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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Beraterverträge des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

(insgesamt 19 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Datum

02.04.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/808401.03.2019

Beraterverträge des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

der Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden), Sven-Christian Kindler, Oliver Krischer, Matthias Gastel, Stefan Gelbhaar, Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Zur Vorbereitung der Einführung der Infrastrukturabgabe, zur Begleitung der juristischen Auseinandersetzungen im Zuge der beiden Maut-Schiedsverfahren bei Toll Collect, zur technischen Weiterentwicklung des Lkw-Maut-Systems, zur Analyse der Wirtschaftlichkeit der erneuten Privatisierung von Toll Collect und für Tarifverhandlungen mit den Gewerkschaften im Zuge der Gründung der Infrastrukturgesellschaft des Bundes für Autobahnen und andere Bundesfernstraßen (IGA): Für alle diese Projekte und Prozesse hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) in den letzten Jahren externe Berater mit einem Gesamtauftragsvolumen von mehreren 100 Mio. Euro engagiert (vgl. Ausschussdrucksache des Haushaltsausschusses 19(8)1418).

Trotz dessen führte das BMVI in den letzten fünf Jahren keine interne Wirtschaftsprüfung durch (vgl. Antwort des BMVI zu den Fragen 12 bis 14 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Bundestagsdrucksache 19/6627). Eine lediglich jährliche Information des Haushaltsausschusses über die Zahlungen der Bundesregierung an externe Berater reicht vor diesem Hintergrund nach Ansicht der Fragesteller nicht aus, um für ausreichende Transparenz des Regierungshandelns zu sorgen und dem Deutschen Bundestag ausreichend Möglichkeiten zur Kontrolle zu geben.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:

Fragen19

1

Welche Verträge mit externen Beratungsunternehmen sowie Einzelberaterinnen und Einzelberatern von Toll Collect hat der Bund vor dem 1. September 2018 verlängert (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 33 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/4750), nach welcher Maßgabe wurden die entsprechenden Verträge verlängert und in welchem Umfang (bitte Leistungsbeschreibung, Vergabezeitpunkte, Laufzeiten und Auftragsvolumina tabellarisch darstellen)?

2

Welche Rahmenvertragsvereinbarungen hat das BMVI seit 2013 für externe Beratungs- und Unterstützungsleistungen in welchem Umfang und mit welchen Vertragspartnern abgeschlossen (bitte Leistungsbeschreibung, Vergabezeitpunkte, Laufzeiten und Auftragsvolumina und Vertragspartner tabellarisch darstellen – vgl. Ausschussdrucksache des Haushaltsausschusses 19(8)1418)?

3

Welche externen Beraterverträge und Unterstützungsleistungen hat die Bundesregierung seit 2013 als sogenannte In-House-Geschäfte vergeben (bitte Leistungsbeschreibung, Vergabezeitpunkte, Laufzeiten und Auftragsvolumina tabellarisch darstellen – vgl. Ausschussdrucksache des Haushaltsausschusses 19(8)1418), und um welche In-House-Gesellschaft bzw. -Beratung handelte es sich dabei jeweils?

4

Welche externen Beraterverträge und Unterstützungsleistungen hat die Bundesregierung im Bereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur seit 2013 in einem Verhandlungsverfahren mit bzw. ohne Teilnahmewettbewerb vergeben (bitte Leistungsbeschreibung, Vergabezeitpunkte, Laufzeiten und Auftragsvolumina tabellarisch darstellen – vgl. Ausschussdrucksache des Haushaltsausschusses 19(8)1418)?

5

Welche externen Beraterverträge und Unterstützungsleistungen hat die Bundesregierung im Bereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur seit 2013 nicht in Verhandlungsverfahren mit bzw. ohne Teilnahmewettbewerb oder als „In-House-Geschäfte“, sondern in einem offenen Verfahren vergeben (bitte Leistungsbeschreibung, Vergabezeitpunkte, Laufzeiten und Auftragsvolumina tabellarisch darstellen – vgl. Ausschussdrucksache des Haushaltsausschusses 19(8)1418)?

