Ein Jahr Samtene Revolution in Armenien
der Abgeordneten Manuel Sarrazin, Margarete Bause, Dr. Franziska Brantner, Agnieszka Brugger, Kai Gehring, Uwe Kekeritz, Katja Keul, Dr. Tobias Lindner, Omid Nouripour, Cem Özdemir, Claudia Roth (Augsburg), Dr. Frithjof Schmidt, Jürgen Trittin, Ottmar von Holtz und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Von internationalen Beobachterinnen und Beobachtern weitgehend unerwartet, kam es im Frühjahr 2018 zur sogenannten Samtenen Revolution in Armenien. Angeführt von dem damaligen Oppositionspolitiker Nikol Paschinjan, demonstrierten im ganzen Land hunderttausende Menschen über mehrere Wochen friedlich für ein Ende von autokratischer Herrschaft und Selbstbereicherung der politischen Elite. Konkreter Auslöser der Massenproteste war der Versuch des ehemaligen Präsidenten Sersch Sargsjan, durch einen Wechsel in das Amt des Ministerpräsidenten seine Macht zu sichern. Hauptforderung der Protestierenden war entsprechend der Rücktritt Sersch Sargsjans (vgl. www.boell.de/de/2018/04/25/armeniens-samtene-revolution).
Unter den ehemaligen sowjetischen Funktionären Sersch Sargsjan und seinem Vorgänger Robert Kotscharjan war Armenien 20 Jahre lang von systemischer Korruption und einem Mangel an Grundfreiheiten geprägt. Freie und faire Wahlen hatte es nach ihrem Amtsantritt in den 1990er Jahren nicht mehr gegeben. Im Jahr 2008 wurden Proteste gegen Wahlfälschungen brutal niedergeschlagen. Über Jahrzehnte litt Armenien unter weit verbreiteter Armut und Massenauswanderung (vgl. www.boell.de/de/2018/06/15/armeniens-samtene-revolution-wiegeht-es-nun-weiter).
Am 23. April 2018 beugte sich Ministerpräsident Sersch Sargsjan den Massenprotesten und trat zurück. Am 8. Mai 2018 wurde Nikol Paschinjan zum Ministerpräsidenten gewählt und seine Regierung durch Parlamentswahlen am 9. Dezember 2018, bei denen das Parteienbündnis um Paschinjan mehr als 70 Prozent der abgegebenen Stimmen erhielt, bestätigt (siehe Taz.die Tageszeitung, 11. Dezember 2018). Internationale Wahlbeobachterinnen und Wahlbeobachter der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa OSZE sprachen von fairen Wahlen und einem echten Wettbewerb (siehe Süddeutsche Zeitung, 11. Dezember 2018).
Ministerpräsident Nikol Paschinjan hat umfangreiche Reformen zur Bekämpfung von Korruption und Stärkung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit angekündigt. Auf internationaler Ebene bestehen zudem Hoffnungen auf neuen Schwung in den Verhandlungen zur Lösung des Konflikts zwischen Armenien und Aserbaidschan um die Region Bergkarabach. Maßgeblich für die Entwicklung der Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Armenien ist das 2017 unterzeichnete Abkommen über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft mit der Europäischen Union (vgl. https://oc-media.org/taxes-corruption-nagorno-karabakh-and-turkey-pashinyan-s-vision-for-the-new-armenia/).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen36
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragesteller, dass die armenische Revolution von 2018 eine historische Chance für die Stärkung von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und damit Stabilität in Armenien und dem Südkaukasus bedeutet?
Wenn nein, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der armenischen Revolution von 2018 für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Armenien?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der armenischen Revolution für Stabilität im Südkaukasus?
Welche konkreten Vorhaben zur Zusammenarbeit wurden im Rahmen bzw. in Folge der Reise der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel (www.tagesschau.de/ausland/merkel-armenien-101.html) nach Armenien formuliert?
Welche Ressorts innerhalb der Bundesregierung sind zuständig?
Wie ist jeweils der Umsetzungsstand dieser Vorhaben?
Warum hat die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel auf ihrer Reise den Völkermord an den Armenierinnen und Armeniern und anderen christlichen Minderheiten, den der Deutsche Bundestag 2016 als solchen anerkannt hat, nicht als solchen benannt (www.tagesschau.de/ausland/merkel-armenien-101.html)?
Wie oft ist der Bundesminister des Auswärtigen, Heiko Maas, seit der armenischen Revolution nach Armenien gereist?
Welche anderen Bundesministerinnen und Bundesminister sind seit der armenischen Revolution nach Armenien gereist?
Welche konkreten bilateralen Maßnahmen hat die Bundesregierung zur Unterstützung von politischen Reformen in Armenien seit der Revolution neu initiiert?
