesetzungsgesetz (BGremBG) wird
hierbei berücksichtigt.
Evaluation (Frage 16):
Die Empfehlungen werden stetig weiterentwickelt.
Veröffentlichung (Frage 18):
Die Empfehlungen des UBA nach Anhörung der Kommission werden im Bundesgesundheitsblatt
und auf der Internetseite des UBA veröffentlicht.
15 Expertengremium (Frage 1):
Kommission zur Bewertung der gemäß § 18 Infektionsschutzgesetz (IfSG) geprüften
Entwesungsmittel und -verfahren sowie der Wirksamkeit von Mitteln und Verfahren gegen Hygieneschädlinge
(Entwesungsmittelkommission)
Rechtsgrundlage (Frage 5):
Fachspezifische Entscheidung zur Umsetzung der gesetzlichen oder sonstigen Aufgaben.
Auftrag (Frage 6):
Beratung des UBA bei dessen Aufgaben nach § 18 IfSG
Berufungsdauer (Frage 7):
Drei Jahre.
Anzahl der Sachverständigen: 7
Namen (und Fachexpertise):
o Herr Prof. Dr. M. Faulde, Zentrales Institut des Sanitätsdienstes der Bundeswehr, Koblenz,
o Herr Prof. Dr. M. Kietzmann, Institut für Pharmakologie, Stiftung Tierärztliche Hochschule
Hannover,
o Herr Dr. J. Freise, Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit, Oldenburg,
o Herr Dipl.-Biol. K. Gloyna, Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-
Vorpommern, Rostock,
o Frau Dr. A. Plenge-Bönig, Institut für Hygiene und Umwelt, Behörde für Gesundheits- und
Verbraucherschutz, Hamburg,
o Herr Dr. R. Oehme, Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg, Stuttgart,
o Herr Dr. Koßmann, FB Veterinär- und Lebensmittelaufsicht, Bezirksamt Steglitz.
Auswahl-/Berufungskriterien (Frage 10):
Die Expertinnen und Experten werden aufgrund ihrer beruflichen Ausbildung, ihres Fachwissens und
ihrer beruflichen Erfahrung ausgewählt. Die Hintergründe ergeben sich aus vorstehenden Angaben
zur aktuellen Tätigkeit. Das Bundesgremienbesetzungsgesetz (BGremBG) wird hierbei
berücksichtigt.
Evaluation (Frage 16):
Die Liste der gemäß §18 IfSG geprüften Entwesungsmittel und -verfahren wird kontinuierlich
weiterentwickelt.
Veröffentlichung (Frage 18):
Die Verwertung der Beiträge der Kommission erfolgt innerhalb des UBA.
16 Expertengremium (Frage 1):
Expertenbeirat Influenza beim Robert Koch-Institut
Rechtsgrundlage (Frage 5):
Fachspezifische Entscheidung zur Umsetzung der gesetzlichen oder sonstigen Aufgaben.
Auftrag (Frage 6):
Beratung des RKI vor und während einer Influenzapandemie bei wissenschaftlichen Fragen zur
Influenza.
Berufungsdauer (Frage 7):
Drei Jahre
Anzahl der Sachverständigen: 15
Namen (und Fachexpertise):
o Herr Prof. Dr.Lothar H., Wieler, Robert Koch-Institut,
o Frau Dr. Sina Bärwolff, Fachausschuss Infektionsschutz des Bundesverband der Ärztinnen
und Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes e. V.,
o Frau Prof. Dr. habil. Roswitha Bruns, Deutsche Gesellschaft für Pädiatrische Infektiologie
e. V.,
o Frau Prof. Dr. Hanna Kaduszkiewicz, Deutsche Gesellschaft für Allgemein- und
Familienmedizin e. V.,
o Herr Dr. Christian Keller, Deutsche Gesellschaft für Immunologie e. V.,
o Prof. Dr. Frauke Mattner, Deutsche Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie,
o Herr Prof. Dr.Thomas Mertens, Gesellschaft für Virologie e. V.,
o Herr Prof. Dr. Mathias Pletz, Deutsche Gesellschaft für Infektiologie e. V.
o Herr Prof. Dr. Tom Schaberg, Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und
Beatmungsmedizin e. V.,
o Herr Prof. Dr. Horst Schroten, Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e. V.,
o Herr Prof. Dr. Steffen Weber-Carstens, Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und
Intensivmedizin e. V.,
o Herr Prof. Dr. Timm Harder, Friedrich-Loeffler-Institut,
o Herr Prof. Dr. Eberhard Hildt, Paul-Ehrlich-Institut,
o Herr Peter Lang, Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung,
o Frau Dr. Regine Lehnert, Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte.
Auswahl-/Berufungskriterien (Frage 10):
Die Expertinnen und Experten werden aufgrund ihrer beruflichen Ausbildung, ihres Fachwissens und
ihrer beruflichen Erfahrung ausgewählt. Die Hintergründe ergeben sich aus vorstehenden Angaben
zur aktuellen Tätigkeit. Das Bundesgremienbesetzungsgesetz (BGremBG) wird hierbei
berücksichtigt.
Evaluation (Frage 16):
Der wissenschaftliche Sachstand zur Influenzapandemieplanung wird kontinuierlich aktualisiert.
Veröffentlichung (Frage 18):
Keine.
17 Expertengremium (Frage 1):
Nationale Kommission für die Polioeradikation beim Robert Koch-Institut
Rechtsgrundlage (Frage 5):
§ 50a Absatz 1 Satz 4 IfSG
Auftrag (Frage 6):
Unterstützung des RKI bei den zur Aufrechterhaltung der Poliofreiheit erforderlichen Maßnahmen
bis zur Erreichung einer weltweiten Eradikation. Nationale Zertifizierungskommission.
Berufungsdauer (Frage 7):
Drei Jahre.
Anzahl der Sachverständigen: 12
Namen (und Fachexpertise):
o Herr Prof. Dr. Hans-Iko Huppertz, Professor-Hess-Kinderklinik, Klinik f. Kinderheilkunde
u. Jugendmedizin,
o Herr Prof. Dr. Thomas Mertens, Institut f. Virologie,
o Frau Prof. Dr. Uta Meyding-Lamadé, Chefärztin der Neurologischen Klinik, Krankenhaus
Nordwest,
o Frau Dr. Gunhild Kilian-Kornell,
o Frau Dr. Alexandra Barth, Leitende Amtsärztin, Fachdienst Gesundheit, Neumünster,
o Herr Dr. Fabian Feil, MPH , Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung,
Hannover,
o Herr Dr. Klaus Jahn Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie
Rheinland-Pfalz,
o Herr Dr. med. Konrad Beyrer, MPH, Niedersächsisches Landesgesundheitsamt,
o Herr Prof. Dr. Peter Wutzler, Universitätsklinikum Jena, Institut für Virologie und Antivirale
Therapie,
o Herr Dr. Michael Alber Universitätskinderklinik Tübingen, Abt. III, Neuropädiatrie,
o Frau Prof. Dr. Anna-Maria Eis-Hübinger, Universitätsklinikum Bonn Virologie,
o Frau Dr. Victoria Weiner, Vivantes Klinikum im Friedrichshain, Klinik für Kinder- und
Jugendmedizin, Berlin.
Auswahl-/Berufungskriterien (Frage 10):
Die Expertinnen und Experten werden aufgrund ihrer beruflichen Ausbildung, ihres Fachwissens und
ihrer beruflichen Erfahrung ausgewählt. Die Hintergründe ergeben sich aus vorstehenden Angaben
zur aktuellen Tätigkeit. Das Bundesgremienbesetzungsgesetz (BGremBG) wird hierbei
berücksichtigt.
Evaluation (Frage 16):
Der wissenschaftliche Sachstand zur Eradikation der Polio wird kontinuierlich geprüft und
aktualisiert.
Veröffentlichung (Frage 18):
Die Empfehlungen der Kommission werden auf der Internetseite des RKI veröffentlicht.
18 Expertengremium (Frage 1):
Nationale Verifizierungskommission Masern / Röteln beim Robert Koch-Institut (NAVKO)
Rechtsgrundlage (Frage 5):
Resolution des WHO-Regionalkomitees für Europa (Dokument EUR/RC60/R12) „Erneuerung des
Engagements für die Eliminierung von Masern und Röteln und die Prävention der
Rötelnembryopathie in der Europäischen Region der WHO bis zum Jahr 2015“ vom 16 September 2010.
Auftrag (Frage 6):
Die Nationale Verifizierungskommission M/R hat die Aufgabe, den Eliminationsprozess der Masern
und Röteln in Deutschland zu begleiten und unter Berücksichtigung der von der WHO vorgegebenen
Zielkriterien zu dokumentieren und zu verifizieren.
Berufungsdauer (Frage 7):
Drei Jahre.
Anzahl der Sachverständigen: 8
Namen (und Fachexpertise):
o Frau Prof. Dr. Dr. Sabine Wicker, Betriebsärztlicher Dienst, Universitätsklinikum Frankfurt,
o Herr Dr. Jürgen Rissland, Institut für Virologie, Universitätsklinikum des Saarlandes,
o Frau PD Dr. Cornelia Betsch, Fachgebiet Psychologie, Universität Erfurt,
o Frau Prof. Dr. Heidemarie Holzmann, Department für Virologie, Medizinische Universität
Wien,
o Herr Prof. Dr. Bijan Kouros,
o Herr Prof. Dr. Oliver Razum, Fakultät für Gesundheitswissenschaften, Universität Bielefeld,
o Herr Dr. Martin Terhardt, Kinder- und Jugendarzt, Berlin,
o Frau Prof. Dr. Birgitta Weltermann, Institut für Allgemeinmedizin, Universität Duisburg-
Essen.
Auswahl-/Berufungskriterien (Frage 10):
Die Expertinnen und Experten werden aufgrund ihrer beruflichen Ausbildung, ihres Fachwissens und
ihrer beruflichen Erfahrung ausgewählt. Die Hintergründe ergeben sich aus vorstehenden Angaben
zur aktuellen Tätigkeit. Das Bundesgremienbesetzungsgesetz (BGremBG) wird hierbei
berücksichtigt.
Evaluation (Frage 16):
Der wissenschaftliche Sachstand zur Elimination der Masern/Röteln wird kontinuierlich geprüft und
aktualisiert.
Veröffentlichung (Frage 18):
Die Empfehlungen der Kommission werden auf der Internetseite des RKI veröffentlicht.
19 Expertengremium (Frage 1):
Wissenschaftlicher Beirat für Public Health Mikrobiologie (ehemals Kommission
Infektionsepidemiologie am Robert Koch-Institut)
Rechtsgrundlage (Frager 5):
Fachspezifische Entscheidung zur Umsetzung der gesetzlichen oder sonstigen Aufgaben.
Auftrag (Frage 6):
Beratung des RKI, indem er nach dem Stand der Wissenschaft
1. Empfehlungen zu Nationalen Referenzzentren und Konsiliarlaboratorien unter
Berücksichtigung europäischer und internationaler Referenzstrukturen, insbesondere im Hinblick auf
Bedarf für bestimmte Diagnostikbereiche, Benennungsvorschläge und Evaluierung sowie
2. bei Beratungsbedarf des RKI Stellungnahmen zu aktuellen Fragen im Bereich Public Health
Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie
erarbeitet und beschließt.
Berufungsdauer (Frage 7):
Drei Jahre.
Anzahl der Sachverständigen: 14
Namen (und Fachexpertise):
o Herr Prof. Dr. Franz Allerberger , Österreichische Agentur für Gesundheit und
Ernährungssicherheit GmbH Wien,
o Herr Prof. Dr. Herbert Auer, Medizinische Universität Wien,
o Frau Prof. Dr. Barbara Gärtner, Universitätsklinikum Homburg/Saarland,
o Frau Prof. Dr. Petra Gastmeier, Institut für Hygiene und Umweltmedizin der Charité –
Universitätsmedizin Berlin,
o Herr Prof. Dr. Gerhard Haase, Universitätsklinikum Aachen,
o Herr Dr. Dr. Christoph Königs, Klinikum der J. W. Goethe-Universität Frankfurt,
o Herr Dr. Dr. Günther Pfaff, Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg,
o Frau Prof. Dr. Theresia Popow-Kraupp, Medizinische Universität Wien,
o Herr Prof. Dr. Gernot Rohde, Medizinische Universität Maastricht
o Frau Prof. Dr. Barbara Spellerberg, Universitätsklinikum Ulm,
o Herr Dr. Peter Steinmann, Schweizerisches Tropen- und Public Health-Institut,
o Frau Prof. Dr. Birgit Willinger, Medizinische Universität Wien,
o Frau Dr. Angela Wirtz, Hessisches Sozialministerium Wiesbaden,
o Frau Dr. Nicoletta Wischnewski, Gesundheitsamt Charlottenburg-Wilmersdorf.
Auswahl-/Berufungskriterien (Frage 10):
Die Expertinnen und Experten werden aufgrund ihrer beruflichen Ausbildung, ihres Fachwissens und
ihrer beruflichen Erfahrung ausgewählt. Die Hintergründe ergeben sich aus vorstehenden Angaben
zur aktuellen Tätigkeit. Das Bundesgremienbesetzungsgesetz (BGremBG) wird hierbei
berücksichtigt.
Evaluation (Frage 16):
Eine Evaluation wurde bei Initiierung des Gremiums nicht vereinbart. Regelmäßig wird aber der
Erfolg bzw. der Nutzen anhand von Kriterien bestimmt, die unter Berücksichtigung der vereinbarten
Maßnahmen festgelegt werden.
Veröffentlichung (Frage 18):
Keine.
20 Expertengremium (Frage 1):
Koordinierungsgremium Strategie BIS 2030 beim BMG
Rechtsgrundlage (Frage 5):
Fachspezifische Entscheidung zur Umsetzung der gesetzlichen oder sonstigen Aufgaben.
Auftrag (Frage 6):
Austausch und Beratung zu den Handlungsfeldern und den aktuellen Herausforderungen der Strategie
„BIS 2030“.
o Förderung der Vernetzung, Abstimmung und Koordinierung zwischen den verschiedenen
Akteuren sowie Stärkung von integrierten Angeboten.
o Verbreitung von erfolgreichen Ansätzen und Maßnahmen.
o Begleitung der Umsetzung hinsichtlich der Zielerreichung (Monitoring und Evaluierung der
Strategieumsetzung.
Berufungsdauer (Frage 7):
Unbefristete Berufung.
Anzahl der Sachverständigen: 30
Namen (und Fachexpertise):
Die Fachexperten des Gremiums beraten und tauschen sich aus zur Umsetzung der Strategie zur
Eindämmung von HIV, Hepatitis B und C und anderen sexuell übertragbaren Infektionen (BIS 2030).
Auswahl-/Berufungskriterien (Frage 10):
Die teilweise wechselnden Fachexperten werden institutionsspezifisch durch das Fachreferat 323 des
BMG eingeladen.
Evaluation (Frage 16):
Eine Evaluation wurde bei Initiierung des Gremiums nicht vereinbart. Regelmäßig wird aber der
Erfolg bzw. der Nutzen anhand von Kriterien bestimmt, die unter Berücksichtigung der vereinbarten
Maßnahmen festgelegt werden.
Veröffentlichung (Frage 18):
Die Verwertung der Informationen erfolgt durch die beteiligten Institutionen und ggf. über die BMG-
eigenen Medien.
21 Expertengremium (Frage 1):
Bund-Länder-Begleitgremium (BLBG) zur Novellierung der Hebammenausbildung
Rechtsgrundlage (Frage 5):
Fachspezifische Entscheidung zur Umsetzung der gesetzlichen oder sonstigen Aufgaben.
Auftrag (Frage 6):
Fachliche Expertise zur Unterstützung des BMG bei der Novellierung der Hebammenausbildung.
Berufungsdauer (Frage 7):
Unbefristete Berufung.
Anzahl der Sachverständigen: 7
Namen (und Fachexpertise):
o Herr Frank Plesse, Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege,
o Frau Antje Kehrbach, Die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz
des Landes Bremen,
o Frau Doris Röckendorf, Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz der Freien und
Hansestadt Hamburg,
o Herr Dr. Dirk Schnitzmeier, Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung des
Landes Nordrhein-Westfalen,
o Herr Christof Schiene, Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur,
o Herr Jens Thalau, Sekretariat der Kultusministerkonferenz,
o Frau Sabine Schnabel, Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport.
Auswahl-/Berufungskriterien (Frage 10):
Die Ländervertreterinnen und -vertreter wurden von den Ländern benannt.
Evaluation (Frage 16):
Es erfolgt keine formelle Evaluation. Die gewonnenen Erkenntnisse des BLBG fließen in die
Novellierung der Hebammenausbildung ein.
Veröffentlichung (Frage 18):
Keine Veröffentlichung; die gewonnenen Erkenntnisse fließen in die Novellierung der
Hebammenausbildung ein.
22 Expertengremium (Frage 1):
Fachkommission nach dem Pflegeberufegesetz
Rechtsgrundlage (Frage 5):
§ 53 Pflegeberufegesetz (PflBG)
Auftrag (Frage 6):
Erarbeitung eines Rahmenlehrplans und eines Rahmenausbildungsplans für die Pflegeausbildung
sowie Wahrnehmung weiterer der Fachkommission nach dem Pflegeberufegesetz zugewiesenen
Aufgaben.
Berufungsdauer (Frage 7):
Fünf Jahre.
Anzahl der Sachverständigen: 11
Namen (und Fachexpertise):
o Herr Rainer Ammende, Leiter der Akademie des Städtischen Klinikums München GmbH,
o Herr Frank Arens, Diplom-Pflegelehrer beim Institut für Gesundheitsforschung und Bildung
(IGB), Universität Osnabrück,
o Frau Prof. Dr. Ingrid Darmann-Finck, Professorin am Institut für Public Health und
Pflegeforschung der Universität Bremen,
o Frau Prof. Dr. Roswitha Ertl-Schmuck, Professorin für Gesundheit und Pflege/Berufliche
Didaktik an der Technischen Universität Dresden,
o Frau Brigitte von Germeten-Ortmann, Leiterin der Abteilung Gesundheits- und Altenhilfe
beim Caritasverband für das Erzbistum Paderborn, Diplom-Pflegepädagogin,
o Frau Prof. Gertrud Hundenborn, Professorin an der Katholischen Hochschule Nordrhein-
Westfalen,
o Frau Prof. Dr. Barbara Knigge-Demal, Professorin an der Fachhochschule Bielefeld,
Fachbereich Wirtschaft und Gesundheit, Lehreinheit Pflege und Gesundheit,
o Herr Uwe Machleit, Leiter der Evangelischen Stiftung Augusta, Fachseminar für
Altenpflege, Diakonisches Werk Rheinland-Westfalen-Lippe e. V.,
o Frau Christine Maier, Fachbereichsleitung Gesundheits- und Kinderkrankenpflege,
Akademie für medizinische Berufe am Universitätsklinikum Freiburg,
o Frau Sabine Muths, Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Public Health und
Pflegeforschung der Universität Bremen,
o Frau Prof. Dr. Anja Walter, Professorin für Pflegewissenschaft und Pflegedidaktik an der
BTU Cottbus-Senftenberg.
Auswahl-/Berufungskriterien (Frage 10):
Die Fachkommission besteht gemäß § 53 Absatz 3 PflBG aus pflegefachlich, pflegepädagogisch und
pflegewissenschaftlich für die beschriebenen Aufgaben ausgewiesenen Expertinnen und Experten.
Evaluation (Frage 16):
Das Bundesministerium für Gesundheit und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend evaluieren gemäß § 68 Absatz 2 PflBG die Wirkung der Vorschrift zur Fachkommission
(§ 53 PflBG) bis zum 31. Dezember 2029 auf wissenschaftlicher Grundlage. Darüber hinaus
überprüft die Fachkommission die Rahmenpläne kontinuierlich, mindestens alle fünf Jahre, auf ihre
Aktualität und passt sie gegebenenfalls an (§ 53 Absatz 2 Satz 1 PflBG). Das Bundesministerium für
Gesundheit und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend prüfen die
Vereinbarkeit der Rahmenpläne mit dem Pflegeberufegesetz (§ 53 Absatz 2 Satz 2 PflBG). Die genannten
Bundesministerien können eine Überprüfung jederzeit gemeinsam veranlassen (§ 52 Absatz 1 der
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe).
Veröffentlichung (Frage 18):
Über den Ort der Veröffentlichung der Rahmenpläne der Fachkommission wurde noch nicht
entschieden.
23 Expertengremium (Frage 1):
Expertengremium zur Vorbereitung einer bundesrechtlichen Ausbildungsregelung in der
Anästhesietechnischen Assistenz und der Operationstechnischen Assistenz (Expertengremium ATA/OTA)
Rechtsgrundlage (Frage 5):
Fachspezifische Entscheidung zur Umsetzung der gesetzlichen oder sonstigen Aufgaben.
Auftrag (Frage 6):
Fachliche Expertise zur Unterstützung des BMG bei der Vorbereitung einer berufsrechtlichen
Regelung.
Berufungsdauer (Frage 7):
Unbefristete Berufung.
Anzahl der Sachverständigen (Frage 9): 12
Namen (und Fachexpertise):
o Herr Prof. Dr. Van Aken, Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin
e. V.
o Herr Prof. Dr. Dr. med. Klaus-Jürgen Bauknecht, Facharzt für Chirurgie
o Herr Dr. Dag Danzglock, Niedersächsisches Kultusministerium
o Herr Kurt Herbstrith, Universitätsklinikum Tübingen, Akademie für Bildung und
Personalentwicklung
o Frau Maria Kalthoff, Universitätsklinikum Münster, Innerbetriebliche Fort- und
Weiterbildung
o Herr Jörg Kast, Berufsverband Deutscher Anästhesisten e. V.
o Herr Franz-Karl Löhr, Vorsitzender Deutscher OTA-Schulträger-Verband e. V.
o Herr Ralf Neiheiser, Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V.
o Frau Anke Ohmstede, Dachverband für Technologen/-innen und Analytiker/-innen in der
Medizin Deutschland e. V.
o Herr Peter Scheu, Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-
Westfalen
o Frau Christiane Spichale, Universitätsklinikum Halle (Saale), Ausbildungszentrum für
Gesundheitsberufe
o Herr Dr. Theo Windhorst, Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe
Auswahl-/Berufungskriterien (Frage 10):
Die Expertinnen und Experten wurden aufgrund ihrer beruflichen Ausbildung, ihres Fachwissens und
ihrer beruflichen Erfahrung ausgewählt. Die Ländervertreterinnen und -vertreter wurden von den
Ländern benannt.
Evaluation (Frage 16):
Es erfolgt keine formelle Evaluation, die gewonnenen Erkenntnisse fließen in die Erarbeitung einer
bundesrechtlichen Ausbildungsregelung in der Anästhesietechnischen Assistenz und in der
Operationstechnischen Assistenz ein.
Veröffentlichung (Frage 18):
Keine Veröffentlichung, Einfluss in die Erarbeitung einer bundesrechtlichen Ausbildungsregelung in
der Anästhesietechnischen Assistenz und in der Operationstechnischen Assistenz.
24 Expertengremium (Frage 1):
Bund-Länder-Gremium (BLBG) zur Novellierung der Psychotherapeutenausbildung
Rechtsgrundlage (Frage 5):
Fachspezifische Entscheidung zur Umsetzung der gesetzlichen oder sonstigen Aufgaben.
Auftrag (Frage 6):
Fachliche Expertise zur Unterstützung des BMG bei der Vorbereitung einer Reform der
Psychotherapeutenausbildung.
Berufungsdauer (Frage 7):
Unbefristete Berufung.
Anzahl der Sachverständigen (Frage 9): 7
Namen (und Fachexpertise):
o Frau Dr. Wiebke Wietschel, Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz,
o Herr Dr. Matthias Gruhl, Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz der Freien und
Hansestadt Hamburg,
o Frau Andrea Sieper, Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz der Freien und
Hansestadt Hamburg,
o Herr Peter Marschall, Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege,
o Herr Christof Schiene, Niedersächisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur,
o Herr Christoph Gaedeke, Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst,
o Herr Jens Thalau, Sekretariat der Kultusministerkonferenz.
