[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom
21. Februar 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/7994
19. Wahlperiode 25.02.2019
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. André Hahn, Gökay Akbulut,
Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/7114 –
Spitzensportförderung durch die Bundeswehr
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
„Der Sport ist Dienst an der Volksgesundheit, und er ist völlig unentbehrlich,
wenn wir die Leistungskraft unseres Volkes für die großen Aufgaben der
Zukunft erhalten wollen“ – so der Bundestagsabgeordnete und spätere
Bundesminister der Verteidigung und NATO-Generalsekretär Dr. Manfred Wörner am
1. Dezember 1967 im Bundestag (siehe auch „Der Sport hat’s mit dem Kreuz“,
taz vom 28. Januar 2018). Mit einem Beschluss forderte der Deutsche
Bundestag am 8. Mai 1968 die Bundesregierung auf, „zur Förderung von
Spitzensportlern bei der Bundeswehr Fördergruppen einzurichten“. Seit 1992 gewannen
Sportsoldatinnen und Sportsoldaten bei der Teilnahme an 15 Olympischen
Sommer- und Winterspielen 269 Medaillen.
Das „Modell Sportsoldat“ ist auch nicht unumstritten. Dies wird u. a. in den
Beiträgen „Viele Sportsoldaten hängen nur rum“ (
www.zeit.de/sport/2012-
08/sportfoerderung-/komplettansicht?print) sowie „Sportförderung der
Bundeswehr – Kriegführen auf der Aschebahn“ (siehe
https://verqueert.de/
sportfoerderung-der-bundeswehr-kriegfuehren-auf-der-aschebahn/ vom 24. März
2016) deutlich.
Auf ihrer Internetseite schreibt die Bundeswehr unter der Überschrift „Auftrag
Spitzensport“: „Die Bundeswehr leistet einen großen Beitrag zur
Sportförderung in Deutschland. Diese ist von öffentlichem Interesse, denn Sport hat einen
hohen gesellschaftspolitischen Wert – vor allem in gesundheitlicher und
sozialer Hinsicht. Spitzensportler werden hier als Vorbilder und Botschafter ihrer
Sportart wahrgenommen. Nach außen repräsentieren sie die Bundesrepublik
Deutschland. Schließlich wird das Bild Deutschlands in der Welt auch durch
das Auftreten seiner Athleten bei internationalen Wettkämpfen geprägt“ (www.
bundeswehr.de/portal/a/bwde/start/streitkraefte/truppe/spitzensport, Stand:
September 2016 bzw. Stand: 4. Oktober 2017).
Auf der Internetseite der Athletenkommission sind aktuellere Informationen
(August 2018) einsehbar, die sich auf die Gespräche zur Weiterentwicklung der
beruflichen Möglichkeiten im Rahmen der Bundeswehr-Sportförderung
beziehen: „Inzwischen wurde das Sportförderkonzept der Bundeswehr unter
Einbindung der Athletenkommission erweitert und flexibilisiert, um Athleten/innen
eine bessere Zukunftsperspektive und mehr Mitspracherecht zu ermöglichen.“
(
www.athletenkommission.de/single-post/2018/08/10/Weiterentwicklung-Sportf%
C3%B6rderung-der-Bundeswehr). Bis zum jetzigen Zeitpunkt liegt dem
Deutschen Bundestag das erwähnte erweiterte Konzept nicht vor.
Im Zusammenhang mit der Leistungssportreform und den geplanten
Änderungen der Spitzensportförderung durch den Bund (
www.bmi.bund.de/SharedDocs/
downloads/DE/publikationen/themen/sport/sport-spitzensport-neustrukturierung.
pdf?__blob=publicationFile&v=1) sollten auch die einzelnen
Sportförderbereiche im Spitzensport durch den Gesetzgeber genauer betrachtet werden.
1. Wann beabsichtigen das Bundesministerium der Verteidigung bzw. die
Bundeswehr den Abgeordneten des Deutschen Bundestages das erweiterte
Sportförderkonzept der Bundeswehr vorzulegen?