6

Welches sind die, gemessen an der Gesamtauftragssumme, summarisch zehn größten Auftragnehmer, die in den Jahren 2013 bis 2019 durch das Bundesverkehrsministerium für Beratungs- und Unterstützungsleistungen beauftragt wurden, und welche Vergütungssummen erhielten sie jeweils (bitte jahresscheibengenau angeben)?

7

Aus welchem Grund führte das Bundesverkehrsministerium, obwohl es in den letzten fünf Jahren Millionen Euro an externe Berater vergab, seit 2013 keine internen Wirtschaftsprüfungen durch (vgl. Antwort zu den Fragen 12 bis 14 auf Bundestagsdrucksache 19/6627), und inwiefern identifiziert die Bundesregierung, trotz dessen sie keiner rechtlichen Verpflichtung zur Durchführung interner Wirtschaftsprüfungen unterliegt, eine Notwendigkeit, die Zahlungsströme an externe Berater im Abstand von zwei oder drei Jahren systematisch zu prüfen?

8

Wurde bei allen Vergaben für externe Beratungs- und/oder Unterstützungsleistungen des Bundesverkehrsministeriums seit 2013 eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durchgeführt, und wenn nein, warum jeweils nicht (bitte für alle Fälle, in denen keine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durchgeführt wurde, Auftragsvolumina, Leistungsbeschreibung, Vergabezeitpunkt, Zeitrahmen und jeweils die Begründung für die nicht durchgeführte Wirtschaftlichkeitsuntersuchung tabellarisch auflisten und alle Fälle bzw. Beraterverträge zu Pkw-Maut, Lkw-Maut und Toll Collect sowie weiteren Beraterverträgen zuordnen)?

9

In welchen Fällen hat das Bundesverkehrsministerium seit 2013 im Zuge der Vergabe von externen Beratungs- und/oder Unterstützungsleistungen eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt, und welche Ergebnisse erbrachten diese Wirtschaftlichkeitsprüfungen jeweils (bitte detailliert die Einzelfälle, Auftragsvolumina, Leistungsbeschreibung, Vergabezeitpunkt, Zeitrahmen und Ergebnisse der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung auflisten und alle Fälle bzw. Beraterverträge zu Pkw-Maut, Lkw-Maut und Toll Collect sowie weiteren Beraterverträgen zuordnen)?

10

In welchen Fällen hat das Bundesverkehrsministerium seit 2013 nach der Vergabe von externen Beratungs- und/oder Unterstützungsleistungen eine Evaluation im Sinne der Überprüfung der Wirksamkeit und Zielerreichung der Beauftragung von externen Beratern durchgeführt, und welche Ergebnisse erbrachten diese Prüfungen jeweils (bitte detailliert die Einzelfälle, Auftragsvolumina, Leistungsbeschreibung, Vergabezeitpunkt, Zeitrahmen und Prüfungsumfang sowie Ergebnisse der Evaluation auflisten und alle Fälle bzw. Beraterverträge zu Pkw-Maut, Lkw-Maut und Toll Collect sowie weiteren Beraterverträgen zuordnen)?

11

Plant die Bundesregierung, den Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages regelmäßig (z. B. einmal im Quartal) über ausgeschriebene Beratungs- und Unterstützungsleistungen und erfolgte Vergaben entsprechender Leistungen des Bundesverkehrsministeriums und seiner nachgeordneten Behörden sowie bei staatlichen Unternehmen wie z. B. Toll Collect zu informieren, und wenn ja, in welchem zeitlichen Abstand, und in welcher Form, und wenn nein, warum nicht?

12

Auf Grundlage welcher Dienstvorschrift werden im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur sowie seinen nachgeordneten Behörden externe Beratungs- und Unterstützungsleistungen in Anspruch genommen, wann wurde diese Dienstvorschrift erlassen, wie oft und wann genau wurde sie seit Erlass überarbeitet, welches sind ihre wesentlichen Inhalte und die konkreten Voraussetzungen für den zulässigen Einsatz externer Beratungs- und Unterstützungsleistungen, wann plant die Bundesregierung diese Dienstvorschrift zu evaluieren, und welchen Überarbeitungsbedarf hat die Bundesregierung für die ggf. erneute Anpassung der Dienstvorschrift bisher identifiziert?

