[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur vom 27. März 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/8853
19. Wahlperiode 29.03.2019
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Krischer, Sven-Christian Kindler,
Matthias Gastel, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/8407 –
Projektvorschläge zur Strukturentwicklung für das Rheinische Revier im Bericht
der Kohlekommission – Schwerpunkt Infrastruktur
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die im Abschlussbericht der Kohlekommission allgemein beschriebenen
Maßnahmen zur Begleitung des Strukturwandels haben die Bundesländer mit
Projektvorschlägen zur Strukturentwicklung ihrer betroffenen Regionen ergänzt.
Davon finden sich einige Projekte im Bericht selbst. Zahlreiche weitere sind ein
einem Anhang dem Bericht beigefügt.
Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat für das Rheinische Revier
insgesamt 157 Maßnahmen benannt, hiervon 53 im Bereich der Förderung des
Infrastrukturausbaus. Diese werden allgemein mit Stichworten zum jeweiligen
Handlungsschwerpunkt und zu den zuständigen Ressorts aufgelistet.
Detaillierte Projektbeschreibungen sind ebenso wenig enthalten wie Hinweise auf
Projektstände, Finanzierungsquellen und Verantwortlichkeiten für die
Umsetzung.
Die Bundesregierung hat angekündigt, in Abstimmung mit den Ländern bis
Ende April/Anfang Mai 2019 Eckpunkte für ein Maßnahmengesetz zur
Begleitung des Strukturwandels in den Braunkohleregionen vorzulegen.
1. Bis wann wird die Bundesregierung die Bewertung der von der
Kohlekommission vorgeschlagenen Infrastrukturprojekte für das Land Nordrhein-
Westfalen abgeschlossen haben?
2. Werden die im Abschlussbericht der Kommission (S. 89) aufgeführten
Projekte von der Bundesregierung prioritär behandelt gegenüber denen, die nur
im Anhang benannt sind, oder werden alle Projekte gleichrangig geprüft
werden?
3. Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Investitionsbedarf für die
Umsetzung der Infrastrukturprojekte im Land Nordrhein-Westfalen, die die
Kohlekommission in ihrem Abschlussbericht vorgeschlagen hat, bis 2021, bis
2023 und bis 2038?
4. Für welche der 53 vom Land Nordrhein-Westfalen im Anhang des
Abschlussberichtes der Kohlekommission aufgelisteten Infrastrukturprojekte
für das Rheinische Revier sind nach Ansicht der Bundesregierung die völlige
oder teilweise Finanzierung bzw. Planung durch den Bund erforderlich?
16. Denkt die Bundesregierung im Zusammenhang mit einem präventiven und
vorbereitenden Strukturwandel bei Projekten mit einer klaren
strukturpolitischen Zielsetzung über die Einführung eines „Revierbonus“ nach?
17. Plant die Bundesregierung für ausgewählte Maßnahmen in Ergänzung zum
BVWP 2030 die Schaffung einer Sonderregelung mit ggf. einem eigenen
Sonderfinanzierungsprogramm, und wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 1 bis 4, 16 und 17 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung wertet derzeit die Ergebnisse der Kommission „Wachstum,
Strukturwandel und Beschäftigung“ aus und prüft die Umsetzung der
strukturpolitischen Empfehlungen der Kommission. Da die Vorschläge sehr vielfältig und
komplex sind weitreichende Folgen bei der Umsetzung haben, ist eine sorgfältige
Prüfung erforderlich. Die Bundesregierung befindet sich in diesem
Zusammenhang auch in stetigem Austausch mit den beteiligten Ländern. Dieser Prozess
dauert noch an.
5. Bis wann wird die Bundesregierung die Finanzierung der vom Land
Nordrhein-Westfalen vorgeschlagenen Infrastrukturprojekte sicherstellen, und
über welchen Weg wird dies erfolgen?
6. Welchen Anteil an der Finanzierung für die Projekte soll das Land
Nordrhein-Westfalen tragen?
