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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Institutionelle Zuwendungen

(insgesamt 9 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

23.05.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/874626.03.2019

Institutionelle Zuwendungen

der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

„Zuwendungen sind nach wie vor ein bedeutendes haushaltsrechtliches Instrument bei der Wahrnehmung der Bundesaufgaben. Gerade ressortpolitisch im Blickpunkt stehende wichtige Maßnahmen werden oftmals über Zuwendungen umgesetzt“ (www.bundesrechnungshof.de/de/veroeffentlichungen/produkte/gutachten-berichte-bwv/gutachten-bwv-schriftenreihe/langfassungen/2004-bwvband-10-pruefung-der-vergabe-und-bewirtschaftung-von-zuwendungen; S. 5).

Dies schreibt Kay Scheller, Präsident des Bundesrechnungshofes als Bundesbeauftragter für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung, in seinem Vorwort zur zweiten Auflage des Bandes „Prüfung der Vergabe und Bewirtschaftung von Zuwendungen – Typische Mängel und Fehler im Zuwendungsbereich“. Weiter heißt es darin:

„Die Definition des Zuwendungsbegriffs ergibt sich insbesondere aus § 23 BHO und den hierzu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften (VV). Danach ist unter einer Zuwendung eine öffentlich-rechtliche Geldleistung zu verstehen, die der Bund im Rahmen seiner Finanzierungskompetenz an eine Stelle außerhalb der Bundesverwaltung zur Erfüllung bestimmter Zwecke unter den Voraussetzungen gewährt, dass

Von besonderem Interesse für die Fragesteller ist dabei die sogenannte institutionelle Förderung, darunter „versteht man eine Zuwendung zur Deckung der gesamten Ausgaben oder eines nicht abgegrenzten Teils der Ausgaben eines Zuwendungsempfängers (VV Nummer 2.2 zu § 23 BHO). Gefördert wird die Institution als solche“ (www.bundesrechnungshof.de/de/veroeffentlichungen/produkte/gutachten-berichte-bwv/gutachten-bwv-schriftenreihe/langfassungen/2004-bwvband-10-pruefung-der-vergabe-und-bewirtschaftung-von-zuwendungen; S. 23 f.).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen29

1

Welche Institutionen im Sinne des § 23 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) erhielten welchen Betrag in Form einer institutionellen Zuwendung aus den Mitteln des Bundeshaushaltes in der 19. und der 18. Wahlperiode (bitte nach Empfänger und Geber – z. B. Ressort – pro Jahr, Zuwendungszweck sowie bei Projektmitteln nach Einzelprojekten aufschlüsseln)?

2

Welche dieser Institutionen wurde zur Zweckerfüllung aus Bundesinteresse gegründet (bitte begründen)?

3

Welchen Zweck hatten bzw. haben diese Institutionen im Einzelnen, und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden (bitte begründen)?

4

Wann wurden diese Institutionen nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet?

5

Wo haben diese Institutionen nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz?

6

Welche Personalzahlen und -kosten haben diese Institutionen nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen?

7

Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten haben diese Institutionen nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen (bitte aufschlüsseln nach Haushaltstitel und Kapitel im Einzelplan)?

8

Welche Rechtsform haben diese einzelnen Institutionen nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte begründen)?

9

Wie viele Mitglieder haben diese Institutionen jeweils nach Kenntnis der Bundesregierung?

10

Welche Institutionen, die bis einschließlich der 18. Wahlperiode eine institutionelle Zuwendung erhielten, betätigten sich nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen?

11

Ist es Institutionen, die bis einschließlich der 18. Wahlperiode eine institutionelle Zuwendung erhielten, nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, selbstständig politische Empfehlungen zu erarbeiten?

12

Wer ist gemeinhin der Adressat dieser Empfehlungen, und zählt die Bundesregierung im Besonderen dazu?

13

Kann aus dieser Empfehlung eine politische Handlung beispielsweise der Bundesregierung oder einzelner Ressorts erwachsen (bitte begründen)?

14

Wenn ja, welche drei Beispiele können genannt werden?

15

Würde die Bundesregierung Institutionen, die im Rahmen einer institutionellen Zuwendung gefördert werden, als „zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen, die sich für Gemeinwohlinteressen einsetzen, ein wichtiges Element einer lebendigen Zivilgesellschaft und einer funktionierenden Demokratie sind“, bewerten (bitte begründen; vgl. Bundestagsdrucksache 19/2320)? Wenn nein, wie würde die Bundesregierung entsprechende Institutionen sinngemäß sonst bewerten (bitte begründen)?

16

Entsenden die Institutionen, die im Rahmen einer institutionellen Zuwendung gefördert werden, nach Kenntnis der Bundesregierung, Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte begründen; vgl. Bundestagsdrucksache 19/2320)?

17

Wenn ja, in welche (bitte nach Ressorts und Vertretungsbereichen im Rahmen der 19. und der 18. Legislaturperiode aufschlüsseln)?

18

Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage entscheiden die Ressorts über die Besetzung der Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte nach jeweiliger Institution aufschlüsseln)?

19

Fand oder findet in der 18. und 19. Wahlperiode ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden auf der einen und den Institutionen, die im Rahmen einer institutionellen Zuwendung gefördert werden, auf der anderen Seite, statt?

20

Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich?

21

Wenn ja, auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben?

22

Wenn ja, wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe?

23

Welche rechtlichen Vorgaben fanden jeweilig Anwendung (wie zum Beispiel die Sonderurlaubsverordnung – SUrlV)?

24

Wurden Institutionen, die im Rahmen einer institutionellen Zuwendung gefördert werden, oder deren Mitarbeiter in der 18. und 19. Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (vgl. Bundestagsdrucksache 19/4069)?

25

Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer?

26

Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht?

27

Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es, und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung?

28

Wurden jemals im Rahmen der institutionellen Förderung entsprechenden Institutionen die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, um welche Institutionen handelt es sich, und wie wurde der Entzug im Einzelfall begründet?

29

Wie viele Anträge auf institutionelle Zuwendung sind in dieser und der letzten Wahlperiode eingegangen, und wie viele wurden bewilligt bzw. abgelehnt (bitte nach Datum des Antragseingangs und nach Datum der Antragsbewilligung sowie des zuständigen Bundesministeriums oder der nachgeordneten Behörde aufschlüsseln)?

Berlin, den 4. März 2019

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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