[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur vom 12. Februar 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/7715
19. Wahlperiode 13.02.2019
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christoph Meyer, Christian Dürr,
Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/7414 –
Schließung des Innovationszentrums für Mobilität und gesellschaftlichen Wandel
(InnoZ)
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Ende November 2018 überraschte die Deutsche Bahn AG als
Hauptgesellschafterin des Innovationszentrums für Mobilität und gesellschaftlichen Wandel,
kurz InnoZ, mit der Ankündigung, sich aus dem Forschungsunternehmen
zurückzuziehen. Die ebenfalls maßgeblich vom Bund finanzierten
Mitgesellschafter Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung gGmbH (WZB) und das
Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR) verfolgen
gleichlautende Pläne. Die bisherigen Partner T-Systems und Siemens hatten sich bereits
2017 zurückgezogen. (
www.taz.de/!5553467/) Das InnoZ wurde im Jahr 2006
gegründet und galt lange als führendes Zentrum für neue Mobilitätskonzepte in
Deutschland. Bearbeitet wurden etwa 50 Projekte. Dazu zählt beispielsweise die
Entwicklung einer Vision für den Nahverkehr im Saarland im Jahr 2030 oder
eines Mobilitätskonzepts für die Hafen-City in Hamburg. Auch die Nationale
Plattform Elektromobilität, mit der die Bundesregierung Alternativen zum
Verbrennungsmotor fördern will, wurde von den Berliner Wissenschaftlern
mitbetreut. Durch die für Ende April 2019 vorgesehene Schließung des InnoZ sind
etwa 40 Arbeitsplätze akut bedroht. Presseberichten zufolge laufen aktuell
Verhandlungen mit möglichen neuen Partnern und Gesellschaftern für das InnoZ
(
www.berliner-woche.de/schoeneberg/c-wirtschaft/innoz-vor-dem-aus_a193585).
Die Deutsche Bahn AG hat angekündigt, die Forschungsaktivitäten des InnoZ
in eigens neu geschaffenen Konzernbereichen fortführen zu wollen. WZB und
DLR haben sich öffentlich nicht weiter geäußert. Aus Sicht der Fragesteller
besteht die Gefahr, dass wichtiges Forschungs- und Innovationspotenzial für
andere Verkehrsträger als die Schiene dauerhaft verloren geht und gegebenenfalls
aus Deutschland abwandert. Für einen technologieoffenen Mobilitätsmix wäre
dies ein herber Rückschlag.
1. Wann hat die Bundesregierung von wem Kenntnis erhalten über die Absicht
der Deutschen Bahn AG, sich aus dem Gesellschafterkreis des InnoZ
zurückzuziehen?
Am 22. November 2018 wurde das Bundesministerium für Verkehr und digitale
Infrastruktur (BMVI) als beteiligungsführendes Ressort von der Deutschen
Bahn AG (DB AG) gemäß § 65 Absatz 3 der Bundeshaushaltsordnung (BHO)
über den beabsichtigten Rückzug aus der mittelbaren Beteiligung des Bundes am
Innovationszentrum für Mobilität und gesellschaftlichen Wandel (InnoZ) GmbH
unterrichtet.
2. Wurde der Aufsichtsrat der Deutschen Bahn AG über die Schaffung der
neuen Konzernbereiche Digital Ventures, New Mobility und Smart City
informiert, und wenn ja, wann?
Der Vorstand der DB AG unterrichtet den Aufsichtsrat regelmäßig zur
grundsätzlichen Strategie des Unternehmens und dabei auch über die
Digitalisierungsstrategie.
3. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Ankündigung
der Deutschen Bahn AG, die bisher mit Partnern im InnoZ laufenden
Forschungsvorhaben in eigenen Konzernbereichen fortzuführen, vor dem
Hintergrund des Verschuldungsgrades des Unternehmens?
Die Übernahme laufender Forschungsvorhaben des InnoZ in eigene
Konzernbereiche der DB AG dient der effizienzsteigernden Bündelung und schrittweisen
Integration der Innovationsaktivitäten mit dem Ziel, nach erfolgter
Markteinführung nachhaltig zusätzliche Ergebnisbeiträge zu generieren.
4. Welchem Unternehmen oder Konzernbereich sind die drei neuen Bereiche
jeweils zugeordnet?
5. Wie begründete das Management der Deutschen Bahn AG die Schaffung der
neuen Konzernbereiche?
6. Welche konkreten Aufgaben- und Tätigkeitsbeschreibungen sind den neuen
Konzernbereichen zugeordnet?
7. Wie sollen diese Bereiche personell aufgestellt sein?
8. Welche Budgets sollen in den Jahren 2019, 2020 und 2021 für die neuen
Konzernbereiche zur Verfügung gestellt werden?
