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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Umsetzungsstand bei der Errichtung der Infrastrukturgesellschaft für Autobahnen und andere Bundesfernstraßen und des Fernstraßen-Bundesamtes

(insgesamt 31 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Datum

02.04.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/820911.03.2019

Umsetzungsstand bei der Errichtung der Infrastrukturgesellschaft für Autobahnen und andere Bundesfernstraßen und des Fernstraßen-Bundesamtes

der Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden), Sven-Christian Kindler, Matthias Gastel, Stefan Gelbhaar, Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Am 13. September 2018 hat der Bund die „Infrastrukturgesellschaft für Autobahnen und andere Bundesfernstraßen“ (IGA) gegründet. Nach einer Aufbauphase soll die Gesellschaft ab dem 1. Januar 2021 sämtliche Aufgaben in Bezug auf Autobahnen übernehmen – d. h. Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung, Finanzierung und vermögensmäßige Verwaltung.

Der Umsetzungsstand des Aufbaus der IGA und des Fernstraßen-Bundesamtes (FBA) ist aus Sicht der Fragesteller derzeit unklar. Der letzte Bericht der Bundesregierung datiert vom Mai 2018.

Mit Schreiben vom 28. Januar 2019 teilte das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) mit, dass die IGA in „Die Autobahn GmbH des Bundes“ umbenannt wurde (Drucksache des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur 19(15)179). In der Kleinen Anfrage wird noch die Bezeichnung IGA verwendet.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:

Fragen31

1

Welchen Planungsstand haben der Aufbau der IGA und des FBA insbesondere auch im Vergleich zum am 4. Mai 2018 von der Bundesregierung vorgelegten „Bericht zur Ist-Erhebung 2018“?

2

Welche Meilensteine zum Aufbau der IGA und zum Aufbau des FBA sollen 2019 und 2020 erfolgen (bitte alle Kernelemente des Aufbaus in den Bereichen IT, Organisation, Beschaffung, Verwaltung bzw. Sachmittel, rechtliche Aspekte und Personal benennen und Deadlines sowie den jeweiligen aktuellen Planungsstand tabellarisch darstellen)?

3

An welchem Standort bzw. in welcher Immobilie soll das FBA in Leipzig seine Arbeit aufnehmen?

4

Wie viele Haushaltsmittel sind für Vorbereitungsmaßnahmen zum Aufbau der IGA und zum Aufbau des FBA (inklusive externe Erstellung von Gutachten und behördlichem Personalbedarf) seit Gründung der beiden Gesellschaften bisher insgesamt verausgabt worden, und wie verteilen sich diese Ausgaben auf folgende Posten:

a) Sachverständige,

b) Bezüge und Nebenbezüge der planmäßigen Beamtinnen und Beamten,

c) Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,

d) Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige,

e) Erwerb von Fahrzeugen,

f) Sachkosten im Zusammenhang mit den Investitionen in Gebäude,

g) Sachkosten im Zusammenhang mit Einrichtung von Gebäuden,

h) Ausgaben für Aufträge und Dienstleistungen,

i) Beratungsleistungen,

j) Sachkosten und Investitionen in Telekommunikation und IT-Infrastruktur sowie

k) sonstige Kosten (die sonstigen Kosten bitte entsprechend den zehn größten Kostenblöcken differenziert darstellen)?

5

In welcher Organisationsstruktur sollen nach den Planungen der Bundesregierung IGA und FBA ab 2021 arbeiten, welche konkreten Abteilungen werden die beiden Gesellschaften haben, und wie viele Mitarbeiter sollen in jeder Abteilung tätig sein?

6

Welche Verwendungsvorschläge für die Beschäftigten der Straßenbauverwaltungen der Länder für die IGA und das FBA liegen der Bundesregierung derzeit vor, wann gingen diese bei der Bundesregierung jeweils ein, und wann rechnet die Bundesregierung mit der Übermittlung der noch ausstehenden Verwendungsvorschläge?

7

Wie viele Mitarbeiter aus den Landes- und Kommunalverwaltungen sind seit Gründung der IGA und des FBA bereits in die Gesellschaften gewechselt?

8

Wie viele Mitarbeiter aus den Landes- und Kommunalverwaltungen werden nach den aktuellen Planungen der Bundesregierung bis 1. Januar 2021 in die IGA und das FBA wechseln (bitte differenziert nach IGA und FBA darstellen)?

9

Wie viele Mitarbeiter plant der Bund 2019 und 2020 für die IGA und das FBA neu anzuwerben, und welche Kosten für das Recruiting plant die Bundesregierung hierfür in diesen Jahren ein?

