Auswirkungen des EU-Mercosur-Assoziierungsabkommens auf die Landwirtschaft
der Abgeordneten Dr. Gero Clemens Hocker, Frank Sitta, Carina Konrad, Karlheinz Busen, Nicole Bauer, Dr. Christoph Hoffmann, Renata Alt, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Markus Herbrand, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Oliver Luksic, Alexander Müller, Michael Theurer, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die Verhandlungen über das Assoziierungsabkommen der EU mit den Mercosur-Staaten (Mercosur = Gemeinsamer Markt Südamerikas) Argentinien, Brasilien, Uruguay und Paraguay wurden bereits im Jahr 2000 aufgenommen, sind jedoch 2004 zunächst aufgrund zu großer Unterschiede in den Vorstellungen der Verhandlungsparteien unterbrochen und erst 2010 wiederaufgenommen worden (www.ifo.de/de/w/rN6wq6dE).
Die EU-Kommission strebt nun einen erfolgreichen Abschluss bis zur Europawahl im Mai 2019 an (www.europarl.europa.eu/doceo/document/E-8-2018-004781-ASW_EN.html). Laut EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström sei die Endphase der Verhandlungen erreicht. Zuletzt habe es vor allem beim Marktzugang für Waren und Dienstleistungen entscheidende Fortschritte gegeben. Doch einige schwierige Fragen bestünden weiterhin. Dazu gehöre zum Beispiel der Marktzugang für europäische Molkereiprodukte und ein angemessener Schutz der EU-Herkunftsbezeichnungen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Für welche landwirtschaftlichen Produkte sieht das Abkommen nach Kenntnis der Bundesregierung nach jetzigem Stand Veränderungen bei Handelsbeschränkungen (z. B. Zölle und Importquoten) vor, und um welche Veränderungen handelt es sich im Einzelnen (bitte für die EU und die Mercosur-Staaten getrennt angeben)?
Für welche landwirtschaftlichen Produkte wird es nach Kenntnis der Bundesregierung nach jetzigem Stand weiterhin Schutzmaßnahmen beim Import geben, und um welche Schutzmaßnahmen handelt es sich im Einzelnen (bitte für die EU und die Mercosur-Staaten getrennt angeben)?
Welche Differenzen bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen den Verhandlungspartnern beim Marktzugang für europäische Molkereiprodukte?
Welche durch das Abkommen ausgelösten physischen und monetären Veränderungen erwartet die Bundesregierung beim Umfang des Imports und Exports landwirtschaftlicher Produkte in den Mercosur-Staaten, in der EU und in Deutschland (bitte nach landwirtschaftlichen Produkten unterteilen)?
Welche durch das Abkommen ausgelösten Auswirkungen erwartet die Bundesregierung beim Wirtschaftswachstum und bei der Beschäftigung in der Landwirtschaft sowie in den vor- und nachgelagerten Wirtschaftszweigen in der EU und in Deutschland?
Spielen die unterschiedlichen Standards der Verhandlungspartner im Lebensmittelbereich nach Kenntnis der Bundesregierung bei den Verhandlungen eine Rolle, und welche konkreten Verabredungen wurden ggf. bisher hierzu getroffen?
In welchem Umfang sollen nach jetzigem Stand nach Kenntnis der Bundesregierung die hohen Standards der EU im Lebensmittelbereich von den Mercosur-Staaten übernommen werden?
Inwieweit wird der Schutz und die Förderung traditioneller und regionaler Lebensmittelzeugnisse mittels geschützter Herkunftsangaben wie den EU-Kennzeichnungen „g. U.“ (geschützte Ursprungsbezeichnung), „g. g. A“ (geschützte geographische Angabe) und „g. t. S.“ (garantiert traditionelle Spezialität) nach jetzigem Stand nach Kenntnis der Bundesregierung in das Assoziierungsabkommen integriert?
Inwieweit entspricht der Schutz und die Förderung traditioneller und regionaler Lebensmittelzeugnisse mittels geschützter Herkunftsangaben im Assoziierungsabkommen nach Kenntnis der Bundesregierung den Regelungen des internationalen Handelsrechts der Welthandelsorganisation WTO, und wo geht das Assoziierungsabkommen ggf. darüber hinaus?
Befürwortet die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass die mit neuen Züchtungsmethoden gezüchteten Pflanzen, in die keine artfremde DNA eingefügt wurde, in den meisten Nicht-EU-Ländern von der Gentechnikregulierung ausgenommen bleiben und dass Argentinien und Brasilien zu den größten GVO-Produzenten (GVO = Gentechnisch veränderter Organismus) weltweit gehören, eine Novellierung des EU-Gentechnikrechts, um eine Harmonisierung mit Rechtssystemen außerhalb der EU anzustreben?
Geht die Bundesregierung davon aus, dass das EU-Mercosur-Assoziierungsabkommen noch vor der Europawahl im Mai 2019 zum Abschluss kommt?