Die Fragen 4 bis 8 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Digital Ventures wurde dem Geschäftsbereich Digitalisierung und Technik
zugeordnet, New Mobility dem Geschäftsbereich Personenverkehr und Smart City
dem Geschäftsbereich Station und Service. Mit der Schaffung der neuen Bereiche
sollen die Innovationsaktivitäten gebündelt und ein größerer Umsetzungsbezug
hergestellt werden, um eine stärkere Marktdurchdringung zu erreichen.
Während Digital Ventures gezielt in neue digitale Geschäftsmodelle mit
zukunftsweisenden Produkten für Bahnkunden investiert, bietet der Bereich Smart
City Services Angebote zur intelligenten Vernetzung von Verkehrsinfrastruktur,
Mobilität und Logistik aus einer Hand für den Lebensalltag von Stadtbewohnern.
Im Geschäftsbereich New Mobility bündelt die DB AG neue Mobilitätskonzepte,
wie beispielsweise Ride Sharing-Services, sowie die Entwicklung von digitalen
verkehrsträgerübergreifenden Informations- und Buchungsplattformen.
Im Übrigen wird auf die auf der Internetseite der Deutschen Bahn AG frei
verfügbaren Informationen verwiesen.
9. Wie soll die Beziehung zwischen diesen neuen Konzernbereichen auf der
einen Seite und dem von der Bundesregierung angekündigten Deutschen
Zentrum für Schienenverkehrsforschung ausgestaltet werden?
Die Gründung des Deutschen Zentrums für Schienenverkehrsforschung (DSF)
wird derzeit vorbereitet. Das BMVI befindet sich bereits im Austausch mit
Branchenunternehmen, darunter – unabhängig von den organisatorischen Strukturen –
auch der DB AG, mit Wissenschaft und Verbänden.
a) Hält die Bundesregierung eine solche Kooperation für sinnvoll, und wenn
ja, warum, bzw. wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung hält jeden fachlichen Austausch über Themen der
Schienenverkehrsforschung, die zur Stärkung des Verkehrsträgers Schiene dienlich
sind, für sinnvoll. Als neue Ressortforschungsorganisation des BMVI für den
Schienenverkehr wird das DSF die Aufgabe übernehmen, den Wissenstransfer
und den beständigen Austausch von Wissenschaft, Sektor und Politik über alle
Handlungsfelder der Schienenverkehrsforschung sicherzustellen.
b) Sollen sich auch weitere Industrieunternehmen an der Arbeit des
Deutschen Zentrums für Schienenverkehrsforschung beteiligen können, und
wenn ja, auf welche Art und Weise, und in welchem Umfang?
Die Form und der Umfang der Beteiligung werden nach Gründung des DSF
festgelegt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 9a verwiesen.
10. Wie bewertet die Bundesregierung die Innovationskraft und die Arbeit des
InnoZ in Relation zur deutschen Forschungslandschaft im Bereich
Mobilitätsforschung?
Das InnoZ leistet einen Beitrag zur Mobilitätsforschung in Deutschland.
11. Wurde die Bundesregierung seinerzeit über den Ausstieg der Gesellschafter
T-Systems und Siemens informiert, und wenn ja, wie bewertete sie diesen
Schritt?
Nein.
12. Wird der Rückzug des WZB aus dem Gesellschafterkreis des InnoZ
Auswirkungen auf die Höhe seiner Zuwendungen aus dem Bundeshaushalt haben,
und wenn ja, in welchem Umfang, bzw. wenn nein, warum nicht?
13. Wird der Rückzug des DLR aus dem Gesellschafterkreis des InnoZ
Auswirkungen auf die Höhe seiner Zuwendungen aus dem Bundeshaushalt haben,
und wenn ja, in welchem Umfang, bzw. wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 12 und 13 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Rückzug des WZB und des DLR aus dem Gesellschafterkreis des InnoZ hat
keine Auswirkungen auf die Höhe der Zuwendungen aus dem Bundeshaushalt.
14. Hat die Bundesregierung in den Jahren seit 2015 Vorhaben des InnoZ
finanziell gefördert, und wenn ja, welche Projekte waren dies?
15. In welcher Höhe erfolgte die jeweilige Förderung, und aus welcher
Haushaltsstelle wurde sie finanziert?