Die Weiterentwicklung der Spitzensportförderung der Bundeswehr – in obiger
Frage als erweitertes Sportförderkonzept bezeichnet – wurde in der 71. Sitzung
des Sportausschusses des Deutschen Bundestages am 21. Juni 2017 unter
Tagesordnungspunkt 3 durch den Parlamentarischen Staatssekretär Dr. Ralf Brauksiepe
und den Abteilungsleiter Ausbildung Streitkräfte im Kommando
Streitkräftebasis, Brigadegeneral Markus Kurczyk, vorgestellt.
Der Sportausschuss des Deutschen Bundestages hat diese Weiterentwicklung
zustimmend zur Kenntnis genommen.
2. Welche Veränderungen sind hinsichtlich der beruflichen Laufbahn von
Sportsoldatinnen und Sportsoldaten (auch im Anschluss an die sportliche
Karriere) vorgesehen bzw. bereits umgesetzt?
Umgesetzt wurden:
Die Flexibilisierung der Laufbahnausbildung Spitzensport infolge:
o Verkürzung der Basisgrundausbildung von sechs Wochen auf vier Wochen,
o Verkürzung der Laufbahnausbildung zum Feldwebel Spitzensport von acht
Wochen auf vier Wochen.
Die Möglichkeit der Anschlussverwendung, nach der aktiven Sportkarriere, als
hauptamtliche Trainer Sport/Körperliche Leistungsfähigkeit zur
Professionalisierung der Sportausbildung in der Truppe.
Die Durchführung von Personalentwicklungsgesprächen zum Ende eines jeden
Laufbahnlehrgangs mit den Sportlerinnen und Sportlern, um die sportliche und
berufliche Orientierung/Interessenlage frühzeitig abzugleichen und zu planen.
Vorgesehen ist:
Die Einrichtung eines auf die speziellen Bedürfnisse von Spitzensportlerinnen
und Spitzensportlern für die Laufbahn der Offiziere des Truppendienstes
ausgerichteten Bachelor-Studienganges „Sportwissenschaften – Gesundheit,
Prävention, Rehabilitation“.
3. Welche finanziellen Mehraufwendungen sind für die Umsetzung des
erweiterten Sportförderkonzeptes erforderlich?
Finanzielle Mehraufwendungen ergeben sich für die Einrichtung eines Bachelor-
Studienganges „Sportwissenschaft – Gesund, Prävention, Rehabilitation“.
Hierzu wurden Haushaltsmittel für die Jahre 2019 und 2020 in Höhe von rund
310 200 Euro eingeplant.
4. Über wie viele Standorte der Sportfördergruppen verfügt die Bundeswehr
zurzeit (bitte nach Bundesländern einzeln auflisten)?
Die Bundeswehr verfügt über 15 Sportfördergruppen. Zu den Details wird auf die
beigefügte Anlage verwiesen.
5. Welche Sportarten bzw. Disziplinen werden an den jeweiligen Standorten
angeboten, und wie viele Sportlerinnen sowie Sportler sind derzeit in diesen
Fördergruppen und Sportarten aktiv (bitte für jeden Standort auflisten)?
Zur Beantwortung der Frage wird auf die beigefügte Anlage verwiesen.
6. Welche Planungen gibt es diesbezüglich bis zum Jahr 2022?
Wo sind Schließungen, wo zusätzliche Standorte für welche Sportarten bzw.
Disziplinen geplant?
Änderungen an den derzeitig bestehenden Umfängen und Strukturen sind nicht
geplant.
7. In welchem finanziellen Umfang fördert die Bundeswehr den Spitzensport
(bitte die jährliche Gesamtsummen sowie unterteilt nach
Spitzensportförderung im Zusammenwirken mit dem Deutschen Olympischen Sportbund, mit
dem Deutschen Behindertensportverband, für die Militärsportarten
Militärischer und Maritimer Fünfkampf sowie Fallschirmsportspringen und für das
Führungspersonal der Sportfördergruppen seit 2008 nennen), und welche
Planungen gibt es diesbezüglich für die Jahre bis 2022?