Auswahl-/Berufungskriterien (Frage 10):
Die Ländervertreterinnen und -vertreter wurden von den Ländern benannt.
Evaluation (Frage 16):
Es erfolgt keine formelle Evaluation, die gewonnenen Erkenntnisse fließen in die Reform der
Psychotherapeutenausbildung ein.
Veröffentlichung (Frage 18):
Keine Veröffentlichung, Einfluss in die Reform der Psychotherapeutenausbildung.
25 Expertengremium (Frage 1):
Bund-Länder-Begleitgremium (BLBG) zum Masterplan Medizinstudium 2020
Rechtsgrundlage (Frage 5):
Fachspezifische Entscheidung zur Umsetzung der gesetzlichen oder sonstigen Aufgaben.
Auftrag (Frage 6):
Fachliche Expertise zur Unterstützung des BMG bei der Umsetzung des Masterplans Medizinstudium
2020.
Berufungsdauer (Frage 7):
Unbefristete Berufung.
Anzahl der Sachverständigen (Frage 9): 10
Namen (und Fachexpertise):
o Herr Dr. Michael Mihatsch, Abteilungsleiter Universitäten, Hochschulmedizin, Bayerisches
Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst,
o Frau Gabriele Hörl, Abteilungsleiterin Gesundheitspolitik, ambulante Versorgung,
Krankenversicherung, Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege,
o Herr Dr. Jürgen Schmidt, Abteilungsleiter Hochschulmedizin, Behörde für Wissenschaft,
Forschung und Gleichstellung Hamburg,
o Frau Claudia Schröder, Abteilungsleiterin Gesundheit und Prävention, Niedersächsisches
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung,
o Frau Irene Bauerfeind-Roßmann, Abteilungsleiterin Hochschul- und Kulturbauentwicklung,
Hochschulmedizin, Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst,
o Herr Carsten Mühlenmeier, Abteilungsleiter Hochschulen, Niedersächsisches Ministerium
für Wissenschaft und Kunst,
o Frau Dr. Bettina Druschke, Referat Grundsatzangelegenheiten, Fachbereiche Medizin,
Akademisierung der Gesundheitsberufe, Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes
Nordrhein-Westfalen,
o Herr Helmut Watzlawik, Abteilungsleiter Gesundheit, Ministerium für Arbeit, Gesundheit
und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen,
o Herr Stephan Kolling, Staatssekretär und Abteilungsleiter Sozialversicherung, Gesundheits-
und Pflegeberufe, Krankenhauswesen, Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und
Familie des Saarlandes.
o Frau Karen Müller, Abteilungsleiterin Gesundheit und Verbraucherschutz, Ministerium für
Arbeit, Soziales und Integration Sachsen-Anhalt
Auswahl-/Berufungskriterien (Frage 10):
Die Ländervertreterinnen und -vertreter wurden von den Ländern benannt.
Evaluation (Frage 16):
Es erfolgt keine formelle Evaluation, die gewonnenen Erkenntnisse fließen in die Umsetzung des
Masterplans Medizinstudium 2020 ein.
Veröffentlichung (Frage 18):
Der Masterplan Medizinstudium 2020 wurde am 31. März 2017 beschlossen und ist über das Internet
des BMG abrufbar.
26 Expertengremium (Frage 1):
Kommission Gesundheitsberichterstattung und Gesundheitsmonitoring (GBEMON)
Rechtsgrundlage (Frage 5):
Geschäftsordnung der Kommission Gesundheitsberichterstattung und Gesundheitsmonitoring am
Robert Koch-Institut vom 26. März 2018, Erlass des BMG
Auftrag (Frage 6):
Die Kommission Gesundheitsberichterstattung und Gesundheitsmonitoring besteht, um das Robert
Koch-Institut bei seinen Aufgaben im Bereich des Gesundheitsmonitorings und der
Gesundheitsberichterstattung des Bundes fachlich zu beraten.
Die Kommission Gesundheitsberichterstattung und Gesundheitsmonitoring (Kommission) hat die
Aufgabe bei der Entwicklung mittel- und langfristiger Ziele und bei der Gestaltung und
konzeptionellen Weiterentwicklung des Gesundheitsmonitorings und der Gesundheitsberichterstattung sowie der
inhaltlichen Schwerpunktsetzung beratend mitzuwirken, die Zusammenarbeit mit Länderbehörden
und anderen Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, wissenschaftlichen Institutionen,
Fachverbänden, Standes- und Berufsorganisationen, insbesondere mit den Nutzern und Haltern der
für die GBE relevanten Daten, zu fördern, auf Anfrage fachlichen Rat im Vorfeld von
Entscheidungen zu geben (Auszug aus der Geschäftsordnung).
Berufungsdauer (Frage 7):
Vier Jahre.
Anzahl der Sachverständigen (Frage 9): 19
Namen (und Fachexpertise):
o Frau Prof. Dr. Petra Kolip, Fakultät für Gesundheitswissenschaften, Universität Bielefeld,
Epidemiologie, Geschlecht & Gesundheit, Frauengesundheit,
o Frau Prof. Dr. Susanne Wurm, Institut für Psychogerontologie der Friedrich-Alexander-
Universität Erlangen-Nürnberg, Nürnberg, Epidemiologie, Gesundheit im Alter,
o Herr Prof. Dr. Michael Bosnjak, Leibniz-Zentrums für Psychologische Information und
Dokumentation (ZPID), Universität Trier, Surveymethodik,
o Frau Prof. Dr. Eva Bitzer, Institut für Alltagskultur, Bewegung und Gesundheit,
Pädagogische Hochschule Freiburg, Epidemiologie, Prävention, Gesundheitsförderung,
o Frau Dr. Elke Bruns-Philipps, Niedersächsisches Landesgesundheitsamt, Hannover, ÖGD,
Krebserkrankungen,
o Herr Prof. Dr. Raimund Geene, Fachbereich Angewandte Humanwissenschaften,
Hochschule Magdeburg-Stendal, Stendal Kindergesundheit, Prävention, Gesundheitsförderung,
o Herr Dr. Michael Hägele, Institut für Qualität und Transparenz von
Gesundheitsinformationen, Bichl, Gesundheitsinformationen, neue Medien,
o Herr Prof. Dr. Wolfgang Hoffmann, Institut für Community Medicine, Universität
Greifswald, Epidemiologie, Surveymethodik, Sekundärdaten,
o Herr Dr. Joseph Kuhn, Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit,
Erlangen, GBE Bayern,
o Herr Prof. Dr. Tobias Kurth, Institut für Public Health, Charité – Universitätsmedizin Berlin,
Epidemiologie, Neurologie,
o Frau Prof. Dr. Susanne Moebus Institut für Medizinische Informatik, Biometrie und
Epidemiologie, Universitätsklinikum Essen, Epidemiologie, Herz-Kreislauf-Erkrankungen,
Umwelt und Gesundheit,
o Herr Prof. Dr. Oliver Razum, Fakultät für Gesundheitswissenschaften, Universität Bielefeld,
Epidemiologie, Migration & Gesundheit,
o Frau Prof. Dr. Steffi Riedel-Heller, Institut für Sozialmedizin, Arbeitsmedizin und Public
Health, Universitätsklinikum Leipzig, Epidemiologie, Psychische Gesundheit, Gesundheit
im Alter,
o Frau Dr. Ingrid Schubert, PMV-Forschungsgruppe, Universität zu Köln, Methodik,
Sekundärdaten,
o Frau Prof. Dr. Ute Thyen, Klinik für Kinder- und Jugendmedizin, Universitätsklinikum
Schleswig-Holstein Campus Lübeck, Epidemiologie, Kindergesundheit,
o Herr Prof. Dr. Herman van Oyen, Sciensano, Brüssel, Belgien, Public Health in Europa,
o Herr Prof. Dr. Jürgen Windeler, Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im
Gesundheitswesen (IQWiG), Köln, Gesundheitliche Versorgung,
o Frau Dr. Gabriele Windus, Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und
Gleichstellung, Hannover, GBE Niedersachsen,
o Herr Prof. Dr. Hajo Zeeb, Leibniz-Institut für Präventionsforschung und Epidemiologie –
BIPS GmbH Bremen, Epidemiologie, Umwelt und Gesundheit, Migration und Gesundheit.
Auswahl-/Berufungskriterien (Frage 10):
Die Expertinnen und Experten werden aufgrund ihrer beruflichen Ausbildung, ihres Fachwissens und
ihrer beruflichen Erfahrung ausgewählt. Die Hintergründe ergeben sich aus vorstehenden Angaben
zur aktuellen Tätigkeit. Das Bundesgremienbesetzungsgesetz (BGremBG) wird hierbei
berücksichtigt.
Evaluation (Frage 16):
Eine Evaluation wurde bei Initiierung des Gremiums nicht vereinbart. Regelmäßig wird aber der
Erfolg bzw. der Nutzen anhand von Kriterien bestimmt, die unter Berücksichtigung der vereinbarten
Maßnahmen festgelegt werden.
Veröffentlichung (Frage 18):
Keine.
27 Expertengremium (Frage 1):
Beirat am Zentrum für Krebsregisterdaten am RKI
Rechtsgrundlage (Frage 5):
§ 1 Absatz 2 Bundeskrebsregisterdatengesetz
Auftrag (Frage 6):
Fachliche Beratung und Begleitung des Zentrums für Krebsregisterdaten, Prüfung externer
Datennutzungsanträge.
Berufungsdauer (Frage 7):
Vier Jahre.
Anzahl der Sachverständigen (Frage 9): 18
Namen (und Fachexpertise):
o Herr Prof. Dr. Alexander Katalinic, Universität zu Lübeck, Institut für Sozialmedizin und
Epidemiologie,
o Frau Prof. Dr. sc. hum. Ulrike Haug, Leibniz-Institut für Präventions-forschung und
Epidemiologie – BIPS GmbH, Bremen,
o Herr PD Dr. Volker Arndt, Deutsches Krebsforschungszentrum (DKFZ), Heidelberg, Leiter
des Epidemiologischen Krebsregisters Baden-Württemberg,
o Frau Dr. Elke Bruns-Philipps, Niedersächsisches Landesgesundheitsamt Hannover,
o Herr Dr. Johannes Englert, Klinische Landesregisterstelle des Krebsregisters Baden-
Württemberg,
o Herr Rainer Göbel, Deutsche Leukämie- & Lymphom-Hilfe e. V.,
o Frau Mag. Dr. scient. med. Monika Hackl, Österreichisches Krebsregister – Statistik Austria,
o Herr MR Dr. med. Oliver Heidinger, Landeskrebsregister Nordrhein-Westfalen gGmbH,
o Herr Dr. Rolf Heusser, National Institute for Cancer Epidemiology and Registration
(NICER), Zürich, CH,
o Herr Dr. Bernd Holleczek, Krebsregister Saarland,
o Frau PD Dr. Monika Klinkhammer-Schalke, Tumorzentrum Regensburg, Institut für
Qualitätssicherung und Versorgungsforschung der Universität Regensburg,
o Herr Dr. Martin Meyer, Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit,
Zentrum für Krebsfrüherkennung und Krebsregistrierung,
o Frau Dr. Alice Nennecke, Hamburgisches Krebsregister,
o Frau Sabine Siesling, PhD, Comprehensive Cancer Center the Netherlands Utrecht (NL),
o Frau PD Dr. Claudia Spix, Deutsches Kinderkrebsregister am Institut für Medizinische
Biometrie, Epidemiologie und Informatik (IMBEI),
o Herr Roland Stabenow, Gemeinsames Krebsregister der Länder Berlin, Brandenburg,
Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und der Freistaaten Sachsen und Thüringen,
o Frau Dr. med. Uta Stötzer, Klinisches Krebsregister für Brandenburg und Berlin gGmbH,
o Frau Dr. Susanne Weg-Remers, Krebsinformationsdienst, Deutsches
Krebsforschungszentrum (DKFZ), Heidelberg.
Auswahl-/Berufungskriterien (Frage 10):
Die Expertinnen und Experten werden aufgrund ihrer beruflichen Ausbildung, ihres Fachwissens und
ihrer beruflichen Erfahrung ausgewählt. Die Hintergründe ergeben sich aus vorstehenden Angaben
zur aktuellen Tätigkeit. Das Bundesgremienbesetzungsgesetz (BGremBG) wird hierbei
berücksichtigt.
Evaluation (Frage 16):
Eine Evaluation wurde bei Initiierung des Gremiums nicht vereinbart. Regelmäßig wird aber der
Erfolg bzw. der Nutzen anhand von Kriterien bestimmt, die unter Berücksichtigung der vereinbarten
Maßnahmen festgelegt werden.
Veröffentlichung (Frage 18):
Keine.
28 Expertengremium (Frage 1):
Steuerungsgruppe des Nationalen Krebsplans
Rechtsgrundlage (Frage 5):
Gemeinsame Initiierung vom BMG, der Deutschen Krebsgesellschaft, der Deutschen Krebshilfe und
der Arbeitsgemeinschaft deutscher Tumorzentren.
Auftrag (Frage 6):
Abstimmung von zielebezogenen Empfehlungen und Umsetzungsmaßnahmen im Hinblick auf die
Weiterentwicklung und Verbesserung der onkologischen Versorgung.
Berufungsdauer (Frage 7):
Unbefristete Berufung.
Anzahl der Sachverständigen: 53
Namen (und Fachexpertise):
o Herr Prof. Dr. Michael Bamberg, Leitender ärztlicher Direktor und Vorstandsvorsitzender
des Universitätsklinikums Tübingen, Past-Präsident Deutsche Krebsgesellschaft (DKG),
o Herr Prof. Dr. Hans Helge Bartsch, Ärztlicher Direktor der Klinik für Onkologische
Rehabilitation des Universitätsklinikums Freiburg – UKF-Reha GmbH,
o Herr Prof. Dr. Michael Baumann, Vorstandsvorsitzender und wissenschaftlicher Vorstand
Deutsches Krebsforschungszentrum,
o Herr Prof. Dr. Carsten Bokemeyer, Direktor II. Medizinische Klinik und Poliklinik
(Onkologie, Hämatologie und Knochenmarktransplantation mit Abt. Pneumologie) und Leiter
Zentrum für Onkologie, Uniklinikum Hamburg-Eppendorf, Vorsitzender Deutsche Gesellschaft
für Hämatologie und Medizinische Onkologie e. V.,
o Herr Prof. Dr. Eckhard W. Breitbart, 2. Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft
Dermatologische Prävention e. V.,
o Herr Dr. Johannes Bruns, Generalsekretär DKG,
o Herr Axel Doll, Bereichsleitung Lehre Palliativzentrum der Uniklinik Köln; Beisitzer
Vorstand Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin; Deutscher Pflegerat e. V.,
o Herr Dr. Bernhard Egger, Leiter Abteilung Medizin, GKV-Spitzenverband (SV),
o Herr Dr. Markus Follmann, Bereichsleiter Leitlinien, DKG,
o Herr Prof. Dr. Ullrich Graeven, Chefarzt, Klinik für Hämatologie, Onkologie und
Gastroenterologie der Kliniken Maria-Hilf, Mönchengladbach; Sprecher der
Zertifizierungskommission Onkologische Zentren der Deutschen Krebsgesellschaft (DKG); kooptiertes Mitglied
des Vorstandes der DKG,
o Herr Prof. Dr. Dr. Martin Härter, Institutsdirektor Zentrum für Psychosoziale Medizin und
Institut und Poliklinik für Medizinische Psychologie, Universitätsklinikum Hamburg-
Eppendorf (UKE),
o Herr Prof. Josef Hecken, Unparteiischer Vorsitzender. Gemeinsamer Bundesausschuss
(G-BA),
o Frau Dr. Ulrike Helbig, Leiterin Bereich A Landeskrebsgesellschaften, DKG,
o Herr Dr. Stefan Hentschel, Geschäftsführer Hamburgisches Krebsregister; 2. Vorsitzender,
Gesellschaft der epidemiologischen Krebsregister in Deutschland e. V. (GEKID),
o Herr Prof. Dr. Peter Herschbach, Direktor des Roman-Herzog-Krebszentrums, Klinikum
rechts der Isar der Technischen Universität München,
o Herr Prof. Dr. Ferdinand Hofstädter, Ehem. Direktor, Institut für Pathologie der Universität
Regensburg; ehem. Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tumorzentren e. V.
(ADT),
o Frau Anja Hundrack, Projektgruppe Nationale Dekade gegen Krebs, Bundesministerium für
Bildung und Forschung,
o Herr PD Dr. Thomas Illmer, Gemeinschaftspraxis Hämatologie – Onkologie, Dresden; stellv.
Vorsitzender, Berufsverband der Niedergelassenen Hämatologen und Onkologen in
Deutschland e. V.,
o Frau Dr. Regine Kämmerer, Leiterin Referat Medizinische Versorgung, Ministerium für
Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen; Ständige
Ländervertreterin Gesundheitsministerkonferenz,
o Frau Prof. Dr. Alexander Katalinic, Direktor, Institut für Sozialmedizin und Epidemiologie,
Universität Lübeck; Leitung Registerstelle des Krebsregisters Schleswig-Holstein; 1.
Vorsitzender GEKID,
o Frau Hedy Kerek-Bodden, Mitglied des geschäftsführenden Bundesvorstandes
Frauenselbsthilfe nach Krebs e. V.,
o Herr Prof. Dr. David Klemperer, Fakultät Angewandte Sozial- und
Gesundheitswissenschaften, Ostbayerische Technische Hochschule Regensburg,
o Frau PD Dr. Monika Klinkhammer-Schalke, Leiterin des Tumorzentrums und Instituts für
Qualitätssicherung und Versorgungsforschung, der Universität Regensburg;
Vorstandsvorsitzende ADT; Vorstandsvorsitzende Deutsches Netzwerk Versorgungsforschung,
o Herr Dr. Martin Kluxen, Leiter Kompetenzzentrum Medizin, Verband der Ersatzkassen
e. V.; Vertreter für Gesundheitsziele.de,
o Herr Dr. Jörn Knöpnadel, Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)
o Herr Bernd Kronauer, Geschäftsstelle des Beauftragten für die Belange der Patientinnen und
Patienten sowie des Bevollmächtigten für Pflege,
o Herr Werner Kubitza, Bundesgeschäftsstelle des Bundesverbandes der Kehlkopfoperierten
e. V., Patientenvertretung beim G-BA,
o Herr Dr. Norbert Loskamp, Medizinischer Leiter, Verband der Privaten
Krankenversicherung e. V. (PKV),
o Frau Dr. Belinda Martschinke, PKV,
o Herr Dr. Bernd Metzinger, Geschäftsführer Dezernat I, Deutsche Krankenhausgesellschaft
e. V.,
o Herr Prof. Dr. Friedemann Nauck, Direktor, Klinik für Palliativmedizin, Uniklinik
Göttingen; Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP),
o Herr Gerd Nettekoven, Vorstandsvorsitzender, Stiftung Deutsche Krebshilfe,
o Frau Dr. Monika Nothacker, AWMF-Institut für Medizinisches Wissensmanagement,
o Herr Prof. Dr. Olaf Ortmann, Direktor der Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe,
Uniklinik Regensburg; Präsident DKG,
o Frau Dr. Edith Pfennig, Leiterin Abteilung Methodenbewertung und veranlasste Leistungen,
G-BA,
o Frau Karola Pötter-Kirchner, Leiterin Abteilung Qualitätssicherung und
sektorenübergreifende Versorgungskonzepte, G-BA,
o Herr Prof. Dr. Jürgen F. Riemann, Vorstandsvorsitzender, Stiftung LebensBlicke,
o Frau Dr. Nicole Schlottmann, Geschäftsführerin Dezernat V Medizin I, Deutsche
Krankenhausgesellschaft e. V.,
o Herr Dr. Kraft-Rainald Schmidt, Abteilung Medizin, GKV-SV,
o Frau Prof. Dr. Rita Schmutzler, Direktorin, Zentrum Familiärer Brust- und Eierstockkrebs,
Uniklinik Köln,
o Frau Dr. Julia Searle, Dezernat I Versorgungs- und Bevölkerungsmedizin,
Bundesärztekammer (BÄK),
o Herr Prof. Dr. Thomas Seufferlein, Ärztlicher Direktor, Klinik für Innere Medizin I der
Universität Ulm; Vizepräsident DKG,
o Herr Klaus-Peter Stender, Fachabteilung Gesundheitsdaten und Gesundheitsförderung,
Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Hamburg,
o Frau Britta Susen, Dezernat I Versorgungs- und Bevölkerungsmedizin, BÄK,
o Frau Petra Uschold, Abteilung Medizin, GKV-SV,
o Herr Helmut Watzlawik, Vorsitz der Arbeitsgemeinschaft der Obersten
Landesgesundheitsbehörden (AOLG) 2018,
o Frau Dr. Susanne Weinbrenner, Leiterin des Geschäftsbereiches Sozialmedizin und
Rehabilitation GB 0400 & Leitende Ärztin Deutsche Rentenversicherung Bund,
o Herr Prof. Dr. Joachim Weis, Leiter, Stiftungsprofessur für Selbsthilfeforschung,
Universitätsklinikum Freiburg,
o Frau PD Dr. Simone Wesselmann, Leiterin Bereich Zertifizierung, DKG
o Herr Friedrich Wettlaufer, Ehem. Präsident, Bundesgeschäftsstelle des Bundesverbandes der
Kehl-kopfoperierten e. V.,
o Herr Dr. Peter Wienert,Allgemeinmediziner; Vertreter, Deutscher Hausärzteverband e. V.;
Bezirksdeligierter, Bayerischer Hausärzteverband,
o Frau Dr. Heidemarie Willer, Leiterin Referat Medizinische Angelegenheiten, stationäre und
medizinische Versorgung und Öffentlicher Gesundheitsdienst, Ministerium für Arbeit und
Soziales des Landes Sachsen-Anhalt,
o Frau Dr. Gabriele Windus, Leiterin Referat Gesundheitsförderung, Humangenetik,
Arzneimittel, Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Auswahl-/Berufungskriterien (Frage 10):
Die Expertinnen und Experten werden aufgrund ihrer beruflichen Ausbildung, ihres Fachwissens und
ihrer beruflichen Erfahrung ausgewählt. Die Hintergründe ergeben sich aus vorstehenden Angaben
zur aktuellen Tätigkeit. Das Bundesgremienbesetzungsgesetz (BGremBG) wird hierbei
berücksichtigt.
Evaluation (Frage 16):
Die Empfehlungen werden stetig weiterentwickelt.
Veröffentlichung (Frage 18):
Die Empfehlungen der Steuerungsgruppe werden auf den Internetseiten des BMG veröffentlicht.
29 Expertengremium (Frage 1):
Wissenschaftlicher Beirat der Nationalen Diabetes-Surveillance am Robert Koch-Institut
Rechtsgrundlage (Frage 5):
Fachspezifische Entscheidung zur Umsetzung der gesetzlichen oder sonstigen Aufgaben.
Auftrag (Frage 6):
Fachliche Beratung des RKI bei seinen Aufgaben im Bereich des systematischen Monitorings des
Diabetesgeschehens in Deutschland.
Berufungsdauer (Frage 7):
Zeitraum der Projektlaufzeit, max. vier Jahre.