Die Fragen 14 und 15 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Folgende Projekte sind seit 2015 gefördert worden:
Projektname Förderzeitraum Fördersumme in Euro Haushaltsstelle
BMVI
Guide2wear* 2014-2016 95.123,48 Kap. 1210; 686 10
NRVP 2020 - RadSpurenLeser:
Erfassung von intermodaler
Kombination des Fahrrads mit öffentlichen
Verkehrsmitteln über Smartphone-
Tracking
2015-2016 25.484,17 Kap. 1210, 686 01
NRVP 2020 - Durch Entwicklung
und Erprobung eines integrierten
Konzepts zur gemeinschaftlichen,
intermodalen Nutzung von
Transportfahrrädern und Fahrradanhängern in
zwei ausgewählten Modellkommunen
wird nachhaltige Mobilität gefördert
2015-2018 24.213,09 Kap. 1210, 686 01
E-MOB - BodenseEmobil: Förderung
von Elektromobilität in einer
ländlichen Region mit industrieller
Verdichtungszone und zusätzlicher
touristischer Ausprägung durch eine
intelligente, dreifache Vernetzung im
öffentlichen Verkehr
2012-2016
180.917,00
Ab 2015:
67.081,35
Kap. 6092, 683 04
Projekt Open-Data-Plattform für
autonomen Shuttleverkehr – Openolli 2017-2018 65.759,85 Kap. 1204, 686 11
Neue Beteiligungsformate bei der
Entwicklung und Erprobung von
digitalen Mobilitätsinnovationen im
Rahmen des mFUND
Förderprogramms des BMVI – Mobilität 4.0 –
2017-2018 266.657,76 Kap. 1204, 686 11
BMU
Ökologische und ökonomische
Potenziale von Mobilitätskonzepten in
Klein- und Mittelzentren sowie dem
ländlichen Raum vor dem
Hintergrund des demographischen Wandels
2014-2018 150.974,00 Kap. 1601, 544 01
Projektname Förderzeitraum Fördersumme in Euro Haushaltsstelle
BMBF
Forschungscampus EUREF:
Verkehrstechnische Voraussetzung:
E-Flottenbetrieb, Ladeinfrastruktur,
Mobilitätskonzept,
Akzeptanzforschung; Teilprojekt 2 (InnoZ GmbH)
2015-2018 65.594,53 Kap. 3004, 683 10
Verbundprojekt: Grüne
Kiezlieferketten für die Stadt von morgen (DIS-
TRIBUTE); Teilprojekt: Integrierte
Shared eLogistik im Kiez
2015-2018 92.437,55 Kap. 3004, 683 24
Verbundprojekt: Internes
Crowdsourcing in Unternehmen:
Arbeitnehmergerechte Prozessinnovationen durch
digitale Beteiligung von Mitarbeiter/
-innen (ICU); Teilprojekt: Gestaltung
eines Blended Participation-Ansatzes
für die Einführung von internem
Crowdsourcing
2015-2018 35.052,35 Kap. 3004, 683 24
Sichere Ein- und
Ausstiegssituationen für autonome öffentliche
Mikromobile - Hop-on_Hop-off
2015-2018 33.262,19 Kap. 3004, 683 22
Forschungscampus Mobiliy2Grid:
Themenfeld 3 -Vernetzte e-Mobilität
Teilvorhaben InnoZ: Koordination
und Mobilitätsmanagement
2015-2018 157.987,81 Kap. 3004, 683 10
Forschungscampus Mobility2Grid:
Themenfeld 6 - Digitale Räume.
Teilvorhaben InnoZ: Effiziente und
nutzerorientierte Gestaltung von M2G-
Anwendungen.
2015-2018 84.772,46 Kap. 3004, 683 10
Verbundvorhaben M2G-QF07:
Forschungscampus Mobility2Grid:
Querschnittsfeld 7 „Technischer Betrieb
und Verwertung“
2015-2018 100.402,25 Kap. 3004, 683 10
Verbundvorhaben ENavi:
„Energiewende-Navigationssystem zur
Erfassung, Analyse und Simulation der
systemischen Vernetzungen“ -
Teilvorhaben
2015-2018 93.061,37 Kap. 3004, 685 41
Projektname Förderzeitraum Fördersumme in Euro Haushaltsstelle
BMWi
Verbundprojekt: DIMIS -
Durchgängiges Intermodales Mobilitäts
InformationsSystem; Teilvorhaben: InnoZ,
Koordinierung und Bewertung
2012-2016 282.671,56 Kap. 0901, 683 11
Verbundprojekt: Erweiterte und
adaptive Elektromobilitätsdienste:
Technologie, Entwicklung,
Bereitstellung- E-Mob-Dienste
2013-2016 65.023,00 Kap. 6092, 683 04
Verbundprojekt: Micro Smart Grid
EUREF; Teilvorhaben: InnoZ
GmbH; TwinLab
2013-2016 385.687,00 Kap. 6092, 683 04
Verbundprojekt:
Integrationsplattform Intelligente Netze;
Teilvorhaben: InnoZ GmbH – IPIN
2013-2016 71.908,00 Kap. 6092, 683 04
Verbundprojekt: 3connect
Teilvorhaben: Studienbegleitende Forschung 2016-2019 279.258,85 Kap. 6092, 683 04
Verbundprojekt: HubChain -
Mobilitätsgarantie bei der Vernetzung von
On-Demand- und Taktverkehren im
ÖPNV durch digitale
Mobilitätsdienste Teilvorhaben:
Mobilitätsgarantie bei der Verzahnung von On-
Demand- und Taktverkehren im
ÖPVN durch digitale
Mobilitätsdienste
2018 185.628,20 Kap. 6092, 683 04
* Bei Guide2wear handelt es sich um ein Kooperationsprojekt mit zwei deutschen und weiteren ausländischen Partnern innerhalb der
europäischen Förderinitiative Traveller of the Future.
