Neubau der Autobahn 52 durch Gladbeck
der Abgeordneten Michael Gerdes, Michael Groß, Uwe Beckmeyer, Martin Burkert, Sören Bartol, Iris Gleicke, Ulrike Gottschalck, Hans-Joachim Hacker, Gustav Herzog, Johannes Kahrs, Ute Kumpf, Kirsten Lühmann, Thomas Oppermann, Florian Pronold, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Die wirtschaftliche Bedeutung eines industriellen Ballungsraumes hängt entscheidend von der Erreichbarkeit und der günstigen Verkehrsanbindung ab. Ständige Staus erzeugen tägliche Verluste in Millionenhöhe. Ein zunehmender Engpass des Autobahnsystems im Ruhrgebiet ist die Nord-Süd-Achse der B 224. Diese Strecke verbindet den zentralen Raum des Ruhrgebietes von Essen ausgehend in Richtung Norden bis zu den Containerhäfen der Küste und ist somit von enorm hoher wirtschaftlicher Bedeutung. Circa. 50 000 Kfz befahren bereits heute täglich diese Strecke und die Verkehrsprognosen weisen eine steigende Tendenz auf.
In Anerkennung der Gesamtverantwortung für die Region unterstützen die Städte Gladbeck und elf weitere Städte (Bottrop, Castrop-Rauxel, Dorsten, Haltern am See, Marl, Datteln, Gelsenkirchen, Herten, Oer-Erkenschwick, Recklinghausen, Waltrop) den durch das Bundesland Nordrhein-Westfalen (NRW) und den Bund geplanten Ausbau der Hauptverkehrsachse, obwohl die Bewohner des am dichtesten besiedelten Raumes im Ruhrgebiet bereits seit Jahren unter dem Verkehrslärm leiden, in der Annahme, dass der Autobahnneubau der A 52 nicht nur auf verkehrstechnische Funktionalität eines Straßenbauwerks reduziert wird, sondern, dass dieses Projekt menschenfreundlich, stadtverträglich, umweltgerecht und nach den neuesten Lärmschutzmöglichkeiten mit der Tunnellösung umgesetzt wird, wie dies auch innerhalb der Umweltverträglichkeitsstudie vorgeschlagen wird.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Wie begründet die Bundesregierung die derzeitige Bevorzugung der Galerievariante (V1b) trotz eindeutiger Aussage der Umweltverträglichkeitsstudie, dass die Tunnellösung (Variante V1a) insgesamt als konfliktärmste und lärmreduzierteste Lösung zu empfehlen ist?
Welche qualitativ hochwertigen Lärmschutzmaßnahmen sieht die Bundesregierung für den Bau der A 52 außerhalb des geplanten Tunnelbereiches vor?
Inwieweit berücksichtigt die Bundesregierung bei der Entscheidungsfindung zur Variante der Trassenführung der A 52 durch den Siedlungsbereich das Kriterium des Schutzgutes Mensch einschließlich der menschlichen Gesundheit, welches im Rahmen der Umweltverträglichkeitsstudie besonders hervorgehoben wurde?
Welche Alternativen zum Ausbau des Autobahnknotens (sog. Spaghettikreuz) zur Verknüpfung der A 52 mit der A 2 im sogenannten Überflieger in der Ebene +2, der den Wert des Naherholungsraumes „Stadtpark Wittringen“ mindert, darüber hinaus lärmverstärkend und optisch beeinträchtigend im Landschaftsbild wirkt, sieht die Bundesregierung?
Ist der geschätzte finanzielle Mehraufwand von ca. 3 Mio. Euro das letztendlich ausschlaggebende Kriterium bei den Planungsentscheidungen der Bundesregierung gegen eine Rampe –1 beim Ausbau des Autobahnknotens A 2/A 52, auch wenn damit die Verträglichkeit der Baumaßnahme für Mensch, Umwelt und Landschaftsbild deutlich verbessert werden könnte?
Welche Maßnahmen sind durch die Bundesregierung beim Bau der A 52 vorgesehen, um der endgültigen Zweiteilung der Stadt Gladbeck durch den Straßenneubau entgegenzuwirken?
Inwieweit berücksichtigt die Bundesregierung im Planungsvorhaben zur A 52 die Stadtentwicklungsachsen, die im Rahmen eines städtebaulichen Gesamtkonzeptes konzipiert wurden, um die Möglichkeiten zum Zusammenwachsen der Stadtteile entlang der Autobahntrasse aufzuzeigen?
Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die Stadt Gladbeck, die im vollen Umfang von den negativen Folgen eines Ausbaus der A 52 betroffen ist, durch vollwertige Anschlussstellen im Zentrum anzubinden und somit auch die positiven Effekte für die Stadt zu generieren?
Inwieweit stimmt der Bund mit dem Bundesland NRW und der Stadt Gladbeck Konzepte vor und während der Bauphase ab, sodass diese Konzepte stadtverträglich und unter Berücksichtigung der Belange der Gladbecker Bürger sowie der örtlichen Wirtschaft gestaltet werden können?