Anzahl der Sachverständigen (Frage 9): 19
Namen (und Fachexpertise):
o Frau Univ.-Prof. Dr.med. Dr.PH. Andrea Icks, MBA, Leitung des Instituts für
Versorgungsforschung und Gesundheitsökonomie, Medizinische Fakultät Heinrich Heine-Universität
Düsseldorf,
o Herr Prof. Dr. med. Jochen Seufert, FRCPE, Leitung der Abteilung Endokrinologie und
Diabetologie, Klinik für Innere Medizin II, Universitätsklinikum Freiburg,
o Herr Prof. Dr. med. Dr. phil. Winfried Banzer, Leitung der Abteilung Sportmedizin an der
Goethe-Universität Frankfurt am Main,
o Herr Prof. Dr. Michael Böhme, Leitung Referat 94 – Gesundheitsförderung, Prävention,
Gesundheitsberichterstattung, Gesundheitsplanung des Landesgesundheitsamt Baden-
Württemberg,
o Frau Dr. Brigitte Borrmann, Leitung Fachgruppe 31 – Gesundheitsberichterstattung des
Landeszentrums Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW),
o Herr Prof. Dr. med. Reinhard Busse, MPH FFPH, Leitung Fachgebiet Management im
Gesundheitswesen, Fakultät Wirtschaft und Management der TU Berlin,
o Frau Diana Drossel, Stellvertretende Vorstandsvorsitzende von diabetesDE – Deutsche
Diabetes-Hilfe,
o Herr Prof. Dr. Michael Freitag, MPH, Leitung Abteilung für Allgemeinmedizin, Department
für Versorgungsforschung, Carl von Ossietzky Universität Oldenburg, Vertretung Deutsche
Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM),
o Herr Prof. Dr. med. Andreas Fritsche, Lehrstuhl für Ernährungsmedizin und Prävention,
Innere Medizin IV, Universitätsklinikum Tübingen; stellvertretende Leitung Institut für
Diabetesforschung und Metabolische Erkrankungen des Helmholtz Zentrums München an der
Universität Tübingen; Leitung Abteilung Prävention und Therapie des Diabetes mellitus am
Universitätsklinikum Tübingen,
o Herr Dr. Bernd Hagen, Leitung Fachbereich 7, Disease Management Programme des
Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung,
o Herr Prof. Dr. Reinhard Holl, Leitung ZIBMT, Institut für Epidemiologie und Medizinische
Biometrie der Universität Ulm,
o Herr Dr. Matthias Kaltheuner, Geschäftsführung des Wissenschaftlichen Instituts der
niedergelassenen Diabetologen,
o Herr Dr. rer. medic. Klaus Koch, Leitung des Ressorts Gesundheitsinformation des Institut
für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWIG),
o Herr Dr. Joseph Kuh, Gesundheit (GE), Sachgebiet GE4 Gesundheitsberichterstattung,
Gesundheitsförderung, Prävention, Sozialmedizin des Bayerischen Landesamts für Gesundheit
und Lebensmittelsicherheit,
o Herr Prof. Dr. sc. hum Oliver Kuß, Direktor des Instituts für Biometrie und Epidemiologie,
Deutsches Diabetes-Zentrum (DDZ) an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf,
o Herr Helmut Schröder, Stellvertretende Geschäftsführung des Wissenschaftlichen Instituts
der AOK (WIdO),
o Frau Dr. rer. soc. Ingrid Schubert, Leitung der PMV Forschungsgruppe, Klinik und
Poliklinik für Psychiatrie und Psychotherapie am Universitätsklinikum Köln,
o Frau Dr. med Heidrun M. Thaiss, Leitung der Bundeszentrale für gesundheitliche
Aufklärung,
o Herr Dr. med Til Uebel, Sprecher AG Diabetes – Deutsche Gesellschaft für
Allgemeinmedizin (DEGAM).
Auswahl-/Berufungskriterien (Frage 10):
Die Expertinnen und Experten werden aufgrund ihrer beruflichen Ausbildung, ihres Fachwissens und
ihrer beruflichen Erfahrung ausgewählt. Die Hintergründe ergeben sich aus vorstehenden Angaben
zur aktuellen Tätigkeit. Das Bundesgremienbesetzungsgesetz (BGremBG) wird hierbei
berücksichtigt.
Evaluation (Frage 16):
Eine Evaluation wurde bei Initiierung des Gremiums nicht vereinbart. Regelmäßig wird aber der
Erfolg bzw. der Nutzen anhand von Kriterien bestimmt, die unter Berücksichtigung der vereinbarten
Maßnahmen festgelegt werden.
Veröffentlichung (Frage 18):
Die Empfehlungen des Beirats fließen maßgeblich den Aufbau der Diabetes-Surveillance ein –
Informationen werden auf der Internetseite des RKI sowie in Fachpublikationen veröffentlicht
30 Expertengremium (Frage 1):
Beirat zur Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs (Begleitgremium nach § 18c SGB XI)
Rechtsgrundlage (Frage 5):
§ 18c Absatz 1 SGB XI
Auftrag (Frage 6):
Beratung des BMG bei der Klärung fachlicher Fragen sowie Unterstützung des Spitzenverbands
Bund der Pflegekassen, des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen
sowie der Vereinigungen der Träger der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene bei der Vorbereitung
der Umstellung. Dem Begleitgremium wird ab dem 1. Januar 2017 zusätzlich die Aufgabe
übertragen, das Bundesministerium für Gesundheit bei der Klärung fachlicher Fragen zu beraten, die nach
der Umstellung im Zuge der Umsetzung auftreten.
Berufungsdauer (Frage 7):
Bis zum 1. Januar 2020 (Abschluss der gesetzlich vorgesehenen Evaluation nach § 18c Absatz 2 SGB
XI).
Anzahl der Sachverständigen (Frage 9): ca. 50
Namen (und Fachexpertise):
Als Sachverständige im Sinne der genannten Kriterien ist persönlich aufgrund ihres Sachverstands in
die Arbeitsgruppen der Konzertierten Aktion Pflege berufen worden:
Name: Dr. Barbara Gansweid, ehemals Medizinischer Dienst der Krankenversicherung Westfalen-
Lippe und wesentlich an der Entwicklung des neuen Begutachtungsinstrumentes beteiligt.
Auswahl-/Berufungskriterien (Frage 10):
In dem Begleitgremium (Beirat zur Einführung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs) sind Vertreter der
Kostenträger, der Leistungserbringer, der Betroffenenorganisationen, der Pflegeberufe, der Länder
und Kommunen und der Wissenschaft vertreten. Das Bundesgremienbesetzungsgesetz (BGremBG)
wird berücksichtigt.
Evaluation (Frage 16):
Eine Evaluation wurde bei Initiierung des Gremiums nicht vereinbart. Regelmäßig wird aber der
Erfolg bzw. der Nutzen anhand von Kriterien bestimmt, die unter Berücksichtigung der vereinbarten
Maßnahmen festgelegt werden.
Veröffentlichung (Frage 18):
Keine.
31 Expertengremium (Frage 1):
Konzertierte Aktion Pflege (KAP)
Rechtsgrundlage (Frage 5):
Koalitionsvertrag
Auftrag (Frage 6):
Die KAP konzentriert sich auf die Altenpflege unter Einbeziehung der Krankenpflege. Es geht
darum, den Arbeitsalltag und die Arbeitsbedingungen von beruflich Pflegenden unmittelbar und spürbar
zu verbessern. Mit den genannten Mitwirkenden sollen in der KAP konkrete Maßnahmen und
Empfehlungen erarbeitet werden, um Arbeitsbedingungen und Verdienstmöglichkeiten für Fach- und
Helferkräfte zu verbessern, Auszubildende für die neue Pflegeausbildung zu gewinnen, die Aus-, Fort-
und berufliche Weiterbildung zu stärken, Pflegekräfte in der Pflege zu halten, den Wiedereinstieg in
den Beruf zu fördern, aber auch Fachkräfte aus dem Ausland zu gewinnen. Ferner sollen Maßnahmen
zur flächendeckenden Entlohnung in der Altenpflege nach Tarif und innovative Versorgungsansätze
entwickelt sowie die Digitalisierung mit dem Ziel der Entlastung der Pflegekräfte genutzt werden.
In fünf Arbeitsgruppen sollen zu folgenden Handlungsfeldern konkrete Maßnahmen und
Empfehlungen, mit denen Pflegepersonal gewonnen, gehalten oder entlastet werden kann, für die Umsetzung
erarbeitet werden:
o Arbeitsgruppe 1: Ausbildung und Qualifizierung
o Arbeitsgruppe 2: Personalmanagement, Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung
o Arbeitsgruppe 3: Innovative Versorgungsansätze und Digitalisierung
o Arbeitsgruppe 4: Pflegekräfte aus dem Ausland
o Arbeitsgruppe 5: Entlohnungsbedingungen in der Pflege.
Berufungsdauer (Frage 7):
Bis zum Abschluss der Arbeit voraussichtlich im 2. Quartal 2019.
Anzahl der Sachverständigen (Frage 9): 4
Namen (und Fachexpertise):
Arbeitsgruppe 1:
o Herr Markus Hofmann, Abteilungsleiter Sozialpolitik, Deutscher Gewerkschaftsbund,
o Frau Gertrud Stöcker, Deutscher Bildungsrat für Pflegeberufe.
Arbeitsgruppe 2:
o Frau Elisabeth Beikirch, IGES Institut, zuvor Leiterin des Projekts „Effizienzsteigerung der
Pflegedokumentation“ im Auftrag des Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung (2015-
2017), davor Ombudsfrau zur Entbürokratisierung der Pflege im Bundesministerium für
Gesundheit (2011-2014).
Arbeitsgruppe 3:
o Frau Juliane Bohl, Hausengel Holding GmbH (Innovativer Ansatz zur häuslichen 24-
Stunden-Betreuung von Pflegebedürftigen).
Auswahl-/Berufungskriterien (Frage 10):
Die Expertinnen und Experten werden aufgrund ihrer beruflichen Ausbildung, ihres Fachwissens und
ihrer beruflichen Erfahrung ausgewählt. Die Hintergründe ergeben sich aus vorstehenden Angaben
zur aktuellen Tätigkeit. Das Bundesgremienbesetzungsgesetz (BGremBG) wird hierbei
berücksichtigt. Die Konzertierte Aktion Pflege (KAP) bezieht alle für ihre Themenfelder relevanten Akteure in
der Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege in einem Dachgremium auf Spitzenebene sowie in
fünf Arbeitsgruppen (auch) auf Arbeitsebene ein.
Evaluation (Frage 16):
Ein Nachhalten der Ergebnisse wird voraussichtlich ca. ein Jahr nach Abschluss der KAP (bzw. nach
einem im Dachgremium vereinbarten Zeitrahmen) vorgenommen werden.
Veröffentlichung (Frage 18):
Keine.
32 Expertengremium (Frage 1):
Gemeinsamer Wissenschaftlicher Beirat für die Behörden und Anstalten im Geschäftsbereich des
Bundesministeriums für Gesundheit (GWB)
Rechtsgrundlage (Frage 5):
Entschließung, die der Deutsche Bundestag im Zusammenhang mit der Beschlussfassung über das
Gesundheitseinrichtungen-Neuordnungs-Gesetzes (GNG) am 28. April 1994 gefasst hat
Auftrag (Frage 6):
Der GWB berät das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) in allen Wissenschafts- und
Forschungsfragen sowie zur Unterstützung der Zusammenarbeit der Einrichtungen im Geschäftsbereich
des BMG.
Berufungsdauer (Frage 7):
Unbefristete Berufung.
Anzahl der Sachverständigen (Frage 9): 9
Namen (und Fachexpertise):
o Herr Prof. Dr. med. Reinhold E. Schmidt, Zentrum Innere Medizin, Klinik für Immunologie
und Rheumatologie, Medizinische Hochschule Hannover,
o Herr Prof. Dr. Dr. Jürgen Bengel, Institut für Psychologie, Abteilung für
Rehabilitationspsychologie und Psychotherapie, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg,
o Herr Prof. Dr. med. Thomas Bieber, Universitätsklinik für Dermatologie,
Universitätsklinikum Bonn,
o Frau Prof. Dr. med. Saskia E. Drösler, Gesundheitswesen, Medizin, Medizin-Controlling und
Informationssysteme, Hochschule Niederrhein,
o Frau Dr. med. Heidrun M. Thaiss, Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung,
o Herr Dr. Dietrich Kaiser, Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und
Information,
o Herr Prof. Dr. Klaus Cichutek, Paul-Ehrlich-Institut,
o Herr Prof. Dr. med. Karl Broich, Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte,
o Herr Prof. Dr. Lothar H. Wieler, Robert Koch-Institut.
Auswahl-/Berufungskriterien (Frage 10):
Die Vorsitzenden der Wissenschaftlichen Beiräte der Behörden sind kraft ihres Amtes Mitglied im
GWB.Evaluation
(Frage 16):
Eine Evaluation wurde bei Initiierung des Gremiums nicht vereinbart. Regelmäßig wird aber der
Erfolg bzw. der Nutzen anhand von Kriterien bestimmt, die unter Berücksichtigung der vereinbarten
Maßnahmen festgelegt werden.
Veröffentlichung (Frage 18):
Keine.
33 Expertengremium (Frage 1):
Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen
Rechtsgrundlage (Frage 5):
§ 142 SGB V
Auftrag (Frage 6):
Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen durch inhaltlich unabhängige Gutachten (in der
Regel alle zwei Jahre; zusätzliche Gutachten, bei denen das BMG das Thema vorgibt, sind möglich).
Berufungsdauer (Frage 7):
4 Jahre
Anzahl der Sachverständigen (Frage 9): 7
Namen (und Fachexpertise) der für den Zeitraum vom 1.2.2019 bis zum 31.1.2023 berufenen
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler:
o Herr Prof. Dr. med. Ferdinand M. Gerlach MPH, Professor für Allgemeinmedizin,
Universität Frankfurt;
o Herr Prof. Dr. rer. pol. Wolfgang Greiner, Professor für Gesundheitsökonomie und
Gesundheitsmanagement, Universität Bielefeld;
o Prof. Dr. rer. oec. Beate Jochimsen, Professorin für allgemeine Volkswirtschaftslehre,
insbesondere Finanzwissenschaft; Hochschule für Wirtschaft und Recht, Berlin;
o Prof. Dr. med. Christof von Kalle , Nationales Centrum für Tumorerkrankungen (NCT) /
Deutsches Krebsforschungszentrum (DKFZ), Heidelberg;
o Frau Prof. Dr. phil. Gabriele Meyer, Professorin für Gesundheits- und Pflegewissenschaften,
Universität Halle-Wittenberg;
o Herr Prof. Dr. rer. oec. Jonas Schreyögg, Professor für Management im Gesundheitswesen,
Universität Hamburg;
o Frau Prof. Dr. med. Petra A. Thürmann, Professorin für Klinische Pharmakologie,
Universität Witten-Herdecke:
Auswahl-/Berufungskriterien (Frage 10):
Die Expertinnen und Experten werden aufgrund ihrer beruflichen Ausbildung, ihres Fachwissens und
ihrer beruflichen Erfahrung ausgewählt. Die Hintergründe ergeben sich aus vorstehenden Angaben
zur aktuellen Tätigkeit. Das Bundesgremienbesetzungsgesetz (BGremBG) wird hierbei
berücksichtigt.
Evaluation (Frage 16):
Eine Evaluation wurde bei Initiierung des Gremiums nicht vereinbart. Durch die breite
Veröffentlichung (siehe zu Frage 18) und daraufhin stattfindende sowohl fachliche als auch politische
Erörterung der Analysen und Empfehlungen des Sachverständigenrats in Gesundheitspolitik,
Selbstverwaltung, Fachverbänden und Wissenschaft darf allerdings eine öffentliche Kontrolle der
wissenschaftlichen Qualität und politisch-praktischen Relevanz der Gutachten des Sachverständigenrats als
gegeben angenommen werden (auch wenn nicht alle Vorschläge des Sachverständigenrats umgesetzt
werden). U. a. stellt der oder die Vorsitzende des Sachverständigenrats das jeweils aktuelle Gutachten im
Bundestagsausschuss für Gesundheit vor und wird dazu von den Abgeordneten befragt.
Veröffentlichung (Frage 18):
Die Gutachten des Sachverständigenrats zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen
werden als Buch veröffentlicht. Sie sind zudem als Bundestagsdrucksache zugänglich (das BMG
leitet das ihm übergebene Gutachten gemäß § 142 SGB V dem Bundestag und Bundesrat zu). Auf der
Website des Sachverständigenrats sind Kurzfassungen der Gutachten seit 1995, Kurz- und
Langfassungen seit 2014 abrufbar.
34 Expertengremium (Frage 1):
Internationales Beratergremium zu Globaler Gesundheit
Rechtsgrundlage (Frage 5):
Fachspezifische Entscheidung zur Umsetzung der gesetzlichen oder sonstigen Aufgaben.
Auftrag (Frage 6):
Mit der Unterstützung des Internationalen Beratergremiums werden die folgenden Ziele angestrebt:
o die internationalen Entwicklungen im Bereich Globale Gesundheit (inkl. VN und EU) aus
externer Sicht besser beobachten und bewerten zu können,
o Gestaltungsmöglichkeiten und Kooperationen durch die Bundesregierung im Themenfeld
Globale Gesundheit zu identifizieren,
o die Dynamik in diesem Politikfeld national und international zu erhalten,
o den Standort Deutschland und Berlin als Zentrum für Globale Gesundheit zu stärken und die
Vernetzung von Akteuren befördern,
o eine internationale Vorreiterrolle Deutschlands bei neuen Fragestellungen der Globalen
Gesundheit durch neue, kreative Ansätze zu etablieren,
o die international beachteten Aktivitäten der Bundesregierung im Bereich Globaler
Gesundheit deutlichere Sichtbarkeit zu verleihen.
Im Zentrum steht die externe und internationale Perspektive, die das Gremium in Bezug auf die Stärken
Deutschlands, Erwartungen an Deutschland, Nutzung von Netzwerken und die Anknüpfung an aktuelle
Entwicklungen einbringen kann. Das Gremium befasst sich entsprechend mit übergeordneten Themen
und berät die Bundesregierung nicht spezifisch und ausschließlich zum Strategieentwicklungsprozess.
Berufungsdauer (Frage 7):
Zwei Jahre.
Anzahl der Sachverständigen (Frage 9): 10
Namen (und Fachexpertise):
o Frau Prof Ilona Kickbusch, Leiterin des Global Health Centre at the Graduate Institute of
International and Development Studies, Genf (Vorsitz des Gremiums),
o Herr Dr. Christoph Benn, Berater des Globalen Fonds zur Bekämpfung von HIV/AIDS,
Tuberkulose und Malaria und Direktor für Global Health Diplomacy am Joep Lange Institut in
Amsterdam,
o Herr Prof Christian Drosten, Leiter des Instituts für Virologie, Charité Berlin,
o Herr Dr. Christopher Elias, Präsident des Global Development Program, Bill & Melinda
Gates Foundation,
o Herr Prof. Jeremy Farrar, Leiter des Wellcome Trust,
o Herrn Prof. Jörg Hacker, Präsident der Leopoldina - Nationale Akademie der
Wissenschaften,
o Frau Dr. Sania Nishtar, Leiterin der NRO Heartfile, ehemalige pakistanische Ministerin mit
Zuständigkeit für Public Health, Bildung und Wissenschaft, war Bewerberin auf den Posten
des Generaldirektors der WHO,
o Frau Dr. Matshidiso Rebecca Moeti, Regionaldirektorin WHO Afrika,
o Frau Dr. Gisela Schneider, Direktorin des Deutsches Institut für ärztliche Mission (Difäm
e. V.),
o Frau Dr. Mirta Roses, ehemalige Direktorin der Pan-Amerikanischen
Gesundheitsorganisation / Regionalbüros der WHO für Amerika.
Auswahl-/Berufungskriterien (Frage 10):
Die Expertinnen und Experten werden aufgrund ihrer beruflichen Ausbildung, ihres Fachwissens und
ihrer beruflichen Erfahrung ausgewählt. Die Hintergründe ergeben sich aus vorstehenden Angaben
zur aktuellen Tätigkeit. Das Bundesgremienbesetzungsgesetz (BGremBG) wird hierbei
berücksichtigt.
Evaluation (Frage 16):
Eine Evaluation wurde bei Initiierung des Gremiums nicht vereinbart. Regelmäßig wird aber der
Erfolg bzw. der Nutzen anhand von Kriterien bestimmt, die unter Berücksichtigung der vereinbarten
Maßnahmen festgelegt werden.
Veröffentlichung (Frage 18):
Keine.
35 Expertengremium (Frage 1):
Jour Fixe Liefer- und Versorgungsengpässe im Bundesinstitut für Arzneimittel und
Medizinprodukte (BfArM)
Rechtsgrundlage (Frage 5):
Ergebnis des Pharmadialoges
Auftrag (Frage 6):
Beobachtung und Bewertung der Versorgungslage mit Arzneimitteln zur Anwendung am Menschen.
Berufungsdauer (Frage 7):
Unbefristete Berufung.
Anzahl der Sachverständigen (Frage 9): 10
Namen (und Fachexpertise):
o Herr Prof. Dr. med. Bernhard Wörmann, Medizinischer Leiter Deutsche Gesellschaft für
Hämatologie und Medizinische Onkologie (DGHO), Arbeitsgemeinschaft der
Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e. V. (AWMF),
o Herr Prof. Dr. Martin Schulz, Vorsitzender der Arzneimittelkommission der Deutschen
Apotheker (AMK) und in der Funktion Geschäftsführer des Geschäftsbereichs Arzneimittel der
ABDA, Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) und Bundesvereinigung
deutscher Apothekerverbände (ABDA),
o Frau Dr. med. Katrin Bräutigam, Geschäftsführerin der Arzneimittelkommission der
deutschen Ärzteschaft (AkdÄ),
o Herr Sebastian Schütze, Geschäftsführung Management Board, Bundesverband der
Pharmazeutischen Industrie e. V. (BPI),
o Frau Andrea Schmitz, Leiterin Abteilung Recht, Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller
e. V. (BAH),
o Herr Thomas Porstner, Geschäftsführer des Verbandes, Bundesverband des
pharmazeutischen Großhandels e. V. (PHAGRO),
o Herr Dr. Jochen Schnurrer, Apotheker und Präsidiumsmitglied, Bundesverband deutscher
Krankenhausapotheker e. V. (ADKA),
o Herr Dipl.-Volkswirt Christian Ziegler, Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V.,
o Frau Gloria von Schorlemer, Mitglied der Geschäftsleitung, Pro Generika e. V.,
o Herr Dr. Siegfried Throm, Geschäftsführer Forschung/Entwicklung/Innovation sowie vfa
bio, Verband Forschender Arzneimittelhersteller e. V. (vfa).
Auswahl-/Berufungskriterien (Frage 10):
Die Expertinnen und Experten werden aufgrund ihrer beruflichen Ausbildung, ihres Fachwissens und
ihre beruflichen Erfahrung ausgewählt. Die Hintergründe ergeben sich aus vorstehenden Angaben zur
aktuellen Tätigkeit. Das Bundesgremienbesetzungsgesetz (BGremBG) wird hierbei berücksichtigt.
Evaluation (Frage 16):
Eine Evaluation wurde bei Initiierung des Gremiums nicht vereinbart. Regelmäßig wird aber der
Erfolg bzw. der Nutzen anhand von Kriterien bestimmt, die unter Berücksichtigung der vereinbarten
Maßnahmen festgelegt werden.
Veröffentlichung (Frage 18):
Keine.
36 Expertengremium (Frage 1):
Kommission zur Einstufung von Borderline-Stoffen, die als Lebensmittel oder Lebensmittelzutat in
den Verkehr gebracht werden
Rechtsgrundlage (Frage 5):
Gemeinsamer Errichtungserlass von BMEL und BMG, Verortung beim BVL und BfArM
Auftrag (Frage 6):
o Erarbeitung von wissenschaftlichen Stellungnahmen zu Fachfragen in Bezug auf die
Einstufung von Stoffen, die als Lebensmittel / Lebensmittelzutat in Verkehr gebracht werden
o Erarbeitung von wissenschaftlichen Stellungnahmen zu Fragestellungen im Hinblick auf
einzelne Produkte, sofern dies im Einzelfalle besonders relevant erscheint, etwa bei einer
unmittelbaren Gesundheitsgefährdung oder wenn erkennbar ist, dass ein bestimmtes Produkt der
Prototyp für eine Kategorie vergleichbarer Produkte auf dem Markt ist
o Systematische Erarbeitung von Kriterienkatalogen und Entscheidungsbäumen zur
Beantwortung der Fragestellungen.
