Projektvorschläge zur Strukturentwicklung für das Rheinische Revier im Bericht der Kohlekommission – Schwerpunkt Infrastruktur
der Abgeordneten Oliver Krischer, Sven-Christian Kindler, Matthias Gastel, Lisa Badum, Annalena Baerbock, Dr. Bettina Hoffmann, Sylvia Kotting-Uhl, Steffi Lemke, Ingrid Nestle, Corinna Rüffer, Dr. Julia Verlinden, Gerhard Zickenheiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die im Abschlussbericht der Kohlekommission allgemein beschriebenen Maßnahmen zur Begleitung des Strukturwandels haben die Bundesländer mit Projektvorschlägen zur Strukturentwicklung ihrer betroffenen Regionen ergänzt. Davon finden sich einige Projekte im Bericht selbst. Zahlreiche weitere sind ein einem Anhang dem Bericht beigefügt.
Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat für das Rheinische Revier insgesamt 157 Maßnahmen benannt, hiervon 53 im Bereich der Förderung des Infrastrukturausbaus. Diese werden allgemein mit Stichworten zum jeweiligen Handlungsschwerpunkt und zu den zuständigen Ressorts aufgelistet. Detaillierte Projektbeschreibungen sind ebenso wenig enthalten wie Hinweise auf Projektstände, Finanzierungsquellen und Verantwortlichkeiten für die Umsetzung.
Die Bundesregierung hat angekündigt, in Abstimmung mit den Ländern bis Ende April/Anfang Mai 2019 Eckpunkte für ein Maßnahmengesetz zur Begleitung des Strukturwandels in den Braunkohleregionen vorzulegen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Bis wann wird die Bundesregierung die Bewertung der von der Kohlekommission vorgeschlagenen Infrastrukturprojekte für das Land Nordrhein-Westfalen abgeschlossen haben?
Werden die im Abschlussbericht der Kommission (S. 89) aufgeführten Projekte von der Bundesregierung prioritär behandelt gegenüber denen, die nur im Anhang benannt sind, oder werden alle Projekte gleichrangig geprüft werden?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Investitionsbedarf für die Umsetzung der Infrastrukturprojekte im Land Nordrhein-Westfalen, die die Kohlekommission in ihrem Abschlussbericht vorgeschlagen hat, bis 2021, bis 2023 und bis 2038?
Für welche der 53 vom Land Nordrhein-Westfalen im Anhang des Abschlussberichtes der Kohlekommission aufgelisteten Infrastrukturprojekte für das Rheinische Revier sind nach Ansicht der Bundesregierung die völlige oder teilweise Finanzierung bzw. Planung durch den Bund erforderlich?
Bis wann wird die Bundesregierung die Finanzierung der vom Land Nordrhein-Westfalen vorgeschlagenen Infrastrukturprojekte sicherstellen, und über welchen Weg wird dies erfolgen?
Welchen Anteil an der Finanzierung für die Projekte soll das Land Nordrhein-Westfalen tragen?
Welche dieser Projekte sind bereits Bestandteil des Bundesverkehrswegeplans, und in welche Bedarfsstufe sind die Projekte jeweils eingeordnet worden?
Welche dieser Projekte sind neu und bislang noch nicht Bestandteil des Bundesverkehrswegeplans?
Beabsichtigt die Bundesregierung, die Priorisierung einzelner der vom Land Nordrhein-Westfalen vorgeschlagenen Infrastrukturprojekte im Bundesverkehrswegeplan vorzunehmen, und wenn ja, welche Projekte sind das, und wie bzw. wann soll die Priorisierung erfolgen?
Bis wann sollen die im Anhang des Kommissionsberichtes unter „II. Sofortmaßnahmen“ und „III. Mittel- bis Langfristprojekte“ aufgelisteten Infrastrukturprojekte für das Rheinische Revier nach den Planungen der Bundesregierung jeweils umgesetzt werden?
Inwieweit prüft die Bundesregierung die von den Ländern vorgeschlagenen Maßnahmen zur Beschleunigung des Infrastrukturausbaus (s. S. 92 des Abschlussberichts), und welche sind aus ihrer Sicht geeignet, die Planung der Projekte konkret zu beschleunigen, ggf. bitte begründen?
