Probleme bei der technischen Umrüstung von Ladesäulen im Zusammenhang mit dem Mess- und Eichrecht
der Abgeordneten Oliver Krischer, Stephan Kühn (Dresden), Matthias Gastel, Stefan Gelbhaar, Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Am 1. April 2019 enden Übergangsregelungen beim Mess- und Eichrecht für Ladesäulen. Diese unterliegen dann vollständig dem Mess- und Eichrecht sowie der Preisangabenverordnung. E-Autobesitzer sollen so die Möglichkeit bekommen, die Kosten für den Ladevorgang sicher und transparent nachvollziehen zu können. Viele Ladesäulenbetreiber haben Medienberichten zufolge (siehe www.tagesspiegel.de/wirtschaft/e-mobilitaet-regelaenderung-bereitet-ladesaeulenbetreibern-probleme/23964684.html) Probleme mit der fristgemäßen Umstellung ihrer Ladesäulen. Für einige Konzepte, die z. B. mit Gleichstrom oder Lade-Flatrates („Session fees“) operieren, existieren offenbar derzeit kaum geeignete Umrüst-Lösungen. Hieraus ergeben sich nach Einschätzung der Fragesteller für Kunden ab dem 1. April 2019 womöglich erhebliche Unsicherheiten und Probleme, weil Ladesäulen gegebenenfalls außer Betrieb genommen werden müssen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Wie wird die Bundesregierung sicherstellen, dass einzelne Ladesäulenbetreiber teilweise aufgrund mangelnder Umrüstmöglichkeiten Ladesäulen, die nicht eichrechtskonform sind, nach dem Ende einer Übergangsphase am 1. April 2019 weiterhin im Einsatz belassen werden?
Ist der Bundesregierung bekannt, dass teilweise bestehende, nicht-eichrechtskonforme Ladesäulen ab dem 1. April 2019 mangels Umrüstmöglichkeit vermutlich von Seiten der Betreiber außer Betrieb genommen werden?
Was wird nach Kenntnis der Bundesregierung mit diesen Ladesäulen geschehen? Wie viele Ladesäulen (bitte absolut und prozentual angeben) sind nach Kenntnis der Bundesregierung überhaupt nicht umrüstbar?
Wie viele der aktuell bestehenden Ladesäulen werden nach Kenntnis der Bundesregierung nicht-eichrechtskonform weiterbetrieben, wie viele außer Betrieb genommen, und wie viele sind das absolut und prozentual im Vergleich zur Anzahl der existierenden Ladesäulen?
Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Ladsäulen-Betreiber eine eichrechtskonforme Umstellung ihrer Ladesäulen nicht bis zum 1. April 2019 schaffen werden (bitte absolut und prozentual angeben)?
Wie viele Ladesäulen (bitte absolut und prozentual angeben) betrifft das?
Bis wann werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Ladesäulenbetreiber, die bereits angekündigt haben, die Umstellung nicht fristgemäß durchführen zu können, die notwendigen Umstellungen abschließen können?
Kann die Bundesregierung bestätigen, dass ab dem 1. April 2019 sog. Session fees, bei denen pro Ladevorgang eine pauschale Summe abgerechnet wird, unzulässig sind?
Welches weitere Vorgehen plant die Bundesregierung in Bezug auf die nicht umrüstbaren Ladesäulen, und wie wird sie die Einhaltung der ab dem 1. April 2019 vollständig geltenden Vorschriften des Mess- und Eichrechts für Ladesäulen konkret kontrollieren?
Plant die Bundesregierung, die Ladenetzbetreiber aufgrund der hohen zusätzlichen Kosten für die Umrüstung (bei Schnellladern zwischen 600 und 2 500 Euro, siehe www.tagesspiegel.de/wirtschaft/e-mobilitaet-regelaenderungbereitet-ladesaeulen-betreibern-probleme/23964684.html) gesondert finanziell zu unterstützen, und wenn ja, wie?
Wie viele der derzeit nicht-eichrechtskonformen Ladesäulen wurden in den letzten zehn Jahren beim Bau mit Fördermitteln des Bundes bezuschusst, und in welchem Jahr wurden diese jeweils errichtet (bitte Anzahl der Ladesäulen und Fördersummen pro Baujahr angeben)?
Inwieweit setzt sich die Bundesregierung auf europäischer und internationaler Ebene für einheitliche Vorschriften für Ladesäulen ein, und für wann rechnet die Bundesregierung mit dem Inkrafttreten einer europaweit einheitlichen Regelung?