Die Mittelansätze der Spitzensportförderung der Bundeswehr werden im
Einzelplan 14 nicht gesondert ausgebracht, sondern sind in den einschlägigen
Kapiteln/Titeln enthalten. Eine differenzierte Darstellung ist daher nicht möglich.
Die Gesamtsumme der Förderung des Spitzensports durch die Bundeswehr für
die Jahre 2008 bis 2019 ergeben sich aus nachfolgender Übersicht:
Jahr Aufwendungen (in 1.000 Euro)
2008 29.239 (IST)
2009 31.452 (IST)
2010 32.208 (IST)
2011 31.474 (IST)
2012 27.784 (IST)
2013 29.627 (IST)
2014 30.010 (IST)
2015 29.901 (IST)
2016 35.422 (IST)
2017 29.860 (IST)
2018 32.017 (SOLL)
2019 35.874 (SOLL)
Anmerkung für 2018: Die abschließenden Zahlen für das Haushaltsjahr liegen noch nicht vor. Daher
wird die Sollzahl angegeben.
Planungen für die Jahre 2020 bis 2022 liegen noch nicht vor.
8. Wie viele Spitzensportlerinnen und Spitzensportler werden durch den Bund
im Bereich der Bundeswehr gefördert (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren seit
2008 die Zahl der Sportlerinnen und Sportler (nach Geschlecht sowie nach
Kader A bis D), mit und ohne Behinderungen sowie nach Sportarten
nennen)?
Eine Differenzierung nach Kaderzugehörigkeit und Geschlecht der seitens der
Bundeswehr geförderten Spitzensportlerinnen und Spitzensportler ist
rückwirkend nicht möglich, da keine differenzierte Archivierung erfolgt. Es kann daher
rückwirkend nur die Gesamtsumme der über alle Kader geförderten
Spitzensportlerinnen und Spitzensportler für das jeweilige Jahr, wie in nachfolgender Tabelle
aufgeführt, angezeigt werden:
Gesamtzahl der in den olympischen Sportarten geförderten Spitzensportlerinnen/
-sportler der Kader A/D (ab 2017 überführt in Olympiakader, Perspektivkader,
Nachwuchskader, Ergänzungskader) in den Jahren
Ohne Behinderung 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018
Spitzensportlerinnen/
-sportler 646 766 766 766 766 692 692 692 692 692 692
Differenzierte Daten liegen nur für die aktuell im Bereich der Bundeswehr
geförderten Spitzensportlerinnen und Spitzensportler vor, die sich aus nachfolgender
Übersicht ergeben:
Gesamtzahl der in den olympischen Sportarten geförderten Spitzensportlerinnen/
-sportler in den Kadern
Ohne Behinderung Olympiakader Perspektivkader Nachwuchskader Ergänzungskader
Spitzensportler 111 265 43 18
Spitzensportlerinnen 73 147 24 11
Darüber hinaus werden im paralympischen Kader durch die Bundeswehr aktuell
zum einen drei Soldaten und zum anderen drei zivile paralympische
Spitzensportlerinnen und elf zivile paralympische Spitzensportler im Rahmen von
Individualvereinbarungen gefördert.
9. Welche Planungen gibt es diesbezüglich für die Jahre bis 2022?
Planungen für die Jahre bis 2022 liegen noch nicht vor.
10. Was sind aus Sicht der Bundesregierung die Gründe für den geringen Anteil
an Frauen sowie an Menschen mit Behinderungen in den Sportfördergruppen
der Bundeswehr?
Die Benennung von Sportlern und Sportlerinnen für die Spitzensportförderung
erfolgt in alleiniger Zuständigkeit des Deutschen Olympischen Sportbundes
(DOSB) und seinen Spitzenverbänden. Der Frauenanteil ergibt sich folgerichtig
aus der Benennungspraxis der Verbände.
Die geförderten Spitzensportlerinnen und Spitzensportler sind Soldatinnen und
Soldaten. Für sie gelten insofern die körperlichen Einstellungsvoraussetzungen
für Soldaten bzw. Soldatinnen, die wiederum Menschen mit Behinderung
regelmäßig nicht erfüllen.
