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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Medienberichte über divergierende Aussagen des Präsidenten des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik und des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik in Bezug auf das Ausmaß des "Hackerangriffs" auf Bundestagsabgeordnete und andere Personen

(insgesamt 10 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

13.03.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/799725.02.2019

Medienberichte über divergierende Aussagen des Präsidenten des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik und des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik in Bezug auf das Ausmaß des „Hackerangriff“ auf Bundestagsabgeordnete und andere Personen

der Abgeordneten Uwe Schulz, Joana Cotar und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Laut Medienbericht von „Welt Online“ vom 5. Januar 2019 (www.welt.de/politik/deutschland/article186599060/Hackerangriff-BSI-will-Ausmass-doch-erst-im-Januar-erkannt-haben.html) hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) die Aussagen des Präsidenten des BSI, Arne Schönbohm, zum so genannten Hackerangriff korrigiert. Darin wird festgehalten, dass das BSI erst im Januar 2019 das Ausmaß des Datendiebstahls erkannt habe.

Diese Aussage des BSI weicht ab von einem Interview des Präsidenten des BSI, Arne Schönbohm, vom 4. Januar 2019, welches dieser dem Fernsehsender „Phoenix“ (www.youtube.com/watch?v=ptFnP9g_d34) gegeben hat. Darin berichtet Präsident Arne Schönbohm, dass das BSI schon frühzeitig, im Dezember 2018, mit einzelnen Abgeordneten, welche davon betroffen waren, gesprochen habe, und entsprechende Gegenmaßnahmen durgeführt habe.

Wegen dieser Aussage Arne Schönbohms hatten Vertreter mehrerer Parteien dem BSI vorgeworfen, zu spät über die Veröffentlichung vertraulicher Daten im Internet informiert zu haben. Das BSI habe Anfang Dezember 2018 dem betroffenen Bundestagsabgeordneten Unterstützung angeboten und sei mit Experten vor Ort gewesen, heißt es in der Erklärung der Behörde (www.welt.de/politik/deutschland/article186599060/Hackerangriff-BSI-will-Ausmass-doch-erst-im-Januar-erkannt-haben.html).

Aufgrund der nach Medienberichten divergierenden Aussagen von Präsident Arne Schönbohm auf der einen und dem BSI auf der anderen Seite, stellen die Fragesteller der Bundesregierung folgende Fragen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Wann, und in welchem Umfang hat das BSI vom gesamten Ausmaß des Datendiebstahls erfahren (bitte die Erkenntnisse nach Umfang und Zeitpunkt ihrer Erhebung aufschlüsseln)?

2

Mit welchem konkreten Informationsstand trat Präsident Arne Schönbohm am 4. Januar 2019 vor die Presse, konkret zum Interview-Termin beim Fernsehsender „Phoenix“?

3

Ist es möglich, dass aufgrund der Aussendung des BSI vom 5. Januar 2019 das BSI die Aussagen seines Präsidenten nicht kannte, und aufgrund medialer Berichterstattung sich dazu veranlasst sah, hier eine Korrektur vorzunehmen, und damit die Aussagen des Präsidenten Arne Schönbohm zu konterkarieren?

Kann die Bundesregierung dieses Vorgehen bestätigen?

4

Wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang (Frage 3) das Vorgehen des BSI und dessen Präsidenten, Arne Schönbohm?

5

Wann und in welchem Umfang wurde das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) von dem Datendiebstahl unterrichtet?

6

Welche konkreten Maßnahmen hat das BMI aufgrund welcher Informationen durchgeführt?

7

Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass dies kein optimales Vorgehen des BSI, seines Präsidenten und der Datenübermittlung vor allem in der Außenwirkung erzeugt hat, und somit die allgemeine Datensicherheit und das subjektive Sicherheitsgefüge in der Bundesrepublik Deutschland beschädigt hat?

Wenn nein, warum nicht?

8

Kann die Bundesregierung bestätigen, dass in diesem Zusammenhang deutsche Sicherheitsbehörden den US-Geheimdienst NSA um Hilfe bei der Aufklärung gebeten haben (www.bild.de/politik/inland/politik-inland/geheimdienstdeutschland-kam-ohne-nsa-gegen-hacker-nicht-weiter-59382492.bild.html)?

Wenn ja, in welchem konkreten Umfang wurde hier um „Amtshilfe“ bei der NSA angefragt, und welche Erkenntnisse konnten dadurch gewonnen werden?

9

Wurden in diesem Zusammenhang (Frage 8) weitere „Ansuchen um Amtshilfe“ bei anderen nationalen sowie internationalen Nachrichtendiensten gestellt?

Wenn ja, bei welchen, in welchem Umfang, und mit welchen konkreten Erkenntnissen?

10

Sieht die Bundesregierung durch diesen Vorfall das Vertrauen in staatliche Sicherheitsorgane erschüttert?

Wenn ja, in welchem Umfang?

Welche konkreten Lösungsvorschläge hat die Bundesregierung diesbezüglich, um das Vertrauen in die staatlichen Sicherheitsorgane wiederherzustellen?

Berlin, den 30. Januar 2019

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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