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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Leiharbeit - Struktur, Entlohnung und Vermittlungstätigkeit der Bundesagentur für Arbeit

(insgesamt 14 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

22.03.2019

Aktualisiert

22.02.2023

Deutscher BundestagDrucksache 19/815606.03.2019

Leiharbeit – Struktur, Entlohnung und Vermittlungstätigkeit der Bundesagentur für Arbeit

der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sven Lehmann, Corinna Rüffer, Markus Kurth, Ekin Deligöz, Katharina Dröge, Sven-Christian Kindler, Claudia Müller, Stefan Schmidt und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Entwicklungen in der Leiharbeit stehen weiterhin im öffentlichen Interesse. Denn Leiharbeitskräfte verdienen weiterhin weniger als das Stammpersonal und vielen droht zudem nach kurzer Zeit wieder Arbeitslosigkeit. Auch die Bundesagentur für Arbeit (BA) vermittelt Arbeitslose an Leiharbeitsunternehmen. Obwohl der ehemalige Vorsitzende des Vorstandes der Bundesagentur für Arbeit, Dr. Frank-Jürgen Weise, bereits Anfang 2013 „Fehlentwicklungen“ einräumte, haben die seither eingebrachten Kleinen Anfragen der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN zur Vermittlungstätigkeit der BA in Leiharbeit ergeben, dass Arbeitslose weiterhin in hoher Zahl in Leiharbeit vermittelt wurden. Deshalb stellt sich weiterhin die Frage nach der Nachhaltigkeit der Vermittlungstätigkeit der BA.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Wie viele Personen waren nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2018 insgesamt in Deutschland in Leiharbeitsfirmen beschäftigt,

a) wie viele davon waren in Verleihfirmen mit Sitz im Ausland angestellt,

b) und welcher prozentuale Anteil der Leiharbeit an der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung ergibt sich daraus (bitte jeweils differenziert nach Geschlecht, Ländern und jeweils mit Vergleichszahlen 2016 und 2017 auflisten)?

2

Wie war die Altersstruktur der Leiharbeitskräfte nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2018 (bitte differenziert nach Geschlecht und mit Vergleichszahlen 2016 und 2017 auflisten)?

3

Wie viele der Leiharbeitskräfte hatten nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2018

a) keinen Berufsabschluss,

b) einen anerkannten (nichtakademischen) Berufsabschluss,

c) einen akademischen Berufsabschluss, bzw.

d) keine beruflichen Erfahrungen direkt nach der Schule bzw. Berufsabschluss (bitte jeweils differenziert nach Geschlecht und mit Vergleichszahlen 2016 und 2017 auflisten)?

4

Wie viele der Leiharbeitskräfte wurden im Jahr 2018 nach Kenntnis der Bundesregierung mit dem Anforderungsniveau „Helfer“, „Fachkraft“, „Spezialist“ bzw. „Experte“ eingesetzt, und wie viel Prozent haben demnach Tätigkeiten verrichtet, die nicht ihrer Qualifikation entsprochen haben (bitte differenziert nach Geschlecht und mit Vergleichszahlen 2016 und 2017 auflisten)?

5

Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Bruttoentlohnung sowie der Medianverdienst im Jahr 2018 der abhängig Beschäftigten insgesamt über alle Branchen und im Vergleich dazu in der Leiharbeitsbranche

a) für Beschäftigte ohne Berufsabschluss, mit einem anerkannten (nichtakademischen) Berufsabschluss bzw. mit akademischen Berufsabschluss insgesamt über alle Branchen und im Vergleich dazu in der Leiharbeitsbranche, bzw.

b) für Beschäftigte mit dem Anforderungsniveau „Helfer“, „Fachkraft“, „Spezialist“ bzw. „Experte“ über alle Branchen und im Vergleich dazu in der Leiharbeitsbranche (bitte jeweils differenziert nach Geschlecht und mit Vergleichszahlen 2016 und 2017 auflisten)?