Zudem wird bezüglich des Förderanteils von Menschen mit Behinderung auf die
Antwort zu Frage 8 verwiesen.
11. Was hat die Bundeswehr seit 2013 getan, um den Anteil von Frauen sowie
von Menschen mit Behinderungen in den Sportfördergruppen signifikant zu
erhöhen?
Welche Ergebnisse wurden dabei erreicht?
Welche diesbezüglichen Ziele und Aktivitäten gibt es für den Zeitraum 2019
bis 2022?
Auf die Antwort zu Frage 10 wird verwiesen.
12. Wie viele Angehörige der Bundeswehr erlitten im Zusammenhang mit ihrer
Dienstausübung eine dauerhafte anerkannte (Schwer-)Behinderung (bitte
nach Jahren seit 2008 aufschlüsseln)?
Wie viele von diesen Personen gingen danach, nach Kenntnis der
Bundesregierung, in den paralympischen Spitzensport, wie viele darunter als
Angehörige bzw. mit Förderung durch die Bundeswehr?
Die Anerkennung einer (Schwer)Behinderung erfolgt nach den Maßgaben des
Neunten Buches Sozialgesetzbuch und wird von der zivilen
Versorgungsverwaltung der Länder ausgeführt. Dabei bezeichnet der Grad der Behinderung
allgemein das Maß der Teilhabebeeinträchtigung am Leben in der Gemeinschaft.
Die Bundeswehrverwaltung ist für die Beschädigten- und
Hinterbliebenenversorgung nach dem Dritten Teil des Soldatenversorgungsgesetzes, die sogenannte
Wehrdienstbeschädigung, zuständig. Dadurch sollen die gesundheitlichen und
wirtschaftlichen Folgen einer gesundheitlichen Schädigung, die Soldatinnen und
Soldaten infolge des Wehrdienstes erlitten haben, ausgeglichen werden. Die
Auswirkungen der wehrdienstlichen Schädigungsfolge werden mit dem Grad der
Schädigungsfolgen bemessen.
Der Grad der Schädigungsfolgen und der Grad der Behinderung werden zwar
nach den gleichen Grundsätzen bemessen, die Begriffe unterscheiden sich aber
dadurch, dass der Grad der Schädigungsfolgen nur auf die Schädigungsfolgen
abstellt und der Grad der Behinderung alle Gesundheitsstörungen unabhängig von
ihrer Ursache berücksichtigt.
Aus den anerkannten Wehrdienstbeschädigungen können insoweit keine
Rückschlüsse auf eine Dauerhaftigkeit und/oder das Vorliegen einer anerkannten
Schwer(Behinderung) gezogen werden. Darüber hinaus erfolgt keine Erhebung
nach der Zugehörigkeit zu einzelnen Bereichen der Bundeswehr
(Truppengattungen oder Verwendung in einer SportFGrpBw).
13. Wie viele Beschäftigte sind an den Standorten der Sportfördergruppen oder
im Zusammenhang mit der Spitzensportförderung in anderen Dienststellen
dauerhaft bzw. zeitweilig tätig (bitte nach Zugehörigkeit zur Bundeswehr,
nach Jahren und Geschlecht seit 2008, gesamt und nach Art der Tätigkeit wie
Trainerinnen und Trainer, Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten
sowie anderem medizinischen Personal, Verwaltung usw. aufschlüsseln)?
Eine Differenzierung nach Funktion, Geschlecht und Standort ist bei den
Angaben der Beschäftigten der Sportfördergruppen rückwirkend nicht möglich, da die
Erfassung nur für das Regiepersonal stattgefunden hat, wie in nachfolgender
Tabelle aufgeführt:
Die Aufschlüsslung ist nur für die aktuelle Anzahl der Beschäftigten bzgl. der
Funktion möglich, wie in nachfolgender Übersicht dargestellt:
Anzahl Beschäftigte in den Sportfördergruppen
Funktion gesamt Anteil Frauen Anteil Männer
Führungs- u.