14. Welche Finanzmittel stehen für die Realisierung der von Nordrhein-
Westfalen vorgeschlagenen Infrastrukturprojekte im Bundeshaushalt 2019 bereit,
und in welchem Umfang und welchem Zeitraum sollen Mittel ab dem Jahr
2020 für die Realisierung bereitgestellt werden?
15. Wie verteilen sich diese Mittel auf die zuständigen Ressorts und
Haushaltskapitel?
Die Fragen 5, 6, 14 und 15 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Die von der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“
vorgelegten Empfehlungen werden derzeit von der Bundesregierung geprüft. Im
Koalitionsvertrag sind für die prioritäre Maßnahme „Regionale
Strukturpolitik/Strukturwandel Kohlepolitik“ finanzielle Mittel in Höhe von insgesamt
1,5 Mrd. Euro vorgesehen. Die im Jahr 2019 haushaltswirksam werdenden
Maßnahmen werden aus den betroffenen Einzelplänen finanziert. Zur diesbezüglichen
Verstärkung der entsprechenden Einzelpläne ist im Einzelplan 60 im Jahr 2019
ein Titel zur Verstärkung von Zuschüssen für Maßnahmen regionaler
Strukturpolitik in Höhe von 500 Mio. Euro veranschlagt. Für die Jahre 2020 und 2021 ist im
Einzelplan 60 in der Finanzplanung Vorsorge in Höhe von 500 Mio. Euro p. a.
getroffen worden. In den Eckwerten zum Bundeshaushalt 2020 und Finanzplan
bis 2023 wird diese Vorsorge mit je 500 Mio. Euro in den Jahren 2022 und 2023
fortgeführt.
7. Welche dieser Projekte sind bereits Bestandteil des
Bundesverkehrswegeplans, und in welche Bedarfsstufe sind die Projekte jeweils eingeordnet
worden?
8. Welche dieser Projekte sind neu und bislang noch nicht Bestandteil des
Bundesverkehrswegeplans?
9. Beabsichtigt die Bundesregierung, die Priorisierung einzelner der vom Land
Nordrhein-Westfalen vorgeschlagenen Infrastrukturprojekte im
Bundesverkehrswegeplan vorzunehmen, und wenn ja, welche Projekte sind das, und
wie bzw. wann soll die Priorisierung erfolgen?
10. Bis wann sollen die im Anhang des Kommissionsberichtes unter „II.
Sofortmaßnahmen“ und „III. Mittel- bis Langfristprojekte“ aufgelisteten
Infrastrukturprojekte für das Rheinische Revier nach den Planungen der
Bundesregierung jeweils umgesetzt werden?
Die Fragen 7 bis 10 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Projektlisten im Sinne des Abschlussberichts stellen keinen abgeschlossenen
Arbeitsstand dar und werden entsprechend dem Strukturentwicklungsprozess in
den nächsten Jahrzehnten fortlaufend weiterentwickelt (131 ff.). Daher können
zum jetzigen Zeitpunkt keine Angaben gemacht werden, die eine abschließende
Festlegung auf bestimmte Projektvorhaben voraussetzt.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 4 verwiesen.
11. Inwieweit prüft die Bundesregierung die von den Ländern vorgeschlagenen
Maßnahmen zur Beschleunigung des Infrastrukturausbaus (s. S. 92 des
Abschlussberichts), und welche sind aus ihrer Sicht geeignet, die Planung der
Projekte konkret zu beschleunigen, ggf. bitte begründen?
Derzeit prüft die Bundesregierung umfassend, inwieweit die von den Ländern
vorgeschlagenen Maßnahmen zur Beschleunigung des Infrastrukturausbaus
umgesetzt werden können.
