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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Vergabe von Mitteln des Denkmalschutz-Sonderprogramms zur Sanierung und Modernisierung national bedeutsamer Orgeln

Fraktion

FDP

Ressort

Beauftr. der Bundesregierung für Kultur und Medien

Datum

03.04.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/851519.03.2019

Vergabe von Mitteln des Denkmalschutz-Sonderprogramms zur Sanierung und Modernisierung national bedeutsamer Orgeln

der Abgeordneten Hartmut Ebbing, Katja Suding, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Olaf in der Beek, Thomas L. Kemmerich, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Till Mansmann, Dr. Jürgen Martens, Alexander Müller, Dr. Martin Neumann, Hagen Reinhold, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Judith Skudelny, Bettina Stark-Watzinger, Michael Theurer, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Im Bundeshaushalt 2018 wurde im Einzelplan 04 der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien (BKM) der eigenständige Haushaltstitel „Zuschüsse für national bedeutsame Kulturinvestitionen zur Sanierung und Modernisierung von Orgeln“ (siehe Haushaltstitel 894 18) gestrichen. Seit 2018 können diese Mittel zur Sanierung national bedeutsamer Kulturinvestitionen über das Denkmalschutz-Sonderprogramm abgerufen werden. Der Bund kann sich an der denkmalgerechten Sanierung einer Orgel mit bis zu 50 Prozent der Kosten beteiligen, sofern die Maßnahmen der „dauerhaften Sicherung und Erhaltung einer Orgel“ dienen und die Orgel als national bedeutsam eingestuft wird. „Über die Qualifizierung einer Orgel als national bedeutsam entscheidet die BKM auf der Grundlage der Voten des zuständigen Landeskonservators bzw. der Landeskonservatorin“ (siehe Kommentierung der BKM zum Haushalt 2018, sog. blaues Buch, EP 0452, Seite 56).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen18

1

Wie viele Orgeln konnten seit Bestehen der Bezuschussung „für national bedeutsame Kulturinvestitionen zur Sanierung und Modernisierung von Orgeln“ durch Mittel des Bundes saniert, oder modernisiert werden?

2

Wie viele Mittel wurden seit Bestehen des Programms zur Sanierung und Modernisierung von Orgeln aufgewendet?

3

Wie hoch ist die durchschnittliche Bundesbeteiligung?

a) Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung dabei die durchschnittliche Co-Finanzierung durch die Länder (bitte detaillierte nach Ländern auflisten)?

b) Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Beteiligung Dritter?

4

In welchen Ländern konnten nach Kenntnis der Bundesregierung bislang durch Zuschüsse des Bundes Orgeln saniert oder modernisiert werden (bitte detailliert aufschlüsseln, wie viele Orgeln in welchen Ländern mit wie vielen Bundesmitteln saniert oder modernisiert werden konnten)?

5

Wie viele Mittel standen im Rahmen des Denkmalschutz-Sonderprogrammes im Jahr 2018 insgesamt für die Sanierung und Modernisierung von Orgeln zur Verfügung?

6

Wie viele Anträge auf Bezuschussung der Sanierung und Modernisierung von Orgeln gingen bei der Bundesregierung im Jahr 2018 ein?

Wie viele waren es im Jahr 2017?

7

Wie viele Mittel wurden für die 2018 im Rahmen des Denkmalschutz-Sonderprogrammes gewährten Anträge bislang für die Zuschüsse zur Sanierung und Modernisierung von Orgeln aufgewendet?

8

Wie viele Anträge konnten bislang bearbeitet werden, und wie viele Anträge sind bislang noch unbearbeitet?

9

Wie viele Planstellen sind auf Seiten der Bundesregierung mit der Bearbeitung der Anträge befasst?

10

In wie vielen Fällen wurden Zuschüsse von Seiten der Bundesregierung an Antragsteller gewährt?

a) Wie viele Anträge wurden zurückgestellt bzw. auf einen späteren Zeitpunkt verschoben (bitte die Gründe für die Zurückstellung bzw. zeitliche Verschiebung zeitlich auflisten)?

b) Wie viele Anträge wurden abgelehnt (bitte detailliert nach Gründen der Ablehnungsbescheide auflisten)?

11

Gibt es Fälle in denen die Bundesregierung, trotz der Empfehlung eines Landeskonservators, die Bezuschussung nicht gewährt hat?

a) Wenn ja, wie rechtfertigt die Bundesregierung dies (bitte die Gründe für eine Ablehnung und Benennung der Gründe, weshalb auf einen Versand von Bescheiden an die Antragsteller verzichtet worden ist, detailliert auflisten)?

b) Wenn ja, auf welcher Grundlage erfolgen Entscheidungen auf Bezuschussung zwischen mehreren, von Landeskonservatoren empfohlenen, Orgeln?

12

Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung in Landesdenkmalämtern das Problem des nicht ausreichend qualifizierten Personals im Bereich Orgelbau gelöst?

13

Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung die behördliche Abhängigkeit von einzelnen von außen hinzugezogenen nichtbehördlichen Sachverständigen vermieden?

14

Ist von Seiten der Bundesregierung geplant, eine unabhängig Sachverständigenkommission in problematischen Fällen beratend hinzuzuziehen?

Wenn nein, warum nicht?

15

Wie begründet die Bundesregierung die 2018 erfolgte Streichung des eigenständigen Haushaltstitels „Zuschüsse für national bedeutsame Kulturinvestitionen zur Sanierung und Modernisierung von Orgeln“ (siehe Haushaltstitel 894 18), und die Überführung in das Denkmalschutz-Sonderprogramm?

16

Ist von Seiten der Bundesregierung – aufgrund der teilweise über ein Jahrzehnt dauernden Restaurierungsprojekte von Orgeln – vorgesehen, das neue Programm langfristig und planungssicher zu etablieren?

17

Plant die Bundesregierung die Fortsetzung der Bezuschussung der Sanierung und Modernisierung von Orgeln innerhalb des Denkmalschutz-Sonderprogrammes?

a) Wenn nein, plant die Bundesregierung die Bezuschussung der Sanierung und Modernisierung von Orgeln wieder in einen eigenen Haushaltstitel im Haushalt der BKM zu überführen?

b) Wenn nein, wie begründet die Bundesregierung das Auslaufen der Bezuschussung?

18

Plant die Bundesregierung als Reaktion auf die im Dezember 2017 erfolgte Aufnahme in die UNESCO-Liste des Immateriellen Kulturerbes der Menschheit auch die Förderung zeitgenössischen Orgelbaus?

Berlin, den 20. Februar 2019

Christian Lindner und Fraktion

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