Förderung von Integrations- und Sprachkursen in Sachsen-Anhalt
der Abgeordneten Matthias Büttner, Frank Pasemann, Martin Reichardt und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Der Integrationskurs im Sinne des § 43 des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (AufenthG) gehört zu den Hauptinstrumenten der Bundesregierung zur Förderung der Integration von Ausländern. Der Integrationskurs umfasst dabei unter anderem einen Basis- und einen Aufbausprachkurs von jeweils gleicher Dauer zur Erlangung ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache. Auch darüber hinaus beziehungsweise auch aufbauend auf den Integrationskursen existieren Fördermaßnahmen des Bundes, in deren Rahmen Projekte unterstützt werden, die in Zusammenarbeit mit Verbänden, Stiftungen, Vereinen, Migrantenorganisationen, Initiativen sowie Behörden auf Bundes-, Landesebene und kommunaler Ebene durchgeführt werden. Integrationsmaßnahmen des Bundes werden dabei aus den Haushaltsmitteln diverser Bundeministerien gefördert.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
In welcher Höhe wurden in Sachsen-Anhalt seit dem Jahr 2012 Integrationsprojekte durch Bundesmittel gefördert (bitte jeweils nach Jahren und Landkreis (beziehungsweise kreisfreien Städten) und unter Angabe von Projektnamen, Trägern sowie der jeweiligen Räumlichkeit (Sprachschulen, Volkshochschulen, Jugendclubs und so weiter), in denen die Maßnahme durchgeführt wurde, aufschlüsseln)?
Wurden für das Jahr 2019 bereits Förderungen bewilligt?
Wenn ja, bitte ebenfalls nach Systematik der Frage 1 aufschlüsseln?
In welcher Höhe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bereits bewilligte oder bereits ausgezahlte Fördermittel von den Zuwendungsempfängern zurückgefordert, oder durch diese zurückerstattet?
Auf welchem Wege überprüft die Bundesregierung eine zweckmäßige und ausgabensenkende Verwendung der bewilligten Mittel?
Gibt es dabei Ermessensunterschiede, die von den jeweiligen Bewilligungsbehörden unterschiedlich ausgelegt werden können?
In welcher Höhe wurden in Sachsen-Anhalt seit dem Jahr 2012 Sprachkurse des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gefördert (bitte ebenfalls jeweils nach Jahren und Landkreis (beziehungsweise kreisfreien Städten) und unter Angabe von Projektnamen, Trägern sowie der jeweiligen Räumlichkeit (Sprachschulen, Volkshochschulen, Jugendclubs und so weiter), in denen die Sprachkurse durchgeführt wurden, aufschlüsseln)?
Wie viele Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von Trägern der Grundsicherung sowie den Ausländerbehörden in den Jahren 2012 bis 2018 zur Teilnahme an Sprachkursen zwangsverpflichtet (sofern möglich, bitte nach Jahren und Landkreisen (beziehungsweise kreisfreien Städten) aufschlüsseln)?
Liegt es im Kenntnisbereich der Bundesregierung, welche der allfällig geförderten Träger kommerzielle Zwecke verfolgen, und wenn ja, unterliegen diese Träger gewissen Einschränkungen hinsichtlich ihrer Förderwürdigkeit, denen nicht kommerziell ausgerichtete Träger nicht unterliegen (bitte begründen)?