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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Zusammenarbeit der Bundesregierung mit der Regierung der Republik Sudan

(insgesamt 20 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

28.03.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/816306.03.2019

Zusammenarbeit der Bundesregierung mit der Regierung der Republik Sudan

der Abgeordneten Dr. Frithjof Schmidt, Uwe Kekeritz, Kai Gehring, Margarete Bause, Agnieszka Brugger, Dr. Franziska Brantner, Katja Keul, Dr. Tobias Lindner, Omid Nouripour, Cem Özdemir, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Jürgen Trittin, Ottmar von Holtz und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Am 19. Dezember 2018 kündigte die sudanesische Regierung an, den Brotpreis von einem Sudanesischen Pfund auf drei Sudanesische Pfund zu erhöhen. Die daraufhin entstehenden Demonstrationen entwickelten sich schnell zu einer politischen Bewegung, die den Rücktritt des Präsidenten Omar Al-Bashir und mehr politische Freiheiten fordert. Die Proteste halten noch immer an und finden nun in mindestens sechs sudanesischen Städten statt, inzwischen unter dem Slogan: „Freedom, Peace and Justice.“ Unter anderem Amnesty International berichtet, dass die Sicherheitskräfte, inklusive die Polizei, auf brutale Weise mit scharfer Munition, Tränengas und Gummigeschossen gegen die Demonstrantinnen und Demonstranten vorgehen, wodurch bisher mindestens 40 Menschen getötet (www.amnesty.org/en/latest/campaigns/2019/01/ten-things-you-should-know-aboutthe-latest-protests-in-sudan/) und mehr als 800 Menschen verhaftet wurden, darunter auch Journalistinnen und Journalisten und medizinisches Personal (www.hrw.org/news/2019/01/18/sudan-hundreds-protesters-arrested). Am 2. Januar 2019 übermittelten 22 verschiedene politische Parteien ein Memorandum an Präsident Al-Bashir, in dem sie ihn auffordern, zurückzutreten (https://aawsat.com/english/home/article/1529016/sudan-22-parties-call-president-step-down). Präsident Al-Bashir hat vage Reformen angekündigt und unter anderem den Brotpreis wieder gesenkt, zeigt sich aber ansonsten wenig kompromissbereit. Somit ist aus Sicht der Fragesteller die Gefahr groß, dass der Konflikt weiter eskaliert.

Die seit dem Militärputsch 1989 von Präsident Omar Al-Bashir regierte Republik Sudan ist nach Einschätzung der Fragesteller eines der autoritärsten Länder der Welt. Omar Al-Bashir wird mit internationalem Haftbefehl wegen Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen gesucht. Sudan gehört zu den korruptesten Ländern der Welt (www.transparency.org/country/SDN), in dem viele Menschenrechte, vor allem politische und bürgerliche Rechte, massiv eingeschränkt sind. Zudem hat der nationale Sicherheitsdienst laut Amnesty International Mitte 2018 noch stärkere Befugnisse bekommen, gegen Journalistinnen und Journalisten vorzugehen, wodurch die Pressefreiheit noch weiter eingeschränkt wurde (http://amnesty-sudan.de/amnesty-wordpress/category/menschenrechte/menschenrechte-sudan/). Noch immer sind die Konflikte in Darfur, in Südkordofan und am südlichen Blauen Nil ungelöst, ca. zwei Millionen Sudanesinnen und Sudanesen sind binnenvertrieben (www.internal-displacement.org/countries/sudan). Obwohl einige der US-Sanktionen inzwischen aufgehoben worden sind, ist die wirtschaftliche Lage sehr schlecht und die Inflationsrate ist so hoch wie seit zwei Jahrzehnten nicht mehr.

Im Rahmen des seit 2016 durch den EU-Nothilfe-Treuhandfonds (EUTF) finanzierten und durch die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH implementierten „Better Migration Management“ (BMM)-Programms ist die Regierung im Sudan ein zentraler Partner. Offizielles Ziel des „Better Migration Management“-Programms ist die Bekämpfung des Menschenhandels und der Schleuserinnen und Schleuser, also der irregulären Migration. Eine von vier Komponenten des Programms ist die „Stärkung von Institutionen, die Menschenhandel verfolgen“ (www.giz.de/de/weltweit/40602.html). Im Rahmen dessen sieht das BMM im Sudan eine Kooperation mit der Polizei und dem Grenzschutz vor. Unter anderem soll Ausrüstung, wie Kameras, Scanner und Server, an das sudanesische Regime geliefert und Grenzschützerinnen und Grenzschützer ausgebildet werden. Diese Unterstützung erfolgt, obwohl der Europäischen Union bewusst ist, dass die bereitgestellte Ausrüstung zur Unterdrückung der Zivilgesellschaft missbraucht werden kann (vgl. DER SPIEGEL, 20/2016 vom 14. Mai 2016, S. 36: „Pakt mit Despoten“). Die sudanesische Regierung hat von Anfang an versucht, die Migrationspartnerschaft mit der Europäischen Union für die Normalisierung der Beziehung zur internationalen Gemeinschaft zu nutzen (www.swp-berlin.org/fileadmin/contents/products/studien/2018S03_koc_web_wrf.pdf#page=49)

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen20

1

Befindet sich die Bundesregierung aktuell im Dialog mit der sudanesischen Regierung und/oder Oppositionsparteien über die Notwendigkeit und Details von politischen Reformen?

a) Wenn ja, mit wem, und mit welchen Zielen?

b) Wenn ja, welche spezifischen Themen bzw. Reformen wurden mit welchen Ergebnissen angesprochen?