Stammpersonal
43 10 33
Trainer 48 2 46
Physiotherapeut/-in 13 3 10
14. Wie hoch ist derzeit das Bruttoeinkommen der Sportlerinnen und Sportler
bei der Bundeswehr (Von-bis-Spanne und Durchschnitt)?
Wie viele der Sportlerinnen und Sportler erhielten in den Jahren 2016 und
2017 und wie viele erhalten derzeit darüber hinaus nach Kenntnis der
Bundesregierung eine Förderung durch die Deutsche Sporthilfe (bitte jeweils
nach Geschlechtern nennen)?
Das Bruttoeinkommen der Spitzensportlerinnen und Spitzensportler in der
Spitzensportförderung der Bundeswehr richtet sich nach dem Dienstgrad von
2 258,66 Euro als Gefreiter bis zu 2 931,12 Euro als Hauptfeldwebel.
Der sich daraus ergebende Durchschnittswert beträgt 2 594,89 Euro.
Zur Förderung von Spitzensportlerinnen und Spitzensportlern durch die Deutsche
Sporthilfe liegen der Bundesregierung keine Kenntnisse vor.
15. Wer entscheidet, in welchen Sportarten eine Förderung durch die
Bundeswehr erfolgt, und nach welchen Kriterien werden diese Entscheidungen
getroffen?
Der Deutsche Olympische Sportbund schlägt Athletinnen und Athleten der
Bundeswehr anlassbezogen zur Aufnahme in die Spitzensportförderung vor.
Das Referat Sport/Spitzensport im Kommando Streitkräftebasis entscheidet
daraufhin, u. a. auf Grundlage der Kader- und Nationalmannschaftszugehörigkeit
sowie der sportlichen Perspektiven, über eine Aufnahme der vorgeschlagenen
Sportlerinnen und Sportler in die Spitzensportförderung der Bundeswehr. Dies
erfolgt grundsätzlich im Rahmen regelmäßig stattfindender
Personalplanungsgespräche für den Spitzensport mit entscheidungsbefugten Vertreterinnen bzw.
Vertretern des Bundesamtes für Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw),
des Deutschen Olympischen Sportbundes und der jeweiligen Spitzenverbände.
Anzahl Regiepersonal in den Sportfördergruppen in den Jahren
Anzahl
Sportfördergruppen
2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018
18 52 (2008 Auflösung der Sportfördergruppen Potsdam, Rostock und Stuttgart)
15
43 43 43 43 43 43 43 43 43 43
16. Sind nach derzeitigem Kenntnisstand hinsichtlich der Auswahl und
Zuordnung der zu fördernden Sportarten Änderungen geplant, und wenn ja,
welche?
Änderungen sind derzeit nicht geplant.
17. Inwieweit erfolgt bei Auswahl und Zuordnung eine Abstimmung mit der
Sportförderung durch die Bundespolizei sowie durch den Zoll?
Eine Abstimmung der durch die Bundeswehr zu fördernden Sportarten mit der
Bundespolizei oder dem Zoll erfolgt nicht.
18. Wie viele Sportlerinnen und Sportler haben während ihrer Dienstzeit bei der
Bundeswehr zusätzlich eine vollwertige Berufsausbildung bzw. ein Studium
abgeschlossen (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren und Geschlecht seit 2008
nennen)?
Eine Aussage hierzu ist rückwirkend nicht möglich, da diese Daten statistisch
nicht erhoben werden.
Daher kann eine Aussage nur zu den aktuell in der Spitzensportförderung
befindlichen Spitzensportlerinnen und Spitzensportler angegeben werden.
Derzeit befinden sich 312 Spitzensportlerinnen und Spitzensportler in einer
dienstzeitbegleitenden Ausbildung oder in einem Studium mit jeweils
individuellen Präsenzphasen.
19. Wie viele Sportlerinnen und Sportler sind nach Beendigung ihrer aktiven
sportlichen Laufbahn bei der Bundeswehr geblieben oder in eine andere
Bundesbehörde gewechselt (bitte aufgeschlüsselt nach Geschlecht nennen)?
