Einbeziehung der Strafgefangenen und Sicherungsverwahrten in die gesetzliche Rentenversicherung
der Abgeordneten Markus Kurth, Sven Lehmann, Beate Müller-Gemmeke, Corinna Rüffer, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Canan Bayram, Britta Haßelmann, Katja Keul, Dr. Irene Mihalic, Tabea Rößner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Derzeit unterliegen lediglich diejenigen Strafgefangenen und Sicherungsverwahrten der Rentenversicherungspflicht, die einer Beschäftigung oder Berufsbildungsmaßnahme außerhalb der Justizvollzugsanstalt (JVA) nachgehen.
Diejenigen, die in der JVA einer Tätigkeit nachgehen, haben nur die Möglichkeit, sich freiwillig zu versichern, und müssen die Beiträge hierfür selbst tragen, obwohl sie nach § 41 des Strafvollzugsgesetzes (StVollzG) in der Regel zur Arbeit verpflichtet sind.
Da während der Zeit der Strafhaft keine Beiträge in die Rentenversicherung gezahlt werden, und diese Zeit auch nicht als Berücksichtigungs-, Anrechnungs-, oder Zurechnungszeit gilt, führt die Haft trotz Arbeit dazu, dass Teile der Lebensarbeitszeit für die Altersvorsorge entfallen.
Die Zuständigkeit für die Einführung der Rentenversicherungspflicht liegt beim Bund. Um die berufliche Integration von Strafgefangenen zu fördern und ihnen die Schaffung einer wirtschaftlichen Existenzgrundlage zu ermöglichen, war mit der Strafvollzugsreform von 1976 eine bessere Vergütung und eine umfassende Einbeziehung arbeitender Häftlinge in die Sozialversicherung vorgesehen (§§ 190 bis 193 StVollzG). Diese Kernstücke des damaligen Reformkonzepts sind nach Kenntnis der Fragesteller allerdings bis heute nicht umgesetzt.
Die Vorschriften sollten durch ein besonderes Bundesgesetz in Kraft gesetzt werden (§ 198 Absatz 3 StVollzG), was aber mit Verweis auf die Belastung der Länderhaushalte nie geschehen ist.
Seit Juni 2018 gibt es eine neue Dynamik. Auf der 89. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister der Länder (JuMiKo) haben sich diese mit der Einbeziehung von Gefangenen und Sicherungsverwahrten in die gesetzliche Rentenversicherung befasst und sie für sinnvoll erachtet. Infolgedessen wurde die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Katarina Barley in einem Beschluss (TOP II.26, 6./7. Juni 2018) aufgefordert, sich bei dem Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil für eine entsprechende Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) einzusetzen, die im Hinblick auf die zu erwartenden Einsparungen für den Bundeshaushalt bei der Grundsicherung im Alter keine zusätzliche Belastung der Länderhaushalte verursacht.
Auch die Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) begrüßte den Vorstoß der JuMiKo, Strafgefangene und Sicherungsverwahrte in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen. Die ASMK sprach sich in ihrem Beschluss (TOP 5.14, 5./6. Dezember 2018) jedoch gleichzeitig gegen eine für die Länderhaushalte kostenneutrale Änderung des SGB VI aus, „wenn diese mangels Beitragszahlungen zu Lasten der Versichertengemeinschaft gehen würde“.
Bislang sind nach Kenntnis der Fragesteller Maßnahmen der Bundesregierung zur Einbeziehung der Strafgefangenen und Sicherungsverwahrten jedoch grundsätzlich ausgeblieben.
Wir fragen die Bundesregierung:
- Welche konkreten Schritte zur Einführung einer Rentenversicherungspflicht für Strafgefangene und Sicherungsverwahrte sieht die Bundesregierung nach dem Beschluss der Frühjahrskonferenz der Justizministerinnen und Justizminister (TOP II.26, 6./7. Juni 2018) vor?
- Inwiefern ist die Bundesregierung der Auffassung, dass eine verpflichtende Einbeziehung von Strafgefangenen und Sicherungsverwahrten in die gesetzliche Rentenversicherung die Wahrscheinlichkeit eines späteren Bezugs von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung verringert oder sogar ausschließt?
- Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die erwarteten Einsparungen für den Bundeshaushalt bei der Grundsicherung im Alter, wenn die Strafgefangenen und Sicherungsverwahrten in die gesetzliche Rentenversicherung miteinbezogen werden?