10

Welche Verträge für externe Beratungs- und Unterstützungsleistungen hat das BMVI im Zusammenhang mit der Errichtung der IGA und des FBA wann mit welchen externen Beratern und welchen externen Beratungsunternehmen in welchem Umfang abgeschlossen, welche dieser Leistungen wurden ausgeschrieben, und welche wurden ohne Ausschreibung vergeben (bitte detailliert Auftragsgegenstand, Auftragsvolumina, Anzahl der Beratertage, Beginn und Abschluss bzw. geplante Dauer der Beratungen und der entsprechenden Beratungsverträge, Art der Beratungsverträge und Namen der externen Berater und/oder externen Beratungsunternehmen sowie Informationen zu Ausschreibung oder Vergabe der Leistungen auflisten, eine Zuordnung der Beratungs- und Unterstützungsleistungen zu IGA und FBA vornehmen und die Frage nicht im Sachzusammenhang mit anderen Fragen beantworten)?

11

Wie viele Mittel der von der Bundesregierung im Zusammenhang mit der Errichtung der IGA und des FBA abgeschlossenen Beratungs- und Unterstützungsleistungen, sind seit Vergabe der entsprechenden Verträge jeweils bereits abgeflossen (bitte jahresscheibengenau darstellen), und wie viele Mittel sollen nach den Planungen der Bundesregierung aus diesen Verträgen in den Jahren 2019 und 2020 abfließen (bitte jeweils Gesamtumfang des Vertrages, bisher abgeflossene Mittel sowie erbrachte Beraterleistungen und Beratertage sowie die für die Jahre 2019 und 2020 verausgabten Mittel, Beratungsleistungen und Beratertage darstellen)?

12

Welche Beratungs- und Unterstützungsleistungen hat die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Errichtung der IGA und des FBA derzeit ausgeschrieben (bitte detailliert Auftragsgegenstand, Auftragsvolumina jeweils und insgesamt, geplanten Beginn und voraussichtlichen Abschluss bzw. geplante Dauer der Beratungen und der entsprechenden Beratungsverträge, Art der Beratungsverträge auflisten und eine Zuordnung der Beratungs- und Unterstützungsleistungen zu IGA und FBA vornehmen)?

13

Ab welchen Zeitpunkten sollen wie viele Beschäftigte entsprechend den aktuellen Planungen der Bundesregierung an welchen Standorten der IGA und des FBA tätig sein (bitte nach den Hauptsitzen der IGA und des FBA sowie den zehn Niederlassungen und 41 regionalen Außenstellen der IGA und der drei Außenstellen des FBA sowie nach geplanter Entwicklung der Beschäftigtenzahlen im zeitlichen Verlauf aufschlüsseln – vgl. Standortkonzept www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Dossier/IGA-GmbH/iga.html)?

14

Wird die IGA ab dem 1. Januar 2020 in der Lage sein, die Planungen für den Fernstraßenbau in allen Bundesländern zu übernehmen, und wenn nein, warum nicht?

15

Haben bereits Bundesländer von § 10 des Infrastrukturgesellschaftserrichtungsgesetzes (InfrGG) Gebrauch gemacht und der Gesellschaft Personal und/oder Sachmittel teilweise oder vollständig übertragen, und wenn ja, welche Länder und in welchem Umfang haben Sachmittel und/oder Personal übertragen?

16

Rechnet die Bundesregierung damit, dass Bundesländer vor dem 1. Januar 2021 entsprechend § 10 InfrGG dem Bund Personal und/oder Sachmittel teilweise oder vollständig übertragen werden, und welchen Umfang hätten nach den Planungen der Bundesregierung dann die Finanzmittel, die sie der IGA für die Planungen, die die Gesellschaft dann in den Bundesländern übernimmt, bereitstellt?

17

Plant die Bundesregierung, öffentlich-private-Partnerschaften (ÖPP) auch für die Infrastrukturgesellschaft als eine Beschaffungsform zu nutzen, und wenn ja, in welchem Umfang?

18

Plant die Bundesregierung, sog. PBU-Projekte (Planen, Bauen Unterhalt) auch für die Infrastrukturgesellschaft als eine Beschaffungsform zu nutzen, und wenn ja, in welcher Form, und in welchem Umfang?

19

Plant die Bundesregierung, sog. PB-Projekte (Planen, Bauen) auch für die Infrastrukturgesellschaft als eine Beschaffungsform zu nutzen, und wenn ja, in welcher Form, und in welchem Umfang?

