Vorbemerkung der Fragesteller
Nach Einschätzung der Fragesteller sind Bundesbehörden in ostdeutschen Bundesländern stark unterrepräsentiert. Dies ging aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/1108 hervor. Demnach befand sich zu diesem Zeitpunkt nur jeder zehnte Hauptsitz und jede vierte Außenstelle einer Bundesbehörde in Ost-Deutschland. Dabei profitieren Standorte von Bundesbehörden nach Ansicht der Fragesteller auf vielfältige Weise. Es entstehen nicht nur Arbeitsplätze, sondern auch Infrastruktur und regionale Wirtschaftskreisläufe. Darüber hinaus wird durch die lokale Etablierung von wichtigen Institutionen des Bundes das Vertrauen der Bürger in die demokratischen Institutionen, den Behördenapparat und die Identität mit dem Staat gefördert. Deshalb ist es nach Auffassung der Fragesteller für das Gemeinwesen förderlich, wenn die Bundesbehörden gleichermaßen auf dem deutschen Staatsgebiet vertreten sind.
Vorbemerkung der Bundesregierung
Allgemein: Unter Bundesbehörden i. S. der Abfrage werden das Bundeskanzleramt, die Bundesministerien, die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien sowie das Presse und Informationsamt der Bundesregierung einschließlich ihrer Geschäftsbereichsbehörden und Einrichtungen sowie die Bundesgerichte verstanden. Bei den Ressorts wird unter Hauptsitz der 1. Dienstsitz verstanden, der 2. Dienstsitz wird in der Rubrik Außenstelle geführt.
Neue Bundesländer sind die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.
Bei der Frage nach dem Stellen-SOLL wird auf das jeweilige SOLL der Planstellen und Stellen (ohne Ersatz(plan)stellen) gemäß Haushaltsplan 2018 abgestellt.
Da zum Stichtag 31. Dezember 2018 das tatsächliche IST der Planstellen und Stellen (ohne Ersatz(plan)stellen) nach dem Haushaltsplan nicht vorgehalten wird und nicht innerhalb der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage vorgesehenen Frist abgefragt werden kann, wurde die Anzahl der vorhandenen Beamten, Richter und Soldaten sowie Tarifbeschäftigten (Vollzeitäquivalente) zum 31. Dezember 2018 ermittelt.
Da Tarifbeschäftigte auch auf Planstellen geführt werden können, können die IST-Angaben für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die SOLL-Angaben für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer überschreiten.
Bei den Angaben für den Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) erfolgte eine Unterscheidung zwischen den Statusgruppen für militärisches Personal (Soldaten) und zivilem Personal (Beamte/Angestellte). Bei der Ermittlung des personellen IST wurden zusätzlich die außerhalb von Dienstposten geführten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter berücksichtigt. Dies führt vor allem bei Dienststellen mit Lehrtätigkeit (z. B. Universitäten) aufgrund der Schülerzahlen zu einem deutlich höheren IST als dem vorgegebenen SOLL.
Zu einzelnen Bundesbehörden:
Bundesnachrichtendienst (Geschäftsbereich Bundeskanzleramt):
Die Beantwortung der Fragen 1 bis 3 kann aus Gründen des Staatswohls in diesem besonderen Einzelfall nicht in offener Form erfolgen. Die erbetenen Auskünfte zu Außenstellen und Mitarbeiteranzahl betreffen Strukturelemente des Bundesnachrichtendienstes. Aus ihrem Bekanntwerden könnten sowohl staatliche als auch nichtstaatliche Akteure Rückschlüsse auf Personalentwicklung, Modus Operandi sowie die Fähigkeiten und Methoden des Bundesnachrichtendienstes ziehen. Dadurch würde die Aufgabenerfüllung des Bundesnachrichtendienstes beeinträchtigt, was wiederum für die Sicherheit und die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig wäre. Diese Informationen werden daher als Verschlusssache gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VS-Anweisung – VSA) mit dem VS-Grad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.1
Bundespolizei (Geschäftsbereich Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat – BMI):
Die Beantwortung der Fragen 1 bis 3 erlaubt einen Rückschluss auf die zahlenmäßige Stärke der Bundespolizei. Durch das Bekanntwerden dieser Informationen wären Aussagen zu polizeifachlichen und einsatztaktischen Bewertungen sowie zu Einsatzschwerpunkten möglich. Demnach sind alle Übersichten und Statistiken, die einen Rückschluss auf die zahlenmäßige Stärke der Bundespolizei und ihrer nachgeordneten Dienststellen zulassen, als Verschlusssache gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VS-Anweisung – VSA) mit dem VS-Grad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.1
Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst BMAD – Geschäftsbereich BMVg):
Diese Informationen zum BMAD sind als Verschlusssache gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VS-Anweisung – VSA) mit dem VS-Grad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.1