Auswirkungen von Negativzinsen auf Sondervermögen und Rücklagen des Bundes
der Abgeordneten Frank Schäffler, Christian Dürr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Florian Toncar, Renata Alt, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Oliver Luksic, Christoph Meyer, Alexander Müller, Hagen Reinhold, Dr. Stefan Ruppert, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Michael Theurer, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Sondervermögen des Bundes sind abgesonderte Teile des Bundesvermögens mit einer eigenen Wirtschaftsführung. Sie werden durch Gesetz oder auf der Grundlage eines Gesetzes errichtet und sind zur Erfüllung einzelner Aufgaben des Bundes bestimmt. Die Verwaltung der Sondervermögen erfolgt in der Regel durch Bundesbehörden. Sie kann auch auf Stellen außerhalb der Bundesverwaltung übertragen werden.
Durch die anhaltende Niedrigzinsphase können den Sondervermögen und Rücklagen Kosten entstehen. Teilweise werden in den Sondervermögen und Rücklagen erhebliche Vermögenspositionen aufgebaut, die zumeist in als sicher geltenden Anlageformen wie etwa Schuldverschreibungen des Bundes angelegt werden. Durch die Null- und Negativzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) (derzeitiger Leitzins: 0 Prozent, derzeitiger Einlagezins: -0,4 Prozent) werfen diese als sicher geltenden Anlageformen in den vergangenen Jahren teilweise negative Zinsen ab, so dass den Sondervermögen und Rücklagen des Bundes insoweit Verluste entstanden sein könnten, selbst wenn diese durch Erträge aus anderen Anlageformen kompensiert worden sein sollten.
Sofern bei Sondervermögen und Rücklagen, die eine Nettoverschuldung aufweisen, anstelle von Kosten durch die Negativzinsen Erträge erzielt worden sind, ist dies im Folgenden ebenfalls anzugeben.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen34
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Höhe aller Sondervermögen und Rücklagen des Bundes?
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die gesamten entstandenen jährlichen Kosten, die durch Negativzinsen seit 2014 aus allen Sondervermögen und Rücklagen entstanden sind?
Mit welchen Zinskosten ist bei angenommener Konstanz der EZB-Zinssätze für die kommenden fünf Jahre zu rechnen?
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die entstandenen jährlichen Kosten, die durch Negativzinsen seit 2014 aus Rücklagen und/oder Fonds der gesetzlichen Krankenversicherung entstanden sind?
Mit welchen Zinskosten ist für die kommenden fünf Jahre zu rechnen?
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die entstandenen jährlichen Kosten, die durch Negativzinsen seit 2014 aus Rücklagen und/oder Fonds der Pflegeversicherung entstanden sind?
Mit welchen Zinskosten ist für die kommenden fünf Jahre zu rechnen?
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die entstandenen jährlichen Kosten, die durch Negativzinsen seit 2014 aus Rücklagen und/oder Fonds der Rentenversicherung entstanden sind?
Mit welchen Zinskosten ist für die kommenden fünf Jahre zu rechnen?
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die entstandenen jährlichen Kosten, die durch Negativzinsen seit 2014 aus Rücklagen und/oder Fonds der Arbeitslosenversicherung entstanden sind?
Mit welchen Zinskosten ist für die kommenden fünf Jahre zu rechnen?
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die entstandenen jährlichen Kosten, die durch Negativzinsen seit 2014 aus Rücklagen und/oder Fonds der gesetzlichen Unfallversicherung entstanden sind?
Mit welchen Zinskosten ist für die kommenden fünf Jahre zu rechnen?
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die entstandenen jährlichen Kosten, die durch Negativzinsen seit 2014 aus dem Ausgleichsfonds für überregionale Vorhaben zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben entstanden sind?
Mit welchen Zinskosten ist für die kommenden fünf Jahre zu rechnen?
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die entstandenen jährlichen Kosten, die durch Negativzinsen seit 2014 aus dem Bundeseisenbahnvermögen entstanden sind?
Mit welchen Zinskosten ist für die kommenden fünf Jahre zu rechnen?
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die entstandenen jährlichen Kosten, die durch Negativzinsen seit 2014 aus dem Deutschen Binnenschifffahrtsfonds entstanden sind?
Mit welchen Zinskosten ist für die kommenden fünf Jahre zu rechnen?
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die entstandenen jährlichen Kosten, die durch Negativzinsen seit 2014 aus dem Energie- und Klimafonds entstanden sind?
Mit welchen Zinskosten ist für die kommenden fünf Jahre zu rechnen?
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die entstandenen jährlichen Kosten, die durch Negativzinsen seit 2014 aus der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (EdW) entstanden sind?
Mit welchen Zinskosten ist für die kommenden fünf Jahre zu rechnen?
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die entstandenen jährlichen Kosten, die durch Negativzinsen seit 2014 aus dem Entschädigungsfonds entstanden sind?
Mit welchen Zinskosten ist für die kommenden fünf Jahre zu rechnen?
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die entstandenen jährlichen Kosten, die durch Negativzinsen seit 2014 aus dem ERP-Sondervermögen entstanden sind?