20

Inwiefern plant die Bundesregierung, die unterschiedlichen technischen und vertraglichen Rahmenbedingungen von Bauverträgen in den einzelnen Bundesländern im Rahmen der Entwicklung der IGA zu vereinheitlichen, und bis wann soll dieser Prozess mit welchen konkreten Zwischenschritten und Ergebnissen abgeschlossen sein?

21

Geht die Bundesregierung davon aus, dass die Bundesländer aufgrund der Tatsache, dass der Bund ab 1. Januar 2021 die Gesamtverantwortung für Bundesautobahnen übernimmt, bereits frühzeitig ihre Planungsmittel und verwaltungsinternen Kapazitäten vornehmlich für den Bereich der Bundesstraßen und nicht mehr im Bereich der Bundesautobahnen einsetzen, und wenn ja, in welchem Umfang, und mit welchen Folgen für die Realisierung von entsprechenden Projekten des Bundesautobahnbaus, und wenn nein, warum nicht?

22

Plant die Bundesregierung die Erhöhung der Planungskostenpauschale durch Anpassung von § 6 Absatz 3 des Gesetzes über die vermögensrechtlichen Verhältnisse des Bundesautobahnen und sonstigen Bundesstraßen des Fernverkehrs (BStrVermG), und wenn ja, in welchem Umfang, und für welchen Zeitpunkt?

23

Plant die Bundesregierung die Einführung konkreter projekt- bzw. vorhabenbezogener Zielvereinbarungen mit den Ländern inklusive Terminvereinbarungen und monetärer Anreizmechanismen in der Übergangsphase, und wenn ja, welche, wie sollen sie ausgestaltet sein, wann sollen sie wirksam werden, und welche Finanzmittel plant die Bundesregierung für sie ein?

24

Plant die Bundesregierung, Teile der Planung von Projekten bei Kapazitätsengpässen auf Auftraggeberseite auf die bauausführende Wirtschaft zu übertragen, und wenn ja, welche Teile von Planungen sollen auf die bauausführende Wirtschaft übertragen werden, für welchen Zeitraum ist die Übertragung geplant, und wie bewertet die Bundesregierung die Risiken dieses Vorgehens?

25

Plant die Bundesregierung die schrittweise Integration bzw. Überführung der Landesauftragsverwaltungen in die IGA, und wenn ja, welche personellen Kapazitäten und Kompetenzen aus welchen Landesauftragsverwaltungen sollen bis zu welchen Zeitpunkten überführt bzw. integriert werden, und wenn nein, warum nicht?

26

Wann sollen nach den aktuellen Planungen der Bundesregierung die Verhandlungen für einen IGA-Tarifvertrag und für einen Einführungs- und Überleitungstarif mit einem Tarifvertragsabschluss beendet werden?

27

Welche Eckpunkte umfasst das (Überleitungs-)Konzept des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur für Beamtinnen und Beamten im FBA und in der Infrastrukturgesellschaft für Autobahnen und andere Bundesfernstraßen?

28

Hat das BMVI ein Personalentwicklungskonzept für die Beamtinnen und Beamten in der IGA und im FBA erarbeitet, und wenn ja, welches sind die Eckpunkte des Konzeptes, und wenn nein, warum nicht?

29

Inwiefern hat der Bund im Zuge der Tarifverhandlungen mit den Gewerkschaften und den Ländern bis Februar 2019 eine konkrete Einigung zu Sozialregelungen für die nicht zum Bund bzw. in die IGA und das FBA wechselnden Beschäftigten – beispielsweise wenn der bisherige Arbeitsort entfällt oder bisherige Einsatzeinheiten aufgrund des Neuzuschnitts der Zuständigkeiten aufgelöst werden – erzielt, und welche konkreten Gestellungsverträge für die nicht wechselbereiten Beschäftigten wurden bisher verhandelt (vgl. Ausschussdrucksache des Verkehrsausschusses 19(15)145)?

30

Inwiefern hat der Bund für den Fall, dass am bisherigen Arbeitsort der Arbeitsplatz der Länderbeschäftigten entfällt, im Zuge der Tarifverhandlungen ein Rückkehrrecht von der IGA bzw. vom FBA für diese Beschäftigten bereits eine Einigung mit den Gewerkschaften und den beteiligten Ländern erzielt (vgl. Ausschussdrucksache des Verkehrsausschusses 19(15)145)?

31

Inwiefern hat der Bund dafür Sorge getragen, dass den Beschäftigten im Straßenbau und im Straßenbetriebsdienst der Bundesautobahnen in den Bundesländern durch den Übergang auf den Bund keine Kündigungen drohen oder finanzielle Nachteile entstehen?

Berlin, den 12. Februar 2019

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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