- Wie bewertet die Bundesregierung den Beschluss der Justizministerinnen und Justizminister der Länder, die möglichen langfristigen Einsparungen bei der Grundsicherung im Alter im Falle einer Einbeziehung von Strafgefangenen und Sicherungsverwahrten in die gesetzliche Rentenversicherung (siehe Frage 3) zu verwenden, um die bei einer Einbeziehung anfallenden Mehrausgaben für die Länder aus Finanzmitteln des Bundeshaushalts zu refinanzieren?
- Sieht die Bundesregierung alternative Möglichkeiten, um die Länder im Falle einer Einbeziehung der Strafgefangenen und Sicherungsverwahrten in die gesetzliche Rentenversicherung finanziell zu unterstützen?
- Wenn ja, welche?
- Wenn nein, wie sollte aus Sicht der Bundesregierung die Einbeziehung der Strafgefangenen und Sicherungsverwahrten in die gesetzliche Rentenversicherung finanziert werden?
- Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung bereits einen Beschluss einer Landesregierung oder mehrerer Landesregierungen, die Kosten bei einer Einbeziehung der Strafgefangenen und Sicherungsverwahrten in die gesetzliche Rentenversicherung selbst zu finanzieren?
- Wie bewertet die Bundesregierung den im Rahmen einer Einbeziehung von Strafgefangenen und Sicherungsverwahrten in die gesetzliche Rentenversicherung denkbaren Weg einer beitragsfreien Anrechnung von Versicherungszeiten zur Einbeziehung der Strafgefangenen und Sicherungsverwahrten in die gesetzliche Rentenversicherung, und mit welchem finanziellen Mehraufwand wäre für den Bundeshaushalt, oder nach Kenntnis der Bundesregierung für die Haushalte der Länder zu rechnen (bitte nach Bundesländern getrennt ausweisen)?
- Wie bewertet die Bundesregierung den im Rahmen einer Einbeziehung von Strafgefangenen und Sicherungsverwahrten in die gesetzliche Rentenversicherung denkbaren Weg einer freiwilligen Beitragszahlung unter Bezuschussung durch die Länder als Träger des Strafvollzugs, und mit welchem finanziellen Mehraufwand wäre für die Haushalte der Länder zu rechnen (bitte nach Bundesländern getrennt ausweisen)?
- Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Vorschlag des Berichts der ASMK-Arbeitsgruppe vom 14. Juli 2017, hilfsweise auch die tatsächliche Vergütung als Beitragsbemessungsgrundlage (unter Beachtung einer mit geringfügig Beschäftigten vergleichbaren Mindestbeitragsbemessungsgrundlage) als Grundlage zu nehmen, und mit welchem finanziellen Mehraufwand wäre für den Bundeshaushalt, oder nach Kenntnis der Bundesregierung für die Haushalte der Länder zu rechnen (bitte nach Bundesländern getrennt ausweisen)?
- Wie bewertet die Bundesregierung den im Rahmen einer Einbeziehung von Strafgefangenen und Sicherungsverwahrten in die gesetzliche Rentenversicherung denkbaren Weg einer Beitragsberechnung anhand des tatsächlich erzielten Arbeitsentgelts, und mit welchem finanziellen Mehraufwand wäre für den Bundeshaushalt, oder nach Kenntnis der Bundesregierung für die Haushalte der Länder zu rechnen (bitte nach Bundesländern getrennt ausweisen)?
- Wie bewertet die Bundesregierung den im Rahmen einer Einbeziehung von Strafgefangenen und Sicherungsverwahrten in die gesetzliche Rentenversicherung denkbaren Weg einer Beitragsberechnung anhand einer fiktiven Beitragsbemessungsgrundlage (bitte nach 20 Prozent, 30 Prozent und 50 Prozent der Bezugsgröße differenzieren), und mit welchem finanziellen Mehraufwand wäre für den Bundeshaushalt, oder nach Kenntnis der Bundesregierung für die Haushalte der Länder zu rechnen (bitte nach Bundesländern getrennt ausweisen)?
- Wie bewertet die Bundesregierung die Möglichkeit der Einbeziehung weiterer Gefangenengruppen, wie Jugendstrafgefangene, Untersuchungsgefangene, Strafgegangene im Maßregelvollzug oder Strafgefangene und Sicherungsverwahrte, die innerhalb des Vollzugs eine Berufsausbildung absolvieren?
Fragen12
Welche konkreten Schritte zur Einführung einer Rentenversicherungspflicht für Strafgefangene und Sicherungsverwahrte sieht die Bundesregierung nach dem Beschluss der Frühjahrskonferenz der Justizministerinnen und Justizminister (TOP II.26, 6./7. Juni 2018) vor?
Inwiefern ist die Bundesregierung der Auffassung, dass eine verpflichtende Einbeziehung von Strafgefangenen und Sicherungsverwahrten in die gesetzliche Rentenversicherung die Wahrscheinlichkeit eines späteren Bezugs von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung verringert oder sogar ausschließt?