Mit welchen Zinskosten ist für die kommenden fünf Jahre zu rechnen?
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die entstandenen jährlichen Kosten, die durch Negativzinsen seit 2014 aus dem Finanzmarktstabilisierungsfonds entstanden sind?
Mit welchen Zinskosten ist für die kommenden fünf Jahre zu rechnen?
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die entstandenen jährlichen Kosten, die durch Negativzinsen seit 2014 aus dem Fonds Aufbauhilfe entstanden sind?
Mit welchen Zinskosten ist für die kommenden fünf Jahre zu rechnen?
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die entstandenen jährlichen Kosten, die durch Negativzinsen seit 2014 aus dem Fonds Deutsche Einheit entstanden sind?
Mit welchen Zinskosten ist für die kommenden fünf Jahre zu rechnen?
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die entstandenen jährlichen Kosten, die durch Negativzinsen seit 2014 aus dem Fonds nach § 5 des Mauergrundstücksgesetzes entstanden sind?
Mit welchen Zinskosten ist für die kommenden fünf Jahre zu rechnen?
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die entstandenen jährlichen Kosten, die durch Negativzinsen seit 2014 aus dem Investitions- und Tilgungsfonds entstanden sind?
Mit welchen Zinskosten ist für die kommenden fünf Jahre zu rechnen?
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die entstandenen jährlichen Kosten, die durch Negativzinsen seit 2014 aus dem Klärschlamm-Entschädigungsfonds entstanden sind?
Mit welchen Zinskosten ist für die kommenden fünf Jahre zu rechnen?
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die entstandenen jährlichen Kosten, die durch Negativzinsen seit 2014 aus dem Kommunalinvestitionsförderungsfonds entstanden sind?
Mit welchen Zinskosten ist für die kommenden fünf Jahre zu rechnen?
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die entstandenen jährlichen Kosten, die durch Negativzinsen seit 2014 aus der Postbeamtenversorgungskasse bei der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost (BAnstPT) entstanden sind?
Mit welchen Zinskosten ist für die kommenden fünf Jahre zu rechnen?
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die entstandenen jährlichen Kosten, die durch Negativzinsen seit 2014 aus dem Restrukturierungsfonds entstanden sind?
Mit welchen Zinskosten ist für die kommenden fünf Jahre zu rechnen?
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die entstandenen jährlichen Kosten, die durch Negativzinsen seit 2014 aus dem Revolvingfonds entstanden sind?
Mit welchen Zinskosten ist für die kommenden fünf Jahre zu rechnen?
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die entstandenen jährlichen Kosten, die durch Negativzinsen seit 2014 aus dem Sondervermögen Kinderbetreuungsausbau entstanden sind?
Mit welchen Zinskosten ist für die kommenden fünf Jahre zu rechnen?
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die entstandenen jährlichen Kosten, die durch Negativzinsen seit 2014 aus dem Treuhandvermögen für den Bergarbeiterwohnungsbau entstanden sind?
Mit welchen Zinskosten ist für die kommenden fünf Jahre zu rechnen?
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die entstandenen jährlichen Kosten, die durch Negativzinsen seit 2014 aus dem Versorgungsfonds des Bundes entstanden sind?
Mit welchen Zinskosten ist für die kommenden fünf Jahre zu rechnen?
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die entstandenen jährlichen Kosten, die durch Negativzinsen seit 2014 aus der Versorgungsrücklage des Bundes entstanden sind?
Mit welchen Zinskosten ist für die kommenden fünf Jahre zu rechnen?
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die entstandenen jährlichen Kosten, die durch Negativzinsen seit 2014 aus der Vorsorge für Schlusszahlungen für inflationsindexierte Bundeswertpapiere entstanden sind?
Mit welchen Zinskosten ist für die kommenden fünf Jahre zu rechnen?
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die entstandenen jährlichen Kosten, die durch Negativzinsen seit 2014 aus dem Zweckvermögen bei der Deutschen Post AG entstanden sind?
Mit welchen Zinskosten ist für die kommenden fünf Jahre zu rechnen?
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die entstandenen jährlichen Kosten, die durch Negativzinsen seit 2014 aus dem Zweckvermögen bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank entstanden sind?
Mit welchen Zinskosten ist für die kommenden fünf Jahre zu rechnen?
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die entstandenen jährlichen Kosten, die durch Negativzinsen seit 2014 aus der Konjunkturausgleichsrücklage entstanden sind?
Mit welchen Zinskosten ist für die kommenden fünf Jahre zu rechnen?
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die entstandenen jährlichen Kosten, die durch Negativzinsen seit 2014 aus der Kassenverstärkungsrücklage entstanden sind?
Mit welchen Zinskosten ist für die kommenden fünf Jahre zu rechnen?
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die entstandenen jährlichen Kosten, die durch Negativzinsen seit 2014 aus der Rücklage „Asylbewerber und Flüchtlinge“ entstanden sind?
Mit welchen Zinskosten ist für die kommenden fünf Jahre zu rechnen?