Berufungsdauer (Frage 7):
Drei Jahre.
Anzahl der Sachverständigen (Frage 9): 13
Namen (und Fachexpertise):
Externe Sachverständige:
o Frau Prof. Dr. Susanne Alban, Pharmazeutisches Institut – Abteilung Pharmazeutische
Biologie, Christian-Albrecht Universität Kiel,
o Herr Prof. Dr. Bernd Kaina, Institut für Toxikologie, Universität Mainz,
o Herr Prof. Dr. Michael Keusgen, Institut für Pharmazeutische Chemie, Philipps Universität
Marburg,
o Herr Prof. Dr. Thomas Linn, Innere Medizin, Justus-Liebig-Universität Gießen,
o Frau Prof. Dr. Gertrud Morlock, Institut für Ernährungswissenschaft, Justus-Liebig-
Universität Gießen,
o Herr Prof. Dr. Wolfgang Voit, Zivilrecht u. a. auch Pharmarecht, Philipps Universität
Marburg,
Sachverständige der Überwachungsbehörden der Länder und der Sachverständige des BfR
o Frau Dr. Vera Lander (LGL Bayern),
o Herrn Dr. Klaus-Peter Latté (Landeslabor Berlin-Brandenburg),
o Frau Sibylle Maixner (CVUA Karlsruhe),
o Herr Dr. Nicholas Schramek (LGL Bayern),
o Frau Dr. Regina Schumann (BfR),
Sachverständige des BVL und des BfArM
o Frau Dr. Evelyn Breitweg-Lehmann (BVL, nicht stimmberechtigt),
o Frau Dr. Mareike Müllers (BfArM, nicht stimmberechtigt).
Auswahl-/Berufungskriterien (Frage 10):
Die Expertinnen und Experten werden aufgrund ihrer beruflichen Ausbildung, ihres Fachwissens und
ihrer beruflichen Erfahrung ausgewählt. Die Hintergründe ergeben sich aus vorstehenden Angaben
zur aktuellen Tätigkeit. Das Bundesgremienbesetzungsgesetz (BGremBG) wird hierbei
berücksichtigt.
Evaluation (Frage 16):
Eine Evaluation wurde bei Initiierung des Gremiums nicht vereinbart. Regelmäßig wird aber der
Erfolg bzw. der Nutzen anhand von Kriterien bestimmt, die unter Berücksichtigung der vereinbarten
Maßnahmen festgelegt werden.
Veröffentlichung (Frage 18):
Keine.
37 Expertengremium (Frage 1):
Sachverständigenausschuss Standardzulassungen
Rechtsgrundlage (Frage 5):
§ 53 AMG i. V. m. Verordnung zur Errichtung von Sachverständigenausschüssen für
Standardzulassungen, Apothekenpflicht und Verschreibungspflicht von Arzneimitteln (Arzneimittel-
Sachverständigenverordnung – AMSachvV)
Auftrag (Frage 6):
Der Ausschuss beschließt über Empfehlungen an das BMG gemäß § 36 AMG zu Ausnahmen von der
Zulassungspflicht nach § 21 AMG und Änderungen der bestehenden Verordnung über die
Standardzulassung von Arzneimitteln. Die Zusammensetzung des Ausschusses soll dem Auftrag des
Verbraucherschutzes folgen und die Interessen der einzelnen im Gesundheitswesen tätigen Gruppen
ausgleichen.
Berufungsdauer (Frage 7):
Vier Jahre.
Anzahl der Sachverständigen (Frage 9): 22
Namen (und Fachexpertise):
o Herr Prof Dr. Renke Maas, Institut für Klinische Pharmakologie, FAU Erlangen-Nürnberg,
Erlangen,
o Herr Dr. med. Ruwen Böhm, Institut für Experimentelle und Klinische Pharmakologie,
Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, Kiel,
o Herr Prof. Dr. Manfred Kietzmann, Institut für Pharmakologie, Toxikologie und Pharmazie,
Tierärztliche Hochschule Hannover,
o Herr Prof. Dr. Peter Langguth, Institut für Pharmazie und Biochemie, Mainz,
o Herr Prof. Dr. Jörg Heilmann, Universität Regensburg,
o Frau Sigrid Miriam Groß, Deutsche Krankenhausgesellschaft,
o Herr Dr. Sebastian Herbig, Universitätsklinikum Essen,
o Frau Dr. med. Katrin Bräutigam, Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft,
o Herr Dr. med. Oliver Funken, Allgemeinmediziner,
o Frau Prof. Dr. Dr. Monika Daubländer, Poliklinik für Zahnärztliche Chirurgie der Johannes
Gutenberg-Universität Mainz,
o Frau Dr. Ilka Emmerich, Institut für Pharmakologie, Pharmazie und Toxikologie,
Veterinärmedizinische Fakultät der Universität Leipzig,
o Frau Dr. Utta-Kristin Leiße, Heilpraktikerin und Psychologin,
o Herr Thomas Brückner, Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie,
o Frau Dr. Rose Schraitle, Bundesvereinigung der Arzneimittelhersteller,
o Frau Stephanie Hoffmeister, Veterinärpharmazeutische Industrie – Serumwerk Bernburg,
o Frau Dr. Christiane Eckert-Lill, ABDA-Bundesvereinigung,
o Frau Dr. Heidi Braunewell, Reformhaus Fachakademie,
o Frau Dr. Nadja Fischer, Einzelhandel außerhalb der Apotheken (DM-Drogerie-Markt),
o Frau Daniela Hubloher, Verbraucherzentrale Hessen,
o Frau Alexandra Krieger, Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie Energie, Hannover,
o Herr Frank-Ullrich Schmidt, Sozialversicherungsträger – GKV-Spitzenverband Berlin,
o Herr Stefan Simon, Sozialversicherungsträger – GKV-Spitzenverband Berlin.
Auswahl-/Berufungskriterien (Frage 10):
Die Expertinnen und Experten werden aufgrund ihrer beruflichen Ausbildung, ihres Fachwissens und
ihrer beruflichen Erfahrung ausgewählt. Die Hintergründe ergeben sich aus vorstehenden Angaben
zur aktuellen Tätigkeit. Das Bundesgremienbesetzungsgesetz (BGremBG) wird hierbei
berücksichtigt.
Evaluation (Frage 16):
Eine Evaluation wurde bei Initiierung des Gremiums nicht vereinbart. Regelmäßig wird aber der
Erfolg bzw. der Nutzen anhand von Kriterien bestimmt, die unter Berücksichtigung der vereinbarten
Maßnahmen festgelegt werden.
Veröffentlichung (Frage 18):
Keine.
38 Expertengremium (Frage 1):
Homöopathische Arzneibuch-Kommission (HAB)
Rechtsgrundlage (Frage 5):
§ 55 Absatz 6 Arzneimittelgesetz
Auftrag (Frage 6):
Die HAB entscheidet über ausgearbeitete neue Regeln, Empfehlungen für die Ausarbeitung neuer
Regeln sowie revidierte bestehende Regeln des Deutschen Homöopathischen Arzneibuchs.
Berufungsdauer (Frage 7):
Fünf Jahre.
Anzahl der Sachverständigen (Frage 9): 13
Namen (und Fachexpertise):
o Herr Prof. Dr. Werner Knöss,
o Herr Dr. Michael Cramer,
o Frau Dr. Meike Criswell,
o Herr Prof. Dr. Rolf Daniels,
o Frau Karin Graf,
o Frau Dr. Annette Heckmann,
o Frau Dr. Andreas Hofmann,
o Frau/Herrn Prof. Dr. M. Keusgen,
o Herr Arne Krüger,
o Frau/Herr Prof. Dr. M. F. Melzig,
o Herr Dr. med. vet. Michael Rakow,
o Frau Vera Schmid-Dannert,
o Frau Dr. Barbara Steinhof.
Auswahl-/Berufungskriterien (Frage 10):
Die Expertinnen und Experten werden aufgrund ihrer beruflichen Ausbildung, ihres Fachwissens und
ihre beruflichen Erfahrung ausgewählt. Das Bundesgremienbesetzungsgesetz (BGremBG) wird
hierbei berücksichtigt. In der HAB sind Vertreterinnen und Vertreter der zuständigen Behörden aus dem
Bundes- und Landesbereich, Vertreter aus den Verbänden (Bundesverband der pharmazeutischen
Industrie, Bundesverband der Arzneimittelhersteller) sowie der pharmazeutischen Industrie Mitglied.
Evaluation (Frage 16):
Eine Evaluation wurde bei Initiierung des Gremiums nicht vereinbart. Regelmäßig wird aber der
Erfolg bzw. der Nutzen anhand von Kriterien bestimmt, die unter Berücksichtigung der vereinbarten
Maßnahmen festgelegt werden.
Veröffentlichung (Frage 18):
Keine.
39 Expertengremium (Frage 1):
Kommission für Arzneimittel für Kinder und Jugendliche (KAKJ)
Rechtsgrundlage (Frage 5):
§ 25 Absatz 7a Arzneimittelgesetz
Auftrag (Frage 6):
Die KAKJ hat folgende Aufgaben:
o bei der Vorbereitung der Entscheidung der zuständigen Bundesoberbehörde über den Antrag
auf Zulassung eines Arzneimittels, das auch zur Anwendung bei Kindern oder Jugendlichen
bestimmt ist, mitzuwirken, *
o auf Anfrage der zuständigen Bundesoberbehörde bei der Vorbereitung der Entscheidung
über den Antrag auf Zulassung eines anderen als in Ziffer 1 genannten Arzneimittels, bei
dem eine Anwendung bei Kindern oder Jugendlichen in Betracht kommt, mitzuwirken,
o zu Arzneimitteln, die nicht für die Anwendung bei Kindern oder Jugendlichen zugelassen
sind, den anerkannten Stand der Wissenschaft dafür festzustellen, unter welchen
Voraussetzungen diese Arzneimittel bei Kindern oder Jugendlichen angewendet werden können, sowie
o an der Erstellung des Therapiebedarfsinventars in der pädiatrischen Bevölkerungsgruppe der
Europäischen Gemeinschaft gemäß Artikel 42 und 43 der verabschiedeten
Kinderarzneimittelverordnung der Europäischen Gemeinschaft mitzuarbeiten.
Berufungsdauer (Frage 7):
Drei Jahre.
Anzahl der Sachverständigen (Frage 9): 10
Namen (und Fachexpertise):
o Herr Prof. Dr. Reinhard Berner, Leiter Klinik und Poliklinik für Kinder- und Jugendmedizin
Universität Dresden,
o Frau Prof. Dr. Dagmar Dilloo, Universitätsklinikum Bonn; Leiterin der Abteilung für
Pädiatrische Hämatologie und Onkologie,
o Frau Prof. Dr. Jutta Gärtner, Leiterin des Deutschen Zentrums für Multiple Sklerose im
Kindes‐ und Jugendalter,
o Herr Prof. Dr. Michael Kölch, Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -
psychotherapie,
o Frau PD Dr. Martina Pitzer, Klinikdirektorin an der Vitos Klinik Rheinhöhe, Eltville,
o Herr Dr. Hubert Radinger, Facharzt für Kinderheilkunde und Jugendmedizin,
o Herr Prof. Dr. Dr. Wolfgang Rascher, Direktor der Kinderklinik des Universitätsklinikums
Erlangen,
o Herr Prof. Dr. Matthias Schwab, Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin, Facharzt für
Klinische Pharmakologie,
o Frau Renate Pfeifer, Vertreterin/Vertreter der Patientenseite,
o Frau Dieter Wenzel, Vertreterin/Vertreter der Patientenseite.
Auswahl-/Berufungskriterien (Frage 10):
Die Expertinnen und Experten werden aufgrund ihrer beruflichen Ausbildung, ihres Fachwissens und
ihrer beruflichen Erfahrung ausgewählt unter Berücksichtigung von Vorschlägen der Fachverbände.
Die Hintergründe ergeben sich aus vorstehenden Angaben zur aktuellen Tätigkeit. Das
Bundesgremienbesetzungsgesetz (BGremBG) wird hierbei berücksichtigt.
Evaluation (Frage 16):
Eine Evaluation wurde bei Initiierung des Gremiums nicht vereinbart. Regelmäßig wird aber der
Erfolg bzw. der Nutzen anhand von Kriterien bestimmt, die unter Berücksichtigung der vereinbarten
Maßnahmen festgelegt werden.
Veröffentlichung (Frage 18):
Keine.
40 Expertengremium (Frage 1):
Expertengruppen „Off-Label“
Rechtsgrundlage (Frage 5):
§ 35b Absatz 3 Sozialgesetzbuch V (SGB V)
Auftrag (Frage 6):
Die Expertengruppen Off-Label haben die folgenden Aufgaben:
o Abgabe von Bewertungen zum Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis über die
Anwendung von zugelassenen Arzneimitteln für Indikationen und Indikationsbereiche, für die sie
nach dem Arzneimittelgesetz nicht zugelassen sind. Die Bewertungen sind in geeigneten
Zeitabständen zu überprüfen und erforderlichenfalls an die Weiterentwicklung des Stands
der wissenschaftlichen Erkenntnis anzupassen.
o Auskunftserteilung gegenüber dem Bundesministerium für Gesundheit und dem
Gemeinsamen Bundesausschuss nach § 91 SGB V zu Fragen des Stands der wissenschaftlichen
Erkenntnis über die Anwendung von zugelassenen Arzneimitteln für Indikationen und
Indikationsbereiche, für die sie nach dem Arzneimittelgesetz nicht zugelassen sind.
Berufungsdauer (Frage 7):
Drei Jahre.
Anzahl der Sachverständigen (Frage 9): 37
Namen (und Fachexpertise):
o Herr Dr. Florian Bönner,
o Frau Dr. Dagmar Wilsmann-Theis,
o Herr Prof. Dr. Andreas Stallmach,
o Herr PD Dr. Thomas Meyer,
o Frau Prof. Dr. Esther von Stebut-Borschitz,
o Herr Prof. Dr. Sven Diederich,
o Herr Prof. Dr. Norbert H. Brockmeyer,
o Frau Prof. Dr. Elke Roeb,
o Herr Prof. Dr. Markus Neuhäuser,
o Herr PD Dr. Heinz Jürgen Deuber,
o Frau Dr. Ulrike Schwabe,
o Herr Armin Schafberger,
o Herr Dr. Ravi Walli.
Onkologie
o Herr PD Dr. Sebastian Fetscher,
o Herr Prof. Dr. Claus Belka,
o Frau Prof. Dr. Carola Berking,
o Herr Prof. Dr. Sebastian Bauer,
o Herr Prof. Dr. Jens Huober,
o Herr Dr. Hans-Heinrich Wolf,
o Herr Prof. Dr. Ullrich Graeven,
o Herr Dr. Lutz Edler,
o Herr Prof. Dr. Axel Heyll,
o Herr PD Dr. Oliver Teuffel,
o Frau Dr. Ulrike Holtkamp,
o Frau PD Dr. Uta Tschiesner.
Neurologie/Psychiatrie
o Herr Prof. Dr. Rudolf W. C. Janzen,
o Herr Prof. Dr. Jörg B. Schulz,
o Frau PD Dr. Dagny Holle-Lee,
o Herr Prof. Dr. Jürgen Fritze,
o Herr Prof. Dr. Hansjürgen Agostini,
o Frau Prof. Dr. Gabriele Arendt,
o Frau PD Dr. Eva Neuen-Jacob,
o Herr Prof. Dr. Stefan Wellek,
o Frau Prof. Dr. Astrid Zobel,
o Herr Dr. Christoph Jonas Tolzin,
o Herr Hans Rohn,
o Herr Dr. Hans-Peter Hundemer.
Auswahl-/Berufungskriterien (Frage 10):
Die Expertinnen und Experten werden aufgrund ihrer beruflichen Ausbildung, ihres Fachwissens und
ihrer beruflichen Erfahrung ausgewählt unter Berücksichtigung von Vorschlägen der
Fachgesellschaften und der Spitzenverbände der Krankenkassen, der maßgeblichen Spitzenverbände der
pharmazeutischen Unternehmer und der Patientinnen und Patienten. Die Hintergründe ergeben sich aus
vorstehenden Angaben zur aktuellen Tätigkeit. Das Bundesgremienbesetzungsgesetz (BGremBG)
wird hierbei berücksichtigt. Die aktuell berufenen Expertinnen und Experten gehören den
Fachrichtungen Innere Medizin, Onkologie und Neurologie/Psychiatrie an. Vertreten sind medizinische und
pharmazeutische Fachexpertinnen und Fachexperten, der medizinische Dienst der
Krankenversicherungen, Patientenvertreterinnen und -vertreter sowie Industrievertreterinnen und -vertreter.
Evaluation (Frage 16):
Eine Evaluation wurde bei Initiierung des Gremiums nicht vereinbart. Regelmäßig wird aber der
Erfolg bzw. der Nutzen anhand von Kriterien bestimmt, die unter Berücksichtigung der vereinbarten
Maßnahmen festgelegt werden.
Veröffentlichung (Frage 18):
Keine.
41 Expertengremium (Frage 1):
Deutschen Arzneibuch-Kommission (DAB)
Rechtsgrundlage (Frage 5):
§ 55 Absatz 4 Arzneimittelgesetz
Auftrag (Frage 6):
Die DAB entscheidet über ausgearbeitete neue Regeln, Empfehlungen für die Ausarbeitung neuer
Regeln sowie revidierte bestehende Regeln des Deutschen Arzneibuchs.
Berufungsdauer (Frage 7):
Fünf Jahre.
Anzahl der Sachverständigen (Frage 9): 24
Namen (und Fachexpertise):
o Herr PD Dr. Thomas Sudhop,
o Frau Prof. Dr. Ulrike Holzgrabe,
o Herr Prof. Dr. Gerhard Franz,
o Herr Prof. Dr. Ingo Rustenbeck,
o Herr Prof. Dr. Peter Kleinebudde,
o Herr Prof. Dr. Peter Heisig,
o Herr Prof. Dr. Georg Hempel,
o Herr Dr. Hans Harjung,
o Herr Prof. Dr. med. vet. Manfred Kietzmann,
o Frau Dr. Christiane Eckert-Lill,
o Herr Ralph Heimke-Brinck,
o Frau Gabriele Knauber-Idler,
o Herr Prof. Dr. med. Christoph Schindler,
o Herr Thomas Brückner,
o Frau Dr. Gesine Bejeuhr,
o Herr Dr. Gerd Hachtel,
o Herr Dr. Fritz J.W. Orth,
o Herr Ltd. Pharmaziedirektor Dr. rer. nat. Sebastian Herbig,
o Herr Martin Sieling,
o Herr Dr. Michael Binger,
o Frau OpharmR'in Christiane Dorner,
o Herr Dr. Matthias Kohl-Himmelseher,
o Herr Dr. Nicholas Schramek,
o Frau Dr. Judith Hamann.
Auswahl-/Berufungskriterien (Frage 10):
Die Expertinnen und Experten werden aufgrund ihrer beruflichen Ausbildung, ihres Fachwissens und
ihrer beruflichen Erfahrung ausgewählt. Das Bundesgremienbesetzungsgesetz (BGremBG) wird
hierbei berücksichtigt. In der DAB sind Vertreterinnen und Vertreter der zuständigen Behörden aus dem
Hochschulbereich, aus Bundes- und Landesbehörden, aus den Verbänden (Bundesverband Deutscher
Apothekerverbände, Bundesverband der pharmazeutischen Industrie, Bundesfachverband der
Arzneimittel-Hersteller, Verband forschender Arzneimittelhersteller), aus der niedergelassenen Ärzte- und
Apothekerschaft sowie aus der pharmazeutischen Industrie Mitglied.
Evaluation (Frage 16):
Eine Evaluation wurde bei Initiierung des Gremiums nicht vereinbart. Regelmäßig wird aber der
Erfolg bzw. der Nutzen anhand von Kriterien bestimmt, die unter Berücksichtigung der vereinbarten
Maßnahmen festgelegt werden.
Veröffentlichung (Frage 18):
Keine.
42 Expertengremium (Frage 1):
Kommission C für anthroposophische Arzneimittel
Rechtsgrundlage (Frage 5):
§ 25 Absatz 6, Absatz 7 und Absatz 7a Satz 8 AMG
Auftrag (Frage 6):
Das AMG sieht ausdrücklich die Berücksichtigung spezifischer Aspekte der Besonderen
Therapierichtungen vor. Hierzu wurden durch den Gesetzgeber spezielle Kommissionen (Kommission C für
anthroposophische Arzneimittel, Kommission D für homöopathische Arzneimittel und der
Kommission E für pflanzliche Arzneimittel) eingerichtet, die medizinischen Sachverstand der jeweiligen
Therapierichtung in die Arbeit des BfArM einbringen.
Berufungsdauer (Frage 7):
Drei Jahre.
Anzahl der Sachverständigen (Frage 9): 13
Namen (und Fachexpertise):
o Herr Dr. Thomas Breitkreuz,
o Herr Prof. Dr. Arndt Büssing,
o Frau Prof. Dr. Heidi Foth,
o Frau Dr. Gunver Kienle,
o Herr Dr. Markus Karutz,
o Herr Dr. Alfred Längler,
o Herr Markus Pütter,
o Herr Burkhard Matthes,
o Herr Dr. Andreas Portsteffen,
o Herr Markus Sommer,
o Herr Dr. Lars Gerlach,
o Herr Dr. Georg Soldner,
o Herr Jan Matthias Hesse.
Auswahl-/Berufungskriterien (Frage 10):
Die Expertinnen und Experten werden aufgrund ihrer beruflichen Ausbildung, ihres Fachwissens und
ihrer beruflichen Erfahrung ausgewählt. Das Bundesgremienbesetzungsgesetz (BGremBG) wird
hierbei berücksichtigt. Die Mitglieder der Kommission C kommen aus den Bereichen Klinische
Pharmakologie, Toxikologie, medizinische Statistik, Pädiatrie, Pharmazie und der Heilpraktikerschaft. Des
Weiteren ist eine Patientenvertretung Mitglied der Kommission C.
Evaluation (Frage 16):
Eine Evaluation wurde bei Initiierung des Gremiums nicht vereinbart. Regelmäßig wird aber der
Erfolg bzw. der Nutzen anhand von Kriterien bestimmt, die unter Berücksichtigung der vereinbarten
Maßnahmen festgelegt werden.
Veröffentlichung (Frage 18):
Keine.
43 Expertengremium (Frage 1):
Kommission D für homöopathische Arzneimittel
Rechtsgrundlage (Frage 5):
§ 25 Absatz 6, Absatz 7 und Absatz 7a Satz 8 Arzneimittelgesetz
Auftrag (Frage 6):
Das AMG sieht ausdrücklich die Berücksichtigung spezifischer Aspekte der Besonderen
Therapierichtungen vor. Hierzu wurden durch den Gesetzgeber spezielle Kommissionen (Kommission C für
anthroposophische Arzneimittel, Kommission D für homöopathische Arzneimittel und der
Kommission E für pflanzliche Arzneimittel) eingerichtet, die medizinischen Sachverstand der jeweiligen
Therapierichtung in die Arbeit des BfArM einbringen.
Berufungsdauer (Frage 7):
Drei Jahre.
Anzahl der Sachverständigen (Frage 9): 12
Namen (und Fachexpertise):
o Frau Prof. Dr. Heidi Foth,
o Herr Dr. Holger Repp,
o Herr Prof. Dr. Dr. Reinhard Hilgers,
o Herr Dr. Thomas Vorwerk,
o Frau Dr. Ute Broeddrich,
o Herr Dr. Michael Elies,
o Herr Dr. Michael Teut,
o Herr Matthias Wegner,
o Frau Dr. Karla Fischer,
o Herr Dr. Andreas Grimm,
o Herr Arne Krüger,
o Frau Susann Buchheim-Schmidt.