2

a) Hat die Bundesregierung vor dem 11. Januar 2019 die Gewalt gegen Demonstrantinnen und Demonstranten öffentlich verurteilt?

Wenn nein, warum hat die Bundesregierung fast einen Monat die Gewalt nicht thematisiert?

b) Hat die Bundesregierung das Vorgehen der sudanesischen Sicherheitskräfte in Gesprächen mit der sudanesischen Regierung angesprochen und kritisiert?

Wenn nein, warum nicht?

c) Warum hat sich die Bundesregierung nicht an der gemeinsamen Erklärung der Botschafter der USA, Großbritanniens, Norwegens und Kanadas beteiligt, in der sie alle Parteien dazu aufrufen, von Gewalt abzusehen und in der sie betonen, dass die Bürgerinnen und Bürger Sudans das Recht hätten, friedlich zu demonstrieren?

3

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Haftbedingungen derer, die im Rahmen der Demonstrationen verhaftet wurden?

a) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die allgemeinen Haftbedingungen von Gefängnisinsassinnen und Gefängnisinsassen im Sudan, vor allem in Bezug auf die Verhängung von Einzelhaft, des Zugangs zu anwaltlicher Beratung und medizinischer Versorgung und Folter?

4

Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussage von Präsident Al-Bashir, dass er offen dafür sei, die Regierung an das Militär zu übergeben (www.sudantribune.com/spip.php?iframe&page=imprimable&id_article=66887)?

5

Wie steht die Bundesregierung zu dem Vorwurf, dass die internationale Unterstützung der Al-Bashir-Administration das Regime gestärkt hat und so dazu beiträgt, dass es sich trotz der Demonstrationen weiter an der Macht halten kann (https://qz.com/africa/1519134/sudan-protests-omar-al-bashir-stays-with-us-europe-arab-support/)?

6

In welcher Höhe und aus welchen Haushaltstiteln fließen derzeit deutsche Mittel in den Sudan (bitte einzeln nach Höhe, Maßnahme und Empfängerin und Empfänger auflisten)?

a) Welche dieser Mittel sind ODA (Official Development Assistance)-anrechenbar (bitte aufschlüsseln)?

b) Welche Maßnahmen lassen sich als GG1- und welche als GG2-Maßnahmen laut GAPII (Gender Aktionsplan) klassifizieren?

7

Inwiefern plant die Bundesregierung die Intensivierung des wissenschaftlichen Austausches und Kooperationsprojekte mit dem Sudan zu unterstützen, wie sie u. a. beim Deutsch-Sudanesischen Wissenschaftsforum angeregt wurden (vgl. www.daad.de/medien/der-daad/analysen-studien/laendersachstand/sudan_daad_sachstand.pdf, insb. Seite 11)?

8

Gab es seit dem Austausch mit einer sudanesischen Delegation im Oktober 2016 (www.sudantribune.com/spip.php?article60551) weitere Besuche sudanesischer Offizieller, die sich mit der Bundesregierung austauschten?

a) Wenn ja, wann, und mit welchen Ergebnissen (bitte nach Datum, Besucherinnen und Besucher, Gesprächsinhalten und Ergebnissen auflisten)?

b) Wurden während der Besuche deutsche Gelder zur Unterstützung der Regierung zugesichert (bitte nach Datum, Höhe und Verwendungszweck auflisten)?

9

Hat sich seit Juli 2018 etwas an der Antwort der Bundesregierung „Weder die Bundesregierung, noch die GIZ, Bundespolizei oder eine andere deutsche Behörde/Agentur haben seit 2015 Ausrüstungsmaterial und Sicherheitstechnologie an die sudanesische Regierung oder eine internationale Organisation geliefert, um das Grenzmanagement im Sudan zu unterstützen“, auf die Frage der Fraktion DIE LINKE., „inwiefern die Bundesregierung, die GIZ, die Bundespolizei oder eine andere deutsche Behörde bzw. Agentur seit 2015 Ausrüstungsmaterial und Sicherheitstechnologien an die sudanesische Regierung oder eine internationale Organisation geliefert habe, um das Grenzmanagement im Sudan zu unterstützen“, geändert?

10

Mit welchen sudanesischen Partnerorganisationen arbeitet die GIZ nach Kenntnis der Bundesregierung im Sudan zusammen?

Durch welche konkreten Maßnahmen versucht die Bundesregierung dabei, auf die Einhaltung der Menschenrechte hinzuwirken?