Eine Aussage zur Anzahl ehemaliger Sportlerinnen und Sportler, die nach Ablauf
ihrer Dienstzeit als Zeitsoldatin oder Zeitsoldat bei der Bundeswehr geblieben
oder sich für eine zivile Laufbahn bei der Bundeswehr beworben haben ist nicht
möglich, da keine expliziten Daten zu diesem Thema erhoben werden.
Aktuell dienen fünf Spitzensportlerinnen und 33 Spitzensportler im Status einer
Berufssoldatin und eines Berufssoldaten in der Bundeswehr.
Kenntnisse zu Wechseln von Sportlerinnen und Sportler nach ihrer aktiven
sportlichen Laufbahn von der Bundeswehr in eine andere Bundesbehörde liegen dem
Bundesministerium der Verteidigung nicht vor.
20. Inwieweit dürfen Athletinnen und Athleten, die ungeplant (z. B. wegen
Schwangerschaft, dauerhaften Verletzungen oder ungenügenden sportlichen
Leistungen) aus dem Kader ausscheiden, trotzdem ihre Ausbildung bei der
Bundeswehr beenden und eine anschließende berufliche Entwicklung bei der
Bundeswehr in Angriff nehmen?
Jede Athletin und jeder Athlet kann beim Ausscheiden aus dem Kader
grundsätzlich seine Ausbildung bei der Bundeswehr fortführen.
21. Wie viele Spitzensportlerinnen bzw. Spitzensportler der Bundeswehr
wurden des Dopings überführt, und welche Konsequenzen hatte dies für diese
Personen (bitte nach Jahren seit 2008 aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung sind zwei bestätigte Dopingfälle von Spitzensportlerinnen
und Spitzensportlern, die durch die Bundeswehr gefördert wurden, bekannt.
Die Bundeswehr unterstützt im Rahmen der „Null-Toleranz Politik“ die
Bemühungen der Bundesregierung und des Deutschen Olympischen Sportbundes für
einen dopingfreien Sport.
Wird eine Spitzensportlerin bzw. ein Spitzensportler der Bundeswehr des
Dopings überführt, hat die Soldatin oder der Soldat neben den Sanktionen des
zuständigen Spitzenverbandes auch dienstlich mit Konsequenzen zu rechnen, die
vom Ausscheiden aus der Spitzenförderung der Bundeswehr über Ausschluss der
Verlängerung des Dienstverhältnisses bis hin zu Entlassung (während der ersten
vier Dienstjahre fristlos möglich) oder Entfernung aus dem Dienstverhältnis
reichen.
In den beiden oben angezeigten bestätigten Dopingfällen wurden die Soldatinnen/
Soldaten aus dem Dienstverhältnis entlassen.
22. Welche zusätzlichen Konsequenzen bzw. Änderungen ergeben sich für die
Bundeswehr in Folge des vom Bundesministerium des Innern im Jahr 2017
gemeinsam mit dem DOSB (= Deutscher Olympischer Sportbund)
vorgestellten Konzeptes zur Neustrukturierung des Leistungssports und der
Spitzensportförderung, und welche Aktivitäten gibt es diesbezüglich bereits
seitens der Bundeswehr?
Das genannte Konzept hat derzeit keine Auswirkungen auf die
Spitzensportförderung der Bundeswehr. Die Förderung der Bundeswehr ist bereits seit Jahren
wie im Konzept vorgesehen ausgerichtet. Änderungen bzw. Aktivitäten sind
daher derzeit nicht geplant.