Auswahl-/Berufungskriterien (Frage 10):
Die Expertinnen und Experten werden aufgrund ihrer beruflichen Ausbildung, ihres Fachwissens und
ihrer beruflichen Erfahrung ausgewählt. Das Bundesgremienbesetzungsgesetz (BGremBG) wird
hierbei berücksichtigt. Die Mitglieder der Kommission D kommen aus den Bereichen Klinische
Pharmakologie, Toxikologie, medizinische Statistik, Pädiatrie, Pharmazie und der Heilpraktikerschaft. Des
Weiteren ist ein Sitz für eine Patientenvertretung vorgesehen.
Evaluation (Frage 16):
Eine Evaluation wurde bei Initiierung des Gremiums nicht vereinbart. Regelmäßig wird aber der
Erfolg bzw. der Nutzen anhand von Kriterien bestimmt, die unter Berücksichtigung der vereinbarten
Maßnahmen festgelegt werden.
Veröffentlichung (Frage 18):
Keine.
44 Expertengremium (Frage 1):
Kommission E für pflanzliche Arzneimittel
Rechtsgrundlage (Frage 5):
§ 25 Absatz 6, Absatz 7 und Absatz 7a Satz 8 Arzneimittelgesetz
Auftrag (Frage 6):
Das AMG sieht ausdrücklich die Berücksichtigung spezifischer Aspekte der Besonderen
Therapierichtungen vor. Hierzu wurden durch den Gesetzgeber spezielle Kommissionen (Kommission C für
anthroposophische Arzneimittel, Kommission D für homöopathische Arzneimittel und der
Kommission E für pflanzliche Arzneimittel) eingerichtet, die medizinischen Sachverstand der jeweiligen
Therapierichtung in die Arbeit des BfArM einbringen.
Berufungsdauer (Frage 7):
Drei Jahre.
Anzahl der Sachverständigen (Frage 9): 12
Namen (und Fachexpertise):
o Herr Dr. Martin Adler,
o Frau Prof. Dr. Susanne Alban,
o Herr Prof. Dr. Dr. Hartwig W. Bauer,
o Herr Prof. Dr. Walter Dorsch,
o Herr Prof. Dr. Bernd Drewelow,
o Herr Prof. Dr. Wolfgang Kamin,
o Frau Prof. Dr. Karin Kraft,
o Herr Dr. Heinz Leuchtgens,
o Herr Prof. Dr. Dr. Dieter Schrenk,
o Herr Prof. Dr. Stefan Wellek,
o Herr Dr. Markus Wiesenauer,
o Herr Dr. Peter A. Zizmann.
Auswahl-/Berufungskriterien (Frage 10):
Die Expertinnen und Experten werden aufgrund ihrer beruflichen Ausbildung, ihres Fachwissens und
ihrer beruflichen Erfahrung ausgewählt. Das Bundesgremienbesetzungsgesetz (BGremBG) wird
hierbei berücksichtigt. Die Mitglieder der Kommission E kommen aus den Bereichen Klinische
Pharmakologie, Toxikologie, medizinische Statistik, Pädiatrie, Pharmazie und der Heilpraktikerschaft.
Evaluation (Frage 16):
Eine Evaluation wurde bei Initiierung des Gremiums nicht vereinbart. Regelmäßig wird aber der
Erfolg bzw. der Nutzen anhand von Kriterien bestimmt, die unter Berücksichtigung der vereinbarten
Maßnahmen festgelegt werden.
Veröffentlichung (Frage 18):
Keine.
45 Expertengremium (Frage 1):
Fachbeirat der Aktion „Gut Drauf – bewegen, essen, entspannen“
Rechtsgrundlage (Frage 5):
Keine. Gremium dient der Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der BZgA
Auftrag (Frage 6):
Der Beirat leistet fachlich-wissenschaftliche Beratung der BZgA bei der Durchführung und
konzeptionellen Weiterentwicklung der Aktion. Es ist Schlichtungsinstanz bei eventuellen Problemen in den
beteiligten Partnerorganisationen von Gut Drauf.
Berufungsdauer (Frage 7):
Unbefristete Berufung.
Anzahl der Sachverständigen (Frage 9): 17
Namen (und Fachexpertise):
o Herr Prof. Dr. Harald Michels (Themenschwerpunkt Bewegung und pädagogische
Qualitätssicherung, Uni Düsseldorf),
o Herr Prof. Dr. Arnold Lohaus (Themenschwerpunkt: Stressregulation, Uni Bielefeld),
o Herr Dr. Peter Tossmann (Evaluation, Delphi-Institut Berlin),
o Frau Prof. Dr. Silke Bartsch (Themenschwerpunkt Ernährung, Päd. Hochschule Karlsruhe),
o Herr Prof. Dr. med Martin Wabitsch (präventivmedizinische Aspekte, Uniklinikum Ulm),
o Frau Dr. Sonja Schaal (Päd. Hochschule Ludwigsburg,
o Herr Jürgen Meyer (Diakonie Eitorf, mobile Jugendarbeit),
o Frau Petra Vajler-Schulze (KiVi e. V.), Michael Borger (Ev. Jugend Pfalz),
o Herr Udo Bathen (Stadt Köln Jugendarbeit),
o Herr Alexander Lawitschka (Christliches Jugenddorfwerk Deutschland e. V.),
o Herr Christoph Edlinger (ruf-Jugendreisen),
o Herr Oliver Schmitz und Ina Holschbach (transfer e. V. Köln).
Auswahl-/Berufungskriterien (Frage 10):
Die Expertinnen und Experten werden aufgrund ihrer beruflichen Ausbildung, ihres Fachwissens und
ihrer beruflichen Erfahrung ausgewählt. Die Hintergründe ergeben sich aus vorstehenden Angaben
zur aktuellen Tätigkeit. Das Bundesgremienbesetzungsgesetz (BGremBG) wird hierbei
berücksichtigt.
Evaluation (Frage 16):
Eine Evaluation wurde bei Initiierung des Gremiums nicht vereinbart. Regelmäßig wird aber der
Erfolg bzw. der Nutzen anhand von Kriterien bestimmt, die unter Berücksichtigung der vereinbarten
Maßnahmen festgelegt werden.
Veröffentlichung (Frage 18):
Keine.
46 Expertengremium (Frage 1):
Bund Länder Koordinierungsgremium zur Prävention von HIV und anderen sexuell
übertragbaren Infektionen
Rechtsgrundlage (Frage 5):
Erfüllung der vom BMG zugewiesenen Aufgabe der Prävention von HIV und anderen STI -
Koordinierung der Maßnahmen zwischen den Bundesländern
Auftrag (Frage 6):
Das Gremien dient der Koordinierung der HIV/STI-Präventionsmaßnahmen zwischen Bund und
Ländern.
Berufungsdauer (Frage 7):
Unbefristete Berufung.
Anzahl der Sachverständigen (Frage 9): 23
Namen (und Fachexpertise):
o Herr Herbert Backes (Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Berlin),
o Frau Julia Boldt (Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Gesundheit und
Verbraucherschutz),
o Frau Heidrun Böhm (Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz),
o Frau Dr. Viviane Bremer (Robert Koch-Institut),
o Herr Matthias Christelsohn (Bremen, Die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und
Verbraucherschutz, Abteilung Gesundheit),
o Frau Dr. Stephanie Laux (Referatsleiterin Referat 631-2: Gesundheitsförderung, Prävention,
Abteilung Gesundheit, Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie
Rheinland-Pfalz),
o Herr Hans Hengelein (Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und
Gleichstellung),
o Frau Sigrid Hoffmann (Saarland, Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und
Familien),
o N.N. (Gesundheitsamt Bremen),
o Frau Silke Klumb (DAH Geschäftsführung),
o Frau Johanna Körber (Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg im Regierungspräsidium
Stuttgart),
o Frau Gesa Kupfer (BMG),
o Frau Rita Lauck (Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW),
o Frau Susann Maschler (Brandenburg, Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen
und Familie),
o Frau Dr. Renate Lang (Hessisches Ministerium für Soziales und Integration)
o Frau Ines Perea (BMG),
o Frau Anke Saal (Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und
Familie),
o Frau Dr. Petra Schulze-Lohmann (Landesvereinigung für Gesundheitsförderung in
Schleswig-Holstein e. V.),
o Frau Barbara Keunecke (Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und
Senioren des Landes Schlewig-Holstein),
o Herr Frank Teichert (Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration Sachsen-Anhalt),
o Herr Maurice Tost (Sachsen-Anhalt, Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration),
o Frau Christiane Vick (Mecklenburg-Vorpommern, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und
Gesundheit),
o Frau Dr. Gabriela Ziegler (Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege).
Auswahl-/Berufungskriterien (Frage 10):
Die Expertinnen und Experten werden aufgrund ihrer beruflichen Ausbildung, ihres Fachwissens und
ihrer beruflichen Erfahrung ausgewählt. Die Hintergründe ergeben sich aus vorstehenden Angaben
zur aktuellen Tätigkeit. Das Bundesgremienbesetzungsgesetz (BGremBG) wird hierbei
berücksichtigt.
Evaluation (Frage 16):
Eine Evaluation wurde bei Initiierung des Gremiums nicht vereinbart. Regelmäßig wird aber der
Erfolg bzw. der Nutzen anhand von Kriterien bestimmt, die unter Berücksichtigung der vereinbarten
Maßnahmen festgelegt werden.
Veröffentlichung (Frage 18):
Keine.
47 Expertengremium (Frage 1):
Fachbeirat „gesund und aktiv älter werden“
Rechtsgrundlage (Frage 5):
Keine. Gremium dient der Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der BZgA
Auftrag (Frage 6):
Hauptanliegen und zentrale Aufgabe des Fachbeirats „Gesund und aktiv älter werden“ sind die
Begleitung und Beratung der BZgA im Themenschwerpunkt. Hierzu zählen u. a. der interdisziplinäre
Austausch über aktuelle Entwicklungen im Themengebiet, der Aufbau von Kooperationen und die
Zusammenführung von Netzwerken und die Begleitung der Entwicklung konkreter Strategien und
Ansätze (z. B. kommunaler Ansatz).
Berufungsdauer (Frage 7):
Unbefristete Berufung.
Anzahl der Sachverständigen (Frage 9): 19
Namen (und Fachexpertise):
o Herr Thomas Altgeld (Landesvereinigung für Gesundheit in Niedersachsen),
o Frau Ute Blessing-Kapelke (Deutscher Olympischer Sportbund),
o Herr Prof. Dr. med. Klaus-Michael Braumann (Institut für Sport- und Bewegungsmedizin
Hamburg),
o Herr Prof. Dr. Ingo Froböse (Deutsche Sporthochschule Köln),
o Frau Prof. Dr. med. Dr. Christine Graf (Deutsche Gesellschaft für Sportmedizin und
Prävention),
o Frau Dr. Beate Grossmann (Bundesvereinigung für Prävention und Gesundheitsförderung),
o Frau Prof. Dr. Josefine Heusinger (Hochschule Magdeburg-Stendal),
o Frau Prof. Dr. Annelie Keil (Soziologin und Gesundheitswissenschaftlerin),
o Herr Prof. Dr. Dr. h. c. Andreas Kruse Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg),
o Frau Prof. Dr. Adelheid Kuhlmey (Charité Universitätsmedizin Berlin),
o Frau Prof. Dr. Dr. h. c. Ursula Lehr (Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-
Organisationen),
o Herr Prof. Dr. Heinz Mechling (Sportgerontologe),
o Herr Prof. Dr. Gerhard Naegele (Technische Universität Dortmind),
o Herr Prof. Dr. med. Johannes Pantel (Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt a.M.),
o Frau Dr. Christa Scheidt-Nave (Robert-Koch-Institut),
o Frau Prof. Dr. med. Elisabeth Steinhagen-Thiessen (Geriaterin und Mitglied Deutscher
Ethikrat),
o Frau Prof. Dr. Ulla Walter Medizinische Hochschule Hannover),
o Herr Dr. med. Martin Willkomm (Rotes Kreuz Geriatire-Zentrum Lübeck).
Auswahl-/Berufungskriterien (Frage 10):
Die Expertinnen und Experten werden aufgrund ihrer beruflichen Ausbildung, ihres Fachwissens und
ihrer beruflichen Erfahrung ausgewählt. Die Hintergründe ergeben sich aus vorstehenden Angaben
zur aktuellen Tätigkeit. Das Bundesgremienbesetzungsgesetz (BGremBG) wird hierbei
berücksichtigt.
Evaluation (Frage 16):
Eine Evaluation wurde bei Initiierung des Gremiums nicht vereinbart. Regelmäßig wird aber der
Erfolg bzw. der Nutzen anhand von Kriterien bestimmt, die unter Berücksichtigung der vereinbarten
Maßnahmen festgelegt werden.
Veröffentlichung (Frage 18):
Keine.
48 Expertengremium (Frage 1):
Arbeitskreis Frauengesundheit
Rechtsgrundlage (Frage 5):
Fachspezifische Entscheidung zur Umsetzung der gesetzlichen oder sonstigen Aufgaben.
Auftrag (Frage 6):
o Sektoren übergreifender Austausch über aktuelle Entwicklungen im Themengebiet
o Vernetzung und Kooperation von Akteuren der Frauen- und Männergesundheit
o die Erschließung weiterer Informationskanäle und -ressourcen
o die fachliche Begleitung der Phasen Aufbau und Regelbetrieb des Frauen- und
Männergesundheitsportals, hierbei z. B. Empfehlungen hinsichtl. inhaltlichem Ergänzungsbedarf,
ggf. Bereitschaft zur Übernahme von Themenpatenschaften
o die Unterstützung in der Weiterentwicklung und Konkretisierung von Qualitätskriterien
o die Beratung hinsichtlich des zielgruppenadäquaten Ausbaus der Servicefunktionen
o die Bewerbung des Portals in den jeweiligen Arbeitszusammenhängen
o die Entwicklung und Umsetzung gemeinsamer Strategien der Kommunikation und
Bewerbung
Berufungsdauer (Frage 7):
Unbefristete Berufung.
Anzahl der Sachverständigen (Frage 9): 26
Namen (und Fachexpertise):
o Frau Dr. Antonie Danz, Ernährungswissenschaftlerin,
o Frau Prof. Dr. Martina Dören, Ärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe,
o Frau Prof. Dr. Dr. Christine Graf, Deutsche Sporthochschule Köln (DSHS), Institut für
Bewegungs- und Neurowissenschaft,
o Frau Dr. Annegret Gutzmann, Arbeitskreis Frauengesundheit in Medizin, Psychotherapie
und Gesellschaft (AKF) e. V., Deutsche Gesellschaft für Psychosomatische Frauenheilkunde
und Geburtshilfe e. V.,
o Frau Prof. Dr. Ursula Härtel, Ludwig-Maximilians-Universität München, Institut für
medizinische Psychologie,
o Frau Prof. Dr. Ilse Hartmann-Tews, Deutsche Sporthochschule Köln (DSHS), Institut für
Sportsoziologie, Abteilung Geschlechterforschung,
o Frau Prof. Dr. Cornelia Helfferich, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, Institut für
Soziologie,
o NN (ehemals Hennig), Deutscher Olympischer Sportbund (DOSB),
o Frau Harriet Langanke, GSSG Gemeinnützige Stiftung Sexualität und Gesundheit,
o Frau Dr. Franziska Prütz, FG 24 Gesundheitsberichterstattung, Robert Koch-Institut,
o Frau Doris Scharrel, Berufsverband der Frauenärzte (BVF),
o Frau Dr. Claudia Schumann, Deutsche Gesellschaft für Psychosomatische Frauenheilkunde
und Geburtshilfe e. V.,
o Frau Dr. Ute Sonntag, Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin
Niedersachsen e. V.(LVG),
o Frau Dr. Stefanie Sperlich, Medizinische Hochschule Hannover, Medizinische Soziologie,
o Frau Elisabeth Thesing-Bleck, Deutscher Frauenrat,
o NN (ehemals Thonke), pro familia, Deutsche Gesellschaft für Familienplanung,
Sexualpädagogik und Sexualberatung e. V.,
o Frau Dr. Sabina Ulbricht, Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald, Institut für
Sozialmedizin und Prävention,
o Frau Cornelia Ullrich, Arbeitskreis Frauengesundheit in Medizin, Psychotherapie und
Gesellschaft (AKF) e. V.,
o Frau Dr. Gudrun Wiborg Psychologische Psychotherapeutin, Praxisgemeinschaft für
seelische Gesundheit,
o Frau Angelika Zollmann, Landesbeauftragte für Frauen des Landes Bremen,
o Frau Dr. Birgit Cobbers, BMG, Referatsleitung 424, Fragen geschlechtsspezifischer
Gesundheit, gesundheitliche Chancengleichheit,
o Frau Katrin Baier, BMG, Referat 424, Fragen geschlechtsspezifischer Gesundheit,
gesundheitliche Chancengleichheit,
o Frau Bärbel Hinz, BMFSFJ, Referatsleitung 414, Unterstützung bei ungewollter
Kinderlosigkeit, Reproduktionsmedizin, Frauengesundheit,
o Frau Christina Hadulla-Kuhlmann, BMBF, Referatsleitung 124, Chancengerechtigkeit in
Bildung und Forschung.
Auswahl-/Berufungskriterien (Frage 10):
Die Expertinnen und Experten werden aufgrund ihrer beruflichen Ausbildung, ihres Fachwissens und
ihrer beruflichen Erfahrung ausgewählt. Die Hintergründe ergeben sich aus vorstehenden Angaben
zur aktuellen Tätigkeit. Das Bundesgremienbesetzungsgesetz (BGremBG) wird hierbei
berücksichtigt.
Evaluation (Frage 16):
Die Arbeit des Gremiums wird ständig durch das entsprechende Referat in der BZgA in
Zusammenarbeit mit dem BMG evaluiert und ggf. adjustiert.
Veröffentlichung (Frage 18):
Keine.
49 Expertengremium (Frage 1):
Arbeitskreis Männergesundheit
Rechtsgrundlage (Frage 5):
Fachspezifische Entscheidung zur Umsetzung der gesetzlichen oder sonstigen Aufgaben der BZgA.
Auftrag (Frage 6):
o Sektoren übergreifender Austausch über aktuelle Entwicklungen im Themengebiet
o Vernetzung und Kooperation von Akteuren der Frauen- und Männergesundheit
o die Erschließung weiterer Informationskanäle und -ressourcen
o die fachliche Begleitung der Phasen Aufbau und Regelbetrieb des Frauen- und
Männergesundheitsportals, hierbei z. B. Empfehlungen hinsichtl. Inhaltlichem Ergänzungsbedarf,
ggf. Bereitschaft zur Übernahme von Themenpatenschaften
o die Unterstützung in der Weiterentwicklung und Konkretisierung von Qualitätskriterien
o die Beratung hinsichtlich des zielgruppenadäquaten Ausbaus der Servicefunktionen
o die Bewerbung des Portals in den jeweiligen Arbeitszusammenhängen
Berufungsdauer (Frage 7):
Unbefristete Berufung.
Anzahl der Sachverständigen (Frage 9): 25
Namen (und Fachexpertise):
o Herr Thomas Altgeld, Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin
Niedersachsen e. V.,
o Herr Matthias Becker, Stadt Nürnberg, Stabsstelle Menschenrechtsbüro und
Frauenbeauftragte,
o Herr Stefan Beier, Landesfachstelle Männerarbeit bei der Landesarbeitsgemeinschaft
Jungen- und Männerarbeit Sachsen e. V.,
o Herr Prof. Dr. Ingo Froböse, Deutsche Sporthochschule Köln, Institut für
Bewegungstherapie und bewegungsorientierte Prävention und Rehabilitation,
o Herr Prof. Dr. Rainer Hambrecht, Klinikum Links der Weser, Klinik für Kardiologie,
Angiologie und Internistische Intensivmedizin,
o Herr Prof. Dr. Reiner Hanewinkel, Institut für Therapie- und Gesundheitsforschung Kiel
(IFT-Nord),
o Herr Dr. med. André Karger, MME Universitätsklinikum Düsseldorf Klinisches Institut für
Psychosomatische Medizin und Psychotherapie,
o Herr Dr. Mischa Kläber, Deutscher Oympischer SportBund, Ressortleitung S2
Präventionspolitik, Gesundheitsmanagement,
o Herr Prof. Dr. Sabine Kliesch, Universitätsklinikum Münster, Centrum für
Reproduktionsmedizin und Andrologie,
o Herr Prof. Dr. Theodor Klotz, Klinikum Weiden, Klinik für Urologie, Andrologie und
Kinderurologie,
o Herr Dr. Heribert Schorn
o Herr Frank Scheinert, Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) Jungen- und Männerarbeit Sachsen
e. V.,
o Herr Martin Schumacher, Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für
Sozialmedizin Niedersachsen e. V.,
o Frau Anne Starker, Robert Koch Institut, Fachgebiet Gesundheitsberichterstattung,
o Herr Prof. Dr. Heino Stöver, Fachhochschule Frankfurt am Main, FB 4 Soziale Arbeit und
Gesundheit,
o Herr Olaf Theuerkauf, Stiftung Männergesundheit,
o Herr Dr. Andreas Waltering, Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im
Gesundheitswesen,
o Herr Dr. Reinhard Winter, Netzwerk Jungen- und Männergesundheit / SOWIT,
o Herr Dr. Andreas Schoppa, BMG, Referatsleitung 424, Fragen geschlechtsspezifischer
Gesundheit, gesundheitliche Chancengleichheit.
Auswahl-/Berufungskriterien (Frage 10):
Die Expertinnen und Experten werden aufgrund ihrer beruflichen Ausbildung, ihres Fachwissens und
ihrer beruflichen Erfahrung ausgewählt. Die Hintergründe ergeben sich aus vorstehenden Angaben
zur aktuellen Tätigkeit. Das Bundesgremienbesetzungsgesetz (BGremBG) wird hierbei
berücksichtigt.
Evaluation (Frage 16):
Die Arbeit des Gremiums wird ständig durch das entsprechende Referat in der BZgA in
Zusammenarbeit mit dem BMG evaluiert und ggf. adjustiert.
Veröffentlichung (Frage 18):
Keine.
50 Expertengremium (Frage 1):
Expertengremium bzw. Lenkungsgruppe des Nationalen Aktionsbündnisses Wiederbelebung (NA-
WIB)
Rechtsgrundlage (Frage 5):
Erlass des BMG vom 07.06.2016 „Entwicklung und Umsetzung einer nachhaltigen Aufklärungs- und
Kommunikationsstrategie „Wiederbelebung-Verhalten im Notfall“ durch die BZgA“.
Auftrag (Frage 6):
Entwicklung und Durchführung einer öffentlichkeitswirksamen und langfristigen
Aufklärungskampagne zur Stärkung der Laienreanimation sowie Gründung und Koordinierung eines aus den
relevanten Akteuren bestehenden Nationalen Aktionsbündnisses „Wiederbelebung“. „Mitglieder des
Bündnisses sollen sein:
o Vertreter aus dem Bereich der Notfall- und Intensivmedizin
o Organisationen aus dem Bereich des Rettungswesens
o Stiftung Deutsche Anästhesiologie
o Deutscher Rat für Wiederbelebung e. V.
o Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin e. V.
o Berufsverband Deutscher Anästhesisten e. V.
o Deutsche Herzstiftung e. V.
o weitere relevante Organisationen, Fachgesellschaften, Förderer und Sponsoren
Berufungsdauer (Frage 7):
Unbefristete Berufung.