6

In welchen zehn Branchen wurde Leiharbeit im Jahr 2018 nach Kenntnis der Bundesregierung prozentual im Verhältnis zur Gesamtzahl der Leiharbeitskräfte und in welchen zehn Branchen im Verhältnis zur Gesamtzahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten der jeweiligen Branche am häufigsten eingesetzt (bitte mit Vergleichsangaben 2016 und 2017 auflisten)?

7

Welche aktuellen Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Beschäftigungsdauer von Leiharbeitskräften in Verleih- und Entleihbetrieben für das Jahr 2018 (bitte differenziert nach „0 bis unter 1 Monat“, „1 bis unter 2 Monate“, „2 bis unter 3 Monate“, „3 bis unter 6 Monate“, „6 bis unter 9 Monate“, „9 bis unter 12 Monate“, „12 bis unter 18 Monate“, „18 Monate und mehr“, nach Geschlecht und mit Vergleichszahlen 2016 und 2017 auflisten)?

8

Wie viele offene Stellen waren nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2018 bei der BA insgesamt gemeldet, und wie viele davon absolut und prozentual in der Leiharbeitsbranche (bitte mit Vergleichszahlen 2016 und 2017 auflisten)?

9

Wie viele Erwerbslose wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2018 insgesamt von der BA in Arbeit vermittelt, und wie viele davon prozentual und absolut in die Leiharbeitsbranche

a) durch „Auswahl und Vorschlag“, und

b) wie viele der von der BA in Leiharbeit vermittelten Erwerbslosen erhielten zuvor Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) bzw. nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) (bitte jeweils differenziert nach Geschlecht und mit Vergleichszahlen 2016 und 2017 auflisten)?

10

Wie viele Vermittlungen in die Leiharbeitsbranche wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2018 mit Eingliederungszuschüssen flankiert,

a) wie hoch waren die Aufwendungen für diese Eingliederungszuschüsse insgesamt und durchschnittlich je Vermittlung in Leiharbeit, und

b) wie viele der Leiharbeitskräfte wurden nach Ende der Förderung vom Entleihbetrieb übernommen (bitte differenziert nach SGB II und III und mit Vergleichszahlen 2016 und 2017)?

11

Wie viele Vermittlungen in die Leiharbeitsbranche wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2018 durch externe Vermittlungsagenturen durchgeführt, die von der BA über Vermittlungsgutscheine finanziert wurden,

a) wie hoch waren die Aufwendungen für diese Vermittlungsgutscheine insgesamt, und

b) wie viele der so vermittelten Leiharbeitskräfte wurden von Entleihbetrieben übernommen (bitte differenziert nach SGB II und III und mit Vergleichszahlen 2016 und 2017 auflisten)?

12

Wie viele Beschäftigte waren nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2018 absolut und prozentual im Verhältnis zur Gesamtzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten auf ergänzendes Arbeitslosengeld II angewiesen,

a) wie viele dieser Beschäftigten wurden von der BA in Arbeit vermittelt, und

b) wie hoch war die Summe des ergänzenden Arbeitslosengelds II (bitte differenziert nach Geschlecht und mit Vergleichszahlen 2016 und 2017 auflisten)?

13

Wie viele der Beschäftigten, die im Jahr 2018 ergänzend Arbeitslosengeld II erhielten, waren absolut und prozentual in der Leiharbeitsbranche tätig,

a) wie viele dieser Beschäftigten wurden von der BA in Leiharbeit vermittelt, und

b) wie hoch war die Summe des ergänzenden Arbeitslosengelds II für Leiharbeitskräfte (bitte jeweils differenziert nach Geschlecht und mit Vergleichszahlen 2016 und 2017 auflisten)?

14

Ist die Vermittlung in Leiharbeit durch die BA nach Einschätzung der Bundesregierung nachhaltig?

Wenn ja, wie wird dies begründet?

Wenn nein, welche konkreten Maßnahmen erwartet die Bundesregierung von der BA?

Berlin, den 19. Februar 2019

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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