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die erwarteten Einsparungen für den Bundeshaushalt bei der Grundsicherung im Alter, wenn die Strafgefangenen und Sicherungsverwahrten in die gesetzliche Rentenversicherung miteinbezogen werden?
Wie bewertet die Bundesregierung den Beschluss der Justizministerinnen und Justizminister der Länder, die möglichen langfristigen Einsparungen bei der Grundsicherung im Alter im Falle einer Einbeziehung von Strafgefangenen und Sicherungsverwahrten in die gesetzliche Rentenversicherung (siehe Frage 3) zu verwenden, um die bei einer Einbeziehung anfallenden Mehrausgaben für die Länder aus Finanzmitteln des Bundeshaushalts zu refinanzieren?
Sieht die Bundesregierung alternative Möglichkeiten, um die Länder im Falle einer Einbeziehung der Strafgefangenen und Sicherungsverwahrten in die gesetzliche Rentenversicherung finanziell zu unterstützen?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, wie sollte aus Sicht der Bundesregierung die Einbeziehung der Strafgefangenen und Sicherungsverwahrten in die gesetzliche Rentenversicherung finanziert werden?
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung bereits einen Beschluss einer Landesregierung oder mehrerer Landesregierungen, die Kosten bei einer Einbeziehung der Strafgefangenen und Sicherungsverwahrten in die gesetzliche Rentenversicherung selbst zu finanzieren?
Wie bewertet die Bundesregierung den im Rahmen einer Einbeziehung von Strafgefangenen und Sicherungsverwahrten in die gesetzliche Rentenversicherung denkbaren Weg einer beitragsfreien Anrechnung von Versicherungszeiten zur Einbeziehung der Strafgefangenen und Sicherungsverwahrten in die gesetzliche Rentenversicherung, und mit welchem finanziellen Mehraufwand wäre
für den Bundeshaushalt, oder
nach Kenntnis der Bundesregierung für die Haushalte der Länder zu rechnen (bitte nach Bundesländern getrennt ausweisen)?
Wie bewertet die Bundesregierung den im Rahmen einer Einbeziehung von Strafgefangenen und Sicherungsverwahrten in die gesetzliche Rentenversicherung denkbaren Weg einer freiwilligen Beitragszahlung unter Bezuschussung durch die Länder als Träger des Strafvollzugs, und mit welchem finanziellen Mehraufwand wäre für die Haushalte der Länder zu rechnen (bitte nach Bundesländern getrennt ausweisen)?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Vorschlag des Berichts der ASMK-Arbeitsgruppe vom 14. Juli 2017, hilfsweise auch die tatsächliche Vergütung als Beitragsbemessungsgrundlage (unter Beachtung einer mit geringfügig Beschäftigten vergleichbaren Mindestbeitragsbemessungsgrundlage) als Grundlage zu nehmen, und mit welchem finanziellen Mehraufwand wäre
für den Bundeshaushalt, oder
nach Kenntnis der Bundesregierung für die Haushalte der Länder zu rechnen (bitte nach Bundesländern getrennt ausweisen)?
Wie bewertet die Bundesregierung den im Rahmen einer Einbeziehung von Strafgefangenen und Sicherungsverwahrten in die gesetzliche Rentenversicherung denkbaren Weg einer Beitragsberechnung anhand des tatsächlich erzielten Arbeitsentgelts, und mit welchem finanziellen Mehraufwand wäre
für den Bundeshaushalt, oder
nach Kenntnis der Bundesregierung für die Haushalte der Länder zu rechnen (bitte nach Bundesländern getrennt ausweisen)?
Wie bewertet die Bundesregierung den im Rahmen einer Einbeziehung von Strafgefangenen und Sicherungsverwahrten in die gesetzliche Rentenversicherung denkbaren Weg einer Beitragsberechnung anhand einer fiktiven Beitragsbemessungsgrundlage (bitte nach 20 Prozent, 30 Prozent und 50 Prozent der Bezugsgröße differenzieren), und mit welchem finanziellen Mehraufwand wäre
für den Bundeshaushalt, oder
nach Kenntnis der Bundesregierung für die Haushalte der Länder zu rechnen (bitte nach Bundesländern getrennt ausweisen)?
Wie bewertet die Bundesregierung die Möglichkeit der Einbeziehung weiterer Gefangenengruppen, wie Jugendstrafgefangene, Untersuchungsgefangene, Strafgegangene im Maßregelvollzug oder Strafgefangene und Sicherungsverwahrte, die innerhalb des Vollzugs eine Berufsausbildung absolvieren?