Anzahl der Sachverständigen (Frage 9): 17
Namen (und Fachexpertise):
o Herr Prof. Dr. med. Dietrich Andresen, Deutsche Herzstiftung e. V.,
o Herr Prof. Dr. med. Bernd Böttiger, Deutscher Rat für Wiederbelebung e. V.,
o Herr Prof. Dr. med. Jan Thorsten Gräsner, Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und
Intensivmedizin e. V.,
o Herr Dr. med. Ulrich Jost, Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e. V.,
o Frau Prof. Dr. med. Thea Koch, Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und
Intensivmedizin e. V.,
o Herr Prof. Dr. Dr. med. Alex Lechleuthner, Bundesverband der Ärztlichen Leiter
Rettungsdienst Deutschland e. V.,
o Herr Stefan Markus, Malteser Hilfsdienst e. V.,
o Herr Stefan Osche, Deutsches Rotes Kreuz,
o Herr Volker Parvu, Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin
e. V.,
o Herr Prof. Dr. med. Alexander Schleppers, Berufsverband Deutscher Anästhesisten e. V.,
o Herr Prof. Dr. med. Wolfgang Schöls, Deutsche Gesellschaft Kardiologie e. V.,
o Herr Prof. Dr. med. Karl Heinrich Scholz, Deutscher Rat für Wiederbelebung e. V.,
o Herr Ralf Sick, Johanniter-Unfall-Hilfe e. V.,
o Herr Michael Sonntag, Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e. V.,
o Herr Prof. Dr. Dr. h. c. Hugo Van Aken, Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und
Intensivmedizin e. V.,
o Herr Dr. med. Jan Wnent, Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin e.
V.,
o Herr Prof. Dr. med. Michael Müller, Deutscher Rat für Wiederbelebung e. V..
Auswahl-/Berufungskriterien (Frage 10):
Die Expertinnen und Experten werden aufgrund ihrer beruflichen Ausbildung, ihres Fachwissens und
ihrer beruflichen Erfahrung ausgewählt. Die Hintergründe ergeben sich aus vorstehenden Angaben
zur aktuellen Tätigkeit. Das Bundesgremienbesetzungsgesetz (BGremBG) wird hierbei
berücksichtigt.
Evaluation (Frage 16):
Es soll anhand der Daten des Deutschen Reanimationsregisters geprüft werden, inwieweit das Ziel,
die Laienreanimationsquote in Deutschland bis zum Jahr 2020 auf mindestens 50 Prozent zu erhöhen,
erreicht wird.
Veröffentlichung (Frage 18):
Informationen über die Aktivitäten des NAWIB und ggf. die der Bündnispartner werden
bedarfsweise auf der Webseite des NAWIB unter
www.wiederbelebung.de eingestellt.
51 Expertengremium (Frage 1):
Beratender Arbeitskreis des Kooperationsverbundes Gesundheitliche Chancengleichheit
Rechtsgrundlage (Frage 5):
Fachspezifische Entscheidung zur Umsetzung der gesetzlichen oder sonstigen Aufgaben der BZgA.
Auftrag (Frage 6):
Fachliche Beratung.
Berufungsdauer (Frage 7):
Unbefristete Berufung.
Anzahl der Sachverständigen (Frage 9): 42
Namen (und Fachexpertise):
o Herr Thomas Altgeld, Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin
Niedersachsen, Hannover,
o Frau Prof. Dr. Gesine Bär, Alice Salomon Hochschule, Berlin,
o Herr Michael Bellwinkel, ehemals BKK und GKV-Spitzenverband, Dortmund,
o Frau Christa Böhme, Deutsches Institut für Urbanistik, Berlin,
o Herr Stefan Bräunling, Gesundheit Berlin-Brandenburg, Berlin,
o Frau Christiane Bunge, Umweltbundesamt Berlin,
o Herr Udo Castedello, BBI GmbH, Berlin,
o Frau Dr. Birgit Cobbers, BMG, Berlin,
o Herr Lutz Decker, Deutscher Städtetag, Köln,
o Herr Prof. Dr. Raimund Geene, Hochschule Magdeburg-Stendal,
o Herr Prof. Dr. Johannes Georg Gostomzyk, Landeszentrale für Gesundheit Bayern,
München,
o Frau Nicole Graf, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit,
Berlin,
o Frau Iris Grimm, Bayerisches Zentrum für Prävention und Gesundheitsförderung, KGC
München,
o Frau Gerda Holz, Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik, Frankfurt am Main
o Herr Jens Hupfeld, GKV-Spitzenverband, Berlin,
o Frau Susanne Jordan, Robert Koch-Institut, Berlin,
o Frau Prof. Dr. Lotte Kaba-Schönstein, Hochschule Esslingen, Esslingen a. Neckar,
o Herr Dr. Guy Oscar Kamga Wambo, Deutsche Rentenversicherung, Berlin,
o Herr Holger Kilian, Gesundheit Berlin-Brandenburg, Berlin,
o Herr Stephan Koesling, Sächsische Landesvereinigung für Gesundheitsförderung, Dresden,
o Frau Ursula Krickl, Deutscher Städte- und Gemeindebund, Berlin,
o Herr Niels Löchel, Gesundheit Berlin-Brandenburg, Berlin,
o Frau Helene Luig-Arlt, Büro für Stadtteilmanagement, Langballig,
o Frau Dorothee Michalscheck, Landesvereinigung für Gesundheitsförderung in Schleswig-
Holstein, KGC Kiel,
o Frau Irene Michels, Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung
des Landes Schleswig-Holstein, Kiel,
o Herr Dr. Andreas Mielck, Helmholtz Zentrum München, Neuherberg b. München
o Frau Ulrike Pernack, Verband der Ersatzkassen – Bundesverband, Berlin,
o Herr Stefan Pospiech, Gesundheit Berlin-Brandenburg, Berlin,
o Frau Beate Proll, Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung, Hamburg,
o Herr Torben Sammet, Regierungspräsidium Stuttgart – Landesgesundheitsamt Baden-
Württemberg,
o Herr Uwe Sandvoss, Stadt Dormagen,
o Frau Maike Schmidt, Techniker Krankenkasse, Hamburg,
o Herr Rainer Schubert, Gesundheitsamt Braunschweig,
o Frau Dr. Dagmar Siewerts, BKK Dachverband, Berlin,
o Herr Andreas Staible, Bundesagentur für Arbeit, Nürnberg,
o Herr Klaus-Peter Stender, Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz, Hamburg,
o Frau Anke Tempelmann, AOK-Bundesverband, Berlin,
o Frau Dr. Gabriele Trost-Brinkhues, ehem. StädteRegion Aachen; Berufsverband der Kinder-
und Jugendärzte; Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des öffentlichen
Gesundheitsdienstes Aachen,
o Frau Judith Veit, Landesvereinigung für Gesundheitsförderung Mecklenburg-Vorpommern,
KGC, Schwerin,
o Herr Dr. Volker Wanek, GKV-Spitzenverband, Berlin,
o Frau Ines Weigelt-Boock, Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit Frauen und Familie
des Landes Brandenburg, Potsdam,
o Frau Dr. Simone Weyers, Universität Düsseldorf.
Auswahl-/Berufungskriterien (Frage 10):
Die Expertinnen und Experten werden aufgrund ihrer beruflichen Ausbildung, ihres Fachwissens und
ihrer beruflichen Erfahrung ausgewählt. Die Hintergründe ergeben sich aus vorstehenden Angaben
zur aktuellen Tätigkeit. Das Bundesgremienbesetzungsgesetz (BGremBG) wird hierbei
berücksichtigt.
Evaluation (Frage 16):
Eine Evaluation wurde bei Initiierung des Gremiums nicht vereinbart. Regelmäßig wird aber der
Erfolg bzw. der Nutzen anhand von Kriterien bestimmt, die unter Berücksichtigung der vereinbarten
Maßnahmen festgelegt werden.
Veröffentlichung (Frage 18):
Keine.
52 Expertengremium (Frage 1):
Beirat beim NFZH zur Unterstützung der Arbeit des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen (NZFH)
und der Bundestiftung Frühe Hilfen
Rechtsgrundlage (Frage 5):
Verwaltungsvereinbarung Fonds Frühe Hilfen (VV) (gem. § 3 Absatz 4 des Gesetzes zur Kooperation
und Information im Kinderschutz) über die Bundesstiftung Frühe Hilfen, Artikel 9 Beirat beim NZFH
und die Geschäftsordnung des Beirats des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen (NZFH), 3. Förderphase
2016–2019
Auftrag (Frage 6):
Unterstützung der Arbeit des NZFH und der Bundesstiftung Frühe Hilfen durch Beratung zu den
wissenschaftlichen und fachlichen Grundlagen und zur Qualitätssicherung in dem Arbeitsbereich Frühe
Hilfen, insbesondere:
o Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität der Maßnahmen nach Artikel 3 Absatz 1 Nr.
1 bis 3 durch deren Begleitung und Evaluierung,
o Entwicklung und modellhafte Erprobung von innovativen Ansätzen in den Frühen Hilfen zur
Schließung von Versorgungslücken und Weiterentwicklung von Angeboten,
o Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität der Maßnahmen im Sinne des
Stiftungszwecks in enger Kooperation mit den Landeskoordinierungsstellen durch
Dauerbeobachtungen, Transfer in die Praxis, Koordination des länderübergreifenden Austausches mit den
Ländern und den kommunalen Gebietskörperschaften sowie durch Öffentlichkeitsarbeit.
Der Beirat berät das NZFH bei der Entwicklung dazu vorgesehener Strategien und Konzepte und
hilft, bei der Ausrichtung der Maßnahmen die Qualität zu sichern, indem er dazu Stellung nimmt
und Empfehlungen ausspricht.
Berufungsdauer (Frage 7):
Analog zur Förderperiode des NZFH bis Dezember 2019.
Anzahl der Sachverständigen (Frage 9): 41
Namen (und Fachexpertise):
o Herr Dr. Christian Albring (Berufsverband der Frauenärzte e. V.),
o Herr Prof. Dr. Johann Behrens (Pädagogische Hochschule Schwäbisch Gmünd),
o Frau Prof. Dr. Karin Böllert (Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ)
o Frau Prof. Dr. Theda Borde (Alice Salomon Hochschule Berlin),
o Herr Prof. Dr. Wolfgang Böttcher (Westfälische Wilhelms-Universität Münster),
o Frau Tina Cappelmann (Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V.),
o Herr Dr. Thomas Fischbach (BVKJ e. V.),
o Frau Désirée Frese [Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK/AGJF)],
o Herrn Prof. Dr. Klaus Fröhlich-Gildhoff (Evangelische Hochschule Freiburg),
o Frau Renate Geuecke (Die Kinderschutz-Zentren e. V.),
o Frau Stephanie Götte (DIJuF e. V.),
o Frau PD Dr. H. Lilly Graß (Akademie für öffentliches Gesundheitswesen),
o Herr Stefan Hahn (Deutscher Städtetag),
o Frau Ulrike von Haldenwang (DHV e. V.),
o Frau Prof. Dr. Claudia Hellmers (Hochschule Osnabrück),
o Frau Michaela Herchenhan (DGSF e. V.),
o Frau Heike Herold (Frauenhauskoordinierung e. V.),
o Herr Sven Iversen (AGF e. V.),
o Prof. Dr. Tanja Jungmann (Universität Rostock),
o Herr Georg Kaesehagen-Schwehn (Deutscher Caritasverband e. V.),
o Frau Christine Köhler-Azara (AOLG),
o Herr Dr. Wilfried Kunstmann (Bundesärztekammer),
o Frau Cornelia Lange (Jugend- und Familienministerkonferenz),
o Frau Cordula Lasner-Tietze (Deutscher Kinderschutzbund),
o Herr Prof. Dr. Albert Lenz (Katholische Hochschule Nordrhein-Westfalen),
o Herr Dr. Wolf Lütje (DGPFG e. V.),
o Herr Prof. Dr. Volker Mall (Kbo-Kinderzentrum München),
o Herr Prof. Dr. Jörg Maywald (Deutsche Liga für das Kind),
o Frau Dr. Sandra Menk (BAGLJÄ),
o Frau Silke Naudiet (bke e. V.),
o Herr Dr. Jürgen Philipp (Deutscher Hausärzteverband e. V.),
o Herr Prof. Dr. Wolfgang Schröer (Universität Hildesheim),
o Frau Prof. Dr. Liane Simon (MSH Medical School Hamburg),
o Herr Prof. Dr. Gerhard H. Suess (HAW Hamburg),
o Frau Prof. Dr. Barbara Thiessen (Hochschule Landshut),
o Frau Prof. Dr. Ute Thyen (Uniklinikum Schleswig Holstein),
o Herr Maurice Tost (AOLG),
o Frau Dr. Gabriele Trost-Brinkhues (BVÖGD),
o Frau Angelika Wolff (BAGFW e. V.),
o Frau Prof. Dr. Ute Ziegenhain (Uniklinikum Ulm),
o Frau Elfriede Zoller (BeKD e. V.).
Auswahl-/Berufungskriterien (Frage 10):
Die Expertinnen und Experten werden aufgrund ihrer beruflichen Ausbildung, ihres Fachwissens und
ihrer beruflichen Erfahrung ausgewählt. Die Hintergründe ergeben sich aus vorstehenden Angaben
zur aktuellen Tätigkeit. Das Bundesgremienbesetzungsgesetz (BGremBG) wird hierbei
berücksichtigt.
Evaluation (Frage 16):
Eine retrospektive Befragung der Mitglieder des Beirats erfolgt zum Ende der Berufungsperiode im
November 2019.
Veröffentlichung (Frage 18):
Keine.
53 Expertengremium (Frage 1):
Fachbeirat der Geschäftsstelle Nationale Aufklärungs- und Kommunikationsstrategie zu Diabetes
mellitus (Fachbeirat GS Diabetes)
Rechtsgrundlage (Frage 5):
Einberufung im Rahmen des Projekts „Nationale Aufklärungs- und Kommunikationsstrategie zu
Diabetes mellitus“
Auftrag (Frage 6):
Der Fachbeirat der Nationalen Aufklärungs- und Kommunikationsstrategie zu Diabetes mellitus wird
berufen, um die BZgA bei der Entwicklung einer wissenschaftlich fundierten Aufklärungs- und
Kommunikationsstrategie zu Diabetes mellitus fachlich zu beraten. Ziel der Beiratsarbeit ist es außerdem,
eine breite, übergreifende Akzeptanz der zu entwickelnden Strategie zu erreichen.
Berufungsdauer (Frage 7):
Bis zur Beendigung des Projekts „Nationale Aufklärungs- und Kommunikationsstrategie zu Diabetes
mellitus“.
Anzahl der Sachverständigen (Frage 9): 32
Namen (und Fachexpertise):
o Frau Prof. Dr. Eva Baumann (Institut für Journalistik und Kommunikationsforschung,
Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover),
o Herr Prof. Dr. med. Stephan Bischoff (Geschäftsführender Direktor des Instituts für
Ernährungsmedizin Universität Hohenheim),
o Herr Prof. Dr. Michael Böhme (Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg im
Regierungspräsidium Stuttgart),
o Frau Dr. Brigitte Borrmann (Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen),
o Frau Dr. Franziska Diel (Dezernentin des Dez. 7 – Sektorenübergreifende Qualitäts- und
Versorgungskonzepte, Kassenärztliche Bundesvereinigung),
o Frau Prof. Dr. Marie-Luise Dierks (Institut für Epidemiologie, Sozialmedizin und
Gesundheitssystemforschung, Medizinische Hochschule Hannover),
o Frau Diana Drossel (Deutsche Diabetes-Hilfe – Menschen mit Diabetes e. V.),
o Herr Prof. Dr. med. Andreas Fritsche (Lehrstuhl für Ernährungsmedizin und Prävention, Innere
Medizin IV, Universitätsklinikum Tübingen),
o Frau Angela Gäbler-Rohrig (Dezernat VI – Medizin II, Deutsche Krankenhausgesellschaft),
o Frau Dr. Astrid Glaser (Deutsches Zentrum für Diabetesforschung),
o Frau Prof. Dr. med. Dr. Christine Graf (Institut für Bewegungs- und Neurowissenschaft,
Deutsche Sporthochschule Köln),
o Herr Dr. Bernd Hagen (Zentralinstitut für die Kassenärztliche Versorgung),
o Frau Dr. Nicola Haller (Verband der Diabetesberatungs- und Schulungsberufe in Deutschland
vdbd),
o Frau Heidi Hartmann (Deutscher Diabetiker Bund e. V., Bundesgeschäftsstelle),
o Herr Prof. Dr. Hans Hauner (Direktor des Else Kröner-Fresenius-Zentrums für
Ernährungsmedizin, Technische Universität München),
o Frau Prof. Dr. med. Andrea Icks (Direktorin des Instituts für Versorgungsforschung und
Gesundheitsökonomie, Heinrich Heine-Universität Düsseldorf)
o Frau Zeynep Kania (Abteilung Medizin, GKV-Spitzenverband),
o Frau Prof. Dr. Mathilde Kersting (Klinik für Kinder- und Jugendmedizin, Universitätsklinikum
der Ruhr-Universität Bochum Forschungsdepartment Kinderernährung (FKE)),
o Herrn Dr. Klaus Koch (Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen),
o Frau Ulrike Koller (Abteilung Kommunikation des Helmholtz Zentrum München – Deutsches
Forschungszentrum für Gesundheit und Umwelt),
o Herr Prof. Dr. Bernhard Kulzer (Leiter Psychosoziale Abteilung des Diabeteszentrums Bad
Mergentheim),
o Frau Nicole Mattig-Fabian (Geschäftsführung diabetesDE – Deutsche Diabetes-Hilfe),
o Herr Prof. Dr. med. Franz Rinninger (Zentrum für Innere Medizin, Universitätsklinikum
Hamburg-Eppendorf),
o Frau Corinna Schaefer (Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ)),
o Herr Dr. Olaf Spörkel (Leiter der Stabsstelle Nationales Diabetes-Informationszentrum,
Deutsches Diabetes-Zentrum (DDZ), Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf),
o Herr Dr. med. Til Uebel (Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin),
o Frau Dr. med. Anette Wahl-Wachendorf (Verband deutscher Betriebs- und Werksärzte, Leiterin
der BG BAU – Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft),
o Herr Dr. Klaus-Dieter Warz (Deutsche Diabetes Föderation e. V.),
o Herr Ulrich Weigeldt (Bundesvorsitzender des Deutschen Hausärzteverband e. V.),
o Herr Dr. Frank Wild (Leiter des Wissenschaftlichen Instituts des Verband der privaten
Krankenversicherung (PKV)),
o Frau Prof. Dr. med. Anette-Gabriele Ziegler (Direktorin des Instituts für Diabetesforschung
Helmholtz Zentrum München, Deutsches Forschungszentrum für Gesundheit und Umwelt),
o Herr Dr. Thomas Ziese (Projektleiter FG 24 Robert Koch-Institut).
Auswahl-/Berufungskriterien (Frage 10):
Die Expertinnen und Experten werden aufgrund ihrer beruflichen Ausbildung, ihres Fachwissens und
ihrer beruflichen Erfahrung ausgewählt. Die Hintergründe ergeben sich aus vorstehenden Angaben zur
aktuellen Tätigkeit. Das Bundesgremienbesetzungsgesetz (BGremBG) wird hierbei berücksichtigt.
Evaluation (Frage 16):
Es ist geplant, dass die gesamte Nationale Aufklärungs- und Kommunikationsstrategie zu Diabetes
mellitus nach Ende der Projektlaufzeit evaluiert wird. Die Arbeit des Fachbeirats ist hier somit
inbegriffen.
Veröffentlichung (Frage 18):
Keine.
54 Expertengremium (Frage 1):
Ärzteausschuss als Ausschuss der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ)
Rechtsgrundlage (Frage 5):
Vereinbarung zwischen dem Präsidenten der Bundesärztekammer und dem Präsidenten des PEI.
Auftrag (Frage 6):
Der Ärzteausschuss berät das PEI in Fragen der Arzneimittelsicherheit.
Berufungsdauer (Frage 7):
Unbefristete Berufung.
Anzahl der Sachverständigen (Frage 9): 4 ständige Mitglieder, ein Vertreter der Geschäftsstelle, ggf.
zusätzliche Experten.
Namen (und Fachexpertise):
o Herr Prof. Dr. Walter-Erich Aulitzky, Hämatologie und Internistische Onkologie,
o Frau Prof. Dr. Edeltraut Garbe (bis Januar 2016), Internistin und Epidemiologin,
o Herr Prof. Dr. Hilmar Prange, Neurologie,
o Frau Prof. Dr. Geraldine Rauch (ab Januar 2016), medizinische Biometrie,
o Frau Prof. Ursula Gundert-Remy, Pharmakologie,
o Dr. Katrin Bräutigam, Klinische Pharmakologin, Geschäftsführerin AkdÄ,
o Herr Dr. Thomas Stammschulte, Innere Medizin, Geschäftsstelle AkdÄ.
Auswahl-/Berufungskriterien (Frage 10):
Die Expertinnen und Experten werden aufgrund ihrer beruflichen Ausbildung, ihres Fachwissens und
ihrer beruflichen Erfahrung ausgewählt. Die Hintergründe ergeben sich aus vorstehenden Angaben
zur aktuellen Tätigkeit. Das Bundesgremienbesetzungsgesetz (BGremBG) wird hierbei
berücksichtigt. Die Expertise des AkdÄ umfasst klinische Pharmakologie, Innere Medizin, Hämatologie/
Onkologie, Immunologie, Neurologie und Epidemiologie. Bei Bedarf können zusätzliche Expertinnen und
Experten von der Geschäftsstelle der Arzneimittelkommission hinzugezogen werden, vorausgesetzt
die Interessenserklärung der jeweiligen Expertinnen und Experten liegt vor.
Evaluation (Frage 16):
Eine Evaluation wurde bei Initiierung des Gremiums nicht vereinbart. Regelmäßig wird aber der
Erfolg bzw. der Nutzen anhand von Kriterien bestimmt, die unter Berücksichtigung der vereinbarten
Maßnahmen festgelegt werden.
Veröffentlichung (Frage 18):
Keine.
55 Expertengremium (Frage 1):
Zentrale Ethik-Kommission für Stammzellenforschung (ZES)
Rechtsgrundlage (Frage 5):
Gesetz zur Sicherstellung des Embryonenschutzes im Zusammenhang mit Einfuhr und Verwendung
menschlicher embryonaler Stammzellen (Stammzellgesetz – StZG)
Auftrag (Frage 6):
Die Zentrale Ethik-Kommission für Stammzellenforschung prüft und bewertet anhand der
eingereichten Unterlagen, ob die Voraussetzungen nach § 5 erfüllt sind und das Forschungsvorhaben in diesem
Sinne ethisch vertretbar ist.
Berufungsdauer (Frage 7):
Drei Jahre.
Anzahl der Sachverständigen (Frage 9): 9
Namen (und Fachexpertise):
Biologie und Medizin:
o Herr Prof. Dr. Hans R. Schöler, Max-Planck-Institut für Molekulare Biomedizin, Münster,
o Frau Prof. Dr. Anna M. Wobus, Leibniz-Institut für Pflanzengenetik und
Kulturpflanzenforschung (IPK), Gatersleben,
o Herr Prof. Dr. Mathias Bähr, Neurologische Klinik, Georg-August-Universität Göttingen,
o Frau Prof. Dr. Katja Schenke-Layland, Naturwissenschaftliches und Medizinisches Institut
an der Universität Tübingen,
o Herr Prof. Dr. Anthony D. Ho, Med. Universitätsklinik und Poliklinik, Ruprecht-Karls-
Universität Heidelberg,
Ethik und Theologie:
o Frau JProf. Dr. Dr. Sabine Salloch, Institut für Medizinische Ethik und Geschichte der
Medizin, Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald,
o Herr Prof. Dr. mult. Nikolaus Knoepffler, Lehrstuhl für Angewandte Ethik, Friedrich-
Schiller-Universität Jena,
o Herr Prof. Dr. Klaus Tanner, Theologisches Seminar, Ruprecht-Karls-Universität
Heidelberg,
o Herr Prof. Dr. Dr. Antonio Autiero, Katholisch-Theologische Fakultät, Westfälische
Wilhelms-Universität Münster,
Auswahl-/Berufungskriterien (Frage 10):
Die Expertinnen und Experten werden aufgrund ihrer beruflichen Ausbildung, ihres Fachwissens und
ihrer beruflichen Erfahrung ausgewählt. Die Hintergründe ergeben sich aus vorstehenden Angaben
zur aktuellen Tätigkeit. Das Bundesgremienbesetzungsgesetz (BGremBG) wird hierbei
berücksichtigt.