12. Wie bewertet die Bundesregierung, die Machbarkeit, die Wirtschaftlichkeit
und den verkehrlichen Nutzen sowie die Notwendigkeit der
Schienenprojekte
a) Brücke Wesseling für Schienen- und Radverkehr,
b) 3. Gleis Köln–Düren–Aachen (Maßnahmenbündel),
c) Engpassbeseitigung Mönchengladbach–Rheydt–Odenkirchen,
d) zweigleisiger Ausbau Kaldenkirchen–Dülken,
e) schnelle Fernverkehrsanbindung Venlo–Mönchengladbach–Neuss–
Düsseldorf,
f) Ausbau S-Bahn Mönchengladbach–Köln,
g) Ausbau Regionalbahn zur Erft-S-Bahn,
h) Grenzüberschreitende IC-Verbindung Amsterdam–Eindhoven–Heerlen–
Aachen–Düren–Köln,
i) neue Haltepunkte an der Schiene (Eisenbahn und Stadtbahn): u. a.
S-Bahn-Haltestelle Kerpen-Manheim,
j) Euregiobahn Baesweiler/Anschluss Aldenhoven-Siersdorf,
k) Anschluss FZJ Jülich–Baesweiler/Puffendorf–Baesweiler;
Direktverbindung Aachen–FZJ Jülich,
l) Regio-Tram: Baesweiler–Würselen–Aachen einschließlich neuer
Haltepunkte,
m) Elektrifizierung der Voreifelbahn Bonn–Euskirchen–Bad Münstereifel,
n) Elektrifzierung Eifelstrecke (Köln–) Hürth-Kalscheuren–Euskirchen–
Kall,
o) Vollausbau und Elektrifizierung der Bördebahn Düren–Euskirchen als
Querspange/Bypass für die beiden Hauptstrecken Köln–Aachen und
Köln–Trier einschließlich neuer Haltepunkte,
p) Stolberg–Breinig–Bundesgrenze D/B–Eupen (B),
q) (Mönchengladbach–Erkelenz–) Baal–Hückelhoven-Zentrum,
r) neue Haltepunkte an der Schiene (Eisenbahn und Stadtbahn): u. a.
S-Bahn-Haltestelle Kerpen-Manheim,
s) Euregio Railport Stolberg,
t) Mobilitätshafen Kerpen,
u) Umwidmung RWE-Werksbahntrassen auch für Güterverkehr,
v) Westspange Köln,
w) Optimierung Bahnknoten Aachen und
x) Lückenschluss Linnich–Baal?
Von den genannten Vorhaben sind die ABS Grenze D/NL–Kaldenkirchen–
Viersen–Rheydt-Odenkirchen und der Knoten Köln (inkl. Westspange und
Verknüpfungsbauwerk Köln-Mülheim) im Vordringlichen Bedarf des Bedarfsplans für
die Bundesschienenwege enthalten und wurden nach der BVWP-Methodik
gesamtwirtschaftlich positiv bewertet.
Die ABS Köln–Aachen und die NBS Rheydter Kurve sind nicht in den
Vordringlichen Bedarf des BVWP 2030 aufgestiegen, da die Wirtschaftlichkeit nicht
nachgewiesen werden konnte.
Die Gestaltung des Fernverkehrsangebotes, z. B. für Venlo–Düsseldorf oder die
grenzüberschreitende IC-Verbindung Amsterdam–Köln, liegt in der
Verantwortung der Unternehmensführung der DB AG und der mit ihr im Wettbewerb
stehenden Eisenbahnverkehrsunternehmen.
Die weiteren Schienenprojekte sind Vorhaben des Schienenpersonennahverkehrs
(SPNV). Die Zuständigkeit liegt bei den Ländern. Auf Grundlage des
Regionalisierungsgesetzes, des Entflechtungsgesetzes und des
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes unterstützt der Bund die Länder bei der Wahrnehmung ihrer
Aufgaben mit Mitteln von derzeit über 10 Mrd. Euro jährlich aus dem
Bundeshaushalt. Zudem sieht der Koalitionsvertrag vor, die Mittel auf Grundlage des
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes von derzeit 332 Mio. Euro auf 1 Mrd. Euro
bis 2021 zu erhöhen.
