Auswirkungen und Zielsetzungen des „Neighbourhood, Development and International Cooperation Instrument“
des Abgeordneten Markus Frohnmaier und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Im Rahmen der Aushandlung des Mehrjährigen Finanzrahmens der EU (MFR 2021 bis 2027) sollen die Instrumente der Europäischen Union für auswärtiges Handeln wesentlich umstrukturiert werden, siehe den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung des Instruments für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit, COM (2018) 460.
Ein großer Teil der Instrumente der europäischen Entwicklungspolitik, insbesondere aber der Europäische Entwicklungsfonds (EEF), sind nach Ansicht der Fragesteller von diesen Umstrukturierungen betroffen. Zentrales Ziel ist es, den EEF, welcher bislang außerhalb des EU-Haushaltes finanziert wurde, aufzulösen und in das neu zu schaffende Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit (NDICI = Neighbourhood, Development and International Cooperation Instrument) als Teil des regulären EU-Haushaltes zu integrieren (https://ec.europa.eu/commission/sites/beta-political/files/ budget-may2018-neighbourhood-development-cooperation_en.pdf).
Auch Instrumente mit Bezug auf das auswärtige Handeln werden in diesem Instrument zusammengefasst. Das neue Instrument soll ab dem 1. Januar 2021 Anwendung finden.
Nach Auffassung der Fragesteller ist fraglich, ob diese neue Architektur deutsche Interessen ausreichend berücksichtigt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
Befürwortet die Bundesregierung die Schaffung des NDICI und die hierdurch einhergehende neue Architektur der europäischen Entwicklungszusammenarbeit?
War die Bundesregierung an der Erarbeitung des NDICI beteiligt, und wenn ja, bitte Ausmaß und Beiträge zur Erarbeitung darlegen?
Welches Interesse verfolgte die Bundesregierung bei der Mitwirkung zur Erarbeitung des Vorschlags zur Schaffung des NDICI?
Sieht die Bundesregierung deutsche Interessen durch den Vorschlag des NDICI gewahrt, und wenn ja, welche Interessen sieht sie gewahrt?
Wie wird sich die voraussichtliche Umsetzung des NDICI auf die deutschen Beiträge an die Europäische Union nach Kenntnis der Bundesregierung auswirken?
Wie wird sich die voraussichtliche Integration des Europäischen Entwicklungsfonds auf die ODA-Quote Deutschlands nach Kenntnis der Bundesregierung auswirken?
Wie wird sich die voraussichtliche Schaffung des NDICI nach Kenntnis der Bundesregierung auf den Haushalt des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung auswirken, insbesondere unter dem Gesichtspunkt, dass die deutschen Mittel zur Finanzierung des EEF aus diesem stammen?
Wird sich bei der Umsetzung des NDICI der ODA-anrechenbare Anteil deutscher Leistungen an den EU-Haushalt nach Kenntnis der Bundesregierung entsprechend erhöhen?
Was ist nach Auffassung der Bundesregierung unter der Zielsetzung des NDICI (Anhang NDICI, II.A.3 (g)), die Voraussetzungen für die Erleichterung der legalen Migration zu verbessern, zu verstehen?
Sollen nach Kenntnis der Bundesregierung die Voraussetzungen für eine legale Migration in Mitgliedstaaten der Europäischen Union durch die Schaffung des NDICI abgesenkt werden?
Was ist nach Auffassung der Bundesregierung unter dem Begriff der „irregulären Migration“ im Allgemeinen zu verstehen?
a) Welchen qualitativen Unterschied zum Begriff der „irregulären Migration“ hat der Begriff der „illegalen Migration“ vor dem Hintergrund der Verwendung des Begriffes „der legalen Migration“ (siehe Anhang NDICI, II.A.3)?
b) Weshalb wird nach Kenntnis der Bundesregierung der Begriff der „illegalen Migration“ nicht in den Anhängen des NDICI verwendet?
c) Wie definiert die Bundesregierung den Begriff der „irregulären Migration“?
d) Wie wird der Begriff der „irregulären Migration“ nach Kenntnis der Bundesregierung durch die EU-Kommission definiert?
e) Wie definiert die Bundesregierung den Begriff der „illegalen Migration“?
f) Wie wird der Begriff der „illegalen Migration“ nach Kenntnis der Bundesregierung durch die EU-Kommission definiert?
Welche entwicklungspolitische Wirkung hat Migration nach Auffassung der Bundesregierung im Allgemeinen?
Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung unter der Zielsetzung (NDICI Anhang II.A.3 (g)), die entwicklungspolitische Wirkung der Migration zu maximieren, zu verstehen?
a) Warum wird hier nach Kenntnis der Bundesregierung nicht nach legaler und „irregulärer“ Migration differenziert?
b) Hat die „irreguläre“ Migration nach Ansicht der Bundesregierung eine entwicklungspolitische Wirkung, und wenn ja, welche?
c) Hat die illegale Migration nach Ansicht der Bundesregierung eine entwicklungspolitische Wirkung, und wenn ja, welche?
Welches entwicklungspolitische Potential soll nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Zielsetzung, Rücküberweisungen zu fördern (siehe NDICI Anhang II.A.3 (k)), genutzt werden?
Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung unter der Zielsetzung, die Eigenverantwortung der Partnerländer zu „verbessern“ (NDICI Anhang II.A.7 (a)), zu verstehen?
a) Von welchem Begriff der „Eigenverantwortung“ wird nach Kenntnis der Bundesregierung ausgegangen?
b) Ist nach Kenntnis der Bundesregierung mit „Verbesserung“ die Erhöhung der Eigenverantwortlichkeit, beispielsweise im Sinne eines höheren Eigenanteils bei der Finanzierung oder Umsetzung von Entwicklungsmaßnahmen gemeint?
Ist im Rahmen des NDICI nach Kenntnis der Bundesregierung geplant, den Menschen des sogenannten Nachbarschaftsraumes durch die Zielsetzung, diesen in den EU-Binnenmarkt zu integrieren (NDICI Anhang II.B.(e)), auch die entsprechenden Grundfreiheiten zu gewähren, wie insbesondere die Personenfreizügigkeit?
a) Wenn ja, gilt diese Zielsetzung nach Kenntnis der Bundesregierung für alle im Anhang I aufgeführten Staaten des sogenannten Nachbarschaftsraumes?
b) Wie definiert die Bundesregierung den Begriff des Nachbarschaftsraumes im Zusammenhang der Europäischen Union?
Wie beurteilt die Bundesregierung ihre Einfluss- und Kontrollmöglichkeiten in Folge der neuen Architektur der europäischen Entwicklungszusammenarbeit unter dem Gesichtspunkt, dass die anteilsmäßige Stimmgewichtung Deutschlands im EEF-Ausschuss im Wege der Schaffung eines Komitologie-Ausschusses durch das NDICI wegfällt?
Sieht die Bundesregierung in Folge dieses Umstandes das deutsche Interesse als gewahrt an?
a) Wenn ja, weshalb sieht sie dieses als gewahrt an, wenn es zu einem Verlust der anteilsmäßigen Stimmgewichtung bei gleichzeitiger Erhöhung der Beiträge kommt?
b) Wenn nein, was gedenkt sie zu tun, dass dieses mehr Berücksichtigung findet?