Überwachung des Mobilfunkausbaus durch die Bundesnetzagentur
der Abgeordneten Margit Stumpp, Oliver Krischer, Matthias Gastel, Stefan Gelbhaar, Stephan Kühn (Dresden), Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Telekom, Vodafone und Telefonica informieren mit Übersichtskarten im Internet, wo das eigene Netz verfügbar ist und wo nicht. Glaubt man diesen Eigenangaben, gibt es in diesem Land kaum Funklöcher (z. B.: www.vodafone.de/hilfe/netz-abdeckung.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
In welchen Referenzregionen hat die Bundesnetzagentur die Angaben der Netzbetreiber seit dem Jahr 2015 hinsichtlich der Mobilfunkversorgung überprüft?
In wie vielen der durchgemessenen Referenzregionen hat die Bundesnetzagentur einen Unterschied zu den Angaben der Netzbetreiber festgestellt?
a) Wann fand diese Überprüfung statt?
b) Welche Netzbetreiber wurden dabei überprüft?
Inwiefern unterscheiden sich die Angaben der drei Netzbetreiber nach Kenntnis der Bundesregierung hinsichtlich der Netzabdeckung und der Genauigkeit?
a) In welcher Referenzregion wurde der Unterschied festgestellt?
b) Wie wurde der Unterschied operationalisiert?
c) Wie hoch waren in den jeweiligen Referenzregionen die Unterschiede zu den Betreiberangaben?
Ab welcher durch die Bundesnetzagentur gemessenen Downloadgeschwindigkeit gelten die Vorgaben durch die LTE-Frequenzversteigerung als erfüllt? Oder gilt die Vorgabe von 50 Mbit/sek nur in unmittelbarer Nähe der Antenne (siehe www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Allgemeines/Bundesnetzagentur/BeiraeteundAusschuesse/Beirat/Beschluesse/Beschluss-Beirat25062018.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 8)?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragesteller, dass die Angaben der Netzbetreiber hinsichtlich der Verfügbarkeit von 3G/LTE gerade in ländlichen Gebieten keine gute Informationsgrundlage für potentielle Mobilfunkkunden ist?