Verbraucherschutz und Transparenz bei politischen Entlastungsversprechen am Beispiel einer möglichen Übergewinnsteuer
der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Kay Gottschalk, Knuth Meyer-Soltau und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Der Bundesminister der Finanzen und andere Mitglieder der Bundesregierung haben im Zusammenhang mit der Diskussion über die Einführung einer sogenannten Übergewinnsteuer wiederholt auf das Ziel verwiesen, Verbraucher angesichts gestiegener Energiepreise zu entlasten (www.welt.de/politik/deutschland/article69d0bc172c74acd060f51535/hohe-spritpreise-klingbeil-und-vier-eu-minister-fordern-pruefung-von-uebergewinnsteuer.html). In der öffentlichen Kommunikation wird dabei der Eindruck erweckt, dass die Abschöpfung außergewöhnlicher Gewinne einzelner Unternehmen mittelbar oder unmittelbar zu einer finanziellen Entlastung der Bürger führen könne. Dies ist aus Sicht der Fragesteller abwegig.
Nach geltendem Haushaltsrecht unterliegen Steuereinnahmen nämlich grundsätzlich dem Gesamtdeckungsprinzip (www.bundestag.de/resource/blob/509000/WD-4-039-17-pdf.pdf). Eine rechtliche Zweckbindung bestimmter Steuereinnahmen zugunsten konkreter Entlastungsmaßnahmen ist grundsätzlich nicht vorgesehen und bedarf einer besonderen gesetzlichen Ausgestaltung, die im Fall einer möglichen Übergewinnsteuer bislang nicht konkret benannt worden ist.
Vor diesem Hintergrund stellt sich den Fragestellern die Frage, inwieweit die von den befürwortenden Mitgliedern der Bundesregierung angeführte Zielsetzung der Verbraucherentlastung rechtlich abgesichert ist oder ob es sich hierbei primär um eine politische Zielbeschreibung ohne strukturelle Bindungswirkung handelt.
Zugleich stellt sich ihnen die Frage nach der Transparenz gegenüber den Bürgern: Wenn eine konkrete und rechtlich verbindliche Rückführung der Einnahmen aus einer Übergewinnsteuer an die Verbraucher nicht gewährleistet ist, besteht die Gefahr, dass die tatsächliche Wirkung solcher Maßnahmen missverstanden wird.
Die Fragesteller interessieren sich dabei insbesondere für die rechtliche, tatsächliche und kommunikative Einordnung der diskutierten Maßnahmen sowie für die Frage, wie die Bundesregierung die behauptete Entlastungswirkung einer Übergewinnsteuer begründet.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Welche konkrete Zielsetzung verfolgen die befürwortenden Mitglieder der Bundesregierung mit der Prüfung oder Einführung einer Übergewinnsteuer?
In welchem Umfang sehen die befürwortenden Mitglieder der Bundesregierung die Entlastung der Verbraucher als zentrales Ziel einer solchen Steuer an?
Auf welcher rechtlichen Grundlage soll nach Ansicht der befürwortenden Mitglieder der Bundesregierung sichergestellt werden, dass Einnahmen aus einer Übergewinnsteuer tatsächlich zur Entlastung der Verbraucher eingesetzt werden und, falls eine solche rechtliche Sicherstellung nicht vorgesehen ist, aus welchen Gründen verzichtet die Bundesregierung auf eine verbindliche Verknüpfung zwischen Einnahmeerzielung und Verbraucherentlastung?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass Steuereinnahmen grundsätzlich dem Gesamtdeckungsprinzip unterliegen und nicht zweckgebunden sind?
a) Wenn hiervon im Zusammenhang mit einer möglichen Übergewinnsteuer abgewichen werden soll, welche konkrete gesetzliche Ausgestaltung ist hierfür nach Ansicht der befürwortenden Mitglieder der Bundesregierung vorgesehen?
b) Wenn gegebenenfalls keine Zweckbindung vorgesehen ist, wie begründen die befürwortenden Mitglieder der Bundesregierung ihre Annahme, dass die Einnahmen aus einer Übergewinnsteuer tatsächlich zugunsten der Verbraucher verwendet werden können?