Wie bewertet die Bundesregierung, die Machbarkeit, die Wirtschaftlichkeit und den verkehrlichen Nutzen sowie die Notwendigkeit der Schienenprojekte
a) Brücke Wesseling für Schienen- und Radverkehr,
b) 3. Gleis Köln–Düren–Aachen (Maßnahmenbündel),
c) Engpassbeseitigung Mönchengladbach–Rheydt–Odenkirchen,
d) zweigleisiger Ausbau Kaldenkirchen–Dülken,
e) schnelle Fernverkehrsanbindung Venlo–Mönchengladbach–Neuss–Düsseldorf,
f) Ausbau S-Bahn Mönchengladbach–Köln,
g) Ausbau Regionalbahn zur Erft-S-Bahn,
h) Grenzüberschreitende IC-Verbindung Amsterdam–Eindhoven–Heerlen–Aachen–Düren–Köln,
i) neue Haltepunkte an der Schiene (Eisenbahn und Stadtbahn): u. a. S-Bahn-Haltestelle Kerpen-Manheim,
j) Euregiobahn Baesweiler/Anschluss Aldenhoven-Siersdorf,
k) Anschluss FZJ Jülich–Baesweiler/Puffendorf–Baesweiler; Direktverbindung Aachen–FZJ Jülich,
l) Regio-Tram: Baesweiler–Würselen–Aachen einschließlich neuer Haltepunkte,
m) Elektrifizierung der Voreifelbahn Bonn–Euskirchen–Bad Münstereifel,
n) Elektrifzierung Eifelstrecke (Köln–) Hürth-Kalscheuren–Euskirchen–Kall,
o) Vollausbau und Elektrifizierung der Bördebahn Düren–Euskirchen als Querspange/Bypass für die beiden Hauptstrecken Köln–Aachen und Köln–Trier einschließlich neuer Haltepunkte,
p) Stolberg–Breinig–Bundesgrenze D/B–Eupen (B),
q) (Mönchengladbach–Erkelenz–) Baal–Hückelhoven-Zentrum,
r) neue Haltepunkte an der Schiene (Eisenbahn und Stadtbahn): u. a. S-Bahn-Haltestelle Kerpen-Manheim,
s) Euregio Railport Stolberg,
t) Mobilitätshafen Kerpen,
u) Umwidmung RWE-Werksbahntrassen auch für Güterverkehr,
v) Westspange Köln,
w) Optimierung Bahnknoten Aachen und
x) Lückenschluss Linnich–Baal?
Wie bewertet die Bundesregierung, die Machbarkeit, die Wirtschaftlichkeit und den verkehrlichen Nutzen sowie die Notwendigkeit der Straßenbauprojekte
a) B 399 Ortsumgehung Düren,
b) B 477 Ortsumgehungen von Frixheim und Butzheim,
c) B 57 Ortsumgehung Gereonsweiler,
d) B 56 Ausbau nördlich von Düren,
e) Lückenschluss A 1,
f) Ausbau A 61 im Bereich Mönchengladbach und
g) A 553 Querspange bei Wesseling mit Rheinbrücke?
Welche Finanzmittel stehen für die Realisierung der von Nordrhein-Westfalen vorgeschlagenen Infrastrukturprojekte im Bundeshaushalt 2019 bereit, und in welchem Umfang und welchem Zeitraum sollen Mittel ab dem Jahr 2020 für die Realisierung bereitgestellt werden?
Wie verteilen sich diese Mittel auf die zuständigen Ressorts und Haushaltskapitel?
Denkt die Bundesregierung im Zusammenhang mit einem präventiven und vorbereitenden Strukturwandel bei Projekten mit einer klaren strukturpolitischen Zielsetzung über die Einführung eines „Revierbonus“ nach?
Plant die Bundesregierung für ausgewählte Maßnahmen in Ergänzung zum BVWP 2030 die Schaffung einer Sonderregelung mit ggf. einem eigenen Sonderfinanzierungsprogramm, und wenn nein, warum nicht?