Grünbrücken in Deutschland
der Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden), Steffi Lemke, Dr. Bettina Hoffmann, Daniela Wagner, Matthias Gastel, Stefan Gelbhaar, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Gerhard Zickenheiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Bundesregierung hat sich in der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt verpflichtet, dass bis zum Jahre 2020 die ökologische Durchlässigkeit von zerschnittenen Räumen erreicht sein soll. Der Gesetzesgeber sieht laut § 20 und § 21 des Bundesnaturschutzgesetzes vor, dass auf mindestens 10 Prozent der Landfläche Deutschlands ein funktionierender Verbund an Lebensräumen wiederhergestellt werden soll.
Der Bau von Querungshilfen wie Grünbrücken gehört seit einigen Jahren zum Maßnahmeninventar des Straßenbaus zur Vermeidung übermäßiger Lebensraumzerschneidung. Sind diese richtig geplant, am richtigen Ort gebaut, die Ansprüche aller erheblich betroffenen Arten berücksichtigt und sind sie mit dem Hinterland verbunden, tragen Querungshilfen zur Verringerung von Lebensraumzerschneidung durch Verkehrswege bei und unterstützen so den Erhalt der biologischen Vielfalt.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:
Fragen18
Wie viele Grünbrücken gibt es derzeit entlang der Bundesautobahnen und Bundesstraßen in Deutschland (bitte alle konkreten Standorte inklusive Kilometerangaben, nutzbarer Breite, Kosten und Baujahr bzw. Fertigstellung exakt benennen und die Grünbrücken einer bestimmten Bundesfernstraße zuordnen sowie nach Bundesländern aufschlüsseln und dabei über die Angaben in den Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen auf Bundestagsdrucksachen 18/7175 und 19/4894 hinausgehen)?
An wie vielen der Grünbrücken in Deutschland findet ein systematisches wildbiologisches Monitoring statt (bitte nach Standort, Art und Umfang inklusive zeitlicher Dauer des Monitorings sowie nach Auftragnehmern aufschlüsseln)?
Wie viele Grünbrücken sollen nach den aktuellen Planungen der Bundesregierung bis zu welchen Zeitpunkten an welchen Bundesautobahnen und welchen Bundesstraßen gebaut werden, wo sollen sie entstehen (bitte die konkreten Standorte inklusive Kilometerangaben und geplanter nutzbarer Breite exakt benennen und den geplanten Standort einer bestimmten Bundesfernstraße sowie einem Bundesland zuordnen), welche der auf Bundestagsdrucksache 19/4894 (Antwort zu den Fragen 20, 21 und 22) aufgelisteten Grünbrücken, die sich derzeit in Planung befinden, sollen bis zu welchen Zeitpunkten realisiert werden, und welche finanziellen Mittel wird der Bund für ihre Planung und Errichtung zwischen 2020 und 2023 investieren (bitte jahresscheibengenau angeben)?
Wie viele Kilometer Wildschutzzäune wurden seit 2012 an den Bundesautobahnen und Bundesstraßen errichtet, welche Kosten sind hierfür entstanden, und aus welchem Haushaltstitel bzw. welchem Bundesprogramm wurde die Errichtung der Zäune finanziert (bitte die Kilometerlängen der Wildschutzzäune und ihre Standorte einer bestimmten Bundesfernstraße zuordnen sowie das Errichtungsjahr und die Kosten tabellarisch auflisten und nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Wie viele Kilometer Wildschutzzäune gibt es derzeit an den Bundesautobahnen und an den Bundesstraßen in Deutschland (bitte die exakten Standorte und Kilometerlängen der Wildschutzzäune sowie das Errichtungsjahr tabellarisch auflisten und nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Wie hat sich die Gesamtverkehrsleistung des motorisierten Individualverkehrs zwischen 2000 und 2018 entwickelt (bitte um Angabe in Personenkilometern)?
Welche der im Bundesprogramm Wiedervernetzung geplanten Grünbrücken entsprechend der Liste der prioritären Wiedervernetzungsabschnitte entlang von Bundesautobahnen und Bundesstraßen wurden bisher errichtet (bitte konkreten Zeitpunkt und jeweilige Kosten benennen), und welche geplanten Grünbrücken wurden bisher nicht errichtet (bitte jeweils begründen)?