13

Warum verfügt das Bundesverkehrsministerium nicht über ausreichend hochqualifiziertes Personal, um die Aufgabenerfüllung der exekutiven Prozesse bei Lkw-Maut, Pkw-Maut und Tarifverhandlungen entsprechend der politischen Zielstellungen durchzuführen – und das, obwohl die entsprechenden Aufgaben und Prozesse seit 2003 (Lkw-Maut) und 2013 (Pkw-Maut) klar definiert wurden?

14

Plant das Bundesverkehrsministerium als Abhilfe für das benötigte Personal mit „besonderen Qualifikationen“ (vgl. Bericht des BMVI vom 15. Januar 2019, Ausschussdrucksache 19(15)168), über das es derzeit nicht verfügt, eine Personaloffensive zum Aufbau entsprechender Fachexpertise und der notwendigen Kapazitäten im eigenen Hause, und wenn nein, warum sollen entsprechende Kapazitäten nicht im BMVI aufgebaut werden, und wenn ja, in welchem Umfang plant das BMVI in den kommenden Jahren die entsprechenden Kapazitäten aufzubauen?

15

Wie genau prüft das Bundesverkehrsministerium die Notwendigkeit des Bedarfs einer externen Beratungs- und Unterstützungsleistung vor der Ausschreibung derselben, welche Abteilungen sind hieran beteiligt, inwiefern stimmt sich das Bundesverkehrsministerium hierbei mit anderen Bundesressorts ab, und wie umfangreich erfolgt diese Prüfung?

16

Wie oft hat das Bundesverkehrsministerium seit 2013 die Notwendigkeit des Bedarfs einer externen Beratungs- und Unterstützungsleistung vor der Ausschreibung derselben, mit anderen Ressorts der Bundesregierung dahingehend abgestimmt, ob und inwiefern dort personelle Ressourcen für die Projekte des BMVI genutzt werden können (bitte die Fälle tabellarisch auflisten und hierbei Auftragsvolumina, Leistungsbeschreibung und Zeitrahmen der Prüfung darstellen)?

17

Inwiefern hat das Bundesverkehrsministerium seit 2013 die Prozesse und Kriterien für die Prüfung der Notwendigkeit bzw. des Bedarfs, der Wirtschaftlichkeit und der Rechnungs- sowie Wirtschaftsprüfung in Bezug auf die Vergabe und Beauftragung von externen Beratungs- und Unterstützungsleistungen verändert, plant das Bundesverkehrsministerium Veränderungen an diesen Prozessen und Kriterien für 2019 und 2020, und wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?

18

In welchen Fällen eingeleiteter Vergabeverfahren von externen Beratungs- und Unterstützungsleistungen durch das Bundesverkehrsministerium und seine nachgeordneten Behörden wurde die Vergabe seit 2013 gestoppt bzw. abgebrochen, in welchen Fällen wurde sie ohne Zuschlagserteilung beendet, in welchen Fällen wurden durch an den Vergabeverfahren beteiligte Bieter gegen den Stopp bzw. Abbruch der Vergabe rechtliche Schritte eingeleitet (bitte jeden Fall einzeln, differenziert nach konkretem Vergabeverfahren, Zeitpunkt der Bekanntmachung der Vergabe und Zeitpunkt des Abbruchs des Vergabeverfahrens, beteiligten Abteilungen bzw. Behörden, ausgeschriebenem Vertragsvolumen sowie angestrebtem Leistungszeitraum auflisten)?

19

Gab es seit 2013 Ausgleichs- und Entschädigungszahlungen, die das Bundesverkehrsministerium und seine nachgelagerten Behörden aufgrund von Vergaberechtsabbrüchen oder Beendigung von Vergabeverfahren mit und ohne Zuschlagserteilung an beteiligte Bieter zahlen mussten, und wenn ja, wie hoch waren diese (bitte jahresscheibengenau aufschlüsseln, nach Ausgleichszahlungen nach Vergabeverfahren mit Zuschlagserteilung und Ausgleichszahlungen infolge von beendeten Vergabeverfahren ohne Zuschlagserteilung differenzieren und dem BMVI, den entsprechenden Behörden sowie konkreten Vergabeverfahren zuordnen)?

Berlin, den 29. Januar 2019

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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