13. Wie bewertet die Bundesregierung, die Machbarkeit, die Wirtschaftlichkeit
und den verkehrlichen Nutzen sowie die Notwendigkeit der
Straßenbauprojekte
Für die genannten Straßenbauprojekte wurden im Zuge der
Bundesverkehrswegeplanung die Wirtschaftlichkeit, der verkehrliche Nutzen und die Notwendigkeit
untersucht und der Bedarf im Bedarfsplan (BPL) 2016 bestätigt.
Zu den Projekten im Einzelnen:
a) B 399 Ortsumgehung Düren,
Die Maßnahme B 399, Ortsumgehung (OU) Düren ist im BPL 2016 im
Vordringlichen Bedarf (VB) eingestuft. Derzeit werden von der Straßenbauverwaltung
Nordrhein-Westfalen (SBV NW) Deckblattunterlagen für das laufende
Planfeststellungsverfahren erarbeitet.
b) B 477 Ortsumgehungen von Frixheim und Butzheim,
Die Maßnahme B 477, OU Rommerskirchen/Butzheim und Frixheim ist im BPL
2016 im VB eingestuft. Derzeit wird von der SBV NW der Vorentwurf erstellt.
c) B 57 Ortsumgehung Gereonsweiler,
Die Maßnahme B 57, OU Gereonsweiler ist im BPL 2016 im VB eingestuft. Die
Vorschlagsvariante wurde mit Bund und Land am 19. Juni 2008 abgestimmt. Zur
Umsetzung des BPL hat die nordrhein-westfälische Landesregierung einen
Masterplan aufgestellt. Nach dem daraus abgeleiteten aktuellen Arbeitsprogramm
2019 besteht derzeit für diese Maßnahme keine Planungsaktivität.
d) B 56 Ausbau nördlich von Düren,
Die Maßnahme B 56, Ausbau nördlich von Düren (Jülich–Anschlussstelle (AS)
Düren (A 4)) ist im BPL 2016 im VB eingestuft. Zur Umsetzung des BPL hat die
nordrhein-westfälische Landesregierung einen Masterplan aufgestellt. Nach dem
daraus abgeleiteten aktuellen Arbeitsprogramm 2019 besteht derzeit für diese
Maßnahme keine Planungsaktivität.
e) Lückenschluss A 1,
Die Maßnahme A 1, Lückenschluss ist im BPL 2016 im VB eingestuft. Derzeit
werden von der SBV NW Deckblattunterlagen im laufenden
Planfeststellungsverfahren im Abschnitt AS Blankenheim bis Lommersdorf erarbeitet. Im
Abschnitt Lommersdorf bis Adenau wurde in Abstimmung mit dem
Umweltministerium NW eine gemeinsame Trassenvariante erarbeitet. Derzeit ist die SBV NW
in Abstimmung mit der SBV Rheinland-Pfalz damit befasst, im Rahmen eines
neuen Trassenentwurfes die umfangreichen ökologischen Fragestellungen zu
klären. Für den Abschnitt zwischen Adenau und Kehlberg läuft derzeit das
Planfeststellungsverfahren.
f) Ausbau A 61 im Bereich Mönchengladbach und
Die Maßnahme A 61, Ausbau im Bereich Mönchengladbach (Autobahnkreuz
(AK) Wanlo (A 46)–AK Mönchengladbach (A 52)) ist im BPL 2016 in Weiteren
Bedarf mit Planungsrecht (WB*) eingestuft. Zur Umsetzung des BPL hat die
nordrhein-westfälische Landesregierung einen Masterplan aufgestellt. Nach dem
daraus abgeleiteten aktuellen Arbeitsprogramm 2019 besteht derzeit für diese
Maßnahme keine Planungsaktivität.
g) A 553 Querspange bei Wesseling mit Rheinbrücke?
Die Maßnahme A 553, Querspange bei Wesseling mit Rheinbrücke (AK Köln-
Godorf (A 555)–Autobahndreieck Köln-Lind (A 59)) ist im BPL 2016 im VB
eingestuft. Derzeit werden von der SBV NW die Umweltverträglichkeits- und
Variantenuntersuchung durchgeführt.
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