In welchen im Bundesprogramm Wiedervernetzung genannten Liste der prioritären Wiedervernetzungsabschnitten ist die Wiedervernetzung nach Einschätzung der Bundesregierung erreicht, in welchen entsprechenden Abschnitten ist die Wiedervernetzung nicht erreicht, was sind hierfür die Gründe, und auf welche Untersuchungen, Studien, Messungen und/oder Datenbestände stützt die Bundesregierung ihre Einschätzung jeweils?
Welche der bestehenden Grünbrücken an Bundesautobahnen und Bundesfernstraßen wurde seit 2012 als Faunapassage ausgebaut, und welche Kosten sind hierfür jeweils und insgesamt entstanden (bitte die konkreten Standorte inklusive Kilometerangaben exakt benennen und die zu Faunapassagen ausgebauten Grünbrücken einer bestimmten Bundesfernstraße zuordnen sowie nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Welche Grünbrücken in Deutschland sind nach Einschätzung der Bundesregierung sanierungsbedürftig, welche Sanierungsmaßnahmen plant die Bundesregierung, und welchen Investitionsbedarf haben die Sanierungen jeweils und insgesamt (bitte die konkreten Standorte inklusive Kilometerangaben, Sanierungsstatus bzw. Zustand des Bauwerks und Baujahr exakt benennen und die Grünbrücken einer bestimmten Bundesfernstraße zuordnen sowie nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Wie viele der an Bundesautobahnen und Bundesstraßen vorhandenen Grünbrücken plant die Bundesregierung in den Jahren 2020, 2021 und 2022 zu Faunapassagen auszubauen, und welche Investitionsmittel stellt sie hierfür in den kommenden drei Jahren zur Verfügung?
Mit welchen Bundesländern hat die Bundesregierung das Bundesprogramm Wiedervernetzung im Anschluss an ihren Zwischenbericht aus dem Jahr 2014 in welcher Form weiterentwickelt?
Welche Bundesländer haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit Vorlage des Bundesprogramms Wiedervernetzung ergänzende und konkretisierende Landeskonzepte erarbeitet, welche konkreten Ziele und Maßnahmen haben die einzelnen Bundesländer hierbei benannt, welche finanziellen Mittel haben die Bundesländer hierfür bereitgestellt, und welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Umsetzungstand der Länderkonzepte und Ländermaßnahmen?
Geht die Bundesregierung davon aus, dass bis zum Jahre 2020 die ökologische Durchlässigkeit von zerschnittenen Räumen in Deutschland, zu der sie sich mit der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt verpflichtet hat, erreicht sein wird, und wenn ja, inwiefern, und anhand welcher Kriterien und Indikatoren gelangt die Bundesregierung zu ihrer Einschätzung, und wenn nein, warum nicht?
Wie hat sich der Indikator für Landschaftszerschneidung (Flächenanteil unzerschnittener verkehrsarmer Räume ≥ 100 km² (UZVR) an der Landfläche Deutschlands und effektive Maschenweite (Meff)) seit 2010 jährlich entwickelt?
Welchen Bedarf zur Errichtung weiterer Grünbrücken leitet die Bundesregierung an der Verteilung von Wildunfällen – insbesondere seit Initiierung des Bundesprogramms Wiedervernetzung –, aus den Daten des Tierfund-Katasters (www.tierfund-kataster.de) und aus seinen Prognosen für die mittelfristige Entwicklung von Verkehrsaufkommen und -leistung in Deutschland an Bundesautobahnen und Bundesstraßen (vgl. Gleitende Mittelfristprognose für den Güter- und Personenverkehr, Mittelfristprognose Winter 2017/2018) ab?
Wann genau wird die Bundesregierung den für 2017 erwarteten Evaluationsbericht zum Bundesprogramm Wiedervernetzung vorlegen, der gegenwärtig vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit für den Zeitraum von 2012 bis 2017 erarbeitet wird (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 26 auf Bundestagsdrucksache 19/4894)?
Gibt es Fristen, bis wann ein Bericht, dessen Vorlage im Bundesprogramm Wiedervernetzung für alle fünf Jahre vorgesehen ist, vorzuliegen hat, und wenn ja, welche Fristen, und wenn nein, warum nicht?