11

Wurden nach Kenntnisstand der Bundesregierung seit 2015 Ausrüstungsmaterialien und/oder Sicherheitstechnologien (insb. Überwachungstechnologien, die unter die Dual-Use-Verordnung fallen) an die sudanesische Regierung oder eine internationale Organisation im Sudan im Rahmen des von dem EUTF finanzierten „Better Migration Management“-Programms geliefert?

Wenn ja, welche, und wann?

12

Plant die Bundesregierung, in Zukunft im Rahmen des „Better Migration Management“-Programms die sudanesische Regierung bzw. Polizei, Militär, Grenzschutz und/oder den Zoll durch Training, Equipment oder anderweitig zu unterstützen?

Wenn ja, durch welche konkreten Maßnahmen wird sichergestellt, dass die Rapid Sudanese Forces dabei nicht gestärkt werden?

13

Kann die Bundesregierung ausschließen, dass im Rahmen des „Better-Migration“-Programms, Hafteinrichtungen für Migrantinnen und Migranten und Geflüchtete errichtet wurden?

14

Nach welchen Maßstäben wird im Rahmen des „Better Migration Management“-Programms nach dem Kenntnisstand der Bundesregierung evaluiert, ob sich die Situation von Geflüchteten im Sudan verbessert?

Welchen Kenntnisstand hat die Bundesregierung über die Lage von Geflüchteten im Sudan?

15

Gibt es nach dem Kenntnisstand der Bundesregierung Pläne, das „Better Migration Management“-Programm über 2019 hinaus zu verlängern?

16

Wie viele sudanesische Soldatinnen und Soldaten kämpfen im Moment nach Kenntnissen der Bundesregierung als Söldnerinnen und Söldner im Krieg im Jemen?

a) Wie viele davon fallen unter die Definition von Kindersoldatinnen und Kindersoldaten?

Wie viele davon sind Mädchen?

b) Inwieweit thematisiert die Bundesregierung gegenüber der Regierung in Saudi-Arabien den Vorwurf, Saudi-Arabien würde sudanesische Kindersoldatinnen und Kindersoldaten für den Krieg im Jemen rekrutieren (www.nytimes.com/2018/12/28/world/africa/saudi-sudan-yemen-child-fighters.html)?

c) Inwiefern sieht die Bundesregierung darin die Gefahr, dass die Rapid Sudanese Forces, die die Mehrheit der Soldatinnen und Soldaten im Jemen stellen, durch die Ausbildung und Bezahlung durch Saudi-Arabien erstarken?

17

Wie beurteilt die Bundesregierung die Umsetzung der Ergebnisse des Nationalen Dialogprozesses, den die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit der Berghof Foundation unterstützt hat, durch die sudanesische Regierung?

a) Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussage der Umma Partei, dass sie die Regierungskoalition Ende Dezember 2018 u. a. aufkündigt hat, weil die sudanesische Regierung die Ergebnisse des Nationalen Dialogprozesses nicht umgesetzt hat (www.aljazeera.com/news/2019/01/sudan-calls-grow-omar-al-bashir-step-190101195901621.html)?

b) Nach welchen Maßstäben wurde die Unterstützung des Nationalen Dialogprozesses durch die Bundesregierung und die Berghof Foundation evaluiert?

c) Hat die Bundesregierung darauf hingewirkt, die Partizipation von Frauen und jungen Menschen im Nationalen Dialog zu stärken?

Wenn ja, durch welche konkreten Maßnahmen?

Wenn nein, warum nicht?

18

Beabsichtigt die Bundesregierung, den informellen Mediationsprozess zwischen der sudanesischen Regierung und den bewaffneten Gruppen in Darfur weiter zu unterstützen, nachdem sich beide Seiten Anfang Dezember 2018 in Berlin darauf geeinigt haben, die offiziellen Friedensverhandlungen unter der Mediation von Katar wieder aufzunehmen (www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/mas-dafur-einigung-friedensverhandlungen/2167592)?

a) Nach welchen Maßstäben wurde die Unterstützung des informellen Mediationsprozesses durch die Bundesregierung und der Berghof Foundation evaluiert?

b) Hat die Bundesregierung darauf hingewirkt, dass Frauen und junge Menschen an dem informellen Mediationsprozess beteiligt waren?

Wenn ja, durch welche konkreten Maßnahmen?

Wenn nein, warum nicht?

19

Beabsichtigt die Bundesregierung, die offiziellen Friedensverhandlungen unter der Mediation Katars in Zukunft direkt oder indirekt zu unterstützen?

Wenn ja, wie, und mit welchen deutschen und internationalen Partnern?

20

Beabsichtigt die Bundesregierung, die aktuelle Lage im Sudan im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen zu thematisieren?

Welche Anschlussinstrumente plant die Bundesregierung zu unterstützen, wenn die internationale Friedensmission UNAMID voraussichtlich 2020 beendet wird?

Berlin, den 12. Februar 2019

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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