Evaluation (Frage 16):
Eine Evaluation wurde bei Initiierung des Gremiums nicht vereinbart. Regelmäßig wird aber der
Erfolg bzw. der Nutzen anhand von Kriterien bestimmt, die unter Berücksichtigung der vereinbarten
Maßnahmen festgelegt werden.
Veröffentlichung (Frage 18):
Keine.
56 Expertengremium (Frage 1):
Kommission Antiinfektiva, Resistenz und Therapie (ART)
Rechtsgrundlage (Frage 5):
§ 23 Absatz 2 IfSG
Auftrag (Frage 6):
Aufgabe der Kommission ART ist es, Empfehlungen für Standards zu Diagnostik und Therapie von
Infektionskrankheiten nach aktuellem Stand der medizinischen Wissenschaft zu erstellen. Sie nimmt
auf dieser Grundlage eine medizinisch-epidemiologische Nutzen-Risiko-Abwägung zwischen dem
individuellen Interesse an einer wirksamen Behandlung und dem öffentlichen Interesse an einer
Erhaltung der Wirksamkeit von Antiinfektiva vor und berücksichtigt Belange der praktischen
Durchführung.
Berufungsdauer (Frage 7):
Grundsätzlich für die Dauer von 3 Jahren.
Anzahl der Sachverständigen (Frage 9): 17
Namen (und Fachexpertise):
o Frau Prof. Dr. med. Dr. rer. Nat. M. Abele-Horn, zuletzt: Institut für Hygiene und
Mikrobiologie der Universität Würzburg,
o Herr Prof. Dr. med. A. Altiner, Direktor des Instituts für Allgemeinmedizin der Universität
Rostock,
o Herr Prof. Dr. med. T. Bauer, Chefarzt an der Klinik für Pneumologie, Lungenklinik
Heckeshorn, HELIOS Klinikum Emil von Behring GmbH,
o Dr. med. I. Daniels-Haardt, Leiterin Fachbereich Gesundheitsschutz, Gesundheitsförderung
Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen,
o Frau Dr. Dr. K. de With Leiterin des Zentralbereiches Klinische Infektiologie am
Universitätsklinikum Carl Gustav Carus, Dresden,
o Herr Prof. Dr. med. M. Fabri, Oberarzt der Klinik und Poliklinik für Dermatologie und
Venerologie Uniklinik Köln,
o Frau Dr. med. A. Friedrichs, Oberärztin an der Klinik für Innere Medizin I, Fachärztin für
Innere Medizin, Infektiologie, Fachärztin für Medizinische Mikrobiologie, Virologie und
Infektionsepidemiologie, Antibiotic Stewardship Expertin (DGI), Leitung Antibiotic
Stewardship,
o Herr Prof. Dr. med. habil. Prof. Dr. h. c. U. Hoyme, Leitender Arzt der Klinik für
Frauenheilkunde und Geburtshilfe der Ilm-Kreis-Kliniken Arnstadt-Ilmenau,
o Herr Dr. med. A. Krenz-Weinreich, Ärztliche Leitung, LADR GmbH Medizinisches
Versorgungszentrum Plön,
o Herr Prof. Dr. med. Stefan Maier, Chefarzt, Chirurgische Klinik I, Kliniken Ostallgäu-
Kaufbeuren, Klinikum Kaufbeuren,
o Herr Dr. med. A. Meißner, Urologe, Academic Medical Center University of Amsterdam
,Department of Urology (G4-105), Amsterdam,
o Herr Prof. Dr. med. R. Müller, Hygienebeauftragter Arzt der Klinik und Poliklinik für HNO-
Heilkunde, Universitätsklinikum Carl Gustav Carus an der Technischen Universität Dresden,
Klinik und Poliklinik für HNO-Heilkunde,
o Frau Dr. W. Probst, Stellvertretende Chefapothekerin, Apotheke der Kliniken Landkreis
Heidenheim gGmbH,
o Herr Prof. Dr. med. B. Schmidt, Universität Regensburg, Institut für Medizin Herr ische
Mikrobiologie und Hygiene,
o Prof. Dr. med. H. Schroten, Direktor der Klinik für Kinder – und Jugendmedizin,
Universitätsmedizin Mannheim,
o Herr Dr. med. N. Spranger, Oberarzt, Unfallkrankenhaus Berlin Klinik für Unfallchirurgie
und Orthopädie,
o Herr Prof. Dr. med. K. Unertl, zuletzt: Universitätsklinik für Anästhesiologie und
Intensivmedizin, Universitätsklinik Tübingen.
Auswahl-/Berufungskriterien (Frage 10):
Die Expertinnen und Experten werden aufgrund ihrer beruflichen Ausbildung, ihres Fachwissens und
ihrer beruflichen Erfahrung ausgewählt. Die Hintergründe ergeben sich aus vorstehenden Angaben
zur aktuellen Tätigkeit. Das Bundesgremienbesetzungsgesetz (BGremBG) wird hierbei
berücksichtigt.
Evaluation (Frage 16):
Eine Evaluation wurde bei Initiierung des Gremiums nicht vereinbart. Regelmäßig wird aber der
Erfolg bzw. der Nutzen anhand von Kriterien bestimmt, die unter Berücksichtigung der vereinbarten
Maßnahmen festgelegt werden.
Veröffentlichung (Frage 18):
Die Empfehlungen der Kommission werden im Epidemiologischen Bulletin und auf der Internetseite
des RKI veröffentlicht.
57 Expertengremium (Frage 1):
Kommission Umweltmedizin und Environmental Public Health (KomUmedEPH)
Rechtsgrundlage (Frage 5):
Erlass des BMG
Auftrag (Frage 6):
Die Aufgabe der Kommission Umweltmedizin und Environmental Public Health besteht in der
Beratung der beiden Bundesoberbehörden Robert Koch-Institut und Umweltbundesamt zu aktuell
anliegenden Fragestellungen im Bereich Umweltmedizin und Gesundheit sowie im Bereich
Environmental Public Health unter der Berücksichtigung des aktuellen Beratungsbedarfs, der entsprechenden
Risikokommunikation oder der Berichterstattung im Rahmen der fachlichen Aufklärung (Auszug aus
der Geschäftsordnung).
Berufungsdauer (Frage 7):
Vier Jahre.
Anzahl der Sachverständigen (Frage 9): 17 berufene externe Mitglieder. 14 nicht berufene Gäste
(BMG, BMU, BfR, BfS, LAUG, UBA, RKI)
Namen (und Fachexpertise):
o Herr Prof. Dr. Karl-Christian Bergmann, Leitung: Polleninformationsdienst, Allergie-
Centrum-Charité, Klinik für Dermatologie, Venerologie und Allergologie, Charité –
Universitätsmedizin Berlin,
o Frau Prof. Dr. Gabriele Bolte, Leitung: Abteilung 5: Sozialepidemiologie, Universität
Bremen, Institut für Public Health und Pflegeforschung, Abteilung 5: Sozialepidemiologie,
o Frau Prof. Dr. Caroline Herr, Bayerisches Landesamt für Gesundheit und
Lebensmittelsicherheit, München,
o Frau Univ.-Prof. Dr. med. Astrid Heutelbeck, Direktorin: Institut für Arbeits-, Sozial- und
Umweltmedizin, Universitätsklinikum Jena, Institut für Arbeits-, Sozial- und
Umweltmedizin,
o Herr Dr. Henk (Henricus) Hilderink, Senior Researcher, Rijksinstituut voor
Volksgezondheid en Milieu (RIVM), Bilthoven, Niederlande
o Frau Prof. Dr. med. Barbara Hoffmann MPH, Leitung: Arbeitsgruppe Institut für
Arbeitsmedizin und Sozialmedizin, Center for Health and Society, Medizinische Fakultät, Heinrich-
Heine-Universität Düsseldorf,
o Frau Prof. Dr. Claudia Hornberg, Dipl.- Biol. Dipl.-Ökol., Leitung: Arbeitsgruppe 7: Umwelt
und Gesundheit, Universität Bielefeld, Fakultät für Gesundheitswissenschaften, AG 7
Umwelt und Gesundheit,
o Herr Dr. Klaus Koch, Leitung: Ressort Gesundheitsinformation,
o Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), Köln,
o Herr Univ.-Prof. Dr. med. Thomas Kraus, Direktor: Institut für Arbeits-, Sozial- und
Umweltmedizin, Universitätsklinikum Aachen AöR, Institut für Arbeitsmedizin und
Sozialmedizin,
o Frau Prof. Dr. Tobia Lakes, Mitarbeit: Angewandte Geoinformationsverarbeitung,
Humboldt-Universität zu Berlin, Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät, Geographisches
Institut,
o Frau Dr. Odile Mekel, Leitung: Fachbereich Gesundheitsdaten und -analysen,
Campusentwicklung, Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW), Bochum
o Herr Prof. Dr. med. Dennis Nowak, Direktor: Instituts und der Poliklinik für Arbeits-,
Sozial- und Umweltmedizin, Arbeits- und Umweltmedizin der Technischen Universität
München, Klinikum der LMU München, Innenstadt, Institut und Poliklinik für Arbeit- und
Umweltmedizin,
o Herr Dr. rer. nat. Matthias Otto, Tätigkeitsfeld: Umweltmedizin, Kinderumwelt gGmbH,
Georgsmarienhütte,
o Frau Dr. Alexandra Schneider, Dipl. Met., M.P.H., Leitung Forschungsgruppe:
Environmental Risks, Helmholtz Zentrum München – Deutsches Forschungszentrum für Gesundheit und
Umwelt (GmbH), Institute of Epidemiology,
o Frau Univ.-Prof. Dr. med. Claudia Traidl-Hoffmann, Direktorin; Lehrstuhl für
Umweltmedizin, Universitäres Zentrum für Gesundheitswissenschaften am Klinikum Augsburg,
Technische Universität München Helmholtz Zentrum München –Deutsches Forschungszentrum für
Gesundheit und Umwelt (GmbH)Institut für Umweltmedizin, IEM,
o Herr Professor Dr. med. Gerhard A. Wiesmüller, Leitung: Abteilung Infektions- und
Umwelthygiene, Gesundheitsamtes der Stadt Köln,
o Herr Prof. Dr. med. Hajo Zeeb, Leitung: Abteilung: Prävention und Evaluation, Leibniz-
Institut für Präventionsforschung und Epidemiologie – BIPS GmbH, Abteilung: Prävention
und Evaluation.
Auswahl-/Berufungskriterien (Frage 10):
Die Expertinnen und Experten werden aufgrund ihrer beruflichen Ausbildung, ihres Fachwissens und
ihrer beruflichen Erfahrung ausgewählt. Die Hintergründe ergeben sich aus vorstehenden Angaben
zur aktuellen Tätigkeit. Das Bundesgremienbesetzungsgesetz (BGremBG) wird hierbei
berücksichtigt.
Evaluation (Frage 16):
Eine Evaluation wurde bei Initiierung des Gremiums nicht vereinbart. Regelmäßig wird aber der
Erfolg bzw. der Nutzen anhand von Kriterien bestimmt, die unter Berücksichtigung der vereinbarten
Maßnahmen festgelegt werden.
Veröffentlichung (Frage 18):
Keine.
58 Expertengremium (Frage 1):
Gendiagnostik-Kommission (GEKO)
Rechtsgrundlage (Frage 5):
GenDG (2009)
Auftrag (Frage 6):
Der gesetzliche Auftrag an die Gendiagnostik-Kommission umfasst die Erstellung von Richtlinien
nach § 23 Absatz 2 GenDG, die Abgabe von Stellungnahmen nach § 16 Absatz 2 GenDG, die
Abgabe von gutachterlichen Stellungnahmen nach § 23 Absatz 5 GenDG und die nach § 23 Absatz 4
GenDG im Abstand von 3 Jahren zu erfolgenden Veröffentlichungen ihrer Tätigkeitsberichte, in
denen sie die Entwicklung in der genetischen Diagnostik bewertet.
Berufungsdauer (Frage 7):
Drei Jahre.
Anzahl der Sachverständigen (Frage 9): 18
Namen (und Fachexpertise):
o Frau Prof. Dr. Gabriele Gillessen-Kaesbach, Präsidentin der Universität zu Lübeck
o Frau Prof. Dr. Ute Felbor, Institut für Humangenetik, Universitätsmedizin Greifswald
o Herr Prof. Dr. Thomas Eggermann, Institut für Humangenetik, Universitätsklinikum RWTH
Aachen
o Herr Prof. Dr. Konstantin Miller, Institut für Humangenetik, Medizinische Hochschule
Hannover
o Frau Prof. Dr. Heike Bickeböller, Institut für Genetische Epidemiologie, Universitätsmedizin
Göttingen
o Frau PD Dr. Astrid Petersmann, Institut für Klinische Chemie und Laboratoriumsmedizin
Universitätsmedizin Greifswald
o Frau Prof. Dr. Mariam Klouche, Bremer Zentrum für Laboratoriumsmedizin
o Herr Prof. Dr. Karl Oliver Kagan Frauenklinik Universitätsklinikum Tübingen
o Frau Prof. Dr. Rita Schmutzler, Zentrum Familiärer Brust- und Eierstockkrebs
Universitätsklinikum Köln
o Herr Prof. Dr. Heymut Omran, Klinik und Poliklinik für Kinder- und Jugendmedizin –
Allgemeine Pädiatrie Universitätsklinikum Münster
o Herr Prof. Dr. Dr. Ingolf Cascorbi, Institut für Experimentelle und Klinische Pharmakologie
Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, Campus Kiel
o Frau Prof. Dr. Irene Esposito , Institut für Pathologie, Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
o Herr Prof. Dr. Rüdiger Lessig, Institut für Rechtsmedizin, Universitätsklinikum Halle (Saale)
o Herr Prof. Dr. Henning Rosenau, Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und
Medizinrecht, MLU Halle-Wittenberg
o Frau PD Dr. Dagmar Schmitz, Institut für Geschichte, Theorie und Ethik in der Medizin,
Universitätsklinikum RWTH Aachen
o Frau Dr. Katrin Grüber, Institut Mensch, Ethik und Wissenschaft gGmbH, Berlin
o Herr Christian Judith, Hamburg
o Herr Prof. Dr. Raimund Geene, Berlin School of Public Health, Alice Salomon Hochschule
Auswahl-/Berufungskriterien (Frage 10):
Die GEKO ist interdisziplinär und setzt sich aus den Fachbereichen Medizin, Biologie/Bioinformatik,
Ethik, Recht und Vertretern der auf Bundesebene maßgeblichen Organisationen für die
Interessenwahrnehmung der Patientinnen und Patienten, der Verbraucherinnen und Verbraucher und der
Selbsthilfe behinderter Menschen zusammen.
Evaluation (Frage 16):
Die Gendiagnostik-Kommission fasst in 3-jährigen Abständen einen Tätigkeitsbericht ab und
veröffentlicht diesen auf ihrer Homepage
Veröffentlichung (Frage 18):
Keine.
59 Expertengremium (Frage 1):
Nationale Kommission für die Polioeradikation
Rechtsgrundlage (Frage 5):
WHO GPEI Anschluss (WHA Resolution 41.28)
Auftrag (Frage 6):
Begleitung und Beurteilung der Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen zur Polioeradikation nach
WHA Resolution 41.28 in der Bundesrepublik Deutschland; Beratung des RKI bei den zur
Aufrechterhaltung der Poliofreiheit in Deutschland und damit in der WHO-Region Europa erforderlichen
Maßnahmen bis zur Erreichung einer weltweiten Poliofreiheit zu unterstützen.
Die Kommission bewertet die Surveillance der Poliofreiheit in Deutschland im Hinblick auf ihre
Effektivität und unterbreitet dem RKI erforderlichenfalls Vorschläge zu ihrer Weiterentwicklung. Die
Kommission schlägt dem RKI für den Fall eines Auftretens von Polio-Wildvirus in Deutschland
Empfehlungen zur Vorbeugung, Erkennung und Verhinderung der Weiterverbreitung vor.
Die Kommission nimmt die Aufgabe der nationalen Zertifizierungskommission (National
Certification Committee – NCC) auf Grundlage der jeweiligen Empfehlungen der Globalen
Zertifizierungskommission der WHO wahr. Sie prüft und bestätigt den Jahresbericht (Annual report on actions to
sustain polio-free status) des RKI an das regionale Zertifizierungskomitee der WHO (European
Regional Certification Committee).
Berufungsdauer (Frage 7):
Vier Jahre.
Anzahl der Sachverständigen (Frage 9): 1
Namen (und Fachexpertise):
Frau Dr. Grunhild Kilian-Kornell, niedergelassene Kinderärztin in Starnberg.
Auswahl-/Berufungskriterien (Frage 10):
Die Expertin wurde aufgrund ihrer beruflichen Ausbildung, ihres Fachwissens und ihrer beruflichen
Erfahrung ausgewählt. Die Hintergründe ergeben sich aus vorstehenden Angaben zur aktuellen
Tätigkeit. Das Bundesgremienbesetzungsgesetz (BGremBG) wurde hierbei berücksichtigt.
Evaluation (Frage 16):
Ja. Das regionale Zertifzierungskommittee der WHO prüft den jährlichen Bericht der Kommission
und schätzt anhand Ihrer Prüfung das Risiko der Wiedereinschleppung von Polio für Deutschland ein.
Veröffentlichung (Frage 18):
Keine.
60 Expertengremium (Frage 1):
Wissenschaftlicher Beirat der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
Rechtsgrundlage (Frage 5):
Erlasses des BMG vom 20.09.1996 (Bezug zur Ministerentscheidung (Herr Seehofer) vom
05.07.1996: Zustimmung zur Konzeption der Neuorientierung der Aufgaben der BZgA einschließlich
der Gründung eines Wissenschaftlichen Beirats)
Auftrag (Frage 6):
Wissenschaftliche fachliche Beratung.
Berufungsdauer (Frage 7):
Vier Jahre.
Anzahl der Sachverständigen (Frage 9): 12
Namen (und Fachexpertise):
o Frau Prof. Dr. Birgit Babitsch, Universität Osnabrück (Institut für Gesundheitsforschung und
Bildung (IGB)),
o Frau Prof. Dr. Eva Baumann, Hochschule für Musik Theater und Medien Hannover,
o Herr Prof. Dr. Jürgen Bengel, Institut für Psychologie (Albert-Ludwigs-Universität
Freiburg),
o Herr Prof. Dr. Heinz Bonfadelli, Universität Zürich (Institut für
Kommunikationswissenschaft und Medienforschung),
o Frau Prof. Dr. Gudrun Doll-Tepper, Freie Universität Berlin(Arbeitsbereich
Integrationspädagogik, Bewegung und Sport),
o Herr Univ-. Prof. Dr. med. Hans-Helmut König, "Zentrum für Psychosoziale Medizin,
Institut für Gesundheitsökonomie und Versorgungsforschung,
o Frau Prof. Dr. Eva Anette Rehfuess, "Ludwig-Maximilians-Universität München (Leitung
des Lehrstuhls für Public Health und Versorgungsforschung)",
o Herr Prof. Dr. Bernt-Peter Robra, Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg
(stellvertretender Vorsitzender),
o Frau Prof. Dr. Sabine Walper, Deutsches Jugendinstitut (Forschungsdirektorin),
o Herr Martin Weber, World Health Organization (WHO) Regional Office for Europe,
o Herr apl. Prof. Dr. med. Manfred Wildner, Landesinstitut für Gesundheit (Brückenprofessur
"Public Health Policy & Administration").
Auswahl-/Berufungskriterien (Frage 10):
Die Expertin wurde aufgrund ihrer beruflichen Ausbildung, ihres Fachwissens und ihrer beruflichen
Erfahrung ausgewählt. Die Hintergründe ergeben sich aus vorstehenden Angaben zur aktuellen
Tätigkeit. Das Bundesgremienbesetzungsgesetz (BGremBG) wurde hierbei berücksichtigt.
Evaluation (Frage 16):
Eine Evaluation wurde bei Initiierung des Gremiums nicht vereinbart. Regelmäßig wird aber der
Erfolg bzw. der Nutzen anhand von Kriterien bestimmt, die unter Berücksichtigung der vereinbarten
Maßnahmen festgelegt werden.
Veröffentlichung (Frage 18):
Keine.
61 Expertengremium (Frage 1):
Beirat des Deutschen Instituts für medizinische Dokumentation und Information (DIMDI)
Rechtsgrundlage (Frage 5):
Errichtungserlass vom 01.09.1969
Auftrag (Frage 6):
Fachliche Beratung des Instituts über die jeweiligen Bedürfnisse und Möglichkeiten der
Dokumentation und Information auf dem Gesamtgebiet der Medizin und ihrer Randgebiete.
Berufungsdauer (Frage 7):
Vier Jahre.
Anzahl der Sachverständigen (Frage 9): 7
Namen (und Fachexpertise):
o Frau Prof. Dr. Saskia Drösler, Schwerpunktbereich „Klassifikationen und Routinedaten“,
Hochschule Niederrhein, Fachbereich 10 Gesundheitswesen
o Herr Dr. Rainer Edelhäuser, Schwerpunktbereich „Datenbanken in der Überwachung
(Arzneimittel und Medizinprodukte)“, Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei
Arzneimitteln und Medizinprodukten (ZLG),
o Herr Dr. Andreas Franken, Schwerpunktbereich „Arzneimitteldaten und IT“, Bundesverband
der Arzneimittel-Hersteller e. V. (BAH),
o Frau Prof. Dr. Ursula Georgy, Schwerpunktbereich „Datenbanken und Datenbanknutzung“,
Technische Hochschule Köln, Fakultät für Informations- und
Kommunikationswissenschaften, Institut für Informationswissenschaft (IWS),
o Frau Heike E. Krüger-Brand, Schwerpunktbereich „medizinischer Journalismus“, Deutsches
Ärzteblatt,
o Frau Dr. Dagmar Lühmann, Schwerpunktbereich „HTA, evidenzbasierte Medizin“, Institut
für Allgemeinmedizin, Universitätsklinikum Hamburg Eppendorf,
o Frau Dr. Ingrid Schubert, Schwerpunktbereich „Datentransparenz“, Forschungsgruppe
Primärmedizinische Versorgung (PMV).
Auswahl-/Berufungskriterien (Frage 10):
Die Expertin wurde aufgrund ihrer beruflichen Ausbildung, ihres Fachwissens und ihre beruflichen
Erfahrung ausgewählt. Die Hintergründe ergeben sich aus vorstehenden Angaben zur aktuellen
Tätigkeit. Das Bundesgremienbesetzungsgesetz (BGremBG) wurde hierbei berücksichtigt.
Evaluation (Frage 16):
Eine Evaluation wurde bei Initiierung des Gremiums nicht vereinbart. Regelmäßig wird aber der
Erfolg bzw. der Nutzen anhand von Kriterien bestimmt, die unter Berücksichtigung der vereinbarten
Maßnahmen festgelegt werden.
Veröffentlichung (Frage 18):
Keine.
62 Expertengremium (Frage 1):
Wissenschaftlicher Beirat des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI)
Rechtsgrundlage (Frage 5):
Indirekt aus derjenigen für die Einrichtung eines Gemeinsamen Wissenschaftlichen Beirats für die
Behörden und Anstalten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit (GWB) im
Zusammenhang mit der Veröffentlichung des Gesundheitseinrichtungs-Neuordnungs-Gesetzes (GNG)
am 28. April 1994.