Was sind aus Sicht der Bundesregierung die drängendsten politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Reformherausforderungen in Armenien, und welchen konkreten Beitrag möchte die Bundesregierung zu deren Bewältigung jeweils leisten?
Hat die Bundesregierung nach der armenischen Revolution ihre entwicklungspolitische Unterstützung für das Land erhöht?
Wenn ja, in welchem Maße?
Was sind die Schwerpunkte der entwicklungspolitischen Arbeit im Land?
Wenn nein, beabsichtigt sie dies, und wenn nicht, warum nicht?
Welche konkreten Vorschläge hat die Bundesregierung seit der armenischen Revolution auf Ebene der Europäischen Union eingebracht, um seitens der EU den Reformprozess in Armenien zu unterstützen?
Wie schätzt die Bundesregierung die Potentiale Armeniens für einen Ausbau der erneuerbaren Energien und zur Steigerung der Energieeffizienz ein?
Mit welchen Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung den Ausbau der erneuerbaren Energien in Armenien?
Mit welchen Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung eine Steigerung der Energieeffizienz in Armenien?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Beziehungen zwischen Russland und Armenien?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der engen Bindung Armeniens an Russland für den von der armenischen Zivilgesellschaft und Regierung angestrebten, umfassenden Reformprozess (vgl. www.deutschlandfunk.de/armenien-im-umbruch-der-spagat-zwischen-russland-und-der-eu.724.de.html?dram:article_id=423554)?
Hat die Bundesregierung nach der armenischen Revolution verstärkt Mitarbeitende von staatlichen Institutionen Armeniens oder Angehörige der armenischen Zivilgesellschaft nach Deutschland eingeladen, um durch Fortbildungen oder Austausch den Reformprozess zu unterstützen?
Wenn ja, in welchem Umfang, und zu welchen Anlässen?
Wenn nein, warum nicht?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der internationalen Nichtregierungsorganisation Transparency International, dass einschneidende Reformen zur Stimulierung von Wirtschaftswachstum in Armenien von Sozial- und Bildungsprogrammen begleitet werden müssten, um die breite Unterstützung aus der Bevölkerung für Reformen auch zukünftig gewährleisten zu können (siehe https://oc-media.org/taxes-corruption-nagorno-karabakh-and-turkey-pashinyan-s-vision-for-the-new-armenia/)?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Entwicklungen in den letzten Monaten für den andauernden Konflikt um Bergkarabach?
Sieht die Bundesregierung nach der armenischen Revolution neue Möglichkeiten zur Lösung des Bergkarabach-Konfliktes?
Wenn ja, worin bestehen diese?
Mit welchen eigenen Maßnahmen oder Initiativen (auch auf Ebene der Zivilgesellschaft) beabsichtigt die Bundesregierung, nach der armenischen Revolution kurz- und mittelfristig den jahrelangen Bemühungen zur Lösung des Bergkarabach-Konfliktes neuen Schwung zu verleihen?
Welche Schlussfolgerungen für die Lösung des Bergkarabach-Konfliktes zieht die Bundesregierung aus der engen politischen und militärischen Anbindung Armeniens an Russland einerseits und den umfangreichen russischen Rüstungsexporten an Aserbaidschan andererseits (vgl. www.deutschlandfunk.de/armenien-im-umbruch-der-spagat-zwischen-russland-und-der-eu.724.de.html?dram:article_id=423554 und www.zeit.de/politik/ausland/2016-04/berg-karabach-kaukasus-armenien-aserbaidschan-konflikt/seite-2)?
Beabsichtigt die Bundesregierung, im Rahmen ihrer nationalen Möglichkeiten die Visavergabe für Bürgerinnen und Bürger aus Armenien oder zumindest für bestimmte Gruppen zu erleichtern, um den gesellschaftlichen Austausch zu intensivieren und die europäische Orientierung der Armenierinnen und Armenier durch ein Signal der Öffnung zu unterstützen?
Setzt sich die Bundesregierung auf Ebene der Europäischen Union dafür ein, die Visumspflicht für Kurzzeitvisa für Bürgerinnen und Bürger aus Armenien zeitnah ganz aufzuheben?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Revolution in Armenien für die von ihr postulierte „Neue Ostpolitik“?
Wie positioniert sich die „Neue Ostpolitik“ im Spannungsfeld zwischen der (scheinbaren) Stabilität autoritärer Regime in einigen Staaten Osteuropas und dem Streben von Bürgerinnen und Bürgern dieser Staaten nach Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Freiheit?
Was genau unterscheidet die „Neue Ostpolitik“ im Umgang mit demokratischen Umbrüchen wie 2018 in Armenien vom bisher verfolgten Ansatz der Bundesregierung?
Wann beabsichtigt die Bundesregierung, dem Deutschen Bundestag das am 24. November 2017 unterzeichnete Abkommen über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und Armenien zur Ratifizierung vorzulegen?