Anlage
Die 15 Sportfördergruppen der Bundeswehr im Überblick:
Lfd
Nr
Bundesland
Sportfördergruppen Sportart Anzahl
1 Bayern Altenstadt Fallschirmsportspringen
(Militärsport)
18
2 Berlin Berlin Bogenschießen 3
Hockey 2
Bowling 1
Wasserspringen 8
Eiskunstlauf 4
Eisschnelllauf 3
Moderner Fünfkampf 7
Leichtathletik 14
Schwimmen 5
Triathlon 2
Turnen 6
3 Bayern Bischofswiesen Bobsport 9
Rennrodeln 2
Skeleton 1
Eisschnelllauf 4
Ski-Alpin 16
Ski-Cross/Freestyle 3
Ski-Biathlon 9
Skibergsteigen 1
Ski-Langlauf 3
Snowboard 7
4 Baden
Württemberg
Bruchsal Boxen 12
Hockey 2
Kanurennsport 6
Gewichtheben 12
Schießen 2
Schwimmen 3
Ringen 18
Tischtennis 1
Lfd
Nr
Bundesland
Sportfördergruppen Sportart Anzahl
5 Schleswig-
Holstein
Eckernförde Maritimer Fünfkampf
(Militärsport)
12
6 Sachsen Frankenberg Bobsport 3
Rennrodeln 2
Skeleton 1
Short-Track 4
Eisschnelllauf 3
Ski-Biathlon 1
Ski-Langlauf 5
Nordische Kombination 4
Ski-Sprung 2
Wasserspringen 7
Leichtathletik 13
Wakeboard 1
Speedskating 1
Turnen 4
7 Brandenburg Frankfurt
(Oder)
Boxen 8
Kanurennsport 14
Rudern 4
Schießen (Flinte-
Skeet/Trap)
4
Radsport/Bahn 18
8 Hamburg Hamburg Hockey 6
Beach-Volleyball 16
Wasserball 9
Rudern 26
Segeln 12
9 Nordrhein-
Westfalen
Köln Judo 19
Badminton 3
Fechten 10
Hockey 8
Tischtennis 7
Kanurennsport 4
Lfd
Nr
Bundesland
Sportfördergruppen Sportart Anzahl
Squash 2
Golf 2
Wakeboard 3
Leichtathletik 4
10 Rheinland-
Pfalz
Mainz Badminton 8
Tischtennis 3
Karate 8
Fechten 12
Leichtathletik 15
Turnen 2
Schießen 1
Triathlon 6
11 Bayern München Eishockey 11
Schießen (Pistole,
Gewehr)
6
Leichtathletik 3
Kanu Slalom 10
Ski-Freestyle
(Cross/Pipe/Slope)
5
Militärischer Fünfkampf
(Militärsport)
10
Kickboxen 1
Sportklettern 1
Snowboard 2
12 Thüringen Oberhof Ski-Biathlon 7
Ski-Langlauf 6
Ski-Sprung 4
Bobsport 10
Rennrodeln 8
Skeleton 2
Eisschnelllauf 4
Nordische Kombination 6
Leichtathletik 2
Eisstockschießen 2
Lfd
Nr
Bundesland
Sportfördergruppen Sportart Anzahl
Schießen 7
13 Bayern Sonthofen Ski-Alpin 20
Curling 4
Eiskunstlauf 10
Ski-Cross/Freestyle 2
Ski-Langlauf 5
Nordische Kombination 1
Ski-Sprung 2
Snowboard 5
Taekwondo 18
14 Baden-
Würtemberg
Todtnau Bobsport 1
Ski-Biathlon 4
Ski-Sprung 2
Nordischen Kombination 3
Radsport Straße 3
Bahn 3
BMX, MTB 6
Rugby 11
Schießen 1
Leichtathletik 6
Kunstturnen 7
Beachvolleyball 3
15 Nordrhein-
Westfalen
Warendorf Bobsport 10
Rennrodeln 3
Skeleton 3
Handball 7
Fußball (Frauen) 1
Pferdesport (Dressur,
Springen, Vielseitigkeit)
8
Schwimmen,
Freiwasserschwimmen
9
Leichtathletik 5
Segelfliegen 4
Lfd
Nr
Bundesland
Sportfördergruppen Sportart Anzahl
DLRG
(Rettungsschwimmen)
5
Pferdesport (Voltigieren) 4
Sporttauchen &
Flossenschwimmen
4
Wasserski 1
Golf 1
Schießen 1
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