Auf welchen konkreten Mechanismen stützen die befürwortenden Mitglieder der Bundesregierung ihre nach Auffassung der Fragesteller abwegige Annahme, dass Einnahmen aus einer Übergewinnsteuer tatsächlich zugunsten der Verbraucher verwendet werden können (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Welche konkreten Entlastungsmaßnahmen für Verbraucher benennen die befürwortenden Mitglieder der Bundesregierung im Zusammenhang mit möglichen Einnahmen aus einer Übergewinnsteuer, und worauf stützen sie die Annahme, dass diese Maßnahmen tatsächlich auf die Einführung einer solchen Steuer zurückzuführen wären?
In welcher Höhe rechnen die befürwortenden Mitglieder der Bundesregierung mit Einnahmen aus einer Übergewinnsteuer und welcher Anteil hiervon soll nach deren derzeitigen Planungen für Entlastungsmaßnahmen verwendet werden?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung auf Grundlage der seit dem Jahr 2022 vorliegenden nationalen und europäischen Erfahrungen mit der Abschöpfung von Krisengewinnen im Energiesektor, insbesondere hinsichtlich Einnahmehöhe, Verwaltungsaufwand und tatsächlicher Entlastungswirkung vor?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, in welchem Umfang vergleichbare Maßnahmen in anderen Staaten tatsächlich zu einer spürbaren Entlastung der Verbraucher geführt haben (falls ja, bitte konkret darstellen und Quellen benennen)?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die tatsächliche Wirkungsweise einer möglichen Übergewinnsteuer gegenüber der Öffentlichkeit zutreffend dargestellt wird?
Hält die Bundesregierung es gegebenenfalls für erforderlich, klarzustellen, dass eine Übergewinnsteuer keine unmittelbare Senkung von Verbraucherpreisen bewirkt und, falls nein, aus welchen Gründen hält die Bundesregierung eine solche Klarstellung nicht für geboten?
Sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass Bürger eine Übergewinnsteuer als unmittelbar entlastend missverstehen könnten?
Welche alternativen Maßnahmen prüft die Bundesregierung ggf., um eine unmittelbare und rechtlich abgesicherte Entlastung der Verbraucher zu erreichen?
Wie begründen die befürwortenden Mitglieder der Bundesregierung vor dem Hintergrund des geltenden Gesamtdeckungsprinzips (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), dass sie eine Verbraucherentlastung durch eine Übergewinnsteuer in Aussicht stellen, ohne eine rechtliche Verknüpfung zwischen den Einnahmen und entsprechenden Entlastungsmaßnahmen vorzusehen?
Hat die Bundesregierung rechtliche und praktische Hindernisse bei der möglichen Einführung einer verbindlichen Zweckbindung zugunsten der Verbraucher geprüft, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Auf welcher konkreten Bemessungsgrundlage soll eine Übergewinnsteuer nach Auffassung der befürwortenden Mitglieder der Bundesregierung erhoben werden (z. B. bezogen auf Gewinn, Umsatz oder andere Kennzahlen) und wie soll gegebenenfalls die korrekte Erfassung sowie Abführung einer solchen Steuer überprüft und sichergestellt werden?
Auf welche Daten, Gutachten oder Berechnungen stützen die befürwortenden Mitglieder der Bundesregierung ggf. ihre Annahme, dass eine Übergewinnsteuer zur Entlastung der Verbraucher beitragen kann (bitte unter Angabe konkreter Quellen und Fundstellen.)?
a) Wenn die befürwortenden Mitglieder der Bundesregierung auf öffentlich zugängliche Statistiken verweisen, welche konkreten Datensätze und Veröffentlichungen sind hierfür maßgeblich?
b) Wenn keine belastbaren Daten vorliegen, auf welcher Grundlage erfolgt dann die entsprechende politische Bewertung?