Auftrag (Frage 6):
Der Wissenschaftliche Beirat soll das Paul-Ehrlich-Institut dabei begleiten, seine fachliche und
wissenschaftliche Arbeit auf einem international konkurrenzfähigen Niveau durchzuführen. Der
Wissenschaftliche Beirat des Paul-Ehrlich-Instituts hat die Aufgabe,
o zur fachlichen und wissenschaftlichen Leistung des Paul-Ehrlich-Instituts regelmäßig
Stellung zu nehmen,
o bei der Entwicklung mittel- und langfristiger Ziele beratend mitzuwirken,
o die Zusammenarbeit mit anderen Forschungseinrichtungen zu fördern,
o bei der Optimierung der Institutsorganisation, insbesondere hinsichtlich der Arbeit im
fachlich-wissenschaftlichen Bereich, beratend zur Seite zu stehen und
o auf Anfrage fachlichen Rat im Vorfeld von Entscheidungen zu geben.
Berufungsdauer (Frage 7):
Vier Jahre.
Anzahl der Sachverständigen (Frage 9): 14
Namen (und Fachexpertise):
o Frau Prof. Dr. Barbara Bohle, Medizinische Universität Wien Zentrum für Physiologie und
Pathophysiologie Institut für Pathophysiologie,
o Herr Prof. Dr. Hans-Georg Eichler, Senior Medical Officer European Medicines, United
Kingdom,
o Herr Dr. Karl-Heinz Buchheit, Head of Department DBO EDQM The European Directorate
for the Quality of Medicines & Healthcare Council of Europe,
o Herr Prof. Dr. Michael P. Manns, Klinik für Gastroenterologie, Hepatologie und
Endokrinologie Medizinische Hochschule Hannover,
o Herr Prof. Dr. Reinhold E. Schmidt, Geschäftsführender Direktor des Zentrums Innere
Medizin Klinik für Immunologie und Rheumatologie Medizinische Hochschule Hannover,
o Herr Prof. Dr. Alexander von Gabain, Chairman of the SB of EIT Health,
o Herr Prof. Dr. Christian Bogdan, Mikrobiologisches Institut Klinische Mikrobiologie,
Immunologie und Hygiene,
o Herr Prof. Dr. Fred Zepp, Direktor des Zentrums für Kinder- und Jugendmedizin
Universitätsmedizin Mainz,
o Frau Prof. Dr. Simone Fulda, Direktorin Institut für Experimentelle Tumorforschung in der
Pädiatrie Goethe-Universität Frankfurt,
o Frau Prof. Dr. Christiane Herden, Institut für Veterinär- Pathologie Justus-Liebig-Universität
Gießen,
o Herr Prof. Dr. Thomas C. Mettenleiter Präsident des Friedrich-Loeffler-Instituts
Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit,
o P Herr rof. Dr. Hartmut Hengel Ärztlicher Direktor Institut für Virologie
Universitätsklinikum Freiburg,
o Frau Prof. Dr. Sigrun Smola, Institut für Virologie Universitätsklinikum des Saarlandes,
o Frau Prof. Dr. Hildegard Büning, Labor für Infektionsbiologie & Gentransfer Institut für
Experimentelle Hämatologie Medizinische Hochschule Hannover.
Auswahl-/Berufungskriterien (Frage 10):
Die Expertin wurde aufgrund ihrer beruflichen Ausbildung, ihres Fachwissens und ihrer beruflichen
Erfahrung ausgewählt. Die Hintergründe ergeben sich aus vorstehenden Angaben zur aktuellen
Tätigkeit. Das Bundesgremienbesetzungsgesetz (BGremBG) wurde hierbei berücksichtigt.
Evaluation (Frage 16):
Eine Evaluation wurde bei Initiierung des Gremiums nicht vereinbart. Regelmäßig wird aber der
Erfolg bzw. der Nutzen anhand von Kriterien bestimmt, die unter Berücksichtigung der vereinbarten
Maßnahmen festgelegt werden.
Veröffentlichung (Frage 18):
Keine.
63 Expertengremium (Frage 1):
Wissenschaftlicher Beirat des Robert Koch-Instituts (RKI)
Rechtsgrundlage (Frage 5):
Fachspezifische Entscheidung zur Umsetzung der gesetzlichen oder sonstigen Aufgaben des RKI.
Auftrag (Frage 6):
Begleitung des RKI bei der Durchführung der fachliche Arbeit auf einem international
konkurrenzfähigen Niveau.
Berufungsdauer (Frage 7):
Vier Jahre.
Anzahl der Sachverständigen (Frage 9): 14
Namen (und Fachexpertise):
o Herr Prof. Dr. Stephan Becker, Institut für Virologie, Universität Marburg
o Frau Prof. Dr. Petra Dersch, Abt. Molekulare Infektionsbiologie, Helmholtz-Zentrum für
Infektionsforschung (HZI), Braunschweig
o Herr Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Jörg Hacker, Deutsche Akademie der Naturforscher
Leopoldina, Halle
o Frau Dr. Anja Hauri Epidemiologie, Hessisches Landesprüfungs- und Untersuchungsamt im
Gesundheitswesen
o Herr Prof. Dr. Franz Xaver Heinz, Institut für Virologie, Medizinische Universität Wien
o Prof. Dr. med. Susanne Herold, Medizinische Klinik II, Pneumologie, Infektiologie und
Intensivmedizin, Universitätsklinikum Gießen und Marburg (UKGM)
o Prof. Dr. Petra Kolip, Fakultät für Gesundheitswissenschaften, School of Public Health –
WHO Collaborating Center, Universität Bielefeld
o Herr Prof. Dr. Michael P. Manns, Abt. Gastroenterologie und Hepatologie, Medizinische
Hochschule Hannover
o Prof. Dr. Jacqueline Müller-Nordhorn, Bayerisches Landesamt für Gesundheit und
Lebensmittelsicherheit, Bayerisches Krebsregister
o Herr Prof. Dr. Georg Peters (†), Institut für Medizinische Mikrobiologie,
Universitätsklinikum Münster
o Herr Prof. Dr. Mathias Pletz, Zentrum für Infektionsmedizin und Krankenhaushygiene,
Universitätsklinikum Jena
o Herr Dr. Matthias Pulz, Niedersächsisches Landesgesundheitsamt, Hannover
o Dr. Claudia Stein Observer, World Health Organization, Regional Office for Europe,
Copenhagen
o Herr Prof. Dr. med. Sebastian Suerbaum, Medizinische Mikrobiologie und
Krankenhaushygiene, Max von Pettenkofer-Institut, Ludwig-Maximilians-Universität München
o Frau Prof. Dr. med. Ulrike Wieland, Institut für Virologie, Universitätsklinik Köln
Auswahl-/Berufungskriterien (Frage 10):
Die Expertin wurde aufgrund ihrer beruflichen Ausbildung, ihres Fachwissens und ihrer beruflichen
Erfahrung ausgewählt. Die Hintergründe ergeben sich aus vorstehenden Angaben zur aktuellen
Tätigkeit. Das Bundesgremienbesetzungsgesetz (BGremBG) wurde hierbei berücksichtigt.
Evaluation (Frage 16):
Eine Evaluation wurde bei Initiierung des Gremiums nicht vereinbart. Regelmäßig wird aber der
Erfolg bzw. der Nutzen anhand von Kriterien bestimmt, die unter Berücksichtigung der vereinbarten
Maßnahmen festgelegt werden.
Veröffentlichung (Frage 18):
Keine.
2. Gibt es bei dem Bundesministerium oder den ihm nachgeordneten
Bundesbehörden Expertengremien, die sich ihrem Auftrag nach mit Einzelaspekten
der Digitalisierung oder der Digitalisierung grundsätzlich befassen, und
wenn ja, welche?
Aspekte der Digitalisierung spielen in verschiedenen Gremien eine Rolle. Die
nachstehenden Gremien von BMG und Behörden im Geschäftsbereich
beschäftigen sich insbesondere mit Einzelaspekten der Digitalisierung, ohne dass diese im
Auftrag näher aufgeführt sind.
Koordinierungsgruppe des Aktionsplans zur Verbesserung der
Arzneimitteltherapiesicherheit des BMG
Gemeinsamer Planungsrat für die Zusammenarbeit von Bund und Ländern bei
der Umsetzung des elektronischen Melde- und Informationssystems (DEMIS-
Planungsrat)
Ständige Impfkommission beim Robert Koch-Institut (STIKO)
Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO)
Schwimm- und Badebeckenwasserkommission (BWK)
Trinkwasserkommission (TWK)
Kommission zur Bewertung der gemäß § 18 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
geprüften Entwesungsmittel und -verfahren sowie der Wirksamkeit von Mitteln
und Verfahren gegen Hygieneschädlinge (Entwesungsmittelkommission)
Expertenbeirat Influenza
Nationale Kommission für die Polioeradikation
Nationale Verifizierungskommission Masern/Röteln beim Robert Koch-
Institut (NAVKO)
Wissenschaftlicher Beirat für Public Health Mikrobiologie
Wissenschaftlicher Beirat des RKI
Koordinierungsgremium Strategie BIS 2030
Fachkommission nach dem Pflegeberufegesetz
Kommission Gesundheitsberichterstattung und Gesundheitsmonitoring am
RKI (GBEMON)
Beirat am Zentrum für Krebsregisterdaten am RKI
Steuerungsgruppe des Nationaler Krebsplans
Nationales Aktionsbündnis Wiederbelebung (NAWIB)
Wissenschaftlicher Beirat der Nationalen Diabetes-Surveillance am RKI
Fachbeirat der Nationalen Aufklärungs- und Kommunikationsstrategie
Diabetes mellitus der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Arbeitsgruppe 3 der Konzertierten Aktion Pflege (Innovative
Versorgungsansätze und Digitalisierung).
Internationale Beratergremium zu Globaler Gesundheit
Nationalen Aktionsbündnisses Wiederbelebung
Kommission Antiinfektiva, Resistenz und Therapie (ART)
Gendiagnostik-Kommission (GEKO)
Arbeitskreis Blut
3. Gibt es bei dem Bundesministerium oder den ihm nachgeordneten
Bundesbehörden Expertengremien, die sich ihrem Auftrag nach mit Fragen des
Verbraucherschutzes befassen, und wenn ja, welche?
Die nachstehenden Gremien von BMG und Behörden im Geschäftsbereich
beschäftigen sich mit Einzelaspekten des Verbraucherschutzes, ohne dass diese im
Auftrag näher aufgeführt sind.
Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht
Sachverständigenausschuss für Apothekenpflicht
Koordinierungsgruppe des Aktionsplans zur Verbesserung der
Arzneimitteltherapiesicherheit des BMG
Kommission nach § 25 Absatz 6 und 7 des Arzneimittelgesetzes (AMG) für
den veterinärmedizinischen Bereich
Arbeitskreis Blut
Sachverständigenausschuss nach § 1 Absatz 2 Betäubungsmittelgesetz (BtMG)
und nach § 7 Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG)
Ständige Impfkommission beim Robert Koch-Institut (STIKO)
Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO)
Schwimm- und Badebeckenwasserkommission (BWK)
Kommission Antiinfektiva, Resistenz und Therapie (ART)
Trinkwasserkommission (TWK)
Entwesungsmittelkommission
Expertenbeirat Influenza
Nationale Kommission für die Polioeradikation
BLBG zur Novellierung der Hebammenausbildung
Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Gesamtkonzept Gesundheitsfachberufe“
Expertengremium zur Vorbereitung einer bundesrechtlichen
Ausbildungsregelung in der Anästhesietechnischen Assistenz und der Operationstechnischen
Assistenz (Expertengremium ATA/OTA)
BLBG zur Novellierung der Psychotherapeutenausbildung
BLBG zum Masterplan Medizinstudium 2020
Beirat am Zentrum für Krebsregisterdaten am RKI
4. Gibt es bei dem Bundesministerium oder den ihm nachgeordneten
Bundesbehörden Expertengremien, die sich ihrem Auftrag nach mit den Interessen
kleiner und mittelständischer Unternehmen befassen, und wenn ja, welche?
Die von BMG und den Behörden im Geschäftsbereich des BMG unterhaltenen
Gremien befassen sich nicht vordergründig mit den Interessen kleiner und
mittelständischer Unternehmen. Einzelaspekte der Gremientätigkeiten können deren
Interessen tangieren, ohne dass diese im Auftrag genannt sind und hier näher
ausgeführt werden können.
8. Plant das Bundesministerium in dieser Amtsperiode die Einrichtung
zusätzlicher Expertengremien, und wenn ja, welche, und mit welchen Aufgaben?
Im Rahmen des partizipativ gestalteten Dialogs zur Weiterentwicklung der Hilfen
für psychisch erkrankte Menschen wird das BMG eine „Dialog-Gruppe“
einrichten, die aus rund 30 Vertretern von Fachverbänden, Betroffenen- und
Selbsthilfeorganisationen sowie weiteren Experten bestehen wird. Ziel des Dialogs ist die
Erarbeitung von konsentierten Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Hilfen
für psychisch erkrankte Menschen. Die Einrichtung weiterer Expertengremien ist
zu diesem Zeitpunkt nicht geplant.
11. Wie ist jeweils die fachliche und/oder personelle Beteiligung der Interessen
kleiner und mittelständischer Unternehmen gewährleistet?
Sofern bei der Berufung der Expertinnen und Experten in die Gremien des BMG
und der Geschäftsbereichsbehörden eine Einflussnahme möglich ist, wird auf
eine ausgewogene Besetzung geachtet. Diese ergibt sich aus vorstehenden
Angaben zu Frage 9. Vertretungen der Verbraucher- und Patientenverbände haben
regelmäßig ein Teilnahmerecht und fassen teilweise Beschlüsse mit.
So ist u. a. im Sachverständigenausschuss für Apothekenpflicht die
Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherinnen und Verbraucher vertreten. Ein
Sachverständiger des Beirats am Zentrum für Krebsregisterdaten vertritt explizit die Interessen
und Positionen der betroffenen, an Krebs erkrankten Personen. Bei der
Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention bei RKI werden im
Rahmen eines regelhaft durchgeführten Anhörungsverfahrens alle Entwürfe von
Empfehlungen der Kommission den Ländern, den zuständigen
Fachgesellschaften sowie betroffenen Körperschaften und Verbänden zur Kenntnis mit der Bitte
um Stellungnahme übermittelt.
Patientinnen und Patienten werden als Verbraucher im Gesundheitswesen
betrachtet und insofern durch Einbindung von Patientenvertretungen in einige
Expertengremien eingebunden. Beispielsweise sind in der Koordinierungsgruppe
des Aktionsplans zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit des BMG
Patientenvertretungen benannt, im Arbeitskreis Blut sind nach § 24 TFG
Verbrauchervertretungen (z. B. Patientinnen und Patienten und Ärztinnen und Ärzte)
als ordentliche Mitglieder berufen.
12. Wie ist jeweils die fachliche und/oder personelle Beteiligung der Interessen
der Verbraucher gewährleistet?
Sofern bei der Berufung der Expertinnen und Experten in die Gremien des BMG
und der Geschäftsbereichsbehörden eine Einflussnahme möglich ist, wird auf
eine ausgewogene Besetzung geachtet. Diese ergibt sich aus vorstehenden
Angaben zu der Frage 9. Die Interessen kleiner und mittelständischer Unternehmen
sind bei einigen Gremien bei der Berufungsauswahl der Expertinnen und
Experten oder über die berufenden Institutionen berücksichtigt.
So werden die Verordnungen über die Verschreibungspflicht und
Apothekenpflicht von Arzneimitteln im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für
Wirtschaft und Energie erlassen. In der Koordinierungsgruppe des Aktionsplans
zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit werden Vertretungen der
pharmazeutischen Industrie anlassbezogen hinzugezogen.
In den Sachverständigenausschuss nach § 1 Absatz 2 des
Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) und nach § 7 des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes (NpSG)
wurden neben den 13 stimmberechtigten Sachverständigen fünf nicht
stimmberechtigte Mitglieder berufen. Drei dieser nicht stimmberechtigten Mitglieder sind bei
Verbänden der pharmazeutischen Industrie tätig, die auch kleine und
mittelständische Unternehmen als Mitglieder haben.
13. Wie viele Mitarbeiter befassen sich im Bundesministerium und den ihm
nachgeordneten Bundesbehörden mit Aspekten der Digitalisierung (bitte
jeweils im Verhältnis zur Gesamtmitarbeiterzahl der in der jeweiligen Behörde
tätigen Mitarbeiter angeben)?
In der Abteilung 5 „Digitalisierung und Innovation“ des BMG sind derzeit
45 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Aspekten der Digitalisierung befasst
(Gesamtbeschäftigtenzahl: 771). Darüber hinaus werden auch in anderen
Abteilungen des BMG regelmäßig Aspekte der Digitalisierung behandelt. Eine valide
Beschäftigtenzahl lässt sich diesbezüglich nicht ermitteln.
Auch die Geschäftsbereichsbehörden beschäftigen sich vielfältig mit Aspekten
der Digitalisierung, auch wenn keine Organisationseinheit oder Person
unmittelbar und direkt mit Digitalisierung beauftragt ist. Bestandteile der technischen
Weiterentwicklung und Neuerschließung sind aber insbesondere hinsichtlich der
Forschung und der Forschungsmethoden Teil der täglichen Arbeit. Eine valide
Zahl der Beschäftigten, die einen Rückschluss auf reine Digitalisierungsprozesse
zulässt, lässt sich auch hier nicht ermitteln.
Gesamtbeschäftigtenzahlen (teilweise gerundet):
BfArM 1 100
BZgA 336
DIMDI 166
PEI 814
RKI 1 200
14. Wie viele Mitarbeiter befassen sich im Bundesministerium und den ihm
nachgeordneten Bundesbehörden mit Aspekten des Verbraucherschutzes
(bitte jeweils im Verhältnis zur Gesamtmitarbeiterzahl der in der jeweiligen
Behörde tätigen Mitarbeiter angeben)?
Aspekte des Verbraucherschutzes haben in verschiedensten Themenbereichen
des BMG eine hohe Bedeutung. Eine valide Beschäftigtenzahl, die sich mit
diesem Aspekt befasst, kann jedoch nicht eruiert werden.
15. Wie viele Mitarbeiter befassen sich im Bundesministerium und den ihm
nachgeordneten Bundesbehörden mit für kleine und mittelständische
Unternehmen relevanten Themen (bitte jeweils im Verhältnis zur
Gesamtmitarbeiterzahl der in der jeweiligen Behörde tätigen Mitarbeiter angeben)?
Es gibt im BMG und den Geschäftsbereichsbehörden keine originäre
Zuständigkeit für Themen, die kleine und mittelständische Unternehmen betreffen. Im
Einzelfall stehen Aufgaben und Maßnahmen des BMG auch im Zusammenhang mit
kleinen und mittelständischen Unternehmen. Eine valide Beschäftigtenzahl, die
sich mit dieser Thematik befasst, kann jedoch nicht angegeben werden.
17. Wie bemisst das Bundesministerium den Erfolg oder Nutzen seiner
Expertengremien?
Die Arbeit der Expertengremien dient überwiegend der Erstellung von
Empfehlungen und anderen untergesetzlichen Maßnahmen. Bei der Vorbereitung von
Rechtsetzungsverfahren dienen die Experten- und Bund-Ländergremien dem
Austausch über für das jeweilige Verfahren wichtige Aspekte. Die gewonnenen
Erkenntnisse können anschließend unmittelbar in die Erarbeitung der
Gesetzoder Verordnungsentwürfe einfließen. Regelmäßig wird der Erfolg bzw. der
Nutzen anhand von Kriterien bestimmt, die unter Berücksichtigung der vereinbarten
Maßnahmen festgelegt werden. Die Arbeit einiger Expertengremien genießt
insbesondere in der Fachwelt hohes Ansehen, so dass es eines Nachweises ihrer
Nützlichkeit grundsätzlich nicht bedarf. In anderen Gremien wird der Nutzen
durch die gesetzliche Aufgabenstellung definiert. Als Beispiel ist hier der
Sachverständigenausschuss nach § 1 Absatz 2 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG)
und nach § 7 des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes (NpSG) zu nennen.
19. Hält das Bundesministerium es zum Nachweis der Nützlichkeit oder aus
anderen Gründen für sinnvoll, für Referentenentwürfe aus dem eigenen Haus
einen „legislativen Fußabdruck“ bezüglich der Beiträge ihrer eigenen
Expertengremien einzuführen?
Die Bundesregierung tritt für ein offenes und transparentes Regierungshandeln
ein. Unter anderem hat das Bundeskabinett am 15. November 2018 zur Erhöhung
der Transparenz im Gesetzgebungsverfahren beschlossen, Gesetz- und
Verordnungsentwürfe jeweils spätestens mit Kabinettbeschluss zu veröffentlichen.
Darüber hinaus veröffentlichen die Bundesministerien Entwürfe für Gesetze im
Rahmen ihres jeweiligen Internetauftritts. Links dazu befinden sich auf der bereits
bestehenden Unterseite „Gesetzesvorhaben der Bundesregierung“ auf www.
bundesregierung.de. Eingegangene Stellungnahmen von beteiligten Verbänden
werden ebenfalls veröffentlicht, sofern diese einer Veröffentlichung nicht
widersprechen.
Im Übrigen wirken Expertengremien je nach Auftrag und Mandat in der Regel
nicht unmittelbar auf den Gesetzgebungsprozess ein, insofern kann auch die
Frage nach der Sinnhaftigkeit der Erfassung deren Arbeitsergebnisse in Richtung
eines „legislativen Fußabdrucks“ im Sinne des Fragestellers nicht pauschal
beurteilt werden. Nach Abschluss des Willensbildungsprozesses innerhalb der
Bundesregierung ist der Gesetzgebungsprozess zudem nicht mehr alleinige
Zuständigkeit der Exekutive.
20. Nach welchen Kriterien entscheidet das Bundesministerium, ob es die
Empfehlungen seiner Expertengremien aufgreift?
Die Empfehlungen der Expertengremien werden unter Berücksichtigung
insbesondere von fachlichen Gesichtspunkten, Erforderlichkeit, Angemessenheit,
Machbarkeit und Kosteneffizienz geprüft. Liegen Kriterien vor, die gesetzlich
festgelegt sind oder die bei Initiierung des Gremiums vereinbart wurden, werden
diese berücksichtigt. So werden z. B. die Voten der Sachverständigenausschüsse
für Verschreibungspflicht und Apothekenpflicht entsprechend den im
Arzneimittelgesetz vorgesehenen Kriterien für die Verschreibungspflicht und die
Apothekenpflicht bei der Erarbeitung der entsprechenden Verordnungen berücksichtigt.
Bei der Zulassungen von Tierarzneimitteln wird der höchstmögliche Standard im
Sinne der Tiergesundheit angestrebt; Empfehlungen werden unter diesem
Gesichtspunkt bewertet.
21. Welcher Betrag im Bundeshaushalt 2019 ist für die Arbeit der an das
Bundesministerium und die nachgeordneten Bundesbehörden angegliederten
Expertengremien bereitgestellt bzw. für diese Legislaturperiode geplant?
Behörde Betrag in Tausend Euro (T€)
BMG 18
BfArM 100
BZgA 11
DIMDI 6
PEI 9
RKI 199
22. Welcher Betrag im Bundeshaushalt 2019 ist für die Öffentlichkeitsarbeit der
an das Bundesministerium und die nachgeordneten Bundesbehörden
angegliederten Expertengremien bereitgestellt bzw. für diese Legislaturperiode
geplant?
Es sind über die zu den in der Antwort zu Frage 21 genannten Haushaltsmittel
keine gesonderten Mittel bereitgestellt. Die Öffentlichkeitsarbeit der Gremien
erfolgt i. d. R. kostenneutral.
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken,
www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim,
www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]