16. Welche Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft, der Leibniz-
Gemeinschaft, der Helmholtz-Gemeinschaft und der Deutschen
Forschungsgemeinschaft arbeiten nach Kenntnis der Bundesregierung an Themenbereichen, die
mit denen des InnoZ vergleichbar sind?
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft e. V. (DFG) unterhält selbst keine
Einrichtungen, förderte aber in Themenbereichen der Mobilitätsforschung, die mit
denen des InnoZ vergleichbar sind, in den Jahren 2015 bis 2018 66 Projekte an
Hochschulen und anderen antragsberechtigten Forschungseinrichtungen. Diese
66 Projekte hatten über ihre gesamte Laufzeit hinweg ein Bewilligungsvolumen
von knapp 37 Mio. Euro.
In der Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren (HGF) arbeiten in
dem angesprochenen Bereich das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt
(DLR) und das Karlsruher Institut für Technologie (KIT).
a) Wie viele Stellen umfassen die jeweiligen Einrichtungen?
Die Einrichtungen haben folgende Stellen umfasst:
DLR: 342 FTE (Grundfinanzierung) + weitere 144 FTE aus Drittmitteln (Stand
2017)
KIT: 183 FTE (aus Bundeshaushalt und Ländern finanziert).
b) Wie hoch waren die jährlichen Zuwendungen aus dem Bundeshaushalt an
diese Einrichtungen in den Jahren seit 2015 (bitte in Jahresscheiben
aufschlüsseln)?
Diese Einrichtungen haben aus dem Bundeshaushalt folgende Zuwendungen seit
2015 erhalten:
in T€ 2015 2016 2017 2018
Zuwendungen DLR 45.593 47.908 50.340 52.897
davon Betrieb 42.424 44.580 46.846 49.228
davon laufende Investitionen 3.169 3.328 3.494 3.669
Zuwendungen KIT
(Bund und Land) 22.861 23.476 27.871 30.229
c) Aus welchen Haushaltsstellen wurden diese Mittel jeweils zur Verfügung
gestellt?
Die Mittel sind für das DLR aus dem Einzelplan 09, Titelgruppe 03 sowie für das
KIT aus dem Einzelplan 30, Titelgruppe 70 bereitgestellt worden.
Die Max-Planck-Gesellschaft (MPG) hat für das Forschungsgebiet
„Verkehrstechnik und technische Chemie“ im Jahr 2017 3,9 Mio. Euro verausgabt, für
2018 waren 3,8 Mio. Euro geplant. In der MPG wird aktuell auch an Themen
gearbeitet, die mit denen des InnoZ vergleichbar sind. Dazu zählen mit
Energiebezug die Batterieforschung, synthetischer Kraftstoff, Wasserstoffmobilität und
Brennstoffzellen sowie das Thema öffentliche Verkehrsmittel (bedarfsgesteuertes
System für den ÖPNV auf der Grundlage der Prinzipien der statistischen Physik
und numerischen Simulation).
17. Wie bewertet die Bundesregierung die Forschungsaktivitäten staatlich
geförderter Einrichtungen in den Bereichen Mobilitätsforschung bei den
Verkehrsträgern Wasserstraße, Straße und Luft (bitte nach jeweiligem
Verkehrsträger getrennt voneinander aufschlüsseln)?
Die Forschungsaktivitäten staatlich geförderter Forschungseinrichtungen leisten
einen wichtigen Beitrag für die fachpolitische Meinungsbildung.
18. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass durch eine Schließung des
InnoZ der Forschungsstandort Deutschland im Bereich der
Mobilitätsforschung geschwächt würde, und wie begründet sie ihre Einschätzung?
Angesichts der Breite der Mobilitätsforschung in Deutschland bedeutet eine
Schließung des InnoZ keine entscheidende Schwächung.
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken,
www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim,
www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]